Rechtsschutz beim Verkehrswegebau, Fallbeispiele. Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager

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1 Rechtsschutz beim Verkehrswegebau, Fallbeispiele Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager

2 Folie 2 Aktuelles

3 Folie 3 Aktuelles

4 Kontrollfragen Abgrenzung Wegerecht-Verkehrsrecht Verbot des Ablassens von kontaminiertem Wasser auf Binnenschiffen. Anbringung von Flusskilometermarkierungen am Rhein. Regelung über die Eigentumsverhältnisse aus der Sohle eines Gewässers 1. Ordnung. Festlegung des Gemeingebrauchs an einem Kanal. Planergänzung zur Ertüchtigung der Rettungswege im Rastatter Bahntunnel durch das EBA. Festlegung von Durchfahrtsgeschwindigkeiten für Güterzüge bei Bahnhöfen. Folie 4

5 Kontrollfragen Abgrenzung Wegerecht-Verkehrsrecht Finanzierungskosten für Eisenbahnstrecken im BVWP. Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen beim Ausbau der Rheintalbahn. Bestimmung der Blockabstände zwischen hintereinander fahrenden Zügen. Anerkennung des Baden-Airparks als Passagierflughafen. Schließung des Flughafens Stuttgart von 7-12 h wegen Bodennebels. Folie 5

6 Grundlagen unseres Rechtsschutzsystems die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivilgerichte, Strafgerichte) die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Finanzgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit Folie 6

7 Grundlagen unseres Rechtsschutzsystems Bundesverwaltungsgericht Leipzig Verwaltungsgerichtshof BW Mannheim Verwaltungsgerichte in Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Sigmaringen. Folie 7

8 eigene Verwaltungsgerichtsbarkeit Bundesverwaltungsgericht Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg 4 Verwaltungsgerichte Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt und auf Teilhabe an Leistungen des Staates bzw. Genehmigungen Folie 8

9 Straßenrecht Straßenrecht = Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen d. h. Straßen, Wege, Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Folie 9

10 Straßenrecht Vorschriften über Planung Entstehung Benutzung Unterhaltung Untergang öffentlicher Verkehrsflächen Folie 10

11 Verfassung Verfassung Gesetzgebung Ausführung = grundlegende Aufgabenverteilung = Einzelheiten für Planung, Bau, Finanzierung = tägliche Unterhaltung des Verkehrswegs Folie 11

12 Verfassung Art. 74 I Nr. 22 GG Konkurrierende Gesetzgebung für Bau, Unterhaltung von Landstraßen für Fernverkehr. Straßenverkehr, Kraftfahrtwesen Erhebung und Verteilung von Benutzungsgebühren öffentlicher Straßen Folie 12

13 Verfassung Art. 72 I GG Konkurrierende Gesetzgebung Länder sind befugt, solange und soweit der Bund von seiner Befugnis nicht durch Gesetz Gebrauch macht. Folie 13

14 Gesetzgebung 1 I BFernStrG Bundesfernstraßen sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen. Bundesautobahnen, Bundesstraßen. Folie 14

15 Prüfungsfolge bei Klagen 1. Zulässigkeit = formelle Voraussetzungen eingehalten 2. Begründetheit = inhaltliche Überprüfung des Rechtsschutzbegehrens Folie 15

16 Klagevoraussetzungen Möglichkeit einer Rechtsverletzung Rechtswidrigkeit eines Verhaltens das gerade der Kläger in eigenen Rechten (keine Popularklage) Folie 16

17 Besonderheiten des Rechtsschutzes gegen Straßen bei PFB kein Vorverfahren bei VB keine aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels Antrag auf aw bis 1 Monat nach Zustellung bei FernStr VGH in 1. Instanz zuständig Beklagter = Land Baden-Württemberg Klagebegründungsfrist = 6 Wochen Folie 17

18 Klagebefugnis Klagebefugnis = Verletzung eigener Rechte = möglich Gemeinden Planungshoheit Selbstverwaltungsgarantie GS-eigner keine Enteignungsbetroffenheit Folie 18

19 Klagebefugnis Private Enteignungsbetroffene wollen Überprüfung des PFB auch Eigner von Sperrgrundstücken (str.) Gesundheit bei gewichtiger Betroffenheit Rest nur Überprüfung eigener Belange Verbandsklage der Naturschutzverbände und sonstiger Umweltverbände Folie 19

20 Rechtsschutz gegen Straßen A B C D E F G H Gemeinde Hauseigner Hobbygärtner Eigner Eigner Landwirt Hobbytierhaltung Naturschutz Folie 20

21 Klageziele, Klagearten Aufhebung des PFB (Anfechtungsklage) Anordnung von Schutzauflagen (Verpflichtungsklage) Verhinderung von Schutzauflagen (Träger der SBL, Anfechtungsklage) Folie 21

22 Folie 22 Fallbeispiele Prüfung

23 Folie 23 Fallbeispiele Prüfung

24 Folie 24 Fallbeispiele Prüfung

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