Die Grenzen der kommunalen Planungshoheit am Beispiel der Neuen Messe in Stuttgart
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1 Alexandra-Isabel Reidel Die Grenzen der kommunalen Planungshoheit am Beispiel der Neuen Messe in Stuttgart Verlag Dr. Kovac Hamburg 2006
2 Gliederung Seite Einfuhrung und Problemstellung l.teil: Sachverhalt A. Die Ausgangslage B. Die Regionalplanânderung und die damit verbundenen Klagen der Stadt Leinfelden-Echterdingen C. Der Erlass des Landesmessegesetzes D. Das Planfeststellungsverfahren E. Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem VG Stuttgart F. Das weitere Geschehen Teil: Grundlegendes zum verfassungsrechtlichen Gehalt des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 13 A. Zum Inhalt des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 13 I. InstitutionelleRechtssubjektsgarantie 13 II. SubjektiveRechtsstellungsgarantie 13 III. Objektive Rechtsinstitutionsgarantie Angelegenheiten der ôrtlichen Gemeinschaft Historischer Abriss zur kommunalen Selbstverwaltung 15 a) GenossenschaftlichesDorfundmittelalterliche Stadt 15 b) Die Rechtsentwicklung in Preufien 15 c) Das Recht der ûbrigen deutschen Lânder 17 d) Die Weimarer Republik 17 e) Der Nationalsozialismus 19 f) Selbstverwaltung von 1945 bis heute 19 g) Fazit Zur Neuinterpretation der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie 21 a) Das kondominale Selbstverwaltungsverstândnis 23
3 b) Das funktionale Selbstverwaltungsverstândnis 24 c) Der Sondertypus ôffentlicher Verwaltungstâtigkeit 24 d) Fazit Zur Kernbereichslehre 26 a) Unantastbarer Kernbereich und kommunale Planungshoheit 26 aa) Die allgemeine Planungshoheit 27 bb) Die Raumplanungshoheit 27 ce) Bauleitplanung und Kernbereich 28 ( 1 ) Der Bebauungsplan 29 (2) Der Flâchennutzungsplan 29 (3) Stellungnahme 30 b) Die Subtraktionsmethode 32 c) Die historische Méthode 33 d) Die Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 33 B. Die verfassungsrechtlichen Schranken des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 35 I. Formelle verfassungsrechtliche Beschrânkungen 35 II. Matérielle verfassungsrechtliche Beschrânkungen Teil: Die raumliche Gesamtplanung 37 A. Obersicht: Die raumliche Gesamtplanung im System der Raumplanung 39 B. Sinn und Zweck der Raumordnung 39 C. Abgrenzung Raumordnung und Stâdtebau 41 D. Die Regionalplanung 42 I. Allgemeines 42 II. III. Die Abgrenzung von Kompetenzbereichen: Regionalplanung als staatliche oder kommunale Aufgabe 44 Zur Ausgestaltung der Regionalplâne unter Berûcksichtigung des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 49
4 1. Verfassungsrechtliche Gesichtspunkte im Hinblick auf die inhaltliche Bestimmtheit von Regionalplânen Die Grenzen gebietsscharfer Festsetzungen im Regionalplan 51 IV. Gebietsscharfe Ausweisung eines Messestandorts gemâfi 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG a.f Abs. 3 Nr. 3 LplG a.f. als Eingriffin Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 55 a) Kernbereich 56 b) Willkùrverbot 56 c) Verhâltnismâfiigkeit des 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG a.f. 57 aa) Stadt-Umland-Problematik im Ballungsraum Stuttgart 57 bb) Beteiligung der Gemeinde gem. 12 Abs. 2 Nr. 1 LplG ' Zwischenergebnis 59 V. Erfûllt die Landesmesse die Voraussetzungen fur eine gebietsscharfe Ausweisung gem. 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG a.f.? Die Landesmesse als regionalbedeutsames Infrastrukturvorhaben 2. Zur Verhâltnismâfiigkeit bezùglich des ausgewiesenen Messestandorts 3. Die Abwâgung von Standortalternativen 4. Zusammenfassung VI. Zur Vereinbarkeit des 21 LplG mit Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG, 71 LVerf 1. Die Rechtsgrundlage 2. Mitwirkungsrecht 3. Rechtsschutz 4. Ergebnis zur Verfassungsmâfiigkeit VII. Zur praktischen Durchsetzung des Planungsgebotes 1. Anordnungsrecht gem. 122 GemO 2. Ersatzvornahme gem. 123 GemO 3. Fazit
5 E. Rechtsschutzmôglichkeiten der Gemeinde Leinfelden-Echterdingen gegen die gebietsscharfe regionalplanerische Ausweisung der Landesmesse 77 I. Verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren 78 IL Kommunale Verfassungsbeschwerde 78 III. Anfechtungsklage 79 IV. Allgemeine Feststellungsklage 79 V. Verwaltungsgerichtliche Inzidentkontrolle 80 VI. Fazit Teil: Raumliche Fachplanungen und das Landesmessegesetz 83 A. Die Abgrenzung von Bauleitplanung und Fachplanung 83 B. Das Verhâltnis der Bauleitplanung zur Fachplanung 85 I. Allgemeine Regelungen 86 IL 7 BauGB als Kollisionsnorm 87 III. 38 BauGB als Kollisionsnorm Die Nichtanwendbarkeit der BauGB Oberôrtliche Bedeutung der Vorhaben Die Beteiligung der Gemeinde Die Berûcksichtigung stâdtebaulicher Belange Die Bindung nach 7 BauGB 93 IV. Zusammenfassung 93 V. Erfûllt die Landesmesse die Tatbestandsvoraussetzungen des 38 BauGB? Planfeststellungsbedùrftiges Vorhaben Ûberôrtliche Bedeutung Gemeindliche Beteiligung Berûcksichtigung stâdtebaulicher Belange Zwischenergebnis 96
6 6. 38 BauGB und die Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Wûrttemberg fur das Landesmessegesetz 97 a) Die Ânderung des 38 BauGB im Jahre aa) Hintergrund der Gesetzesânderung 99 bb) Fazit 99 b) Die Gesetzgebungszustândigkeit fur das Landesmessegesetz 101 aa) Ausschliefiliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes gem. Art. 71 GG 102 bb) Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes gem. Art. 72,74 GG 103 (1) Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG 103 (2) Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG Ergebnis 105 C. Zur Verfassungsmâfiigkeit des Landesmessegesetzes im Hinblick auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 106 I. 1 Abs. 1,2 LMesseG - die gesetzliche Bestimmung von Planungszielen Allgemeine Bedeutung gesetzlicher Planungsziele Zur Festlegung des Messestandorts am Echterdinger Ei-Ost 107 a) Das politische Hintergrundgeschehen 108 b) Fazit 111 II. 2 LMesseG - zur gesetzlichen Bedarfsfeststellung Zur allgemeinen Bedeutung von Bedarfsfeststellungen Zur Bedarfsfeststellung im Fall der Landesmesse Zusammenfassung 115 III. Das Landesmessegesetz: Ein verdecktes Mafinahmegesetz Zur Mafinahmegesetzgebung Zwischenergebnis 118
7 IV. Rechtsschutz der Gemeinde Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage bezûglich der Planfeststellungsentscheidung a) Voraussetzungen b) Inzidentkontrolle: Ûberpriifung der Verfassungsmâfiigkeit des Landesmessegesetzes c) Instanzenzug d) Vorlâufiger Rechtsschutz Kommunale Verfassungsbeschwerde Individualverfassungsbeschwerde Zwischenersebnis V. Die Klage der Stadt Leinfelden-Echterdingen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungsprâsidiums Stuttgart Die Rechtsauffassung des VG Stuttgart bezûglich der Verfassungsmâfiigkeit des Landesmessegesetzes Stellungnahme Teil: Zusammenfassung 129 A. Ergebnisse des 2. Teils 129 B. Ergebnisse des 3. Teils 131 C. Ergebnisse des 4. Teils 132 Schlusswort 135
8 ,, Anlage I: Das Landesmessegesetz vom 15. Dezember 1998, GBl.BW vom 31. Dezember Errichtung einer Landesmesse Bedarf Planfeststellung, Plangenehmigung Vorarbeiten Verânderungssperre, Vorkaufsrecht Betriebspflicht, Aufsicht Enteignung Vorzeitige Besitzeinweisung Ânderung des Landesgesetzes ûber die Umweltvertrâglichkeitsprûfung Inkrafttreten Anlage II: Literaturverzeichnis 143
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