Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BF19 Castelnau Hochplateau in Trier

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BF9 Castelnau Hochplateau in Trier im Auftrag der EGP GmbH, Albert-Camus-Allee, Trier Bericht-Nr.: P6-046/E3 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 0. September 207 FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Str Kaiserslautern Telefon (06 3) Fax: -5 info@firu-gfi.de Sitz Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 2 Inhaltsverzeichnis Grundlagen Aufgabenstellung Plangrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Planfall Lärmschutzmaßnahmen Verkehrslärm Aktive Lärmschutzmaßnahmen Passiver Schallschutz Auswirkungen der Planung auf Verkehrslärmverhältnisse Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse Planfall Prognose Nullfall Planfall Prognose Nullfall Geräuscheinwirkungen durch Nutzung der Freizeitwiese Emissionsberechnung Kleinspielfeld Immissionsberechnung Kleinspielfeld Beurteilung Geräuscheinwirkungen Kleinspielfeld Prognose der Schießlärmeinwirkungen Geräuschmessung Einzelschusspegel Wurftaubenstand m-Schießstand Kurzwaffenstand Kalibrierungsberechnung Ermittlung der Beurteilungspegel Beurteilung Tabellen Tabelle : Orientierungswerte DIN 8005 Verkehr... 8 Tabelle 2: Immissionsrichtwert nach TA Lärm... 9 Tabelle 3: Immissionsrichtwerte nach 28. BImSchV... 0 Tabelle 4: Beurteilungszeiträume nach 28. BImSchV... 0 Bericht: P6-046/E3

3 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 3 Tabelle 5: Emissionsberechnung Prognose-Nullfall, Straßenverkehrslärm... 2 Tabelle 6: Emissionsberechnung Prognose-Nullfall 2, Straßenverkehrslärm... 2 Tabelle 7: Emissionsberechnung Planfall, Straßenverkehrslärm... 3 Tabelle 8: Einzelschusspegel Wurftaubenstand Tabelle 9: Einzelschusspegel 00m-Schießstand... 7 Tabelle 0: Einzelschusspegel Kurzwaffenstand... 7 Tabelle : Beurteilungspegel am Messort / Pellinger Straße Tabelle 2: Beurteilungspegel am Messort 2 - Plangebiet Karten Karte : Verkehrslärmeinwirkungen Planfall, Gebiet Nord -2, Freie Schallausbreitung, Tag... 5 Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Planfall, Gebiet Süd 2-2, Freie Schallausbreitung, Tag... 6 Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Planfall, Gebiet Nord -2, Freie Schallausbreitung, Nacht... 7 Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen Planfall, Gebiet Süd 2-2, Freie Schallausbreitung, Nacht... 8 Karte 5: Verkehrslärmeinwirkungen Planfall, Gebiet Nord -2, Mit Bebauungskonzept, Tag... 9 Karte 6: Verkehrslärmeinwirkungen Planfall, Gebiet Süd 2-2, Mit Bebauungskonzept, Tag Karte 7: Verkehrslärmeinwirkungen Planfall, Gebiet Nord -2, Mit Bebauungskonzept, Nacht... 2 Karte 8: Verkehrslärmeinwirkungen Planfall, Gebiet Süd 2-2, Mit Bebauungskonzept, Nacht Karte 9: Verkehrslärmeinwirkungen Planfall ohne Lärmschutzanlage, Tag/ Nacht Karte 0: Verkehrslärmeinwirkungen Planfall mit Lärmschutzanlage, Tag/Nacht27 Karte : Lärmpegelbereiche gemäß DIN Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall, Tag Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall, Nacht Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall ; Bebauungsplan BF4, Tag Karte 5: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall ; Bebauungsplan BF4, Nacht Karte 6: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall ; Bebauungsplan Innenbereichssatzung, Tag Bericht: P6-046/E3

4 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 4 Karte 7: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall ; Bebauungsplan Innenbereichssatzung, Nacht Karte 8: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall ; Auf dem Kirchspiel, Tag Karte 9: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall ; Auf dem Kirchspiel, Nacht Karte 20: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall 2, Tag... 4 Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall 2, Nacht Karte 22: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall 2; Bebauungsplan BF4, Tag Karte : Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall 2; Bebauungsplan BF4, Nacht Karte 24: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall 2; Bebauungsplan Innenbereichssatzung, Tag Karte 25: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall 2; Bebauungsplan Innenbereichssatzung, Nacht Karte 26: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall 2; Auf dem Kirchspiel, Tag Karte 27: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Prognose Nullfall 2; Auf dem Kirchspiel, Nacht Karte 28: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Planfall, Tag Karte 29: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Planfall, Nacht Karte 30: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Planfall; Bebauungsplan BF4, Tag... 5 Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Planfall; Bebauungsplan BF4, Nacht Karte 32: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Planfall; Bebauungsplan Innenbereichssatzung, Tag Karte 33: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Planfall; Bebauungsplan Innenbereichssatzung, Nacht Karte 34: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Planfall; Auf dem Kirchspiel, Tag Karte 35: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Planfall; Auf dem Kirchspiel, Nacht Karte 36: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Pegeldifferenzen Planfall Prognose Nullfall, Tag Karte 37: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Pegeldifferenzen Planfall Prognose Nullfall, Nacht Karte 38: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Pegeldifferenzen Planfall Prognose Nullfall 2, Tag Bericht: P6-046/E3

5 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 5 Karte 39: Verkehrslärmeinwirkungen Umgebung Pegeldifferenzen Planfall Prognose Nullfall 2, Nacht Karte 40: Sportanlagenlärmeinwirkungen Kleinspielfeld Karte 4: Sportanlagenlärmeinwirkungen Kleinspielfeld, LSW 2m Karte 42: Schießlärm Lageplan Messorte und Kalibrierungsergebnisse Bericht: P6-046/E3

6 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 6 Grundlagen. Aufgabenstellung Mit dem Bebauungsplan BF9 Castelnau Hochplateau (Bauabschnitte und 2) werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung eines ca. 42 ha großen Geländes südlich des Projektgebiets Castelnau I östlich der Bundesstraße B 268 in Trier-Feyen geschaffen. Geplant sind u.a. Wohnnutzungen, ein Quartierszentrum mit sozialen Einrichtungen, Grünflächen, eine Freizeitwiese mit Kleinspielfeld und Bewegungsparcours und die erforderlichen Erschließungsanlagen. Im Rahmen der Bebauungsplanung sind auch die Schallschutzbelange zu berücksichtigen. Als Grundlage hierfür sind schalltechnische Untersuchungen durchzuführen. Zu untersuchen und zu beurteilen sind: die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet durch den Kfz-Verkehr auf der Bundesstraße B 268 und auf den relevanten Abschnitten der Haupterschließungsstraßen innerhalb des Plangebiets; die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse in der Umgebung des Plangebiets; die Sportanlagenlärmeinwirkungen durch die Nutzung des auf der Freizeitwiese geplanten Kleinspielfelds, die Schießgeräuscheinwirkungen im Plangebiet durch den Schießbetrieb auf den Mattheiser Schießständen. Bericht: P6-046/E3

7 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 7.2 Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Höhendaten, Raster 5m, Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Stand: ; Verkehrszahlen vom Ingenieurbüro R+T für den Null- und Planfall; Stand: , übermittelt am ; Städtebaulicher Strukturplan, Stand: , übermittelt durch die FIRU mbh; Entwurf Bebauungsplan BF9 Castelnau Hochplateau; Stand: , übermittelt durch die FIRU mbh; Bebauungspläne in der Umgebung, übermittelt durch die FIRU mbh; Geräuschmessung an den Mattheiser Schießständen am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach: 6. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [Verkehrslärmschutzverordnung - 6. BImSchV], 2.Juni 990; DIN 8005 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 [DIN 8005] in Verbindung mit Beiblatt zur DIN 8005 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 987. Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Freizeitwiese (Kleinspielfeld) erfolgt nach: 8. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Sportanlagenlärmschutzverordnung, Juli 99 [8. BImSchV] (Fassungsänderung ab dem ). Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen durch Schießbetrieb auf den Schießständen in der Umgebung erfolgt nach: Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 998 (GMBl. S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom. Juni 207 (BAnz AT B5) [TA Lärm] i.v.m. VDI 3745 Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen, Blatt Mai 993 [VDI 3745]. Bericht: P6-046/E3

8 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 8 Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden weiterhin die folgenden Berechnungsvorschriften und sonstigen Erkenntnisquellen herangezogen. Dies sind: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe April 990 [RLS-90]; DIN ISO 963 Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf, Sept. 997 [DIN ISO 963]; VDI-Richtlinie 20 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 997 [VDI 20], VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen April 2002; DIN 409 Schallschutz im Hochbau, Juli Anforderungen Die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets werden anhand der Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN 8005 beurteilt. Für die Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen an den schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete herangezogen: Tabelle : Orientierungswerte DIN 8005 Verkehr Gebietsart Orientierungswert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) Mit der Einhaltung des Orientierungswerts soll nach Beiblatt der DIN 8005 die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets oder Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt werden. Da sich in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen die Orientierungswerte oft nicht einhalten lassen, kann im Rahmen der Abwägung beim Überwiegen anderer Belange von ihnen abgewichen werden. In diesem Fall soll ein Ausgleich durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Grundrissgestaltung, baulicher Schallschutz) vorgesehen und planungsrechtlich gesichert werden. Die maßgeblichen Immissionsorte innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befinden sich an den geplanten Baukörpern bzw. Baugrenzen gem. Bebauungsplan gemäß dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf. Die Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse durch den planbedingten Zusatzverkehr auf der Pellinger Straße (B 268) und den geplanten Straßen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erfolgen in Anlehnung an die Kriterien der 6. BImSchV zur wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen ( Abs. 2, 6.BImSchV). Demnach ist eine planbedingte Erhöhung der Verkehrs- Bericht: P6-046/E3

9 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 9 lärmbelastung als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten um mindestens 3 db(a) erhöhen und die Immissionsgrenzwerte der 6. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Eine planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung ist ebenfalls als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten auf mindestens 70 db(a) am Tag oder 60 db(a) in der Nacht erhöhen oder sich von mindestens 70 db(a) am Tag oder 60 db(a) in der Nacht weiter erhöhen. Für die Immissionsorte in der Umgebung des Plangebiets wird aufgrund der Eigenart des Gebiets als überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebiet die Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebiets angesetzt. Im Bereich Auf der Grafschaft (Geltungsbereich Bebauungsplan BF 6 der Stadt Trier) wird an den der B 268 am nächsten gelegenen Gebäude die Schutzbedürftigkeit eines Gewerbegebiets angesetzt. Im Bereich der Gebäude Zum Römersprudel 3, 5, 7, 9 wird die Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (Geltungsbereich Bebauungsplan BF 0 der Stadt Trier) angesetzt. Für die Beurteilung der durch die Nutzung der Schießstände zu erwartenden Geräuscheinwirkungen an den maßgeblichen Immissionsorten im Plangebiet werden entsprechend der Gebietsnutzung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete herangezogen. Die TA Lärm dient dem Schutz vor sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete sind in der folgenden Tabelle angegeben. Der Immissionsrichtwert Nacht bezieht sich auf die ungünstigste (lauteste) Nachtstunde. Tabelle 2: Immissionsrichtwert nach TA Lärm Gebietsart Immissionsrichtwert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeine Wohngebiete Sportanlagen Die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung des Kleinspielfelds im Bereich Freizeitwiese im nordöstlichen Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans werden als Sportanlagenlärmeinwirkungen gemäß der 8. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt. Nach der 8. BImSchV sind Sportanlagen so zu betreiben, dass die in 2 der Verordnung für die verschiedenen Gebietsarten genannten Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Zur Beurteilung der Sportanlagenlärmeinwirkungen an den Immissionsorten innerhalb des Plangebiets werden die folgenden Immis- Bericht: P6-046/E3

10 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 0 sionsrichtwerte welche mit der mit der Änderung der 8. BImSchV zum Inkrafttreten herangezogen: Tabelle 3: Immissionsrichtwerte nach 2 8. BImSchV Gebietsart Allgemeines Wohngebiet (WA) Tag außerhalb der Ruhezeit Immissionsrichtwert in db(a) Tag innerhalb der Ruhezeit am Morgen Tag innerhalb der Ruhezeit am Abend/ sonntags Mittags lauteste Nachtstunde Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiten: Tabelle 4: Beurteilungszeiträume nach 2 8. BImSchV Beurteilungszeit Werktage Sonn- und Feiertage Tag außerhalb der Ruhezeiten Tag innerhalb Ruhezeiten Nacht Uhr 2 Stunden Uhr Uhr je 2 Stunden Uhr lauteste Stunde Uhr Uhr 9 Stunden Uhr Uhr Uhr je 2 Stunden Uhr lauteste Stunde Die Ruhezeit am Sonntag ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage in der Zeit zwischen 9.00 und Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Beträgt die gesamte Nutzungszeit der Anlage weniger als 4 Stunden und fallen mehr als 30 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von 3.00 bis 5.00 Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst. Die Minderung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien und durch Hindernisse im Schallausbreitungsweg wird gemäß 8. BImSchV nach den VDI-Richtlinien 274 und 20 berechnet. Die Richtlinie VDI 274 wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Der VDI empfiehlt stattdessen die Anwendung der Richtlinie DIN ISO 963/2. Die Sportanlagenlärmeinwirkungen werden daher gem. DIN ISO 963/2 ermittelt und anhand der Immissionsrichtwerte der 8. BImSchV beurteilt Bericht: P6-046/E3

11 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 2 Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Zu untersuchen sind die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets durch Kfz-Verkehr auf der geplanten Haupterschließungsstraße (Planstraße A) sowie der bestehenden Bundesstraße B 268 westlich des Plangebiets sowie die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse an bestehenden Gebäuden in der Umgebung des Plangebiets. 2. Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets Die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet durch Kfz-Verkehr auf den geplanten Haupterschließungsstraßen und der bestehenden Bundesstraße B 268 sind nach den Regelungen der RLS-90 zu ermitteln und werden anhand der Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN 8005 Schallschutz im Städtebau für Allgemeine Wohngebiete (WA) gemäß 4 BauNVO beurteilt. 2.. Emissionsberechnung Die Berechnung der Straßenverkehrslärmemissionen erfolgt auf Grundlage der für den Prognose Nullfall, den Prognose Nullfall 2 sowie den Planfall übermittelten Verkehrsmengen des Verkehrsgutachters R+T Ingenieure für Verkehrsplanung Darmstadt (vgl. Verkehrsgutachten R+T, Stand: ). Der Verkehrsgutachter übermittelte Angaben zur durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) und zur Tag- und Nachtverteilung der Pkw und der Schwerverkehrsanteile (Lkw > 2,8 t) für die Pellinger Straße (B 268) und die zentrale Erschließungsachse im Plangebiet (Planstraße A). Die Verteilung des Kfz- Verkehrs und des Schwerverkehrsanteils auf den Tag- und Nachtzeitraum erfolgt auf Basis dieser Angaben. Zuschläge für Steigungen und Gefälle werden im digitalen Geländemodell ermittelt und berücksichtigt. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf dem südlichen Abschnitt der B 268 Pellinger Straße bis zum Beginn der Wohnbebauung östlich der Pellinger Straße 70 km/h angesetzt. Auf allen weiteren Straßenabschnitten der B 268 im weiteren Verlauf nach Norden innerorts wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h angesetzt. Auf der zentralen Erschließungsachse innerhalb des Plangebiets wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit durchgehend 30 km/h angesetzt. Auf der Albert-Camus-Allee wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angesetzt. Die Lage der Straßenabschnitte ist in den Schallausbreitungskarten gekennzeichnet. Nach RLS-90 werden für die betreffenden Straßenabschnitte für den Prognoseplanfall folgende Emissionspegel berechnet: Bericht: P6-046/E3

12 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 2 Tabelle 5: Emissionsberechnung Prognose-Nullfall, Straßenverkehrslärm Straße DTV SV V M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Kfz/24h Kfz/24h km/h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) B268 Abschnitt ,5 4,5 64,3 55,3 B268 Abschnitt ,9 4,5 64,2 55,2 B268 Abschnitt ,9 4,5 63,3 54, B268 Abschnitt , 5,5 62,3 55,5 B268 Abschnitt ,7 5,7 63,6 54,9 B268 Abschnitt , 5,9 65,3 56,8 Albert-Camus- Allee Abschnitt Albert-Camus- Allee Abschnitt 2 Albert-Camus- Allee Abschnitt 3 Albert-Camus- Allee Abschnitt ,9 0 49,5 37, ,9 0 50,8 39, ,9 0 47,4 34, ,3 0 43,6 3,3 Planstraße A Planstraße A Planstraße A Planstraße A Planstraße A Planstraße A Planstraße A DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; v = zulässige Höchstgeschwindigkeit; M Tag/Nacht = maßgebende stündliche Verkehrsstärke Tag/Nacht; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw-Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Tabelle 6: Emissionsberechnung Prognose-Nullfall 2, Straßenverkehrslärm Straße DTV SV Kfz/24 h Kfz/24h km/h V M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) B268 Abschnitt ,4 5,2 64,8 55,2 B268 Abschnitt ,9 3, ,7 B268 Abschnitt ,9 3,8 65, 54,6 B268 Abschnitt ,2 4, ,8 B268 Abschnitt , 4, 64,8 54,4 B268 Abschnitt ,2 5,3 66, 56,2 Albert-Camus- Allee Abschnitt Albert-Camus- Allee Abschnitt 2 Albert-Camus- Allee Abschnitt ,4 0 49,5 37, ,9 0 50,8 39, ,9 0 47,7 34,8 Bericht: P6-046/E3

13 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 3 Albert-Camus- Allee Abschnitt ,3 0 43,6 3,3 Planstraße A Planstraße A Planstraße A Planstraße A Planstraße A Planstraße A Planstraße A ,9 46, DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; v = zulässige Höchstgeschwindigkeit; M Tag/Nacht = maßgebende stündliche Verkehrsstärke Tag/Nacht; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw-Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Tabelle 7: Emissionsberechnung Planfall, Straßenverkehrslärm Straße DTV SV Kfz/24 h Kfz/24h km/h V M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) B268 Abschnitt ,9 6,2 64,5 56, B268 Abschnitt ,9 5,6 65,6 57 B268 Abschnitt ,9 5,6 64,6 56 B268 Abschnitt ,2 6 65,7 56,7 B268 Abschnitt ,2 5,7 64,6 55,9 B268 Abschnitt , 6, 65,9 57,4 Albert-Camus- Allee Abschnitt Albert-Camus- Allee Abschnitt 2 Albert-Camus- Allee Abschnitt 3 Albert-Camus- Allee Abschnitt , 52,7 44, ,7 4,3 55,4 47, ,8 45, , ,5 44,7 Planstraße A , ,5 43,8 Planstraße A , , 44,3 Planstraße A ,8 0 53,2 44, Planstraße A ,3 54,2 44,8 Planstraße A ,6 7, 54,2 44,7 Planstraße A , 55,3 47 Planstraße A ,6 9, 56,5 47,9 DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; v = zulässige Höchstgeschwindigkeit; M Tag/Nacht = maßgebende stündliche Verkehrsstärke Tag/Nacht; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw-Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht 2..2 Immissionsberechnung Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach RLS-90 auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Im- Bericht: P6-046/E3

14 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 4 missionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt für freie Schallausbreitung für den Planfall innerhalb des Plangebiets in einem Raster flächig in 4m ü. Grund. Darüber hinaus wird eine Einzelpunktberechnung mit exemplarischen Immissionsorten an den Baugrenzen im Geltungsbereich des Bebauungsplans für das lauteste Geschoss durchgeführt. Neben der Berechnung für die freie Schallausbreitung wird auch eine Berechnung unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung im Plangebiet in einer Einzelpunktberechnung sowie flächig in einem Raster von 4m ü. Grund durchgeführt. Die Lage der Immissionsorte und der Lärmschutzanlage sind in den Berechnungsergebnissen dargestellt. Die Berechnungsergebnisse sind in Karte bis Karte 8 dargestellt. Bericht: P6-046/E3

15 I AC AC Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan BF9 "Castelnau-Hochplateau" Stadt Trier Karte : Verkehrslärmeinwirkungen im AC 3 57,7 56,7 52,9 54, Plangebiet Teil Nord, o. Lärmschutz Planfall, Freie Schallausbreitung Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Reines Wohngebiet - 55 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 60 db(a) MIschgebiet A.2 58, 58,3 A 2. 56,3 57,3 57, AC 4 0/000 58,4 59,3 58,3 58,9 59,5 56, , A. 54,9 57,5 57,6 59,5 59, ,4 56,4 56,3 55,9 55,4 53,8 60, ,5 59, A ,4 Isophone in 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (6405, 6407; ) A B 95 C 95 D 95 E 0 93 B 54,9 56,6 59,4 57,4 60, 59,9 6,6 56,9 A Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Emission Straße Immissionsort F 95 G 60,8 60, Originalmaßstab (A3) : m ,

16 , 6, Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan BF9 "Castelnau-Hochplateau" Stadt Trier 54,5 6,3 A 3.2 Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen im ,2 59,4 54,6 55, 55,2 56,8 57, 57,3 6,8 62,5 62,2 58,9 60,3 63,4 59,4 62,7 Zentrale Achse 55,4 54,3 6,2 6,3 54,8 6,7 A 4. 6,7 Vmax =30 km/h 56,5 54,9 55,5 58,7 55,9 53,3 59, 56 54,9 6,4 5,3 50, Plangebiet Teil Süd, o. Lärmschutz Planfall, Freie Schallausbreitung Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Reines Wohngebiet - 55 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 60 db(a) MIschgebiet , 58, ,2 55, , 60,9 57,8 Isophone in 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (6405, 6407; ) B268 Pellinger Straße Vmax =70 km/h 70 64, , Pegel in db(a) <=35 35< <=40 40< <=45 45< <=50 50< <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende Emission Straße Immissionsort Originalmaßstab (A3) : m

17 I AC AC , Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan BF9 "Castelnau-Hochplateau" Stadt Trier Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen im AC 3 AC 4 0/000 48,5 48,9 49 A , 48, ,3 45,8 50,2 50,5 5,4 A.2 A ,4 50,2 5, 5, 49,9 50,4 50,5 49,8 50,2 A 2. 47,9 48,6 48,6 50,5 47,4 48,5 44,4 45, Plangebiet Teil Nord, o. Lärmschutz Planfall, Freie Schallausbreitung Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Reines Wohngebiet - 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 50 db(a) MIschgebiet Isophone in 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (6405, 6407; ) A B 95 C 95 D 95 E 0 93 B 45,8 47,4 48, 50,8 50,5 52,2 47,6 A Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Emission Straße Immissionsort F 95 G 5,4 50,8 Originalmaßstab (A3) : m ,

18 ,7 53, Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan BF9 "Castelnau-Hochplateau" Stadt Trier 46, 53 A 3.2 Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen im , 53, Plangebiet Teil Süd, o. Lärmschutz Planfall, Freie Schallausbreitung 45,9 52,8 Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) 46 46,6 46,3 A 4. 52,9 53,3 50,2 4,6 Orientierungswert DIN db(a) Reines Wohngebiet - 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 50 db(a) MIschgebiet 46, ,6 50,8 46,6 48,3 48,5 48,8 53,2 53,9 50,8 54, 53,6 50,3 5,7 5,4 54,9 Zentrale Achse 53, Vmax =30 km/h 48 46,4 46,9 50,5 47,4 46,4 47,4 44,7 42, ,5 50, ,7 46,8 55,7 52,5 49,4 Isophone in 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (6405, 6407; ) B268 Pellinger Straße Vmax =70 km/h 55,9 54,6 53,6 49, Pegel in db(a) <=35 35< <=40 40< <=45 45< <=50 50< <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende Emission Straße Immissionsort Originalmaßstab (A3) : m

19 I 60 AC 2 AC Karte 5: Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet Teil Nord, o. Lärmschutz Planfall mit Bebauung ,7 48,2 56,2 55, , 27 53,5 58,6 58,3 42, 54,5 54, , , ,6 54,3 45, ,2 45,3 47, 58, , A , , / , ,5 48,7 58, 52, ,8 47,6 57, ,8 5, ,3, , ,5 A ,3 AC 4 52, , ,7 A , 54,8 50, , 55, , ,3 50 4,7 60 A ,5 Isopphone 4m ü. Gr. Einzelpegel im lautesten Geschoss (645, 647; ) 40 45, ,8 59,6 43,7 54,6 54, , ,2 6 5 A 95 B 93 B 9 95 C 50, D F 40 A 3. E 95 45,9 G 39 Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Nebengebäude Originalmaßstab (A3) : , 45 59,7 0 4,5 45, ,5 47, <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 59, < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 95 Legende in db(a) Pegel 59,5 Orientierungswert DIN db(a) Reines Wohngebiet - 55 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 60 db(a) MIschgebiet 45 50, AC 3 Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) , , 54, ,8 54, , Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan BF9 "Castelnau-Hochplateau" Stadt Trier m

20 ,9 55,3 60,3 40, Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan BF9 "Castelnau-Hochplateau" Stadt Trier ,2 50, 56,6 52,9 52,9 59,7 57, 49,7 6,5 57, 6,6 5,4 48,5 60, 55,2 43,3 57,3 48,2 45, 58,9 46,2 60,4 47,7 5 6,8 Zentrale Achse 59,6 44,2 47,8 59,8 45,7 6,7 55,4 A 4. Vmax =30 km/h 47, 59,6 46,6 48,3 59,8 48, 60,3 47, 48, 46,8 55,3 60,3 50,7 A ,4 4, Karte 6: Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet Teil Süd, o. Lärmschutz Planfall mit Bebauung Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Reines Wohngebiet - 55 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 60 db(a) MIschgebiet 6, ,9 46, ,7 46,6 63,3 48,9 64,2 47, ,3 64,4 47,3 48,6 Isophone in 4m ü. Gr. Einzelpegel im lautesten Geschoss (645, 647; ) B268 Pellinger Straße Vmax =70 km/h 70 64,3 64, 58,3 50,5 5,6 46, Pegel in db(a) <=35 35< <=40 40< <=45 45< <=50 50< <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Nebengebäude Originalmaßstab (A3) : m

21 I AC AC 3 AC 4 0/000 AC 2 46, A. 44, 44,7 48,9 47,6 48, ,4 43, ,5 49,4 48, A.2 4,7 37,3 4, ,8 48,5 48,4 42,2 40, ,7 44,5 49,5 36,4 49,3 35,2 40,5 46,2 38,9 45,8 46, A 2. 47,5 44,7 47, 48,9 49,8 48,8 34,3 37,6 33,8 40,7 45,8 39, 44 33, Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan BF9 "Castelnau-Hochplateau" Stadt Trier Karte 7: Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet Teil Nord, o. Lärmschutz Planfall mit Bebauung Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Reines Wohngebiet - 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 50 db(a) MIschgebiet ,2 48,7 36,6 48, 36,8 38,9 49,9 33, ,4 50, 48, A , 36,3 32,8 Isophone in 4m ü. Gr. Einzelpegel im lautesten Geschoss (645, 647; ) A B 95 C 95 D 95 E 0 93 B 40,8 45,2 4,5 50, 50, 32,2 50,6 45,4 34,8 A Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Nebengebäude , F 95 G 37,2 50,5 48,8 32,9 Originalmaßstab (A3) : m , ,

22 , , Schalltechnische Untersuchung Zum Bebauungsplan BF9 "Castelnau-Hochplateau" Stadt Trier , ,3 52 A , 33, Karte 8: Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet Teil Süd, o. Lärmschutz Planfall mit Bebauung 39,3 5,4 36,6 Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) ,6 4, ,4 44,3 5, 48,5 5,4 4, 53 48, ,7 39,6 36,6 50,3 37,7 5,9 39,2 42,5 53,2 Zentrale Achse 37,2 46,8 39,9 5,2 5 A 4. 5,5 5 Vmax =30 km/h 39,7 38,6 38,2 39,7 5,7 38,6 39,6 53,4 42, 42,8 46,7 34, Orientierungswert DIN db(a) Reines Wohngebiet - 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 50 db(a) MIschgebiet 0 52,6 38, ,3 37, ,2 38, 54,8 40,4 55,8 39,3 55, ,8 40,2 Isophone 4m ü. Gr. Einzelpegel im lautesten Geschoss (645, 647; ) B268 Pellinger Straße Vmax =70 km/h 56 55,8 49,9 42, 43,2 46,6 38, Pegel in db(a) <=35 35< <=40 40< <=45 45< <=50 50< <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Nebengebäude Originalmaßstab (A3) : m

23 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 2..3 Beurteilung Planfall Ohne Berücksichtigung der geplanten Bebauung Ohne Berücksichtigung der geplanten Bebauung wird der Orientierungswert der DIN 8005 für Allgemeine Wohngebiete am Tag von 55 db(a) in den geplanten Allgemeinen Wohngebieten im südlichen Bereich des Plangebiets im Planfall bis zu einem Abstand von ca. 00 m zur B 268 überschritten. Entlang der Planstraße A durch das Plangebiet wird der Orientierungswert der DIN 8005 an allen direkt an die Planstraße A angrenzenden geplanten Allgemeinen Wohngebieten sowohl im südlichen als auch im nördlichen Teil des Plangebiets bis zu einem Abstand von ca m zur Straßenachse überschritten. In den weiter zurück liegenden geplanten Allgemeinen Wohngebieten wird der Orientierungswert eingehalten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von 45 db(a) im südlichen Bereich des Plangebiets bis zu einem Abstand von ca. 0-0 m zur B 268 überschritten. Auch im Nachtzeitraum kommt es im Plangebiet zu Überschreitungen des Orientierungswerts in allen geplanten Allgemeinen Wohngebieten bis zu einem Abstand von bis zu ca. 40 m zur Planstraße A. Mit Bebauungskonzept Im Tagzeitraum werden unter Berücksichtigung des vorliegenden Bebauungskonzepts im südlichen Bereich des Plangebiets im Bereich Urbanes Walddorf an den der B 268 zugewandten Fassaden Verkehrslärmbeurteilungspegel im lautesten Geschoss von bis zu 64,4 db(a) berechnet. An den nördlich gelegenen Gebäuden im geplanten WA 6.6 werden Verkehrslärmbeurteilungspegel von bis zu 6,6 db(a) prognostiziert. Im Bereich Urbanes Walddorf verfügen alle von Überschreitungen des Orientierungswerts der DIN 8005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tag betroffenen Gebäude über mindestens eine lärmabgewandte Fassade an der der Orientierungswert eingehalten wird. Entlang der Planstraße A innerhalb des Plangebiets wird der Orientierungswert an allen der Straße zugewandten Fassaden überschritten. An den lärmabgewandten Fassaden wird der Orientierungswert eingehalten. In den zurückliegenden Baureihen wird der Orientierungswert ebenfalls eingehalten. Im Nachtzeitraum kommt es im südlichen Bereich (vgl. Karte 8) des Plangebiets an Gebäuden im Bereich Urbanes Walddorf zu Verkehrslärmeinwirkungen von bis zu 56 db(a). Im geplanten Allgemeinen Wohngebiet WA 6.6 liegen die Verkehrslärmeinwirkungen bei 53 db(a). Der Orientierungswert der DIN 8005 für Allgemeine Wohngebiete von 45 db(a) im Nachtzeitraum wird an allen den Straßen zugewandten Fassaden zum Teil deutlich überschritten. An den lärmabgewandten Fassaden der geplanten Bebauung im südlichen Bereich des Plangebiets wird der Orientierungswert eingehalten. Bericht: P6-046/E3

24 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 24 Im nördlichen Teil des Plangebiets (vgl. Karte 7) wird der Orientierungswert Nacht für Allgemeine Wohngebiete ebenfalls an allen der Planstraße A zugewandten Fassaden überschritten. An den der Planstraße A abgewandten Fassaden und in den zurück liegenden geplanten Allgemeinen Wohngebieten wird der Orientierungswert der DIN 8005 für Allgemeine Wohngebiete im Nachtzeitraum eingehalten. Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 8005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tag und 45 db(a) in der Nacht insbesondere im südlichen Bereich des Plangebiets (Einwirkungsbereich der B 268) sowie entlang der Planstraße A werden Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor den Verkehrslärmeinwirkungen in den geplanten Allgemeinen Wohngebieten empfohlen. 2.2 Lärmschutzmaßnahmen Verkehrslärm 2.2. Aktive Lärmschutzmaßnahmen Als aktive Schallschutzmaßnahme wird aufgrund der erheblichen Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 8005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tag und 45 db(a) in der Nacht im südlichen Bereich des Plangebiets, an den östlich der B 268 geplanten Allgemeinen Wohngebiete (WA 6.5, 6.6, 7.2, 7.3c, 7.3b) die Festsetzung einer bis zu 6m hohen Lärmschutzanlage entlang der betreffenden Abschnitte der B 268 (Bezugshöhe OK Fahrbahn) im Bebauungsplan empfohlen. Dabei wird die Lärmschutzanlage im Bereich der Hauptzufahrt in das Plangebiet (Planstraße A.) unterbrochen und in zwei Teile unterteilt (Lärmschutzanlage Nord; Lärmschutzanlage Süd). Zur Veranschaulichung der Abschirmwirkung der oben beschrieben Lärmschutzanlage werden in den folgenden Karten die Berechnungsergebnisse einer Berechnung ohne Lärmschutzanlage und mit Lärmschutzanlage für den südlichen Bereich des Plangebiets dargestellt. In den Pegeltabellen der folgenden Karten sind die Geschosse in den römischen Ziffern I-IV angegeben. Dabei gilt für die Geschossigkeiten der Immissionsorte an den der B 268 abgewandten Fassaden der beiden Mehrfamilienhäuser nördlich der Planstraße G4 sowie der Gebäude der vordersten Baureihe im Bereich Urbanes Walddorf, dass das Geschoss II aufgrund der topografischen Verhältnisse in diesen Bereichen Erdgeschosshöhe darstellt und sich auf Ebene der Planstraße G3 (Mehrfamileinhäuser) bzw. auf Ebene der Planstraße H ( Urbanes Walddorf ) befindet. An den der B 268 zugewandten Immissionsorte in den genannten Bereichen stellt das Geschoss I in den Pegeltabellen das Untergeschoss dar. Durch die Lärmschutzanlage mindern sich die Verkehrslärmeinwirkungen an den der B 268 zugewandten Fassaden der vordersten Baureihe nördlich der Planstraße G4 um bis zu 4 db(a) im unteren Geschoss (Geschoss I: Untergeschoss) im Tag- und Nachtzeitraum. An den der B 268 abgewandten Fassaden der beiden Mehrfamilienhäuser nördlich der Planstraße G4 kommt es im Geschoss II (Höhe Immissionsort Erdgeschoss 5,6m ü. Gr.; Pegeltabelle Geschoss II als Erd- Bericht: P6-046/E3

25 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 25 geschoss auf Höhe Planstraße G3) zu einer Verringerung der Verkehrslärmeinwirkungen gegenüber der Variante ohne Lärmschutzanlage um bis zu db(a) im Tag- und Nachzeitraum. Im Bereich Urbanes Walddorf reduzieren sich die die Verkehrslärmeinwirkungen durch die Berücksichtigung der Lärmschutzanlage um bis zu 9 db(a) in den Untergeschossen der Immissionsorte an den der B 268 zugewandten Fassaden der vorderen Baureihe (Höhe Immissonsort Untergeschoss 2,8 m ü. Gr; Pegeltabellen Geschoss I als:untergeschoss auf Höhe Planstraße J2) am Tag. An den rückwärtigen Immissionsorten der Fassaden mindern sich die Verkehrslärmeinwirkungen im untersten Geschoss der geplanten Gebäude (Höhe Immissionsort Erdgeschoss 5,6 m über Grund; Geschoss II als Erdgeschoss auf Höhe der Planstraße H) zwischen 2 und 6 db(a) im Tagzeitraum. Im Nachtzeitraum liegt die Minderungswirkung durch die geplante 6m hohe Lärmschutzanlage an den rückwärtigen Immissionsorten im Bereich Urbanes Walddorf der vordersten Baureihe (Höhe Immissionsort Erdgeschoss 5,6 m über Grund; Geschoss II als Erdgeschoss auf Höhe der Planstraße H) sowie in den dahinter liegenden Baureihen um bis zu 6 db(a). An den Fassaden der vordersten Baureihe entlang der B 268 mindern sich die Verkehrslärmeinwirkungen unter Berücksichtigung der Lärmschutzanlage um bis zu 0 db(a) (Höhe Immissonsort Untergeschoss 2,8 m ü. Gr; Pegeltabellen Geschoss I als Untergeschoss auf Höhe Planstraße J2) in der Nacht. Bericht: P6-046/E3

26 B268 Pellinger Straße Vmax =50 km/h B268 Pellinger Straße Vmax =70 km/h I 5849 II 595 III 6052 I 595 II 6052 III 653 IV6253 II 5547 III 5749 II 6253 III 6253 IV6253 II 4536 III 4840 I 6456 II 6556 III 6556 I 5042 II 5344 III 5446 I 5950 II 6052 III 652 II 4940 III 5042 I 5445 II 5547 I 6456 II 6556 III 6556 I 6456 II 6556 III 6556 I 542 II 5344 I 6355 II 6455 III 6455 II 5748 III 5749 IV5749 Zentrale Achse A 4. I 6253 II 6253 I 653 II 653 III 6253 I 543 II 5344 I 4436 II 4739 III 494 I 5849 II 5950 III 605 I 595 II 605 III 605 I 595 II 605 III 605 I 6052 II 652 III 652 I 543 II 5445 I 543 II 5345 III 5445 I 6253 II 6253 III 6254 A 3.2 I 6254 II 6354 III 6355 I 4436 II 4739 I 605 II 605 III 6052 B268 Pellinger Straße Vmax =70 km/h Vmax =30 km/h Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BF9 "Castelneau - Hochplateau" Stadt Trier Karte 9: Verkehrslärmeinwirkungen im Bereich Knoten B268 mit Planstraße ohne Lärmschutzanlage Beurteilungspegel Tag/Nacht ( Uhr/ Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Tag - 50/40 db(a) Reines Wohngebiet - 55/45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 60/50 db(a) Mischgebiet Pegeltabelle für alle Geschosse (6440; ) Pegel in db(a) <=35 35< <=40 40< <=45 45< <=50 50< <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende I 5850 II 595 III 6052 Emission Straße Stockwerke mit Beurteilungspegel Tag/Nacht in db(a) Hauptgebäude LSA I 6456 II 6556 III 6556 II 4940 III 542 II 4537 III 4940 Originalmaßstab (A4) : m I 6455 II 6456 III 6556 II 4537 III

27 B268 Pellinger Straße Vmax =50 km/h B268 Pellinger Straße Vmax =70 km/h I 5445 II 5647 III 5849 I 5648 II 5749 III 5850 IV605 II 5243 III 5547 I 5748 II 5950 III 605 II 6253 III 6253 IV6253 II 4436 III 4739 I 5647 II 5850 III 6254 I 494 II 542 III 5344 II 4940 III 5042 I 5243 II 5445 I 5748 II 605 III 6355 I 5647 II 5950 III 6354 I 504 II 5243 I 6253 II 6354 III 6355 II 5648 III 5748 IV5749 Zentrale Achse A 4. I 6253 II 6253 I 605 II 6052 III 652 I 5042 II 5243 I 4334 II 4537 III 4738 I 5243 II 5445 III 5547 I 595 II 605 III 605 I 595 II 605 III 605 I 605 II 605 III 605 I 4840 II 542 I 4738 II 494 III 542 I 6052 II 652 III 653 A 3.2 I 653 II 6253 III 6254 I 4334 II 4637 I 595 II 605 III 605 B268 Pellinger Straße Vmax =70 km/h Vmax =30 km/h Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BF9 "Castelneau - Hochplateau" Stadt Trier Karte 0: Verkehrslärmeinwirkungen im Bereich Knoten B268 mit Planstraße mit Lärmschutzanlage Beurteilungspegel Tag/Nacht ( Uhr/ Uhr) Orientierungswert DIN 8005 Tag - 50/40 db(a) Reines Wohngebiet - 55/45 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 60/50 db(a) Mischgebiet Pegeltabelle für alle Geschosse (6445; ) Pegel in db(a) <=35 35< <=40 40< <=45 45< <=50 50< <=55 55< <=60 60< <=65 65< <=70 70< <=75 75< <=80 80< Legende I 5850 II 595 III 6052 Emission Straße Stockwerke mit Beurteilungspegel Tag/Nacht in db(a) Hauptgebäude LSA I 5546 II 5849 III 653 II 4738 III 494 II 4334 III 4537 Originalmaßstab (A4) : m I 5546 II 5849 III 653 II 4536 III

28 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite Passiver Schallschutz Entlang der Haupterschließungsstraße innerhalb des Plangebiets (Planstraße A) werden an den zugewandten Fassaden der geplanten Gebäude in der ersten Baureihe die Orientierungswerte für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten am Tag und in der Nacht überschritten. Die prognostizierten Verkehrslärmbelastungen an den am stärksten betroffenen Fassaden liegen unter den Immissionsgrenzwerten der 6. BImSchV für Mischgebiete von 64 db(a) am Tag. Jedes dieser betroffenen Gebäude verfügt über straßenabgewandte Fassaden an denen die Orientierungswerte für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten von 55 db(a) am Tag und 45 db(a) in der Nacht eingehalten werden. An den lärmabgewandten Seiten der geplanten Gebäude befinden sich auch Freibereiche in denen die Orientierungswerte ebenfalls eingehalten werden. Die lärmabgewandten Fassaden der von Überschreitungen betroffenen Gebäude sind für die Anordnung von Wohnräumen und Außenwohnbereichen besonders geeignet. Mit der Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen können auch in Aufenthaltsräumen an den von Überschreitungen der Orientierungswerte betroffenen Fassaden wohnverträgliche Innenpegel sichergestellt werden, sodass insgesamt gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Die DIN 409- Schallschutz im Hochbau Teil : Mindestanforderungen (Juli 206) definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen. Die Anforderungen sind abhängig von den Lärmpegelbereichen, in denen die zu schützenden Nutzungen liegen. Die Lärmpegelbereiche werden vom maßgeblichen Außenlärmpegel abgeleitet. Dieser maßgebliche Außenlärmpegel ist gemäß Punkt der DIN Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen (Juli 206) unter Berücksichtigung der verschiedenen Lärmarten (u.a. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen) zu ermitteln. Bezogen auf den Verkehrslärm wird der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt, in dem zu dem errechneten Verkehrslärmbeurteilungspegel 3 db(a) zu addieren sind. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 0 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 0 db(a). Bezogen auf den Gewerbelärm wird nach DIN im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm für die jeweilige Gebietskategorie geltender Tag-Immissionsrichtwert angesetzt. In dem geplanten Allgemeinen Wohngebiet wird der Tag-Immissionsrichtwert von 55 db(a) für Allgemeine Wohngebiete angesetzt. Das geplante Allgemeine Wohngebiet liegt bei freier Schallausbreitung in 4 m über Grund entlang der Haupterschließungsstraße (Planstraße A) durch das Plangebiet zum überwiegenden Teil im Lärmpegelbereich III. Teile des südlichen Plangebiets im Einwirkungsbereich der B 268 liegen im Lärmpegelbereich IV. Die berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel sind in Karte dargestellt. Bericht: P6-046/E3

29 Trier SU B-Plan BF9 Castelnau Hochplateau September Seite 29 Festsetzungsvorschlag: Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 9 Abs. Nr. 24 BauGB). Zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 409- Schallschutz im Hochbau Teil : Mindestanforderungen, Ausgabe Juli 206, einzuhalten. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile ergeben sich nach DIN 409- (Juli 206) aus den in der Tabelle aufgeführten Lärmpegelbereichen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen. Nach außen abschließende Bauteile von schutzbedürftigen Räumen sind so auszuführen, dass sie die folgenden resultierenden Schalldämm-Maße aufweisen: Lärmpegelbereich erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R w,ges des Außenbauteils in db Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches III IV Die Tabelle ist ein Auszug aus der DIN 409 Schallschutz im Hochbau Teil : Mindestanforderungen, Juli 206, Tabelle 7 (Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e.v.) Die erforderlichen Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raums zur Grundfläche des Raums nach DIN (Juli 206), Gleichung 33 zu korrigieren. In Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden und in schutzbedürftigen Räumen mit sauerstoffverbrauchender Energiequelle ist durch den Einbau von Lüftungseinrichtungen für ausreichende Belüftung zu sorgen. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass insbesondere gegenüber den Lärmquellen abgeschirmten oder den Lärmquellen abgewandten Gebäudeteilen geringere Schalldämm-Maße erforderlich sind. Bericht: P6-046/E3

30 a 65 A a Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BF9 "Castelnau - Hochplateau" Stadt Trier Karte : I 336 AC 02 0 AC 2 Lärmpegelbereiche nach DIN409 Freie Schallausbreitung AC 3 4 AC 4 0/000 A. III A.2 III A 2. III III III A III A B95 C D 95 E 95 F 0 93 B A G A III A 3.2 r Straße A 4. III ellinger Straße ax =70 km/h IV III IV IV Zentrale Achse Vmax =30 km/h Lärmpegelbereiche in 4 m Höhe (6666; ) B268 Pellinger Straße Vmax =70 km/h III Pegelwerte in db(a) I <= 55 II <= 60 III <= 65 IV <= 70 V <= 75 VI <= 80 VII > 80 Legende Emission Straße III Originalmaßstab (A3) : m IV

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