S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g

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1 Ingenieure Sachverständige S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g zur Planung eines Wohngebietes an der Bahnhofstraße in Gescher Bericht Nr /01 Auftraggeber: Stefan König Schützenstraße Gescher Bearbeiter: Sven Eicker, Dipl.-Ing. Jürgen Gesing, Dipl.-Ing. Datum: Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für die Ermittlung von Geräuschen Bekannt gegebene Messstelle nach 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH Gartenstraße Gronau Tel.: Fax: mail@wenker-gesing.de

2 Seite 2 von 25 1 Zusammenfassung Herr König beabsichtigt den Rückbau des Wohngebäudes an der Bahnhofstraße 30 in Gescher und eine anschließende Wohnbauentwicklung auf den beiden Flurstücken 607 und 608. Die für diese Vorhaben planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen durch die 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Neuen Kamp - Feldwiese" der Stadt Gescher geschaffen werden. Zur Prüfung der von dem unmittelbar nördlich des Plangebietes gelegenen Fleischereiund Schlachtbetrieb Brands, Bahnhofstraße 28, ausgehenden und auf das geplante Wohngebiet einwirkenden Geräusche war eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Grundlage der vorliegenden Untersuchung sind Angaben des Betreibers der Fleischerei sowie eigene Messungen an vergleichbaren Betrieben. Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass die gemäß Nr. 6.1 der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete geltenden Immissionsrichtwerte bzw. die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN von tagsüber 55 db(a) und nachts 40 db(a) in weiten Teilen des Plangebiets eingehalten oder unterschritten werden. Insbesondere innerhalb der Baugrenzen werden die vorgenannten Werte bei Beurteilungspegeln von tagsüber maximal 51 db(a) jedoch auch deutlich unterschritten. Lediglich im nordöstlichen Bereich des Plangebietes im Nahbereich der benachbarten Hofzufahrt, in dem die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes vorgesehen ist, werden diese Werte um bis zu 6 db(a) überschritten (siehe Lärmkarten, Kap. 8.1). Eine relevante Geräuschvorbelastung durch weitere Anlagen und Betriebe, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, liegt für die im Rahmen dieser Untersuchung maßgebenden Baufelder unseres Erachtens nicht vor, sodass aus gutachterlicher Sicht kein Immissionskonflikt zu erwarten ist. Überschreitungen der für kurzzeitige Geräuschspitzen geltenden gebietsabhängigen Immissionswerte von 85 db(a) tags und 60 db(a) nachts (Richtwert am Tage zzgl. 30 db bzw. Richtwert in der Nacht zzgl. 20 db) sind im Bereich der überbaubaren Flächen des Plangebietes, aufgrund der ausschließlich im Tageszeitraum stattfindenden Betriebstätigkeiten auf dem Grundstück der Schlachterei Brands nicht zu erwarten. Diese schalltechnische Untersuchung umfasst einschließlich Anhang 25 Seiten. *) Gronau, den WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH i. A. Sven Eicker, Dipl.-Ing. Jürgen Gesing, Dipl.-Ing. *) Die Vervielfältigung dieses Berichts ist nur dem Auftraggeber zum internen Gebrauch und zur Weitergabe in Zusammenhang mit dem Untersuchungsobjekt gestattet.

3 Seite 3 von 25 Inhalt 1 Zusammenfassung Situation und Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen TA Lärm DIN Teil Emissionsdaten Vorbemerkungen Pkw-Verkehr Viehverladung Lkw-Verkehr Stationäre Aggregate Berechnung der Geräuschimmissionen Berechnungsergebnisse Beurteilungspegel Maximalpegel durch einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen Qualität der Ergebnisse Grundlagen und Literatur Anhang Digitalisierungspläne / Lärmkarten Eingabedaten Tabelle Tab.: Immissionsrichtwerte gemäß Nr. 6.1 der TA Lärm... 6 Abbildungen Abb. 1: Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes... 4 Abb. 2: Planzeichnung zur Bebauungsplanänderung (Entwurf) /12/... 5

4 Seite 4 von 25 2 Situation und Aufgabenstellung Herr König beabsichtigt den Rückbau des Wohngebäudes an der Bahnhofstraße 30 in Gescher und eine anschließende Wohnbauentwicklung auf den beiden Flurstücken 607 und 608. Die für diese Vorhaben planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen durch die 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Neuen Kamp - Feldwiese" der Stadt Gescher geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Gescher, westlich der Bahnhofstraße (K 6). Die Lage innerhalb des Stadtgebietes ist in der nachfolgenden Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 2 zeigt einen Entwurf der Planzeichnung zur Bebauungsplanänderung /12/. Plangebiet Abb. 1: Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes Bezirksregierung Köln, Abteilung GEObasis.nrw Im Rahmen der Vorhabenplanung ist auftragsgemäß durch eine schalltechnische Untersuchung zu prüfen, ob die von dem unmittelbar nördlich des Plangebietes gelegenen Fleischerei- und Schlachtbetrieb Brands, Bahnhofstraße 28, ausgehenden Geräusche in dem geplanten Wohngebiete schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen.

5 Seite 5 von 25 Die Ermittlung der Beurteilungspegel gewerblicher Lärmimmissionen hat grundsätzlich nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) /2/ zu erfolgen. Bei Überschreitung der gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte gemäß Nr. 6.1 der TA Lärm sind geeignete Maßnahmen zur Minderung der Geräuschimmissionen vorzuschlagen. Abb. 2: Planzeichnung zur Bebauungsplanänderung (Entwurf) /12/

6 Seite 6 von 25 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 TA Lärm Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) dient nach Nr. 1 Abs. 1 dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt nach Nr. 1 Abs. 2 für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /1/ unterliegen. Die unter den Buchstaben a bis h der TA Lärm genannten Anlagen, wie z. B. Sport- und Freizeitanlagen, landwirtschaftliche Anlagen, Schießplätze, Tagebaue, Baustellen, Seehafenumschlagsanlagen und Anlagen für soziale Zwecke sind vom Anwendungsbereich der TA Lärm grundsätzlich ausgenommen. Maßgebliche Immissionsorte sind die Orte im Einwirkungsbereich der Anlage, an denen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten sind. Die maßgeblichen Immissionsorte liegen a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN /4/; b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen; c) bei mit der zu beurteilenden Anlage baulich verbundenen schutzbedürftigen Räumen, bei Körperschallübertragung sowie bei der Einwirkung tieffrequenter Geräusche in dem am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raum. Gemäß den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen soll das Plangebiet zukünftig als allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft werden. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen werden daher die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Immissionsrichtwerte zugrunde gelegt. Tab.: Immissionsrichtwerte gemäß Nr. 6.1 der TA Lärm Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte [db(a)] tags nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 40

7 Seite 7 von 25 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen nach Nr. 6.1 der TA Lärm die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags Uhr nachts Uhr und gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, in reinen Wohngebieten sowie in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten ist bei der Ermittlung des Beurteilungspegels für folgende Zeiten die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr 3.2 DIN Teil 1 Die DIN /6/ gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung und führt hierzu im Beiblatt 1 /7/ schalltechnische Orientierungswerte als Zielvorstellungen an. Nach Beiblatt 1 müssen Lärmvorsorge und Lärmminderung "... deshalb auch durch städtebauliche Maßnahmen bewirkt werden. Voraussetzung dafür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen." Die Einhaltung oder Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte "... ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen."

8 Seite 8 von 25 Das Beiblatt 1 nennt folgende Hinweise für die Anwendung der Orientierungswerte: "Die... genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen... zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen.... In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte... und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes... sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden." Die in Kapitel 3.1, Tabelle 1 angegebenen Immissionsrichtwerte der TA Lärm entsprechen zahlenmäßig den für Gewerbelärm geltenden schalltechnischen Orientierungswerten nach Beiblatt 1 zu DIN

9 Seite 9 von 25 4 Emissionsdaten 4.1 Vorbemerkungen Die Ermittlung der von dem Grundstück des Fleischerei- und Schlachtbetriebs Brands ausgehenden Geräuschemissionen erfolgt auf Basis von Angaben des Betreibers /14/ sowie auf eigenen Messungen an vergleichbaren Nutzungen. Die Öffnungszeiten der Metzgerei sind montags bis freitags von Uhr und Uhr sowie samstags von Uhr eingerichtet /14/ und werden in den schalltechnischen Berechnungen entsprechend ausschließlich außerhalb der werktäglichen Ruhezeiten in Ansatz gebracht /2/. Einmal wöchentlich wird der Schlachtbetrieb von einem Pkw mit Anhänger angefahren, aus dem etwa Schweine entladen werden. Darüber hinaus findet täglich eine Anlieferung per Lkw statt, bei der Fleischereizubehör, Gewürze u. ä. verladen werden. Der Lieferverkehr findet üblicherweise innerhalb des Tageszeitraumes statt. In den folgenden Unterkapiteln sind die Emissionsansätze näher beschrieben. 4.2 Pkw-Verkehr Aktuell werden nach Aussage von Herrn Brands täglich während der Öffnungszeit etwa Kunden erwartet, die die Metzgerei zu 60 % mit dem Pkw anfahren /14/. Dabei werden bei der Berechnung des Parkplatzlärms sowohl die zwei Kundenstellplätze vor der Garage an der Bahnhofstraße 28 als auch der Fahrbahnrand der Bahnhofstraße in die Berechnungen mit einbezogen. Die Berechnung des Parkplatzlärms der Kundenstellplätze erfolgt nach dem s. g. zusammengefassten Verfahren (Normalfall) gemäß Abschnitt der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /9/, das sowohl die Emissionen aus dem Parksuchverkehr auf den Fahrgassen als auch die Emissionen aus dem Ein- und Ausparken in die einzelnen Stellplätze, also Rangieren, An- und Abfahren, Türenschlagen, berücksichtigt. Mit dem nachfolgend beschriebenen vereinfachten Berechnungsverfahren lassen sich nach /9/ im Normalfall für alle von Parkplatzlärm beeinflussten Immissionsorte Beurteilungspegel "auf der sicheren Seite" berechnen. Der flächenbezogene Schallleistungspegel des Parkplatzes unter Berücksichtigung des Fahrverkehrs ergibt sich nach folgender empirischer Formel: L W '' = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg (B N) - 10 lg (S / 1m²)

10 Seite 10 von 25 Dabei bedeuten: L W '' L W0 K PA K I K D f K StrO B N S Flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz Zuschlag für die Parkplatzart Zuschlag für die Impulshaltigkeit (für das zusammengefasste Verfahren) Schallanteil der durchfahrenden Kfz und des Parksuchverkehrs; K D = 2,5 lg (f B - 9) db(a); f B > 10 Stellplätze; K D = 0 für f B 10 Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto-Verkaufsfläche in m² o. a.) Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde) Gesamt- bzw. Teilfläche des Parkplatzes Die Pkw-Stellplätze vor den beiden Garagen sind aus Betonsteinpflaster (Fugen > 3 mm) hergestellt. Der Fahrbahnrand der Bahnhofstraße ist asphaltiert. Konservativ wird die Stellplatzfläche vollständig als gepflastert in Ansatz gebracht: L W0 = 63 db(a) K PA = 0 db(a) für Besucher- und Mitarbeiterparkplätze K I = 4 db(a) für Besucher- und Mitarbeiterparkplätze B = < 10 Stellplätze f = 1,0 bei der Bezugsgröße "Stellplätze" K D = 0 db(a) K StrO = 1 db(a) bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm B N = 180 Pkw-Bewegungen (60 % von 150 Kunden, jeweils An- und Abfahrt) im Zeitraum von 7.00 bis Uhr; etwaige Pkw-Bewegungen von Mitarbeitern sind hierin enthalten S = ca. 101 m² Es ergeben sich somit folgende (flächenbezogene) Schallleistungspegel: L WA '' = 59,4 db(a)/m² bzw. L WA = 79,5 db(a) Die Schallemission des Pkw mit Anhänger, der die anzuliefernden Schweine in den Hinterhof des Grundstücks an der Bahnhofstraße 28 transportiert, wird nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) /3/ ermittelt, wobei anstelle von D StrO in Formel (6) der RLS-90 bei der Ermittlung der Schallemissionen von Parkplätzen folgende Werte K StrO * einzusetzen sind: 0 db(a) bei asphaltierten Fahrgassen 1,0 db(a) bei Betonsteinpflaster mit Fugen 3 mm 1,5 db(a) bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm 4,0 db(a) bei wassergebundenen Decken (Kies) 5,0 db(a) bei Natursteinpflaster

11 Seite 11 von 25 Der Emissionspegel für eine Fahrbewegung pro Stunde lässt sich gemäß Gleichung (6) der RLS-90 wie folgt berechnen: L m,e = L m (25) + D v + D StrO + D Stg + D E Dabei bedeuten: L m,e (25) L m D v D StrO D Stg D E Emissionspegel Mittelungspegel für eine Geschwindigkeit von 100 km/h: L m (25) = 37,3 db(a) Korrektur für die zulässige Höchstgeschwindigkeit, bei 30 km/h: D v = - 8,8 db(a) Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm und v 30 km/h: D StrO = 1,5 db(a) Korrektur für Steigungen oder Gefälle, hier nicht zu berücksichtigen Korrektur bei Spiegelschallquellen, hier nicht zu berücksichtigen Für eine Fahrbewegung pro Stunde ergibt sich nach vorstehender Gleichung somit folgender Emissionspegel: L m,e = 37,3 db(a) - 8,8 db(a) + 1,5 db(a) = 30,0 db(a) Der längenbezogene Schallleistungspegel L W ',1h der Fahrstrecke berechnet sich unter Berücksichtigung eines Umrechnungssummanden von 19 db(a) /9/ zu L W ',1h = L m,e + 19 db(a) = 30,0 db(a) + 19 db(a) = 49,0 db(a). Der resultierende längenbezogenen Schallleistungspegel ergibt sich bei einer An- und Abfahrt nach folgender Beziehung: L W ',1h(n) = L W ',1h(0) + 10 lg (n) = 49,0 db(a) + 10 lg (1) = 49,0 db(a) Unter konservativer Annahme, dass die Viehanlieferung innerhalb der werktäglichen Ruhezeiten erfolgt, beträgt der resultierende langenbezogene Schallleistungspegel der definierten Fahrstrecke somit: L W ',1h(n) = L W ',1h(n) - 10 lg (T) = 49,0 db(a) - 10 lg (3) = 44,2 db(a) 4.3 Viehverladung Auf Basis einer eigenen Messung an einer vergleichbaren Nutzung (Viehhandel), bei der 60 Schweine verladen wurden, wird im vorliegenden Fall für die Viehverladung von einem Schallleistungspegel von Viehverladung LWA = 100 db(a) ausgegangen. Der vorgenannte Schallleistungspegel wird an dem zu beurteilenden Tag mit einer Einwirkzeit von 30 Minuten in Ansatz gebracht. Hierbei sind etwaige Wartezeiten während der Viehverladung mit berücksichtigt.

12 Seite 12 von Lkw-Verkehr a) Fahrgeräusche Auf Grundlage von Angaben des Betreibers /14/ ist für den zu beurteilenden Tag von einer Warenanlieferung (Fleischereizubehör, Gewürze u. ä.) auszugehen. Die Lieferfahrzeuge erreichen die Hofzufahrt über die östlich verlaufende Bahnhofstraße (K 6) und werden unmittelbar neben der Grenzmauer zum Nachbargrundstück an der Bahnhofstraße 30 entladen. Die Berechnung der Geräuschemissionen des Lkw-Fahrverkehrs erfolgt auf Grundlage des Technischen Berichts (Heft 3) der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie /10/ nach folgender Beziehung: L WAr = L WA ',1h + 10 lg (n) + 10 lg (l / 1 m) - 10 lg (T r / 1 h) Dabei bedeuten: L WAr auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel eines Streckenabschnittes L WA ',1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde auf einer Strecke von 1 m: L WA ',1h = 63,0 db(a)/m für alle Lkw n l T r Anzahl der Lkw in der Beurteilungszeit T r Länge eines Streckenabschnittes in m Beurteilungszeit in h Nach Kapitel des Technischen Berichts (Heft 3) des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie beträgt der auf eine Stunde und 1 Meter-Wegelement bezogene Schallleistungspegel beim Rangieren eines Lkw im Mittel L WA ',1h = 67 db(a)/m. Zur Berücksichtigung der Lkw-Fahrgeräusche werden für die Fahrstrecken (An- und Abfahrt) Linienschallquellen digitalisiert. Die Schallleistungspegel der einzelnen Fahrstrecken können den Tabellen im Anhang (Kapitel 8.2) entnommen werden. b) Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse Für besondere Fahrzustände und Einzelereignisse von Lkw kann nach /10/ von folgenden Schallleistungspegeln ausgegangen werden: Anlassen: L WA = 100 db(a) (Anzahl/Dauer: 1 x à 5 s) Türenschlagen: L WA = 100 db(a) (Anzahl/Dauer: 2 x à 5 s) Leerlauf: L WA = 94 db(a) (Anzahl/Dauer: 1 x à 5 min) Betriebsbremse: L WA = 108 db(a) (Anzahl/Dauer: 1 x à 5 s) Hieraus errechnet sich nach dem Taktmaximalpegelverfahren für die Stellgeräusche eines Lkw bezogen auf eine Stunde ein Schallleistungspegel von L WA,1h = 85,3 db(a), der für den Lkw in Ansatz gebracht wird.

13 Seite 13 von Stationäre Aggregate An der Nordfassade des Schlachthauses ist der Verflüssiger einer Kälteanlage installiert. Gemäß den uns vorliegenden Informationen des Herstellers beträgt der Schallleistungspegel der gesamten Kälteanlage L WA = 71 db(a) /13/. Der Verflüssiger wurde dabei getrennt von der übrigen Kälteanlage (u. a. Verdichter etc.) außen an der Hauswand des Schlachthauses montiert. Einzelne Schallemissionsdaten zu der Verflüssigungseinheit liegen nicht vor, sodass im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung konservativ der Schallleistungspegel der Gesamtanlage für den Verflüssiger mit einem kontinuierlichen 24 h-betrieb in Ansatz gebracht wird.

14 Seite 14 von 25 5 Berechnung der Geräuschimmissionen Die Schallausbreitungsberechnung erfolgt als detaillierte Prognose gemäß Anhang A.2.3 der TA Lärm nach DIN ISO /8/. Danach ist der an einem Aufpunkt auftretende äquivalente Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind, L ft (DW), nach Formel (3) der DIN ISO zu berechnen: L ft (DW) = L W + D C - A Dabei bedeuten: L ft (DW) der Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind L W D C A der Oktavband-Schallleistungspegel der Schallquelle in Dezibel die Richtwirkungskorrektur in Dezibel die Oktavbanddämpfung in Dezibel, die während der Schallausbreitung von der Quelle zum Empfänger vorliegt Die Oktavbanddämpfung A berechnet sich nach Formel (4) der DIN ISO : A = A div + A atm + A gr + A bar + A misc Dabei bedeuten: A div A atm A gr A bar A misc die Dämpfung auf Grund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung auf Grund von Luftabsorption die Dämpfung auf Grund des Bodeneffekts die Dämpfung auf Grund von Abschirmung die Dämpfung auf Grund verschiedener anderer Effekte A misc = A fol + A site + A hous mit: A fol die Dämpfung von Schall durch Bewuchs A site A hous die Dämpfung von Schall durch ein Industriegelände die Dämpfung von Schall durch bebautes Gelände Der äquivalente A-bewertete Dauerschalldruckpegel bei Mitwind, L AT (DW), ist durch Addition der einzelnen Quellen und für jedes Oktavband nach Formel (5) der DIN ISO zu bestimmen: L AT (DW ) 10 lg n i 1 n j ,1 L ( ij ) A ( j ) ft f db

15 Seite 15 von 25 Der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel L AT (LT) im langfristigen Mittel errechnet sich nach Gleichung (6) der DIN ISO : L AT (LT) = L AT (DW) - C met Dabei bedeuten: C met meteorologische Korrektur zur Bestimmung des Langzeitmittelungspegels: C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ) C met = C 0 [1-10 (h s + h r ) / d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ) mit h s h r d p C 0 Höhe der Quelle in Metern Höhe des Aufpunktes in Metern Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt in Metern, projiziert auf die horizontale Bodenebene Faktor in Dezibel, abhängig von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten Zur Ermittlung der meteorologischen Korrektur C met wird gemäß der Empfehlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen eine Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen der meteorologischen Station Bocholt (Zeitraum ) herangezogen /11/. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit Hilfe der Schallimmissionsprognose-Software CadnaA /15/ für die Aufpunkthöhen 2,0 m (Erdgeschoss und Außenwohnbereich), 5,0 m (Obergeschoss) und 8,0 m (Dachgeschoss). Das Rechenraster beträgt 0,5 m x 0,5 m. Hierbei werden die Abschirmungen und Reflexionen von Gebäuden außerhalb des Plangebietes sowie Unebenheiten des Geländes berücksichtigt. Die Grenzmauer zwischen den Grundstück an der Bahnhofstraße 28 und 30 mit einer Oberkante von ca. 61,5 m ü. NHN wird nicht abschirmend in Ansatz gebracht. In Kapitel 8.2 dieser Untersuchung sind die Eingabedaten dokumentiert.

16 Seite 16 von 25 6 Berechnungsergebnisse 6.1 Beurteilungspegel In Kapitel 8.1 dieses Berichts sind die für den Tageszeitraum berechneten Beurteilungspegel in Form von Lärmkarten dargestellt. Die Berechnungen erfolgten dabei für die Aufpunkthöhen von 2,0 m, 5,0 m und 8,0 m (Erd-, Ober- und Dachgeschoss) über Gelände. Für das Plangebiet ergeben sich bei freier Schallausbreitung innerhalb des Plangebietes tagsüber ( Uhr) Beurteilungspegel von 35 bis 61 db(a). Im Nachtzeitraum ( Uhr) ist lediglich der Verflüssiger an der Nordfassade des Schlachthauses in Betrieb, der jedoch im Plangebiet keine relevanten Geräuschimmissionen hervorruft. Das Maß der Geräuscheinwirkungen hängt insbesondere vom Abstand zur Hofzufahrt der Fleischerei Brands ab. Der gemäß TA Lärm in allgemeinen Wohngebieten geltende Immissionsrichtwert bzw. der zahlenmäßig identische schalltechnische Orientierungswert nach Beiblatt 1 zu DIN von tagsüber 55 db(a) wird somit in weiten Teilen des Plangebietes eingehalten oder unterschritten. Insbesondere innerhalb der Baugrenzen wird der vorgenannte Wert bei Beurteilungspegeln von maximal 51 db(a) auch deutlich unterschritten. Lediglich im nordöstlichen Bereich des Plangebietes im Nahbereich der benachbarten Hofzufahrt, in dem die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes vorgesehen ist, werden diese Werte um bis zu 6 db(a) überschritten (siehe Lärmkarten, Kapitel 8.1). Eine relevante Geräuschvorbelastung durch weitere Anlagen und Betriebe, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, liegt für die im Rahmen dieser Untersuchung maßgebenden Baufelder des Plangebietes unseres Erachtens nicht vor, sodass aus gutachterlicher Sicht auch kein Immissionskonflikt zu besorgen ist. 6.2 Maximalpegel durch einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen Überschreitungen der für kurzzeitige Geräuschspitzen geltenden gebietsabhängigen Immissionswerte von 85 db(a) tags und 60 db(a) nachts (Richtwert am Tage zzgl. 30 db bzw. Richtwert in der Nacht zzgl. 20 db) sind an den Baugrenzen aufgrund der ausschließlich im Tageszeitraum stattfindenden Betriebstätigkeiten auf dem Grundstück der Schlachterei Brands nicht zu erwarten. Im Nachtzeitraum sind lediglich stationäre Anlagen in Betrieb, deren kontinuierliche Betriebsgeräusche keine Pegelspitzen verursachen.

17 Seite 17 von Qualität der Ergebnisse Gemäß Nr. A.2.6 der TA Lärm ist es erforderlich, mit dem Ergebnis einer Immissionsprognose Angaben zur Unsicherheit der berechneten Immissionspegel mitzuteilen. Eine wesentliche und durch das Berechnungsverfahren nicht beeinflussbare Unsicherheit resultiert aus der Unsicherheit bei der Ermittlung der Schallleistungspegel und bei der Ausbreitungsberechnung nach DIN ISO Die Ausbreitungsrechnung wurde gemäß DIN ISO als detaillierte Prognose entsprechend Ziffer A.2.3 der TA Lärm unter Verwendung von z. T. frequenzselektiven (Oktavspektren) aber auch A-bewerteten Einzahlwerten der Schallleistungspegel durchgeführt. Insgesamt ist innerhalb des Plangebietes auf Grund der konservativen Berechnungsansätze (u. a. Verwendung des zusammengefassten Verfahrens gemäß Abschnitt der Parkplatzlärmstudie für die Berechnung des Parkplatzlärms und Berücksichtigung des Schallleistungspegels der Gesamtanlage der Kältetechnik allein für den Verflüssiger an der Nordfassade) mit eher geringeren Geräuschimmissionen zu rechnen. Darüber hinaus erfolgte die Ermittlung der im Plangebiet hervorgerufenen Geräuschimmissionen ohne Berücksichtigung der vorhandenen Grenzmauer entlang der Hofzufahrt des Grundstücks an der Bahnhofstraße 28. Die Unsicherheit der ermittelten Beurteilungspegel schätzen wir daher im vorliegenden Fall mit +1 / -2 db(a) ab.

18 Seite 18 von 25 7 Grundlagen und Literatur /1/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist /2/ TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl S. 503), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. Juni 2017 (BAnz AT B5) geändert worden ist /3/ RLS-90 Ausgabe 1990 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau /4/ DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen /5/ DIN Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise und Erfüllung der Anforderungen /6/ DIN Juli 2002 /7/ DIN Beiblatt 1 Mai 1987 /8/ DIN ISO Oktober 1999 Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Schallschutz im Städtebau Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Akustik: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren /9/ Parkplatzlärmstudie - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2007 /10/ Heft 3: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005

19 Seite 19 von 25 /11/ Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung c met gemäß DIN ISO , Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, 2012 /12/ Vermessungsbüro Schemmer, Wülfing, Otte, Borken: Planzeichnung zur 27. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Neuen Kamp - Feldwiese" der Stadt Gescher (Entwurf, Stand: ) sowie sonstige Angaben zum Vorhaben /13/ Danfoss: Technisches Datenblatt zur Kälteanlage Optyma - 114X5017 mit Angabe des Schallleistungspegels /14/ Ortstermin zur Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten und Besprechung mit dem Betreiber des Fleischerei- und Schlachtbetriebs Brands (Herrn Brands) am /15/ Schallimmissionsprognose-Software CadnaA, Version 2017 (32 Bit) der DataKustik GmbH, Gilching

20 Seite 20 von 25 8 Anhang 8.1 Digitalisierungspläne / Lärmkarten

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24 Seite 24 von Eingabedaten Eingabedaten Punktschallquellen Bezeichnung Schallleistung L WA Einwirkzeit K 0 Frequenz Tag Nacht Tag Ruhe Nacht db(a) db(a) Min. Min. Min. db Hz Kälteanlage, Verflüssiger 71,0 71, Lkw-Einzelereignisse, Warenanlieferung, tags idrz. 80, Oktaven Linienschallquellen Bezeichnung Schallleistung L WA Schallleistung L WA Einwirkzeit K 0 Freq. Tag Nacht Tag Nacht Tag Ruhe Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) Min. Min. Min. db Hz Lkw-Fahrspur, Warenanlieferung, Abfahrt, tags idrz. 71, , Oktaven Lkw-Fahrspur, Warenanlieferung, Anfahrt (Rangieren), tags idrz. 75, , Oktaven Pkw-Fahrspur, Viehanlieferung, An- und Abfahrt, tags idrz. 63, , Oktaven

25 Seite 25 von 25 Flächenschallquellen Bezeichnung Schallleistung L WA Schallleistung L WA '' L WA / L i Schalldämmung Einwirkzeit K 0 Frequenz Tag Nacht Tag Nacht Typ Wert R' w Fläche Tag Ruhe Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db m² Min. Min. Min. db Hz Pkw-Stellplätze, Kundenverkehr, tags 79, ,4 -- Lw L Oktaven Viehverladung inkl. Wartezeit 92, ,1 -- Lw L Oktaven Schallpegel Bezeichnung Oktavspektrum db(a) Bewertung 31, A Pkw (L01) A -- 46,4 58,0 50,5 55,0 55,1 55,5 52,8 46,6 63,0 Lkw-Einzelereignisse (L03) A -- 57,6 67,6 72,6 77,6 81,6 79,6 71,6 66,6 85,3 Lkw, An- und Abfahrt (L04) A -- 35,3 45,3 50,3 55,3 59,3 57,3 49,3 44,3 63,0 Lkw, Rangieren (L05) A -- 39,3 49,3 54,3 59,3 63,3 61,3 53,3 48,3 67,0 Viehverladung (L06) A 59,7 68,9 80,4 85,2 93,6 94,9 94,5 90,7 82,0 100,0

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