FESTSTELLUNGSENTWURF 1. Tektur vom

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1 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Straße / Abschnittsnummer / Station: A99_340_4,442 bis A92_160_0,139 Unterlage 17.1T A 92 München - Deggendorf AD München-Feldmoching bis AK Neufahrn PROJIS-Nr.: FESTSTELLUNGSENTWURF 1. Tektur vom Schalltechnische Untersuchung aufgestellt: P e i k e r, Ltd. Baudirektor München, den Tektur aufgestellt: P e i k e r, Ltd. Baudirektor München, den

2 Unterlage 17.1T Schalltechnische Untersuchung A 92 München - Deggendorf Von Bau-km bis Bau-km Tektur Bericht Nr im Auftrag der Sachgebiet 43 Augsburg, im Oktober 2017

3 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 2 von 47 Schalltechnische Untersuchung A 92 München - Deggendorf von Bau-km bis Bau-km Bericht-Nr.: Datum: Auftraggeber: Postfach München Auftragnehmer: Möhler + Partner Ingenieure AG Beratung in Schallschutz + Bauphysik Prinzstraße 49 D Augsburg T F info@mopa.de D-PL Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC gilt für den in der Urkundenanlage D-PL festgelegtem Umfang Bearbeiter: St. Gepr. Tech. Manfred Schneider M. Sc. Marcel Dauenhauer Dipl.-Ing. Manfred Liepert

4 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 3 von 47 Inhaltsverzeichnis: 1. Aufgabenstellung Örtliche Gegebenheiten Grundlagen Schallemissionen A 92 und Bundesstraßen B 13, B 471 Prognose-Nullfall A 92 Prognose-Planfall Anschlussstellen Ober- und Unterschleißheim - Prognose-Planfall Schallimmissionen und Beurteilung Ausbau der A Umbau der Anschlussstellen Abwägung der Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A Aktive Lärmschutzmaßnahmen Passive Lärmschutzmaßnahmen Darstellung und Dokumentation der Schallimmissionen Anlagen...47

5 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 4 von 47 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Darstellung der Anschlussstelle Oberschleißheim (Nullfall)...16 Abbildung 2: Darstellung der Anschlussstelle Unterschleißheim (Nullfall)...18 Abbildung 3: Darstellung der Anschlussstelle Oberschleißheim (Planfall)...21 Abbildung 4: Darstellung der Anschlussstelle Unterschleißheim (Planfall)...24 Abbildung 5: Lage Pendlerparkplatz Anschlussstelle Unterschleißheim (Planfall)..31

6 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 5 von 47 Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV...12 Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte für Sondergebiete, die der Erholung dienen...13 Tabelle 3: A 92 und AS Oberschleißheim, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Nullfall Tabelle 4: A 92 und AS Unterschleißheim, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Nullfall Tabelle 5: A 92 und AS Oberschleißheim Rampenverkehr, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Planfall Tabelle 6: A 92 und AS Unterschleißheim Rampenverkehr, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Planfall Tabelle 7: Vergleich der Beurteilungspegel ohne/mit Umbau der AS Oberschleißheim...29 Tabelle 8: Vergleich der Beurteilungspegel ohne/mit Umbau der AS Unterschleißheim...30 Tabelle 9: Beurteilungspegel aus Pendlerparkplatz AS Unterschleißheim...31 Tabelle 10: Aktive Lärmschutzmaßnahmen südlich der A 92, Fahrbahn A: München - Deggendorf...40 Tabelle 11: Aktive Lärmschutzmaßnahmen südlich der A 92, Fahrbahn A: München - Deggendorf...41 Tabelle 12: Aktive Lärmschutzmaßnahmen nördlich der A 92, Fahrbahn B: Deggendorf - München...42 Tabelle 13: Aktive Lärmschutzmaßnahmen nördlich der A 92, Fahrbahn B: Deggendorf - München...43

7 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 6 von 47 Grundlagenverzeichnis: [1] Digitale Straßenplanung zum 6-streifigen Ausbau der A 92, IB Hyna, Stand 10/2017 [2] Verkehrsprognose 2030 für den 6-streifigen Ausbau der A 92 zwischen AD Feldmoching und AK Neufahrn, Transver GmbH, Stand [3] Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom [5] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen, Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26. September 2002 in der aktuell gültigen Fassung [6] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege Schallschutzmaßnahmenverordnung 24. BImSchV) vom [7] Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97 [8] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) [9] Kleingartengebiete: BverwG 4 B , Beschluss vom 17. März 1992; Wochenendhausgebiete: BverwG 4 B 170/93, Beschluss vom 20. Oktober 1993; Campingplatzgebiete: OVG Lüneburg 7 K3383/92, Urteil vom 15. April 1993 [10] Schalltechnische Untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der A 92 AD München Feldmoching AK Neufahrn, Kosten-Nutzen-Abwägung alternativer Schallschutzmaßnahmen für den Bereich Inhausermoos, Möhler + Partner, Bericht , Stand März 2008 [11] Schalltechnische Untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der A 92 AD München Feldmoching AK Neufahrn, AD München-Feldmoching AK Neufahrn von Bau-km bis Bau-km , A 92_100_0,975 bis A 92_140_3,280, Möhler + Partner Ingenieure AG, Bericht , Stand Juni 2011 [12] Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, ZTV-Lsw 06 (Ausgabe 2006)

8 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 7 von 47 [13] Schalltechnische Untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der A 92 AD München Feldmoching AK Neufahrn, AD München-Feldmoching AK Neufahrn von Bau-km bis Bau-km , A 92_100_0,975 bis A 92_140_3,280, Möhler + Partner Ingenieure AG, Bericht , Stand August 2014 [14] Kostenansätze aktiver Schallschutz der, Dienststelle München [15] Kostenansätze Asphalte der, Dienststelle München; Gesprächsnotiz vom [16] Bebauungspläne für die Stadt Unterschleißheim; Gemeinde Oberschleißheim; Gemeinde Haimhausen und der Gemeinde Eching zum Stand

9 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 8 von 47 Zusammenfassung: In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurde die zukünftige Schallimmissionsbelastung nach dem 6-streifigen Ausbau der A 92 zwischen dem AD München Feldmoching und dem AK Neufahrn untersucht. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) beiderseits der A 92 Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Aus dem Umbau der B 13 im Bereich der Anschlussstelle Unterschleißheim entstehen Ansprüche auf Lärmvorsorgemaßnahmen im Sinne der 16. BImSchV. Durch den Umbau der Anschlussstelle Oberschleißheim entstehen keine Ansprüche auf Lärmvorsorgemaßnahmen. Es werden beiderseits der A 92 Lärmschutzwälle bzw. Wände sowie Lärmschutzwall- Wand-Kombinationen mit einer Höhe zwischen ca. 2,5 m und 10 m sowie der Verbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (DStrO -5dB(A)) vorgesehen. Zusätzlich werden an einigen Gebäuden passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Diese schalltechnische Untersuchung (Unterlage 17.1T) umfasst 47 Seiten und 2 Anlagen. Die dazugehörigen Planunterlagen finden sich in Unterlage 7T, Blatt 0 bis 6.

10 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 9 von Aufgabenstellung Die plant den 6-streifigen Ausbau der A 92 München Deggendorf im Bereich zwischen dem Autobahndreieck (AD) München Feldmoching und Autobahnkreuz (AK) Neufahrn. Ab dem Autobahndreieck München-Feldmoching bis zur Anschlussstelle (AS) Oberschleißheim soll hierzu zum 6- streifigen Ausbau noch ein durchgehender Verflechtungsstreifen beiderseits der A 92 entstehen. Die geplante Straßenausbaumaßnahme soll nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellt werden. Hierzu wurden im August 2014 eine Planfeststellungsunterlage einschließlich der dazugehörigen schall- und luftschadstofftechnischen Untersuchung, [13] erarbeitet. In der vorliegenden Untersuchung (1. Tektur), wird die Neugestaltung (Neubau) der AS Oberschleißheim sowie der AS Unterschleißheim und die Errichtung eines Pendlerparkplatzes im Bereich AS Unterschleißheim mit berücksichtigt. Die Ausbaumaßnahme stellt eine wesentliche Änderung in Form des Hinzukommens eines durchgehenden Fahrstreifens je Fahrtrichtung im Sinne der 16. BImSchV dar. Die schalltechnischen Auswirkungen dieser Maßnahme auf die beiderseits der A 92 gelegene Bebauung der Gemeinde Oberschleißheim, der Stadt Unterschleißheim, der Gemeinde Eching und der Gemeinde Haimhausen sollen rechnerisch ermittelt und nach den Kriterien der 16. BImSchV beurteilt werden. In Abstimmung mit der sollen Maßnahmen zum Lärmschutz erarbeitet und deren Wirksamkeit rechnerisch nachgewiesen werden. Mit der Durchführung der schalltechnischen Untersuchung für die Planfeststellung wurde die Möhler + Partner Ingenieure AG von der am beauftragt.

11 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 10 von Örtliche Gegebenheiten Das Untersuchungsgebiet befindet sich nördlich der Landeshauptstadt München. Es erstreckt sich vom AD München Feldmoching, südlich der Gemeinde Oberschleißheim, bis zum AK Neufahrn, westlich der Gemeinde Eching, über eine Länge von ca. 12,6 km zwischen dem Bau-km und km und umfasst die AS Oberschleißheim und AS Unterschleißheim. Der Bereich zwischen dem AD München Feldmoching bei km und der AS Oberschleißheim bei km ist weitgehend unbebaut. Südwestlich der AS Oberschleißheim befinden sich die Olympia Regattastrecke und Tennishallen. Östlich der A 92 befindet sich das veterinärmedizinische Institut der Universität München. Wohnnutzungen sind in diesem Bereich nicht vorhanden. Zwischen der AS Oberschleißheim bei km und der AS Unterschleißheim bei km liegen südöstlich der Autobahn die Gemeinde Oberschleißheim und die Stadt Unterschleißheim. Der bewohnte Ortsrand der Gemeinde Oberschleißheim befindet sich in einem Abstand von ca. 500 m zur Autobahn und besteht aus 2- bis 3- geschossiger Reihenhausbebauung. Im Bereich der Stadt Unterschleißheim rückt im Süden die Wohnbebauung bis ca. 200 m an die A 92 heran; bei ca. km liegt im unmittelbaren Nahbereich der Autobahn eine Kindertagesstätte. Westlich daran anschließend befindet sich zwischen Wohnbebauung und A 92 ein Gewerbegebiet mit einer Tiefe von ca. 700 m. An der AS Unterschleißheim wird die B 13, die den östlichen Stadtrand von Unterschleißheim darstellt, an die Autobahn angeschlossen. Nordwestlich der Autobahn befinden sich die Wohngebiete der Ortsteile Badersfeld, Riedmoos und Inhausermoos. Die Bebauung dieser Ortsteile besteht im Wesentlichen aus 2- bis 3-geschossiger Einzelhausbebauung und reicht teilweise bis unmittelbar an die A 92 heran. Zwischen der AS Unterschleißheim bei km und dem AK Neufahrn bei km befindet sich südlich der A 92 die Gemeinde Eching. Die nächstgelegene Bebauung besteht vorwiegend aus einem Gewerbegebiet; südlich daran anschließend liegt in einem Abstand von ca. 700 m ein Wohngebiet. Nördlich der Autobahn befinden sich in diesem Bereich nur zwei schutzbedürftige Gebäude im Außenbereich. Das Gelände des Untersuchungsgebietes ist im Wesentlichen eben, lediglich die Rampen der die Autobahn überquerenden Straßen sowie teilweise vorhandene Lärmschutzwälle bzw. Wall-/Wandkombinationen mit Höhen zwischen 2,5 m und 6,0 m über Fahrbahnoberkante (ü. FOK) stellen Hindernisse auf dem Schallausbreitungsweg dar.

12 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 11 von 47 Neben der A 92 befinden sich bzw. grenzen unmittelbar an das Untersuchungsgebiet folgende weitere Lärmquellen: A 99, Autobahnring München, angeschlossen durch das AD München Feldmoching B 471 Ismaning Dachau, angeschlossen durch die AS Oberschleißheim B 13, München Ingolstadt, angeschlossen durch die AS Unterschleißheim St 2342, Landshuter Straße im Bereich Unterschleißheim zwischen A 92 und Gewerbegebiet A 9, Autobahn Nürnberg München, angeschlossen durch das AK Neufahrn Diese sind jedoch nach den Festlegungen der 16. BImSchV nicht unmittelbar maßgeblich für die schalltechnische Beurteilung des 6-streifigen Ausbaus der A 92 und dienen im Allgemeinen nur der Information. Die genannten Lärmquellen, mit Ausnahme der Bundesstraßen B 13 und der B 471, wurden daher bei der Lärmberechnung nicht als Emissionsquellen berücksichtigt, da der Verfahrensträger an diesen Verkehrswegen keine wesentliche Änderung vornimmt. Die Bundesstraßen B 13 und B 471 werden hingegen im Bereich der Anschlussstellen Unter- und Oberschleißheim baulich verändert. Die genauen örtlichen Gegebenheiten wie Grenzen der aktuellen Bebauungspläne [16] und Flächennutzungen sind aus den Lageplänen in Unterlage 7T (Blatt 0-6) ersichtlich.

13 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 12 von Grundlagen Für die Bearbeitung der schalltechnischen Untersuchung wurden folgende Plangrundlagen verwendet: digitale Lage- und Höhenpläne der Straßenplanung zum 6-streifigen Ausbau der A 92, Stand Mai 2017 [1] Verkehrsprognose 2030 für den 6-streifigen Ausbau der A 92 zwischen AD München-Feldmoching AK Neufahrn, Transver GmbH [2] Die Ermittlung der Lärmimmissionen erfolgte auf der Grundlage der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 [3]. Diese Richtlinie wurde mit der sechzehnten Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) [4] als verbindliche Vorschrift zur Berechnung von Schallimmissionen aus Straßenverkehr eingeführt. Demnach dient zur Beurteilung der Lärmbelastung durch Straßenverkehrslärm der sog. Beurteilungspegel L r, der rechnerisch getrennt für die Zeiträume Tag (6.00 Uhr bis Uhr) und Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) ermittelt wird. Nach der 16. BImSchV besteht beim Neubau bzw. wie im vorliegenden Fall der wesentlichen Änderung von Straßen bei Überschreitung der Vorsorgegrenzwerte Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädigenden Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche dürfen die Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten: Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Tag Nacht 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) 4. in Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A)

14 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 13 von 47 Die Art der Nutzung ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. Bei unbeplanten bebauten Gebieten werden die Kriterien der Baunutzungsverordnung BauNVO [8] zur Beurteilung der Schutzbedürftigkeit herangezogen. Für Sondergebiete nach 10 BauNVO haben sich in der Verwaltungspraxis, gestützt durch Verwaltungsgerichtsentscheidungen [9], folgende Immissionsgrenzwerte durchgesetzt: Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte für Sondergebiete, die der Erholung dienen Tag Nacht Kleingartengebiete (wie Kern-, Dorf- und Mischgebiete) 64 db(a) - Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete (wie Kern-, Dorfund Mischgebiete) 64 db(a) 54 db(a) Für Parkanlagen, Erholungswald, Sport- und Grünflächen, Friedhöfe oder vergleichbare Flächen kann nach der 16. BImSchV kein Schallschutz gewährt werden. Hier fehlt das Merkmal der Nachbarschaft, d.h. die Zuordnung zu einem bestimmten Personenkreis mit regelmäßigem und nicht nur vorübergehendem Aufenthalt. In den Fällen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, sollen die Lärmeinwirkungen grundsätzlich durch Lärmminderungsmaßnahmen an der Quelle oder auf dem Schallausbreitungsweg verringert werden. Wenn dies in der Nähe von stark befahrenen Verkehrswegen mit vertretbaren Mitteln nur teilweise möglich ist, können Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden (sog. passiver Lärmschutz) eine unzumutbare Beeinträchtigung von Aufenthaltsräumen verhindern und eine bestimmungsgemäße Nutzung der Gebäude gewährleisten. Art und Umfang der erforderlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden ist in der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung 24. BIm- SchV [6] festgelegt; die Abwicklung der passiven Lärmschutzmaßnahmen regelt die Verkehrslärmschutzrichtlinie VLärmSchR 97 [7]. Schallschutzmaßnahmen im Sinne dieser Verordnung sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume, die die Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern. Zu den Schallschutzmaßnahmen gehört auch der Einbau von Lüftungseinrichtungen in Räumen, die vorwiegend zum Schlafen benutzt werden und in schutzbedürftigen Räumen mit sauerstoffverbrauchender Energiequelle (vgl. 2 Satz 1 der 24. BImSchV [6]).

15 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 14 von Schallemissionen 4.1 A 92 und Bundesstraßen B 13, B 471 Prognose-Nullfall 2030 Tabelle 3 und Tabelle 4 zeigen für die A 92 und für die Bundesstraßen B 13 und B 471 die den Berechnungen zugrunde liegenden Ausgangsdaten zum Lastfall Prognose- Null 2030 für den DTV, die Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), den Lkw-Anteil und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie die daraus resultierenden Emissionspegel L m,e für den jeweiligen Straßenabschnitt. Bei den Bundesstraßen wurden für alle Straßenabschnitte mit einer Geschwindigkeit >60 km/h als Korrekturfaktor nach RLS-90 für die Straßenoberfläche D StrO = -2 db(a), angesetzt. Für die Abschnitte 60 km/h beträgt D StrO = 0 db(a). Die in den Tabellen aufgeführten lfd. Nr. sind in den Abbildungen 1 und 2 als Positionsmarker wiedergegeben. Folgende lichtzeichengeregelte Knotenpunkte wurden bei den Berechnungen berücksichtigt: - Knoten B 13 Landshuter Straße A 92 (Richtungsfahrbahn Deggendorf) - Knoten B 13 Moosachstraße A 92 (Richtungsfahrbahn München) Tabelle 3: A 92 und AS Oberschleißheim, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Nullfall 2030 lfd. Nr. Straße Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] M T Tag [Kfz/h] M N Nacht [Kfz/h] Lkw-Anteil p [%] tags/nacht s v [km/h] Pkw/Lk w L m,e Tag db(a ) L m,e Nach t db(a ) D StrO Anschlussstelle Oberschleißheim 1 2 Rampe zur A 92 nordöstlich von B 471 zu A 92 Von A 92 Ri. B Rampe zur A 92 südwestlich von A 92 Ri. B von B 471 zu A ,6/12,5 80/80 65,6 58, ,0/10,5 60/60 64,6 57, ,8/16,7 60/60 63,6 57, ,3/12,8 80/80 66,4 60,0 0 5 B 471 westlich AS OSH Ri. Dachau ,0/15,6 80/80 72,0 65,6 0

16 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 15 von 47 Tabelle 3: A 92 und AS Oberschleißheim, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Nullfall 2030 lfd. Nr. Straße Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] M T Tag [Kfz/h] M N Nacht [Kfz/h] Lkw-Anteil p [%] tags/nacht s v [km/h] Pkw/Lk w L m,e Tag db(a ) L m,e Nach t db(a ) D StrO 6 B 471 östlich AS OSH Ri. Oberschleißheim Anschlussstelle Oberschleißheim ,5/7,3 80/80 68,4 61,4 0 7 A 92 AD Mün- chen- Feldmoching - AS Oberschleißheim ,2/23,4 130/80 76,5 70,2-2 8 A 92 AS Oberschleißheim AS Unterschleißheim ,8/24,7 130/80 76,2 80,2 70,4 74, Zwischen dem AD München-Feldmoching bis zum km befindet sich Asphaltbeton mit einem D StrO = +2 db(a) (Betonfahrbahn). Im Bereich zwischen km und dem AK Neufahrn befindet sich ein Asphalt mit einem D StrO = -2 db(a) DTV [Kfz/24h]:.. M T/N [Kfz/h]:. p [%]:. v [km/h]: durchschnittlicher täglicher Kfz-Verkehr pro 24h Maßgebende Verkehrsstärke (Tag/Nacht) Maßgebender Lkw-Anteil zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw bzw. Lkw L m,e [db(a)]: Emissionspegel (Tag/Nacht)

17 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 16 von 47 AS Oberschleißheim A B B A 92 7 Abbildung 1: Darstellung der Anschlussstelle Oberschleißheim (Nullfall) Tabelle 4: A 92 und AS Unterschleißheim, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Nullfall 2030 lfd. Nr. Straße Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] M T Tag [Kfz/h] M N Nacht [Kfz/h] Lkw-Anteil p [%] tags/nacht s v [km/h] Pkw/Lk w L m,e Tag db(a ) L m,e Nach t db(a ) D StrO 9 Rampe Nordost von A 92 zur B 13 Anschlussstelle Unterschleißheim ,2/12,8 60/60 64,0 57, von B 13 zur A ,2/14,1 80/80 63,8 56,9 0

18 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 17 von 47 Tabelle 4: A 92 und AS Unterschleißheim, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Nullfall 2030 lfd. Nr. Straße Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] M T Tag [Kfz/h] M N Nacht [Kfz/h] Lkw-Anteil p [%] tags/nacht s v [km/h] Pkw/Lk w L m,e Tag db(a ) L m,e Nach t db(a ) D StrO 11 Rampe Südost von A 92 zur B 13 Anschlussstelle Unterschleißheim ,0/14,2 60/60 62,8 56, von B 13 zur A ,9/12,7 80/80 66,4 59, Brücke B 13 von Nord nach Süd ,6/5,8 60/60 62,2 55, von Süd nach Nord ,6/5,8 60/60 62,5 55, Landshuter Straße 16 Ri. West ,0/13,8 50/50 64,7 57,8 0 Ri. Ost ,5/13,2 50/50 64,4 57, B 13 Ri. Süd ,4/9,1 100/80 67,1 60, B 13 Ri. Nord ,5/9,2 100/80 67,3 60, A 92 AS Oberschleißheim bis AS Unterschleißheim ,8/24,7 130/80 76,2 80,2 70,4 74, A 92 AS Unterschleißheim bis AK Neufahrn ,3/25,0 130/80 80,5 74, Moosach straße beide Richtungen ,7/2,9 50/50 55,9 45, B 13 Haimhausen bis AS Unterschleißheim beide Richtungen ,85/4,85 100/80 70,8 63,5 0

19 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 18 von 47 AS Unterschleißheim 22 B A A B 13 Abbildung 2: Darstellung der Anschlussstelle Unterschleißheim (Nullfall)

20 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 19 von A 92 Prognose-Planfall 2030 Die Eingabedaten (Verkehrsmengen, Lkw-Anteile, etc.) zur Berechnung der Schallemissionen im Prognose-Planfall mit 6-streifigem Ausbau der A 92 wurden den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung [2] entnommen. Die in nachstehender Tabelle 5 aufgeführten Schallemissionspegel (L m,e ) sind Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Mitte der jeweiligen Fahrbahn. Der für die Berechnung der Emissionspegel maßgebende Emissionsort liegt dabei in 0,5 m Höhe über der Fahrbahn. Für den untersuchten Straßenabschnitt der A 92 wurde nach Vorgabe der Autobahndirektion im Prognose-Nullfall 2030 ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen ein Korrekturwert für die Straßenoberfläche nach RLS-90 von D StrO = -2 db(a) (Splitt-Mastix-Asphalt) im Bereich zwischen AD München-Feldmoching und dem Bau-km sowie von D StrO = +2 db(a) (Betonfahrbahn) im Bereich zwischen km und dem AK Neufahrn berücksichtigt. Zukünftig ist vorgesehen, ab AD München-Feldmoching Bau-km bis A 92 km einen lärmarmen Fahrbahnbelag mit einem D StrO = -2 db(a) zu verwenden. Ab A 92 km bis wird ein lärmarmer Fahrbahnbelag mit einem D StrO = -5 db(a) und weiter bis zum Bauende bei A 92 km einen D StrO = -2 db(a) verwendet. Für alle Streckenabschnitte im Bereich der Aus-/Auffahrtsrampen befindlichen Straßenabschnitte wurde bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h ein D StrO = 0 db(a) und 60 km/h ein D StrO = -2 db(a) zur Berechnung verwendet. Im Bereich der A 92 zwischen den AD München-Feldmoching und dem AK Neufahrn wurde die Geschwindigkeit von 130 km/h / 80 km/h (PKW / LKW) angesetzt. DTV [Kfz/24h]:.. M T/N [Kfz/h]:. p [%]:. v [km/h]: durchschnittlicher täglicher Kfz-Verkehr pro 24h Maßgebende Verkehrsstärke (Tag/Nacht) Maßgebender Lkw-Anteil zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw bzw. Lkw L m,e [db(a)]: Emissionspegel (Tag/Nacht)

21 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 20 von Anschlussstellen Ober- und Unterschleißheim - Prognose-Planfall 2030 Tabelle 5 zeigt für die Anschlussstelle Oberschleißheim die den Berechnungen zugrunde liegenden Ausgangsdaten zum Lastfall Prognose mit Umbau der Bundesstraße B 471, Prognosejahr 2030 für den DTV, die Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), den Lkw-Anteil und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie die daraus resultierenden Emissionspegel L m,e für den jeweiligen Straßenabschnitt. Tabelle 5: A 92 und AS Oberschleißheim Rampenverkehr, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Planfall 2030 lfd. Nr. Straße Streckenabschnitt DTV [Kfz/ 24h] M T Tag [Kfz/h] M N Nacht [Kfz/h] Lkw-Anteil p [%] tags/ nachts Anschlussstelle Oberschleißheim v [km/h] Pkw/Lkw L m,e Tag db(a) L m,e Nacht db(a) D StrO 1 Rampe Südwest von 471 zur A92 2 von A 92 zur B Rampe Nordwest von A 92 zur B von B 471 zur A ,2/14,8 80/80 63,3 58, ,0/7,3 60/60 55,8 50, ,3/16,7 60/60 63,8 59, ,2/11,2 80/80 60,9 56,0-2 5 Rampe Südost von A 92 zur B ,1/11,0 60/60 61,7 57,0 0 6 von B 471 zur A 92 7 Rampe Nordost von B 471 zur A 92 8 von A 92 zur B ,1/18,1 80/80 63,1 58, ,7/4,8 80/80 56,1 50, ,7/13,9 60/60 63,4 58,8 0 9 B 471 West ,3/9,3 80/80 70,7 63, B 471 Ost ,7/6,7 80/80 67,9 60, A 92 AD München- Feldmoching AS Oberschleißheim 12 A 92 AS Oberschleißheim AS Unterschleißheim ,7/20,4 130/80 76,9 70,6-2 73,9 67, ,1/21,0 130/80 73,5 67,6-5

22 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 21 von 47 AS Oberschleißheim Abbildung 3: Darstellung der Anschlussstelle Oberschleißheim (Planfall)

23 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 22 von 47 Tabelle 6 zeigt für die Anschlussstelle Unterschleißheim die den Berechnungen zugrunde liegenden Ausgangsdaten zum Lastfall Prognose mit Umbau der Bundesstraße B 13, Prognosejahr 2030 für den DTV, die Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), den Lkw- Anteil und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie die daraus resultierenden Emissionspegel L m,e für den jeweiligen Straßenabschnitt. Tabelle 6: A 92 und AS Unterschleißheim Rampenverkehr, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Planfall 2030 lfd. Nr. Straße Streckenabschnitt DTV [Kfz/ 24h] M T Tag [Kfz/h] M N Nacht [Kfz/h] Lkw-Anteil p [%] tags/nachts v [km/h] Pkw/ Lkw L m,e Tag db(a) L m,e Nacht db(a) D StrO Anschlussstelle Unterschleißheim 12 A 92 AS Oberschleißheim AS Unterschleißheim 13 A 92 AS Unterschleißheim AK Neufahrn 14 Rampe Südost von B 13 zur Landshuter Str ,1/21,0 130/80 73,5 67, ,3/23,0 130/80 76,8 71,1-2 73,8 68, ,6/7,6 60/60 62,2 54, B 13 im Bereich AS Unterschleiß heim Ri. Ingolstadt ,4/6,4 60/60 65,6 58,3 0 Ri. München ,4/6,4 60/60 65,6 58, B 13 nördlich AS Unterschleiß heim Ri. Ingolstadt ,85/4,85 80/80 64,3 56,9-2 Ri. München ,85/4,85 80/80 64,3 56, Landshuter Straße Ri. Unterschleißheim ,7/8,7 50/50 64,4 55,6 0 Ri. B ,7/8,7 50/50 64,4 55,6 0

24 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 23 von 47 Tabelle 6: A 92 und AS Unterschleißheim Rampenverkehr, DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), Lkw-Anteil p [%], Geschwindigkeit v [km/h] und Emissionspegel L m,e (Tag/Nacht) [db(a)] für den Prognose-Planfall 2030 lfd. Nr. Straße Streckenabschnitt DTV [Kfz/ 24h] M T Tag [Kfz/h] M N Nacht [Kfz/h] Lkw-Anteil p [%] tags/nachts v [km/h] Pkw/ Lkw L m,e Tag db(a) L m,e Nacht db(a) D StrO 18 Moosac hstraße Beide Richtungen Anschlussstelle Unterschleißheim ,7/2,9 50/50 54,8 44, B 13 im Bereich AS Unterschleiß heim Ri. Ingolstadt ,2/5,2 60/60 62,0 54,6 0 Ri. München ,2/5,2 60/60 62,0 54, Rampe Nordost 21 Rampe Nordost von B 13 zur A 92 von A 92 zur B ,8/10,5 80/80 61,7 56, ,6/15,4 60/60 64,0 59, Rampe Südost 23 Rampe Südost 24 Rampe Südwest 25 Rampe Südost von B 13 zur A 92 von A 92 zur B 13 von B 13 zur Landshuter Str. von A 92 zur B ,6/13,6 80/80 64,3 59, ,8/8,6 60/60 61,8 56, ,7/8,7 60/60 63,9 56, ,1/6,1 60/60 62,3 54, von Landshuter Str. zur B ,5/8,5 60/60 60,5 53, B 13 südlich AS Unterschleiß heim Ri. Ingolstadt ,4/6,4 80/80 64,8 57,4-2 Ri. München ,4/6,4 80/80 64,8 57,4-2

25 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 24 von 47 AS Unterschleißheim Abbildung 4: Darstellung der Anschlussstelle Unterschleißheim (Planfall)

26 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 25 von Schallimmissionen und Beurteilung Allgemeines Die Berechnung der Schallimmissionen wurde im Nahbereich der A 92 an jedem einzelnen Gebäude fassaden- und stockwerksscharf durchgeführt. Von den berechneten Immissionsorten sind in den Lageplänen und den dazugehörigen Ergebnislisten die Berechnungspunkte dargestellt, die einen detaillierten Überblick über die Schallsituation im Untersuchungsgebiet erlauben. Die genaue Lage der Immissionsorte kann den Lageplänen zum Schallschutz in Unterlage 7T entnommen werden. Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Wind vom Verkehrsweg zum Immissionsort und Temperaturinversion. Bei anderen Witterungsbedingungen und in Abständen von etwa über 100 m können deutlich niedrigere Schallpegel auftreten. Die berechneten Schallimmissionen liegen somit zugunsten der Betroffenen auf der sicheren Seite. Zur Strukturierung und Verbesserung der Auffindbarkeit der Immissionsorte in den Lageplänen wurde der laufenden Immissionsortnummer eine Buchstabenkombination vorgesetzt (z.b. BA2), deren erste Buchstaben Auskunft über den jeweiligen Bereich (Ortsteil, etc.) gibt. Folgende Bereiche wurden gewählt: - B. Badersfeld - E... Eching - I... Inhausermoos - O. Oberschleißheim - R Riedmoos - U... Unterschleißheim Bei vorliegender Ausbaumaßnahme (Bau eines durchgehenden zusätzlichen Fahrstreifens) handelt es sich nach der 16. BImSchV 1, Absatz 2, Satz 1, um eine wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße. Aus diesem Grund dürfen die Schallimmissionen aus der A 92 die Immissionsgrenzwerte nach 2 der 16. BImSchV, wie sie in Kap. 3 aufgeführt sind, nicht überschreiten. Schallimmissionsberechnungen für die derzeitige örtliche Situation, d.h. unter Berücksichtigung der vorhandenen Abschirmeinrichtungen in Form von Wällen sowie dem Fahrbahnbelag mit D StrO = -2 db(a) für Asphaltoberflächen bis km bzw. anschließend mit D StrO = +2 db(a) für Betonoberflächen, haben gezeigt, dass diese Grenzwerte im Untersuchungsbereich teilweise weit überschritten werden, so dass Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden Bei der Planung dieser Lärmschutzmaßnahmen müssen sowohl schalltechnische, als auch städtebauliche und landschaftsplanerische sowie wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Zum einen sind aus schalltechnischer Sicht möglichst hohe und lange

27 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 26 von 47 Lärmschutzwände bzw. wälle oder deren Kombination wünschenswert, zum anderen kann durch sehr hohe Wände eine zu hohe Verschattung und eine zu große optische Trennwirkung entstehen. Ebenso lässt sich die Abschirmwirkung von Lärmschutzwänden durch deren Verlängerung oder Erhöhung nicht beliebig vergrößern. Außerdem muss nach 41, Abs. 2, BlmSchG auch die Verhältnismäßigkeit der aufgewendeten Mittel zum erreichten Schutzzweck berücksichtigt werden. 5.1 Ausbau der A Zukünftige Situation ohne zusätzlichen Schallschutz Zukünftig, d.h. im Prognose-Nullfall 2030 stellt sich die Schallimmissionssituation im Untersuchungsgebiet mit den bereichsweise vorhandenen, jedoch ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen (d.h. mit D StrO =-2 bzw. +2 db(a)), wie folgt dar: Bereich Badersfeld (Bereich B): Im Süden von Badersfeld (vgl. z.b. IO-BA4, Hackerstraße 12) berechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 60/54 db(a) tags/nachts. Die maßgebenden Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete der 16. BImSchV von 59/49 db(a) tags/nachts werden um bis zu 1/5 db(a) tags/nachts überschritten. Bereich Oberschleißheim (Bereich O): Im Norden von Oberschleißheim berechnen sich am südlich zur Autobahn nächstgelegenen Gebäude (vgl. z.b. IO-OA9, Am Birkenschlag 9) zukünftig Beurteilungspegel von bis zu 59/52 db(a) tags/nachts. Die maßgebenden Wohngebietsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59/49 db(a) tags/nachts werden am Tag eingehalten, nachts um bis zu 3 db(a) überschritten. Bereich Riedmoos (Bereich R) Am südlichen Rand der Ortschaft Riedmoos am Zwerchwiesenweg (vgl. z.b. IO-RB58, Zwerchwiesenweg 2, Abstand zur Straßenachse der A 92 ca. 45 m) berechnen sich unter Berücksichtigung des vorhandenen ca. 3,5 m hohen Schallschutzwalls entlang der A 92 Beurteilungspegel von bis zu 72/66 db(a) tags/nachts. Die maßgebenden Grenzwerte von 64/54 db(a) tags/nachts werden am Tag um bis zu 8 db(a), nachts um bis zu 12 db(a) überschritten.

28 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 27 von 47 Bereich Unterschleißheim (Bereich U) An der Kindertagesstätte in unmittelbarer Nachbarschaft der A 92 (vgl. IO-UB8, Am Weiher 8) berechnen sich unter Berücksichtigung der Abschirmwirkung des vorhandenen ca. 7 m hohen Schallschutzwalls Beurteilungspegel von bis zu 61 db(a) tags. Die anzuwendenden Grenzwerte der 16. BImSchV für Sondergebiete von 57 db(a) werden um bis zu 4 db(a) tags überschritten. An der zur Autobahn nächstgelegenen Wohnbebauung im Westen Unterschleißheims (vgl. z.b. IO-UB4, Am Weiher 3) berechnen sich ebenfalls abgeschirmt durch den bestehenden ca. 7m hohen Schallschutzwall Beurteilungspegel von bis zu 60/54 db(a) tags/nachts. Die maßgebenden Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete von 59/49 db(a) werden tags/nachts um bis zu 1/5 db(a) überschritten. An den gewerblich genutzten Flächen südlich der Landshuter Straße (vgl. IO-UD28; Landshuter Straße 13) in unmittelbarer Nachbarschaft der A 92 berechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 76/70 db(a) tags/nachts. Die anzuwendenden Grenzwerte der 16. BImSchV für Gewerbegebiete von 69/59 db(a) tags/nachts werden am Tag um bis zu 7 db(a), in der Nacht, sofern hier Nutzungen vorliegen, um bis zu 11 db(a) überschritten Im Mischgebiet südwestlich der Anschlussstelle Unterschleißheim (vgl. z.b. IO-UE70, Konrad-Zuse-Straße 11) berechnen sich Beurteilungspegel zu 63/57 db(a) tags/nachts. Die maßgebenden Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64/54 db(a) werden am Tag eingehalten und in der Nacht um bis zu 3 db(a) überschritten. An den südlich angrenzenden Wohngebietsflächen (vgl. IO-UE19, Carl-Meuth-Str. 19) werden die maßgebenden Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete von 59/49 db(a) tags/nachts bei Beurteilungspegeln von bis zu 62/56 db(a) um bis zu 3/7 db(a) tags/nachts überschritten. Bereich Inhausermoos (Bereich I) Im Außenbereich am südlichen Rand von Inhausermoos (vgl. IO-IA49, Moosachstraße 41) berechnen sich Schallimmissionen von bis zu 66/60 db(a) tags/nachts. Die maßgebenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 64/54 db(a) für Wohnen im Außenbereich werden zukünftig ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen um bis zu 2/6 db(a) tags/nachts überschritten. Am zur Autobahn nächstgelegenen Gebäude im Wohngebiet (vgl. IO-IA123; Ringstraße 15, Abstand zur Straßenachse der A 92 ca. 90 m) berechnen sich unter Berücksichtigung der Abschirmwirkung des vorhandenen ca. 3,5 m hohen Schallschutzwalls Beurteilungspegel von bis zu 69/63 db(a) tags/nachts. Die maßgebenden Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete der 16. BImSchV von 59/49 db(a) tags/nachts werden am Tag um bis zu 10 db(a), in der Nacht um bis zu 14 db(a) überschritten.

29 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 28 von 47 Im Nahbereich der Anschlussstelle Unterschleißheim berechnen sich an den nächstgelegenen Wohngebäuden im Außenbereich (vgl. z.b. IO-IB 13, Moosachstraße 3) nördlich der A 92 Beurteilungspegel von bis zu 66/61 db(a) tags/nachts. Der maßgebende Grenzwert für Wohngebiete im Außenbereich von 64/54 db(a) tags/nachts wird am Tag um bis zu 2 db(a), in der Nacht um bis zu 7 db(a) überschritten. Bereich Eching (Bereich E) Im Bereich von Eching nördlich der A 92 (vgl. IO-EA001, Am Forellenbach 1) berechnen sich ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen Beurteilungspegel von bis zu 66/61 db(a) tags/nachts. Der für Wohnen im Außenbereich maßgebende Grenzwert von 64 db(a) tags wird um bis zu 2 db(a), der Grenzwert von 54 db(a) nachts um bis zu 7 db(a) überschritten. Südlich der A 92 berechnen sich am Nordrand der Echinger Bebauung (vgl. EA35, Moosweg 4) Beurteilungspegel von bis zu 62/56 db(a) tags/nachts. Der für Wohnen im Außenbereich maßgebende Grenzwert der 16. BImSchV von 64/54 db(a) tags/nachts wird am Tag eingehalten und in der Nacht um bis zu 2 db(a) überschritten. Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen können den Anlagen 1.1 bis 1.6 in der Spalte Beurteilungspegel Prog-Null entnommen werden Beurteilung Bei vorliegender Ausbaumaßnahme handelt es sich nach der 16. BImSchV 1, Absatz 2, Satz 1 [4], um eine wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße. Aus diesem Grund dürfen die Schallimmissionen aus der A 92 die Immissionsgrenzwerte nach 2 der 16. BImSchV, wie sie in Kap. 3 aufgeführt sind, nicht überschreiten. Schallimmissionsberechnungen mit dem prognostizierten Verkehrsaufkommen, jedoch für die derzeitige örtliche Situation mit vorhandenen Schallschutzmaßnahmen haben gezeigt, dass diese Grenzwerte im Untersuchungsbereich teilweise weit überschritten werden, so dass durch den Ausbau der A 92 ein Anspruch auf Lärmvorsorge besteht, d.h. Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.

30 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 29 von Umbau der Anschlussstellen Zukünftige Situation ohne/mit Umbau der AS Oberschleißheim Durch den Umbau der Anschlussstelle Oberschleißheim zu einem Kleeblatt, wird der räumliche Umgriff bis zum Ortseingang Oberschleißheim erweitert und untersucht. Südlich der Anschlussstelle ergeben sich an der nächstgelegen Bebauung Am Birkenschlag 9 im Prognose Nullfall 2030 (ohne Ausbau der AS Oberschleißheim und der A 92) Pegel von bis zu 59/52 db(a) zur Straße nächstgelegenen Fassade. Durch den Umbau der AS Oberschleißheim und dem Hinzukommen von Fahrspuren bei der A 92, werden Beurteilungspegel für den Prognose Planfall 2030 mit Schallschutz von bis zu 56/49 db(a) tags/nachts erreicht. Es zeigt sich, dass durch die aktiven Schallschutzmaßnahmen eine Reduktion der Beurteilungspegel von bis zu -3/-3 db(a) tags/nachts erzielt wird und die Immissionsgrenzwerte (IGW) eingehalten werden. Es wird kein Anspruch auf passiven Schallschutz ausgelöst. Nordöstlich der AS Oberschleißheim befindet sich der Ortsbereich Badersfeld in ca. 420 m zur B 471. Es ergeben sich Beurteilungspegel ohne Umbau der AS Oberschleißheim für den Prognose- Nullfall 2030 von Hackerstraße 12 60/54 db(a) und nach Umbau Prognose 2030 mit Schallschutz, Pegel von 54/49 db(a). Es zeigt sich, dass durch den Umbau der AS Oberschleißheim eine Minderung der Schallpegel um bis zu -6/-5 db(a) tags/nachts erzielt werden kann. Die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV werden an allen Gebäuden eingehalten. Vergleich der Beurteilungspegel ohne/mit Umbau der AS Oberschleiß- Tabelle 7: heim IO-Nr., Nutzung, (jeweils oberstes Geschoß, straßenzugewandte Fassade) Gesamtschallpegel ohne Umbau tags/nachts [db(a)] Gesamtschallpegel mit Umbau tags/nachts [db(a)] Differenz ohne/mit Umbau tags/nachts bis zu [db(a)] Südlich der A 92 (Bereich Oberschleißheim) IO-OA9; W, Am Birkenschlag 9 59/52 56/49-3/-3 Nördlich der A 92 (Bereich Badersfeld) IO-BA4, W, Hackerstraße 12 60/54 54/49-6/-5

31 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 30 von Zukünftige Situation ohne/mit Umbau der AS Unterschleißheim Nachstehend sind die Veränderungen der Schallimmissionen im räumlichen Umgriff der Umbaumaßnahme (Neubau) der Bundesstraße B 13 und der A 92 im Bereich der Anschlussstelle Unterschleißheim für die Situation ohne und mit Umbau dargestellt. Anmerkung: Die hier berechneten Beurteilungspegel beziehen sich dabei ohne Umbau auf den Prognose-Nullfall 2030 (Schallschutz Bestand) - mit Umbau werden die Beurteilungspegel Prognose 2030 (mit Schallschutz neu) wiedergegeben. Vergleich der Beurteilungspegel ohne/mit Umbau der AS Unter- Tabelle 8: schleißheim IO-Nr., Nutzung, (jeweils oberstes Geschoß, straßenzugewandte Fassade) Beurteilungspegel ohne Umbau tags/nachts [db(a)] Beurteilungspegel mit Umbau tags/nachts [db(a)] Differenz ohne/mit Umbau tags/nachts bis zu [db(a)] Südlich der A 92 (Bereich Unterschleißheim) IO-UE69, M, Konrad-Zuse-Str. 9 IO-UE15, W, Carl-Meuth-Str /56 57/50-5/-6 59/53 53/46-6/-7 Nördlich der A 92 (Bereich Inhausermoos) IO-IB 13, M, Moosachstraße. 1 IO-IB8, M, Kanalweg 11 63/57 57/51-6/-6 58/52 63/56 +5/+4 Wie sich aus obiger Tabelle entnehmen lässt, erhöhen sich im nördlichen Nahbereich durch das Heranrücken der B 13 in Richtung West, die Beurteilungspegel am Kanalweg um bis zu 5/4 db(a) tags/nachts, südlich der A 92 wird durch die Verlagerung der B 13 in Richtung Ost, eine Pegelminderung von bis zu -6/-7 db(a) tags/nachts erzielt. Durch den Rückbau und Umbau der AS Unterschleißheim (Abbildung 5) werden im nordwestlichen Teil der AS Unterschleißheim Flächen der ehemaligen Fahrbahn B 13 frei. Auf dieser frei werdenden Fläche ist eine P+M-Anlage (Parken und Mitfahren) mit 92 Stellplätzen für Pendler angedacht. Die Berechnung des Pendlerparkplatzes erfolgte nach der Maßgabe der RLS 90 [3]. Die sich daraus ergebenden Beurteilungspegel zeigen, daß die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an der nächstgelegen Bebauung weit unterschritten werden. Der nächstgelegene Immissionsort Moosachstraße 1 in einem Abstand von ca. 90 m Entfernung weist Beurteilungspegel (Tabelle 9)

32 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 31 von 47 32/29 db(a) tags/nachts auf. Die Grenzwerte für ein Mischgebiet werden am Tag um 22 db(a) und Nacht um 25 db(a) unterschritten. Die zusätzliche Schallbelastung aus dem Pendlerparkplatz trägt zum Gesamtpegel rechnerisch nicht mehr bei. AS Unterschleißheim Abbildung 5: Lage Pendlerparkplatz Anschlussstelle Unterschleißheim (Planfall) Tabelle 9: Beurteilungspegel aus Pendlerparkplatz AS Unterschleißheim IO-Nr., Nutzung, (jeweils oberstes Geschoß, straßenzugewandte Fassade) Gesamtschallpegel Prognose 2030 mit Verkehrslärm aus A 92 und Schallschutz tags/nachts [db(a)] Beurteilungspegel nur P+R tags/nachts [db(a)] IO-IB 13; M, Moosachstraße 1 59/53 32/29 Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnung können der Anlage 1.5 entnommen werden.

33 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 32 von 47 Beurteilung Gemäß den Kriterien der 16. BImSchV ergibt sich ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen beim Neubau oder beim Vorliegen einer wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges. Eine Änderung ist wesentlich, wenn - nach 1 Abs. 2 Satz 1 der 16. BImSchV ein Verkehrsweg um mindestens einen durchgehenden Fahrstreifen baulich erweitert wird - oder nach 1 Abs. 2 Satz 2 ein erheblicher baulicher Eingriff in einen Verkehrsweg, hier durch den Umbau der Bundesstraße B 13 im Bereich der Anschlussstelle Unterschleißheim, vorliegt. Ein erheblicher baulicher Eingriff ist dann wesentlich, wenn die Verkehrslärmbelastung - um mindestens 3 db(a) erhöht, - auf mindestens 70 db(a) tags oder mindestens 60 db(a) nachts erhöht wird, - oder von mindestens 70 db(a) tags oder mindestens 60 db(a) nachts weiter erhöht wird (gilt jedoch nicht für Gewerbenutzungen). Es lässt sich feststellen, dass die vorhandene Schallimmissionssituation im Untersuchungsgebiet beiderseits der B 13 bei vorhandenen Beurteilungspegeln von bis zu 63/56 db(a) tags/nachts in Abhängigkeit der betrachteten Fassadenseiten um bis zu 5/4 db(a) tags/nachts erhöht wird. Somit wird durch den Umbau der Anschlussstelle an den Gebäuden beiderseits der B 13 das Kriterium zur Anwendung der 16. BImSchV erfüllt. Es besteht somit aus dem Umbau der Anschlussstelle Unterschleißheim und der Verlagerung der B 13 dem Grunde nach Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.

34 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 33 von Abwägung der Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A 92 Nach den Vorschriften der 41, 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG [5] i.v.m. 2 Absatz 1 der 16. BImSchV [4] ist beim Neubau oder bei der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen grundsätzlich sicherzustellen, dass die Beurteilungspegel die dort genannten Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. Eine gesetzliche Regelung, unter welchen Voraussetzungen eine Schutzmaßnahme nicht mehr verhältnismäßig ist, existiert jedoch nicht. Betroffene haben prinzipiell einen Anspruch auf die Einhaltung der Grenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BIm- SchV) am Tag und in der Nacht durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (sog. Vollschutz"), von dem aber nach Maßgabe des 41 Absatz 2 BImSchG [5] Abstriche möglich sind. Im Rahmen der durch die Planfeststellungsbehörde durchzuführenden planerischen Abwägung ist die Auswahl zwischen verschiedenen in Betracht kommenden Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Jedoch besteht dieser Abwägungsspielraum nur in den durch 41 Absatz 2 BImSchG gezogenen Grenzen, d.h. die Auswahlentscheidung hat sich an dem grundsätzlichen Vorrang aktiven Schallschutzes vor Maßnahmen des passiven Schallschutzes zu orientieren. Dabei ist zu beachten, dass passive Schallschutzmaßnahmen keine Schutzmaßnahmen im Sinne von 41 BImSchG darstellen, sondern nach 42 BImSchG ein technisch-realer Entschädigungsanspruch auf Erstattung der erbrachten Aufwendungen besteht. Kriterien für die Bewertung des Schutzzwecks sind die Vorbelastung, die Schutzbedürftigkeit und Größe des Gebietes, das ohne ausreichenden aktiven Schallschutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche des betreffenden Verkehrsweges betroffen wäre, die Zahl der dadurch betroffenen Personen sowie das Ausmaß der für sie prognostizierten Grenzwertüberschreitungen und des zu erwartenden Wertverlustes der betroffenen Grundstücke. Innerhalb von Baugebieten sind bei der Kosten-Nutzen-Analyse insbesondere Differenzierungen nach der Zahl der Lärmbetroffenen, d.h. eine Betrachtung der Kosten je Schutzfall, geboten. So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt. Die aktuelle Rechtsprechung des BVerwG vom im Bereich des Straßenverkehrs beschreibt die Vorgehensweise für Lärmschutzmaßnahmen beim Aus- und Neubau von Verkehrswegen. Nach Auffassung des Gerichts kann nämlich der Ausgangspunkt einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht ein Minimalschutzkonzept sein. (Der Begriff Minimalschutzkonzept ist dabei derart zu verstehen, dass zumindest der Tagesgrenzwert im ebenerdigen Freiraum mit aktiven Schallschutzmaßnahmen eingehalten wird.) Das Gericht definiert den Begriff des Schutzfalls. Ein Schutzfall liegt dann vor, wenn bei einer Wohneinheit eine Grenzwertüberschreitung der Lärmvorsorgegrenzwerte der 16. BImSchV [4] auftritt. Hierbei wird zwischen den Beurteilungszeiträumen Tag und

35 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 34 von 47 Nacht differenziert gewertet, so dass eine Wohneinheit, an der sowohl der Tag- als auch der Nachtgrenzwert überschritten wird, 2 Schutzfälle darstellt. Es sind die für einen Vollschutz, d.h. der Einhaltung der Grenzwerte gem. 2 der 16. BImSchV, erforderlichen Schallschutzmaßnahmen in Form von Variantenberechnungen schrittweise abzustufen, um daraus einen verhältnismäßigen Aufwand an Schallschutzmaßnahmen abzuleiten. Als Kenngröße ist dabei das Verhältnis der Kosten der jeweiligen Lärmschutzvariante zur Anzahl der insgesamt gelösten Schutzfälle zu betrachten. Die Kosten für ggf. verbleibende passive Schallschutzmaßnahmen bleiben dabei unberücksichtigt. Aus dem Vergleich der durchschnittlichen Kosten je betrachteter Lärmschutzvariante lässt sich der wirtschaftlichste aktive Lärmschutz ableiten. Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte für die Durchführung von Variantenuntersuchungen zum aktiven Schallschutz und zur Erstellung eines Schallschutzkonzeptes nach Maßgabe des 41 BImSchG durchzuführen: a) Ermittlung der zu lösenden Schutzfälle Vor der Durchführung von Variantenuntersuchungen sind alle zu lösenden Schutzfälle zu ermitteln. Ein Schutzfall liegt dann vor, wenn bei einer Wohneinheit eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV auftritt. Hierbei wird zwischen den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht differenziert gewertet, so dass eine Wohneinheit, an der sowohl der Tag- als auch der Nachtgrenzwert überschritten wird, 2 Schutzfälle darstellt. b) Bildung von Schutzabschnitten Der Bereich der schutzbedürftigen Bebauung ist in räumlich abgrenzbare Schutzabschnitte zu unterteilen. Abgrenzungen ergeben sich einerseits durch den Verkehrsweg selbst, d.h. eine schutzbedürftige Bebauung beiderseits einer Trasse repräsentiert immer mindestens zwei Schutzabschnitte, sowie andererseits durch größere unbebaute Flächen entlang einer Trasse. Andere Kriterien können auch die Schutzwürdigkeit (vgl. 2 der 16. BImSchV) einer Bebauung, deren Geschoßigkeit oder auch der Abstand zum Verkehrsweg Straße sein. c) Variantenuntersuchungen Ausgehend von einem Schallschutzkonzept aktiver Maßnahmen, das alle im jeweiligen Schutzabschnitt auftretenden Schutzfälle löst (Vollschutz), sind im Rahmen von Variantenrechnungen schrittweise geeignete Abstufungen vorzunehmen (z.b. Reduzierungen der Höhe von Schallschutzwänden). Als aktive Schallschutzmaßnahmen sind Schallschutzwände (Außenwände, Mittelwände), Schallschutzwälle bzw. deren Kombination, lärmmindernde Fahrbahnbeläge, Einhausungen, etc. zu betrachten.

36 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 35 von 47 Die Ermittlung der Kosten für die aktiven Schallschutzmaßnahmen wurde auf Grundlage folgender (Brutto-) Kostenansätze der (Kosten- Mittelwert AKS ; Stand 04/2012) [14] ermittelt: - Schallschutzwall (2m breite Wallkrone, Steigung 1:1,5): 8,-- /m³ [7], d.h. die Kosten liegen somit bei einem 4 m hohen Wall bei ca. 70,-- /m², bei einem 6 m hohen Wall bei ca. 105,-- /m² wirksamer Abschirmfläche; Straßenoberflächen mit Korrekturwert D StrO = - 2 db(a) von 15,- /m² [15] Straßenoberflächen mit Korrekturwert D StrO = - 5 db(a) von 30,- /m² [15] - SSWd mit einer Höhe bis 2,0 m ü. FOK: 250,- /m² - SSWd mit einer Höhe von 2,0 m bis 4,0 m ü. FOK: 350,-- /m² - SSWd mit einer Höhe von 4,0 m bis 6,0 m ü. FOK: 360,-- /m² - SSWd mit einer Höhe von 6,0 m bis 8,0 m ü. FOK: 480,-- /m² - SSWd mit einer Höhe über 8,0 m ü. FOK 740,-- /m 2 - Mehrkosten der SSWd mit absorbierender Bekleidung 139,-- /m² - Mehrkosten der SSWd bei Verwendung als Mittelwand 100,-- /m² - Einhausung ,-- /lfm

37 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 36 von Bereich Oberschleißheim, südöstlich der A 92 (siehe Unterlage 7T, Blatt 2 und 3) Durch den Neubau der AS Oberschleißheim werden hier umfangreiche Schallschutzmaßnahmen benötigt. Beginnend bei B 471 Bau-km wird eine Schallschutzwand mit einer Höhe von 3 m über FOK (B 471) auf einer Gesamtlänge von ca. 750 m erstellt. Im weiteren Verlauf befindet sich ein Schallschutzwall (südlich der A92) mit einer Höhe von 5 m über FOK mit einer Länge von ca m. Durch den Einsatz der aktiven Schallschutzmaßnahmen sowie des lärmmindernden Fahrbahnbelages D StrO = -5 db(a) lassen sich Pegelminderungen von bis zu 5 db(a) erzielen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen können an allen Gebäuden zukünftig die maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden. Hier lässt sich als Ergebnis festhalten, dass zur Erzielung des Vollschutzes Kosten in Höhe von ca. 2.1 Mio. seitens des aktiven Schallschutzes anfallen. Die Kosten je gelöstem Schutzfall betragen rd Diese Kosten werden als verhältnismäßig angesehen und die Vollschutzlösung wird somit zur Umsetzung empfohlen Bereich Badersfeld, Riedmoos nordwestlich der A 92 (siehe Planunterlage 7T, Blatt 1) Zum Schutz der Bebauung von Badersfeld wird eine Wall-Wandkombination mit bis zu 7 m über FOK sowie ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von bis zu 10,0 m ü. FOK entlang der A 92 errichtet. Durch den Einsatz des lärmmindernden Fahrbahnbelages D StrO = - 5 db(a) lassen sich Pegelminderungen von bis zu 7 db(a) erzielen. Die maßgebenden Grenzwerte für Wohngebiete von 59/49 db(a) tags/nachts werden an allen Gebäuden eingehalten. Im Bereich Riedmoos lässt sich ein alleiniger Schallschutzwall aufgrund der beengten Platzverhältnisse zwischen der nächstgelegenen Bebauung und der A 92 nicht realisieren. Mit den vorgesehenen Maßnahmen, d.h. Lärmschutzwall-Wand-Kombinationen mit einer Höhe von 2,0 bis 9,5 m ü. FOK südwestlich der Straßenüberführung der Birkhahnstraße über die A 92 bzw. von bis zu 9,5 m Höhe nordwestlich der Straßenüberführung mit anschließendem Wall mit 8,0 m Höhe und Einsatz des lärmmindernden Fahrbahnbelages D StrO = -5 db(a), können an allen Gebäuden in Riedmoos, bei erzielbaren Pegelminderungen von bis zu 16 db(a) tags und nachts, die maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebietsnutzungen (64 db(a) tags/ 54 db(a) nachts) eingehalten werden. Die Kosten je gelöstem Schutzfall betragen rd Diese Kosten werden als verhältnismäßig angesehen und die Vollschutzlösung wird somit zur Umsetzung empfohlen.

38 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 37 von Bereich Unterschleißheim, südöstlich der A 92 (siehe Unterlage 7T, Blatt 3, 4 und 5) Der südwestliche Ortsrand von Unterschleißheim wird, von Süden kommend, zunächst durch einen Lärmschutzwall mit einer Höhe von 7,0 m ü. FOK, ab Bau-km durch eine Lärmschutzwall-Wand-Kombination mit einer Höhe von 9,0 m ü. FOK abgeschirmt. Mit diesen Maßnahmen und durch Einsatz eines lärmmindernden Fahrbahnbelages D StrO = -5 db(a) können an allen Gebäuden die maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete eingehalten werden. An der östlich davon gelegenen Wohnbebauung (z.b. UB4, Am Weiher 3) berechnen sich zukünftig Beurteilungspegel von bis zu 52/46 db(a). Somit werden die maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV für den Tag- und Nachtzeitraum eingehalten. Nördlich daran schließen ab Bau-km bis zur Anschlussstelle Unterschleißheim Lärmschutzwall-Wand-Kombinationen mit Höhen von 4,50 m bis 7,0 m an. Im Bereich der südlich der A 92 gelegenen Gewerbegebiete (z.b. UD28, Landshuter Straße 13) wird der maßgebende Tagesgrenzwert von 69 db(a) an allen schutzbedürftigen Nutzungen, d.h. insbesondere der Büronutzungen, eingehalten. Nachts berechnen sich, sofern sich im Beurteilungszeitraum Nacht überhaupt schutzbedürftige Nutzungen im Gewerbegebiet befinden, Überschreitungen des maßgebenden Nachtgrenzwertes von 59 db(a) von bis zu 1 db(a). Durch den Neubau der AS Unterschleißheim und dem Verlagern der B 13 nach Osten, muss die bestehende Lärmschutzwand westlich der B 13 zwischen der A92 und der Bahnlinie (S1) neu erstellt werden. Beginnend von Bau-km bis Bau-km (Zubringer von Landshuter Straße zur B 13) und am Straßenrand der B 13 von Baukm bis Bau-km mit einer Höhe von 3,5 m über FOK (B 13) muss diese neu errichtet werden. An den Wohngebieten westlich der B 13 und südlich der A 92 im Bereich zwischen der Konrad-Zuse- und der Nördlichen Ingolstädter Straße (vgl. z.b. Reihenhausbebauung UE18, Carl-Meuth-Straße 18) wird der maßgebende Grenzwert für Wohngebiete von 59/49 db(a) (Tag/Nacht) an allen Gebäuden eingehalten. Bei erzielbaren Pegelminderungen von bis zu 14 db(a) werden alle maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 6,75 Mio.. Die Kosten je gelöstem Schutzfall betragen rd Diese Kosten werden als verhältnismäßig angesehen und die Vollschutzlösung wird somit zur Umsetzung empfohlen Bereich Inhausermoos, nordwestlich der A 92 (siehe Planunterlage 7T, Blatt 4) Im Bereich Inhausermoos berechnen sich unter Berücksichtigung des vorhandenen, ca. 3,5 m ü. FOK hohen Schallschutzwalls Überschreitungen des Tagesgrenzwertes der 16. BImSchV (hier: 59 db(a) tags) an 143 Wohneinheiten und Überschreitungen des maßgebenden Nachtgrenzwertes (hier: 49 db(a) nachts) an 228 Wohneinheiten. Somit liegen insgesamt 371 Schutzfälle vor.

39 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 38 von 47 Um im Inhausermoos die Grenzwerte der 16. BImSchV an allen Gebäuden tags und nachts einhalten zu können, d.h. einen sog. Vollschutz zu erzielen, würden folgende Schallschutzvarianten in Frage kommen: Variante Einhausung: - Einhausung beider Fahrbahnen der A 92 im Bereich zwischen Bau-km und 8+800, d.h. auf einer Länge von 760 m Aus den genannten Schallschutzmaßnahmen (Einhausung) ergeben sich geschätzte Kosten für den aktiven Schallschutz in Höhe von ca. 39,3 Mio. Die Kosten je gelösten Schutzfall (hier 371 Schutzfälle) berechnen sich zu rund Variante Außenwand + lärmmindernder Asphalt mit D StrO = -5 db(a) (Planfeststellungsvariante): - Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (D StrO = -5 db(a)) auf der A 92 mit m Länge im Bereich beiderseits des Inhausermoos, d.h. etwa zwischen Bau-km und bei einer Straßenbreite von 29 m - Wall-Wand-Kombination mit einer Höhe von 10,0 m ü. FOK auf bestehendem 2,5 m hohen Wall zwischen Bau-km und sowie zusätzlichen seitlichen Überständen Aus den genannten Schallschutzmaßnahmen ergeben sich geschätzte Kosten für den aktiven Schallschutz in Höhe von ca. 4,41 Mio. Die Kosten je gelösten Schutzfall (hier 371 Schutzfälle) berechnen sich auf rund Folgendes Ergebnis lässt sich festhalten: Das Konzept zu aktiven Schallschutzmaßnahmen wurde im Wesentlichen aus der Planfeststellung (schalltechnischen Untersuchung, Stand August 2014) übernommen. D.h. auf Grundlage dieser Untersuchung wurde das Schallschutzkonzept vom August 2014 zusätzlich mit einem lärmmindernden Fahrbahnbelag mit D StrO = -5 db(a) weiter ausgearbeitet. Es wurde festgestellt, dass durch Einsatz des lärmmindernden Belags mit einem D StrO = -5 db(a) die Grenzwerte 16. BImSchV an nahezu allen Gebäuden eingehalten werden kann. Durch den Einsatz des aktiven Schallschutzes werden Pegelminderungen von bis zu 15 db(a) erzielt. Die maßgebenden Grenzwerte (Tag/Nacht) der 16. BImSchV werden damit an allen Gebäuden im Inhausermoos durch eine Abschirmhöhe von 10,0 m ü. FOK sowie D StrO = - 5 db(a) eingehalten. Zur Einhaltung der maßgebenden Grenzwerte betragen die Kosten ca je gelöstem Schutzfall. Im Bereich der B 13 nördlich der A92 bleiben an 5 Gebäuden (3 Gebäude westlich und 2 Gebäude östlich) Grenzwertüberschreitungen. Damit diese Schutzfälle gelöst werden, müssten Schallschutzwände westlich der B 13 mit einer Höhe von 2 m über FOK

40 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 39 von 47 und einer Länge von insgesamt 505 m östlich eine Schallschutzwand mit einer Höhe von 4 m über FOK und einer Länge von 140 m erstellt werden. Die sich daraus berechneten Kosten belaufen sich auf ca Für jeden gelösten Schutzfall belaufen sich somit die Kosten auf ca Diese Kosten stehen außer Verhältnis zum Schutzzweck, somit entsteht an diesen Gebäuden dem Grunde nach ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen an Räumen mit Schlafnutzung nach Maßgabe der 24. BImSchV. Die Kosten für die Abwicklung nach 24. BImSchV belaufen sich auf ca Bereich Eching, nördlich der A 92 (siehe Unterlage 7T, Blatt 6) Im Bereich von Eching nördlich der A 92 berechnen sich bei Beurteilungspegeln von bis zu 61/55dB(A) tags/nachts an einem Gebäude (vgl. EA01, Günzenhausener Straße 1) Überschreitungen des maßgebenden Nachtgrenzwertes für Wohnen im Außenbereich von bis zu 1 db(a). Um an diesem Gebäude die maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV einhalten zu können, wäre eine bis zu ca. 3,0 m hohe und 300 m lange Schallschutzwand notwendig. Die Kosten hierfür würden sich auf ca bei einem Schutzfall belaufen. Diese Kosten stehen außer Verhältnis zum Schutzzweck. Es werden daher passive Schallschutzmaßnahmen an Räumen mit Schlafnutzung nach Maßgabe der 24. BImSchV empfohlen. Die Kosten für die Abwicklung nach 24. BImSchV belaufen sich auf ca Für das Gebäude ist daher der Anspruch auf passiven Schallschutz zu prüfen. Im Ortsbereich von Eching südlich der A 92 werden auch zukünftig an allen schutzbedürftigen Gebäuden die maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV am Tag und in der Nacht eingehalten.

41 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 40 von Aktive Lärmschutzmaßnahmen In den nachfolgenden Tabellen sind die vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zusammengefasst. Die Längen in [x] stellen in etwa die reale Länge der Lärmschutzwand dar. Tabelle 10: Aktive Lärmschutzmaßnahmen südlich der A 92, Fahrbahn A: München - Deggendorf Lage Art von Baukm Oberschleißheim Oberschleißheim Oberschleißheim AS Oberschleißheim Oberschleißheim Wand Wand Wand bis Baukm Bereich Oberschleißheim (B 471) (B 471) (B 471) (A 92) Übergangsbereich Wand zu Wall Länge [m] Höhe ü. FOK [m] (Wall + Wand) (B471) (B 471) (B 471) (A 92) Übergangsbereich Wall (Reallänge ca. 65) 3 Oberschleißheim Wall Oberschleißheim Wand Oberschleißheim Wall Oberschleißheim Oberschleißheim von 3 auf 5 steigend Wall- Wandkombination Übergangsbereich Wall- Wandkombination zu Wall ,5 (2,5+3,0) von 5,5 (2,5+3,0) auf 5,5 (3,0+2,5) Oberschleißheim Wall Oberschleißheim Wall von 3 auf 7 steigend Oberschleißheim Wall

42 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 41 von 47 Tabelle 11: Aktive Lärmschutzmaßnahmen südlich der A 92, Fahrbahn A: München - Deggendorf Lage Art von Baukm Unterschleißheim Unterschleißheim Unterschleißheim Unterschleißheim Unterschleißheim Übergangsbereich Wall zu Wall- Wandkombination bis Baukm Wall- Wandkombination Wall- Wandkombination 7 (4,75+2,25) fallend Wall- Wandkombination Wall- Wandkombination Bereich Unterschleißheim Länge [m] Höhe ü. FOK [m] (Wall + Wand) von 9 (7,00+2,00) auf 9 (4,75+4,25) (4,75+4,25) von 9 (4,75+4,25) auf (4,0+3,0) (4,0+2,0) Unterschleißheim Wand ,50 Unterschleißheim Unterschleißheim Unterschleißheim Wall- Wandkombination Wall- Wandkombination Wall- Wandkombination ,5 (2,5+2,0) ,0 (2,5+2,5) (2,5+4,5) Unterschleißheim Wand Unterschleißheim Wall Unterschleißheim Wand (B 13) Unterschleißheim Wand (B 13) (B 13) (B 13) 300 3,5 555 (Reallänge ca. 590) 3,5

43 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 42 von 47 Tabelle 12: Aktive Lärmschutzmaßnahmen nördlich der A 92, Fahrbahn B: Deggendorf - München Lage Art von Baukm bis Baukm Bereich Oberschleißheim Länge [m] Oberschleißheim Wand (Reallänge ca. 70) Oberschleißheim Oberschleißheim Übergangsbereich Wand zu Wall Übergangsbereich Wall (Reallänge ca. 70) Höhe ü. FOK [m] (Wall + Wand) von 3 auf 5 steigend von 5 auf 7 steigend Oberschleißheim Wall Oberschleißheim Übergangsbereich Wall von 10 auf 6 fallend Oberschleißheim Wall Oberschleißheim Übergangsbereich Wall von 6 auf 4 fallend Oberschleißheim Wall Oberschleißheim Übergangsbereich Wall von 4 auf 2 fallend Oberschleißheim Wall Oberschleißheim Wand Oberschleißheim Oberschleißheim Oberschleißheim Oberschleißheim Oberschleißheim Oberschleißheim von 7 auf 10 steigend Wall- Wandkombination Wall- Wandkombination Übergangsbereich Wall-Wandkombination zu Wall- Wandkombination Übergangsbereich Wall-Wandkombination zu Wall- Wandkombination Wall- Wandkombination Übergangsbereich Wall-Wandkombination zu Wall (2,0+2,0) ,5 (2,0+7,5) von 9,5 (2,0+7,5) auf 6,5 (2,0+4,5) fallend von 6,5 (2,0+4,5) auf 9,5 (2,0+7,5) steigend ,5 (2,5+7,0) von 9,5 (2,5+7,0) auf 9,5 (8,0+1,5) Oberschleißheim Wall

44 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 43 von 47 Tabelle 12: Aktive Lärmschutzmaßnahmen nördlich der A 92, Fahrbahn B: Deggendorf - München Lage Art von Baukm Oberschleißheim Übergangsbereich Wall bis Baukm Bereich Oberschleißheim Länge [m] Höhe ü. FOK [m] (Wall + Wand) von 8 auf 6 fallend Oberschleißheim Wall Oberschleißheim Übergangsbereich Wall von 6 auf 4 fallend Oberschleißheim Wall Oberschleißheim Übergangsbereich Wall von 4 auf 0 fallend Tabelle 13: Aktive Lärmschutzmaßnahmen nördlich der A 92, Fahrbahn B: Deggendorf - München Lage Art von Baukm Haimhausen Übergangsbereich Wall bis Baukm Bereich Haimhausen Länge [m] Höhe ü. FOK [m] (Wall + Wand) Haimhausen Wall ,5 Haimhausen Wand ,0 Haimhausen Wand Haimhausen Wand von 5 auf 9 Haimhausen Wand Haimhausen Haimhausen Haimhausen Haimhausen von 0 auf 2,5 steigend Wall- Wandkombination Übergangsbereich Wall-Wandkombination zu Wall- Wandkombination Wall- Wandkombination Wall- Wandkombination (2,50+7,50) (2,5+(7,5-3,5)) (2,5+3,5) (2,5+1,5)

45 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 44 von 47 Die Höhen der aktiven Schallschutzmaßnahmen beziehen sich immer auf die Fahrbahnoberkante (FOK) der Mitte der äußersten Fahrspur. Die Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen erfolgt nach den ZTV Lsw 06 [12]. Für die Berechnung wurden straßenseitig zur A 92 Lärmschutzwände nach der Absorptionsgruppe A 3, hoch absorbierend, angenommen. Zur Vermeidung von störenden Reflexionen auf den abgewandten Seiten der Lämschutzwände, müssen diese absorbierend ausgeführt werden. Im Bereich der Ortsteile Riedmoos von Bau-km bis Bau-km und Inhausermoos von Bau-km bis Bau-km sehen die Planungen vor, eine bis zu 10 m hohe Lärmschutzwall-Wand-Kombinationen zu errichten. Um dort durch eine entsprechende Gestaltung das Erscheinungsbild der Lärmschutzwände zu verbessern, wurde bei den Immissionsberechnungen eine reflektierende Ausbildung der Lärmschutzwand, z.b. als Glaswand, ab einer Höhe von 6,0 m über Fahrbahnoberkante berücksichtigt. Die Lärmschutzwände müssen hierzu im Bereich Inhausermoos von Bau-km bis Bau-km sowie Riedmoos von Bau-km bis Bau-km beidseitig hochabsorbierend verkleidet werden. Zur Vermeidung von Reflexionen der Straßenverkehrsgeräusche der parallel zur A 92 verlaufenden Landshuter Straße im Stadtgebiet von Unterschleißheim, muss die Schallschutzwand entlang der Fahrbahn A im Bereich zwischen Bau-km und beidseitig hochabsorbierend ausgeführt werden. Andernfalls kann es durch den Bau dieser Schallschutzmaßnahme zu einer Erhöhung der Immissionen durch die Landshuter Straße kommen. An der B 13 muss die Lärmschutzwand von Bau-km bis Bau-km beidseitig hochabsorbierend und die Lärmschutzwand von Bau-km bis Bau-km nur straßenseitig hochabsorbierend verkleidet werden. 5.5 Passive Lärmschutzmaßnahmen Ergänzend zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen besteht an besonders exponierten Gebäuden dem Grunde nach ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Die Fassaden mit Anspruch sind in den Lageplänen (Unterlage 7T) gekennzeichnet. Zusätzlich finden sich die dem Grunde nach anspruchsberechtigten Gebäude tabellarisch aufgelistet in der Anlage 2 sowie die für die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen maßgebenden Beurteilungspegel der Gebäude in der Anlage 1. Da eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile eines Wohnraums in der Regel nur bei geschlossenen Fenstern gewährleistet ist, müssen im Falle des passiven Schallschutzes für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden, damit die Planung den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse hinsichtlich der Höhe der Lärmeinwirkungen und den Anforderungen an die Lufthygiene auch während der Nachtruhe entspricht. Art und Umfang der erforderlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden ist in der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung BIm- SchV [6] festgelegt; die Abwicklung der passiven Lärmschutzmaßnahmen regelt die Verkehrslärmschutzrichtlinie VLärmSchR 97 [7]. Zu diesem Zweck wird das vorhan-

46 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 45 von 47 dene Schalldämm-Maß der Außenbauteile erhoben und auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels das erforderliche Schalldämm-Maß festgelegt. Danach erfolgt die Festlegung der konkreten Maßnahmen für das Gebäude. Die Abwicklung der passiven Lärmschutzmaßnahmen erfolgt nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses nach Antragstellung durch den Eigentümer. Die Realisierung der passiven Lärmschutzmaßnahmen erfolgt vor Inbetriebnahme der Ausbaumaßnahmen. 5.6 Darstellung und Dokumentation der Schallimmissionen Die Darstellung und Dokumentation der schalltechnischen Auswirkungen der Ausbaumaßnahmen im Untersuchungsbereich erfolgt in folgenden Plänen und Listen: Die Lage und Anschrift der berechneten Immissionsorte sowie die fassadenscharf für jedes Stockwerk berechneten Schallimmissionen für die zukünftige Situation ohne und mit Lärmschutz an der A 92 kann der Anlage 1 entnommen werden In den Listen der Anlage 2 sind ergänzend zur Plandarstellung alle Gebäude mit Straße und Hausnummer aufgeführt, die dem Grunde nach einen Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen besitzen In den Lageplänen zum Lärmschutz in Unterlage 7T, Blatt 0 bis 6 sind die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen, die Flächennutzungen sowie die dem Grunde nach auf passiven Schallschutz anspruchsberechtigten Gebäude dargestellt

47 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 46 von 47 Dieses Gutachten umfasst 47 Seiten und 2 Anlagen. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutachtens ist nur mit Zustimmung der Möhler + Partner Ingenieure AG gestattet. Augsburg, den Möhler + Partner Ingenieure AG i.v. Manfred Schneider i.a..marcel Dauenhauer als Qualitätsprüfer: ppa. Manfred Liepert

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