Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionsplanung der Stadt Wunstorf
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- Irma Michel
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1 Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmaktionsplanung der Stadt Wunstorf Entwurf 05/2010
2 Lärmaktionsplan der Stadt Wunstorf gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Entwurf (nach Musteraktionsplan für Gemeinden) 1 Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Stadt Wunstorf ist ein Mittelzentrum im nordwestlichen Teil der Region Hannover. Innerhalb des ca.125,66 km² großen Stadtgebietes wohnen insgesamt etwa Einwohner (EW) in Wohnungen. Neben der Kernstadt Wunstorf ( EW) umfasst das Stadtgebiet die Ortschaften Blumenau (1635 EW), Bokeloh (2221 EW), Großenheidorn (3038 EW), Idensen (964 EW), Klein Heidorn (1343 EW), Kolenfeld (2856 EW), Luthe (5851 EW), Mesmerode (742 EW) und Steinhude (4878 EW). Durch das Stadtgebiet verlaufen mehrere Hauptverkehrsstraßen im Sinne des 47b BImSchG mit einem Verkehrsaufkommen von jeweils über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und zwei Haupteisenbahnstrecken im Sinne des 47b BImSchG mit einem Verkehrsaufkommen von über Zügen pro Jahr. In der ersten Stufe der Lärmminderungsplanung (jetzt) sind nach 47c BImSchG Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von jeweils über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von jeweils über Zügen pro Jahr auszuarbeiten. Dies trifft im Stadtgebiet Wunstorfs auf die Bundesautobahn 2 (A2), Bundesstraße 441 (B441) und die beiden Haupteisenbahnstrecken Hannover-Minden und Hannover-Bremen zu. In der zweiten Stufe (voraussichtlich 2012/2013) hat sich die Lärmminderungsplanung auch auf Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von jeweils über drei Millionen Kraftfahrzeugen (entspricht einem DTV von 8000 Fahrzeugen am Tag) und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Zügen zu beziehen. Dann wird auch die Landesstraße 392 (L 392) zu betrachten sein, es handelt sich dabei um die Kolenfelder Straße zwischen der Anbindung an die B 441 (am Ende der Hochstraße) und dem Kreisverkehr an südlichen Ortsausgang, die Kreisstraße 333 (K.333) Leinechaussee, die Kreisstraße 344 (K 344) Adolf-Oesterheld-Straße, die Kreisstraße 331 (K 331) Klein Heidorner Straße und den Straßenzug In den Ellern/Langestraße/Barnestraße. Die Lärmminderungsplanung bezieht sich auch auf Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über Bewegungen pro Jahr. Dies trifft auf den östlich des Stadtgebiets gelegen Flughafen Hannover-Langenhagen zu. Die dazu berechneten Lärmkarten zeigen jedoch, dass das Stadtgebiet Wunstorf nicht erheblich durch Fluglärm belastet wird. 2/9
3 Eingangsdaten zur Berechnung der Lärmkarten Hauptverkehrsstraßen Abschnitt Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) Geschwindigkeit (km/h) Anteil LKW(>3,5t) (Tag/Nacht) B 441 Abschnitt Hochstraße B 441 4Abschnitt Südstraße %/7% %/7% A %/38% Eingangsdaten die zur Berechnung der Lärmkarten Haupteisenbahnstrecken benutzt wurden liegen nicht vor. 1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Stadt Wunstorf Fachbereich Stadtplanung Stiftsstraße Wunstorf FAX 291 peter.pfadenhauer@wunstorf.de 1.3 Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 1 sind gemäß 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz 2 Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. 1.4 Geltende Grenzwerte Geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage zusammengefasst. 1 RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. EU Nr. 189, S Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG), zuletzt geändert durch ; BGBL I /9
4 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten L DEN 24 Stunden Mittelungspegel (DayEveningNight) L Night 8 Stunden Mittelungspegel Nacht (Night) Geschätzte Zahl der an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen L DEN db(a) Belastete Menschen Straßenlärm L Night db(a) Belastete Menschen Straßenlärm über 55 bis über 50 bis über 60 bis über 55 bis über 65 bis über 60 bis über 70 bis über 65 bis über 75 0 über 70 0 Summe 1400 Summe 900 Geschätzte Zahl der an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche und Wohnungen L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen db(a) L DEN 8, db(a) L DEN 1,9 100 über 75 db(a) L DEN 0,6 0 Summe 10,9 900 Geschätzte Zahl der an Haupteisenbahnstrecken belasteten Menschen L DEN db(a) Belastete Menschen Schienenlärm L Night db(a) Belastete Menschen Schienenlärm über 45 bis über 55 bis über 50 bis über 60 bis über 55 bis über 65 bis über 60 bis über 70 bis über 65 bis über über Summe Summe Geschätzte Zahl der an Haupteisenbahnstrecken belasteten Fläche und Wohnungen L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen db(a) L DEN 25, db(a) L DEN 7, über 75 db(a) L DEN 1, Summe 34, /9
5 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Im Einwirkungsbereich des Verkehrslärms auf der Trasse B 441 im Stadtgebiet Wunstorf sind: 100 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen von > 70 db(a) ausgesetzt und 200 Menschen in der Nacht sehr hohen Belastungen von > 60 db(a) ausgesetzt. 400 Menschen sind ganztägig hohen Belastungen von db(a) ausgesetzt und 200 Menschen sind in der Nacht hohen Belastungen von db(a) ausgesetzt. 900 Menschen sind ganztägig Belastungen von db(a) ausgesetzt und 500 Menschen sind in der Nacht Belastungen db(a) ausgesetzt. Im Einwirkungsbereich des Verkehrslärms an den Trassen der Haupteisenbahnstrecken im Stadtgebiet Wunstorf sind: 250 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen von > 75 db(a) ausgesetzt und 530 Menschen in der Nacht sehr hohen Belastungen von > 65 db(a) ausgesetzt. 380 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen von db(a) ausgesetzt und 800 Menschen in der Nacht sehr hohen Belastungen von db(a) ausgesetzt. 1099Menschen sind ganztägig hohen Belastungen von db(a) ausgesetzt und 4430 Menschen sind in der Nacht hohen Belastungen von db(a) ausgesetzt. 5520Menschen sind ganztägig hohen Belastungen von db(a) ausgesetzt und 6690 Menschen sind ganztägig Belastungen von db(a) ausgesetzt und 7120 Menschen sind in der Nacht Belastungen db(a) ausgesetzt. 2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Das niedersächsische Umweltministerium empfiehlt den Gemeinden, ihre Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes an einem Auslösekriterium zu prüfen. Als Auslösewerte werden für die 1. Stufe der Lärmminderungsplanung die Mittelungspegel LDEN von 70 db bzw. LNight von 60 db empfohlen, es wird empfohlen für Eisenbahnstrecken eine Schienenbonus von 5 db anzunehmen. Es handelt sich hier um die Bereiche in denen mit einer Gesundheitsgefährdung zu rechnen ist und daher kurzfristig Handlungsbedarf gesehen wird. Diese sehr hohen, sich an den Grenzwerten für Lärmsanierung an Straßen orientierenden Auslösewerte sollen in den nächsten Stufen der Lärmminderungsplanung abgesenkt werden. Weiterhin wurde vom niedersächsischen Umweltministerium empfohlen, Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn die genannten Mittelungspegeln zur Belastung von mehr als 50 Menschen führen oder mehr als 1 km² -Fläche belastet ist. Die vom niedersächsischen Umweltministerium für die 1. Stufe der Lärmminderungsplanung empfohlenen Auslösekriterien werden in Bezug auf die belasteten Menschen erreicht. In Bezug auf die belastete Fläche wird das Auslösekriterium e- benfalls erreicht. 5/9
6 Die Auslösekriterien werden in folgenden Bereichen erreicht: B 441 Abschnitte nördlich Hochstraße im Bereich Hindenburgstraße, im weiteren Verlauf im Bereich der Südstraße/Stadtgraben und im östlichen Bereich der Hagenburger Straße. Haupteisenbahnstrecken In Teilberbereichen entlang folgender Straßen werden die Auslösekriterien erreicht: Bahnhofstraße, Gutenbergstraße/Munzeler Straße, In der kleinen Südheide, Hindenburgstraße, Frankestraße, Gneisenaustraße, Luther Weg und Duendorferweg. 3 Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Entlang des Trassenverlaufs der B 441 sind im Bereich Luthe und Wunstorf Lärmschutzbauwerke vorhanden, diese wurden bei der Berechnung der Lärmkarten berücksichtigt. Des weiteren wurde im Rahmen der Ortsdurchfahrt B eine Maßnahme zur Busbeschleunigung durchgeführt. Durch eine Bevorrechtigung der Busse an den Lichtsignalanlagen konnte eine erhebliche Verbesserung der Anschlusssicherung zwischen Bus und Schiene am Bahnhof erreicht werden. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Die Realisierung von Schallschutz an den beiden Haupteisenbahnstrecken sowie die Realisierung der Ortsumgehung durch Verlegung der B 441, beide Maßnahmenbefinden sich in der Planfeststellung. Die Realisierung des Schallschutzes an der Bahn wird nach derzeitigen Planungen 2012 abgeschlossen sein. 6/9
7 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Die Gemeinden sind aufgefordert, ruhige Gebiete im Sinne des 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG festzusetzen. Die Festlegung von ruhigen Gebieten und Maßnahmen zu ihrem Schutz sind bisher nicht geplant. Einheitliche Kriterien zur Festlegung von ruhigen Gebieten gibt es bislang nicht. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Die Diskussion über Lärmprobleme war in den letzten Jahrzehnten im wesentlichen geprägt von den Hauptstrecken der Bahn und der Ortsdurchfahrt der B 441. Beide Projekte befinden sich in der Planfeststellung und mit einer Realisierung ist kurzbzw. mittelfristig zu rechnen. Daher wird es nach der Realisierung dieser Projekte erst zu einer neuen strategischen Ausrichtung im Umgang mit Lärm kommen. 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Durch die geplanten Schallschutzbauwerke an den Haupteisenbahnstrecken wird sich die Anzahl der betroffenen Menschen erheblich reduzieren, lediglich im Bereich der Frankestraße und Bahnhofsstraße werden Menschen weiterhin erheblichen Belastungen ausgesetzt sein. Die Anzahl der betroffenen Menschen wir sich voraussichtlichen um 90% reduzieren. Durch die Realisierung der Ortsumgehung um Zuge der Verlegung der B 441 wird es zu einer Reduzierung der Verkehrsmengen im Rahmen der Ortsdurchfahrt kommen. Ein grobe Schätzung geht davon aus, dass sich die Anzahl der Betroffenen um 50% reduzieren wird, da mit einer Reduzierung der Pegel um ca. 3 db gerechnet werden kann. 4 Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans Datum des Ratsbeschlusses 4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans Ist abhängig von der Realisierung der Maßnahmen durch die Vorhabenträger. 7/9
8 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen Der Entwurf des Lärmaktionsplans einschließlich der Lärmkarten hat für einen Zeitraum von einem Monat vom bis zum im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Wunstorf, Sfitsstraße 8, Wunstorf öffentlich ausgelegen. Die vom Lärmaktionsplan berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 2010 von der Auslegung unterrichtet: - Nieders. Landesamt für Straßenbau und Verkehr Hannover, - Eisenbahnbundesamt, - Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH 4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet. 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Die entstandenen Kosten für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über den Haushalt der Stadt Wunstorf abgedeckt. Schalltechnische Fachgutachten wurden zur Erstellung des Aktionsplanes nicht eingeholt. Die geplanten Maßnahmen werden von der Deutschen Bahn AG (Schiene) und der Bundesrepublik Deutschland (Ortumgehung B 441) getragen. 4.6 Weitere finanzielle Informationen Liegen nicht vor. 4.7 Link zum Aktionsplan im Internet Nach der abschließenden Beschlussfassung des Rates wird der entsprechende Link eingefügt. Ort, Datum 8/9
9 Übersicht über Immissionsgrenz- und richtwerte im Bereich des Lärmschutzes Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für eine Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden. Sie beruhen auf anderen Ermittlungsverfahren als die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und sind daher nicht direkt vergleichbar mit den dort als L DEN und L Night dargestellten Werten. Im Einzelfall sind daher zur Prüfung der Immissionsgrenz und -richtwerte Berechnungen für den jeweiligen Immissionsort notwendig. Eine überschlägige Übertragung der nationalen Grenzwerte auf L DEN und L Night wurde durch das Bundesumweltministerium durchgeführt. Die entsprechenden Indizes sind in der folgenden Tabelle den nationalen Grenz- und Richtwerten in Klammern zugeordnet.) Anwendungsbereich Grenzwerte für die Lärmsanierung an Straßen in Baulast des Bundes 3,4 Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen 5 Grenzwerte für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen (Lärmvorsorge) 6 Richtwerte für Anlagen im Sinne des BImSchG, deren Einhaltung sichergestellt werden soll 7 Nutzung Tag in db(a) Nacht in db(a) Tag in db(a) Nacht in db(a) Tag in db(a) Nacht in db(a) Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kurgebiete. 70 (71) 60 (60) 57 (58) 47 (47) 45 (46) 35 (35) reine Wohngebiete 70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 50 (51) 35 (35) allgemeine Wohngebiete 70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 55 (56) 40 (40) Dorf-, Misch- und Kerngebiete 72 (73) 62 (62) 64 (65) 54 (54) 60 (61) 45 (45) Gewerbegebiete 75 (76) 65 (65) 69 (70) 59 (59) 65 (66) 50 (50) Industriegebiete 70 (71) 70 (70) Für die Bewertung der Lärmsituation an Flugplätzen sind die Werte des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31.Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) heranzuziehen. 3 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97, VkBl 1997 S. 434; S Die Immissionsgrenzwerte der VLärmSchR 97 werden auch bei der Lärmsanierung beim Schienenverkehr herangezogen. 5 Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)vom (BGBl. I S. 1036) 7 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - (TA Lärm) vom (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) 9/9
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