Lärmschutz beim Verkehrswegbau. Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager

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1 Lärmschutz beim Verkehrswegbau Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager

2 Folie 2 Aktuelles Stuttgarter Zeitung

3 Folie 3 Aktuelles BNN

4 Folie 4 Aktuelles BNN

5 BNN Folie 5

6 Folie 6 BNN

7 Folie 7 BNN

8 Folie 8 BNN

9 Folie 9 BierBike

10 Immissionsschutz Ziel 1 I BlmSchG Menschen Tiere / Pflanzen Boden, Wasser, Atmosphäre Güter vor schädlichen Umweltauswirkungen schützen Folie 10

11 Immissionsschutz Anlagen Stoffbeschaffenheit Verkehr Gebiete Folie 11

12 Immissionsschutz Anlagen nicht genehmigungspflichtige genehmigungspflichtige schädliche Umwelteinwirkungen etc. verhindern Vorsorge nach dem Stand der Technik Abfälle vermeiden / verwerten / entsorgen Energie sparsam + effizient verwenden Folie 12

13 verkehrsbezogener Immissionsschutz Abgas- + Lärmbekämpfung bei Straßenverkehr Schienenverkehr Luftverkehr Folie 13

14 Folie 14 Auswirkungen LärmL

15 Folie 15 Emissionen

16 Folie 16 Immissionen

17 Folie 17 Immissionen

18 Folie 18 Auswirkungen LärmL

19 Emissionen von Kfz emissionsarme Bauart emissionsarmer Betrieb Folie 19

20 Straßenl enlärm Trennungsgrundsatz 50 BImSchG aktiver Lärmschutz 41 BImSchG passiver Lärmschutz 42 BImSchG Folie 20

21 Vermeidung 50 BlmSchG Trennung von raumbedeutsamen Maßnahmen und Wohngebieten bzw. sonstige schutzwürdige Gebiete damit schädliche Umweltauswirkungen soweit wie möglich vermieden werden Folie 21

22 Trennungsgrundsatz Auswirkungen ermitteln Auswirkungen bewerten mit anderen privaten und öffentlichen Belangen abwägen z. B. Alternativtrassen, Tunnel, Lärmschutzmaßnahmen Folie 22

23 Folie 23 Trasse fernab Wohngebiet

24 Lärmschutz aktiv 41 BlmSchG Bau / wesentliche Änderung öffentlicher Straßen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind soweit verhältnismäßig Folie 24

25 Maßnahmen Ausgestaltung des Verkehrsweges Verkehrsregelung Lärmschutzwand/-wall Folie 25

26 Folie 26 Flüsterasphalt A8 bei KA- Palmbach

27 16. BlmSchV konkretisiert schädliche Umweltauswirkungen bei Verkehrsgeräuschen mit Immissionsgrenzwerten und konkretisiert Berechnung des Beurteilungspegels Folie 27

28 wesentliche Änderung eines Verkehrsweges bauliche Änderung nicht Verkehrsregelung, -lenkung, -steigerung zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit nicht Lärmschutz, schienengleicher Bahnübergang wesentlich = 3 Beispiele z. B. nicht Bau einer Abbiegespur Folie 28

29 wesentliche Änderung Straße erhält mindestens einen durchgehenden Fahrstreifen für Kfz bzw. Schiene ein zusätzliches Gleis erheblicher baulicher Eingriff erhöht Beurteilungspegel um 3 db (A) bzw. auf 70 db (A) / 60 db (A) erheblicher Eingriff erhöht Beurteilungspegel auf über 70 db (A) / 60 db (A) Beurteilungspegel durch Gutachten, Anlage zur 16. BImSchV, Schienenbonus Folie 29

30 aktiver Lärmschutz L - Grenzwerte Krankenhäuser Wohngebiete Mischgebiete Gewerbegebiete 57/47 db (A) t/n 59/49 db (A) t/n 64/54 db (A) t/n 69/59 db (A) t/n einhalten Maßnahmen Verhältnismäßigkeit Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen entsprechend Stand der Technik Folie 30

31 Lärmberechnung 1 Töne mit gleichem Schalldruck und den verschiedenen Tonhöhen werden von uns unterschiedlich laut wahrgenommen (Tonbeispiel: Hz) Der A Filter berücksichtigt die Charakteristik des menschlichen Ohres und stellt eine grobe Nachbildung des Ohr- Frequenzganges dar Für die Bewertung sehr lauter Geräusche wird Filter vom Typ C verwendet Quelle: Rolf et al. 1972: Lärm- Definitionen und Messungen, Wirkungen und Minderungsmaßnahmen Folie 31

32 Lärmberechnung 2 ohne Schallschutz Lärmschutzwand, einseitig Lärmschutzwand, beidseitig Quelle: Günther et al. 2002: Hinweise zum Schutz gegen Schienenlärm Folie 32

33 Lärmberechnung 3 Aufenthaltsort: draußen 1. Güterzug auf verriffeltem Gleis 2. Güterzug auf verriffeltem Gleis; Lärmschutzwand, absorbierend 3. Güterzug mit Schallreduktion auf gutem Gleis Folie 33

34 Lärmberechnung 4 Schallquelle: Autobahn 1. Fenster geöffnet 2. Fenster mit Schallschutzklasse 2 3. Fenster mit Schallschutzklasse 5 Folie 34

35 Lärmberechnung 5 nach Anlage 2 zur 16. BImSchV Ausgangspunkt = durchschnittliche stündliche Zahl der Fahrzeuge Prognose der Verkehrsmenge nach Ausbau Jahre Lkw-Anteil / V max. Mittelungspegel Folie 35

36 Lärmberechnung 6 Modifikationen z. B. Abstand zum Immissionsort Topografie, Bebauung Reflexionen Steigung, Gefälle, Belag Vorbelastungen unerheblich, außer Gesundheitsgefahren Folie 36

37 Lärmberechnung 7 Beurteilungspegel Lr,T = Lm,T (25) + D V + D Stro + D Stg + D S + D BM + D B + K Folie 37

38 Lärmberechnung 8 Mittelungspegel Tag Uhr Nacht Uhr lauteste volle Stunde Folie 38

39 Lärmberechnung 9 Berechnungsbeispiel Mittelwertberechnung 2 x frisiertes Moped fährt an sonst stillem Haus vorbei = 60 db (A) 10s Rest 20 db (A) Mittelwert 10s x (3.600s 10s) x 10 2 db (A) 3.600s = 1 x 10 3,59 db (A) = LmN = 35 db (A) Folie 39

40 Lärmberechnung 10 D V D Stro D Stg D S D BM D B K = Korrektur Höchstgeschwindigkeit = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberfläche = Korrektur für Steigung/Gefälle = Korrektur für Abstände = Korrektur für Boden/Meteorologiedämpfung = Korrektur für Topografie etc. = Korrektur für Lichtzeichenanlagen etc. Folie 40

41 Folie 41 Lärmberechnung 11

42 passive LärmschutzmaL rmschutzmaßnahmen 42 BlmSchG Überschreitung Immissionsgrenzwerte angemessene Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen Folie 42

43 24. BlmSchV Art der Schallschutzmaßnahmen Umfang der Schallschutzmaßnahmen Berechnung Folie 43

44 24. BlmSchV - Lärmschutzmaßnahmen bei jeder Grenzwertüberschreitung für schutzbedürftige Räume (zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt) erforderliche Maßnahmen (Fenster, Wände, Balkonverglasungen, Lüftungen für Schlafräume) an Eigentümer durch den Träger der Straßenbaulast Folie 44

45 47 a BlmSchG Lärmkarten Lärmaktionsplan Folie 45

46 Lärmminderungsplanung 1 Auslöser EU-UmgebungslärmRiL Schutz des Menschen vor Lärm in bebauten, ruhigen oder empfindlichen Gebieten in besonders belasteten Gebieten / Strecken in sämtlichen Ballungsräumen / Hauptverkehrslinien Lärmkarten erstellen und alle 5 Jahre fortschreiben veröffentlichen (Internet) Folie 46

47 Lärmminderungsplanung 2 Lärmaktionsplan in besonders belasteten Gebieten / Strecken in sämtlichen Ballungsräumen / Hauptverkehrslinien falls Aktionsplan notwendig, d. h. Grenzwerte überschritten werden oder zum Schutz ruhiger Gebiete Maßnahmenplan im Ermessen der zuständigen Behörde (Gemeinde, Deutsche Bahn) Folie 47

48 Lärmkartierung (Bereich Rastatt) Haupteisenbahnstrecken (> Zü Züge/a, 2424-h-Mittel) Quelle: Eisenbahnbundesamt 2009 Folie 48

49 Folie 49 Lärmaktionsplan Karlsruhe

50 Luftreinhaltepläne ne BlmSchG Bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten die im RVO s des Bundes festgelegt sind, muss zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufstellen. Folie 50

51 22. BlmSchV Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft SO 2 NO 2, NO x Blei Benzol CO Schwebstaub, Partikel Folie 51

52 SO BImSchV 1 h Mittelwert 350 Mikrogramm/m³ 24 h a 20 1 Alarmschwelle 500 bei 293 Kelvin 101,3 Kilopascal Folie 52

53 Folie 53 München, Sendlinger Straße

54 47 BlmSchG Überschreitung der Immissionswerte Luftreinhalteplan Alarmschwellen überschritten Aktionsplan (kurzfristige Maßnahmen) z. B. Feinstaub Folie 54

55 Luftreinhaltepläne ne Maßnahmen Fahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrslenkung, Säuberung der Fahrwege, Anlagenverbote, -begrenzungen an Verursacher im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Folie 55

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