Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom

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1 Stand: Dezember 2013 Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom Allgemeines 1.1 Beschreibung der Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Lage: Die Verbandsgemeinde Obere Kyll liegt im Norden des Landkreises Vulkaneifel und grenzt direkt an die Landesgrenze zu Nordrhein - Westphalen und Belgien an. Umgebung: Die VG Obere Kyll ist ländlich geprägt und über die B 421, B51 und DB Eifelstrecke Köln / Trier gut zu erreichen. Bahnhöfe befinden sich in den Ortschaften Lissendorf und Jünkerath. Nutzung: Wohn- Misch- und Dorfgebiete prägen das Bild der Verbandsgemeinde Obere Kyll. Größere Gewerbegebiete befinden sich in den Orten Lissendorf, Jünkerath und Stadtkyll. Kenndaten: Die Verbandsgemeinde hat in 2013 ca Einwohner Die Verbandsgemeinde hat eine Gesamtfläche von ca. 138 km² Die Gesamtlänge der B421 im VG Gebiet beträgt ca. 15,3 km Die Gesamtlänge der B 51 im VG Gebiet beträgt ca. 8,3 km Die Gesamtlänge der DB Eifelstrecke Köln / Trier beträgt ca. 9,3 km 1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name: Verbandsgemeinde Obere Kyll Adresse: Rathausplatz 1, Jünkerath Telefon: 06597/ info@oberekyll.de Internet: Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gem. 47a-f Bundes Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. 1.4 Geltende Grenzwerte Derzeit geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage 2 zusammengefasst.

2 2. Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten entlang der B51 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen L DEN db(a) Belastete Menschen Straßenlärm L Night db(a) Belastete Menschen Straßenlärm über 55 bis über 50 bis über 60 bis über 55 bis 60 6 über 65 bis 70 1 über 60 bis 65 0 über 70 bis 75 0 über 65 bis 70 0 über 75 0 über 70 0 Summe 75 Summe 39 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 1 L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen Schulen Krankenhäuser db(a) L DEN 5, db(a) L DEN 1, über 75 db(a) L DEN 0, Summe 7, Die Anzahl der Wohnungen wurde aus der Zahl der Einwohner pro Gebäude abgeleitet. Bei der Zahl der Schulen und Krankenhäuser wurde die Zahl der Gebäude der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt. 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind 1 Mensch ist ganztägig sehr hohen Belastungen ausgesetzt (über L DEN 65 db(a)) und 6 Menschen sind in der Nacht sehr hohen Belastungen ausgesetzt (über L NIGHT 55 db(a)) 16 Menschen sind ganztägig hohen Belastungen ausgesetzt und (über L DEN 60 db(a)) und 33 Menschen sind in der Nacht hohen Belastungen ausgesetzt. (über L NIGHT 50 db(a)) 58 Menschen sind ganztägig Belastungen / Belästigungen ausgesetzt (über L DEN 55 db(a)) 2

3 2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Im Gebiet der Verbandsgemeinde Obere Kyll wurde die Lärmkartierung 2012, Stufe 2, für den Bereich der B51 durchgeführt. Im Lärmkorridor der B51 wurden auf Grundlage der Kartierung 2012, Stufe 2, folgende Verbesserungsbedürftige Situationen festgestellt: 1. Gemeinde Kerschenbach im Wochenendhausgebiet Killerberg Rückfragen beim LBM ergaben, dass in Kerschenbach keine Maßnahmen vorgesehen sind. Eine Lärmsanierung im Bereich von Wochenendhausgebieten ist bei der Lärmsanierung nicht vorgesehen. Hinweis der Verbandsgemeinde: Da insbesondere an Wochenenden kaum Schwerlastverkehr auftritt werden zu den Nutzungszeiten geringere Lärmimmissionen erwartet. Weiterhin liegt die Fahrbahn in einem ca.10m tiefen Geländeeinschnitt. 2. Gemeinde Reuth in Teilbereichen der Straßen Neuensteiner Weg, Auf der Schlack und Dorfstraße. Rückfragen beim LBM ergaben, dass in der Ortslage Reuth keine Maßnahmen vorgesehen sind. Die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzrichtlinie 97 werden nicht überschritten, so dass eine Lärmsanierung durch den Bund nicht möglich ist. Für die Raststätte in Neureuth wurden bei einer überschläglichen Berechnung jedoch eine Grenzwertüberschreitungen ermittelt. Hinweis der Verbandsgemeinde: Hier kann der Eigentümer einen Antrag bei LBM vorlegen, wobei zu Berücksichtigen ist, dass die Bewohner der Raststätte mit der B51 ihren Lebensunterhalt bestreiten und daher vermutlich vorsätzlich so Nah an der B51 gesiedelt haben. Für den Bereich der B 421 liegen keine Untersuchungen vor, da die Strecke mit weniger als KFZ/Jahr belastet ist und daher in der 2. Stufe nicht untersucht wurde. Im Zuge der Ausbaumaßnahmen in den Ortsdurchfahrten Birgel, Jünkerath und Stadtkyll wurden jeweils qualifizierte Bauleitverfahren durchgeführt. Bei der Straßenplanung wurden entsprechende Schalluntersuchungen vom LBM durchgeführt und da wo erforderlich passive Schallschutzmaßnahmen veranlasst. Für den Bereich des Eisenbahnbundesamtes liegen keine Untersuchungen vor, da die Strecke mit weniger als Zügen/Jahr belastet ist und daher nicht untersucht wurde. 3. Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung 1. Wochenendhausgebiet Killerberg - 10m Geländeeinschnitt und Bepflanzung 2. Teilbereiche der Ortsgemeinde Reuth - keine 3

4 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre 1. Wochenendhausgebiet Killerberg Das Gebiet ist hauptsächlich nur an Wochenenden bewohnt. In diesem Zeitraum ist auf Grund des reduzierten Verkehrsaufkommens mit weniger Lärm zu rechnen. Weiterhin liegt die B51 in diesem Bereich in einem ca. 10m tiefen Einschnitt. Der 100m breite Trennstreifen ist bewaldet. Laut Schreiben des LBM vom sind keine Maßnahmen geplant weil die Kriterien einer Lärmsanierung nicht erfüllt sind. 2. Teilbereiche der Ortsgemeinde Reuth Auch hier sind die Kriterien einer Lärmsanierung nicht erfüllt, so dass vom Baulastträger keine passiven Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Für den Bereich der Raststätte Neureuth kann von den Eigentümern ein Antrag vorgelegt werden. 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Die Festlegung ruhiger Gebiete im Innenbereich werden detailiert im Zuge der Bauleitplanung festgelegt (reine Wohngebiete p.p.). Grundsätzlich sollen große zusammenhängende Waldflächen ruhige Gebiete im Sinne des 47d BImSchG darstellen. Im Einzelfall soll dies durch bauleitplanerische Verfahren untersucht und festgelegt werden. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Ziel ist es, die Bevölkerung vor Gesundheitsbeeinträchtigungen zu schützen. Daher sollen die Lärmpegel L DEN von 65 db(a) unterschritten werden. Betroffen ist hier derzeit nur die Raststätte Neureuth. Langfristiges Ziel ist es, die Bevölkerung von Lärmbelästigungen zu schützen. Daher sollen die Lärmpegel L DEN von 55 db(a) unterschritten werden. Hierzu sollten zukünftig Maßnahmen vorgesehen werden, die im Zuge von Ausbaumaßnahmen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den Baukosten stehen (aktiver oder passiver Schallschutz). Die Kommune wird sich im Zuge der Behördenbeteiligung dafür einsetzen. 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Eine Prognose ist nicht möglich, da die Verbandsgemeinde Obere Kyll kaum Einfluss auf die Bauaktivitäten an der B 51 hat. Sie wird bei Ausbaumaßnahmen im Sinne dieses Lärmaktionsplanes zukünftig dafür eintreten, dass der Lärmpegel L DEN von 55 db(a) in den Siedlungsgebieten langfristig unterschritten wird. 4

5 4. Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans Jünkerath, im Dezember Datum des Abschlusses des Aktionsplans Jünkerath, den (Ratsbeschluss) 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen Gemäß 47 d. Abs. 3 BImSchG wurde die Öffentlichkeit in zwei Phasen beteiligt. 1. Beteiligung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Information durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Obere Kyll am In Zeitraum vom bis konnte der Entwurf eingesehen und Anregungen mitgeteilt werden. 2. Beteiligung Die Entwurfsberatung des Verbandsgemeinderates fand am in öffentlicher Sitzung statt. Vorgetragene Bedenken und Anregungen wurden ordentlich Abgewogen und sofern erforderlich im Konzept berücksichtigt. 4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47d, Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet. 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Externe Kosten für die Aufstellung: 0,00 Kalkulierte Kosten für die Umsetzung: sind vom LBM zu ermitteln 5

6 4.6 Weitere finanzielle Informationen Ausgehend von einem 24h-Pegel L DEN werden die Lärmschadenskosten wie folgt ermittelt. Lärmschadenskosten je Anwohner bei L DEN >55 60 db(a): 71 / Jahr Lärmschadenskosten je Anwohner bei L DEN >60 65 db(a): 121 / Jahr Lärmschadenskosten je Anwohner bei L DEN >65 70 db(a): 171 / Jahr Das ergibt Lärmschadenskosten: 58* * *171 = 6.225,00 /Jahr Die Ermittelten Lärmschadenskosten können den Kosten für Lärmschutzmaßnahmen gegenübergestellt werden. So kann der Nutzen den Kosten gegenübergestellt werden. 4.7 Link zum Aktionsplan im Internet Dieser Lärmaktionsplan wird im Internet unter in der Rubrik Aktuelles / Bekanntmachungen dauerhaft veröffentlicht. Jünkerath, gez. Diane Schmitz, Bürgermeisterin 6

7 Anlage Übersicht über Immissionsgrenz- und Immissionsrichtwerte im Bereich des Lärmschutzes Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für eine Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden. Sie beruhen auf anderen Ermittlungsverfahren als die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und sind daher nicht direkt vergleichbar mit den dort als L DEN und L Night dargestellten Werten. Im Einzelfall sind daher zur Prüfung der Immissionsgrenz- und richtwerte Berechnungen für den jeweiligen Immissionsort notwendig. Eine überschlägige Übertragung der nationalen Grenzwerte auf L DEN und L Night wurde durch das Bundesumweltministerium durchgeführt (siehe Anlage der Hinweise zur Lärmkartierung der Bund / Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) Nutzung Anwendungsbereich Grenzwerte für die Lärmsanierung an Straßen in der Baulast des Bundes und des Landes 1 Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kurgebiete. Grenzwerte für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen (Lärmvorsorge) 3 Richtwerte für Anlagen im Sinne des BImSchG, deren Einhaltung sichergestellt werden soll 4 Bei der Lärmsanierung im Schienenverkehr werden die unveränderten Immissionsgrenzwerte herangezogen (Angaben in Klammern) 2 Tag in db(a) Nacht in db(a) Tag in db(a) Nacht in db(a) Tag in db(a) Nacht in db(a) 67 (70) 57 (60) reine Wohngebiete 67 (70) 57 (60) allgemeine Wohngebiete 67 (70) 57 (60) Dorf-, Misch- und Kerngebiete 69 (72) 59 (62) Gewerbegebiete 72 (75) 62 (65) Industriegebiete Die Auslösewerte (früher Immissionsgrenzwerte) in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 für die Lärmsanierung wurden 2010 um 3 db(a) abgesenkt. Mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom wurde dies auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt. 2 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes 3 Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)vom (BGBl. I S. 1036) 4 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - (TA Lärm) vom (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) 7

8 Anlage zum Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Obere Kyll Lärmkartierung Stufe 2 B 51 zwischen Stadtkyll und Reuth

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