Handlungsbedarf des Gesetzgebers im Bereich des Konzessionsrechts Eckpunkte der notwendigen Reformen
|
|
- Benedikt Kalb
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Handlungsbedarf des Gesetzgebers im Bereich des Konzessionsrechts Eckpunkte der notwendigen Reformen Prof. Dr. Joachim Wieland Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
2 Gliederung I. Problemaufriss II. III. IV. Selbstverwaltungsgarantie Bundesgerichtshof Bewertung V. Gesetzgebung VI. Verfassungskonformität VII. Ergebnis 2
3 I. Problemaufriss 46 EnWG überlässt Gemeinden die Auswahl des Konzessionsnehmers bei Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen 13 EnWG 1998, Gesetzesbegründung: Nach welchen Kriterien die Gemeinde ihre Auswahlentscheidung zu treffen hat, wird nicht bestimmt. kommunale Selbstverwaltung respektiert 3
4 I. Problemaufriss Seit 2011: 46 III 5 EnWG: Bei der Auswahl des Unternehmens ist die Gemeinde den Zielen des 1 verpflichtet. BKartA/BNetzA, Leitfaden: Auswahlkriterien nur zulässig bei sachlichem Bezug zur Konzession oder zum Netz der erhebliche Einschränkung der Auswahlfreiheit Gemeinde 4
5 I. Problemaufriss Bevorzugung eigener Unternehmen soll unzulässig sein erhebliche Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung nicht durch Gesetz, sondern durch rechtsfortbildende Gesetzesauslegung verfassungsrechtliche Problematik der Reichweite der Garantie des Art. 28 II GG 5
6 II. Selbstverwaltung Gemeinden haben das Recht, im Rahmen der Gesetze örtliche Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln, Art. 28 Abs. II GG von Garantie umfasst: Entscheidung über Sicherstellung der Versorgung der Einwohner mit leitungsgebundener Energie (Strom und Gas) BVerwGE 98, 273 (276) 6
7 II. Selbstverwaltung Vorrang der Verfassung bindet Gesetzgeber kein Vorbehalt der allgemeinen Gesetze Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie unantastbar: Prinzip der Allzuständigkeit durch 46 EnWG nicht verletzt aber: Randbereich auch geschützt materielles Aufgabenverteilungsprinzip zu Gunsten der Gemeinden 7
8 II. Selbstverwaltung primär Entscheidung der Gemeinden, welche legitimen Gemeinwohlzwecke in der Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft verfolgt werden nicht jeder legitime Zweck rechtfertigt Eingriffe in Selbstverwaltung legitimer Zweck rechtfertigt Eingriff nur, wenn gewichtiger als Aufgabenverteilungsprinzip 8
9 II. Selbstverwaltung ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung anders nicht sicherzustellen unverhältnismäßiger Kostenanstieg nicht ausreichend: Verwaltungsvereinfachung oder Zuständigkeitskonzentration oder Gründe der Wirtschaftlichkeit oder Sparsamkeit der Verwaltung politisch-demokratische Funktion gewichtiger 9
10 III. Bundesgerichtshof Urteile vom Stromnetz Heiligenhafen: Klage auf Übertragung des Eigentums am örtlichen Stromverteilungsnetz nach Konzessionierung des Eigenbetriebs Stromnetz Berkenthin: Neukonzessionär klagt gegen Altkonzessionär auf Übertragung des Eigentums am Verteilnetz 10
11 III. Bundesgerichtshof Diskriminierungsverbot des 46 I 1 EnWG anwendbar auf Konzessionsverträge zulässige Auswahlkriterien? Diskriminierungsverbot ohne gesetzliche Grundlage Transparenzgebot Richterrecht: formal: Mitteilung der Entscheidungskriterien und Gewichtung vor Angebotsabgabe materiell: vorrangig die Kriterien von 1 EnWG 11
12 III. Bundesgerichtshof Gemeinde bei Netzvergabe marktbeherrschendes Unternehmen regelmäßig: Bevorzugung eigener Unternehmen keine unbillige Behinderung aber Ausnahme: Verstoß gegen 46 EnWG Verstoß gegen Transparenzgebot Verletzung des Diskriminierungsverbots unbillige Behinderung, 19 II Nr. 1 GWB 12
13 III. Bundesgerichtshof wie EuGH zu Dienstleistungskonzessionen in Parking Brixen, aber Ausnahme für Inhouse- Vergabe: Ausschreibungs- und förmliches Auswahlverfahren nicht erforderlich BGH verschärft damit Anforderungen des 46 III EnWG (Bekanntmachung von Vertragsende und Auswahlentscheidung) 46 IV verweist für Eigenbetriebe nur auf Abs. II und III 13
14 IV. Bundesgerichtshof BGH: Gesetzeszweck ist Wettbewerb um Netze keine weiteren Auswahlkriterien neben konzessionsabgabenrechtlichen und Zielen des 1 EnWG zulässig aber: Selbstverwaltung der Gemeinde erschöpft sich nicht in Verfolgung des Zwecks des EnWG 14
15 III. Bundesgerichtshof Konsequenzen laut BGH: Kriterien wie lokale Präsenz, Gewerbesteuereinnahmen, fiskalische Interessen der Gemeinden, kommunaler Einfluss auf Netzbetreiber unzulässig verdeckt durch Formulierung: Ziele von 1 EnWG vorrangig zu beachten tatsächlich: ausschließlich, keine nachrangigen Ziele BGH überprüft Gewichtung der Kriterien: zu geringe Bewertung der Netzsicherheit 15
16 IV. Bewertung Weitreichende Beschränkung kommunaler Selbstverwaltung ohne belastbare Grundlage im Gesetzesrecht BGH degradiert Gemeinden zu Agenturen für den Vollzug des Wettbewerbsrechts Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG verlangt Korrektur durch Gesetzgeber 16
17 V. Gesetzgebung Gesetzgeber muss Regelung klarstellen Nichtanwendungsgesetzgebung Verfahrensanforderungen des 46 III EnWG auch bei Inhouse-Vergabe abschließend: nur Vertragsende und Entscheidung nebst Gründen bekannt zu machen nicht erforderlich: Mitteilung der Entscheidungskriterien und Gewichtung vor Angebotsabgabe (Transparenzgebot) 17
18 V. Gesetzgebung materiell-rechtlich: Konzessionserteilung muss sachlich begründet und diskriminierungsfrei sein zulässige Kriterien: bessere Steuerung des Unternehmens Förderung der lokalen Wirtschaft Arbeitsplatzsicherung fiskalische Erwägungen (Querverbund) Ziele von 1 EnWG nur mit zu berücksichtigen 18
19 VI. Verfassungskonformität gesetzliche Klarstellung entspricht Selbstverwaltungsgarantie sichert Kommunen Entscheidungsspielraum beachtet Aufgabenverteilungsprinzip keine überwiegenden öffentlichen Gründe für Eingriff in kommunale Selbstverwaltung wie unverhältnismäßiger Kostenanstieg etc. 19
20 VII. Ergebnis Rechtsstaat gebietet Durchsetzung des Vorrangs der Verfassung wenn Bundesverfassungsgericht aus prozessualen Gründen nicht eingreifen kann, ist der Gesetzgeber gefordert Verfassungsauftrag zur Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung bei Sicherung der örtlichen Energieversorgung 20
Rechtliche Kriterien für ein diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren bei der Vergabe von Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserkonzessionen
20. Januar 2014 Rechtliche Kriterien für ein diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren bei der Vergabe von Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserkonzessionen Workshop zum Energierecht - enreg Dr.
MehrVergabe von Konzessionen für kommunale Strom- und Leitungsnetze
Hamburger Vergabetag Vergabe von Konzessionen für kommunale Strom- und Leitungsnetze RA Dr. Lorenz Jellinghaus, Hamburg Hamburg 31. Januar 2013 Agenda 1 Hintergrund 2 Entscheidungspraxis BKartA - Stadt
MehrGliederung. Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13
Gliederung Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13 A. Problemstellung...19 B. Rechtsnatur von Konzessionsverträgen...21 I. Privatrechtlicher Austauschvertrag...21 II. Energiewirtschaftliche
MehrRechtliche Kriterien bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen
Rechtliche Kriterien bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen Zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 07.11.2013 Konzessionsvergabe Stadt Süßen Workshop zum Energierecht enreg Berlin, 20.01.2014 Dr.
MehrAkkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität
Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Potsdam Gliederung I. Einleitung II. Organisation und Rechtsgrundlagen der Akkreditierung
MehrEUROFORUM Seminar Crashkurs Energierecht
EUROFORUM Seminar Crashkurs Energierecht Konzessionsverträge, Netzüberlassungen und Konzessionsabgaben Der Rechtsrahmen Rechtsanwalt Dr. Boris Scholtka Düsseldorf, 11. Dezember 2012 Folie 1 Gliederung
MehrZurück zur kommunalen Energieversorgung? 12. Januar 2010, Hannover Referenten: Reinhard Kehr Ritz, Dr. Sven Höhne
Zurück zur kommunalen Energieversorgung? Handlungsoptionen für die Kommunen 12. Januar 2010, Hannover Referenten: Reinhard Kehr Ritz, Dr. Sven Höhne Veranstaltung 1 Zurück zur kommunalen Energieversorgung?
MehrVergabe von Rettungsdienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen Rechtsanwalt Dr. Martin Ott Hamburger Vergabetag 2013 31. Januar 2013 Kurzportrait Menold Bezler Menold Bezler Rechtsanwälte ist eine unabhängige, partnerschaftlich
MehrArbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II. Fall 8: Online-Durchsuchung
Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II Fall 8: Online-Durchsuchung Fall 8: Sachverhalt BVerfG ODG 1: Voraussetzungen für Maßnahmen nach dem ODG 4 Satz 1: Heimlicher Zugriff auf informationstechnische
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5. 1 Einleitung Teil: Allgemeine Grundlagen Gesetzliche Regelung 23
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1 Einleitung 17 I. Problemstellung 17 II. Ziel und Gang der Untersuchung 18 1. Ziel der Untersuchung 18 2. Gang der Untersuchung 20 1. Teil: Allgemeine Grundlagen 21 2 Gesetzliche
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Konzessionsvergabe
Rechtliche Rahmenbedingungen der Konzessionsvergabe Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M. Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M. Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht 2 > Überblick I. Einleitung
MehrBundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben?
Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben? Mandanten-Info Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben? Inhalt 1. Einleitung...
MehrStromkonzession Bedingungen für ein diskriminierungsfreies Vergabeverfahren
diskriminierungsfreies Vergabeverfahren Anhörung im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 12.12.2012 RA und FaVwR Dr. Martin Düwel, Reinhardtstraße 29, 10117 Berlin Tel.: 030 / 24 75 74 11
MehrLeon Bucher. (Re-)Kommunalisierung der Energieversorgung in Deutschland und den USA
Leon Bucher (Re-)Kommunalisierung der Energieversorgung in Deutschland und den USA Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Grundlagen 1 1 Einleitung 1 2 Zum Begriff der Rekommunalisierung 3 3 Daseinsvorsorge in
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht Vorlesungsgliederung 1. Die Verwaltung A. Verwaltung als gesellschaftliche und staatliche Erscheinung B. Die öffentliche Verwaltung I. Begriff der Verwaltung 1. Materieller
MehrRechtsfragen der DNA-Analyse zum Zwecke der DNA-Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren
Markus Neuser Rechtsfragen der DNA-Analyse zum Zwecke der DNA-Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 21 A. Einführung in die Problematik
MehrSicherstellung der Finanzierungsvorsorge für die Atommülllagerung
Sicherstellung der Finanzierungsvorsorge für die Atommülllagerung Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm Rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de Hannover, 23. Oktober 2015 Verursacherprinzip Die Atomkraftwerksbetreiber
MehrVeräußerung öfentlicher Unternehmen und Vergaberecht
Veräußerung öfentlicher Unternehmen und Vergaberecht Dr. Sebastian Klein Inhaltsverzeichnis A. Die Problemstellung...15 B. Der Gang der Darstellung...19 C. Die Grundlagen der Privatisierung...21 I. Gründe
MehrBDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin. Stellungnahme
Stellungnahme BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten
MehrInhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG
K Inhaltsübersicht Abschnitt I. Allgemeines zum AGG Teil 1. Das Gesetz und dieser Rechtsberater........ 1 Teil 2. Entstehung des AGG................ 2 Teil 3. Sinn und Zweck des AGG............. 6 Teil
MehrDr. Michael Demuth. Das Bundesverfassungsgericht und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
Dr. Michael Demuth Das Bundesverfassungsgericht und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Kiel 2004 Vorwort Inhaltsverzeichnis VII IX 1. Teil: Einleitung 1 2. Teil: Darstellung und Analyse der Mitbestimmungsentscheidung
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Der Senator
Senatsverwaltung für Finanzen Der Senator Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin September 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die Erfahrung vieler Städte und Gemeinden bei der Vergabe
MehrDie garantierte Einspeisevergütung für Strom nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien
Markus Weck Die garantierte Einspeisevergütung für Strom nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien Anwendungsprobleme, europa- und verfassungsrechtliche Fragen PETER LANG Europäischer Verlag
MehrSatelliten-BHKW in der Arbeit der Clearingstelle EEG
in der in der 19. Fachgespräch der 20. November 2014 1 / 42 Übersicht in der 1 Entstehen der Rechtsfigur 2 3 der 4 5 und Zusammenfassung 2 / 42 Begriff des I in der Ein ist...... ein räumlich von der Vor-Ort-Anlage
MehrExpertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012
12. Dezember 2012 Dr. Philipp Boos Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@bhw-energie.de Konzessionsverfahren Recht auf Re-Kommunalisierung
MehrHerzlich Willkommen!
VORTRAGSVERANSTALTUNG - NEUES AUS DEM ENERGIERECHT 2011/2012 Herzlich Willkommen! Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@boos-hummel.de
MehrReiten im Walde. Rechtsanwalt Norman Jäckel Berend Koll Juliane Martin Hannah Imbusch. Sommersemester 2013
Reiten im Walde An einem sonnigen Frühjahrsmorgen reitet Hobbyreiter Rodriguez Rider (R) quer durch den Hauswald in der im Bundesland L gelegenen Gemeinde G. Dort wird er von der aufgebrachten Naturschützerin
MehrVergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM
Vergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM Im Mai 2008 wurde zwischen dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und der enviam AG
MehrDie gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung ( 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers?
Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung ( 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers? Von Susanne Schneider Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 7. Teil Einleitung 17 A. Entstehungsgeschichte
MehrArt. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995
Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten
MehrVerkehrsverträge im ÖPNV Wie müssen sie vergeben werden?
Verkehrsverträge im ÖPNV Wie müssen sie vergeben werden? Dr. Engelbert Recker Deutscher Landkreistag Lennéstr. 17 10785 Berlin Gliederung Verkehre ohne öffentliche Zuschüsse Dienstleistungskonzession nach
MehrSteuerverfassungsrechtliche Probleme der BetriebsaufSpaltung und der verdeckten Gewinnausschüttung
Steuerverfassungsrechtliche Probleme der BetriebsaufSpaltung und der verdeckten Gewinnausschüttung Rechtsgrundsätze versus Gerichtspraxis Von Karl Albrecht Schachtschneider Juristische G :.:;;:.; moibllothek
MehrKonzessionierungsverfahren Strom & Gas. (Stand: 24.06.2014)
Konzessionierungsverfahren Strom & Gas (Stand: 24.06.2014) Inhalt Folie Möglicher Irrtum 3 Wer macht was? 4 Wer bewirbt sich für das Gasnetz? 5 Wer bewirbt sich für das Stromnetz? 6 Mögliche Konzessionierungsvarianten
MehrDeutsches und Europäisches Verfassungsrecht
1 Einführung in das Verfassungsrecht der BRD Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht - T befindet sich seit dem 1. März 2003 aufgrund eines Haftbefehls, den der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
MehrEigentum. Def.: jedes vermögenswerte subjektive Privatrecht
Eigentum Def.: jedes vermögenswerte subjektive Privatrecht Privatrecht: gesetzlich begründetes/anerkanntes Recht Begründung durch Gesetzgeber (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG); aber nicht (bloß) Eigentum i.s.d.
MehrRechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011
> Direktv vergabe von Ve erträgen über SP PNV-Leistungen n Direktvergabe von Verträgen über SPNV- Leistungen Analyse der Möglichkeiten der Auftraggeber nach dem Beschluss des BGH vom 08.02.2011 Dr. Niels
MehrDezentrale Energiewende
Dezentrale Energiewende Diskussion der VDE-Studie Der zellulare Ansatz Dr. Werner Neumann Sprecher des Bundesarbeitskreis Energie Wissenschaftlicher Beirat des BUND Warum dezentral und was ist dezentral?
MehrStaatliches Engagement im Stiftungswesen zwischen Formenwahlfreiheit und Formenmissbrauch
Staatliches Engagement im Stiftungswesen zwischen Formenwahlfreiheit und Formenmissbrauch Von Albrecht Fiedler Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einführung 1. Problemaufriss 17 2. Ziele der Untersuchung
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 BN 2.09 VGH 4 N 09.1300 In der Normenkontrollsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Januar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrNetzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung
Symposium zu Grundsatzfragen des Regulierungsrechts Berlin, 21./22. November 2013 Netzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley)
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 97.10 OVG 10 KS 1/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Mehr» Lassen Sie sich. 4. Teil. Aufgaben der Gemeinde
4. Teil 45 Die n werden gemäß 2 GemO in freiwillige Aufgaben und unterteilt, je nachdem, ob die Gemeinde kraft staatlichem Hoheitsakt zu deren Erfüllung verpflichtet ist oder ob es ihr frei steht, sich
MehrPolizeiliche Datenerhebung durch Befragung
Polizeiliche Datenerhebung durch Befragung Zugleich eine Analyse des 9 nw. PolG Von Rolf-Georg Müller Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Teil 1: Einführung und begriffliche Vorfragen 19 A. Einführung
MehrRechtliche Vorgaben für Konzessionierungsverfahren und Netzübernahmen
Rechtliche Vorgaben für Konzessionierungsverfahren und Netzübernahmen München, Matthias Albrecht, Rechtsanwalt Matthias Pöhl, Rechtsanwalt Über uns BBH gibt es als Sozietät seit 1991. Wir sind eine Partnerschaft
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für die korrekte Gestaltung von Strom- und Gasnetz-Ausschreibungen
Rechtliche Rahmenbedingungen für die korrekte Gestaltung von Strom- und Gasnetz-Ausschreibungen Berlin (enreg.), 20. Mai 2015 Stefan Rubel, Richter am OLG Vorüberlegungen Oberlandesgericht (Re-) Kommunalisierung
MehrLösungsskizze. Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.
Lösungsskizze Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A) Zulässigkeit I) Zuständigkeit des BVerfG Gem. Art. 93 I Nr. 4a GG i.v.m. 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG
MehrKünstliche Befruchtung aus juristischer Sicht
Künstliche Befruchtung aus juristischer Sicht Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. 13. November 2012 I. Rechtslage nach dem FMedG II. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen III. Argumentationswege
MehrDer Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht
Remigiusz Wojtkowiak Der Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 15 I. Ziel der Untersuchung;
MehrInhaltsübersicht Problemstellung... 17 Kommunaler Klimaschutz durch Baurecht... 25
Inhaltsübersicht 1 Problemstellung... 17 1.1 Methodik der Untersuchung... 19 1.2 Klimawandel und Klimaschutz... 21 1.3 Bedeutung und Sinnhaftigkeit des kommunalen Klimaschutzes... 22 2 Kommunaler Klimaschutz
MehrChristian Athenstaedt. Zur Zulässigkeit entwicklungspolitischer Maßnahmen deutscher Bundesländer und Kommunen
Christian Athenstaedt Die Kompetenzverteilung in der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit Zur Zulässigkeit entwicklungspolitischer Maßnahmen deutscher Bundesländer und Kommunen Herbert Utz
MehrPersönlichkeitsrechtsverletzungen und die Haftung des Host-Providers
Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die Haftung des Host-Providers Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren 34. Rechtsseminar
Mehr(8 x 25,4 cm) (Position: H 0; V 2,52)
(8 x 25,4 cm) (Position: H 0; V 2,52) Hier können Sie ein Bild, Diagramm oder eine Grafik einfügen. Die Größe sollte diese graue Fläche ganz ausfüllen. Geeignete Bilder und Grafiken finden Sie unter: I:\Info\Office_Vorlagen\Bilder_und_Grafiken\SWM
MehrFachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)
Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Datum Version Titel 11.05.2009 1 Studierendenklausur Öffentliches Recht I WS 2008/2009 FÖR-Klausurenpool: Studierendenklausur FÖR weist
MehrPropädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/
Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht Universität Bonn Wintersemester 2010/11 20.01.2011 Überblick über diese Doppelstunde I. Besonderheiten im Staatsorganisationsrecht II. Übungsfall I. Besonderheiten
MehrGleichbehandlungsbericht Stadtwerke Leipzig GmbH
Stadtwerke Leipzig GmbH 31. März 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen 3 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage
MehrFallfragentyp 1: Rein materiellrechtliche Fragestellung, z.b.
Welche Fragestellungen erwarten einen nun in der Klausur? Fallfragentyp 1: Rein materiellrechtliche Fragestellung, z.b. Ist ein Akt der Legislative/Exekutive/Judikative verfassungswidrig? Ist das Gesetz
MehrFolie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk
Folie 1 im Digitalfunk Gliederung Folie 2 1. Einteilung der Funkdienste 1. Einteilung der Funkdienste Folie 3 Folie 4 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind: - Polizei der Länder - Polizei
MehrDer Rechtsrahmen für eine Reform der Rundfunkgebühr
Juristische Fakultät der Georg-August Universität Göttingen Seminar im Rundfunkrecht einschließlich des Rechts der Neuen Medien bei Prof. Dr. Christine Langenfeld Der Rechtsrahmen für eine Reform der Rundfunkgebühr
MehrErfahrungen mit dem Musterkonzessionsvertrag BW
Erfahrungen mit dem Musterkonzessionsvertrag BW Umgang mit den Folgen der Urteile des LG und OLG München W2K Musterkonzessionsvertrag BW GF - Energieversorgung Olching GmbH - 1 - Agenda 1. Vorstellung
MehrGestaltung der Energieversorgung durch die Gründung neuer Stadt- und Gemeindewerke und die Vergabe von Konzessionen
Gestaltung der Energieversorgung durch die Gründung neuer Stadt- und Gemeindewerke und die Vergabe von Konzessionen München, 06.06.2011 Rechtsanwalt Matthias Albrecht w w w. b b h o n l i n e. d e Gegründet
MehrSchranken des Rechts aus dem eingetragenen Design
Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Grundzüge des geistigen Eigentums Schranken des Rechts aus dem eingetragenen Design I. Handlungen im Privaten Bereich, 40 Nr. 1 DesignG 1. Nur bei natürlichen Personen
MehrFeuerwehrabgabe mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde des S ist begründet, wenn dieser tatsächlich in seinen Grundrechten verletzt ist.
AG GRUNDRECHTE SS 2015 10. Termin, 8.7.2015 Art. 3 GG A. Zulässigkeit B. Begründetheit Feuerwehrabgabe mögliche Lösung Die Verfassungsbeschwerde des S ist begründet, wenn dieser tatsächlich in seinen Grundrechten
Mehr...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz
Mainz, 08.10.2014 G e s e t z e n t w u r f der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz A. Problem und Regelungsbedürfnis In
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
VII-Verg 51/06 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
MehrRechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR
Rechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR Vortrag von Ralf M. Vorstand Forum Contracting e.v. 1 Vortragsübersicht Kanzleiprofil Forum Contracting
MehrH F K R E C H T S A N W Ä L T E L L P W W W. H F K. D E. Ausgewählte Rechtsfragen zur Elektro-Ladeinfrastruktur
H F K R E C H T S A N W Ä L T E L L P W W W. H F K. D E Ausgewählte Rechtsfragen zur Elektro-Ladeinfrastruktur Vorstellung der Kanzlei HFK Rechtsanwälte LLP Bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei Sechs Standorte
MehrZur Strafbarkeit der parteipolitischen Amterpatronage in der staatlichen Verwaltung
Zur Strafbarkeit der parteipolitischen Amterpatronage in der staatlichen Verwaltung Von Christian Lindenschmidt Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 15 Einführung und Problemstellung
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung
Inhaltsverzeichnis Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung I. Gegenstand und Ziel der Arbeit... 1 1. Gegenstand: Der Handelsbrauch... 1 2. Ziel der Arbeit... 4 II. Gang der Untersuchung...
MehrArbeitsgemeinschaft Köln. Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep
Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep 1 Bundesverfassungsgericht Urteil vom 20.12.2007 Eine Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist die Befugnis darüber zu befinden,
MehrVerwaltungsrecht I. 8. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit. Wintersemester 2015/16
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 8. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute 1. Materielle
MehrManagerhaftung bei Kartellrechtsverstößen
Maximilian Janssen Managerhaftung bei Kartellrechtsverstößen Die persönliche Verantwortung natürlicher Personen für Kartellrechtsverstöße aus ordnungswidrigkeitsrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher
MehrDas BGH-Heizkörper-Urteil: Kritik und Konsequenzen
Beispielbild Das BGH-Heizkörper-Urteil: Kritik und Konsequenzen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 38. Fachgespräch des ESWiD in Fischen am 26. Oktober 2012 Thema und Ausgangsfragen Untersuchungsgegenstand:
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
MehrWie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?
Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Prof. Dr. Christofer Lenz VDV/WBO-Infoveranstaltung Barrierefreiheit im ÖPNV Ungelöste Finanzierungsfragen?,
MehrVom Kind aus denken?!
Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.
MehrFall 13: Unmöglichmachung einer Ausnahmegenehmigung für Schächten
Fall 13: Unmöglichmachung einer Ausnahmegenehmigung für Schächten Als Schächten wird das Schlachten eines Tieres durch Ausblutung ohne Betäubung bezeichnet. Nach 4a TierSchG ist das Schächten grundsätzlich
MehrDie Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozeß
Heinz-Peter Winterstein Die Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozeß L u c h t e r h a n d juristische Gesamtbibliothek riet Technischen Hochschule Darmstadt Inhaltsübersicht
MehrInhaltsübersicht ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...11
Inhaltsübersicht ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...11 1. KAPITEL: EINLEITUNG...16 A. ZIEL DER UNTERSUCHUNG...16 B. GEGENSTAND DER UNTERSUCHUNG...17 C. GANG DER UNTERSUCHUNG...20 2. KAPITEL: GRUNDLAGEN...22 A. DIE
MehrVertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB
Jura Siegfried Schwab Vertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB Wissenschaftlicher Aufsatz Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle - Kündigungsfrist* 1 1. Eine
MehrAusgewählte personalwirtschaftliche und rechtliche Aspekte zum Headhunting
Wirtschaft Philipp Gudat Ausgewählte personalwirtschaftliche und rechtliche Aspekte zum Headhunting Diplomarbeit Headhunting Ausgewählte personalwirtschaftliche und rechtliche Aspekte zum Headhunting
MehrLandgericht München I: Zur Wirksamkeit von Wegenutzungsverträgen gemäß 46 Absatz 2 und dem Nebenleistungsverbot gemäß 3 KAV
gehend, dass die Vergabeverfahren für eine strategische Partnerschaft nach GWB/SektVO und die Konzessionsvergabe nach dem EnWG grundsätzlich separat erfolgen können, aber nicht müssen, schließt sie zwar
MehrBundesstaatsrecht Übung III
Dr. Benedikt van Spyk Bundesstaatsrecht Übung III 23. März 2012 Repetition 1 Was verstehen Sie unter Methodenpluralismus? Repetition 1 Methodenpluralismus: «Gefordert ist die sachlich richtige Entscheidung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort...5. 1 Einleitung...17. 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21. 2 Gesetzliche Regelung...23
Inhaltsverzeichnis Vorwort...5 1 Einleitung...17 I. Problemstellung...17 II. Ziel und Gang der Untersuchung...18 1. Ziel der Untersuchung...18 2. Gang der Untersuchung...20 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21
MehrRechtssichere kommunale Grundstücksverkäufe im Rahmen der Investorenansiedlung? Strategien unter Beachtung der jüngsten Rechtsprechung
Rechtssichere kommunale Grundstücksverkäufe im Rahmen der Investorenansiedlung? Strategien unter Beachtung der jüngsten Rechtsprechung Klaus Füßer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Struktur
MehrKölner Schriften zu Recht und Staat 54. Kinderrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext
Kölner Schriften zu Recht und Staat 54 Kinderrechte Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext Bearbeitet von Elisabeth Rossa 1. Auflage 2014. Buch. XVII, 241
MehrDie Bedeutung der Grundrechte im Betriebsverfassungsgesetz
Die Bedeutung der Grundrechte im Betriebsverfassungsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes von Anke Clodius Inhalt: Seite 1. Teil Einleitung 1 2. Teil
MehrInstitutionen direkter Demokratie in den Gemeinden Deutschlands und der Schweiz
Philipp Karr Institutionen direkter Demokratie in den Gemeinden Deutschlands und der Schweiz Eine rechtsvergleichende Untersuchung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Mehr19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte. 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet?
19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet? Weil es neben diesem allgemeinen eine Reihe spezieller Gleichheitssätze
MehrDie Pflicht der Organe der Europäischen Gemeinschaft zur loyalen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
Angelo Wille Die Pflicht der Organe der Europäischen Gemeinschaft zur loyalen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrWorkshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf
Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER Rechtsanwältin Katharina Strauß Köln 2 I Cornelius,
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis... X
Inhaltsverzeichnis Seite Literaturverzeichnis... X A. Einleitung... 1 I. Bedeutung des Gesundheitswesens... 1 1. Persönliche Bedeutung... 1 2. Wirtschaftliche Bedeutung... 2 II. Die Rolle der gesetzlichen
MehrNeue Kleider für die Lebensversicherung Konsequenzen und Schlussfolgerungen aus den Urteilen des BGH und des Bundesverfassungsgerichtes
Neue Kleider für die Lebensversicherung Konsequenzen und Schlussfolgerungen aus den Urteilen des BGH und des Bundesverfassungsgerichtes 18. Januar 2006 Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski Humboldt-Universität
MehrDie gemeindliche Entscheidung über die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen
Energie- und Infrastrukturrecht 22 Die gemeindliche Entscheidung über die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen von Prof. Dr. Johannes Hellermann 1. Auflage Die gemeindliche Entscheidung über
Mehr3. Bundesnetzagentur. Gremien innerhalb der BNetzA Beirat, 5 7 BNetzAG. Länderausschuss, 8-10 BNetzAG. Wissenschaftliche Kommissionen, 64 Abs.
Teil 2 Bundesbehörden 3. Bundesnetzagentur Gremien innerhalb der BNetzA Beirat, 5 7 BNetzAG Zusammensetzung: je 16 Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats Vorschlagsrecht für die Person des Präsidenten
MehrInhaltsübersicht Abkürzungen
XV Inhaltsverzeichnis Vorwort Geleitwort Inhaltsübersicht Abkürzungen Glossar...V -VII XIII XXII XXVI Teil A I. Allgemeiner Problemaufriß zur Arbeit 3 II. Erkenntnisinteresse und Forschungsfragen 7 III.
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. B. Das Spannungsverhältnis Sicherheit vs. Freiheit
Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XVII A. Einleitung 1 B. Das Spannungsverhältnis Sicherheit vs. Freiheit I. Sicherheit als Staatsaufgabe 5 1. Der Begriff der Sicherheit 5 a) Innere Sicherheit 5 b) Äußere
Mehr