FESTSTELLUNGSENTWURF 1. Tektur vom
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1 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A99_340_4,442 bis A92_160_0,139 Unterlage 17.2T A 92 München - Deggendorf 6-streifiger Ausbau AD München-Feldmoching bis AK Neufahrn PROJIS-Nr.: FESTSTELLUNGSENTWURF 1. Tektur vom Luftschadstofftechnische Untersuchung aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern P e i k e r, Ltd. Baudirektor München, den Tektur aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern P e i k e r, Ltd. Baudirektor München, den
2 Unterlage 17.2T Luftschadstofftechnische Untersuchung A 92 München - Deggendorf 6-streifiger Ausbau AD München-Feldmoching - AK Neufahrn von Bau-km bis Bau-km Tektur Bericht Nr L-03 im Auftrag der Autobahndirektion Südbayern Sachgebiet 43 Augsburg, im November 2017
3 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 2 von 35 Luftschadstofftechnische Untersuchung A 92 München - Deggendorf 6-streifiger Ausbau AD München-Feldmoching - AK Neufahrn von Bau-km bis Bau-km Bericht-Nr.: L-03 Datum: Auftraggeber: Autobahndirektion Südbayern Postfach München Auftragnehmer: Möhler + Partner Ingenieure AG Beratung in Schallschutz + Bauphysik Prinzstraße 49 D Augsburg T F info@mopa.de Bearbeiter: M. Schneider Dipl.-Ing.(Univ.) M. Liepert
4 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 3 von 21 Inhaltsverzeichnis: 1. Aufgabenstellung Örtliche Gegebenheiten Grundlagen Verkehrsmengenangaben Berechnung der Luftschadstoffimmissionen Luftschadstoffimmissionen Prognose-Nullfall Luftschadstoffimmissionen Prognose-Planfall Anlagen... 21
5 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 4 von 21 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Hintergrundbelastung der Stadt München anhand der Schadstoffe NO 2, PM 10 und PM 2,5 seit 2005, Quelle: Lufthygienische Jahresberichte von 2005 bis 2015 [9] Abbildung 2: Immissionsorte RB58, RB96 und UA14 in Riedmoos und Unterschleißheim (Planausschnitt 1) Abbildung 3: Immissionsort UB5 Unterschleißheim (Planausschnitt 2) Abbildung 4: Abbildung 5: Immissionsorte UD32 und IA123 in Unterschleißheim und Inhausermoos (Gde. Haimhausen) (Planausschnitt 3) Ausbreitungsfunktion g (s) für die Jahresmittelwerte als Funktion des Abstandes s vom Fahrbahnrand für inerte Schadstoffe; Diagrammdarstellung aus der RLuS 2012, Bild 2 [6] Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Luftschadstoffe angesetzte Vorbelastungen (Bezugsjahr 2030, bzw. RluS 2012 Freiland hoch ) DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke [13] M (Tag/Nacht), Anteil des Schwerverkehrs [SV/24h] und p [%], Geschwindigkeit v [km/h] für den Prognose-Nullfall DTV [Kfz/24h], Verkehrsstärke [2] M (Tag/Nacht), Anteil des Schwerverkehrs [SV/24h] und p [%], Geschwindigkeit v [km/h] für den Prognose-Planfall Luftschadstoffkonzentrationen je Schadstoffgruppe für die zukünftige Situation ohne Erweiterung der A 92 (Prognose-Nullfall 2030) Luftschadstoffkonzentrationen je Schadstoffgruppe für die zukünftige Situation mit Erweiterung der A 92 (Prognose-Planfall 2030); Veränderungen ggü. Prognose- Nullfall (in Klammern)... 19
6 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 5 von 21 Grundlagenverzeichnis: [1] Digitale Straßenplanung zum 6-streifigen Ausbau der A 92, IB Hyna, Stand 05/2017 [2] Verkehrsprognose 2030 für den 6-streifigen Ausbau der A 92 zwischen AD Feldmoching und AK Neufahrn, Transver GmbH, Stand [3] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen, Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26. September 2002, in der aktuell gültigen Fassung [4] Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV vom [5] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft), Stand [6] RLuS 2012, Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung, FGSV e.v. Köln, 2012 [7] PC-Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung RLuS 2012, Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co.KG, 2012 [8] Bayerischer Windatlas, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Zugriff: [9] Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): Lufthygienische Jahresberichte von 2005 bis 2015 [10] Schalltechnische Untersuchung, A 92 AD München Deggendorf, 6-streifigen Ausbau, AD München-Feldmoching AK Neufahrn, Möhler + Partner, Bericht , Stand Februar 2017
7 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 6 von 21 Zusammenfassung: In der vorliegenden luftschadstofftechnischen Untersuchung wurde die zukünftige verkehrsbedingte Schadstoffbelastung nach dem 6-streifigen Ausbau der A 92 zwischen dem AD München Feldmoching und dem AK Neufahrn untersucht. Die luftschadstofftechnische Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: Aufgrund des prognostizierten Mehrverkehrs und der Errichtung des aktiven Schallschutzes (Wall- Wand bzw. Wand), der mit der 6-streifigen Erweiterung einhergeht, ergeben sich an allen Immissionsorten keine signifikanten Erhöhungen der Schadstoffkonzentrationen. Diese Erhöhungen liegen an den Bestandsgebäuden bei maximal 0,4 µg/m 3 NO 2 und 0,04 µg/m 3 PM 10 (UA14). Die höchsten Schadstoffwerte betragen für PM 10 17,38 µg/m 3 und für NO 2 20,4 µg/m 3. Somit werden die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV an allen maßgebenden Immissionsorten im Planfall zuverlässig unterschritten. Die Auswirkungen der Planung auf die lufthygienische Situation sind daher nicht erheblich. Maßnahmen zum Schutz vor erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen sind nicht erforderlich.
8 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 7 von Aufgabenstellung Die Autobahndirektion Südbayern plant den 6-streifigen Ausbau der A 92 München Deggendorf im Bereich zwischen dem Autobahndreieck (AD) München Feldmoching und dem Autobahnkreuz (AK) Neufahrn. Die geplante Straßenausbaumaßnahme soll nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellt werden. Nach dem 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen (hier: wesentliche Änderung zu 6- streifigem Ausbau der A 92 zwischen AD München Feldmoching und AK Neufahrn) schädliche Umwelteinwirkungen auf die zum Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete möglichst zu vermeiden. Die rechtliche Festlegung, wann eine schädliche Umwelteinwirkung durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe vorliegt, beinhaltet die Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV), die auf europäischen Richtlinien beruht. Die luftschadstofftechnischen Auswirkungen dieser Straßenausbaumaßnahme auf die beiderseits der A 92 im Umfeld gelegenen Gemeinden wurden rechnerisch mit dem PC-Berechnungsverfahren zu den Richtlinien über Luftverunreinigungen an Straßen, RLuS 2012 ermittelt und beurteilt [6]. Durch die Planungsänderung [1] sowie der geänderten Verkehrszahlen [2] muss die luftschadstofftechnische Untersuchung als Tekturunterlage neu erstellt werden. Die Anwendbarkeit der RLuS 2012 ist gegeben. Erforderlichenfalls sollen Maßnahmen zum Schutz vor unzulässigen Luftschadstoffkonzentrationen erarbeitet und deren Wirksamkeit rechnerisch nachgewiesen werden. Mit der Erstellung der für die Planfeststellung erforderlichen luftschadstofftechnischen Untersuchung wurde die Möhler + Partner Ingenieure AG am 28. April 2016 von der Autobahndirektion Südbayern beauftragt.
9 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 8 von Örtliche Gegebenheiten Das Untersuchungsgebiet befindet sich nördlich der Landeshauptstadt München. Es erstreckt sich vom AD München Feldmoching, südlich der Gemeinde Oberschleißheim, bis zum AK Neufahrn, westlich der Gemeinde Eching, über eine Länge von ca. 12,6 km zwischen dem Bau-km und km und umfasst die Anschlussstellen (AS) Oberschleißheim und Unterschleißheim. Der Bereich zwischen dem AD München Feldmoching bei km und der neu gestalteten AS Oberschleißheim bei km ist weitgehend unbebaut. Südwestlich der neu gestalteten AS Oberschleißheim befinden sich die Olympia Regattastrecke und Tennishallen. Östlich der A 92 befindet sich das veterinärmedizinische Institut der Universität München. Wohnnutzungen sind in diesem Bereich nicht vorhanden. Zwischen der AS Oberschleißheim bei km und der AS Unterschleißheim bei km liegen südöstlich der Autobahn die Gemeinde Oberschleißheim und die Stadt Unterschleißheim. Der bewohnte Ortsrand der Gemeinde Oberschleißheim befindet sich in einem Abstand von ca. 500 m zur Autobahn und besteht aus 2- bis 3-geschoßiger Reihenhausbebauung. Im Bereich der Stadt Unterschleißheim rückt im Süden die Wohnbebauung bis ca. 200 m an die A 92 heran; bei ca. km liegt im unmittelbaren Nahbereich der Autobahn eine Kindertagesstätte. Westlich daran anschließend befindet sich zwischen Wohnbebauung und A 92 ein Gewerbegebiet mit einer Tiefe von ca. 700 m. An der AS Unterschleißheim wird die B 13, die den östlichen Stadtrand von Unterschleißheim darstellt, an die Autobahn angeschlossen. Nordwestlich der Autobahn befinden sich die Wohngebiete der Ortsteile Badersfeld, Riedmoos und Inhausermoos. Die Bebauung dieser Ortsteile besteht im Wesentlichen aus 2- bis 3-geschossiger Einzelhausbebauung und reicht teilweise bis unmittelbar an die A 92 heran. Zwischen der AS Unterschleißheim bei km und dem AK Neufahrn bei km befindet sich südlich der A 92 die Gemeinde Eching. Die nächstgelegene Bebauung besteht vorwiegend aus einem Gewerbegebiet; südlich daran anschließend liegt in einem Abstand von ca. 700 m ein Wohngebiet. Nördlich der Autobahn befinden sich in diesem Bereich nur zwei schutzbedürftige Gebäude im Außenbereich. Das Gelände des Untersuchungsgebietes ist im Wesentlichen eben.
10 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 9 von 21 Neben der A 92 befinden sich im bzw. grenzen unmittelbar an das Untersuchungsgebiet folgende weitere Luftschadstoffquellen: A 99, Autobahnring München, angeschlossen durch das AD München Feldmoching B 471 Ismaning Dachau, angeschlossen durch die AS Oberschleißheim B 13, München Ingolstadt, angeschlossen durch die AS Unterschleißheim St 2342, Landshuter Straße im Bereich Unterschleißheim zwischen A 92 und Gewerbegebiet A 9, Autobahn Nürnberg München, angeschlossen durch das AK Neufahrn Die genannten Luftschadstoffquellen wurden bei der Luftschadstoffberechnung nicht eigens als Emissionsquellen berücksichtigt, da der Verfahrensträger an diesen Verkehrswegen keine wesentliche Änderung vornimmt. Die neu gestalteten Anschlussstellen hingegen sind Bestandteile des Ausbaus der A 92. Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind aus den Lageplänen in den Abbildungen 2-4 und der Anlage 1 ersichtlich. 3. Grundlagen Für die Bearbeitung der luftschadstofftechnischen Untersuchung wurden folgende Plangrundlagen verwendet: digitale Lage- und Höhenpläne der Straßenplanung zum 6-streifigen Ausbau der A 92, Stand 04/2017 [1] Verkehrsprognose 2030 für den 6-streifigen Ausbau der A 92 zwischen AD Feldmoching und AK Neufahrn, Transver GmbH, Stand [2] Da bei Erweiterungsmaßnahmen vor Inbetriebnahme eine Messung von Luftschadstoffkonzentrationen gänzlich ausscheidet, erfolgt eine Abschätzung der zu erwartenden verkehrsbedingten Immissionen unter Verwendung des PC-Berechnungsverfahrens zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung RLuS 2012 [6]. Die Europäische Union definierte die Beurteilungsmaßstäbe von Luftschadstoffimmissionen in einer zweiten Generation von Richtlinien neu. Dazu gehören die (Rahmen-) Richtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (96/62/EG vom ) mit Ihren Tochterrichtlinien. Die Rahmenrichtlinie weist keine Grenzwerte, Messverfahren, etc. auf. Die Umsetzung der 3 Tochterrichtlinien in deutsches Recht erfolgte anfangs durch die 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft 22. BImSchV) sowie später ergänzend durch die 33. BImSchV als Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen. Im August 2010 erfolgte die Umsetzung der aktuellen Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa durch die
11 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 10 von 21 Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen BImSchV [4]. Zusammen mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde mit dieser Verordnung die EG- Richtlinie 1:1 umgesetzt. Die neue Rechtsverordnung fasst zur Verwaltungsvereinfachung bestehende nationale Regelungen, z. B. über Immissionswerte, Emissionshöchstmengen und Information der Öffentlichkeit, zusammen. Die bisher geltenden Verordnungen, die 22. und 33. BImSchV, wurden aufgehoben. Die für den Straßenverkehr maßgebenden Grenzwerte der 39. BImSchV [4] sind nachfolgend aufgeführt. Demnach gelten u.a. folgende Immissionsgrenzwerte: Partikel PM 10 Jahresmittelwert (JMW) 40 µg/m 3 Überschreitungshäufigkeit 35 Tage/Jahr bei einem Tagesmittelwert von 50 µg/m 3 Partikel PM 2,5 Jahresmittelwert (JMW) 25 µg/m³ (Grenzwert gültig ab 01/2015) Stickstoffdioxid (NO 2 ) Jahresmittelwert (JMW) 40 µg/m³ Überschreitungshäufigkeit bei einem Stundenmittelwert von 18 Std./Jahr 200 µg/m³ Zusätzlich zu den oben aufgeführten Schadstoffgruppen finden sich in der 39. BImSchV weitere Grenzwerte für Benzol, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, etc., die neben der Beurteilung der Auswirkungen auf die Gesundheit auch den Auswirkungen auf das Ökosystem dienen. Diese Leitkomponenten werden durch eine Abschätzung nach dem PC-Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung RLuS 2012 bestimmt. Nach gegenwärtigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass die Stickstoffdioxide (NO 2 ) und die Partikel PM 2,5 und PM 10 (Ruß, Abrieb, Staub) für die Beurteilung der Schadstoffbelastung der Anlieger maßgebend sind. Für die luftschadstofftechnische Untersuchung wird eine mittlere Windgeschwindigkeit für den Bereich Oberschleißheim und Riedmoos von 3,2 m/s in einer Höhe von 10 m über Grund angesetzt. Im Bereich Unterschleißheim und Inhausermoos beträgt die mittlere Windgeschwindigkeit 3,1 m/s in einer Höhe von 10 m über Grund. Grundlage hierfür sind die Angaben aus dem Bayerischen Windatlas [8] für das Beurteilungsgebiet. Zu betrachten und beurteilen ist die Gesamtbelastung, d.h. die aus anderen Quellen gegebene Vorbelastung (z.b. durch übergeordneten Verkehr, durch Hausbrand) sowie die sich aus dem Verkehr im Bereich der Straßenneu- und Umbaumaßnahme ergebende Zusatzbelastung.
12 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 11 von 21 Da sich im Beurteilungsgebiet keine Messstation der Landesüberwachung Bayern (LÜB) befindet, muss aus dem bestehenden Messstellennetz in Bayern ein für das Beurteilungsgebiet realistischer Wert ermittelt werden. Da sich das Beurteilungsgebiet im Nahbereich zur Stadt München und zur Stadt Unterschleißheim befindet, eignen sich städtische Hintergrundstationen. Daher wurde die Messstation München-Johanneskirchen gewählt. Für die Komponenten NO 2 und PM 10 wurden aus der Entwicklung der Messgrößen der Messstation München-Johanneskirchen von 2005 bis 2015 [9] Werte prognostiziert. Für das Prognosejahr 2030 wurden dabei die NO 2 und PM 10 Werte des Jahres 2015 als Hintergrundbelastung berücksichtigt. Da diese Hintergrundbelastung nicht prognostizierbar ist, wurde der Status Quo 2015 angenommen und somit mit einer höheren Hintergrundbelastung gerechnet als dies für das Jahr 2030 zu erwarten ist. Die Annahme ist somit auf der sicheren Seite. (siehe Abbildung 1). Der Trend der Schadstoffkomponenten NO 2 und PM 10 an der Messstation München-Johanneskirchen ist ebenfalls in folgender Abbildung zu entnehmen. Abbildung 1: Hintergrundbelastung der Stadt München anhand der Schadstoffe NO 2, PM 10 und PM 2,5 seit 2005, Quelle: Lufthygienische Jahresberichte von 2005 bis 2015 [9] Die folgenden Luftschadstoffe werden von den Messstationen nicht erfasst: Partikel (PM 2,5 ), Stickstoffmonoxid (NO), Schwefeldioxid (SO 2 ), Kohlenstoffmonoxid (CO), Schwefeldioxid (SO 2 ) und Benzol (C 6 H 6 ). Es wird daher bei der weiteren Berechnung unter Berücksichtigung des Vorbelastungsniveaus der LÜB-Messstellen des LfU und der vor Ort vorliegenden Gegebenheiten auf Anhaltswerte im Anhang A, Tabelle A1 der RLuS 2012 für die Kategorie Freiland hoch zurückgegriffen. Dadurch ergeben sich folgende Jahresmittel-Vorbelastungswerte für das Jahr 2030:
13 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 12 von 21 Tabelle 1: Luftschadstoffe angesetzte Vorbelastungen (Bezugsjahr 2015, bzw. RluS 2012 Freiland hoch ) Schadstoffgruppe Mittelwert [µg/m³] Quelle PM 10 16,0 UBA / Prognose aus Messstelle Umweltbundesamt PM 2,5 12 nach RLuS 2012 NO 2 23,0 UBA / Prognose aus Messstelle Umweltbundesamt NO 3,0 nach RluS 2012 SO 2 4,0 nach RluS 2012 Benzol 1,0 nach RluS 2012 CO 300 nach RLuS 2012 Im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung auf die Nachbarschaft sind vor allem die Zunahme der Verkehrsmengen durch die 6-streifige Erweiterung, aber auch der geringere Abstand zwischen Straßenrand und Immissionsort zu betrachten. Die Kriterien der TA Luft können (hilfsweise) zur Beurteilung der Auswirkung der Planung herangezogen werden: In Ziffer 4.2 der TA Luft [5] sind Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit definiert. Nach Ziffer a) der TA Luft [5] sind auch bei einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der beiden Schadstoffkomponenten keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten, sofern die Zusatzbelastung einer Anlage nicht mehr als 3,0 von Hundert des Immissions-Jahreswertes beträgt und damit irrelevant zur Gesamtbelastung beiträgt. Daraus folgt, dass eine Erhöhung von bis zu 1,2 µg/m³ NO 2 oder PM 10 irrelevant im Sinne der Lufthygiene angenommen werden kann. 4. Verkehrsmengenangaben Die Eingabedaten (Verkehrsmengen, Lkw-Anteile, etc.) zur Berechnung der Luftschadstoffemissionen wurden den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung [2] entnommen. Die in nachstehender Tabelle 2 aufgeführten Verkehrszahlen zeigen den durchschnittlichen täglichen Gesamtverkehr (DTV) mit Anteil des Schwerverkehrs und die mittleren Geschwindigkeiten für den jeweiligen Straßenabschnitt.
14 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 13 von 21 In der nachfolgenden Tabelle sind die für die luftschadstofftechnische Untersuchung relevanten Straßenabschnitte für den Prognose-Nullfall wiedergegeben. Tabelle 2: DTV [Kfz/24h], [2], Anteil des Schwerverkehrs [SV/24h] und p [%], Geschwindigkeit v [km/h] für den Prognose-Nullfall 2030 lfd. Nr. Straße Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] DTV [SV/24h] SV-Anteil p [%] v [km/h] Pkw/Lkw 1 A 92 2 A A 92 AD M.-Feldmoching AS Oberschleißheim AS Oberschleißheim AS Unterschleißheim AS Unterschleißheim AK Neufahrn ,1 130/ ,0 130/ ,6 130/80 Die Eingabedaten (Verkehrsmengen, Lkw-Anteile, etc.) zur Berechnung der Schadstoffemissionen im Prognose-Planfall nach der 6-streifigen Erweiterung der A 92 wurden ebenfalls den Angaben der Verkehrsuntersuchung [2] entnommen. Tabelle 3 zeigt die den Berechnungen zugrunde liegenden Ausgangsdaten zum Prognose-Planfall 2030 [2] für den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV), den Anteil des Schwerverkehrs und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für den jeweiligen Straßenabschnitt. In der nachfolgenden Tabelle sind, wie beim Prognose-Nullfall, nur die für die luftschadstofftechnische Untersuchung relevanten Straßenabschnitte für den Prognose-Planfall wiedergegeben.
15 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 14 von 21 Tabelle 3: DTV [Kfz/24h], [2], Anteil des Schwerverkehrs [SV/24h] und p [%], Geschwindigkeit v [km/h] für den Prognose-Planfall 2030 lfd. Nr. Straße Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] DTV [SV/24h] SV-Anteil p [%] v [km/h] Pkw/Lkw 1 A 92 AD M.-Feldmoching AS Oberschleißheim 2 A 92 AS Oberschleißheim AS Unterschleißheim 11 A 92 AS Unterschleißheim AK Neufahrn ,6 130/ ,1 130/ ,5 130/80 DTV [Kfz/24h]:.. durchschnittlicher täglicher Kfz-Verkehr pro 24h DTV [SV/24h]:. durchschnittlicher täglicher Schwerverkehr pro 24h p [%]:. maßgebender Anteil des Schwerverkehrs pro 24h v [km/h]: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw bzw. Lkw 5. Berechnung der Luftschadstoffimmissionen Die Untersuchungen für den Prognose-Nullfall [2] und den Prognose-Planfall [2] erfolgte an sechs ausgewählten Immissionsorten. Zur Strukturierung und Verbesserung der Auffindbarkeit der Immissionsorte in den Lageplänen wurde der laufenden Immissionsortnummer eine Buchstabenkombination vorgesetzt (z.b. IA123), deren erste Buchstaben Auskunft über den jeweiligen Bereich (Ortsteil, etc.) gibt. Folgende Bereiche wurden gewählt: - I... Inhausermoos - R Riedmoos - U... Unterschleißheim
16 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 15 von 21 Folgende maßgebende Immissionsorte wurden gewählt; die genaue Lage der Immissionsorte kann den Abbildungen 2-4 entnommen werden: - RB58 - UA14 - RB96 - UB05 - UD32 - IA123 Alle Immissionsorte befinden sich in dem Autobahnabschnitt zwischen AS Oberschleißheim und AS Unterschleißheim. Für die Auswertung sind die Schadstoffkomponenten Feinstaub PM 10, PM 2,5 und Stickstoffdioxid NO 2 für eine Beurteilung der verkehrsbedingten Immissionen beurteilungsrelevant, da hier am ehesten mit einer Grenzwertüberschreitung zu rechnen ist. Die übrigen Schadstoffkomponenten können demgegenüber vernachlässigt werden, sind aber in den Ergebnisprotokollen in Anlage 2 und 3 aufgeführt. RB96 RB58 UA14 Abbildung 2: Immissionsorte RB58, RB96 und UA14 in Riedmoos und Unterschleißheim (Planausschnitt 1)
17 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 16 von 21 UB5 Abbildung 3: Immissionsort UB5 Unterschleißheim (Planausschnitt 2) IA123 UD32 Abbildung 4: Immissionsorte UD32 und IA123 in Unterschleißheim und Inhausermoos (Gde. Haimhausen) (Planausschnitt 3)
18 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 17 von 21 Die gewählten Immissionsorte entsprechen den Immissionsorten aus dem Schallgutachten [10]. Anmerkungen: - Die Schadstoffkonzentrationen verringern sich mit zunehmendem Abstand von der Quelle. Dabei erfolgt die Abnahme der Konzentrationen nicht linear, sondern anhand einer logarithmischen Funktion. In der Folge werden bei den meisten Schadstoffkomponenten, insbesondere aber den für den Straßenverkehr maßgebenden Gruppen, bereits in einem Abstand von ca. 20 m zur Quelle Reduzierungen um rund 50 % erreicht. In einem Abstand von ca. 120 m sind nur mehr rund 20 % der Anfangskonzentration feststellbar. Abbildung 5: Ausbreitungsfunktion g (s) für die Jahresmittelwerte als Funktion des Abstandes s vom Fahrbahnrand für inerte Schadstoffe; Diagrammdarstellung aus der RLuS 2012, Bild 2 [6] - Die Richtlinie RLuS 2012 kann Lärmschutzkonstruktionen bei der Ausbreitung von Luftschadstoffen ab einer Höhe des Schallschutzes von 4 m bis 10 m und einer Entfernung des Fußpunktes bis zu 7 m zum Fahrbahnrand berücksichtigen. Bei den betrachteten Immissionsorten werden die Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt. - Das PC-Berechnungsverfahren der RLuS sieht daher nur eine Berechnung der Luftschadstoffkonzentrationen bis zu einer Entfernung von maximal 200 m vor. Die maßgebenden Immissionsorte befinden sich in einem Abstand von 38 m bis 107 m vom Straßenrand der A 92 entfernt und werden somit nach RLuS 2012 berechnet.
19 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 18 von Luftschadstoffimmissionen Prognose-Nullfall 2030 Im Folgenden werden die Berechnungsergebnisse der Luftschadstoffimmissionen für die Gesamtbelastung für den Prognose-Nullfall 2030, d.h. die derzeitige Situation ohne die Erweiterung der A 92 zwischen AD München-Feldmoching und AK Neufahrn dargestellt und erläutert. Tabelle 4: Luftschadstoffkonzentrationen je Schadstoffgruppe für die zukünftige Situation ohne Erweiterung der A 92 (Prognose-Nullfall 2030) Immissionsort Abstand zur Quelle PM 10 (JMW) [µg/m 3] PM 10 [Anzahl Überschreitung] PM 2,5 (JMW) [µg/m³] NO 2 (JMW) [µg/m 3] NO 2 [Anzahl Überschreitung] RB58 38 m 18, ,01 23,1 2 UA14 47 m 18, ,82 23,0 2 UB05 55 m 17, ,62 23,0 2 UD32 59 m 18, ,75 23,0 2 IA m 17, ,74 23,0 2 RB m 17, ,58 23,0 2 Die höchsten Luftschadstoffe betragen bei Nicht-Realisierung des 6-streifigen Ausbaus der A 92 bis zu 18,71 µg/m 3 für PM 10 und 23,1 µg/m 3 für NO 2 (IO RB58). Somit ergeben sich im Vergleich zur Hintergrundbelastung Erhöhungen von bis zu 2,71 µg/m 3 für PM 10 und 0,1 µg/m 3 für NO 2. Die Konzentrationen PM 10 liegen um mindestens 21 µg/m 3 unterhalb der Grenzwerte. Die täglichen Überschreitungen für PM 10 liegen bei maximal 14 Tagen pro Jahr, wodurch die maximal zulässigen 35 Überschreitungstage pro Jahr ebenfalls eingehalten werden. 5.2 Luftschadstoffimmissionen Prognose-Planfall 2030 Nach Umsetzung des Planvorhabens stellt sich bei 6-streifiger Nutzung der A 92 die Luftschadstoffsituation im Untersuchungsgebiet wie folgt dar: In nachfolgender Tabelle sind die berechneten Schadstoffkonzentrationen für die sechs repräsentativen Immissionsorte für den Prognose-Planfall 2030 mit 6-streifiger Erweiterung der A 92 tabellarisch zusammengefasst. Außerdem sind die Veränderungen (in Klammern) der Schadstoffkonzentrationen gegenüber dem Prognose-Nullfall angegeben. Die detaillierten Ergebnisprotokolle der Luftschadstoffberechnung sind in der Anlage 2 dargestellt.
20 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 19 von 21 Tabelle 5: Luftschadstoffkonzentrationen je Schadstoffgruppe für die zukünftige Situation mit Erweiterung der A 92 (Prognose-Planfall 2030); Veränderungen ggü. Prognose- Nullfall (in Klammern) Immissionsort RB58 UA14 UB05 UD32 IA123 RB96 Abstand zur Quelle 38 m 47 m 55 m 59 m 77 m 107 m PM 10 (JMW) [µg/m 3] PM 10 [Anzahl Überschreitung] PM 2,5 (JMW) [µg/m³] NO 2 (JMW) [µg/m 3] NO 2 [Anzahl Überschreitung] 17, , (-1) (-1) (-0,37) (-0,10) (+/-0) 18, , (+0,04) (+/-0) (+0,01) (+/-0) (+/-0) 16, , (-1,65) (-2) (-0,62) (+/-0) (+/-0) 18, , (+0,03) (+/-0) (+0,01) (+/-0) (+/-0) 17, , (-0,83) (-1) (-,031) (+/-0) (+/-0) 17, , (-0,19) (-1) (-0,08) (+/-0) (+/-0) Die höchste Luftschadstoffverunreinigung ergibt sich zukünftig nach der Realisierung an dem der Autobahn nächstgelegenen Immissionsort UA14. Die Werte betragen bis zu 18,23 µg/m 3 PM 10, 12,83 µg/m 3 PM 2,5 und 23 µg/m 3 NO 2. Im direkten Vergleich zum Prognose-Nullfall ergeben sich hier unter Berücksichtigung des steigenden Verkehrsaufkommens und Einsatz des aktiven Schallschutzes keine signifikanten Erhöhungen (+/-0 µg/m 3 für NO 2 und +0,04 µg/m 3 für PM 10.) An maximal 14 Tagen kommt es zu Überschreitungen des PM 10 Tagesmittelwertes, weshalb auch im Prognoseplanfall die zulässigen 35 Tage eingehalten werden. Es zeigt sich, dass auch nach der 6-streifigen Erweiterung der A 92 die Grenzwerte der 39. BImSchV weiterhin deutlich unterschritten werden. Die höchsten Zunahmen werden an dem Immissionsort UA14 prognostiziert. Diese Erhöhung der Schadstoffwerte befindet sich weiterhin unterhalb des Relevanzkriteriums gemäß TA Luft [5] von 1,2 µg/m 3 (bzw. 3% des Immissionsgrenzwertes der 39. BImSchV). Zusammenfassend gibt es aufgrund des prognostizierten Mehrverkehrs, der mit der 6-streifigen Erweiterung einhergeht, an allen Immissionsorten keine signifikanten Erhöhungen der Schadstoffkonzentrationen. Diese Erhöhungen liegen an den Bestandsgebäuden bei +/-0 µg/m 3 NO 2 und 0,04 µg/m 3 PM 10 (UA14). Die höchsten Schadstoffwerte betragen demnach für PM 10 18,23 µg/m 3 und für NO 2 23 µg/m 3 (UA14). Somit werden die Immissionsgrenzwerte der
21 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 20 von BImSchV an allen maßgebenden Immissionsorten im Planfall unterschritten. Die Auswirkungen der Planung auf die lufthygienische Situation sind daher nicht erheblich. Dieses Gutachten umfasst 21 Seiten und 4 Anlagen. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutachtens ist nur mit Zustimmung der Möhler + Partner Ingenieure AG gestattet. Augsburg, den Möhler + Partner Ingenieure AG Dipl.-Ing. (Univ.) M. Liepert i. V. M. Schneider
22 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L-03 Seite 21 von Anlagen Anlage 1: Übersichtslageplan Anlage 2: Ausgabeprotokoll des PC-Berechnungsverfahrens RLuS 2012, Prognose-Nullfall 2030 ohne Erweiterung Anlage 3: Ausgabeprotokoll des PC-Berechnungsverfahrens RLuS 2012, Prognose-Planfall 2030 mit Erweiterung Anlage 4: Hintergrundbelastungen für NO 2, PM 10 und PM 2,5
23 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 1 Anlage 1: Übersichtslageplan 3 2 1
24 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 2.1 Anlage 2: Ausgabeprotokoll des PC-Berechnungsverfahrens RLuS 2012, Prognose-Nullfall 2030 ohne Erweiterung Immissionsort RB58 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :31:42 Vorgang : A 92 Aufpunkt : PROGNULL_RB58 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 4 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 13 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.2 m/s Entfernung : 38.0 m Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :31:42): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 14-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1697 µg/m³ (Bewertung: 17 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
25 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 2.2 Immissionsort UA14 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :40:26 Vorgang : A 92 Aufpunkt : PROGNULL_UA14 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 4 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 13 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.2 m/s Entfernung : 47.0 m Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wand/Steilwall Höhe der Maßnahme : 4.0 m Länge der Maßnahme : m Abstand vom Ende der Maßnahme : m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :40:26): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 14-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1670 µg/m³ (Bewertung: 17 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
26 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 2.3 Immissionsort UB05 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :50:15 Vorgang : A 92 Aufpunkt : PROGNULL_UB05 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter : Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 4 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 13 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.1 m/s Entfernung : 55.0 m Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wand/Steilwall Höhe der Maßnahme : 7.0 m Länge der Maßnahme : m Abstand vom Ende der Maßnahme : m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :50:15): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 13-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1641 µg/m³ (Bewertung: 16 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
27 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 2.4 Immissionsort UD32 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :52:13 Vorgang : A 92 Aufpunkt : PROGNULL_UD32 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter : Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 4 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil : 13 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.1 m/s Entfernung : 59.0 m Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wand/Steilwall Höhe der Maßnahme : 4.0 m Länge der Maßnahme : m Abstand vom Ende der Maßnahme : m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :52:13): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 13-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1660 µg/m³ (Bewertung: 17 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
28 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 2.5 Immissionsort IA123 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :47:19 Vorgang : BAB A92 Aufpunkt : PROGNULL_IA123 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 4 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil : 13 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.1 m/s Entfernung : 77.0 m Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :47:19): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 13-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1658 µg/m³ (Bewertung: 17 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
29 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 2.6 Immissionsort RB96 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :58:59 Vorgang : A 92 Aufpunkt : PROGNULL_RB96 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 4 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 13 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.2 m/s Entfernung : m Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :58:59): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 13-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1635 µg/m³ (Bewertung: 16 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
30 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 3.1 Anlage 3: Ausgabeprotokoll des PC-Berechnungsverfahrens RLuS 2012, Prognose-Planfall 2030 mit Erweiterung Immissionsort RB58 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :55:05 Vorgang : A 92 Aufpunkt : Prognose-Planfall RB58 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 6 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 11 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.2 m/s Entfernung : 38.0 m Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wand/Steilwall Höhe der Maßnahme : 9.0 m Länge der Maßnahme : m Abstand vom Ende der Maßnahme : m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :55:05): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 13-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1664 µg/m³ (Bewertung: 17 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente^ Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
31 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 3.2 Immissionsort UA14 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :57:09 Vorgang : A 92 Aufpunkt : Prognose-Planfall UA14 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 6 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 11 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.2 m/s Entfernung : 47.0 m Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wand/Steilwall Höhe der Maßnahme : 5.0 m Länge der Maßnahme : m Abstand vom Ende der Maßnahme : m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :57:09): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 14-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1698 µg/m³ (Bewertung: 17 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
32 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 3.3 Immissionsort UB05 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :03:19 Vorgang : A 92 Aufpunkt : Prognose-Planfall UB05 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 6 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 11 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.1 m/s Entfernung : 55.0 m Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wand/Steilwall Höhe der Maßnahme : 8.0 m Länge der Maßnahme : m Abstand vom Ende der Maßnahme : m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :03:19): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 11-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1554 µg/m³ (Bewertung: 16 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
33 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 3.4 Immissionsort UD32 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :04:09 Vorgang : A 92 Aufpunkt : Prognose-Planfall UD32 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 6 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 11 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.1 m/s Entfernung : 59.0 m Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wand/Steilwall Höhe der Maßnahme : 5.0 m Länge der Maßnahme : m Abstand vom Ende der Maßnahme : m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :04:09): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 13-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1686 µg/m³ (Bewertung: 17 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
34 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht L03 Anlage 3.5 Immissionsort IA123 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am: :04:59 Vorgang : A 92 Aufpunkt : Prognose-Planfall IA123 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl Fahrstreifen : 6 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 11 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.1 m/s Entfernung : 77.0 m Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wand/Steilwall Höhe der Maßnahme : 10.0 m Länge der Maßnahme : m Abstand vom Ende der Maßnahme : m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :04:59): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2-mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 12-mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 1628 µg/m³ (Bewertung: 16 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP
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