L Ä R M A K T I O N S P L A N
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- Franz Weiß
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1 L Ä R M A K T I O N S P L A N Lärmaktionsplan gem. 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Gemeinde Heidenau Samtgemeinde Tostedt Entwurfsfassung September / Oktober Öffentlichkeitsbeteiligung - Gemeinde Heidenau
2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Allgemeines Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde Beschreibung der Gemeinde, der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Rechtlicher Hintergrund Geltende Grenzwerte Bewertung der Ist-Situation Zusammenfassung der Daten der Lärmkartierung Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Maßnahmenplanung Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung des LAP Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des LAP und der Mitwirkung der Öffentlichkeit Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Evaluierung des LAP Inkrafttreten Datum des Inkrafttretens Datum der Bekanntmachung Link zum Lärmaktionsplan im Internet... 10
3 Einleitung Am 25. Juni 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 202/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) verabschiedet. Die EU verfolgt damit das Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Umgebungslärm wird in diesem Zusammenhang definiert als Lärm, der in der Umgebung von Hauptverkehrswegen, Hauptflughäfen und in Ballungsräumen entsteht. Die EU verpflichtet mit dieser Richtlinie alle Mitgliedsstaaten, Lärmaktionspläne zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu erstellen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die EU-Richtlinie zum Schutz vor Umgebungslärm im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 2005 als sechster Teil Lärmminderungsplanung und im Jahre 2006 der Verordnung über die Lärmkartierung (34.BImschV) integriert. Die 47a ff. des BImSchG definieren als Anwendungsbereich der Lärmminderungsplanung den Umgebungslärm der dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraumes, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind. Aus 47d BImSchG ergibt sich die Verpflichtung der zuständigen Behörden, Lärmaktionspläne aufzustellen. Nach 47e BImSchG sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden zuständig, Lärmaktionspläne aufzustellen. Für die Lärmaktionsplanung des Schienenverkehrs ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig (siehe ), die Lärmaktionspläne Schiene (Stand 2017) sind im Internet abrufbar. In der Samtgemeinde Tostedt sind die Mitgliedsgemeinden Kakenstorf, Königsmoor und Tostedt von einer Haupteisenbahnstrecke betroffen. Im Zuge der Lärmsanierungsplanung wurden 2013 durch die DB-Netz / Projektbau GmbH die Belastungen ermittelt, dargestellt und im Anschluss an ein Plangenehmigungsverfahren Maßnahmen durchgeführt (aktiver und passiver Schallschutz). Die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe - ZUS LLG / staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim ist zuständig für die Datenerfassung und die Erstellung der erforderlichen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen in Niedersachsen, als Grundlage für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne. In einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission 2016/2116 wurde die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, für jede nach der Umgebungslärm-Richtlinie kartierte Gemeinde einen Lärmaktionsplan (LAP) - 3. Stufe - vorzulegen. Aus diesem Grunde hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz alle betroffenen (kartierten) Kommunen aufgefordert, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dies hat zur Folge, dass auch Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Tostedt einen Lärmaktionsplan erstellen müssen, sofern das Kriterium der Betroffenheit erfüllt ist
4 Es geht im Zuge der aktuellen Lärmaktionsplanung (3. Stufe) langfristig um die Vermeidung erheblicher Belästigungen für: Ballungsräume > Einwohner (in Niedersachsen sind dies die Ballungsräume Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück und Oldenburg) Hauptverkehrsstraßen und deren Umgebung > 3 Mio. Kfz pro Jahr Haupteisenbahnstrecken und deren Umgebung > Züge pro Jahr Umgebung von Großflughäfen > Flugbewegungen / Jahr In der Samtgemeinde Tostedt sind durch die Hauptverkehrsstraßen Autobahn A1, Bundesstraße B 75 und Landesstraße L 141 mit mehr als 3 Mio. Kfz. pro Jahr die Gemeinden Heidenau, Wistedt, Tostedt, Kakenstorf und Otter betroffen, es wurden keine weiteren Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr ermittelt. Weitere Betroffenheit besteht nicht (kein Ballungsraum, kein Großflughafen, keine Zuständigkeit für Haupteisenbahnstrecken). 1. Allgemeines 1.1 Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde Samtgemeinde Tostedt für die Gemeinde Heidenau Gemeindeschlüssel Samtgemeinde Tostedt: Gemeindeschlüssel Gemeinde Heidenau: Ansprechpartner: Frau Sabine Bolz / Fachbereich Bauen und Planung Adresse: Samtgemeinde Tostedt, Schützenstraße 24, Tostedt Telefon: / / info@tostedt.de / s.bolz@tostedt.de Internet: Für den im Gesetz genannten Begriff die Gemeinde als zuständige Behörde (siehe Einleitung) besteht seitens des Niedersächsischen Umweltministeriums und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes die Auffassung, dass die Samtgemeinden für die Erstellung der Lärmaktionspläne in den Mitgliedsgemeinden zuständig sind (Lärmaktionsplanung als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis nach 98 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz / NKomVG). 1.2 Beschreibung der Gemeinde, der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Gemeinde Heidenau ist eine von neun Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg in Niedersachsen. Der Landkreis Harburg schließt südlich direkt an die Stadt Hamburg an und gehört zur Metropolregion Hamburg. Verkehrstechnisch ist die Samtgemeinde Tostedt durch die Autobahn A1 sowie die Bundesstraßen B 3 und B 75, die Landesstraße L 141 sowie mehrere Kreisstraßen - 3 -
5 sehr gut erschlossen. Die Samtgemeinde Tostedt ist mit 221 km 2 flächenmäßig die größte Samtgemeinde im Landkreis Harburg. Mit rund 39 km 2 ist die Gemeinde Heidenau am Nordwestrand der Samtgemeinde Tostedt eine der größeren Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde, was sich auch an der Anzahl der Einwohner zeigt (Stand 31. Juli 2018): Einwohner in der Gemeinde Heidenau, Einwohner in der Samtgemeinde Tostedt. Neben dem Hauptort Heidenau mit den Ortsteilen Everstorf und Avensen gehören die kleinen Siedlungsbereiche Avenser Moor, Everstorfer Moor, Birkenbüschen, Kallmoor, Hollinde und Vaehrloh mit zum Gemeindegebiet. Das Gemeindegebiet wird zu fast 90 % land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch den nördlichen Teil des Gemeindegebietes führt auf einer Länge von 4,6 km die Bundesautobahn A1 von Hamburg nach Bremen, mit der Autobahnanschlussstelle Heidenau. Die Hauptlärmquelle ist der Straßenverkehr auf der Autobahn A1. Der Hauptort Heidenau befindet sich ca. 2,5 km von der Anschlussstelle Heidenau entfernt, so dass nur die Ortsteile Kallmoor mit derzeit 23 Einwohnern und Hollinde mit aktuell 15 Bewohnern durch den Lärm der Bundesautobahn betroffen sind. Die durch die Gemeinde Heidenau verlaufende Kreisstraße K 15 ist als Quelle von Umgebungslärm nicht relevant (keine Hauptverkehrsstraße, unter 3 Mio. Kfz. / Jahr). Für die Autobahn A1 wurden für den Abschnitt / Verlauf in der Gemeinde Heidenau im Rahmen der aktuellen Lärmkartierung (Stand April 2018) durch die zuständige Behörde (ZUS LLG, s. Einleitung) die folgenden Straßenverkehrs-Belastungen ermittelt: Kfz / 24 h Schwerlastanteil Tag 17,1 % Schwerlastanteil Nacht 45,2 % Schwerlastanteil Abend 16,6 % (Quelle: ) 1.3 Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden (siehe Einleitung, Seite 2). 1.4 Geltende Grenzwerte Eine Übersicht zu den geltenden nationalen Immissionsgrenz- und Richtwerten im Bereich Lärmschutz sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen
6 2. Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkartierung Die im April 2018 vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) veröffentlichten statistischen Daten und Karten der Lärmkartierung kommen zu den nachfolgenden Ergebnissen für den Bereich der Gemeinde Heidenau. Die Daten zur Lärmkartierung wurden von der ZUS LLGS im GAA Hildesheim (Behörde für Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz) für zwei Betrachtungsebenen erhoben und aufbereitet. Zum einen wurde der LDEN Wert ermittelt, als eine Mischung aus Day / Evening / Night (den Tag/Abend und Nachtwerten) bzw. als 24 Stunden Wert. Weiterhin wurde zusätzlich der LN Wert (Night) für den Nachtzeitraum von 22-6 Uhr ermittelt. Die Ergebnisse für die Gemeinde Heidenaus sind verfügbar unter: Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen in der Gemeinde Heidenau (Autobahn A1), auf die nächste Hunderterstelle gerundet. (Stand ) Zeitraum 24 Std. (LDEN) Pegelklassen / db(a) Belastete Menschen Zeitraum 22 bis 6 Uhr (LDEN) Pegelklassen / db(a) Belastete Menschen über 50 bis 55 0 über 55 bis 60 0 über 55 bis 60 0 über 60 bis 65 0 über 60 bis 65 0 über 65 bis 70 0 über 65 bis 70 0 über 70 bis 75 0 über 70 0 über 75 0 Summe 0 Summe 0 Von Hauptverkehrsstraßen (Autobahn A1) in der Gemeinde Heidenau belastete Fläche (km 2 ) und geschätzte Zahl der Wohnungen (auf die nächste Hunderterstelle gerundet), Krankenhäuser und Schulen in der Gemeinde (letztere nur belastete Einzelgebäude). (Stand ) LDEN / db(a) Fläche in km 2 Wohnungen Schulen über 55 4, über 65 1,4 0 0 über 75 0,4 0 0 Summe 5,9-5 -
7 Die ermittelten Daten der Lärmbelastungen (Autobahn A1 im Bereich Heidenau) sind über Fachlayer im Kartenserver des Niedersächsischen Umweltministeriums graphisch dargestellt und öffentlich verfügbar, sowohl für den 24-Stunden Wert (LDEN) als auch für den Nachtwert (LN). ( ( Heidenau im Suchfenster eingeben. Fachlayer auswählen) Die nachfolgenden Abbildungen visualisieren die Ergebnisse der Lärmkartierung für den Tag-Abend-Nacht-Index / 24 H - Wert (LDEN) sowie für den Nacht-Lärm-Index (LN) im Bereich der Gemeinde Heidenau, markiert sind die kleinen Siedlungsbereiche Kallmoor und Hollinde im Bereich des Straßenlärms entlang der Autobahn A1. Ergebnisse der Lärmkartierung über 24 Stunden LDEN (Day-Evening-Night) - 6 -
8 Ergebnisse der Lärmkartierung für die Nacht LN (Night) 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Die aktuelle Lärmkartierung hat zum Ergebnis, dass es im Bereich der Gemeinde Heidenau keine betroffenen Personen oberhalb der Schwellenwerte gibt. Die geschätzte und gerundete Anzahl der Personen, die dem Lärm der Autobahn ausgesetzt sind, wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz veröffentlicht. Zur Bewertung der Lärmsituation wurden die ermittelten Zahlen, siehe Punkt 2.1. mit den nationalen Immissionsgrenz- und Richtwerten abgeglichen (siehe Anlage) und der Bewertung zu Grunde gelegt. Für die Gemeinde Heidenau bedeutet dies, dass kein Auslösekriterium für eine Formulierung und Durchführung von Maßnahmen zur Lärmminderung vorliegt. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass ein gesetzlicher Anspruch für belastete Einwohner auf Lärmminderung allein aus der strategischen Lärmkartierung nicht besteht. Als auslösende Kriterien für Maßnahmen wurde ein Schwellenwert von mehr als 50 betroffenen Personen festgelegt, sofern diese einem Lärmwert größer als
9 db(a) nachts bzw. größer als 70 db(a) über 24 Stunden ausgesetzt sind. Diese Kriterien werden in der Gemeinde Heidenau nicht erreicht. In den beiden Ortsteilen der Gemeinde Heidenau an der Autobahn A1 in Kallmoor und Hollinde wurden i.r. der statistischen Erhebung (ZUS LLG) weniger als 50 betroffene Personen ermittelt, daher wird in der Tabelle auf Seite 5 der abgerundete Wert Null angegeben. 2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen In der Gemeinde Heidenau ist die stärkste Lärmquelle die Autobahn A1. Sie verläuft außerhalb der Ortslage am nördlichen Rand der Gemeinde. Es wurden daher keine Lärmprobleme festgestellt, denen mit Maßnahmen begegnet werden müsste. Die Anwohner im Bereich der kleinen Siedlungsbereiche Kallmoor und Hollinde sind von Lärmbelastungen (Autobahn A1) betroffen, es handelt sich als Ergebnis der Lärmkartierung (statistische Daten Straßenlärm) um weniger als 50 Personen, siehe die Erläuterung unter Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung In den Bauleitplänen, die im Bereich der Lärmquelle aufgestellt werden, müssen Maßnahmen zum Schallschutz getroffen (definiert / festgesetzt) werden. Die für den Autobahnbau und unterhaltung zuständigen Bundesbehörden (hier: Autobahn A1) sind bestrebt, im Rahmen der Straßenplanung Ergebnisse und Entwicklungen zur Lärmminderung (z.b. geräuscharme Straßenbeläge) zu berücksichtigen. Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der Autobahn A1 ( ) wurden auch Lärmschutzmaßnahmen in der Planung berücksichtigt. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Seitens der Gemeinde Heidenau sind keine Maßnahmen zur Lärmminderung geplant, da unter 2.2 keine Lärmprobleme festgestellt wurden. 3.3 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Entsprechende Planungen oder Strategien liegen bislang nicht vor. 3.4 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Ruhige Gebiete sind in der Gemeinde Heidenau nicht ausgewiesen. Maßnahmen zum Schutz solcher Gebiete sind entsprechend nicht geplant
10 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Die Anzahl der betroffenen Personen (Ortsteile Kallmoor und Hollinde) ist gering, von einer Schätzung zur Reduzierung dieser Zahl wird abgesehen, sie unterliegt der demographischen Entwicklung. 4. Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung des LAP 4.1 Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des LAP und der Mitwirkung der Öffentlichkeit Der Rat der Samtgemeinde Tostedt fasste am 27. September 2018 den Beschluss, einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Heidenau (und weitere betroffene Mitgliedsgemeinden) aufzustellen. Die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am durch Aushang (Bekanntmachung der Samtgemeinde), im Internet unter sowie über die örtliche Presse. Weiterhin wurde die Aufstellung von Lärmaktionsplänen neben anderen Punkten - in der Einwohnerversammlung am thematisiert. In der Zeit vom 02. Oktober bis 02. November 2018 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heidenau einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. 4.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit Die i.r. der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden als Zusammenfassung dem Lärmaktionsplan als Anlage beigefügt. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wird in die Beratung und Beschlussfassung der Gremien eingebracht und sich daraus ergebende Änderungen / Ergänzungen fließen in den LAP ein. 5. Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Die Verwaltung der Samtgemeinde Tostedt hat den Lärmaktionsplan erarbeitet, es waren neben den Kosten für den Verwaltungsaufwand keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. Es werden keine Maßnahmen zur Lärmminderung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Heidenau (Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Tostedt) durchgeführt. Für Planung und Durchführung von Maßnahmen entstehen daher ebenfalls keine Kosten
11 6. Evaluierung des LAP Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des LAP werden dabei ermittelt und bewertet. 7. Inkrafttreten 7.1 Datum des Inkrafttretens Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Heidenau ist durch Beschluss des Rates der Samtgemeinde Tostedt am.. in Kraft getreten. 7.2 Datum der Bekanntmachung Die Bekanntmachung erfolgte am. 7.3 Link zum Lärmaktionsplan im Internet Der Lärmaktionsplan kann unter folgendem Link auf der Seite der Samtgemeinde Tostedt eingesehen werden: Name, Ort, Datum, ggf. Funktion, Stempel
12 Übersicht über Immissionsgrenz- und richtwerte im Bereich des Lärmschutzes Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für eine Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden. Sie beruhen auf anderen Ermittlungsverfahren als die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und sind daher nicht direkt vergleichbar mit den dort als LDEN und LNight dargestellten Werten. Im Einzelfall sind daher zur Prüfung der Immissionsgrenz und -richtwerte Berechnungen für den jeweiligen Immissionsort notwendig. Eine überschlägige Übertragung der nationalen Grenzwerte auf LDEN und LNight wurde durch das Bundesumweltministerium durchgeführt. Die entsprechenden Indizes sind in der folgenden Tabelle den nationalen Grenz- und Richtwerten in Klammern zugeordnet.) Nutzung Anwendungs bereich Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen 1 Grenzwerte für die Lärmsanierung an Straßen in Baulast des Bundes 2, Grenzwerte für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen (Lärmvorsorge) 3 Richtwerte für Anlagen im Sinne des BImSchG, deren Einhaltung sichergestellt werden soll 4 Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kurgebiete reine Wohngebiete allgemeine Wohngebiete Dorf-, Misch- und Kerngebiete Gewerbegebiete Industriegebiete Für die Bewertung der Lärmsituation an Flugplätzen sind die Werte des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31.Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) heranzuziehen. 1 Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97, VkBl 1997 S. 434; S. 665 Die Auslosegrenzwerte wurden gegenüber früherer Festlegungen mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes im Marz 2010 um 3 db(a) abgesenkt. 3 Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)vom (BGBl. I S. 1036) 4 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - (TA Lärm) vom (GMBl Nr. 26/1998 S. 503)
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