Lärmtechnische Untersuchungen. Planfeststellung

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1 Autobahndirektion Nordbayern Unterlage 11.1 T Lärmtechnische Untersuchungen zur Planfeststellung Bundesautobahn A 3 Frankfurt - Nürnberg 6-streifiger Ausbau Abschnitt: nördlich Tank- und Rastanlage Aurach bis Bau-km bis Bau-km in der Tektur vom geändert Aufgestellt und geprüft: Nürnberg, den Autobahndirektion Nordbayern Röthig, Baudirektor

2 Inhaltsverzeichnis Unterlage : Erläuterungsbericht zu den lärmtechnischen Untersuchungen 1 Rechtsgrundlagen Berechnungsgrundlagen, Maßnahmenkonzept Ergebnisse Lärmberechnung... 6 T Erlangen, Ortsteil Kosbach... 6 Herzogenaurach, Ortsteil Haundorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt)... 7 Erlangen, Ortsteil Häusling... 8 Erlangen, Ortsteil Steudach... 8 Erlangen, Ortsteil Frauenaurach... 9 Erlangen, Ortsteil Kriegenbrunn...10 Erlangen, Ortsteil Bruck...11 Erlangen, Ortsteil Eltersdorf T Erlangen, Ortsteil Tennenlohe Gesamtbeurteilung...15 Unterlage : Ergebnisse lärmtechnischer Untersuchungen Herzogenaurach, Ortsteil Haundorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt) Erlangen, Ortsteile Häusling und Steudach Erlangen, Ortsteile Frauenaurach und Kriegenbrunn Erlangen, Ortsteile Bruck und Eltersdorf T lärmtechnischen Untersuchungen Seite 1

3 1 Rechtsgrundlagen Nach 41 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dies gilt nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden ( 41 Abs. 2 BImSchG). Gemäß 1 Abs. 2, Ziffer 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom ist eine Änderung wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr erweitert wird. Dies ist beim 6-streifigen Ausbau der A 3 der Fall. Damit sind die Voraussetzungen der Lärmvorsorge erfüllt. Für die A 73 besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge gemäß der 16. BImSchV. Für den Ausbau der A 3 gelten folgende Grenzwerte nach 16. BImSchV: Art der Nutzung an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten Immissionsgrenzwert Tag Nacht (SO) 57 db(a) 47 db(a) (W) 59 db(a) 49 db(a) (M) 64 db(a) 54 db(a) in Gewerbegebieten (GE) 69 db(a) 59 db(a) Die Einstufung der Gebietsnutzungen erfolgt lt. 2 Abs. 2 der 16. BImSchV i. V. m. den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) auf Grundlage der Bebauungspläne. Sind keine rechtskräftigen Bebauungspläne vorhanden, werden die Gebiete nach der Schutzbedürftigkeit der vorhandenen Bebauung beurteilt. lärmtechnischen Untersuchungen Seite 2

4 2 Berechnungsgrundlagen, Maßnahmenkonzept Die der Lärmberechnung zugrunde zu legenden Verkehrsdaten ergeben sich laut eines Verkehrsgutachtens von Prof. Kurzak vom wie folgt: Straße DTV 2025 Kfz/24h maßgebende Verkehrsstärke M Kfz/h maßgebender Lkw-Anteil P % tags nachts tags nachts BAB A 3, nördl. AS Erlangen-Frauenaurach AS Erlangen-Frauenaurach, Fahrtrichtung Nürnberg BAB A 3 St2244 AS Erlangen-Frauenaurach, Fahrtrichtung Nürnberg St2244 (Frauenaurach) BAB A 3 AS Erlangen-Frauenaurach, Fahrtrichtung Nürnberg St2244 (Herzogenaurach) BAB A 3 AS Erlangen-Frauenaurach, Fahrtrichtung Würzburg BAB A 3 St2244 AS Erlangen-Frauenaurach, Fahrtrichtung Würzburg St2244 BAB A 3 BAB A 3, AS Er.-Frau. AK Fürth/Er. Fahrtrichtung Nürnberg BAB A 3 BAB A 73 Richtg. Fürth Fahrtrichtung Nürnberg BAB A 3 BAB A 73 Ri. Bamberg Fahrtrichtung Bamberg BAB A 73 BAB A 3 Ri. Nürnberg ,0 38, ,06 DTV 0,018 DTV 25 *) 45 *) 800 0,06 DTV 0,018 DTV 25 *) 45 *) ,06 DTV 0,018 DTV 25 *) 45 *) ,06 DTV 0,018 DTV 25 *) 45 *) ,06 DTV 0,018 DTV 25 *) 45 *) ,5 35, ,3 23, ,7 12, ,8 25 lärmtechnischen Untersuchungen Seite 3

5 Straße (Fortsetzung) DTV 2025 Kfz/24h maßgebende Verkehrsstärke M Kfz/h maßgebender Lkw-Anteil P % tags nachts tags nachts Fahrtrichtung Bamberg BAB A 73 BAB A 3 Ri. Würzburg Fahrtrichtung Würzburg BAB A 3 BAB A 73 Ri. Bamberg Fahrtrichtung Würzburg BAB A 3 BAB A 73 Richtg. Fürth Fahrtrichtung Fürth BAB A 73 BAB A 3 Ri. Würzburg Fahrtrichtung Fürth BAB A 73 BAB A 3 Ri. Nürnberg BAB A 3, östlich AK Fürth/Er ,6 21, ,0 27, ,9 21, ,8 11, ,3 27, ,5 37,2 *) keine gutachterliche Aussage, deshalb Ansatz gemäß Tabelle 3 der RLS-90 Die maximale Steigung liegt mit Ausnahme der Rampen der AS Erlangen- Frauenaurach unter 5 %. Die Geschwindigkeit auf der Strecke wurde für Pkws mit 130 km/h und für Lkws mit 80 km/h, auf den Rampen der AS Erlangen- Frauenaurach für Pkw und Lkw mit je 60 km/h angenommen. Im werden für die Geschwindigkeiten von Pkw und Lkw auf der halbdirekten Rampe 80 km/h, der Tangentialrampen im Nordwestquadranten 70 km/h, im Nordostquadranten 100 km/h, im Südwestquadranten und Südostquadranten 90 km/h und den Schleifenrampen 60 km/h angesetzt. Um den Umfang an aktiven Lärmschutzmaßnahmen und passiven Ergänzungsmaßnahmen in einem vertretbaren Umfang zu halten, wird für den gesamten Planungsabschnitt ein Lärmschutzbelag vorgesehen. Als Korrekturfaktor für die Straßenoberfläche wird deshalb D StrO = - 5 db(a) angesetzt. Auf den Großbrücken (Aurachtalbrücke, Main-Donau-Kanalbrücke) und dem Abschnitt zwischen der westlichen und östlichen Regnitzflutbrücke kommt ein Belag mit D StrO = - 2 db(a) zur Ausführung. lärmtechnischen Untersuchungen Seite 4

6 Die lärmtechnischen Untersuchungen zeigen, dass beim 6-streifigen Ausbau der A 3 ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen im Prognosejahr 2025 Lärm- Überschreitungen der Grenzwerte (GWÜ) der 16. BImSchV an rund Gebäuden in der Nacht bzw. an rund 180 Gebäuden am Tag auftreten würden. Die Größenordnung der Überschreitungen geht bis etwa 13 db(a). Damit werden umfangreiche Lärmschutzanlagen erforderlich. Die Maßnahmen werden nach dem in 41 Absatz 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konzipiert. Danach dürfen die Kosten für aktive Schutzmaßnahmen nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. Können Anwesen nicht angemessen durch aktive Lärmschutzmaßnahmen geschützt werden, so erhalten sie eine Entschädigung gemäß 42 BImSchG für die Anordnung passiver Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden (z. B. Lärmschutzfenster, Lüftungsanlagen etc.). Zur Reduzierung des Lärms an seinem Entstehungsort ist zunächst der Einsatz eines Lärmschutzbelags vorgesehen, der gegenüber dem Referenzbelag Gussasphalt eine Pegelminderung von D StrO = -5 db(a) aufweist. Weiterhin werden aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wänden, Steilwällen und Wällen sowie Kombinationen aus diesen Elementen vorgesehen. Steilwallkonstruktionen werden dabei aus mit 10 zur Vertikalen geneigten und mit Geokunststoffen in der Erdhinterfüllung rückverankerten Gabionen gebildet. Durch eine besondere Gesteinsfüllung bzw. den Einbau von Dämmmatten wird eine hochabsorbierende Wirkung der Gabionen erreicht. Mit Ausnahme von Brückenbereichen, wo aus gestalterischen Gründen überwiegend transparente Lärmschutzwände zum Einsatz kommen, werden auch die übrigen autobahnzugewandten Wandoberflächen hochabsorbierend ausgeführt. Die Gestaltung der bis zu 13 m hohen Lärmschutzanlagen ist in der folgenden Skizze dargestellt. Wall-Steillwall- Wandkombination mit 13 m Gesamthöhe 6 m 4 m 13 m 3 m lärmtechnischen Untersuchungen Seite 5

7 3 Ergebnisse Lärmberechnung Die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen in Form des Lärmschutzbelags sowie der aufgehenden Lärmschutzkonstruktionen zwischen 5 und 13 m Gesamthöhe bewirken eine erhebliche Reduzierung der Immissionspegel in den angrenzenden Wohngebieten. Verglichen mit dem sog. Prognose-Nullfall (Verkehrszuwachs bis zum Prognosejahr 2025 ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Bestand) ergeben sich Pegelminderungen um bis zu 15 db(a). Mit dem gewählten Konzept der aktiven Lärmschutzmaßnahmen (inkl. Lärmschutzbelag) können die Immissionsgrenzwerte am Tag mit einer zwei Ausnahmen an allen Gebäuden eingehalten werden. In der Nacht verbleiben an Gebäuden Grenzwertüberschreitungen in überwiegend geringem Umfang von unter 3 db(a). Ein Schutz dieser Bereiche alleine durch aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Straße wird mit Blick auf den technischen Mehraufwand, die Eingriffe in privates Grundeigentum sowie die Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild nicht als sinnvoll erachtet. Die Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen werden passiv geschützt. Sofern die Gebäudehülle nicht ohnehin einen ausreichenden Schutz der Innenräume gewährleistet, besteht Anspruch auf bauliche Verbesserungsmaßnahmen an Umfassungsbauteilen von Räumen, die überwiegend der Wohnnutzung dienen. Die Einstufung der Schutzbedürftigkeit von Wohnräumen sowie Art und Umfang passiver Lärmschutzmaßnahmen richtet sich nach den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97), Abschnitt C, Ziffer 3 ff.. Die Skala der Dezibel-Bewertung ist logarithmisch aufgebaut. Eine Reduzierung des Lärmpegels um 3 db(a) entspricht rechnerisch einer Halbierung der Verkehrsstärke. Nachfolgend werden die maßgebenden vom Autobahnlärm betroffenen Ortsbzw. Ortsteile hinsichtlich ihrer Lage und Nutzung betrachtet sowie das gewählte Lärmschutzkonzept erläutert. Erlangen, Ortsteil Kosbach Dieser Bereich liegt zwar außerhalb des Ausbauabschnittes, wurde aber in die schalltechnischen Untersuchungen des Vorentwurfs einbezogen, damit etwai- lärmtechnischen Untersuchungen Seite 6

8 ge Auswirkungen aus dem Planungsabschnitt bereits jetzt berücksichtigt werden können. Bei der damaligen Erstellung der Lärmschutzanlagen durch die Stadt Erlangen wurde der spätere 6-streifige Ausbau der BAB A 3 hinsichtlich des Abstandes der Konstruktion zum Fahrbahnrand berücksichtigt. Für den 6- streifigen Ausbau der A 3 im nördlichen Nachbarabschnitt zu dieser Planfeststellung wird diese Konstruktion nach den schalltechnischen Berechnungen hinsichtlich ihrer Höhe nicht ausreichend sein. Mit dem Ansatz des Prognoseverkehrs 2025 können lediglich die Immissionsgrenzwerte tagsüber eingehalten werden, nachts kommt es zu Immissionsgrenzwert-Überschreitungen an etlichen Gebäuden. Im vorliegenden Ausbauabschnitt sind jedoch keine zusätzlichen Maßnahmen (z.b. Abrückung der Straßentrasse, Abfangung der Wallanlage) notwendig. Der nördlich des Ausbauabschnittes liegende bestehende Lärmschutzwall kann auch bei einem weiterführenden Ausbau der BAB A 3 erhalten bleiben und entsprechend erhöht werden. Herzogenaurach, Ortsteil Haundorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt) Die Wohnbebauung des Ortsteils Haundorf liegt westlich der BAB A 3 am Beginn des vorliegenden Planungsabschnittes. Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass für den Prognosenullfall im Bereich der Wohn- und Mischgebiete des Ortsteils Haundorf tags an ca. 19 Gebäuden und nachts an ca. 121 Gebäuden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte auftreten werden. Deshalb sind zum Schutz der Wohnbebauung umfangreiche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Im Anschluss an den nördlich angrenzenden Einschnitt der BAB A 3 wird auf ca. 300 m ein 5 m hoher Wall geschüttet. Im Bereich der Überführungsbauwerke über die Kreisstraße ER 1 (BW 374a) und den Bimbach (BW 374b) wird auf ca. 325 m Länge im Dammbereich eine 7 m hohe Lärmschutzwand errichtet. Anschließend wird der 5 m hohe Wall mit einer 3 m aufgesetzten Lärmschutzwand auf ca. 525 m fortgesetzt. Trotz dieser umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen und Einsatz des Lärmschutzbelags treten nachts immer noch an 5 Gebäuden Immissionsgrenzwert- lärmtechnischen Untersuchungen Seite 7

9 Überschreitungen (bis max. 2 db(a)) auf. Alle diese Gebäude liegen im Geltungsbereich des Haundorfer Bebauungsplans, in dem auf die Einwirkungen durch Verkehrslärm der Autobahn hingewiesen und der Einbau von Schallschutzfenstern vorgeschrieben wird. Falls die vorhandenen Umfassungsbauteile dieser Gebäude mit Immissionsgrenzwert-Überschreitungen noch keinen ausreichenden Schallschutz bieten, sind für diese Gebäude zusätzlich noch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Tagesimmissionsgrenzwerte können bei allen Gebäuden eingehalten werden. Erlangen, Ortsteil Häusling Im Bereich der Wohn- und Mischgebiete des Ortsteils Häusling haben die schalltechnischen Berechnungen für den Prognosenullfall ergeben, dass an ca. 51 Gebäuden Überschreitungen der Nachtimmissionsgrenzwerte auftreten. Zum Schutz der Wohnbebauung wird im Anschluss an den nördlich angrenzenden Einschnitt der BAB A 3 auf ca. 300 m ein 5 m hoher Wall geschüttet. Im 325 m langen Bereich der Überführungsbauwerke über die Kreisstraße ER 1 (BW 374a) und den Bimbach (BW 374b) sowie den Beckenanlagen wird in Dammlage eine 5 m hohe Lärmschutzwand errichtet. Anschließend wird der 5 m hohe Wall auf ca. 425 m fortgesetzt. Im Zuge des Ausbaus der Tank- und Rastanlage Aurach kann an diese Wallanlage angeschlossen werden. Begünstigt durch den größeren Abstand der Wohngebiete zur Autobahn und die vorgelagerten Mischgebiete kann Vollschutz für den Ortsteil Häusling erreicht werden. D.h. es können mit diesen Lärmschutzmaßnahmen und dem Lärmschutzbelag die Immissionsgrenzwerte an allen Gebäuden sowohl für den Tag als für die Nacht eingehalten werden. Erlangen, Ortsteil Steudach Die schalltechnischen Berechnungen für den Prognosenullfall haben ergeben, dass im Bereich der Wohngebiete des Ortsteils Steudach nachts an ca. 23 Gebäuden Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes auftreten. Zum lärmtechnischen Untersuchungen Seite 8

10 Schutz der Wohnbebauung sind deshalb Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Aufgrund des hohen Flächenverbrauches und Einschnitts in den Klosterwald scheidet die Schüttung eines Lärmschutzwalles im Bereich des Waldes aus. Aber auch durch eine Lärmschutzwand mit ausreichenden Überstandslängen kann bedingt durch den großen Abstand Steudachs von der Autobahn (über 500 m) und die deshalb zu geringe Lärmbeugung kein wirkungsvoller Lärmschutz erreicht werden. Mit Ausführung des Lärmschutzbelags auf Höhe von Steudach treten im Wohngebiet nachts nur noch an 1 Gebäude Immissionsgrenzwert- Überschreitungen (bis max. 0,3 db(a) im 2. OG) auf. Für dieses Gebäude sind zusätzlich noch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, falls die vorhandenen Umfassungsbauteile noch keinen ausreichenden Schallschutz bieten. Die Tagesimmissionsgrenzwerte können bei allen Gebäuden eingehalten werden. Erlangen, Ortsteil Frauenaurach Die schalltechnischen Berechnungen für den Prognosenullfall haben ergeben, dass im Bereich des Erlanger Ortsteils Frauenaurach tags an ca. 27 Gebäuden und nachts an ca. 226 Gebäuden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte auftreten. Betroffen sind davon neben den Wohngebieten auch das Schulzentrum und das Gewerbegebiet Frauenaurach. Zum Schutz der Bebauung wird auf der Aurachtalbrücke eine ca. 305 m lange und 5 m hohe Lärmschutzwand errichtet. Diese wird auch im Bereich des Gewerbegebietes Frauenaurach bis zur Main-Donau-Kanalbrücke mit einer Höhe von 7 m weitergeführt. Ein Wall scheidet aus Platzgründen aus, er würde zu tief in die angrenzende bauliche Nutzung eingreifen. Trotz dieser umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen und Lärmschutzbelag (mit Ausnahme der Aurachtalbrücke und Main-Donau-Kanal-Brücke) treten in den Wohngebieten nachts immer noch an 18 Wohngebäuden Immissionsgrenzwert-Überschreitungen auf. Für diese Gebäude sind zusätzlich noch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, falls die vorhandenen Umfas- lärmtechnischen Untersuchungen Seite 9

11 sungsbauteile noch keinen ausreichenden Schallschutz bieten. Für die Schulgebäude sind nur die eingehaltenen Taggrenzwerte maßgebend, da dort keine Nachtnutzung vorgesehen ist. Die Tagesimmissionsgrenzwerte können bei allen Gebäuden eingehalten werden. Erlangen, Ortsteil Kriegenbrunn Die schalltechnischen Berechnungen für den Prognosenullfall haben ergeben, dass im Bereich der Wohn- und Mischgebiete des Erlanger Ortsteils Kriegenbrunn tags an ca. 21 Gebäuden und nachts an ca. 266 Gebäuden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte auftreten. Zum Schutz der Wohnbebauung wird auf der Aurachtalbrücke eine ca. 305 m lange und 5 m hohe Lärmschutzwand vorgesehen. Bis zum Gewerbegebiet Frauenaurach wird auf ca. 495 m Länge ein 5 m hoher Lärmschutzwall mit einer 3 m hohen aufgesetzten Lärmschutzwand errichtet. Im weiteren Verlauf nach Osten kann wegen des südlich der BAB A 3 vorhandenen Vogelweihers und der bestehenden Altdeponie sowie aus Platzgründen im Bereich des anschließenden Gewerbegebietes der Lärmschutz nur als Lärmschutzwand weitergeführt werden. Es wird deswegen auf ca. 300 m Länge eine Lärmschutzwand mit 7 m Höhe errichtet, die bis zur Main-Donau-Kanal-Brücke auf ca. 510 m Länge mit 5 m Höhe fortgesetzt wird. Trotz dieser umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen und Lärmschutzbelag mit Ausnahme der Aurachtalbrücke und Main-Donau-Kanal-Brücke treten in den Wohngebieten immer noch an 40 Gebäuden Nachtimmissionsgrenzwert- Überschreitungen auf. Für die Gebäude mit Überschreitungen sind zusätzlich noch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, falls die vorhandenen Umfassungsbauteile noch keinen ausreichenden Schallschutz bieten. Die Tagesimmissionsgrenzwerte können bei allen Gebäuden eingehalten werden. lärmtechnischen Untersuchungen Seite 10

12 Erlangen, Ortsteil Bruck Bei den schalltechnischen Berechnungen wurde der Ortsteil Bruck je nach Lage westlich bzw. östlich der BAB A 73 unterschieden in Bruck-West und Bruck-Ost. Bruck-West im Nord-West-Quadranten des wird derzeit durch einen bis zu ca. 8 m hohen Lärmschutzwall der Stadt Erlangen geschützt. Dieser geht im weiteren Verlauf der Tangentialrampe Bamberg- Würzburg nach Norden aus Platzgründen in eine im Mittel 4 m hohe größtenteils aus Röhrenkonstruktionen bestehende Lärmschutzwand über, die entlang der BAB A 73 auf der Oberkante eines im Mittel 4 m tiefen Einschnitts zu stehen kommt. Von der BAB A 73 aus gesehen, ergibt sich somit eine Lärmschutzhöhe über Gradiente von im Mittel 8 m. Bruck-Ost im Nord-Ost-Quadranten des wird gegenwärtig durch einen bis zu ca. 5 m hohen Lärmschutzwall der Stadt Erlangen geschützt. Im weiteren Verlauf der Tangentialrampe Nürnberg-Bamberg nach Norden geht dieser aufgrund der nahen Bebauung in eine bis zu 4 m hohe Lärmschutzwand über. Diese kommt entlang der BAB A 73 auf der Oberkante eines bis zu 4 m tiefen Einschnitts zu stehen. Von der BAB A 73 aus gesehen, ergibt sich somit eine Lärmschutzhöhe von bis zu 8 m. Für Bruck-West haben die schalltechnischen Berechnungen für den Prognosenullfall ergeben, dass in den Wohn- und Mischgebieten tags an ca. 15 Gebäuden und nachts an ca. 183 Gebäuden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte auftreten. In Bruck-Ost sind tags an ca. 8 Gebäuden und nachts an ca. 414 Gebäuden die Immissionsgrenzwerte überschritten. Betroffen sind davon neben den Wohn- und Mischgebieten auch die beiden Schulzentren. Zum Schutz der Bebauung sind deshalb umfangreiche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Für den Ortsteil Bruck-West wird ab Bau-km im Bereich des Regnitzgrundes einschließlich der Brücken auf ca. 500 m Länge eine 6 m hohe transparente Lärmschutzwand errichtet. Zwischen der östlichen Flutbrücke lärmtechnischen Untersuchungen Seite 11

13 (BW 380d) und dem Überführungsbauwerk der St 2242 (BW 380f) erhöht sich der Lärmschutz auf 10 m und setzt sich zusammen aus einem 6 m hohen Gabionensteilwall mit einer 4 m hohen aufgesetzten Lärmschutzwand. Östlich der Staatsstraßenüberführung entlang der Tangentialrampe Bamberg- Würzburg wird auf ca. 365 m Länge ein 3 m hoher Wall, auf diesen ein bis zu 6 m hoher Gabionensteilwall und eine 4 m hohe Lärmschutzwand aufgesetzt. Diese insgesamt bis zu 13 m hohe Lärmschutzkonstruktion dient der Abschirmung des Autobahnkreuzes und insbesondere der höher gelegenen halbdirekten Rampe Bamberg-Nürnberg. Im nördlich anschließenden Bereich muss aus Platzgründen wegen der unmittelbar heranreichenden Wohnbebauung die Konstruktion wieder reduziert werden. Auf ca. 175 m Länge wird auf einem 6 m hohen Gabionensteilwall eine 4 m hohe aufgesetzte Lärmschutzwand erstellt. Im anschließenden Bereich bis zum nördlichen Bauende können die bestehende Röhrenkonstruktion und die Einschnittsböschung nicht gehalten werden. Um Platz für den Anbau der Rampenfahrbahn zu gewinnen, wird auf ca. 490 m Länge eine neue Lärmschutzwand auf einer Stützwand mit insgesamt mindestens 8 m Höhe erstellt. Die neue Höhe der Lärmschutzkonstruktion erreicht mindestens die gleiche Höhe wie die bestehende Lärmschutzkonstruktion in diesem Bereich. Für den Ortsteil Bruck-Ost kann im Bereich südlich der Bahnüberführung über die BAB A 73 (BW 142,645) auf ca. 244 m die auf der Einschnittsoberkante bestehende Lärmschutzwand vorerst bis zum Ausbau der BAB A 73 erhalten bleiben. Im weiteren Verlauf der Tangentialrampe Nürnberg-Bamberg kann aufgrund der sehr nahen Bebauung auf den nächsten 60 m nur eine Lärmschutzwand mit 8 m Höhe über Gradiente fortgeführt werden. Auf den anschließenden ca. 1,1 km wird entlang der Tangentialrampe, unterbrochen durch die Überführungsbauwerke in diesem Bereich, ein 6 m hoher Gabionensteilwall mit einer 4 m hohen aufgesetzten Lärmschutzwand errichtet. Im Bereich des an die BAB A 3 angelegten Verzögerungsstreifens wird auf ca. 585 m eine 6 m hohe Lärmschutzwand errichtet. Trotz dieser umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen und Lärmschutzbelag auf der BAB A 3 bis zum Bauende (mit Ausnahme der Rampen und Verteilerfahrbahnen) treten in den Wohngebieten von Bruck-West immer noch an 52 Gebäuden bzw. Bruck-Ost an 72 Wohngebäuden Nachtimmissionsgrenzwert- lärmtechnischen Untersuchungen Seite 12

14 überschreitungen auf. Nachteilig dabei wirkt sich aus, dass große Bereiche als Wohngebiete ausgewiesen wurden, die teils bis an die Lärmschutzkonstruktionen der Autobahn heranreichen. Für die Gebäude mit Überschreitungen sind zusätzlich noch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, falls die vorhandenen Umfassungsbauteile noch keinen ausreichenden Schallschutz bieten. Für die Schulgebäude sind nur die eingehaltenen Taggrenzwerte maßgebend, da dort keine Nachtnutzung vorgesehen ist. Die Tagesimmissionsgrenzwerte können bei allen Gebäuden eingehalten werden. Erlangen, Ortsteil Eltersdorf Bei den schalltechnischen Berechnungen wurde der Ortsteil Eltersdorf je nach Lage westlich bzw. östlich der BAB A 73 unterschieden in Eltersdorf-West und Eltersdorf-Ost. Eltersdorf-West im Süd-West-Quadranten des wird derzeit durch einen bis zu ca. 5 m hohen Lärmschutzwall der Stadt Erlangen geschützt. Im weiteren Verlauf der Tangentialrampe Würzburg-Fürth nach Süden zur BAB A 73 wird dieser aus Platzgründen niedriger und verfügt über eine aufgesetzte Lärmschutzwand. Trotz des vorhandenen Lärmschutzes haben die schalltechnischen Berechnungen für den Prognosenullfall in den Wohn- und Mischgebieten von Eltersdorf-West tags an ca. 88 Gebäuden und nachts an ca. 231 Gebäuden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte ergeben. Es sind deshalb zum Schutz der Bebauung umfangreiche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Für den Ortsteil Eltersdorf-West wird ab Bau-km im Bereich des Regnitzgrundes einschließlich der Brücken auf ca. 700 m Länge eine 6 m hohe transparente Lärmschutzwand errichtet. Zwischen der östlichen Flutbrücke (BW 380d) und dem Überführungsbauwerk der St 2242 (BW 380f) erhöht sich der Lärmschutz auf 10 m und setzt sich zusammen aus einem 6 m hohen Gabionensteilwall mit einer 4 m hohen aufgesetzten Lärmschutzwand. Östlich der Staatsstraßenüberführung entlang der Tangentialrampe Würzburg-Fürth lärmtechnischen Untersuchungen Seite 13

15 wird auf ca. 275 m Länge ein 3 m hoher Wall, auf diesen ein 6 m hoher Gabionensteilwall und eine 4 m hohe Lärmschutzwand aufgesetzt. Diese insgesamt 13 m hohe Lärmschutzkonstruktion dient der Abschirmung des Autobahnkreuzes und insbesondere der höher gelegenen halbdirekten Rampe Bamberg-Nürnberg. Aus Platzgründen kann im südlich anschließenden Bereich der Lärmschutz auf ca. 285 m Länge nur als 6 m hohen Gabionensteilwall mit einer 4 m hohen aufgesetzten Lärmschutzwand und dann als reine Lärmschutzwand mit 8 m Höhe auf ca. 260 m und mit 6 m Höhe auf 78 m bis zum Unterführungsbauwerk der ER 3 weitergeführt werden. Ab der Unterführung der ER 3 bleibt der bestehende Lärmschutzwall mit bis zu 3 m Höhe erhalten, bzw. wird durch eine neue Lärmschutzwand mit 3 m Höhe ersetzt. Trotz dieser umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen und Lärmschutzbelag auf der BAB A 3 als Hauptlärmquelle treten in den Wohngebieten von Eltersdorf- West immer noch an 179 Gebäuden Nachtimmissionsgrenzwert- Überschreitungen. Nachteilig dabei wirkt sich aus, dass große Bereiche, die teils bis an Lärmschutzkonstruktionen der Autobahn heranreichen, als Wohngebiete ausgewiesen wurden. Für die Gebäude mit Überschreitungen sind zusätzlich noch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, falls die vorhandenen Umfassungsbauteile noch keinen ausreichenden Schallschutz bieten. Die Tagesimmissionsgrenzwerte können bei allen Gebäuden eingehalten werden. Eltersdorf-Ost verfügt über keinen bestehenden Lärmschutz. Die schalltechnischen Berechnungen für den Prognosenullfall haben ergeben, dass im Misch- und Gewerbegebiet tags an ca. 3 4 Gebäuden und nachts an ca Gebäuden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte auftreten. Für den Ortsteil Eltersdorf-Ost wird außer dem Lärmschutzbelag im Zuge der BAB A 3 kein aktiver Lärmschutz vorgesehen. Bei den 6 7 Gebäuden, bei denen Nachtimmissionsgrenzwert-Überschreitungen vorliegen handelt es sich um Gewerbebetriebe. Für diese Gebäude werden zusätzlich noch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, falls es sich um schutzbedürftige Räume handelt und die vorhandenen Umfassungsbauteile noch keinen ausreichenden Schallschutz bieten. Die Tagesimmissionsgrenzwerte können bis auf ein zwei Gebäude (Gewerbe) bei allen anderen Gebäuden eingehalten werden. lärmtechnischen Untersuchungen Seite 14

16 Erlangen, Ortsteil Tennenlohe Im Bereich von Tennenlohe ist die BAB A 3 bereits 6-streifig ausgebaut, so dass keine Lärmvorsorge mehr ausgelöst wird. 4 Gesamtbeurteilung Eine Übersicht der Grenzwertüberschreitungen in den einzelnen Ortsteilen ist dem beigefügten Tabellenwerk zu entnehmen. Zur Notwendigkeit und Angemessenheit der geplanten Lärmschutzanlagen stellen wir abschließend folgendes fest: Trotz des sehr umfangreichen Lärmschutzes verbleiben noch Gebäude mit Überschreitung des Nachtgrenzwertes der 16. BImSchV. Allerdings ist mit der vorliegenden Planung die Obergrenze eines sinnvollen Lärmschutzes erreicht. Zur Optimierung der Maßnahmen wurden zahlreiche Varianten rechnerisch untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Erhöhung oder Verlängerung der Lärmschutzwände und -wälle nur geringe, für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbare Minderungen der Lärmimmissionen bewirken würden. Anwesen mit verbleibenden Grenzwertüberschreitungen lassen sich nach Maßgabe des 42 BImSchG zufriedenstellend mit passiven Lärmschutzmaßnahmen schützen. Insgesamt wird mit der vorliegenden Lärmschutzplanung im Hinblick auf die derzeitige Lärmsituation eine erhebliche Verbesserung des Immissionsschutzes erreicht. Davon profitieren sowohl die autobahnnah gelegenen Siedlungsbereiche als auch weiter von der A 3 entfernt gelegene Siedlungsbereiche. lärmtechnischen Untersuchungen Seite 15

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