GSA Limburg GmbH. Schallschutzprüfstelle G U T A C H T L I C H E N S T E L L U N G N A H M E P A

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GSA Limburg GmbH. Schallschutzprüfstelle G U T A C H T L I C H E N S T E L L U N G N A H M E P A"

Transkript

1 Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik Schallschutzprüfstelle Hauptbüro: Gutenbergring Limburg an der Lahn Telefon: ( ) Telefax: ( ) GSA-Limburg@t-online.de Dipl.-Ing. Walter Körner Berat. Ing. VBI Reinhard Ziegelmeyer St. gep. Techniker Schallschutzprüfstelle DIN 4109 VMPA-SPG /HE im bauaufsichtlichen Schallschutz Gewerblicher Schallimmissionsschutz Schallschutz am Arbeitsplatz Bau- und Raumakustik Thermische Bauphysik Büro Süd: Pirminstraße Reichenau Telefon: ( ) Telefax: ( ) GSA-Limburg@t-online.de G U T A C H T L I C H E N S T E L L U N G N A H M E Sachbearbeiter: Reinhard Ziegelmeyer Datum: 28. September 2012 P A BEBAUUNGSPLAN AM GEMEINEN LÖHCHEN STADT RIEDSTADT, ST ERFELDEN, 3. BA SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN ZUR VERKEHRSGERÄUSCHBELASTUNG DES PLANGEBIETES AUFTRAGGEBER: PLANUNGSBÜRO: Terramag GmbH Planungsbüro Holger Fischer Vorhabenträger der Stadt Riedstadt Entwicklungsmaßnahme Im gemeinen Löhchen Westbahnhofstraße 36 Konrad-Adenauer-Straße Hanau Linden

2 Seite 2 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A I N H A L T S V E R Z E I C H N I S SEITE 1. ZUSAMMENFASSUNG 3 2. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 5 3. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 6 4. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN SCHALLTECHNISCHE ORIENTIERUNGSWERTE DER DIN VERKEHRSLÄRMSCHUTZVERORDNUNG 9 5. SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNGEN EINGANGSDATEN BERECHNUNGSVERFAHREN BERECHNUNGSERGEBNISSE BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE PASSIVE SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN KONSTRUKTIONSMERKMALE FENSTERANLAGEN PROGNOSESICHERHEIT 25

3 Seite 3 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 1. ZUSAMMENFASSUNG Der Auftraggeber plant durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Am gemeinen Löhchen, Erweiterung 3. BA, Wohnbauflächen (WA gemäß BauNVO) sowie eine Sondergebietsfläche großflächiger Lebensmitteleinzelhandel (SO LEH ) in der Stadt Riedstadt, ST Erfelden, auszuweisen. Das Plangebiet wird an der östlichen Ortsrandlage entwickelt. In einer Entfernung von ca. 220 m führt die B 44 in Nord-Süd-Richtung am Plangebiet vorbei. Der Bebauungsplan sieht zur Reduzierung der Schalleinträge aus dem Straßenverkehr im östlichen Bereich einen Schallschutzwall vor. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist zu prüfen, welche Geräuschimmissionseinträge aus dem Verkehrsaufkommen der B 44 im Plangebiet vorliegen. Die mögliche Schirmwirkung der konzipierten Wallanlage ist zu berechnen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung berechnet den Schallimmissionseintrag nach dem Berechnungsverfahren der RLS-90 auf der Grundlage der Verkehrsmengenangaben - auf den Prognosezeitraum 2015 hochgerechnet - der Straßenverkehrszählung DTV Kfz. In Höhe der östlichen Bauflächen des Plangebietes beträgt der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche L r,t 52 db(a) L r,n 46 db(a) Die in DIN Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung für Allgemeine Wohngebiete tags nachts = 55 db(a) = 45 db(a) werden unter Freifeldbedingungen während des Tageszeitraumes eingehalten und unterschritten. Während der Nachtzeit ergibt sich eine Überschreitung der Planungsempfehlungen von bis zu +2 db(a). Für die Bauflächen westlich der Erschließungsstraße werden die Planungsempfehlungen der DIN eingehalten und unterschritten. L r,t 51 db(a) L r,n 45 db(a) Für die Wallanlage wurde eine Höhe über Gelände von h = 3,5 m bei den Berechnungen berücksichtigt. Die hierdurch zu erzielende Abschirmung erreicht in Höhe der Erdgeschosse der unmittelbar an die Wallanlage angrenzenden Baufläche -3 db. Für Obergeschosse/Dachgeschosse wird keine Pegelminderung mehr erzielt.

4 Seite 4 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A Für das Plangebiet werden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zur Ableitung der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen gegenüber Straßenverkehr ausgewiesen. Hierzu ist der berechnete Freifeldpegel um 3 db zu erhöhen. Das Plangebiet ist dem Lärmpegelbereich II bzw. Lärmpegelbereich I zuzuordnen. Besondere Anforderungen an die Schalldämmung der Umfassungsbauteile (Fassadenausbildung, Fensteranlagen) resultieren hieraus nicht. Die konzipierte Wallanlage vermindert die Geräuschimmissionsbelastung nur in Höhe der unmittelbar angrenzenden Wohnaußenbereich sowie an Bezugsaufpunkten in Höhe des Erdgeschosses. Eine planungsrechtliche Notwendigkeit zur Reduzierung der Geräuschimmissionsbelastung resultiert aufgrund der nur während der Nachtzeit geringfügigen Überschreitung der Planungsempfehlungen der DIN jedoch nicht.

5 Seite 5 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 2. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Riedstadt betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Am gemeinen Löhchen, Erweiterung 3. BA, in ihrem Stadtteil Erfelden. Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Wohngebietes (WA gemäß BauNVO) sowie eine Sondergebietsfläche (SO LEH ) vor. Im Verlauf der östlichen Plangebietsgrenze ist zur Reduzierung der Verkehrsgeräuscheinträge aus der B 44 ein Schallschutzwall planerisch vorgesehen. Im Rahmen dieser schalltechnischen Berechnungen ist zu untersuchen, mit welchen Geräuschimmissionseinträgen aus dem Straßenverkehr im Planungsgebiet gerechnet werden muss. Darüber hinaus ist die durch die Wallanlage mögliche Schirmwirkung für die nächstgelegenen Bauflächen zu berechnen. Die Untersuchungsergebnisse dienen zur Beurteilung ob bzw. in welchem Umfange der konzipierte Wall erforderlich wird. Die Untersuchungsergebnisse sind den Planungsempfehlungen der DIN Schallschutz im Städtebau für Allgemeine Wohngebiete tags nachts = 55 db(a) = 45 db(a) gegenüberzustellen. Für die -verbleibenden- Geräuschimmissionsbelastungen des Planungsgebietes durch Verkehrsgeräusche sind als Grundlage für die Festlegung der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen bei der Herstellung der Gebäude - die beim Neubau oder einer bauantragspflichtigen Veränderung zu berücksichtigen sind - die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zu berechnen. Anhand des maßgeblichen Außenlärmpegels können dann für die anstehenden Baumaßnahmen nach dem Berechnungsverfahren der DIN 4109 die Anforderungen an den passiven Schallschutz in Abhängigkeit der Funktion des zu schützenden Raumes ermittelt werden. Die Berücksichtigung der Anforderungen der DIN 4109 stellt dabei die öffentlichrechtlichen Mindestanforderungen dar. Weitergehende Schallschutzmaßnahmen können zwischen Bauherren und Architekten vertragsrechtlich vereinbart werden. Die zu fertigende schalltechnische Untersuchung wird Bestandteil des Abwägematerials im Rahmen des anstehenden Bauleitplanverfahrens Am gemeinen Löhchen, Erweiterung 3. BA der Stadt Riedstadt.

6 Seite 6 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 3. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN Für die schalltechnischen Untersuchungen standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: Bebauungsplan Am gemeinen Löhchen, Erweiterung 3. BA, Planstand Entwurf aufgestellt: Planungsbüro Holger Fischer, Linden Verkehrsdaten für den Bereich der B 44 aus Straßenverkehrszählung 2005 /Hessen gefertigt: DTV-Verkehrsconsult GmbH, Aachen Folgende Normen und Richtlinien wurden für die Bearbeitung herangezogen: DIN 18005, Teil 1 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 RLS-90 Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe 1987 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989 Soweit darüber hinaus Normen, Richtlinien und Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, sind diese im Text genannt und gegebenenfalls erläutert.

7

8 Seite 8 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 4. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN 4.1 SCHALLTECHNISCHE ORIENTIERUNGSWERTE DER DIN Die schalltechnischen Orientierungswerte aus dem Beiblatt 1 zur DIN 18005, gemäß nachfolgender Tabelle 1, sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau anzustrebende Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Aus diesem Grunde sind die schalltechnischen Orientierungswerte in einem Beiblatt aufgenommen worden und nicht Bestandteil der Norm. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 DIN Einwirkungsort Schalltechnischer Orientierungswert tags nachts db(a) db(a) Reine Wohngebiete (WR), 50 40/35 Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45/40 Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Besondere Wohngebiete (WB) 60 45/40 Dorfgebiete (MD und 60 50/45 Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und 65 55/50 Gewerbegebiete (GE) Der niedrigere Nachtwert gilt jeweils für Geräuschimmissionen von Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. Im Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1, wird ausdrücklich vermerkt, dass die Orientierungswerte bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbauten Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden sollen.

9 Seite 9 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 4.2 VERKEHRSLÄRMSCHUTZVERORDNUNG Stellt die Gemeinde einen Bauleitplan auf, so hat sie nach 1, Abs. 6 BauGB alle Belange abzuwägen. Dazu gehört nach 1, Abs. 5 BauGB u.a. gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse und nach 1a die Belange des Immissionsschutzrechtes. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr können zur Kennzeichnung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG die der Verkehrslärmschutzverordnung für den Neubau oder die wesentliche Änderung eines Verkehrsweges genannten Immissionsgrenzwerte herangezogen werden. Diese betragen in Allgemeinen Wohngebieten tags nachts 59 db(a), 49 db(a). Überschreiten die Verkehrsgeräuschbelastungen die gebietsabhängig anzuwendenden Immissionsgrenzwerte, sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Schallschutzmaßnahmen für die betroffenen Gebäude vorzusehen.

10 Seite 10 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 5. SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNGEN 5.1 EINGANGSDATEN In den verkehrstechnischen Untersuchungen / 1 / ist das Verkehrsaufkommen DTV 2005 wie folgt angegeben: Streckenabschnitt Stockstadt - Erfelden Streckenabschnitt Goddelau - B Kfz Kfz Für die schalltechnischen Berechnungen werden die Zähldaten mit einer jährlichen Zuwachsrate von 0,7 % auf dann und hochgerechnet. DTV Kfz DTV Kfz Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden mit 100 km/h unter Berücksichtigung eines Anfahrtstrichters an die Kreuzung/Ampelanlage Bahnstraße mit v = 70 km/h eingestellt. Die Straßenoberfläche wird mit Asphalt [K Stro 0 db] berücksichtigt. / 1 / Straßenverkehrszählung 2005/Hessen, DTV-Vekrehrsconsult GmbH Aachen

11

12 Seite 12 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 5.2 BERECHNUNGSVERFAHREN Die Geräuschimmissionsprognose wird nach dem in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 beschriebenen Rechenverfahren durchgeführt. Ausgehend von der, in Abhängigkeit der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradienten und der Steigung des zu betrachtenden Straßenabschnittes, berechneten Schallemission eines Verkehrsweges wird der vom Straßenverkehr an einem Immissionsort erzeugte Mittelungspegel, unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse sowie der Pegelminderung durch Abschirmung und Pegelerhöhung durch Reflexionen, errechnet. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für Tag und Nacht berechnet: Lr,T für die Zeit von Uhr und Lr,N für die Zeit von Uhr. Der Rechengang wird für die Bedingung der langen, geraden Straße durch folgende Beziehung beschrieben: L m = L m,e + D S + D BM + D B Hierin bedeuten: L m,e = Emissionspegel D S = Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption D BM = Pegeländerung zur Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung D B = Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Das Rechenverfahren ist in der RLS-90 ausführlich niedergelegt. Auf eine wiederholende Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. Können bei den Berechnungen die Bedingungen für lange, gerade Straße nicht eingehalten werden, oder sind die Emissions- und Ausbreitungsbedingungen nicht auf der gesamten Länge konstant, ist für die Berechnung die Straße in Abschnitte zu unterteilen, in denen die Immissions- und Ausbreitungsbedingungen annähernd konstant sind. Die von jedem Abschnitt am Immissionsort erzeugten Mittelungspegel sind getrennt zu berechnen und zu einem Gesamtpegel zusammenzufassen.

13 Seite 13 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A Zur Berechnung der Abschirmung wurde der sog. Schirmwert z, der sich aus der geometrischen Zuordnung Straße-Gebäude-Immissionsort ergibt, berechnet. Der Schirmwert z ist der Schallumweg über die Abschirmeinrichtung. Die Pegelminderung Dz errechnet sich für einen langen Schirm konstanter Höhe parallel zu einem langen, geraden Fahrstreifen mit Dz , 25 s = 7 lg , z z 2 K w Müssen die Schirmwirkungen für mehrere Fahrstreifen einzeln berechnet werden, wird die resultierende Pegelminderung aus den Pegelminderungen Dz1 und Dz2 für die beiden äußeren Fahrstreifen berechnet. Können bei der Berechnung die Bedingungen für eine lange, gerade Straße nicht eingehalten werden, sind die Berechnungen für die einzelnen Straßenabschnitte durchzuführen. Für die Berechnung des Schirmwertes z gelten grundsätzlich die genannten Rechenregeln, wobei sich jedoch sämtliche Größen auf den Querschnitt vom Immissionsort durch die Mitte des zu betrachtenden Straßenabschnittes beziehen.

14 Seite 14 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 5.3 BERECHNUNGSERGEBNISSE Die nachfolgende Isophonendarstellung zeigt die im Plangebiet auftretenden Geräuschimmissionen nach dem Berechnungsverfahren der RLS-90. In Höhe der zur B 44 hin orientierten Baufenster des geplanten Allgemeinen Wohngebietes tritt ein Beurteilungspegel von und auf. L r,t 52 db(a) L r,n 46 db(a) Diese Berechnungen berücksichtigen keine Abschirmung durch den im Bebauungsplan konzipierten Schallschutzwall. Die nach den Planungsempfehlungen der DIN genannten schalltechnischen Orientierungswerte von tags 55 db(a)/nachts 45 db(a) werden zur Tageszeit eingehalten und zur Nachtzeit in Höhe der Berechnungspunkte IP 1 - IP 4 geringfügig um 1 db(a) überschritten. Die beiden nachfolgend eingefügten Isophonendarstellungen zeigen die in der Fläche zu erwartenden Schalleinträge zur Tages- und Nachtzeit in Höhe der Obergeschosse ohne Berücksichtigung einer möglichen Schirmwirkung des vorgelagerten Schallschutzwalls. In einem zweiten Berechnungsgang wurden die Geometriedaten für einen Schallschutzwall mit einer Schütthöhe von hier h = 3,5 m über Gelände berücksichtigt. Die hierdurch ergebenden Pegeldifferenzen treten nur in Höhe der Erdgeschosse auf und erreichen auch hier nur Wirkungen < 0,5 db(a). Die an den einzelnen Positionen zu prognostizierenden Pegelwerte sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die ausgewiesenen Pegeldifferenzen führen dabei zu keiner unterschiedlichen Bewertung der Geräuschbelastung des Straßenverkehrs an den gewählten Immissionsaufpunkten der Gebäude. Etwas größere Wirkungen sind für den Wohnaußenbereich zu erwarten. Die Berechnungshöhe hierfür beträgt 2 m über Gelände und berücksichtigt damit den Aufenthaltsbereich von Personen im Freien. Die beigefügte Isophonendarstellung zeigt die während der Nachtzeit hieraus zu erwartenden Schalleinträge mit und ohne Lärmschutzwall. In Höhe der nächstgelegenen Berechnungsaufpunkte (Baufenster) können durch die Schallschutzwallanlage noch Wirkungen in der Größenordnung von ca. 3 db(a) erreicht werden. Inwieweit aufgrund der gewählten Baufenster hier jedoch noch Wohnaußenbereiche entstehen können, ist im Einzelfall anhand der hier gewünschten Bebauungsstruktur zu erörtern.

15 Seite 15 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A Tabelle 2: Berechnungsergebnisse für das Plangebiet ohne und mit Schallschutzwall (h = 3,5 m ü.g.) IP Beurteilungspegel L r Nr. Tag ohne Wall Tag mit Wall SOW WA Nacht ohne Wall Nacht mit Wall SOW WA 1, EG 51,1 50,9 45,3 45,1 1, 1. OG 51,3 51, ,5 45,5 45 1, 2. OG 51,5 51,5 45,6 45,6 2, EG 51,2 51,0 45,03 45,1 2, 1. OG 51,3 51, ,5 45,5 45 2, 2. OG 51,5 51,5 45,7 45,7 3, EG 51,3 51,1 45,4 45,2 3, 1. OG 51,5 51, ,6 45,6 45 3, 2. OG 51,6 51,6 45,8 45,7 4, EG 51,9 51,5 45,9 45,6 4, 1. OG 52,1 52, ,1 46,0 45 4, 2. OG 52,1 52,0 46,1 46,0 5, EG 50,3 50,1 44,4 44,2 5, 1. OG 50,4 50, ,5 44,5 45 5, 2. OG 50,6 50,6 44,7 44,7 6, EG 50,3 50,1 44,5 44,3 6, 1. OG 50,5 50, ,6 44,6 45 6, 2. OG 50,6 50,6 44,8 44,8 7, EG 48,1 48,0 42,2 42,2 7, 1. OG 48,3 48, ,4 42,4 45 7, 2. OG 48,3 48,2 42,4 42,4 8, EG 47,8 47,7 42,0 41,9 8, 1. OG 47,9 47, ,1 42,1 45 8, 2. OG 48,1 48,0 42,2 42,2 9, EG 47,0 47,0 41,2 41,1 9, 1. OG 47,1 47, ,3 41,2 45 9, 2. OG 47,0 47,0 41,2 41,2 10, EG 47,4 47,3 41,6 41,5 10, 1. OG 47,5 47, ,7 41, , 2. OG 47,1 47,1 41,3 41,3

16

17

18

19

20 Seite 20 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 6. BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Die Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse zu den Planungsempfehlungen der DIN für Allgemeine Wohngebiete WA 55/45 db(a) zeigt, dass diese in weiten Bereichen des Plangebietes eingehalten und unterschritten werden können. Lediglich in Höhe der ersten Baufenster zur B 44 muss eine geringe Überschreitung während der Nachtzeit unter den Normbedingungen der RLS-90 (Mitwindwetterlage) angenommen werden. Die Geräuschimmissionsbelastungen des Plangebietes kommen daher zur Tages- und Nachtzeit in der Größenordnung der Planungsempfehlungen der DIN zum Liegen. Da durch die aktive Schallschutzmaßnahme (Schallschutzwall) nur geringe Pegelminderungen in Höhe der Erdgeschosse/Freiflächen des nächstgelegenen Baufensters auftreten, sind für die verbleibenden Geräuschimmissionen die Forderungen an den passiven Schallschutz darzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die bauliche Entwicklung weitere Gebäudeabschirmungen für zurückgezogene Fassadenabschnitte/Baufelder auftreten, sodass hier nur geringe Anforderungen an den passiven Schallschutz zu stellen sind. Im Rahmen der Objektplanung können nach dem Verfahren der DIN 4109 die zu erwartende Pegelminderungen durch Gebäudeabschirmung pauschal ohne besondere Nachweise - bei offener Bebauung um 5 db(a) - bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 db(a) gemindert werden.

21 Seite 21 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 7. PASSIVE SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN 7.1 LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN 4109 Unabhängig der Beurteilung anhand von Orientierungswerten/Immissionsrichtwerten sieht die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau vor, dass Umfassungsbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen eine ausreichende Schalldämmung gegenüber Außengeräuschen aufweisen müssen. Die im Einzelfalle erforderlichen Schalldämm-Werte für Fenster/Fassaden ergeben sich dabei aus den für den jeweiligen Siedlungsabschnitte berechneten maßgeblichen Außenlärmpegeln (aus der Summenwirkung von Verkehrsgeräuschen/gewerblichen Geräuschimmissionen) in Verbindung mit der zu berücksichtigenden Raumnutzung (Büroraum/Wohnraum). Die entsprechenden Nachweise über einen ausreichenden baulichen Schallschutz sind dabei im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Die in DIN 4109 enthaltenen Anforderungen an den Schallschutz sind mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragungen zu schützen. Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen nicht mehr wahrgenommen werden. Die Anforderungen dieser Norm gelten zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Außenlärm wie Verkehrslärm und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die baulich mit den Aufenthaltsräumen im Regelfall nicht verbunden sind. Hierzu enthält Tabelle 8 der DIN 4109 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen : Spalte Raumarten Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume 1 ) und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db 1 I bis II 55 bis III 61 bis IV 65 bis V 71 bis VI 76 bis 80 2 ) VII > 80 2 ) 2 ) 50 1 ) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

22 Seite 22 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A Für das Plangebiet wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 gegenüber dem Straßenverkehr/Gewerbelärm berechnet. Die nachfolgende kartographische Darstellung zeigt die Ausweisung der Lärmpegelbereiche für das Plangebiet. Im südöstlichen Bereich, an die SO-Fläche angrenzend, wird dabei der Lärmpegelbereich II, im westlich zur Erschließungsstraße gelegenen Plangebietsbereich der Lärmpegelbereich I erreicht. Mit Verweis auf Tabelle 8 der DIN 4109 sind dann bei Baumaßnahmen für Aufenthaltsräumen in Wohnungen und ähnlichem Schalldämmwerte des gesamten Außenbauteil von zu realisieren. erf. R w,res = 30 db Je nach Anteil der Glasflächen an der Gesamtfassade sind für die Fensteranlagen Schalldämmwerte von db vorzusehen. Zur Realisierung der Anforderungen im Lärmpegelbereich I und II werden im allgemeinen keine besonderen konstruktiven Aufwendungen erforderlich. Die erforderliche Schalldämmung kann mit den schon aus Wärmeschutzgründen eingesetzten Fensteranlagen (Standard-Isolierverglasung 4/12/4) bzw. energetischen Gebäudeausbildung (Dreischeiben-Isolierverglasung) erreicht werden.

23

24 Seite 24 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 7.2 KONSTRUKTIONSMERKMALE FÜR FENSTERANLAGEN Die VDI-Richtlinie 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen enthält in Tabelle 3 eine Beispielsammlung von Schallschutzfensterkonstruktionen. In den Schallschutzklassen 1 und 2 mit bewerteten Schalldämm-Maßen R w des funktionsfähig eingebauten Fensters und SSK 1 SSK db db werden für Einfachfenster mit Isolierverglasungen Gesamtglasdicken von 6 8 mm bei einem Scheibenzwischenraum von > 8 12 mm als erforderlich angesehen. Der Schalldämmwert der Verglasung selbst (ohne Einfluss des Rahmens/Dichtungsebene) soll dabei in der SSK 1 27 db und im Falle SSK 2 32 db erreichen. Konstruktiv entsprechen die Fensteranlagen der Schallschutzklasse SSK 1 und SSK 2 den sog. Standard-Isolierverglasungen, die am Markt mit Glaseinheiten in der Regel von 4 mm Glas/12 16 mm Scheibenzwischenraum und 4 mm Glas bei einfacher Rahmenkonstruktion mit mindestens 3 Verriegelungspunkten angeboten werden. Besondere konstruktive Anforderungen sind hieran nicht zu stellen. Die entsprechenden Konstruktionen sind ausreichend für den Einsatz bei Außengeräuschbelastungen, entsprechend dem Lärmpegelbereich I und II der DIN 4109.

25 Seite 25 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 8. PROGNOSESICHERHEIT Nach EN ISO muss mit einer verfahrensbedingten Prognoseunsicherheit in den schalltechnischen Berechnungen aufgrund der Entfernung der Schallquellen (Verkehrswege) zu den Immissionsaufpunkten von ± 2 db(a), gerechnet werden. Veränderungen in den Annahmen zum Verkehrsaufkommen ± 10 % haben nur eine Auswirkung an den ausgewiesenen Berechnungsergebnissen in der Größenordnung von ca. ± 0,5 db(a). DIESE GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME UMFASST 25 SEITEN, SOWIE IN DER ANLAGE AUSZÜGE AUS DEN BERECHNUNGSPROTOKOLLEN. LIMBURG, DEN 28. SEPTEMBER 2012 Zi/Gü Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik Ziegelmeyer

26

27

28

29

Seite 2 zur Geräuschimmissionsprognose P 15083

Seite 2 zur Geräuschimmissionsprognose P 15083 Seite 2 zur Geräuschimmissionsprognose P 15083 GSA Ziegelmeyer GmbH 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Das Planungsbüro Stadt- und Objektplan Horrer betreibt für die Gemeinde Waldems die Aufstellung des

Mehr

GSA Limburg GmbH. Schallschutzprüfstelle G U T A C H T L I C H E S T E L L U N G N A H M E P 12027

GSA Limburg GmbH. Schallschutzprüfstelle G U T A C H T L I C H E S T E L L U N G N A H M E P 12027 Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik Schallschutzprüfstelle Hauptbüro: Gutenbergring 60 65549 Limburg an der Lahn Telefon: (0 64 31) 55 41 Telefax: (0 64 31) 5 24 53 E-Mail: GSA-Limburg@t-online.de

Mehr

Messbericht Nr. 3512

Messbericht Nr. 3512 Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr. acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5

Mehr

AB CDEB D F D D D D D D

AB CDEB D F D D D D D D AB CDB D FD DDDDD Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Straßenverkehrslärm Objekt Standorterweiterung Deutsches Rotes Kreuz Blutspendedienst West ggmbh Feithstraße 180-186 58097 Hagen Bauherr

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim

Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011 der Ortsgemeinde Klein-Winternheim Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim 1 Aufgabenstellung Mit dem Bebauungsplan "Am Berg II, 2.

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

Immissionsprognose Nr. 2678/IIb

Immissionsprognose Nr. 2678/IIb Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

/ Neubau Firmenzentrale C. Hafner im Industriegebiet Breitloh West II in Wimsheim -Schallschutz gegen Außenlärm-

/ Neubau Firmenzentrale C. Hafner im Industriegebiet Breitloh West II in Wimsheim -Schallschutz gegen Außenlärm- GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen I n g e n i e u r g e s e l l s c h a f t m b H angeschlossen: VMPA-Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Bauphysikalische Beratung / Messungen Bau-/Raumakustik Lärmschutz

Mehr

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:

Mehr

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2

Mehr

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1304/1 26. August 2014 Auftraggeber: Stadt Gerlingen Stadtbauamt Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Bearbeitung: Dipl.

Mehr

TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik

TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der geplanten Erweiterung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Wohnidyll Dubelohgärten in Paderborn Auftraggeber(in):

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in 49356 Diepholz Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch:

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Seite 1 L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHER UNTERSUCHUNGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Allgemeines Die vorliegende Neubaumaßnahme ist Teil der Ortsumgehung

Mehr

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24.

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. BImSchV) Vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172) berichtigt am 16. Mai 1997 (BGBl.

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1546D

Immissionsgutachten Nr. 1546D Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 18.11.2015

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 vom: 25. Okt. 2010 Verkehrslärmuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 2.35 in Warendorf Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Stadt Warendorf Freckenhorster Straße

Mehr

Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen.

Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen. STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Stadt Garching bei München Bauverwaltung Rathausplatz 3 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau uungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auriche er Straße in Esens / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 3785-16-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik

Mehr

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Fachgebiet Bekannt gegebene Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 141 "Maienhorst" in Nienburg / Weser - Ortsteil Schäferhof / Kattriede

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

Verkehrslärmberechnung

Verkehrslärmberechnung GmbH & Co. KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Messstelle nach 26/28 BImSchG VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, 25.08.2009 TNUL-HB/N/JuUl Verkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des

Mehr

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Datum: 4. Februar 1997 Fundstelle: BGBl I 1997, 172, 1253 Textnachweis ab: 13. 2.1997

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum geplanten ZOB an der Straße Im Meerbachbogen in Nienburg 1. Fortschreibung

Schalltechnische Untersuchung zum geplanten ZOB an der Straße Im Meerbachbogen in Nienburg 1. Fortschreibung Umweltschutz Hannover, 21.10.2014 TNU-UBS-H / PBr Schalltechnische Untersuchung zum geplanten ZOB an der Straße Im Meerbachbogen in Nienburg 1. Fortschreibung Auftraggeber: Landkreis Nienburg/Weser Kreishaus

Mehr

Schallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten

Schallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten Schallgutachten - nach DIN 18005 - Aufstellung des B-Planes Gutachten Nr. (574) 1 2 08 15 vom 25.08.2015 Schallgutachten im Auftrag des Amtes Eiderkanal Frau Jördis Behnke Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld

Mehr

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen Lärmarme Straßenbeläge innerorts Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen 1 Inhalt 1. BImSchG 2. Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz)

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz) zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz) Projekt: 961/3 04. Mai 2011 Auftraggeber: AR Lakmann Richard Wagner Straße 1 67454 Haßloch Bearbeitung:

Mehr

Immissionsschutz-Gutachten

Immissionsschutz-Gutachten Immissionsschutz-Gutachten Verkehrslärmgutachten zur Änderung des B-Plans Nr. 003 "Schulze Frenking" Auftraggeber Gemeinde Nottuln Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Schallimmissionsprognose Nr. 05 1012 15

Mehr

anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach.

anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach. Industrie Service Energie und Umwelt TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH D-51101 Köln Stadt Wiehl Herr Dresbach Postfach 1220 51656 Wiehl Akkreditierung der Zentralstelle der Länder

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Neue Weststadt Esslingen, Baublock C Projektleitung: Helmut

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/J 36 Wohnen am Nagelsholz der Stadt Bielefeld Auftraggeber(in): Nolte Parkettmanufaktur GmbH Nagelsholz

Mehr

AKTENNOTIZ vom

AKTENNOTIZ vom Dr. Wilfried Jans von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Im Zinken 11 77955 Ettenheim

Mehr

Schalldämmung von Fenstern

Schalldämmung von Fenstern Schalldämmung von Fenstern Expertenworkshop Schallschutz am 7.2.2013 Dipl. Ing. (FH) Bernd Saß ift Labor Bauakustik Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Lengerich Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt Bericht Nr. 2465.1/01 - ENTWURFSFASSUNG Auftraggeber: WVG

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Quelle: EMT Architektenpartnerschaft Neue Weststadt Esslingen,

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

GSA Limburg GmbH. Schallschutzprüfstelle P 12054

GSA Limburg GmbH. Schallschutzprüfstelle P 12054 Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik Schallschutzprüfstelle Hauptbüro: Gutenbergring 60 65549 Limburg an der Lahn Telefon: (0 64 31) 55 41 Telefax: (0 64 31) 5 24 53 E-Mail: GSA-Limburg@t-online.de

Mehr

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung Begründung Gemarkung Föhren Flur 9 Dipl.-Ing. H.-P. Stolz Stadtplaner SRL Maarstr. 25 54292 Trier Tel.: 0651/24026 email: Stolz.Kintzinger@t-online.de

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 17 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung des Straßenverkehrslärms auf der öffentlichen Straße und Beurteilung der Geräuscheinwirkung auf das Bebauungsplangebiet Michael-Sattler-Grundschule,

Mehr

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven Projekt Nr.: 16-161-GT-01 Messstelle nach 29b BImSchG Datum: 09.09.2016 Auftraggeber:

Mehr

Schallimmissionsprognose. für den B-Plan 417. Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße. der Stadt Oberhausen

Schallimmissionsprognose. für den B-Plan 417. Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße. der Stadt Oberhausen afi B3050 Schallimmissionsprognose für den B-Plan 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße der Stadt Oberhausen B3050 afi Schallimmissionsprognose für den B-Plan 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner

Mehr

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße" Stellungnahme zum Schallschutz

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße Stellungnahme zum Schallschutz STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Gemeinde Kirchheim bei München Bauamt Münchner Straße 6 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen. Auftraggeber:

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen. Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen Fachabteilung Stadtplanung Friedrichstraße 21 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB-0613-6125/06 17. Juli 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN

Mehr

G U T A C H T E N. Nr. L 7144-B

G U T A C H T E N. Nr. L 7144-B Beteiligungsgesellschaft von: G U T A C H T E N Nr. L 7144-B zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52.1 Wohngebiet In der Güldenen Aue, Gotha West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch Straßenverkehr

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox Rotkehlchenweg 1c 16761 Hennigsdorf Messstelle nach 26,28 BImSchG Schalltechnische Untersuchung - LÄRMIMMISSIONSPROGNOSE - Bebauungsplan Nr. 034 Wohngebiet Lok-Stadion Stadt

Mehr

Schalltechnische Abschätzung

Schalltechnische Abschätzung Schalltechnische Abschätzung der durch den KFZ-Verkehr auf der Haupt-Erschließungsstraße eines möglichen Industrie-/Gewerbegebietes südlich der A 33 / östlich der Versmolder Straße der Stadt Dissen entstehenden

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung einer Querung der K 40 über die Bahnstrecke 2992 in Rödinghausen Auftraggeber(in): Kreis Herford Der Landrat Immobilienmanagement Baumanagement

Mehr

SCHALLGUTACHTEN VERKEHRSLÄRM ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN ELISABETHENSTRASSE 18 STADT ULM STAND: 7. AUGUST 2015 PROJEKT-NR.

SCHALLGUTACHTEN VERKEHRSLÄRM ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN ELISABETHENSTRASSE 18 STADT ULM STAND: 7. AUGUST 2015 PROJEKT-NR. Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de SCHALLGUTACHTEN VERKEHRSLÄRM

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach Projekt: 995/1 22. Juni 2011 Auftraggeber: Stadt Fellbach Amt 61 Marktplatz 1 70734 Fellbach Bearbeitung: Dipl. Ing.(FH) Thomas Heine Dipl. Ing. Tanja Jordan

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Baunutzungsverordnung

Baunutzungsverordnung - 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen

Mehr

Rechenverfahren. DGfM. Schallschutz. SA2 Rechenverfahren Seite 1/7. Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung

Rechenverfahren. DGfM.  Schallschutz. SA2 Rechenverfahren Seite 1/7. Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung Rechenverfahren Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung von Bauteilen Zur allgemeinen Kennzeichnung der frequenzabhängigen Luftschalldämmung von Bauteilen mit einem Zahlenwert wird das bewertete

Mehr

Begründung. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Groß Tarup westlicher Teil" (Nr. 255)

Begründung. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Groß Tarup westlicher Teil (Nr. 255) Begründung 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Groß Tarup westlicher Teil" (Nr. 255) Stadt Flensburg Fachbereich Entwicklung und Innovation Stadt und Landschaftsplanung Flensburg, 15.12.2014

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen. Auftraggeber:

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen. Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen FAB Projektentwicklung Brunnenstraße 3 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert

Mehr

Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder

Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder 4 Fallgestaltungen der Bauleitplanung 1. Die Gemeinde plant den Bau oder die Änderung

Mehr

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1 Unterlage 11.1 11.1.1 Einleitung Im Rahmen der Neubaumaßnahme B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großlüder / Müs ist eine Schalltechnische Untersuchung für den Straßenverkehrslärm zu erstellen. Die Baumaßnahme

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089 / 89 55 60 33-9 Email info@ibgreiner.de

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

Bauverwaltung Maximilianstraße Mindelheim. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden

Bauverwaltung Maximilianstraße Mindelheim. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden Auftraggeber: Stadt Mindelheim Bauverwaltung Maximilianstraße 26 87719 Mindelheim Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße 9 71364 Winnenden Bekannt gegebene Stelle nach

Mehr

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte -

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - 10. Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - Dr. Thomas Hils öbuv Sachverständiger für Schallschutz, Bau- und Raumakustik,

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplans Nr. 34 Dammwischkamp in Tarmstedt

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplans Nr. 34 Dammwischkamp in Tarmstedt Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplans Nr. 34 Dammwischkamp in Tarmstedt Datum des Gutachtens: 17.04.2013 Nummer: 161737 Umfang: 19 Seiten Bericht 6 Seiten Anhang DIN A 3 Bearbeiter: Dipl.-Geoökol.

Mehr

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz 1 21423 Winsen/Luhe Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht

Mehr

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene SU1 17.03.2015 Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene Durchgang auf 5,00 m verbreitert übersichtlicher und großzügiger Kein Laden / Kiosk etc. Kein öffentliches WC Anbindung an äußere Wegeführung HOCHBAHN

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 167 B Industriegebiet Barkhausen Nord der Stadt Paderborn - Fortschreibung - Auftraggeber(in):

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Schalltechnische Immissionsprognose. zur Verkehrsentwicklung in der Frankenstraße, im Zuge der. Aufstellung des Bebauungsplanes In den Weiden,

Schalltechnische Immissionsprognose. zur Verkehrsentwicklung in der Frankenstraße, im Zuge der. Aufstellung des Bebauungsplanes In den Weiden, Schalltechnische Immissionsprognose zur Verkehrsentwicklung in der Frankenstraße, im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes In den Weiden, Ockenheim Schalltechnische Immissionsprognose zur Verkehrsentwicklung

Mehr

Vertreten durch: Mülheimer Wohnungsbau Baubetreuung- und Verwaltungsgesellschaft mbh Friedrich-Ebert-Straße Mülheim an der Ruhr

Vertreten durch: Mülheimer Wohnungsbau Baubetreuung- und Verwaltungsgesellschaft mbh Friedrich-Ebert-Straße Mülheim an der Ruhr SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 670 DACHSSTRASSE/LUCHSSTRASSE IN OBERHAUSEN BNr. 6528-1 H 2012 Gutachtlicher Bericht auf Grundlage von Geräuschimmissions-Berechnungen

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089 / 89 55 60 33-9 Email info@ibgreiner.de

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 87 Gewerbegebiet Wildeshauser Straße der Gemeinde Visbek

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 87 Gewerbegebiet Wildeshauser Straße der Gemeinde Visbek Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 87 Gewerbegebiet Wildeshauser Straße der Gemeinde Visbek Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. III/A 14 Interkommunales Gewerbegebiet OWL, Teilabschnitt Bielefeld Hellfeld ; hier: Auswirkungen der Planungen auf die Verkehrslärmsituation

Mehr

Stadt Bad Vilbel. Nordumgehung Massenheim / Baugebiet Krebsschere Schalltechnische Berechung 2002

Stadt Bad Vilbel. Nordumgehung Massenheim / Baugebiet Krebsschere Schalltechnische Berechung 2002 Stadt Bad Vilbel Nordumgehung Massenheim / Baugebiet Krebsschere Schalltechnische Berechung 2002 Gutachten und Rahmenplanungen GVP, Bauleitplanung Stadt- u. Dorferneuerung ÖPNV, P+R-Anlagen Zuschußanträge

Mehr

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG VERKEHRSLÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG VERKEHRSLÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN Anlage 7 zu GD 375/12 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme

Gutachtliche Stellungnahme Gutachtliche Stellungnahme Nr.: 175 41510 Erstelldatum 06. August 2009 Auftraggeber aluplast GmbH Kunststoffprofile Auf der Breit 2 76227 Karlsruhe Auftrag Gutachtliche Stellungnahme zur Schalldämmung

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-19499-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 11.11.2014 bis 10.11.2019 Ausstellungsdatum: 04.12.2014 Urkundeninhaber:

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 14-06-3 Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Gemeinde Timmendorfer Strand Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand STADTPLANUNG kompakt Röntgenstraße 1 23701 Eutin Dipl.-Ing. Volker

Mehr

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen Auftraggeber: Gemeinde Schönkirchen (Amt Schrevenborn) Dorfplatz 2 24226 Heikendorf Auftragnehmer: Altonaer Poststraße 13b 22767 Hamburg Tel.: 0 40 / 38 99 94-0

Mehr

Stadt Bad Iburg. Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße. Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr)

Stadt Bad Iburg. Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße. Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr) Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr) Auftraggeber: Heinr. Möllering & Comp. Bauunternehmen GmbH & Co. KG Bielefelder Straße 28 4186 Bad Iburg Auftragnehmer: RP Schalltechnik

Mehr

Reinhold-Würth-Straße Künzelsau-Gaisbach. Prüfinstitut GmbH Brückenstraße Winnenden

Reinhold-Würth-Straße Künzelsau-Gaisbach. Prüfinstitut GmbH Brückenstraße Winnenden Auftraggeber: Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Straße 12-17 74653 Künzelsau-Gaisbach Auftragnehmer: Schalltechnisches Entwicklungsund Prüfinstitut GmbH Brückenstraße 9 71364 Winnenden Stellungnahme

Mehr

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches

Mehr

STADT BAD KREUZNACH. Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Bundesbahn und Nahe

STADT BAD KREUZNACH. Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Bundesbahn und Nahe STADT BAD KREUZNACH Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Bundesbahn und Nahe Oktober 2015 Ingenieurbüro Giloy & Löser GbR Dr.-Karl-Aschoff-Straße 17 55543 Bad Kreuznach G & L 1. Aufgabenstellung

Mehr

Begründung. I. Allgemeiner Teil

Begründung. I. Allgemeiner Teil Begründung I. Allgemeiner Teil Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I, S. 2550) hat zum Ziel, in der Umgebung von Flugplätzen durch bauliche Nutzungsbeschränkungen

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße Fachbeitrag Schall Karlsruhe März 0 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betreutes Wohnen Uhlandstraße Fachbeitrag Schall Bearbeiter Dr.-ng. Frank

Mehr

Reinhold-Würth-Straße Künzelsau-Gaisbach. Prüfinstitut GmbH Brückenstraße Winnenden

Reinhold-Würth-Straße Künzelsau-Gaisbach. Prüfinstitut GmbH Brückenstraße Winnenden Auftraggeber: Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Straße 12-17 74653 Künzelsau-Gaisbach Auftragnehmer: Schalltechnisches Entwicklungsund Prüfinstitut GmbH Brückenstraße 9 71364 Winnenden Stellungnahme

Mehr