Planfeststellung für den Neubau der L 4n Beseitigung des Bahnübergangs (ABS 46/2) Jägerstraße Sterkrader Straße in Dinslaken

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1 Unterlage 17.5 Planfeststellung für den Neubau der L 4n Beseitigung des Bahnübergangs (ABS 46/2) Jägerstraße Sterkrader Straße in Dinslaken Regierungsbezirk : Düsseldorf Kreis : Wesel Stadt/Gemeinde : Stadt Dinslaken Gemarkung : Hiesfeld bestehend aus 11 Blatt Aufgestellt: Wesel, den Der Leiter der Regionalniederlassung Niederrhein i. A. gez. H.-G. Biewald Satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit vom bis (einschließlich) in der Stadt/ Gemeinde: Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Stadt/ Gemeinde (Unterschrift) (Dienstsiegel)

2 - 1 - Unterlage Grundlagen Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Schadstoffuntersuchungen und ggf. erforderlicher Maßnahmen zum Schutz vor Luftverunreinigungen ist das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Ausgabe 2013 in Verbindung mit den schadstoffspezifischen Beurteilungswerten, die vom Gesetzgeber zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt werden. Für den Kfz-Verkehr relevant ist vor allem die "Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV), die bei unveränderten Grenzwerten für NO2 und PM10 die 22. BImSchV ersetzt. Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich unter Berücksichtigung der o.g. Grenzwerte und der derzeitigen Konzentrationsniveaus auf die vor allem vom Straßenverkehr erzeugten Schadstoffe Stickstoffdioxide und Feinstaubpartikel (PM10 und PM2,5). Im Zusammenhang mit Beiträgen durch den Kfz-Verkehr sind die Schadstoffe Benzol, Blei, Schwefeldioxid SO2 und Kohlenmonoxid CO von untergeordneter Bedeutung. Für Stickstoffmonoxid NO gibt es keine Beurteilungswerte. Da die 23. BImSchV seit Juli 2004 außer Kraft gesetzt ist, ist die Betrachtung der Schadstoffkomponente Ruß rechtlich nicht mehr erforderlich und wird hier nicht durchgeführt. Die für den Straßenverkehr maßgebenden Grenzwerte der 39. BImSchV sind nachfolgend aufgeführt. Demnach gelten u. a. folgende Immissionsgrenzwerte: Partikel PM10 Jahresmittelwert (JMW) 40 µg/m³ Partikel PM2,5 Jahresmittelwert (JMW) 25 µg/m³ Stickstoffdioxid (NO2) Jahresmittelwert (JMW) 40 µg/m³ Als weiterer relevanter Parameter gemäß 39. BImSchV wird die Anzahl der zulässigen Überschreitungen (18 Überschreitungen des 1h-Mittelwertes im Jahr) für den Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2) und die zulässigen Überschreitungen (35 Überschreitungen des 24h-Mittelwertes im Jahr) für den Schadstoffpartikel (PM10) herangezogen. Luftverunreinigungen an Straßen entstehen im Wesentlichen durch Verbrennungsprozesse in den Fahrzeugmotoren. Die Stärke der anfallenden Immissionen hängt von zahlreichen Faktoren ab, so u. a. von der Fahrzeugtechnik, der Verkehrsmenge, dem Lkw-Anteil, der Fahrgeschwindigkeit und den spezifischen Abgasimmissionsfaktoren der einzelnen Fahrzeuge und des Fahrzeugkollektivs. Ausbreitung und Wirkung hängen wiederum von zahlreichen Faktoren ab, so dass nach dem derzeitigen Erkenntnisstand die verkehrsbedingten Belastungen nur abgeschätzt werden können.

3 - 2 - Unterlage Anwendungsbedingungen des Rechenverfahrens nach RLuS 2012 Ein Verfahren zur Abschätzung der beim Straßenverkehr entstehenden Immissionen enthält die Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen RLuS In dieser Richtlinie ist dargestellt, wie - unter Berücksichtigung der verschiedensten lagebedingten, verkehrlichen und meteorologischen Faktoren - mit Hilfe von Gleichungen nach dem derzeitigen Erkenntnisstand eine Abschätzung von Schadstoffimmissionen erfolgen kann. Das Berechnungsverfahren beruht auf einem Programm zur Bestimmung der Emissionen und einem aus Regressionsfunktionen bestehenden Satz von Gleichungen, die auf einem empirisch-statistischen Ausbreitungsmodell beruhen. Das in der RLuS-2012 angegebene Ausbreitungsmodell ist für 2- oder mehrstreifige Straßen entwickelt worden, die keine oder nur aufgelockerte Randbebauung aufweisen und geländegleich liegen bzw. Trogtiefen und Dammhöhen unter 15 m aufweisen. Die Richtlinie ist unter folgenden Bedingungen anwendbar: Tabelle 1: Anwendungsbedingungen des Rechenverfahrens nach RLuS 2012 Verkehrsstärke > 5000 Kfz/24 h Geschwindigkeiten > 50 km/h Trogtiefen und Dammhöhen < 15 m Längsneigung <= 6 % Maximaler Abstand vom Fahrbahnrand 200 m Lücken innerhalb der Randbebauung >= 50 % Abstände zwischen den Gebäuden und dem Fahrbahnrand >= 2 Gebäudehöhen Gebäudebreite <= 2 Gebäudehöhen Die Straßenbauverwaltung hat eine Abschätzung der Gesamtbelastung durch Schadstoffe in Straßennähe vorgenommen. Die Gesamtbelastung setzt sich aus der Vorbelastung und der Zusatzbelastung, die ausschließlich durch die zu beurteilende Straße verursacht wird, zusammen.

4 - 3 - Unterlage Vorbelastung Vorbelastung ist die vorhandene Immissionsbelastung u.a. durch Kraftwerke, Industrie, vorhandene Verkehrsbelastung, Hausbrand sowie Gewerbe, Landwirtschaft jedoch ohne den Beitrag der zu beurteilenden Straße. Die für die in Ansatz gebrachten Vorbelastungen für den Untersuchungsbereich der L 4n basieren auf den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW für das Bezugsjahr 2010 zur Verfügung gestellten Angaben. Folgende Vorbelastungswerte wurden angesetzt: Tabelle 2: Luftschadstoffe angesetzte Vorbelastungen (Bezugsjahr 2010) Schadstoffgruppe Mittelstadt hoch Jahresmittelwert µg/m³) PM PM 2,5 18 NO 2 23 Für das Jahr 2025 werden die Vorbelastungswerte auf der sicheren Seite liegend ohne Ansatz von Reduktionsfaktoren angenommen, d.h. eine auf Europaebene beschlossene Reduzierung der Schadstoffbelastung ist hier noch nicht eingerechnet. 4. Windverhältnisse Für die Berechnung von Luftschadstoffimmissionen gehen meteorologische Daten des jeweiligen Gebiets ein. Benötigt wird für die Berechnung der Luftschadstoffausbreitung nach RLuS 2012 der Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit. Die vorliegende Untersuchung stützt sich dabei auf die Auswertung der Windkarte Jahresmittel der Windgeschwindigkeit 10 m über Grund in Nordrhein-Westfalen des Deutschen Wetterdienstes. Danach ist für den betrachteten Untersuchungsraum mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von 3,5 m/s zu rechnen. 5. Verkehrsbelastung Für die Abschätzung der Schadstoffemissionen werden Verkehrszahlen in Form von DTV-Werten und Anteilen schwerer Nutzfahrzeuge >3,5 t benötigt. Diese Zahlen wurden der aktualisierten Verkehrsuntersuchung zur L 4n (IGS 2013) mit dem Bezugsjahr 2025 entnommen. Tabelle 3 zeigt die den Berechnungen zugrunde liegenden Ausgangsdaten für das Prognosejahr 2025 für den DTV, den Anteil des Schwerverkehrs und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.

5 - 4 - Unterlage 17.5 Tabelle 3: Verkehrliche Kennwerte Prognose-Mit-Fall 2025, Stufe B Straße Neubaustrecke L 4n Ausbaustrecke B 8 (Brinkstraße) Ausbaustrecke L 4 (Oberhausener Straße) DTV (Kfz/24h) (5.000*) Lkw-Anteil SV >3,5t (%) v (km/h) 1, , ,4 60 DTV (Kfz/24h): SV>3,5t (%): v (km/h): Kfz-Verkehrsbelastung für alle Tage in Kfz/24h, Schwerverkehrsanteil am Gesamtverkehr >3,5t über alle Tage in Kfz/24h, zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw bzw. Lkw * Hinsichtlich der Neubaustrecke der L 4 ergeht folgender Hinweis: Für die Neubaustrecke der L 4 wird eine Verkehrsbelastung von DTV Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 1,6 % für das Jahr 2025 prognostiziert. Gemäß der Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung RLuS 2012 sind bei Verkehrsbelastungen unter Kfz/24h mit üblichen Schwerverkehrsanteilen und normalen Wetterlagen auch im straßennahen Bereich keine kritischen Kfz-bedingten Schadstoffbelastungen zu erwarten. Zur Absicherung dieser Einschätzung wurde für die Neubaustrecke der L 4 eine Abschätzung der Kfz-bedingten Luftschadstoffkonzentrationen (Zusatzbelastungen) mit einer Verkehrsbelastung von Kfz/24h vorgenommen.

6 Regionalniederlassung Niederrhein Unterlage 17.5 Schadstoffimmissionen (Zusatzbelastung) und Beurteilung Die Berechnung der Luftschadstoffimmissionen für den Prognosefall, d.h. die zukünftige Situation erfolgte an jeweils einem ausgewählten Immissionsort im Nahbereich der Neubaustrecke der L 4, der Ausbaustrecke der B 8 Brinkstraße und der Ausbaustrecke der L 4 Oberhausener Straße. Lage der Berechnungspunkte kann der Abbildung entnommen werden und entsprechen der Lage der Immissionsorte der schalltechnischen Untersuchung. Aus dieser wurde auch die Bezeichnung der Berechnungspunkte übernommen. - Sterkrader Straße 15 NO, (Abstand ca. 8 m zum Fahrbahnrand der L 4n) - Sterkrader Straße 34 SO, (Abstand ca. 13 m zum Fahrbahnrand der B 8) - Kappenberg 33 NO, (Abstand ca. 31 m zum Fahrbahnrand der L 4alt)

7 - 6 - Unterlage 17.5 Anmerkungen: - Die Schadstoffkonzentrationen verringern sich mit zunehmendem Abstand von der Quelle, d.h. in diesem Falle dem Fahrbahnrand. Dabei erfolgt die Abnahme der Konzentrationen nicht linear, sondern anhand einer logarithmischen Funktion. In der Folge werden bei den meisten Schadstoffkomponenten, insbesondere aber den für den Straßenverkehr maßgebenden Gruppen, bereits in einem Abstand von ca. 20 m zur Quelle Reduzierungen um rund 50 % erreicht. In einem Abstand von ca. 120 m sind nur mehr rund 20% der Anfangskonzentration feststellbar. Abbildung 4: Ausbreitungsfunktion g (s) für die Jahresmittelwerte als Funktion des Abstandes s vom Fahrbahnrand für inerte Schadstoffe; Diagrammdarstellung aus der RLuS 2012, Bild 2 Das Berechnungsverfahren RLuS 2012 kann programmtechnisch nicht alle örtlichen Gegebenheiten verarbeiten und schätzt daher im Allgemeinen die relevanten Luftschadstoffimmissionen konservativ ab. Wird daher bereits als Ergebnis der über die empirischen Gleichungen des Screening-Modells der RLuS 2012 ermittelten Abschätzung ein Einhalten der Grenzwerte berechnet, sind zusätzliche Betrachtungen mit realitätsnäheren Simulationsverfahren in der Regel nicht mehr erforderlich. Die kritischen Prüfgrößen Partikel (PM10 / PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO2) berechnen sich für das Beurteilungsjahr 2025 (mit Verkehrsprognose 2025) an den betrachteten Immissionsorten wie folgt:

8 - 7 - Unterlage 17.5 Tabelle 4: Luftschadstoffkonzentrationen je Schadstoffgruppe für die zukünftige Situation mit Neubaustrecke L 4 (Prognosejahr 2025 mit Verkehrsprognose 2025) PM PM 10 Lage/Abstand zur 10 PM (24h Wert) 2,5 NO 2 Immissionsort (JMW) (JMW) (JMW) Quelle Anzahl µg/m³ µg/m³ µg/m³ Überschreitungen Sterkrader Straße 15, NO Sterkrader Straße 34, SO Kappenberg 33, NO Sterkrader Str. 15, Abstand Neubaustrecke: 8 m Sterkrader Str. 34 Abstand B 8 Brinkstraße: 13 m Kappenberg 33, Abstand L 4alt Oberhausener Str.: 31 m 22.20* (40) (40) (40) (..) Grenzwert der 39. BImSchV 21* (35) 22 (35) 21 (35) 18.10* (25) (25) 23.0* (40) 23.1 (40) NO 2 (1h Wert) Anzahl Überschreitungen Die Abschätzung der Luftschadstoffe mit dem PC-Berechnungsprogramm nach der RLuS 2012 zeigt, dass die von der im Programm ausgehenden Immissionen Vorbelastung und Zusatzbelastung die für den Straßenverkehr relevanten Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Vegetation nach der 39. BImSchV, an allen untersuchten Immissionsorten nicht überschreiten. Die Gesamtbelastung, bestehend aus Vor- und Zusatzbelastung, ist in Anhang 1 Berechnungsergebnissen für die untersuchten Punkt dokumentiert und mit den Immissionsgrenzwerten der 39. BImSchV verglichen. Im Einzelnen stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar: (25) Neubaustrecke L 4n bei einer Verkehrsbelastung von Kfz/24h* Sterkrader Straße 15, NO Die Jahresmittelwerte der Gesamtbelastung liegen für NO2 58 %, für PM10 56 % und für PM2,5 72 % unter dem jeweils gültigen Immissionsgrenzwert. Die Anzahl der zulässigen 18 Überschreitungen des 1h-Mittelwertes von 200 μg/m³ für NO2 wird am Untersuchungspunkt mit nur 2 Überschreitungen sicher eingehalten. Der 24h-Mittelwert von 50 μg/m³ für PM10 wird mit 21 von 35 zulässigen Überschreitungen ebenfalls eingehalten. Ausbaustrecke B 8 Brinkstraße Sterkrader Straße 34, SO Die Jahresmittelwerte der Gesamtbelastung liegen für NO2 58 %, für PM10 57 % und für PM2,5 73 % unter dem jeweils gültigen Immissionsgrenzwert. Die Anzahl der zulässigen 18 Überschreitungen des 1h-Mittelwertes von 200 μg/m³ für NO2 wird am Untersuchungspunkt mit nur 2 Überschreitungen sicher eingehalten. Der 24h-Mittelwert von 50 μg/m³ für PM10 wird mit 22 von 35 zulässigen Überschreitungen ebenfalls eingehalten (40) 2* (18) 2 (18) 2 (18)

9 - 8 - Unterlage 17.5 Ausbaustrecke L 4alt Oberhausener Straße Kappenberg 33, NO Die Jahresmittelwerte der Gesamtbelastung liegen für NO2 58 %, für PM10 56 % und für PM2,5 73 % unter dem jeweils gültigen Immissionsgrenzwert. Die Anzahl der zulässigen 18 Überschreitungen des 1h-Mittelwertes von 200 μg/m³ für NO2 wird am Untersuchungspunkt mit nur 2 Überschreitungen sicher eingehalten. Der 24h-Mittelwert von 50 μg/m³ für PM10 wird mit 21 von 35 zulässigen Überschreitungen ebenfalls eingehalten. 7. Schutzmaßnahmen/Schlussfolgerungen Eine gesundheitliche Gefährdung der Anwohner durch verkehrsbedingte Schadstoffimmissionen kann auf der Grundlage der Ergebnisse der Immissionsprognose ausgeschlossen werden. Aus lufthygienischer Sicht bestehen daher gegenüber der Planung keine Bedenken. Da die ermittelten bzw. zu erwartenden Gesamtluftschadstoffbelastungen die geltenden verkehrsspezifischen Grenzwerte an der schutzwürdigen Bebauung nicht erreichen bzw. überschreiten, sind keine weiteren detaillierten Untersuchungen erforderlich. Durch das Straßenbauvorhaben verursachte Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen bzw. zusätzliche Maßnahmen zur Minderung der Immissionen sind nicht erforderlich.

10 - 9 - Unterlage 17.5 Anhang 1 : Berechnungsergebnisse L 4n Neubaustrecke; Immissionsort: Sterkrader Straße 15 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Vorgang : L 4n Neubaustrecke Aufpunkt : Sterkrader Straße 15 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung Eingabeparameter: Prognosejahr : 2025 Straßenkategorie : IO>50, Tempolimit 60 Längsneigungsklasse : +/-4 % Anzahl Fahrstreifen : 2 DTV : 5000 Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil : 1.6 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : 57.3 km/h Windgeschwindigkeit Entfernung : 3.5 m/s : 8.0 m Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] NO2 : PM10 : PM2.5 : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z NO PM PM NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 5 mal überschritten (Zulässig sind 18 Überschreitungen). PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 32 mal überschritten (Zulässig sind 35 Überschreitungen). Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] NO PM PM

11 Unterlage 17.5 B 8 (Brinkstraße) Planfall; Immissionsort : Sterkrader Straße 34 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Vorgang : B 8 (Brinkstraße) Planfall Aufpunkt : Sterkrader Straße 34 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung Eingabeparameter: Prognosejahr : 2025 Straßenkategorie : Fernstraße, Tempolimit 80 Längsneigungsklasse : +/-2 % Anzahl Fahrstreifen : 2 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil : 4.6 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : 73.5 km/h Windgeschwindigkeit Entfernung : 3.5 m/s : 13.0 m Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] NO2 : PM10 : PM2.5 : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z NO PM PM NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 5 mal überschritten (Zulässig sind 18 Überschreitungen). PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 34 mal überschritten (Zulässig sind 35 Überschreitungen). Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] NO PM PM

12 Unterlage 17.5 L 4alt (Oberhausener Straße) Planfall; Immissionsort Kappenberg 33 PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Vorgang : L 4alt Oberhausener Straße Aufpunkt : Kappenberg 33 Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung Eingabeparameter: Prognosejahr : 2025 Straßenkategorie : Fernstraße, Tempolimit 60 Längsneigungsklasse : +/-2 % Anzahl Fahrstreifen : 2 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil : 2.4 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : 57.5 km/h Windgeschwindigkeit Entfernung : 3.5 m/s : 31.0 m Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] NO2 : PM10 : PM2.5 : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z NO PM PM NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 5 mal überschritten (Zulässig sind 18 Überschreitungen). PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 33 mal überschritten (Zulässig sind 35 Überschreitungen). Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] NO PM PM

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