Ergebnisse immissionstechnischer Berechnungen
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- Victoria Schulz
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1 Unterlage 11.1 Ergebnisse immissionstechnischer Berechnungen Planfeststellung A 9 Nürnberg - München Aufgestellt: München, den AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN P e i k e r Ltd. Baudirektor
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Schalltechnische Berechnung Schallquelle Autobahn Schallquelle Tank- und Rastanlage Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung Lärmschutz für die Lkw-Stellplätze Luftschadstoffe Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Grenzwerte Beurteilung und Berechnungsverfahren Ergebnis der lufthygienischen Untersuchung Fazit... 9
3 1. Schalltechnische Berechnung Bei dem vorliegenden Bauvorhaben befinden sich die Immissionsorte im Einwirkungsbereich von mehreren Schallquellen. Diese sind die A 9 und die beiden auszubauenden Parkplätze Echinger Gfild und Brunngras. Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz sind: 1. Bundesimmissionsschutzgesetz 2. Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) 3. Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) Die VLärmSchR 97 regeln den Lärmschutz einheitlich und gelten für Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm. Danach sind kennzeichnend für einen erheblichen baulichen Eingriff beim Straßenbau solche Maßnahmen, die in die bauliche Substanz und in die Funktion der Straße als Verkehrsweg eingreifen. Der Eingriff muss auf eine Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Straße abzielen. Die 16. BImSchV gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen. Danach ist die Änderung wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der bisher vorhandene Beurteilungspegel am jeweiligen Immissionsort um mindestens 3 db(a) erhöht wird, auf mindestens 70 db(a) am Tage oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird oder von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff weiter erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Zum Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm ist bei der wesentlichen Änderung sicher zu stellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: -2-
4 Tag Nacht an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten (gilt auch für Außenbereich nach 35 BauGB) 57 db(a) 47 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 64 db(a) 54 db(a) 4. in Gewerbegebieten 69 db(a) 59 db(a) Immissionsgrenzwerte (16. BlmSchV, 2) Gemäß VLärmSchR 1997 ist der zu erwartende Beurteilungspegel im Prognosejahr 2025 jeweils für den Zustand ohne und für den Zustand mit baulichem Eingriff zu ermitteln. Die Differenz der beiden Beurteilungspegel ergibt die Pegelerhöhung aus der geplanten Maßnahme. Dazu wurden die beiden Fälle untersucht: Prognose-Nullfall (2025): Ohne Ausbau der Parkplätze Prognose-Planungsfall (2025): Mit Ausbau der Parkplätze 1.1 Schallquelle Autobahn Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Ausbau von Rastanlagen. Dies ist ein erheblicher baulicher Eingriff im Sinne der VLärmSchR 97. Zu beurteilen ist, ob eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vorliegt. Örtliche Situation Östlich der Rastanlagen befinden sich in ca m Entfernung zwei Einzelanwesen (Immissionsorte 1 und 2). -3-
5 Grundlagen der Lärmberechnung Für die A 9 wurden folgende Parameter angesetzt: A 9 Prognosejahr 2025 DTV 2025 = [Kfz/24h] M t = [Kfz/h] M n = [Kfz/h] Lkw-Anteil Tag/Nacht [%] = 8,7 / 16,9 (aus Straßenverkehrszählung 2010) D stro = - 5 db(a) für OPA vpkw/lkw = 130 / 80 km/h Quelle Verkehrsdaten: Verkehrsuntersuchung Südumfahrung Eching Neufahrn, Verlegung der St 2053 von Prof. Kurzak vom Schallquelle Rastanlagen Für die Berechnung des Mittlungspegels der Parkplätze im Prognose-Planungsfall wird der Abschnitt 4.5 der RLS-90 unter Einbeziehung der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) 1 angewendet. Die verwendeten Parameter sind nachstehend aufgelistet: Bewegungen pro Stunde und Bezugsgröße Rasten - Tag - Nacht - Ruhe LKW-Stellplatz 1,5 0,5 1,5 Bezugsgröße Zuschlag für Parkplatzart 10 0 PKW-Stellplatz 3,5 0,7 3,5 Beide Rastanlagen werden mit folgenden Stellplatzzahlen belegt: Pkw Lkw Busse Echinger Gfild Brunngras Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung Die Ergebnisse der Berechnung mit dem Rechenprogramm CADNA für die im Kapitel 1 beschriebenen Fälle sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt. 1 Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Auflage, August
6 Bezeichnung Nullfall 2025 Planfall 2025 Erhöhung Immissionsort Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Haus 1: Eching, Echinger Straße 37 43,9 38,4 43,9 38,4 0,0 0,0 Haus 2: Eching, Echinger Straße 50 43,0 37,5 43,0 37,5 0,0 0,0 Durch den Ausbau Parkplätze Echinger Gfild und Brunngras ergeben sich keine Pegelerhöhungen. Die geplante Maßnahme stellt daher keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV dar und löst damit keinen Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen aus. 1.4 Lärmschutz für die Lkw-Stellplätze Zum Schutz der Lkw-Fahrer während der Ruhezeiten wurde 2008 vom BMVBS angeregt, Lärmschutzmaßnahmen mit zweckgebundenen Mitteln zu errichten. Voraussetzung dafür ist, dass der Grenzwert von 65 db(a) in der Nacht im Parkbereich der Lkw überschritten wird. Auf Basis der Verkehrsprognose 2025 wurden die Immissionen an den Lkw-Stellplätzen überprüft. Ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen betragen die Lärmpegel an den maßgebenden Lkw-Stellplätzen 70 db(a) nachts. Zur Einhaltung des Grenzwertes von 65 db(a) in der Nacht werden auf die bestehenden Wälle Lärmschutzwände mit einer Höhe von 2 m errichtet. Zur Herstellung einer ausreichenden Aufstandsfläche werden die Wallkronen um ca. 1 m abgetragen. -5-
7 2. Luftschadstoffe 2.1 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Nach 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind bei raumbedeutsamen Planungen schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete möglichst zu vermeiden. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen ( 3 BImSchG). Im August 2010 ist die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom in Kraft getreten. Die bisher geltende Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) wurde mit Inkrafttreten der 39. BImSchV aufgehoben. In der 39. BImSchV sind Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe definiert, die nach den Regelungen der 2 bis 8 der 39. BImSchV einzuhalten sind und nicht überschritten werden dürfen. Nach gegenwärtigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass die Stickstoffdioxide (NO 2 ) und die Partikel (Ruß, Abrieb, Staub) für die Beurteilung der Schadstoffbelastung der Anlieger maßgebend sind. 2.2 Grenzwerte Folgende Immissionsgrenzwerte aus der 39. BImSchV sind damit zum Schutz der menschlichen Gesundheit von besonderer Bedeutung: Tab.: Immissionsgrenzwerte nach 39. BImSchV Schadstoffkomponente Stickstoffdioxid (NO 2 ) Partikel (PM 10 ) Kohlenmonoxid (CO) Grenzwerte ( g/m 3 ) 40 im Jahresmittel (JM) 40 im Jahresmittel (JM) im Achtstundenmittel (8SM) 200 * im Stundenmittel (SM) 50 ** im Tagesmittel (TM) * darf 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden ** darf 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden Maßgebend für die Höhe der Immissionsbelastungen sind, neben den Auswirkungen des Autobahnverkehrs, die im Planungsgebiet vorhandenen sonstigen Belastungen -6-
8 (Hintergrundbelastung) durch andere Emitenten (z.b. Hausbrand, Industrie, Gewerbe und sonstiges Straßennetz). 2.3 Beurteilung und Berechnungsverfahren Zur Berechnung von Luftschadstoffimmissionen hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v. (FGSV) im Benehmen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) mit ARS Nr. 29/2012 die Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung RLuS 2012 herausgegeben. Das hierin beschriebene Berechnungsverfahren beruht auf dem Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA), das im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erarbeitet wurde und anhand dessen die für die Berechnung der Immissionen notwendigen straßenverkehrsbedingten Emissionen ermittelt werden. Damit können die Jahresmittelwerte (JM) aller relevanten Schadstoffe, der 98-Perzentilwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) sowie die Anzahl der Überschreitungen der Stundenmittelwerte (SM) für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und der Tagesmittelwerte (TM) für Partikel (PM 10 ) abgeschätzt werden. Folgende Eingangsparameter sind für das Berechnungsverfahren nach RLuS 2012 erforderlich: Verkehrsspezifische Daten: DTV [Kfz/24h], Lkw-Anteil [%], Prognosejahr Straßenspezifische Daten: Anzahl der Fahrstreifen, Längsneigung, Straßenkategorie, Straßenzustand Umgebungsdaten: Abstand der Immissionsorte von der Straße sowie Hintergrundbelastung Meteorologische Daten: Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeiten 10 m über Grund ggf. Daten zur Abschirmung: Höhe des geplanten Lärmschutzes und dessen Abstand zum äußeren Fahrstreifen Erläuterungen zur lufthygienischen Untersuchung Im Vorfeld der lufthygienischen Untersuchung wurden die Anwendungsbedingungen für das Berechnungsverfahren nach RLuS 2012 geprüft. Die Schadstoffbelastungen, die von den Rastanlagen ausgehen, können nach den RLuS 2012 nicht berechnet werden, da dieses Merkblatt für Rastanlagen nicht anwendbar ist. Jedoch kann eine Beurteilung der Luftschadstoffbelastung auf Grundlage des Merkblattes für die Fahrbahnen der A 9 erfolgen. Da die Berechnungen nur bis zu einer Entfernung von 200 m zur Fahrbahn möglich sind, werden in den folgenden Tabellen die Eingabeparameter und die Immissionswerte für einen gedachten Immissionsort östlich der A 9 in einem Abstand von 200 m angegeben. -7-
9 Tab.: Eingabeparameter Immissionsort östl. der A9, Entfernung 200 m zur A9 Prognosejahr: 2025 Straßenkategorie: BAB ohne Tempolimit Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl der Fahrstreifen: 8 Windgeschwindigkeit: Abstand zum Fahrbahnrand: DTV: 3,0 m/s 200 m Kfz/24h Lkw-Anteil > 2,8 t: 9,5 % Quelle Verkehrsdaten: Verkehrsuntersuchung Südumfahrung Eching Neufahrn, Verlegung der St 2053 von Prof. Kurzak vom Für die Erfassung der meteorologischen Bedingungen im Untersuchungsgebiet wird der bayerische Solar- und Windatlas zur Entnahme der Windgeschwindigkeit (hier: 3,0 m/s) herangezogen. Immissionsmessungen geben Aufschluss über die Hintergrundbelastung des betroffenen Gebietes. Die Werte für NO 2 und PM 10 sowie Stickstoffmonoxid (NO) und Ozon (O 3 ) wurden aus den Durchschnittswerten der Jahre 2010 bis 2012 an der LÜB-Messstation Trostberg (vorstädtisches Gebiet) gemittelt. Der Wert für PM 2,5 wurde aus den vorhandenen Messwerten der LÜB-Station München-Johanneskirchen (vorstädtisches Gebiet) abgeleitet. NO2: 22 µg/m³ PM 10 : 20 µg/m³ PM 2,5 : 10 µg/m³ NO: 9 µg/m³ O 3 : 40 µg/m³ Für alle anderen Luftschadstoffe sollen die gebietstypischen Vorbelastungswerte für Freiland mittel aus dem Anhang der RLuS 2012 verwendet werden. Eine weitere Reduktion der Schadstoffe erfolgt nicht. 2.4 Ergebnis der lufthygienischen Untersuchung Die ermittelten Immissionen der oben genannten Schadstoffkonzentrationen (Jahresmittelwerte (JM) und der 98-Perzentile (98P)) wurden auf Einhaltung der Grenzwerte nach der 39. BImSchV untersucht. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein Überschreiten der Grenzwerte für die Schadstoffkonzentrationen NO 2, PM 10 und CO selbst bei der nächstgelegenen Bebauung nicht gegeben ist. -8-
10 Die Gesamtbelastung beträgt in einer Entfernung von 200 m vom Fahrbahnrand der A 9 bei NO 2 26,2 µg/m³, der dazugehörige 98-Perzentilwert beträgt 40 µg/m³. Die Gesamtbelastung bei PM 10 ergibt 21,84 µg/m³ und bei CO 220 µg/m³. Tab.: Ergebnisse der Berechnung an den Immissionsorten: Schadstoffkomponente Grenzwerte (GW) [ g/m 3 ] Immissionsort östlich der A 9 in 200 m Entfernung vom Fahrbahnrand [ g/m3] Anzahl der Überschreitungen der GW im SM bzw. im TM Stickstoffdioxid (NO 2 ) 40 im JM 200 * im SM 26,2 3 < 18 Partikel (PM 10 ) 40 im JM 50 ** im TM 21,84 20 < 35 Kohlenmonoxid (CO) im Achtstundenmittel 220 * darf 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden ** darf 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden 2.5 Fazit Eine gesundheitsschädigende Beeinträchtigung der anliegenden Wohnbevölkerung ist durch den Schadstoffausstoß des Verkehrs auf der A 9 somit nicht zu erwarten. Auch durch den Ausbau der Rastanlagen ist nicht davon auszugehen, dass die Grenzwerte überschritten werden, da die Fahrzeugbewegungen in den Bereichen der Rastanlage im Vergleich zu den Fahrzeugbewegungen auf den Fahrbahnen der A 9 verschwindend gering sind. -9-
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