FESTSTELLUNGSENTWURF
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- Benedikt Gehrig
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1 Unterlage 17.1 Straßenbauverwaltung Straße / Abschnittsnummer / Station: B23_120_2,414 bis 23_160_0,194 B 23, Peiting - Oberau Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen PROJIS-Nr.: FESTSTELLUNGSENTWURF - Immissionstechnische Untersuchungen - Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen aufgestellt: Weilheim, den Staatliches Bauamt Kordon, Ltd. Baudirektor
2 Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Schalltechnische Untersuchung im Anwendungsbereich der 16. BImSchV Vorhaben: B 23, Ersatzneubau Echelsbacher Brücke Auftraggeber: Dr. Schütz Ingenieure An der Stadtmauer Kempten Bearbeitungsstand: 01/2016 Projekt-Nr.: Prinzregentenstraße Augsburg Tel.: 0821/ Fax: 0821/ info@em-plan.com
3 Auftrag vom: Anzahl Seiten: 20 Anzahl Anlagen: 5 Ansprechpartner: Mitarbeiter: Manfred Ertl Thomas Schreyer Durchwahl: 0821 / Dokument: ertl@em-plan.com 874_B23_Echelsbacher Brücke_16BImSchV_ Das vorliegende Gutachten ist das geistige Eigentum von em plan. Das Gutachten ist ausschließlich zur Durchführung des behandelten Vorhabens zu verwenden. Die Weitergabe des Gutachtens oder dessen Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Gestattung zulässig. Projekt-Nr.: Seite 2
4 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand der Untersuchung Örtlichkeiten und Bauvorhaben Örtlichkeiten Bauvorhaben Beurteilungsgrundlage Beurteilungsgrundlage BImSchV Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV Ausdehnung des Lärmschutzbereichs Schallemissionen aus Straßenverkehr Immissionsorte Schallimmissionen und Beurteilung Innerhalb des baulichen Eingriffs Außerhalb des baulichen Eingriffs Zusammenfassung A) Häufig verwendete Abkürzungen B) Anlagenverzeichnis C) Grundlagenverzeichnis / Literatur D) Tabellen Projekt-Nr.: Seite 3
5 1. Gegenstand der Untersuchung Für die Echelsbacher Brücke, über welche die Bundestraße 23 die Ammer quert, ist ein Ersatzneubau geplant. Im Zuge dessen soll auf der Westseite der Brücke, beim Anschluss an die Staatstraße 2059, ein Kreisverkehr entstehen. Während der Bauphase soll der Verkehr über eine Behelfsbrücke geführt werden. Im näheren Umfeld der Baumaßnahme befindet sich ausschließlich nicht überplanter Außenbereich. Zweck der vorliegenden Untersuchung ist es, das Bauvorhaben aus schalltechnischer Sicht auf der Grundlage der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) [1] einer Prüfung zu unterziehen. Für die Beurteilung sind drei Fallgestaltungen zu unterscheiden. Es sind dies der Bestand, der Interimszustand mit Behelfsbrücke sowie der Planfall nach Fertigstellung der Brükke. Insoweit die Voraussetzungen der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV für Lärmvorsorgemaßnahmen gegeben sind, sind Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Gebäude mit Anspruch auf baulichen Schallschutz sind zu dokumentieren. Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgt für den Straßenverkehr nach den RLS-90 [1]. Der vorliegende Bericht dokumentiert Randbedingungen und Ergebnisse der Untersuchung. Projekt-Nr.: Seite 4
6 2. Örtlichkeiten und Bauvorhaben 2.1 Örtlichkeiten Die örtlichen Gegebenheiten sind den Lageplänen in der Anlage 1 zu entnehmen. Das Untersuchungsgebiet befindet sich an der Bundesstraße B 23 zwischen Rottenbuch und Bad Bayersoien westlich von Lettigenbichl. Hier quert die B 23 über die Echelsbacher Brücke die Ammer. Die Echelsbacher Brücke führt in Ost-West-Richtung über die Ammer. Nördlich und südlich der Brücke verläuft die Bundesstraße 23 in Nord-Süd-Richtung. Die von Norden kommende Kreisstraße GAP 3 trifft östlich der Brücke auf die B 23. Westlich der Brücke liegt der Anschluss der von Südwesten kommenden Staatstraße 2059 an die B 23. Sämtliche Straßen im Untersuchungsgebiet sind je Richtung einspurig ausgebaut. Im näheren Umfeld der Baumaßnahme befindet sich ausschließlich nicht überplanter Außenbereich. Östlich der Baumaßnahme liegt in etwa 215 m Entfernung zur Brückenmitte das Hotel Christophorus. Südlich des Hotels befinden sich Wohnnutzungen sowie ein Baustoffhandel. Westlich und südwestlich der Baumaßnahme liegen in über 350 m Entfernung zur Brückenmitte landwirtschaftliche Betriebe mit Wohnnutzungen. Das Untersuchungsgebiet ist, vor allem auf Höhe der Ammerschlucht, stark bewegt. So liegt das Gelände der Ammerschlucht umgebend auf einer Höhe von ca. 785 m über NN und fällt in dieser auf bis zu etwa 710 m über NN ab. Projekt-Nr.: Seite 5
7 Abbildung 1: Luftbild des Untersuchungsraums, Quelle: Google earth 2.2 Bauvorhaben Für die ca. 185 m lange Echelsbacher Brücke ist ein Ersatzneubau geplant. Im Zuge dessen soll auf der Westseite der Brücke, beim Anschluss an die Staatstraße 2059, ein Kreisverkehr entstehen. Des Weiteren soll die Kreisstraße GAP 3 kurz nach dem Anschluss an die B 23 abschnittsweise um etwa 14 m nach Osten verschoben werden. Während der Bauphase soll der Verkehr über eine Behelfsbrücke geführt werden. Die Behelfsbrücke wird im Westen etwa 14 m südlich der bestehenden Brücke liegen, im Osten etwa 60 m weiter südlich. Gemäß den zur Verfügung gestellten Planunterlagen soll der Kreisverkehr zu diesem Zeitpunkt bereits bestehen. Änderungen in der Verkehrsbelastung als Folge der Maßnahme werden nicht erwartet. Projekt-Nr.: Seite 6
8 3. Beurteilungsgrundlage 3.1 Beurteilungsgrundlage BImSchV Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen baulichen Eingriff in einen vorhandenen Straßenverkehrsweg handelt, wird für die Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung herangezogen. Gemäß 16. BImSchV gilt: 1 Anwendungsbereich (1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen- und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. 2 Immissionsgrenzwerte (1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Tag Nacht 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) 4. in Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A) Projekt-Nr.: Seite 7
9 (2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. (3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden." Eine Pegelerhöhung von 3 db(a) ist per Definition dann gegeben, wenn die Differenz der Immissionspegel zwischen Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall mindestens 2,1 db(a) beträgt. 3.2 Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV Bei der Baumaßnahme erfolgt ein baulicher Eingriff in einen bestehenden Straßenverkehrsweg, ohne zusätzliche Straßenwege hinzuzufügen. Zur Beurteilung ob es sich bei der Baumaßnahme um einen erheblichen baulichen Eingriff handelt findet die im Verkehrsblatt 12/97 veröffentlichten Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Straßen in der Baulast des Bundes. VLärmSchR 97 - Anwendung. So nennt die VLärm- SchR 97 folgende Beispiele für erhebliche bauliche Eingriffe: Bau von Anschlußstellen, Bau von Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie von Abbiegestreifen, Bau von Zusatzfahrstreifen oder Mehrzweckfahrstreifen, Bau von Standstreifen, Bau von Radwegen, Bau von Fahrstreifen für zusätzliche Fahrbeziehungen im Bereich planfreier Knotenpunkte, deutliche Fahrbahnverlegung durch bauliche Maßnahmen, deutliche Veränderung der Höhenlage einer Straße (z.b. kreuzungsfreier Umbau). Da es sowohl im Endzustand der geplanten Baumaßnahme sowie auch im Interimszustand mit Behelfsbrücke zu einer Fahrbahnverlegung und Veränderung der Höhenlage kommt werden beide Zustände als erheblicher baulicher Eingriff im Sinn der 16. BImSchV eingestuft. Es ist zu berechnen, ob als Folge der Baumaßnahme im Endzustand sowie im Interimszustand eine wesentliche Änderung i. S. der 16. BImSchV in Verbindung mit einer Grenzwertüberschreitung eintritt, bzw. welche Auswirkungen aus der Baumaßnahme zu erwarten sind. Projekt-Nr.: Seite 8
10 3.3 Ausdehnung des Lärmschutzbereichs Es finden die im Verkehrsblatt 12/97 veröffentlichten Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Straßen in der Baulast des Bundes. VLärmSchR 97 - [2] Beachtung. Unter Punkt C der VLärmSchR 97 ist die Lärmvorsorge geregelt. Bedeutung erlangt im vorliegenden Vorhaben insbesondere die Ermittlung der Ausdehnung des Lärmschutzbereichs. Nach Pkt. 27 Lärmschutzbereich gelten folgende Planungsgrundsätze: Die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen ist über den Neubau- bzw. Ausbauabschnitt hinaus für den Bereich zu prüfen, auf den der vom Verkehr im Bauabschnitt ausgehende Lärm ausstrahlt. Dabei ist zu beachten: bei der Ermittlung des Beurteilungspegels im Bauabschnitt wird die volle Verkehrsstärke (Verkehrsbelastung des Bauabschnitts und des sich anschließenden, baulich nicht veränderten Bereichs) zugrunde gelegt; bei der Ermittlung des Beurteilungspegels des vorhandenen, baulich nicht geänderten Bereichs, ist jedoch nur die Verkehrsbelastung des Bauabschnitts maßgeblich, die Verkehrsbelastung des sich anschließenden, baulich nicht geänderten Bereichs ist außer Acht zu lassen, d. h. mit Null anzusetzen. Im vorliegenden Fall entfaltet die Regelung Relevanz für das westliche und südliche Bauende der Maßnahme. Projekt-Nr.: Seite 9
11 4. Schallemissionen aus Straßenverkehr Die Berechnung der Schallimmissionen im Untersuchungsgebiet erfolgt für den Prognosehorizont 2030 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, den RLS-90. Die Verkehrsmengen je 24 h und Straßenabschnitt (DTV-Werte) sowie die anzusetzenden Lkw- Anteile wurden aus der Straßenverkehrszählung 2010 der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern entnommen. Der Emissionspegel L m,e nach den RLS-90 ist der über den jeweiligen Beurteilungszeitraum gemittelte Schalldruckpegel in 25 m Abstand zur Achse des jeweils betrachteten Fahrstreifens in einer Höhe von 2,25 m über Gelände bei ebenen Ausbreitungsbedingungen. Maßgeblich für die Höhe des Emissionspegels sind die Verkehrsmenge, der Lkw-Anteil sowie die zulässige Geschwindigkeit. Weiterhin sind grundsätzlich Zuschläge für die Fahrbahn, für lichtzeichengeregelte Knoten und für Steigungen zu beachten. Im konkreten Fall weist der Anschluss an die Kreisstraße GAP 3 im Planfall eine Steigung von ca. 6 % auf. Der Fahrbahnbelag weist keine lärmmindernden Eigenschaften auf (D StrO = 0), Lichtsignalanlagen sind innerhalb des Untersuchungsgebiets nicht vorhanden. Die Verkehrsmengen wurden für den Prognosehorizont 2025 mit 1 % Zunahme / Jahr nach RAS-Q 96 hochgerechnet. Dies entspricht jedoch in erster Näherung gleichzeitig dem Prognosehorizont 2030, da nach Angaben anerkannter Verkehrsgutachter (z. B. Herr Prof. Dr. Kurzak) durch die demographische Entwicklung in Deutschland davon ausgegangen werden kann, dass die Verkehrszahlen nach 2025 nicht mehr wesentlich steigen werden. Nach Rücksprache mit dem staatlichem Bauamt Weilheim gilt für die Bundesstraße B 23 von Süden kommend etwa 200 m vor der Brücke ein Tempolimit von 80 km/h und 100 m vor Brücke ein Tempolimit von 60 km/h. Ebenso wird die zulässige Geschwindigkeit auf der B 23 im Norden ca. 200 m vor der Einmündung der Staatstraße 2059 auf die B 23 auf 80 km/h und 100 m vor der Einmündung auf 60 km/h beschränkt. Für die Staatstraße 2059 und die Kreisstraße GAP 3 gelten keine weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen. Im geplanten Kreisverkehr wird von einer maximalen Geschwindigkeit um 30 km/h ausgegangen. Es werden dieselben Verkehre unterstellt wie auf der B 23, d. h. die kommenden und gehenden Verkehre je hälftig auf die beiden Seiten des Kreisverkehrs verteilt. Die stündlichen Verkehrsstärken M (Tag) und M (Nacht) werden entsprechend der jeweiligen Straßengattung nach den RLS-90 bestimmt. Die angesetzten Verkehre sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Projekt-Nr.: Seite 10
12 Tabelle 2: Verkehre und Schallemissionen, alle betrachteten Fälle Straße / Abschnitt B 23 (von Rottenbuch bis Einmündung St 2059) B 23 (von Rottenbuch bis Einmündung St 2059) B 23 (von Rottenbuch bis Einmündung St 2059) DTV [Kfz/24h] stündliche Verkehrsstärke M [Kfz/h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Fahrbahnzuschlag D StrO [db(a)] Emissionspegel L m,e [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht ,9 9, ,7 58, ,9 9, ,4 57, ,9 9, ,3 55,7 Kreisverkehr ,0 10, ,1 50,4 B 23 (von Einmündung St 2059 bis Saulgrub) B 23 (von Einmündung St 2059 bis Saulgrub) B 23 (von Einmündung St 2059 bis Saulgrub) ,0 10, ,7 57, ,0 10, ,8 59, ,0 10, ,0 60,1 St ,0 8, ,3 55,5 Kreisstraße GAP ,5 13, ,9 50,4 Projekt-Nr.: Seite 11
13 5. Immissionsorte Die Schallimmissionen aus Straßenverkehr wurden an sämtlichen relevanten Gebäuden im Umfeld der Baumaßnahme, an 7 Immissionsorten, berechnet. Dabei liegen 3 Immissionsorte innerhalb und 4 Immissionsorte außerhalb des baulichen Eingriffs. Die Lage der untersuchten Gebäude bzw. Immissionsorte sind den Lageplänen in der Anlage 1 zu entnehmen. Für die schalltechnische Beurteilung der Baumaßnahme wurden folgende repräsentative Immissionsorte innerhalb des baulichen Eingriffs ausgewählt: IO 1, Sommerhof 4 ½, Mischgebiet (Hotel Christophorus) IO 2, Sommerhof 5, Mischgebiet IO 3, Sommerhof 6, Mischgebiet (Baustoffhandel) Außerhalb des baulichen Eingriffs wurden folgende Immissionsorte untersucht: IO 4, Sommerhof 7 ½, Mischgebiet IO 5, Sommerhof 5 ½, Mischgebiet IO 6, Steingadener Str. 2, Mischgebiet IO 7, Schleifmühlenweg 2, Mischgebiet Projekt-Nr.: Seite 12
14 6. Schallimmissionen und Beurteilung 6.1 Innerhalb des baulichen Eingriffs Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt nach den RLS-90. Die Schallimmissionen wurden getrennt nach Tag (T)- und Nachtzeitraum (N) berechnet. Die Berechnungshöhe beträgt 2,8 m je Geschoss, die Immissionsorte liegen 0,01 m vor der jeweiligen Fassade. Berücksichtigt wurde zudem die erste Reflexionsordnung unter Ansatz eines Reflexionsverlustes von 1 db für glatte Fassaden. In Anlage 2 sind die Berechnungsergebnisse für den Interimszustand mit Behelfsbrücke und in Anlage 3 für den Endzustand dargestellt. Nachstehend werden die Berechnungsergebnisse für die Behelfsbrücke innerhalb des baulichen Eingriffs aufgeführt: Tabelle 3: Beurteilungspegel innerhalb des baulichen Eingriffs, Behelfsbrücke IO HR SW Nutzung IGW Lr im Pro- Lr im Pro- Differenz wesentl. An- gnose- gnose- Änderung pruch- pass. LS Nullfall Planfall T N T N T N T N T N T / N / in db(a) X / - nein IO_01 SW EG MI ,0 60,4 62,9 55,6-4,0-4,8 - - nein IO_01 SW 1.OG MI ,1 60,5 63,2 56,0-3,9-4,5 - - nein IO_01 SW 2.OG MI ,9 60,2 63,4 56,2-3,5-4,0 - - nein IO_02 W EG MI ,3 58,7 62,6 55,5-2,7-3,2 - - nein IO_02 W 1.OG MI ,9 59,2 63,7 56,6-2,2-2,5 - - nein IO_02 W 2.OG MI ,8 59,2 64,4 57,3-1,3-1,8 - - nein IO_03 W EG MI ,8 61,1 67,5 60,7-0,3-0,4 - - nein IO_03 W 1.OG MI ,9 61,1 68,1 61,4 0,2 0,3 - X N IO_03 W 2.OG MI ,7 61,0 68,2 61,5 0,5 0,5 - X N Wie ersichtliche ergibt sich als Folge der Baumaßnahme im Interimszustand bei den nördlichen Immissionsorten eine Abnahme und bei dem südlich gelegen Immissionsort IO 3 eine Zunahme der Beurteilungspegel. Die Zunahme beträt maximal 0,5 db(a) tags und nachts. Sie ist darauf zurückzuführen, dass die Behelfsbrücke im Vergleich zur Bestandsbrücke weiter südlich liegt. Die Abnahme im Erdgeschoss am Immissionsort IO 3 ergibt sich durch den Sachverhalt, dass Projekt-Nr.: Seite 13
15 der östliche Anschluss an die Behelfsbrücke im Vergleich zur Bestandsbrücke tiefer liegt und es somit zu einer Abschirmung kommt. Eine wesentliche Änderung in Verbindung mit einer Grenzwertüberschreitung i. S. der 16. BImSchV ist nachts gegeben, da der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 60 db(a) in der Nacht durch den erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird. Betroffen ist der Immissionsort IO 3. Da an diesem jedoch augenscheinlich keine Nachtnutzung ausgeübt wird entstehen effektiv keine Ansprüche auf Schallschutz. Tags liegt keine wesentliche Änderung vor, da weder eine Pegelerhöhung um 3 db(a) zu verzeichnen ist, noch die Beurteilungspegel die Schwelle von 70 db(a) erreichen. Schallschutzmaßnahmen als Folge der Baumaßnahem auf der Grundlage der 16. BImSchV werden somit während des Interimszustandes mit Behelfsbrücke nicht erforderlich. Im Folgenden werden die Berechnungsergebnisse für den Endzustand der Baumaßnahme innerhalb des baulichen Eingriffs dargestellt: Tabelle 4: Beurteilungspegel innerhalb des baulichen Eingriffs, Prognose-Planfall IO HR SW Nutzung IGW Lr im Pro- Lr im Pro- Differenz wesentl. An- gnose- gnose- Änderung pruch- pass. LS Nullfall Planfall T N T N T N T N T N T / N / in db(a) X / - nein IO_01 SW EG MI ,0 60,4 67,0 60,4 0,0 0,0 - - nein IO_01 SW 1.OG MI ,1 60,5 67,1 60,4 0,0-0,1 - - nein IO_01 SW 2.OG MI ,9 60,2 66,9 60,2 0,0 0,0 - - nein IO_02 W EG MI ,3 58,7 65,2 58,6-0,1-0,1 - - nein IO_02 W 1.OG MI ,9 59,2 65,8 59,1-0,1-0,1 - - nein IO_02 W 2.OG MI ,8 59,2 65,7 59,1-0,1-0,1 - - nein IO_03 W EG MI ,8 61,1 67,7 61,0-0,1-0,1 - - nein IO_03 W 1.OG MI ,9 61,1 67,8 61,1-0,1 0,0 - - nein IO_03 W 2.OG MI ,7 61,0 67,6 60,9-0,1-0,1 - - nein Ausweislich obiger Tabelle ergeben sich für den Planfall bzw. Endzustand der Baumaßnahme an allen Immissionsorten nahezu gleichbleibende Beurteilungspegel. Lediglich leichte Pegelabnahmen von maximal 0,1 db(a) sind zu verzeichnen. Projekt-Nr.: Seite 14
16 Da es zu keiner Pegelerhöhung kommt liegt im Endzustand tags und nachts keine wesentliche Änderung i. S. der 16. BImSchV vor. Schallschutzmaßnahmen als Folge der Baumaßnahem auf der Grundlage der 16. BImSchV werden somit im Endzustand nicht erforderlich. 6.2 Außerhalb des baulichen Eingriffs Die obigen Berechnungen legten nahe, dass für den Interimszustand mit Behelfsbrücke an der südlichen Wohnbebauung Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen gegeben sein könnten. Die berechneten Schallimmissionen außerhalb des baulichen Eingriffs aus Straßenverkehr für den Interimszustand sind in der Anlage 4 für den Tag- und Nachtzeitraum angegeben. An allen Immissionsorten kommt es zu Pegelzunahmen von bis zu 1,6/1,4 db(a) tags/nachts. Da damit außerhalb des baulichen Eingriffs keine Pegelerhöhung um 3 db(a) zu verzeichnen ist und die ermittelten Beurteilungspegel die Werte von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts nicht erreichen ist keine wesentliche Änderung i. S. der 16. BImSchV gegeben. Damit löst die Baumaßnahme im Interimszustand außerhalb des baulichen Eingriffs keine Schallschutzmaßnahmen aus. Da es für den Endzustand innerhalb des baulichen Eingriffs zu keinem Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen kommt ist auszuschließen, dass es an den Immissionsorten außerhalb des baulichen Eingriffs zu Ansprüchen kommt. Nachrichtlich sind in Anlage 5 dennoch die Berechnungsergebnisse für den Endzustand außerhalb des baulichen Eingriffs angegeben. Wie aus Anlage 5 ersichtlich kommt es außerhalb des baulichen Eingriffs tags und nachts zu Pegelzunahmen von maximal 0,1 db(a). Da die ermittelten Beurteilungspegel weder die Werte von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts erreichen noch es zu einer Pegelerhöhung um 3 db(a) kommt ist keine wesentliche Änderung i. S. der 16. BImSchV gegeben. Somit ergeben sich auch außerhalb des baulichen Eingriffs für den Endzustand keine Ansprüche auf Schallschutz. Projekt-Nr.: Seite 15
17 7. Zusammenfassung Für die Echelsbacher Brücke, über welche die Bundestraße 23 die Ammer quert, ist ein Ersatzneubau geplant. Im Zuge dessen soll auf der Westseite der Brücke, beim Anschluss an die Staatstraße 2059, ein Kreisverkehr entstehen. Während der Bauphase soll der Verkehr über eine Behelfsbrücke geführt werden. Im näheren Umfeld der Baumaßnahme befindet sich ausschließlich nicht überplanter Außenbereich. Das Vorhaben war auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV einer Beurteilung zu unterziehen. Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgt für den Straßenverkehr nach den RLS-90 [3]. Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen: Da es sowohl im Endzustand der geplanten Baumaßnahme sowie auch im Interimszustand mit Behelfsbrücke zu einer Fahrbahnverlegung und Veränderung der Höhenlage kommt werden beide Zustände als erheblicher baulicher Eingriff im Sinn der 16. BImSchV eingestuft. Als Folge der Baumaßnahme ergeben sich im Interimszustand bei den nördlichen Immissionsorten eine Abnahme, und bei dem südlich gelegen Immissionsort IO 3 eine Zunahme der Beurteilungspegel. Die Zunahme beträt maximal 0,5 db(a) tags und nachts. Eine wesentliche Änderung in Verbindung mit einer Grenzwertüberschreitung i. S. der 16. BImSchV ist für den Interimszustand nachts gegeben, da der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 60 db(a) in der Nacht durch den erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird. Betroffen ist der Immissionsort IO 3. Da an diesem jedoch augenscheinlich keine Nachtnutzung ausgeübt wird entstehen effektiv keine Ansprüche auf Schallschutz. Tags liegt keine wesentliche Änderung vor, da weder eine Pegelerhöhung um 3 db(a) zu verzeichnen ist, noch die Beurteilungspegel die Schwelle von 70 db(a) erreichen. Schallschutzmaßnahmen als Folge der Baumaßnahem auf der Grundlage der 16. BImSchV werden somit während des Interimszustandes mit Behelfsbrücke nicht erforderlich. Da außerhalb des baulichen Eingriffs für den Interimszustand keine Pegelerhöhung um 3 db(a) zu verzeichnen ist und die ermittelten Beurteilungspegel die Werte von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts nicht erreichen ist keine wesentliche Änderung i. S. der 16. BImSchV gegeben. Damit löst die Baumaßnahme im Interimszustand außerhalb des baulichen Eingriffs keine Schallschutzmaßnahmen aus. Für den Planfall bzw. Endzustand der Baumaßnahme ergeben sich an allen Immissionsorten nahezu gleichbleibende Beurteilungspegel. Lediglich leichte Pegelabnahmen von maximal 0,1 db(a) sind zu verzeichnen. Projekt-Nr.: Seite 16
18 Da es zu keiner Pegelerhöhung kommt liegt im Endzustand tags und nachts keine wesentliche Änderung i. S. der 16. BImSchV vor. Da es innerhalb des baulichen Eingriffs im Endzustand zu keinem Anspruch auf passiven Schallschutz kommt ist auszuschließen, dass es an Immissionsorten außerhalb des baulichen Eingriffs zu Ansprüchen kommt. Schallschutzmaßnahmen als Folge der Baumaßnahem auf der Grundlage der 16. BImSchV werden somit im Endzustand nicht erforderlich. Augsburg, Dipl.-Ing. (FH) M. Ertl Projekt-Nr.: Seite 17
19 A) Häufig verwendete Abkürzungen db(a) D Stg D StrO DTV in Kfz/24 h FO Fz G GOK HR IGW IO L m,e L r L W A M N S SW T W Dezibel, A-bewertet Zuschlag für Steigungen größer 5 % in db Zuschlag nach den RLS-90 für Fahrbahnbeläge Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kraftfahrzeugen pro 24 h Fahrbahnoberkante Fahrzeug Gewerbegebiet Geländeoberkante Himmelsrichtung Immissionsgrenzwert Immissionsort Emissionspegel, Mittelungspegel in 25 m Abstand zu Quelle bei einer mittleren Höhe von 2,25 m über dem Gelände in db(a) Beurteilungspegel A-bewerteter Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung Mischgebiet Nacht Sondergebiet Stockwerk Tag Wohngebiet B) Anlagenverzeichnis Anlage 1.1 Anlage 1.2 Anlage 1.3 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Übersichtslageplan Bestand Übersichtslageplan Behelfsbrücke Übersichtslageplan Planfall Pegeltabelle Behelfsbrücke, innerhalb des baulichen Eingriffs Pegeltabelle Endzustand, innerhalb des baulichen Eingriffs Pegeltabelle Behelfsbrücke, außerhalb des baulichen Eingriffs Pegeltabelle Endzustand, außerhalb des baulichen Eingriffs Projekt-Nr.: Seite 18
20 C) Grundlagenverzeichnis / Literatur [1] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 16. BImSchV, 1990 [2] BMVBS, Verkehrsblatt 12/97, Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, - VLärmSchR 97 -, 1997 [3] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [4] Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Straßenverkehrszählung 2010 [5] Staatliches Bauamt Weilheim, Geschwindigkeitsbeschränkungen im Untersuchungsraum, telefonisch am [6] Bayerische Vermessungsverwaltung, digitale Flurkarte, [7] PBU, Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen - Höhenplan Bundesstraße B 23, Stand 12/2015 [8] PBU, Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen - Höhenplan Kreisverkehr und Anschlussstraßen, Stand 12/2015 [9] PBU, Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen - Höhenplan Behelfsumfahrung Bundesstraße B 23, Stand 06/2015 [10] PBU, Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen - Lageplan Behelfsumfahrung, Stand 09/2015 [11] PBU, Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen - Lageplan, Stand 11/2015 [12] MAX STREICHER GmbH & Co. Kommanditgesellschaft a. A., Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen - Behelfsbrücke, Stand [13] Dr. Schütz Ingenieure, Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen - Bauwerksplan Längsschnitt und Draufsicht, Stand [14] Dr. Schütz Ingenieure, Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen - Bauwerksplan Längsschnitt Bestand, Stand Projekt-Nr.: Seite 19
21 D) Tabellen Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 7 Tabelle 2: Verkehre und Schallemissionen, alle betrachteten Fälle 11 Tabelle 3: Beurteilungspegel innerhalb des baulichen Eingriffs, Behelfsbrücke 13 Tabelle 4: Beurteilungspegel innerhalb des baulichen Eingriffs, Prognose-Planfall 14 Projekt-Nr.: Seite 20
22 / B /4 970 GAP /2 1040/4 1031/3 964/ /2 IO_ /1 1060/2 1031/ Steingadener Str. 1135/4 St /2 Schleifmühlenweg 975/5 975/3 975/ /2 4 1/2 IO_ IO_ Lettigenbichl /3 960/ / IO_ /2 1141/3 963 B23 6 IO_ Zeichenerklärung Straßenachse Straße/Fahrweg Straßenoberfläche Hauptgebäude Nebengebäude Immissionsort Grenze baulicher Eingriff 1141/ Auftraggeber: Dr. Schütz Ingenieure An der Stadtmauer Kempten /4 6 1/2 985 Auftragnehmer: Prinzregentenstraße Augsburg 0821/ info@em-plan.com / Übersichtslageplan Bestand 7 1/2 1032/13 IO_ / Maßstab: 1:4000 Bearbeitungsstand: 01/2016 Projekt: /2 IO_ Schalltechnische Untersuchung B 23, Ersatzneubau Echelsbacher Brücke 2091/ Anlage 1.1
23 / B /4 970 GAP /2 1040/4 1031/3 964/ /2 IO_ /1 1060/2 1031/ Steingadener Str. 1135/4 St /2 Schleifmühlenweg 975/5 975/3 975/ /2 4 1/2 IO_ IO_ Lettigenbichl /3 960/ / IO_ /2 1141/3 963 B23 6 IO_ Zeichenerklärung Straßenachse Straße/Fahrweg Straßenoberfläche Hauptgebäude Nebengebäude Immissionsort Grenze baulicher Eingriff 1141/ Auftraggeber: Dr. Schütz Ingenieure An der Stadtmauer Kempten /4 6 1/2 985 Auftragnehmer: Prinzregentenstraße Augsburg 0821/ info@em-plan.com / Übersichtslageplan Behelfsbrücke 7 1/2 1032/13 IO_ / Maßstab: 1:4000 Bearbeitungsstand: 01/2016 Projekt: /2 IO_ Schalltechnische Untersuchung B 23, Ersatzneubau Echelsbacher Brücke 2091/ Anlage 1.2
24 / B /4 970 GAP /2 1040/4 1031/3 964/ /2 IO_ /1 1060/2 1031/ Steingadener Str. 1135/4 St /2 Schleifmühlenweg 975/5 975/3 975/ /2 4 1/2 IO_ IO_ Lettigenbichl /3 960/ / IO_ /2 1141/3 963 B23 6 IO_ Zeichenerklärung Straßenachse Straße/Fahrweg Straßenoberfläche Hauptgebäude Nebengebäude Immissionsort Grenze baulicher Eingriff 1141/ Auftraggeber: Dr. Schütz Ingenieure An der Stadtmauer Kempten /4 6 1/2 985 Auftragnehmer: Prinzregentenstraße Augsburg 0821/ info@em-plan.com / Übersichtslageplan Planfall 7 1/2 1032/13 IO_ / Maßstab: 1:4000 Bearbeitungsstand: 01/2016 Projekt: /2 IO_ Schalltechnische Untersuchung B 23, Ersatzneubau Echelsbacher Brücke 2091/ Anlage 1.3
25 Beurteilungspegel nach 16. BImSchV Schalltechnische Untersuchung B 23, Ersatzneubau - Echelsbacher Brücke Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr, Prognose 2030, innerhalb baulichen Eingriffs Behelfsbrücke Punktname Straßenname Haus-Nr. HR SW Nutz. IGW Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Differenz wesentl. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Änderung pass. LS in db(a) in db(a) in db(a) in db(a) Tag Nacht IO_01 Sommerhof 4 1/2 SW EG MI ,0 60,4 62,9 55,6-4,0-4,8 - - nein SW 1.OG ,1 60,5 63,2 56,0-3,9-4,5 - - nein SW 2.OG ,9 60,2 63,4 56,2-3,5-4,0 - - nein IO_02 Sommerhof 5 W EG MI ,3 58,7 62,6 55,5-2,7-3,2 - - nein W 1.OG ,9 59,2 63,7 56,6-2,2-2,5 - - nein W 2.OG ,8 59,2 64,4 57,3-1,3-1,8 - - nein IO_03 Sommerhof 6 W EG MI ,8 61,1 67,5 60,7-0,3-0,4 - - nein W 1.OG ,9 61,1 68,1 61,4 0,2 0,3 - X N W 2.OG ,7 61,0 68,2 61,5 0,5 0,5 - X N EM Plan Prinzregentenstraße Augsburg Anlage 2 SoundPLAN 7.4
26 Beurteilungspegel nach 16. BImSchV Schalltechnische Untersuchung B 23, Ersatzneubau - Echelsbacher Brücke Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr, Prognose 2030, innerhalb baulichen Eingriffs Endzustand Punktname Straßenname Haus-Nr. HR SW Nutz. IGW Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Differenz wesentl. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Änderung pass. LS in db(a) in db(a) in db(a) in db(a) Tag Nacht IO_01 Sommerhof 4 1/2 SW EG MI ,0 60,4 67,0 60,4 0,0 0,0 - - nein SW 1.OG ,1 60,5 67,1 60,4 0,0-0,1 - - nein SW 2.OG ,9 60,2 66,9 60,2 0,0 0,0 - - nein IO_02 Sommerhof 5 W EG MI ,3 58,7 65,2 58,6-0,1-0,1 - - nein W 1.OG ,9 59,2 65,8 59,1-0,1-0,1 - - nein W 2.OG ,8 59,2 65,7 59,1-0,1-0,1 - - nein IO_03 Sommerhof 6 W EG MI ,8 61,1 67,7 61,0-0,1-0,1 - - nein W 1.OG ,9 61,1 67,8 61,1-0,1 0,0 - - nein W 2.OG ,7 61,0 67,6 60,9-0,1-0,1 - - nein EM Plan Prinzregentenstraße Augsburg Anlage 3 SoundPLAN 7.4
27 Beurteilungspegel nach 16. BImSchV Schalltechnische Untersuchung B 23, Ersatzneubau - Echelsbacher Brücke Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr, Prognose 2030, außerhalb baulichen Eingriffs Behelfsbrücke Punktname Straßenname Haus-Nr. HR SW Nutz. IGW Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Differenz wesentl. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Änderung pass. LS in db(a) in db(a) in db(a) in db(a) Tag Nacht IO_04 Sommerhof 7 1/2 N EG MI ,2 44,5 52,8 45,9 1,6 1,4 - - nein N 1.OG ,5 44,8 53,1 46,2 1,6 1,4 - - nein N 2.OG ,0 45,3 53,5 46,7 1,5 1,4 - - nein IO_05 Sommerhof 5 1/2 N EG MI ,7 43,0 50,8 44,0 1,1 1,0 - - nein N 1.OG ,0 43,3 51,2 44,4 1,2 1,1 - - nein N 2.OG ,3 43,6 51,5 44,6 1,2 1,0 - - nein IO_06 Steingadener Str. 2 SO EG MI ,6 42,5 49,7 42,6 0,1 0,1 - - nein SO 1.OG ,9 42,7 50,0 42,9 0,1 0,2 - - nein SO 2.OG ,1 43,0 50,2 43,1 0,1 0,1 - - nein IO_07 Schleifmühlenweg 2 O EG MI ,2 41,2 49,1 42,1 0,9 0,9 - - nein O 1.OG ,4 41,4 49,3 42,4 0,9 1,0 - - nein O 2.OG ,7 41,7 49,5 42,6 0,8 0,9 - - nein EM Plan Prinzregentenstraße Augsburg Anlage 4 SoundPLAN 7.4
28 Beurteilungspegel nach 16. BImSchV Schalltechnische Untersuchung B 23, Ersatzneubau - Echelsbacher Brücke Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr, Prognose 2030, außerhalb baulichen Eingriffs Endzustand Punktname Straßenname Haus-Nr. HR SW Nutz. IGW Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Differenz wesentl. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Änderung pass. LS in db(a) in db(a) in db(a) in db(a) Tag Nacht IO_04 Sommerhof 7 1/2 N EG MI ,2 44,5 51,2 44,5 0,0 0,0 - - nein N 1.OG ,5 44,8 51,6 44,8 0,1 0,0 - - nein N 2.OG ,0 45,3 52,0 45,3 0,0 0,0 - - nein IO_05 Sommerhof 5 1/2 N EG MI ,7 43,0 49,6 42,9-0,1-0,1 - - nein N 1.OG ,0 43,3 49,9 43,2-0,1-0,1 - - nein N 2.OG ,3 43,6 50,2 43,5-0,1-0,1 - - nein IO_06 Steingadener Str. 2 SO EG MI ,6 42,5 49,5 42,4-0,1-0,1 - - nein SO 1.OG ,9 42,7 49,8 42,6-0,1-0,1 - - nein SO 2.OG ,1 43,0 50,0 42,9-0,1-0,1 - - nein IO_07 Schleifmühlenweg 2 O EG MI ,2 41,2 48,3 41,3 0,1 0,1 - - nein O 1.OG ,4 41,4 48,5 41,5 0,1 0,1 - - nein O 2.OG ,7 41,7 48,7 41,7 0,0 0,0 - - nein EM Plan Prinzregentenstraße Augsburg Anlage 5 SoundPLAN 7.4
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