Bebauungsplan Nr. 135 Saalhausen Ortseingang West Verkehrslärm B 236, Immissionsschutzmaßnahmen

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1 Stadt Lennestadt Der Bürgermeister Bereich Planung Bebauungsplan Nr. 135 Saalhausen Ortseingang West Verkehrslärm B 236, Immissionsschutzmaßnahmen Anlass Am westlichen Ortseingang Saalhausen soll auf der Basis einer Bebauungsplanerweiterung als Ortsabrundung ein Baugebiet für ca. 10 Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet werden. Dadurch wird die städtebauliche Lücke zwischen der B 236 und dem Baugebiet Helle-West im Bereich zwischen dem neu errichteten Kreisel B 236 / Würdinghauser Straße und dem Abzweig in das Baugebiet Helle-West geschlossen. Die Erschließung erfolgt über den Kreisel. Bei dem geplanten Erweiterungsgebiet sind Lärmimmissionen von der B 236 zu erwarten, im Rahmen der Untersuchung sollen Grundlagen für entsprechende Immissionsschutzfestsetzungen geschaffen werden. Grundlagen Die Straßenverkehrszählung des Landesbetriebs Strassen NRW von 2005 ergibt folgende Werte: Zweig in Richtung Saalhausen (B 236): 7045 KFZ/24h, 469 SV/24h Zweig in Richtung Altenhundem (B 236, Zählstelle Langenei): 6053 KFZ/24h, 450 SV/24h Zweig in Richtung Würdinghausen (K 27): 2043 KFZ/24h, 134 SV/24h Bei der Immissionsermittlung ist es sachgerecht, lediglich den Zweig in Richtung Saalhausen zu betrachten, da dort die größte Verkehrsmenge vorzufinden ist der Verkehr auf der K27 ist entweder in der Verkehrsmenge Zweig in Richtung Saalhausen enthalten und insofern berücksichtigt, oder in der gegenüber der Verkehrsmenge Zweig in Richtung Saalhausen erheblich geringeren Verkehrsmenge Zweig in Richtung Altenhundem und insofern irrelevant. Prognosegrundlagen Landesbetrieb Strassen NRW DTV B 236 Saalhausen: 2003 = (Zählung str nrw 2003) 2005 = 7.045, LKW 469 SV/24h (Zählung str nrw 2003) Stündl. Verkehrsmenge 2005 Tags: 423 Nacht: 78 LKW-Ant.: 7% Verkehrsbericht Bundesregierung Zuwachs Individualverkehr 1997 / 2015 = 20% = 1.1%/ Jahr Zuwachs LKW 1997 / 2015: % Mobilität in NRW Daten und Fakten 2004 DTV-Zunahme Bundesstr. NRW: 1995 = , 2003 = = 7% = 0.9% / Jahr LKW-Zunahme Bundesstr. NRW: 1995 = 850, 2003 = = 22% = 2.75% / Jahr Verkehrsentwicklungsplan Altenhundem 2002 Zuwachs PKW 2000 / 2015: 7.5% = 0.5%/Jahr

2 Zuwachs LKW 2000 / 2015: 25 % = 1,7%/Jahr* * wg. geringer Bedeutung Transitverkehr Abnahme DTV B 236 Saalhausen 03 / 05: / = 1.6% Kontrolle: Abnahme DTV B 236 Langenei 03 / 05: / = = 31.5% (Baustellen?) Abnahme DTV K / 05: / = 18% Abnahme DTV B 517 Altenhundem 03 / 05: / = 444 = 3.7% Abnahme DTV B 236 Altenhundem / Meggen 03 / 05: / = = 14% Zunahme DTV A 46 Freienohl / Meschede 03 / 05: / = = 36 % Entlastung Parallelstr. Freienohl / Meschede 03 / 05: / = 21% Prognose Die oben dargestellten Daten belegen, dass sich im Raum Lennestadt der (überörtliche) Verkehr zwischen 2003 und 2005 entgegen dem Landes- und Bundestrend entwickelt hat. Anstatt Zunahmen sind in diesem Zeitraum z.t. erhebliche Abnahmen zu verzeichnen. Dass diese Entwicklung auch schon länger zu beobachten ist, belegt die Verkehrsentwicklung Altenhunden aus dem Jahre 2000 und die Verkehrsprognose Zubringer Bahnbetriebswerk vom Mai 2003 in diesem Zeitraum sind zumindest keine Zuwächse zu beobachten. Als Erklärung für diese atypische Entwicklung kommen wesentlich zum tragen: Ein großer Teil der auf Landes- und Bundesebene zu verzeichneten Verkehrszuwächse, vor Allem beim LKW-Aufkommen wird durch den Transitverkehr verursacht. Hiervon ist der Raum Lennestadt, insbesondere die B 236 zwischen Saalhausen und Altenhundem wenig betroffen dies wird auch durch das unterdurchschnittliche LKW-Aufkommen auf diesem Streckenabschnitt deutlich (7%). Der Neubau der A 46 (ab Autobahnkreuz A 44 / A 46 bei Werl) bis Bestwig entlastet die B 236 erheblich bez. des Verkehrs Ruhrgebiet / Hochsauerlandkreis. Die Zuwachsraten seit der Fertigstellung der A 46 bis Bestwig betragen 36%, die Verkehrsabnahme auf der alten Parallelverbindung z. B. im Bereich Freienohl / Meschede z. B. beträgt 21%. Vor der Fertigstellung der Autobahn war auf dieser Schiene ein DTV-Aufkommen von ca KFZ zu verzeichnen, danach von ca KFZ. Daraus ist zu folgern, dass nicht nur im Bereich der Parallelstrecke, sondern großräumig, auch im Bereich Lennestadt, hier insbesondere auf der B 236 eine erhebliche Entlastung stattfindet. Für die Prognose sind folgende Eckpunkte von Bedeutung: Als Ausgangslage ist das derzeitige DTV- bzw. stündliche Verkehrsaufkommen heranzuziehen, da z. B. aufgrund der Trassierung der geplanten Weiterführung der A 46 weitere Entlastungen nicht zu erwarten sind Aufgrund der geringen Bedeutung der B 236 für den Transitverkehr ist von Zuwächsen unterhalb des Landes- und Bundesdurchschnitt auszugehen. Als Maßstab, der sich auch bis heute als gültig erwiesen hat, erscheint es sachgerecht, die Prognose der Verkehrsentwicklungsplanung Altenhundem für den Zeitraum 2000 / 2015 zugrunde zu legen mit einer jährlichen PKW-Zuwachsrate von 0.5% und einer LKW-Zuwachsrate von 1.7%. Der Prognosezeitraum wird mit 15 Jahren von angesetzt. Demnach ergeben sich für den Streckenabschnitt folgende Prognosewerte: DTV 2005, 2020: DTV DTV x 0,5% X 15 = DTV SV/24h 2005, 2020: 469 SV/24h SV/24h X 1.7% x15 = 589 SV/24h 2020

3 Stündl. Verkehrsmenge 2005* Tags: 423 Nacht: 78 LKW-Ant.: 7% Stündl. Verkehrsmenge 2020* Tags: 454 Nacht: 83 LKW-Ant.: 8% *Ermittlung gem. DIN Tab. 4 Berechnung Die Berechnung der Lärmimmissionen erfolgt auf der Grundlage der oben ermittelten Prognosewerte und einer topografischen Karte (Abstand und Höhenlage des Immissionsortes) mittels des Straßenverkehrslärmberechnungsprogrammes 2000 by ALGORITH-BIT. Annahmen Straßengattung: Bundesstraße Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h Straßenoberfläche : nicht geriffelte Gussasphalte, Asphaltbetone Steigung / Gefälle: 0% Höhe des Immissionsortes ü. Fahrsteifen: siehe Lageplan / Höhenplan* Abstand zur Mitte des Fahrstreifens: siehe Lageplan / Höhenplan Langer, gerader Fahrstreifen** * Die Höhenentwicklung der Gebäude wurde dem Gelände und der Höhenlage der Erschließungsstraße angepasst. **Die Annahme eines langen, geraden Fahrstreifens ist zulässig, da die Unterbrechung durch den Kreisel durch die in diesem gefahrenen geringen Geschwindigkeiten mit entsprechend niedrigen Immissionen kompensiert werden. Ergebnis Gem. DIN betragen die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete 55 db in der Tagzeit und 45 db nachts. Überschreitungen um bis zu 5 db (Mischgebietswerte) sind unter Berücksichtigung besonderer Umstände (z.b. Unverhältnismäßigkeit) möglich (da noch gesundheitsverträgliches Wohnen zulässig) diese sind aber hier nicht gegeben. Die Orientierungswerte werden an den relevanten Gebäudeseiten überschritten: Talseitige Bebauung (IP I, IP Ia, IP II) IP I IP Ia IP II T N T N T N EG 61 / / / 51 OG 62 / / / 52 Bergseitige Bebauung (IP III, IP IV) IP III IP IIIa IP IV T N T N T N EG 59 / / / 48 OG 60 / / / 49 Der Überschreitung der Orientierungswerte wird durch folgende Festsetzungen im Bebauungsplan Rechnung getragen: 1. Festsetzung der Unzulässigkeit von notwendigen Fenstern von Aufenthaltsräumen an der lärmzugewandten Gebäudeseite ( architektonische Selbsthilfe ).

4 2. Für den Fall, bei dem Regelung 1. nicht zum Tragen kommen kann oder soll (Südhanglage) werden entsprechende Lärmpegelbereiche festgesetzt, in denen die Außenhaut des Gebäudes gem. DIN 4109 entsprechenden Lärmschutz gewährleistet. Lärmpegelbereich II (maßgeblicher Außenlärmpegel 56 60dB(A)* Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel 61 65dB(A)* *maßgeblich Tagwerte, Voraussetzung Nachtwerte 5dB(A) geringer als Tagwerte (hier gegeben) Festsetzung der Lärmpegelbereiche (LPB) LPP III: Lärmzugewandte Gebäudeseiten der talseitigen Bebauung zwischen IP I und IP Ia (Wendehammer) LPP II: Lärmzugewandte Gebäudeseiten der talseitigen Bebauung zwischen IP Ia und IP II sowie der bergseitigen Bebauung zwischen IP III und IP IV. Für die Außenwohnbereiche (Terrassen) auf den Baugrundstücken ist die Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen (z. B. Abschirmungen) nicht zwingend erforderlich (und wäre bez. der Gestaltung dieser Bereiche auch unverhältnismäßig) da der max. Außenpegel im Baugebiet am IP I mit 61 db(a) den noch wohnverträglichen Orientierungswert Mischgebiet (60dB(A)) nur geringfügig überschreitet. Maßnahmen, Aufwand Die Immissionsschutzregelung durch die Lärmpegelbereiche ist aus folgenden Gründen sachgerecht und ohne großen Aufwand umsetzbar: Der Innenpegel ist in Räumen mit üblicher Fenstergröße und massiven Außenwänden schon bei geschlossenen Einfachfenstern etwa db(a) geringer als der entsprechende Außenpegel. Als noch zumutbarer Innenpegel in Aufenthaltsräumen (außer Schlafräumen) werden max. 45 db(a), zur Nachtzeit in Schlafräumen ca. 30 db(a) (entspricht etwa leisem Blätterrauschen) angesehen. Der max. Außenpegel im Lärmpegelbereich III beträgt am Obergeschoß tags 60 62, nachts db(a). Demnach ist dort ein Schalldämmwert von max. 32 db(a) erforderlich. Dieser wird bei normaler massiver Außenwandkonstruktion mit ohnehin durch die Wärmeschutzverordnung vorgeschriebener Isolierverglasung (Schalldämmaß ca. 30 db(a)) erreicht (die rechnerische Überschreitung um 2 db(a) in geringen Teilbereichen liegt knapp unterhalb der Wahrnehmungsschwelle). Aufgrund der Vorgaben der Wärmeschutzverordnung ist der diesbezügliche Immissionsschutz im Lärmpegelbereich II ohnehin gewährleistet. Bei entsprechenden (notwendigen) gekippten Fenstern (Belüftung, Schalldämmaß nur noch ca. 15 db(a)), relevant in Schlafräumen und Kinderzimmern, ist im Lärmpegelbereich III nachts im OG ein Innenpegel von db(a) zu erwarten und damit eine Überschreitung des Idealwertes (30 db(a)) von 8 10 db(a), bzw. im Lärmpegelbereich II von db(a) und damit eine Überschreitung von 4 8 db(a). Diesen Überschreitungen kann z. B. durch Einbau von Fenstern mit schallgedämmter Lüftungseinrichtung, dem Einbau einer schallabsorbierenden Laibungsverkleidung (Schalldämmwert bis 30 db(a)) o. Ä. abgeholfen werden. Für die Außenwohnbereiche (Terrassen) auf den Baugrundstücken ist die Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen (z. B. Abschirmungen) nicht zwingend erforderlich (und wäre bez. der Gestaltung dieser Bereiche auch unverhältnismäßig) da der höchste Außenpegel im Baugebiet im Erdgeschoß mit 61 db(a) den noch wohnverträglichen Orientierungswert Mischgebiet (60 db(a)) nur geringfügig überschreitet und unterhalb der Wahrnehmungsschwelle (1 2 db(a)) liegt.

5 Im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren (bzw. Anzeige- und Freistellungsverfahren) ist der entsprechende Schallschutznachweis durchzuführen. Schürrer

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