GSA Limburg GmbH. Schallschutzprüfstelle G U T A C H T L I C H E N S T E L L U N G N A H M E P A
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1 Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik Schallschutzprüfstelle Hauptbüro: Gutenbergring Limburg an der Lahn Telefon: ( ) Telefax: ( ) GSA-Limburg@t-online.de Dipl.-Ing. Walter Körner Berat. Ing. VBI Reinhard Ziegelmeyer St. gep. Techniker Schallschutzprüfstelle DIN 4109 VMPA-SPG /HE im bauaufsichtlichen Schallschutz Gewerblicher Schallimmissionsschutz Schallschutz am Arbeitsplatz Bau- und Raumakustik Thermische Bauphysik Büro Süd: Pirminstraße Reichenau Telefon: ( ) Telefax: ( ) GSA-Limburg@t-online.de G U T A C H T L I C H E N S T E L L U N G N A H M E Sachbearbeiter: Reinhard Ziegelmeyer Datum: 28. September 2012 P A BEBAUUNGSPLAN AM GEMEINEN LÖHCHEN STADT RIEDSTADT, ST ERFELDEN, 3. BA SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN ZUR VERKEHRSGERÄUSCHBELASTUNG DES PLANGEBIETES AUFTRAGGEBER: PLANUNGSBÜRO: Terramag GmbH Planungsbüro Holger Fischer Vorhabenträger der Stadt Riedstadt Entwicklungsmaßnahme Im gemeinen Löhchen Westbahnhofstraße 36 Konrad-Adenauer-Straße Hanau Linden
2 Seite 2 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A I N H A L T S V E R Z E I C H N I S SEITE 1. ZUSAMMENFASSUNG 3 2. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 5 3. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 6 4. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN SCHALLTECHNISCHE ORIENTIERUNGSWERTE DER DIN VERKEHRSLÄRMSCHUTZVERORDNUNG 9 5. SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNGEN EINGANGSDATEN BERECHNUNGSVERFAHREN BERECHNUNGSERGEBNISSE BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE PASSIVE SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN KONSTRUKTIONSMERKMALE FENSTERANLAGEN PROGNOSESICHERHEIT 25
3 Seite 3 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 1. ZUSAMMENFASSUNG Der Auftraggeber plant durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Am gemeinen Löhchen, Erweiterung 3. BA, Wohnbauflächen (WA gemäß BauNVO) sowie eine Sondergebietsfläche großflächiger Lebensmitteleinzelhandel (SO LEH ) in der Stadt Riedstadt, ST Erfelden, auszuweisen. Das Plangebiet wird an der östlichen Ortsrandlage entwickelt. In einer Entfernung von ca. 220 m führt die B 44 in Nord-Süd-Richtung am Plangebiet vorbei. Der Bebauungsplan sieht zur Reduzierung der Schalleinträge aus dem Straßenverkehr im östlichen Bereich einen Schallschutzwall vor. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist zu prüfen, welche Geräuschimmissionseinträge aus dem Verkehrsaufkommen der B 44 im Plangebiet vorliegen. Die mögliche Schirmwirkung der konzipierten Wallanlage ist zu berechnen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung berechnet den Schallimmissionseintrag nach dem Berechnungsverfahren der RLS-90 auf der Grundlage der Verkehrsmengenangaben - auf den Prognosezeitraum 2015 hochgerechnet - der Straßenverkehrszählung DTV Kfz. In Höhe der östlichen Bauflächen des Plangebietes beträgt der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche L r,t 52 db(a) L r,n 46 db(a) Die in DIN Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung für Allgemeine Wohngebiete tags nachts = 55 db(a) = 45 db(a) werden unter Freifeldbedingungen während des Tageszeitraumes eingehalten und unterschritten. Während der Nachtzeit ergibt sich eine Überschreitung der Planungsempfehlungen von bis zu +2 db(a). Für die Bauflächen westlich der Erschließungsstraße werden die Planungsempfehlungen der DIN eingehalten und unterschritten. L r,t 51 db(a) L r,n 45 db(a) Für die Wallanlage wurde eine Höhe über Gelände von h = 3,5 m bei den Berechnungen berücksichtigt. Die hierdurch zu erzielende Abschirmung erreicht in Höhe der Erdgeschosse der unmittelbar an die Wallanlage angrenzenden Baufläche -3 db. Für Obergeschosse/Dachgeschosse wird keine Pegelminderung mehr erzielt.
4 Seite 4 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A Für das Plangebiet werden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zur Ableitung der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen gegenüber Straßenverkehr ausgewiesen. Hierzu ist der berechnete Freifeldpegel um 3 db zu erhöhen. Das Plangebiet ist dem Lärmpegelbereich II bzw. Lärmpegelbereich I zuzuordnen. Besondere Anforderungen an die Schalldämmung der Umfassungsbauteile (Fassadenausbildung, Fensteranlagen) resultieren hieraus nicht. Die konzipierte Wallanlage vermindert die Geräuschimmissionsbelastung nur in Höhe der unmittelbar angrenzenden Wohnaußenbereich sowie an Bezugsaufpunkten in Höhe des Erdgeschosses. Eine planungsrechtliche Notwendigkeit zur Reduzierung der Geräuschimmissionsbelastung resultiert aufgrund der nur während der Nachtzeit geringfügigen Überschreitung der Planungsempfehlungen der DIN jedoch nicht.
5 Seite 5 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 2. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Riedstadt betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Am gemeinen Löhchen, Erweiterung 3. BA, in ihrem Stadtteil Erfelden. Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Wohngebietes (WA gemäß BauNVO) sowie eine Sondergebietsfläche (SO LEH ) vor. Im Verlauf der östlichen Plangebietsgrenze ist zur Reduzierung der Verkehrsgeräuscheinträge aus der B 44 ein Schallschutzwall planerisch vorgesehen. Im Rahmen dieser schalltechnischen Berechnungen ist zu untersuchen, mit welchen Geräuschimmissionseinträgen aus dem Straßenverkehr im Planungsgebiet gerechnet werden muss. Darüber hinaus ist die durch die Wallanlage mögliche Schirmwirkung für die nächstgelegenen Bauflächen zu berechnen. Die Untersuchungsergebnisse dienen zur Beurteilung ob bzw. in welchem Umfange der konzipierte Wall erforderlich wird. Die Untersuchungsergebnisse sind den Planungsempfehlungen der DIN Schallschutz im Städtebau für Allgemeine Wohngebiete tags nachts = 55 db(a) = 45 db(a) gegenüberzustellen. Für die -verbleibenden- Geräuschimmissionsbelastungen des Planungsgebietes durch Verkehrsgeräusche sind als Grundlage für die Festlegung der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen bei der Herstellung der Gebäude - die beim Neubau oder einer bauantragspflichtigen Veränderung zu berücksichtigen sind - die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zu berechnen. Anhand des maßgeblichen Außenlärmpegels können dann für die anstehenden Baumaßnahmen nach dem Berechnungsverfahren der DIN 4109 die Anforderungen an den passiven Schallschutz in Abhängigkeit der Funktion des zu schützenden Raumes ermittelt werden. Die Berücksichtigung der Anforderungen der DIN 4109 stellt dabei die öffentlichrechtlichen Mindestanforderungen dar. Weitergehende Schallschutzmaßnahmen können zwischen Bauherren und Architekten vertragsrechtlich vereinbart werden. Die zu fertigende schalltechnische Untersuchung wird Bestandteil des Abwägematerials im Rahmen des anstehenden Bauleitplanverfahrens Am gemeinen Löhchen, Erweiterung 3. BA der Stadt Riedstadt.
6 Seite 6 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 3. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN Für die schalltechnischen Untersuchungen standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: Bebauungsplan Am gemeinen Löhchen, Erweiterung 3. BA, Planstand Entwurf aufgestellt: Planungsbüro Holger Fischer, Linden Verkehrsdaten für den Bereich der B 44 aus Straßenverkehrszählung 2005 /Hessen gefertigt: DTV-Verkehrsconsult GmbH, Aachen Folgende Normen und Richtlinien wurden für die Bearbeitung herangezogen: DIN 18005, Teil 1 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 RLS-90 Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe 1987 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989 Soweit darüber hinaus Normen, Richtlinien und Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, sind diese im Text genannt und gegebenenfalls erläutert.
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8 Seite 8 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 4. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN 4.1 SCHALLTECHNISCHE ORIENTIERUNGSWERTE DER DIN Die schalltechnischen Orientierungswerte aus dem Beiblatt 1 zur DIN 18005, gemäß nachfolgender Tabelle 1, sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau anzustrebende Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Aus diesem Grunde sind die schalltechnischen Orientierungswerte in einem Beiblatt aufgenommen worden und nicht Bestandteil der Norm. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 DIN Einwirkungsort Schalltechnischer Orientierungswert tags nachts db(a) db(a) Reine Wohngebiete (WR), 50 40/35 Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45/40 Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Besondere Wohngebiete (WB) 60 45/40 Dorfgebiete (MD und 60 50/45 Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und 65 55/50 Gewerbegebiete (GE) Der niedrigere Nachtwert gilt jeweils für Geräuschimmissionen von Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. Im Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1, wird ausdrücklich vermerkt, dass die Orientierungswerte bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbauten Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden sollen.
9 Seite 9 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 4.2 VERKEHRSLÄRMSCHUTZVERORDNUNG Stellt die Gemeinde einen Bauleitplan auf, so hat sie nach 1, Abs. 6 BauGB alle Belange abzuwägen. Dazu gehört nach 1, Abs. 5 BauGB u.a. gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse und nach 1a die Belange des Immissionsschutzrechtes. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr können zur Kennzeichnung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG die der Verkehrslärmschutzverordnung für den Neubau oder die wesentliche Änderung eines Verkehrsweges genannten Immissionsgrenzwerte herangezogen werden. Diese betragen in Allgemeinen Wohngebieten tags nachts 59 db(a), 49 db(a). Überschreiten die Verkehrsgeräuschbelastungen die gebietsabhängig anzuwendenden Immissionsgrenzwerte, sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Schallschutzmaßnahmen für die betroffenen Gebäude vorzusehen.
10 Seite 10 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 5. SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNGEN 5.1 EINGANGSDATEN In den verkehrstechnischen Untersuchungen / 1 / ist das Verkehrsaufkommen DTV 2005 wie folgt angegeben: Streckenabschnitt Stockstadt - Erfelden Streckenabschnitt Goddelau - B Kfz Kfz Für die schalltechnischen Berechnungen werden die Zähldaten mit einer jährlichen Zuwachsrate von 0,7 % auf dann und hochgerechnet. DTV Kfz DTV Kfz Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden mit 100 km/h unter Berücksichtigung eines Anfahrtstrichters an die Kreuzung/Ampelanlage Bahnstraße mit v = 70 km/h eingestellt. Die Straßenoberfläche wird mit Asphalt [K Stro 0 db] berücksichtigt. / 1 / Straßenverkehrszählung 2005/Hessen, DTV-Vekrehrsconsult GmbH Aachen
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12 Seite 12 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 5.2 BERECHNUNGSVERFAHREN Die Geräuschimmissionsprognose wird nach dem in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 beschriebenen Rechenverfahren durchgeführt. Ausgehend von der, in Abhängigkeit der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradienten und der Steigung des zu betrachtenden Straßenabschnittes, berechneten Schallemission eines Verkehrsweges wird der vom Straßenverkehr an einem Immissionsort erzeugte Mittelungspegel, unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse sowie der Pegelminderung durch Abschirmung und Pegelerhöhung durch Reflexionen, errechnet. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für Tag und Nacht berechnet: Lr,T für die Zeit von Uhr und Lr,N für die Zeit von Uhr. Der Rechengang wird für die Bedingung der langen, geraden Straße durch folgende Beziehung beschrieben: L m = L m,e + D S + D BM + D B Hierin bedeuten: L m,e = Emissionspegel D S = Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption D BM = Pegeländerung zur Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung D B = Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Das Rechenverfahren ist in der RLS-90 ausführlich niedergelegt. Auf eine wiederholende Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. Können bei den Berechnungen die Bedingungen für lange, gerade Straße nicht eingehalten werden, oder sind die Emissions- und Ausbreitungsbedingungen nicht auf der gesamten Länge konstant, ist für die Berechnung die Straße in Abschnitte zu unterteilen, in denen die Immissions- und Ausbreitungsbedingungen annähernd konstant sind. Die von jedem Abschnitt am Immissionsort erzeugten Mittelungspegel sind getrennt zu berechnen und zu einem Gesamtpegel zusammenzufassen.
13 Seite 13 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A Zur Berechnung der Abschirmung wurde der sog. Schirmwert z, der sich aus der geometrischen Zuordnung Straße-Gebäude-Immissionsort ergibt, berechnet. Der Schirmwert z ist der Schallumweg über die Abschirmeinrichtung. Die Pegelminderung Dz errechnet sich für einen langen Schirm konstanter Höhe parallel zu einem langen, geraden Fahrstreifen mit Dz , 25 s = 7 lg , z z 2 K w Müssen die Schirmwirkungen für mehrere Fahrstreifen einzeln berechnet werden, wird die resultierende Pegelminderung aus den Pegelminderungen Dz1 und Dz2 für die beiden äußeren Fahrstreifen berechnet. Können bei der Berechnung die Bedingungen für eine lange, gerade Straße nicht eingehalten werden, sind die Berechnungen für die einzelnen Straßenabschnitte durchzuführen. Für die Berechnung des Schirmwertes z gelten grundsätzlich die genannten Rechenregeln, wobei sich jedoch sämtliche Größen auf den Querschnitt vom Immissionsort durch die Mitte des zu betrachtenden Straßenabschnittes beziehen.
14 Seite 14 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 5.3 BERECHNUNGSERGEBNISSE Die nachfolgende Isophonendarstellung zeigt die im Plangebiet auftretenden Geräuschimmissionen nach dem Berechnungsverfahren der RLS-90. In Höhe der zur B 44 hin orientierten Baufenster des geplanten Allgemeinen Wohngebietes tritt ein Beurteilungspegel von und auf. L r,t 52 db(a) L r,n 46 db(a) Diese Berechnungen berücksichtigen keine Abschirmung durch den im Bebauungsplan konzipierten Schallschutzwall. Die nach den Planungsempfehlungen der DIN genannten schalltechnischen Orientierungswerte von tags 55 db(a)/nachts 45 db(a) werden zur Tageszeit eingehalten und zur Nachtzeit in Höhe der Berechnungspunkte IP 1 - IP 4 geringfügig um 1 db(a) überschritten. Die beiden nachfolgend eingefügten Isophonendarstellungen zeigen die in der Fläche zu erwartenden Schalleinträge zur Tages- und Nachtzeit in Höhe der Obergeschosse ohne Berücksichtigung einer möglichen Schirmwirkung des vorgelagerten Schallschutzwalls. In einem zweiten Berechnungsgang wurden die Geometriedaten für einen Schallschutzwall mit einer Schütthöhe von hier h = 3,5 m über Gelände berücksichtigt. Die hierdurch ergebenden Pegeldifferenzen treten nur in Höhe der Erdgeschosse auf und erreichen auch hier nur Wirkungen < 0,5 db(a). Die an den einzelnen Positionen zu prognostizierenden Pegelwerte sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die ausgewiesenen Pegeldifferenzen führen dabei zu keiner unterschiedlichen Bewertung der Geräuschbelastung des Straßenverkehrs an den gewählten Immissionsaufpunkten der Gebäude. Etwas größere Wirkungen sind für den Wohnaußenbereich zu erwarten. Die Berechnungshöhe hierfür beträgt 2 m über Gelände und berücksichtigt damit den Aufenthaltsbereich von Personen im Freien. Die beigefügte Isophonendarstellung zeigt die während der Nachtzeit hieraus zu erwartenden Schalleinträge mit und ohne Lärmschutzwall. In Höhe der nächstgelegenen Berechnungsaufpunkte (Baufenster) können durch die Schallschutzwallanlage noch Wirkungen in der Größenordnung von ca. 3 db(a) erreicht werden. Inwieweit aufgrund der gewählten Baufenster hier jedoch noch Wohnaußenbereiche entstehen können, ist im Einzelfall anhand der hier gewünschten Bebauungsstruktur zu erörtern.
15 Seite 15 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A Tabelle 2: Berechnungsergebnisse für das Plangebiet ohne und mit Schallschutzwall (h = 3,5 m ü.g.) IP Beurteilungspegel L r Nr. Tag ohne Wall Tag mit Wall SOW WA Nacht ohne Wall Nacht mit Wall SOW WA 1, EG 51,1 50,9 45,3 45,1 1, 1. OG 51,3 51, ,5 45,5 45 1, 2. OG 51,5 51,5 45,6 45,6 2, EG 51,2 51,0 45,03 45,1 2, 1. OG 51,3 51, ,5 45,5 45 2, 2. OG 51,5 51,5 45,7 45,7 3, EG 51,3 51,1 45,4 45,2 3, 1. OG 51,5 51, ,6 45,6 45 3, 2. OG 51,6 51,6 45,8 45,7 4, EG 51,9 51,5 45,9 45,6 4, 1. OG 52,1 52, ,1 46,0 45 4, 2. OG 52,1 52,0 46,1 46,0 5, EG 50,3 50,1 44,4 44,2 5, 1. OG 50,4 50, ,5 44,5 45 5, 2. OG 50,6 50,6 44,7 44,7 6, EG 50,3 50,1 44,5 44,3 6, 1. OG 50,5 50, ,6 44,6 45 6, 2. OG 50,6 50,6 44,8 44,8 7, EG 48,1 48,0 42,2 42,2 7, 1. OG 48,3 48, ,4 42,4 45 7, 2. OG 48,3 48,2 42,4 42,4 8, EG 47,8 47,7 42,0 41,9 8, 1. OG 47,9 47, ,1 42,1 45 8, 2. OG 48,1 48,0 42,2 42,2 9, EG 47,0 47,0 41,2 41,1 9, 1. OG 47,1 47, ,3 41,2 45 9, 2. OG 47,0 47,0 41,2 41,2 10, EG 47,4 47,3 41,6 41,5 10, 1. OG 47,5 47, ,7 41, , 2. OG 47,1 47,1 41,3 41,3
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20 Seite 20 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 6. BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Die Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse zu den Planungsempfehlungen der DIN für Allgemeine Wohngebiete WA 55/45 db(a) zeigt, dass diese in weiten Bereichen des Plangebietes eingehalten und unterschritten werden können. Lediglich in Höhe der ersten Baufenster zur B 44 muss eine geringe Überschreitung während der Nachtzeit unter den Normbedingungen der RLS-90 (Mitwindwetterlage) angenommen werden. Die Geräuschimmissionsbelastungen des Plangebietes kommen daher zur Tages- und Nachtzeit in der Größenordnung der Planungsempfehlungen der DIN zum Liegen. Da durch die aktive Schallschutzmaßnahme (Schallschutzwall) nur geringe Pegelminderungen in Höhe der Erdgeschosse/Freiflächen des nächstgelegenen Baufensters auftreten, sind für die verbleibenden Geräuschimmissionen die Forderungen an den passiven Schallschutz darzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die bauliche Entwicklung weitere Gebäudeabschirmungen für zurückgezogene Fassadenabschnitte/Baufelder auftreten, sodass hier nur geringe Anforderungen an den passiven Schallschutz zu stellen sind. Im Rahmen der Objektplanung können nach dem Verfahren der DIN 4109 die zu erwartende Pegelminderungen durch Gebäudeabschirmung pauschal ohne besondere Nachweise - bei offener Bebauung um 5 db(a) - bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 db(a) gemindert werden.
21 Seite 21 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 7. PASSIVE SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN 7.1 LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN 4109 Unabhängig der Beurteilung anhand von Orientierungswerten/Immissionsrichtwerten sieht die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau vor, dass Umfassungsbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen eine ausreichende Schalldämmung gegenüber Außengeräuschen aufweisen müssen. Die im Einzelfalle erforderlichen Schalldämm-Werte für Fenster/Fassaden ergeben sich dabei aus den für den jeweiligen Siedlungsabschnitte berechneten maßgeblichen Außenlärmpegeln (aus der Summenwirkung von Verkehrsgeräuschen/gewerblichen Geräuschimmissionen) in Verbindung mit der zu berücksichtigenden Raumnutzung (Büroraum/Wohnraum). Die entsprechenden Nachweise über einen ausreichenden baulichen Schallschutz sind dabei im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Die in DIN 4109 enthaltenen Anforderungen an den Schallschutz sind mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragungen zu schützen. Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen nicht mehr wahrgenommen werden. Die Anforderungen dieser Norm gelten zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Außenlärm wie Verkehrslärm und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die baulich mit den Aufenthaltsräumen im Regelfall nicht verbunden sind. Hierzu enthält Tabelle 8 der DIN 4109 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen : Spalte Raumarten Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume 1 ) und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db 1 I bis II 55 bis III 61 bis IV 65 bis V 71 bis VI 76 bis 80 2 ) VII > 80 2 ) 2 ) 50 1 ) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
22 Seite 22 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A Für das Plangebiet wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 gegenüber dem Straßenverkehr/Gewerbelärm berechnet. Die nachfolgende kartographische Darstellung zeigt die Ausweisung der Lärmpegelbereiche für das Plangebiet. Im südöstlichen Bereich, an die SO-Fläche angrenzend, wird dabei der Lärmpegelbereich II, im westlich zur Erschließungsstraße gelegenen Plangebietsbereich der Lärmpegelbereich I erreicht. Mit Verweis auf Tabelle 8 der DIN 4109 sind dann bei Baumaßnahmen für Aufenthaltsräumen in Wohnungen und ähnlichem Schalldämmwerte des gesamten Außenbauteil von zu realisieren. erf. R w,res = 30 db Je nach Anteil der Glasflächen an der Gesamtfassade sind für die Fensteranlagen Schalldämmwerte von db vorzusehen. Zur Realisierung der Anforderungen im Lärmpegelbereich I und II werden im allgemeinen keine besonderen konstruktiven Aufwendungen erforderlich. Die erforderliche Schalldämmung kann mit den schon aus Wärmeschutzgründen eingesetzten Fensteranlagen (Standard-Isolierverglasung 4/12/4) bzw. energetischen Gebäudeausbildung (Dreischeiben-Isolierverglasung) erreicht werden.
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24 Seite 24 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 7.2 KONSTRUKTIONSMERKMALE FÜR FENSTERANLAGEN Die VDI-Richtlinie 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen enthält in Tabelle 3 eine Beispielsammlung von Schallschutzfensterkonstruktionen. In den Schallschutzklassen 1 und 2 mit bewerteten Schalldämm-Maßen R w des funktionsfähig eingebauten Fensters und SSK 1 SSK db db werden für Einfachfenster mit Isolierverglasungen Gesamtglasdicken von 6 8 mm bei einem Scheibenzwischenraum von > 8 12 mm als erforderlich angesehen. Der Schalldämmwert der Verglasung selbst (ohne Einfluss des Rahmens/Dichtungsebene) soll dabei in der SSK 1 27 db und im Falle SSK 2 32 db erreichen. Konstruktiv entsprechen die Fensteranlagen der Schallschutzklasse SSK 1 und SSK 2 den sog. Standard-Isolierverglasungen, die am Markt mit Glaseinheiten in der Regel von 4 mm Glas/12 16 mm Scheibenzwischenraum und 4 mm Glas bei einfacher Rahmenkonstruktion mit mindestens 3 Verriegelungspunkten angeboten werden. Besondere konstruktive Anforderungen sind hieran nicht zu stellen. Die entsprechenden Konstruktionen sind ausreichend für den Einsatz bei Außengeräuschbelastungen, entsprechend dem Lärmpegelbereich I und II der DIN 4109.
25 Seite 25 zur Gutachtlichen Stellungnahme P A 8. PROGNOSESICHERHEIT Nach EN ISO muss mit einer verfahrensbedingten Prognoseunsicherheit in den schalltechnischen Berechnungen aufgrund der Entfernung der Schallquellen (Verkehrswege) zu den Immissionsaufpunkten von ± 2 db(a), gerechnet werden. Veränderungen in den Annahmen zum Verkehrsaufkommen ± 10 % haben nur eine Auswirkung an den ausgewiesenen Berechnungsergebnissen in der Größenordnung von ca. ± 0,5 db(a). DIESE GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME UMFASST 25 SEITEN, SOWIE IN DER ANLAGE AUSZÜGE AUS DEN BERECHNUNGSPROTOKOLLEN. LIMBURG, DEN 28. SEPTEMBER 2012 Zi/Gü Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik Ziegelmeyer
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Seite 2 zur Geräuschimmissionsprognose P 15083 GSA Ziegelmeyer GmbH 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Das Planungsbüro Stadt- und Objektplan Horrer betreibt für die Gemeinde Waldems die Aufstellung des
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Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik Schallschutzprüfstelle Hauptbüro: Gutenbergring 60 65549 Limburg an der Lahn Telefon: (0 64 31) 55 41 Telefax: (0 64 31) 5 24 53 E-Mail: GSA-Limburg@t-online.de
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