Gemeinde Schwalmtal. Bebauungsplan WA/58 Zum Burghof. Schalltechnische Untersuchung

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1 Gemeinde Schwalmtal Bebauungsplan WA/58 Zum Burghof Aufgestellt: Dipl.-Ing. Alwin Gietemann Ingenieurbüro für Abwasser- und Verkehrswesen Am Forsthaus Geilenkirchen Tel Fax Geilenkirchen, im September 2011

2 Gemeinde Schwalmtal Bebauungsplan WA/58 Zum Burghof Inhaltsverzeichnis Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Übersichtskarte Lageplan Ergebnislisten

3 1. Veranlassung Die Gemeinde Schwalmtal beabsichtigt, in Waldniel nordwestlich entlang der Lüttelforster Straße auf einer Breite von rd. 60 m ein neues Baugebiet zu erschließen. Das Konzept zum Bebauungsplan sieht die Errichtung von rd. 70 Wohneinheiten vor, die aus zweigeschossigen, freistehenden Wohnhäusern und Doppelhäusern bestehen. Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über kurze Stichwege direkt an die Lüttelforster Straße. Die Lüttelforster Straße schließt im Nordosten des Gebietes an die Roermonder Straße und die Ungerather Straße an. In Verlängerung der Lüttelforster Straße schließt die Lange Straße an diesen Knotenpunkt an. Unmittelbar an das Baugebiet grenzt ein Mischgebiet mit verschiedenen Betrieben. Folgende Betriebe sind zur Zeit hier angesiedelt: LIDL (Discounter mit Getränkemarkt), Bäckerei, Metzgerei, Halle (leerstehend), Arztpraxis. Auf dem Grundstück Roermonder Straße 7 sind der LIDL-Markt und ein Getränkemarkt angesiedelt. Die Lkw-Anlieferung erfolgt rückwertig über die Lüttelforster Straße. Zur Anlage gehört ein Parkplatz mit rd. 55 Kundenstellplätzen, der über die Roermonder Straße erschlossen ist. Das Verkaufsgebäude ist bis auf die Eingänge weitestgehend geschlossen, so dass das Gebäude selbst abschirmend wirkt. Die Eingänge und die Fensterfront befinden sich an der Roermonder Straße. Die Bäckerei und die Metzgerei sind im Gebäude Roermonder Straße 5 angesiedelt. Hierzu gehört ein Parkplatz mit rd. 6 Kundenstellplätzen, der ebenfalls über die Roermonder Straße erschlossen ist. Die Arztpraxis befindet sich in der Lüttelforster Straße 2. Für die weitere schalltechnische Untersuchung sind vor allem die schalltechnischen Auswirkungen des LIDL-Marktes mit dem zugehörigen Parkplatz und dem Anlieferungsverkehr auf die umliegende Nachbarschaft maßgeblich. Von der Bäckerei und der Metzgerei sowie dem dazugehörigen Kundenparkplatz an der Roermonder Straße sind durch die abschirmende Wirkung des Gebäudes Roermonder Straße 5 keine Auswirkungen auf das geplante Baugebiet zu erwarten. Somit werden diese bei der weiteren Untersuchung nicht berücksichtigt. Anhand dieser schalltechnischen Prognoseuntersuchung sollen die schalltechnischen Auswirkungen, durch den Betrieb des vorh. LIDL-Marktes, auf das geplante Baugebiet untersucht werden. Im Wesentlichen handelt es sich um Kunden- und Personal-Pkw-Verkehr, den Anlieferungsverkehr sowie den technischen Anlagen des Marktes verursachten Emissionen. M34-S-EB-01 Seite 1

4 2. Grundlagen 2.1 Grundlagen Schalltechnisches Gutachten SI - ST 99/175/09 September 1999, SWA Schall- und Wärmemeßstelle Aachen GmbH, Gemeinde Schwalmtal Angaben zu Öffnungszeiten, Verkaufsfläche, Anlieferungszeit, Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, Gemeinde Schwalmtal vorhandene topographische Aufnahme örtliche Begehung 2.2 Normen und Regelwerke BImSchG 16. BImSchV TA Lärm DIN DIN Beiblatt 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) Schallschutz im Städtebau Schallschutz im Städtebau DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren VDI 2714 VDI 2720 VDI 2571 Parkplatzlärmstudie Schallausbreitung im Freien Schallschutz durch Abschirmung im Freien Schallabstrahlung von Industriebauten Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, LfU Bayern Heft 192 des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Anlieferungslagern und Speditionen M34-S-EB-01 Seite 2

5 Heft 3 des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten Die genannten Vorschriften, Normen und Empfehlungen wurden jeweils in ihrer aktuellen Fassung zur Bearbeitung herangezogen. M34-S-EB-01 Seite 3

6 3. Berechnungs- und Beurteilungsmethode Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) sind Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Die Anforderungen zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärm werden durch die Ausführungen Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) mit den darin enthaltenen Normen und Richtlinien konkretisiert. Zur Ermittlung der Immissionspegel wird das EDV-Programm SOUNDPLAN verwendet. Das Programm arbeitet nach dem Teilstück- oder Sektorverfahren. Von einem Immissionsort werden Suchstrahlen im Abstandswinkel von 1 Grad ausgesendet. Linien- und Flächenquellen werden dabei automatisch in Teilstücke zerlegt. Sämtliche Hindernisse (mit reflektierenden bzw. absorbierenden Eigenschaften) zwischen Immissionsort und Emissionsort, wie Geländeerhebungen, Gebäude, etc., die in einem digitalen Geländemodell erstellt wurden, werden berücksichtigt. Ereignisse und deren Häufigkeit (Einwirkdauer der jeweiligen Emissionsquellen) werden über Tagesganglinien abgebildet. Die berechneten Immissionspegel werden den Beurteilungskriterien gegenübergestellt. Die Ergebnisse sind in der Anlage dargestellt. Die bei der Schallemission zu berücksichtigenden Schallquellen (Emittenten) werden durch ihre geometrischen Daten und die auftretenden Schallpegel (Schallleistungsbeurteilungspegel) berücksichtigt. Der Zusammenhang zwischen einem flächenbezogenen Schallleistungspegel L in /m² bzw. einem längenbezogenen Schallleistungspegel L in /m und dem Schallleistungspegel L W in ergibt sich aus der Beziehung: L W = L + 10 lg (S/S 0 ) mit S = Teilfläche und S 0 = 1 m 2 L W = L + 10 lg (L/L 0 ) mit L = Teilstreckenlänge und L 0 = 1 m M34-S-EB-01 Seite 4

7 4. Schalltechnische Forderungen Die durch die Betriebsvorgänge auf dem Grundstück des LIDL-Marktes erzeugten Immissionen im geplante Baugebiet sind anhand der Immissionsrichtwerte der TA Lärm zu beurteilen. Ein Anspruch auf Lärmschutz für die betroffenen Anwohner in der Nachbarschaft besteht, wenn einer der folgenden Grenzwerte außerhalb von Gebäuden überschritten wird: Gebietsnutzung Tagzeit 6:00-22:00 Uhr Nachtzeit 22:00-6:00 Uhr in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten in reinen Wohngebieten in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten in Gewerbegebieten in Industriegebieten 70 - Nach Ziffer 6.1 der TA Lärm dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 und in der Nacht um nicht mehr als 20 überschreiten. Die in der Tabelle angegebenen Immissionsrichtwerte gelten gemäß Ziffer 6.4 der TA Lärm während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z.b. 1:00 Uhr bis 2:00 Uhr), zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Gemäß TA Lärm sind für Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten, Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Zuschläge von 6 am Tag für empfindliche Tageszeiten zu berücksichtigen. Diese Zuschläge werden vom Programm SOUNDPLAN automatisch bei der Berechnung der Beurteilungspegel berücksichtigt. Für folgende Zeiten wird bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag berücksichtigt: - werktags: 06:00-07:00 Uhr, 20:00-22:00 Uhr - sonn- und feiertags: 06:00-09:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr, 20:00-22:00 Uhr M34-S-EB-01 Seite 5

8 Für seltene Ereignisse, die an nicht mehr als 10 Tagen im Jahr und an nicht mehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden, gelten nach Ziffer 6.2 der TA Lärm erhöhte Immissionsrichtwerte von: - tagsüber: 70 - nachts: 55 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte tagsüber um nicht mehr als 20 (bzw. 25 für Gewerbegebiete) und nachts um nicht mehr als 10 (bzw. 15 für Gewerbegebiete) überschreiten. 4.1 Anstehende Nutzung Als Voraussetzung für Lärmschutzmaßnahmen ist eine Gebietseinstufung nach der baurechtlichen Nutzungsart (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) bzw. nach der tatsächlich vorhandenen Nutzungsart vorzunehmen. Anhand des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schwalmtal sind im Umfeld des LIDL- Marktes allgemeine Wohngebiete (WA) sowie Mischgebiete (MI) ausgewiesen. Das zu untersuchende geplante Baugebiet entlang der Lüttelforster Straße befindet sich im allgemeinen Wohngebiet (WA). Die genaue Lage der Immissionspunkte ist dem Lageplan zu entnehmen. Die Berechnungen werden für das Erdgeschoss (2,5 m ü. EFH) und für das 1. Obergeschoss (5,3 m ü. EFH) durchgeführt. Folgende Immissionspunkte wurden bei der schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt: Immissionsortnummer Straße / Hausnummer Anzahl Stockwerke Himmelsrichtung Nutzung 1 Neubau 2 NW WA 2 Neubau 2 NO WA 3 Neubau 2 NO WA 4 Neubau 2 NO WA 5 Neubau 2 NO WA M34-S-EB-01 Seite 6

9 5. Anlagenbeschreibung Der LIDL-Markt mit Getränkemarkt besitzt eine Netto-Verkaufsfläche von insgesamt rd. 700 m 2. Der LIDL-Markt mit Getränkemarkt ist montags bis freitags von 6:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags von 6:00 Uhr bis 18:30 Uhr geöffnet. An Sonn- und Feiertagen sowie während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) ist der LIDL-Markt mit Getränkemarkt nicht geöffnet. Es finden somit keine Kundenverkehre in der Nachtzeit statt. Für die Kunden steht ein Parkplatz mit rd. 55 Stellplätzen zur Verfügung. Die Parkplatzoberfläche ist asphaltiert. Die Erschließung des LIDL-Marktes mit Getränkemarkt erfolgt für den Kunden über die Roermonder Straße. Die Anlieferung des LIDL-Marktes mit Getränkemarkt erfolgt werktags zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr über die Lüttelforster Straße. An Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Anlieferungen. Die Be- und Entladezone ist mit einem rd. 5 m tiefen Vordach überbaut. Auf dem Dach zwischen dem LIDL-Markt mit Getränkemarkt und dem Gebäude Lüttelforster Straße 5 sind diverse Auslässe technischer Anlagen vorhanden. 6. Vorbelastungen Nach Ziffer 7.4, Absatz 2 der TA Lärm sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück entfernt in Kurgebieten, in Bereichen von Krankenhäusern und Pflegeanstalten, in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Kerngebieten und Dorfgebieten durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsrichtwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Eine Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 erfordert eine Verdoppelung des vorhandenen Verkehrsaufkommens. Dies ist durch den zusätzlichen An- und Abreiseverkehr des LIDL-Marktes mit Getränkemarkt nicht gegeben. M34-S-EB-01 Seite 7

10 7. Berechnung der Schallemissionen Von dem vorh. LIDL-Markt mit Getränkemarkt selbst sind durch die massive und weitestgehend geschlossene Bauweise keine relevanten Geräuschimmissionen im geplanten Baugebiet zu erwarten. Folgende Emissionsquellen sind zu berücksichtigen: Parkplatz, Stellplätze und Pkw-Fahrverkehr Lkw-Anlieferung, Be- und Entladung Haustechnik kurzzeitige Geräuschspitzen 7.1 Parkplatz, Stellplätze und Pkw-Fahrverkehr Grundlage für die Berechnungen des Schallleistungspegels der Parkplätze ist die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Dieses Rechenverfahren berücksichtigt sowohl die Emissionen aus dem Parksuchverkehr auf den Fahrgassen als auch die Emissionen aus dem Ein- und Ausparken auf den einzelnen Stellplätzen, also das Rangieren, das An- und Abfahren sowie das Türenschlagen. Verwendung findet hier das zusammengefasste Berechnungsverfahren, in dem die Teilquellen aus dem Ein- und Ausparken sowie aus dem Verkehr auf den Fahrgassen (sogenannter Durchfahranteil) zu einer Flächenschallquelle zusammengefasst werden. Beim zusammengefassten Berechnungsverfahren ist der Durchfahranteil in der Formel zur Berechnung des flächenbezogenen Schallleistungspegels so festgelegt, dass die damit berechneten Beurteilungspegel auf der sicheren Seite liegen. M34-S-EB-01 Seite 8

11 Entsprechend der Parkplatzlärmstudie berechnet sich die von den Stellflächen abgestrahlte flächenbezogene Schallleistung L W wie folgt: L W = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 * lg (B * N) - 10 * lg (S / 1m 2 ) in mit L W L W0 K PA K I K D K StrO = flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) = 63 = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde auf einem P+R-Parkplatz = Zuschlag für die Parkplatzart = Zuschlag für die Impulshaltigkeit = Zuschlag für den Durchfahr- und Parksuchverkehr in den Fahrgassen 2,5 * lg (f * B - 9) mit f = Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße f = 0,07 Stellplätze/m 2 Netto-Verkaufsfläche bei Verbrauchermärkten und Warenhäusern f = 0,11 Stellplätze/m 2 Netto-Verkaufsfläche bei Discountermärkten f = 1,00 bei sonstigen Parkplätzen (P+R-Parkplätze, Besucher- und Mitarbeiterparkplätze, u.ä.) = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen 0 für asphaltierte Fahrgassen 0,5 bei Betonsteinpflaster mit Fugen < 3 mm 1,0 bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm 2,5 bei wassergebundenen Decken (Kies) 3,0 bei Natursteinpflaster Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (entfällt bei Einkaufsmärkten, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend ist und im Zuschlag K PA für die Parkplatzart bereits berücksichtigt ist) B N = Bezugsgröße (Netto-Verkaufsfläche in m 2, Anzahl der Stellplätze, Netto- Gastraumfläche in m 2, Anzahl der Betten) = Bewegungshäufigkeit (Bewegung je Einheit der Bezugsgröße und Stunde) B * N = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche S = Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes M34-S-EB-01 Seite 9

12 Für Discounter und Getränkemärkte beträgt gemäß Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie die Bewegungshäufigkeit N = 0,17 Bewegungen pro Stunde und m 2 Netto-Verkaufsfläche. Daraus ergibt sich beim vorliegenden LIDL-Markt mit Getränkemarkt (rd. 700 m 2 Verkaufsfläche) für den Kundenparkplatz: Netto- B * N = 700 * 0,17 = 119 Bewegungen pro Stunde, bezogen auf die Parkplatzfläche Gemäß der Parkplatzlärmstudie werden für Kundenparkplätze folgende Werte angesetzt: K PA = 3 Parkplätze an Einkaufsmärkten, Standard-Einkaufswagen auf Asphalt K I = 4 Parkplätze an Einkaufsmärkten, Standard-Einkaufswagen auf Asphalt K StrO = 0 entfällt bei Einkaufsmärkten, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend ist B = 700 m 2 Netto-Verkaufsfläche N = 0,17 Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde) Für den Kundenparkplatz ergibt sich somit werktags der folgende flächenbezogene Schallleistungspegel L : L W = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 * lg (B * N) - 10 * lg (S / 1m 2 ) in L W = ,5 * lg (0,11 * 700-9) * lg (700 * 0,17) - 10 * lg (S / 1m 2 ) L W = , ,76-10 * lg (S / 1m 2 ) L W = 95,3-10 * lg (S / 1m 2 ) M34-S-EB-01 Seite 10

13 7.2 Lkw-Anlieferung, Be- und Entladung Die Anlieferung durch Lkw wird in der Berechnung durch Linienschallquellen für den möglichen Fahrweg sowie durch eine Einzelschallquelle für Be- und Entladevorgänge berücksichtigt. Die Berechnung der Emissionen erfolgt nach dem Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermär bzw. Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Anliefe- des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie Lkw-Verkehr Eingang in die Berechnung findet der Schallleistungspegel, der auf der Länge einer Linienschallquelle im Bereich der Zufahrtsrampe berücksichtigt wird. Nach den uns vorliegenden Angaben erfolgt der Lieferverkehr werktags im Tageszeitraum von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Nachtanlieferungen sind ausgeschlossen. Gemäß dem zur Genehmigung des LIDL-Marktes zugrundeliegenden schalltechnischen Gutachten SI - ST 99/175/09 September 1999, SWA Schall- und Wärmemeßstelle Aachen GmbH, finden maximal 3 Lkw-Anlieferungen am Tage statt. Jede Lkw-Anlieferung setzt sich aus zwei Fahrbewegungen, einer Anfahrt und einer Abfahrt, zusammen. Angenommen wird, dass eine An- und Abfahrt innerhalb einer Stunde abgeschlossen ist und dass sich die drei Lkw-Anlieferungen auf je drei einzelne Stunden im Tagesverlauf verteilen. Somit ergeben sich 3 x 2 Fahrbewegungen im Tagesverlauf. Die Fahrstrecken werden im Sinne des Maximalfalls auch innerhalb der Ruhezeiten angesetzt und enthalten somit den Ruhezuschlag. Die Häufigkeit der Ereignisse wird über eine Tagesganglinie abgebildet. Dies erfolgt programmintern. Der auf den Bezugszeitraum bezogene Schallleistungspegel L WAr eines Streckenabschnitts für den Lkw-Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände errechnet sich wie folgt: L WAr = L + 10 * lg (n) + 10 * lg (l / 1m) - 10 * lg (T o / 1h) M34-S-EB-01 Seite 11

14 mit L = zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Lkw/h auf einer Strecke von 1 m, L = 63 n = Anzahl der Lkw einer Leistungsklasse in der Beurteilungszeit T r (Ereignisse 3 x 2 Fahrten (An- und Abfahrt) im Tageszeitraum) l = Länge eines Streckenabschnittes (Fahrstrecke auf dem Gelände) T o = Bezugszeitraum (1 h) Es ergeben sich folgende Schalleistungspegel je Lkw-Anlieferung (Anfahrt und Abfahrt): L WAr,Tag = * lg (2) + 10 * lg (l / 1m) - 10 * lg (1) = 66, * lg (l / 1m) Zur Abbildung der Lkw-Rangiergeräusche im Bereich der Be- und Entladungsstelle wird ein Zuschlag von 3 vorgesehen. L WAr,Tag = 69, * lg(l / 1m) Be- und Entladung der Lkw Die Be- und Entladung der Lkw bzw. der Lieferwagen wird bei der Ausbreitungsberechnung als Punktschallquelle an der Einfahrt zur überbauten Rampe berücksichtigt. Die Ladetätigkeiten werden manuell und mit Handhubwagen/Rollcontainern ausgeführt. Hierbei entstehen die wesentlichen Emissionen durch die Rollgeräusche innerhalb der Lkw- Aufbauten und auf den Hubladebühnen. Angenommen wird, dass beim Be- und Entladen eines Lkw 10 Paletten bewegt werden. Der Vorgang wird innerhalb einer Stunde abgeschlossen. Es wird angenommen, dass sich die drei Lkw-Anlieferungen auf je drei einzelne Stunden im Tagesverlauf verteilen. Die Häufigkeit der Ereignisse werden über eine Tagesganglinie abgebildet. Dies erfolgt programmintern. M34-S-EB-01 Seite 12

15 Der Schallleistungsbeurteilungspegel errechnet sich für die Punktschallquelle wie folgt: L WAr = L WAT,1h + 10 * lg (n) - 10 * lg (T o / 1h) mit L WAT,1h = 85, Palettenhubwagen über Überladebrücke L WAT,1h = 75, Rollgeräusche Wagenboden n T o = 10, Anzahl je Anlieferung (Ereignis 3 mal im Tageszeitraum) = Bezugszeitraum (1 h je Anlieferung) Für die auftretenden Geräusche ist ein Zuschlag für Impulshaltigkeit zu berücksichtigen (erfolgt programmintern): K I = 3 db Damit ergeben sich tagsüber folgende Schallleistungsbeurteilungspegel: L WAr,Tag L WAr,Tag = * lg (10) - 10 * lg (1) = 95,0 = * lg (10) - 10 * lg (1) = 85,0 Zusammen ergibt sich durch eine energetische Addition der einzelnen Schallleistungsbeurteilungspegel ein Gesamtschallleistungsbeurteilungspegel Tag von: L WAr,Tag = 10 lg (Summe 10 (0,1x Lwa) ) L WAr,Tag = 10 lg (10 (0,1x95) + 10 (0,1x85) ) = 95,4 M34-S-EB-01 Seite 13

16 7.3 Haustechnik Bei der Ortsbesichtigung konnten auf dem Dach zwischen dem LIDL-Markt mit Getränkemarkt sowie dem Gebäude Lüttelforster Straße 5 insgesamt 4 Auslässe diverser technischer Anlagen festgestellt werden. Gemäß dem zur Genehmigung des LIDL-Marktes zugrundeliegenden schalltechnischen Gutachten SI - ST 99/175/09 September 1999, SWA Schall- und Wärmemeßstelle Aachen GmbH, wurde noch ein weiterer Emissionspunkt an der Fassade zur Lkw-Be- und Entladestelle definiert. Dieser wurde ebenfalls berücksichtigt. Da keine detaillierten Angaben hinsichtlich der Emissionswerte der Anlagen vorliegen, wurden diese aus dem schalltechnischen Gutachten SI - ST 99/175/09 September 1999 entnommen. Laut dem Gutachten darf der Schallleistungspegel jeder Anlage L WAeq = 70 nicht überschritten werden. Es ist davon auszugehen, dass die geforderten Schallleistungspegel der einzelnen Anlagen durch entsprechende Schalldämpfer bei der Ausführung eingehalten wurden bzw. sogar geringer sind als im Gutachten angenommen. Es wird angenommen, dass die beschriebene Anlage sowohl tagsüber als auch nachts in Betrieb ist und der Schallleistungspegel jeder Anlage L WAeq = 70 beträgt. Die Anlagen werden als Einzelschallquellen nachgebildet. 7.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen Zur Überprüfung des Spitzenpegelkriteriums für kurzeitige Geräuschspitzen gemäß TA Lärm werden auf dem Gelände folgenden Einzelereignissen entsprechende maximale Schallleistungspegel L WAmax zugeordnet: Pkw (Anlassen, Türenschlagen, Leerlauf, Betriebsbremse) Lkw (Anlassen, Türenschlagen, Leerlauf, Betriebsbremse) Entladung Rollcontainer L WAmax = 100 L WAmax = 108 L WAmax = 105 M34-S-EB-01 Seite 14

17 8. Berechnungsergebnisse Die Berechnung erfolgt gemäß TA Lärm, Anhang 2.2, nach den Vorgaben der DIN ISO Die Ermittlung der von Teilflächen einer Außenfassade eines Gebäudes abgestrahlten Schallleistungspegel wird nach der VDI-Richtlinie 2571 durchgeführt. Die Berechnungen werden unter den Voraussetzungen der Abschnitte 5 bis 7 für das Erdgeschoss (2,5 m m ü. EFH) und für das 1. Obergeschoß (5,3 m m ü. EFH) durchgeführt. Die genaue Lage der Immissionspunkte ist dem Lageplan zu entnehmen. Für die Beurteilung des Gewerbelärms erfolgt die Darstellung nach den Immissionsrichtwerten der TA Lärm (siehe Anlage 4). 8.1 Beurteilungspegel In den folgenden Tabellen (werktags sowie an Sonn- und Feiertagen) werden die Ergebnisse für die Beurteilungszeiträume tagsüber von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr und für die Nacht von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in der lautesten Stunde dargestellt. Die Tabellen zeigen ferner die maximalen Schallpegel, die zu erwarten sind (siehe Abschnitt 4). Es sind nur die Werte für das ungünstigste Stockwerk im Neubaugebiet dargestellt. Eine Übersicht über alle Stockwerke ist der Anlage zur schalltechnischen Untersuchung beigefügt. Tabelle: an Werktagen, Öffnungszeit 6:00 Uhr bis 20:30 Uhr (maximaler Beurteilungspegel) INr Straße / Haus-Nr. Gescho ss Immissionsrichtwert RW [] Beurteilungspegel Lr [] Grenzwertüberschreitung Lr,diff [] Immissionsrichtwert Maximalpegel RW,max [] Maximalpegel LT,max [] Grenzwertüberschreitung LT,max, diff [] Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 1 Neubau 1.OG Neubau 1.OG Neubau 1.OG Neubau 1.OG Neubau 1.OG Unter Ansatz der in den Abschnitten 5 bis 7 aufgeführten Berechnungsgrundlagen werden in dem geplanten Baugebiet an Werktagen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowohl am Tage als auch in der Nacht eingehalten. Tagsüber werden die Grenzwerte um 13 und nachts um 12 unterschritten. M34-S-EB-01 Seite 15

18 Weiterhin ergeben sich für den Tageswert keine Spitzenpegelüberschreitungen. Die Grenzwerte werden tagsüber um 26 unterschritten. Für den Nachtwert ergeben sich keine Spitzenpegelüberschreitungen da keine kurzzeitigen Geräuschspitzen vorhanden sind. Tabelle: an Sonn- und Feiertagen (nur Haustechnik) INr Straße / Haus-Nr. Gescho ss Immissionsrichtwert RW [] Beurteilungspegel Lr [] Grenzwertüberschreitung Lr,diff [] Immissionsrichtwert Maximalpegel RW,max [] Maximalpegel LT,max [] Grenzwertüberschreitung LT,max, diff [] Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 1 Neubau 1.OG Neubau 1.OG Neubau 1.OG Neubau 1.OG Neubau 1.OG Unter Ansatz der in den Abschnitten 5 bis 7 aufgeführten Berechnungsgrundlagen werden im geplanten Baugebiet an Sonn- und Feiertagen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowohl am Tage als auch in der Nacht eingehalten. Tagsüber werden die Grenzwerte um 25 und nachts um 12 unterschritten. Weiterhin ergeben sich weder für den Tageswert noch für den Nachtwert Spitzenpegelüberschreitungen, da an Sonn- und Feiertagen keine kurzzeitigen Geräuschspitzen vorhanden sind. M34-S-EB-01 Seite 16

19 9. Aussage zur Qualität der Prognose Die Berechnungen der schaltechnischen Prognose für den LIDL-Markt mit Getränkemarkt erfolgten unter Anwendung des Computerprogramms SOUNDPLAN. Die Ausbreitungsrechnung wurde gemäß der DIN ISO durchgeführt. Hinsichtlich des Parkplatzlärms erfolgte die schalltechnische Prognose auf der Grundlage der Parkplatzlärmstudie, die seit Jahren erfolgreich bei der Prognose von Parkplatz- und Kfz- Freiflächenverkehr angewendet wird. Hier ist eine Standardabweichung von ±1,0 db zu berücksichtigen. In Anlehnung an die DIN ISO ist insgesamt von einer Unsicherheit bei der Immissionsberechnung von ±3 auszugehen. Die der schalltechnischen Berechnung zugrunde gelegten Annahmen und Emissionspegel sind bewusst hoch gewählt worden und werden sich in der Realität so sicherlich nicht bzw. nur in seltenen Fällen einstellen. Die Beurteilung stellt eine Maximalwertabschätzung dar. Es ist nicht davon auszugehen, dass zufällig höhere Schallpegel gemessen werden, als in dieser schalltechnischen Untersuchung ermittelt wurden. 10. Maßnahmen zum Schallschutz Es sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz des geplanten M34-S-EB-01 Seite 17

20 11. Zusammenfassung Für das geplante Baugebiet wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu erwartenden Immissionen, die durch das angrenzende Mischgebiet, insbesondere durch den dort vorh. LIDL-Markt mit Getränkemarkt verursacht werden, durchgeführt. Die schalltechnische Untersuchung ermittelt die von der vorh. Nutzung ausgehenden Emissionen und die auf die geplante Wohnnachbarschaft einwirkenden Immissionen. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass im geplanten Baugebiet eine Überschreitung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm weder werktags noch an Sonn- und Feiertagen tagsüber oder nachts zu erwarten ist. Die zulässigen Spitzenpegel werden ebenfalls eingehalten. Die prognostizierten Beurteilungswerte unterschreiten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm deutlich. Es sind noch ausreichende Reserven für weitere Betreiber im Mischgebiet gegeben. Aufgestellt: Dipl.-Ing. Alwin Gietemann Ingenieurbüro für Abwasser- und Verkehrswesen Am Forsthaus Geilenkirchen Tel Fax Gietemann@T-Online.de Geilenkirchen, im September 2011 (i. A. Wilms) M34-S-EB-01 Seite 18

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23 Baugebiet "Zum Burghof" in Waldniel - schalltechnische Untersuchung - Beurteilungspegel Gewerbelärm an Werktagen INr Immissionsort Nutzung Geschoss HR RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff RW,T,max RW,N,max LT,max LN,max LT,max,dif LN,max,diff 1 Neubau WA EG NW Neubau WA 1. OG NW Neubau WA EG NO Neubau WA 1. OG NO Neubau WA EG NO Neubau WA 1. OG NO Neubau WA EG NO Neubau WA 1. OG NO Neubau WA EG NO Neubau WA 1. OG NO Ingenieurbüro A. Gietemann Am Forsthaus Geilenkirchen Seite 1 SoundPLAN 7.0

24 Baugebiet "Zum Burghof" in Waldniel - schalltechnische Untersuchung - Beurteilungspegel Gewerbelärm an Sonn- und Feiertagen INr Immissionsort Nutzung Geschoss HR RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff RW,T,max RW,N,max LT,max LN,max LT,max,dif LN,max,diff 1 Neubau WA EG NW Neubau WA 1. OG NW Neubau WA EG NO Neubau WA 1. OG NO Neubau WA EG NO Neubau WA 1. OG NO Neubau WA EG NO Neubau WA 1. OG NO Neubau WA EG NO Neubau WA 1. OG NO Ingenieurbüro A. Gietemann Am Forsthaus Geilenkirchen Seite 1 SoundPLAN 7.0

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