13. Wahlperiode
|
|
- Ingrid Pfeiffer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 13. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beabsichtigen die Rentenversicherungsträger die im SGB IX neu verankerte Regelung, wonach das angestrebte Rehabilitationsziel vorrangig in ambulanter, teilstationärer oder betrieblichen Form zu erbringen ist, in Baden-Württemberg umzusetzen (Gesamtkonzeption)? 2. Welchen geschätzten Anteil des Bedarfs an ambulanten und teilstationären Rehabilitationsplätzen können die stationären Reha-Kliniken abdecken, und wie viele dieser Einrichtungen sind eigene Kliniken der Rentenversicherungsträger? 3. Welche Regelungen gelten a) für städtische Ballungsgebiete und b) für die Teile des ländlichen Raumes, wo es bisher in der Regel keine Reha-Kliniken gab? 4. Wie viele ambulante und teilstationäre Reha-Plätze sind pro 1000 Einwohner vorgesehen? 5. Wie viele private ambulante Rehabilitationseinrichtungen haben bisher einen Antrag auf Zulassung gestellt, wie viele davon wurden bisher zugelassen, und nach welchen Kriterien erfolgte ihre Zulassung? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik von Seiten der Antragssteller, dass Zulassungsverfahren und Kriterien zur Zulassung bisher nicht transparent sind? Eingegangen: / Ausgegeben:
2 7. Trifft es zu, dass sich Zulassungsverfahren sehr verzögern (nach 1 1 / 2 Jahren noch keine Entscheidung) und dies zu unzumutbaren Wartezeiten für potenzielle Träger führt? Dederer GRÜNE Antwort*) Mit Schreiben vom 30. Januar 2003 Nr /13/1582 beantwortet das Sozialministerium namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beabsichtigen die Rentenversicherungsträger die im SGB IX neu verankerte Regelung, wonach das angestrebte Rehabilitationsziel vorrangig in ambulanter, teilstationärer oder betrieblicher Form zu erbringen ist, in Baden-Württemberg umzusetzen (Gesamtkonzeption)? Das SGB IX enthält keine Regelung, wonach das angestrebte Rehabilitationsziel vorrangig in ambulanter, teilstationärer oder betrieblicher Form zu erbringen ist. Nach 19 Abs. 2 SGB IX werden die Leistungen unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände in ambulanter, teilstationärer oder betrieblicher Form erbracht, sofern die Ziele der Rehabilitation nach Prüfung des Einzelfalles mit vergleichbarer Wirkung gegenüber stationären Leistungen erreichbar sind. Aus der Gesetzesformulierung ist zu entnehmen, dass es keine strikte Festlegung eines Grundsatzes ambulant/teilstationär vor stationär geben soll. Demnach sind ambulante oder teilstationäre Rehabilitationsleistungen grundsätzlich nicht vorrangig vor stationären Leistungen zu erbringen, auch wenn sie vergleichbar ebenso wirksam sind wie stationäre. Ambulante und stationäre Rehabilitation sind im Leistungsangebot also in vollem Umfang vergleichbar. Die Entscheidung, ob eine Leistung in ambulanter oder stationärer Form erbracht werden soll, erfolgt im jeweiligen Einzelfall unter Würdigung aller Umstände. Dabei sind insbesondere medizinische, persönliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. 2. Welchen geschätzten Anteil des Bedarfs an ambulanten und teilstationären Rehabilitationsplätzen können die stationären Reha-Kliniken abdecken, und wie viele dieser Einrichtungen sind eigene Kliniken der Rentenversicherungsträger? In der Zeit von Januar bis Oktober 2002 bewilligte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bundesweit ambulante Rehabilitationsmaßnahmen. Davon wurden Maßnahmen (43 %) in stationären Rehabilitationskliniken erbracht. Der überwiegende Teil mit (57 %) Maßnahmen entfällt auf Rehabilitationseinrichtungen, die ausschließlich ambu- 2 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.
3 lante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte erbringen. Im gleichen Zeitraum wurden von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ambulante Rehabilitationsleistungen in Baden-Württemberg bewilligt. Hiervon entfielen auf die ambulanten Rehabilitationseinrichtungen 579 (39 %) und auf stationäre Rehabilitationskliniken 896 (61 %) Maßnahmen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte belegt bundesweit 88 ambulante Zentren, 316 stationäre Einrichtungen, 27 eigene Rehabilitationskliniken Der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg stehen derzeit 35 stationäre Einrichtungen (Rehabilitationskliniken) zur Durchführung von ambulanten Leistungen in Baden-Württemberg zur Verfügung. Von diesen stationären Einrichtungen befinden sich 12 und damit rund ein Drittel in der Trägerschaft der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg. Dies entspricht in etwa auch dem Verhältnis bei der Durchführung von stationären Rehabilitationsleistungen; auch hier werden rund zwei Drittel der Pflegetage in Fremdeinrichtungen und nur ein Drittel in Einrichtungen der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg erbracht. Nach Einschätzung der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg kann zurzeit der überwiegende Bedarf an ambulanten Rehabilitationsplätzen von den stationären Rehabilitationskliniken gedeckt werden. Der Rentenversicherungsträger passt jedoch seine Versorgungsstrukturen laufend bedarfsgerecht an und wird dabei auch geeignete Anbieter aus dem nichtstationären Bereich berücksichtigen. 3. Welche Regelungen gelten a) für städtische Ballungsgebiete und b) für die Teile des ländlichen Raumes, wo es bisher in der Regel keine Reha-Kliniken gab? Voraussetzung für die Durchführung einer ambulanten Rehabilitationsleistung ist, dass die Rehabilitationseinrichtung vom Patienten in zumutbarer Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann. In der Regel sollte eine einfache Wegezeit von 45 Minuten nicht überschritten werden. Daraus folgt, dass die ambulante Rehabilitation vorwiegend in Ballungsräumen mit hoher Siedlungsdichte angeboten und durchgeführt wird. Sowohl die Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg als auch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sind bestrebt, eine möglichst flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung im ambulanten Bereich auch im ländlichen Raum anzubieten. 4. Wie viele ambulante und teilstationäre Reha-Plätze sind pro 1000 Einwohner vorgesehen? Nach den derzeitigen Erkenntnissen der Landesversicherungsanstalt Baden- Württemberg ist davon auszugehen, dass ca. 10 % aller durchgeführten Rehabilitationsleistungen gleichwertig in ambulanter Form erbracht werden können. Der Träger der Rentenversicherung der Angestellten ist bestrebt, etwa 20 % aller Rehabilitationsleistungen ambulant durchzuführen. 3
4 In einigen Ballungsgebieten wurden die genannten Prozentsätze in der Indikation Orthopädie bereits erreicht. In anderen Indikationsbereichen mit deutlich geringeren Fallzahlen werden auch entsprechend weniger ambulante Rehabilitationsleistungen benötigt werden. 5. Wie viele private ambulante Rehabilitationseinrichtungen haben bisher einen Antrag auf Zulassung gestellt, wie viele davon wurden bisher zugelassen, und nach welchen Kriterien erfolgte ihre Zulassung? Nach 19 Abs. 1 Satz 1 SGB IX hat die Rentenversicherung dafür Sorge zu tragen, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und Rehabilitationseinrichtungen sowohl in stationärer als auch in ambulanter Form in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen. Die Auswahl der geeigneten Rehabilitationseinrichtung erfolgt primär unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs. Darüber hinaus muss eine ambulante Rehabilitationseinrichtung auch das Anforderungsprofil der Rentenversicherung bzw. die Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erfüllen. Weitere Voraussetzung ist ein wirtschaftlicher Vergütungssatz. Die endgültige Entscheidung ergeht regelmäßig in Abstimmung mit anderen Rehabilitationsträgern. Bisher haben 37 private ambulante Rehabilitationseinrichtungen der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg ein Angebot auf entsprechende Zusammenarbeit unterbreitet. Mit 6 Anbietern hat dieser Versicherungsträger bisher Leistungsverträge abgeschlossen. Der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte liegen etwas mehr als 20 entsprechende Angebote vor. Aktuell arbeitet die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Baden-Württemberg mit 7 ambulanten Rehabilitationseinrichtungen zusammen. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik von Seiten der Antragssteller, dass Zulassungsverfahren und Kriterien zur Zulassung bisher nicht transparent sind? Nach Auffassung der Landesregierung sind die Kriterien für eine Zusammenarbeit objektiv und nachvollziehbar. Maßgebend sind nach den Grundsätzen und Anwendungsempfehlungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur ambulanten medizinischen Rehabilitation der regionale Bedarf die Umsetzung des Anforderungsprofils der Rentenversicherung bzw. die Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sowie ein wirtschaftlicher Vergütungssatz. Es bleibt jedem Interessenten unbenommen, sich beim Rentenversicherungsträger über alle Anforderungsprofile im Einzelnen zu informieren. Hiervon wird nach Mitteilung der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg auch regelmäßig Gebrauch gemacht, nicht zuletzt auch um das unternehmerische Risiko besser abschätzen zu können. 4
5 7. Trifft es zu, dass sich Zulassungsverfahren sehr verzögern (nach 1 1 / 2 Jahren noch keine Entscheidung) und dies zu unzumutbaren Wartezeiten für potenzielle Träger führt? Die Angebote ambulanter Rehabilitationseinrichtungen werden sowohl bei der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg als auch bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte regelmäßig zügig bearbeitet. Ein Großteil der vorliegenden Angebote erfordert jedoch einen hohen Beratungs- und Prüfbedarf, die Anforderung zusätzlicher Unterlagen und ggf. auch entsprechende Besichtigungen vor Ort. Soweit im Einzelfall noch Rehabilitationskonzepte zu überarbeiten und bauliche Veränderungen vorzunehmen sind (z. B. zur Herstellung der Barrierefreiheit), kann dies unter Umständen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen und einer raschen abschließenden Entscheidung des Versicherungsträgers zunächst entgegenstehen. Vor Abschluss eines Leistungsvertrages müssen jedoch alle maßgebenden Kriterien erfüllt sein. Dr. Repnik Sozialminister 5
Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"
Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen
Mehr3. wie sie das Anforderungsprofil für Rehabilitationseinrichtungen Suchtkranker der Deutschen Rentenversicherung Bund beurteilt;
14. Wahlperiode 12. 11. 2008 Antrag der Abg. Katrin Altpeter u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Anforderungen an Rehabilitationseinrichtungen für Suchtkranke Antrag Der
MehrTransparente Vergabe
Transparente Vergabe Ganztägig ambulante Rehabilitation 8. Fachtagung der Deutschen Rentenversicherung Bund 11. und 12. Mai 2017 in Berlin Nicola Wenderoth Leiterin des Dezernates für die Zusammenarbeit
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD)
LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/551 (14/540) 23.08.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Rückgang der Bewilligungen für Mutter/Vater/Kind-Kuren
MehrWohin geht die Reha? Zwischen Wirksamkeit, ökonomischen Druck und medizinischem Fortschritt
Wohin geht die Reha? Zwischen Wirksamkeit, ökonomischen Druck und medizinischem Fortschritt BDPK-Bundeskongress 2017 31.05./01.06.2017 in Hamburg Dr. Ingrid Künzler Geschäftsführerin DRV Nord 0 ISV07t
Mehr12. Wahlperiode
12. Wahlperiode 07. 11. 2000 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Walter Müller SPD und Antwort des Sozialministeriums Umsetzung des Rettungsdienstgesetzes Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Bezieht
MehrKomplexleistung Frühförderung - Neue Regelungen und Hintergründe
Komplexleistung Frühförderung - Neue Regelungen und Hintergründe Fachveranstaltung Komplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis Berlin, 29. November 2017 Agenda Bisherige Kritikpunkte 46 Abs. 2 bis
MehrWorkshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV -
Symposium Der Beitrag der Mobilen Rehabilitation zur Bewältigung der Zukunft, 06./07.November 2009, Berlin-Spandau Workshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV - Dr. med. Sabine
MehrAufbau eines ambulanten Rehabilitationszentrums- lohnt sich das?
Aufbau eines ambulanten Rehabilitationszentrums- lohnt sich das? Vortrag anlässlich des Seminars vom 8. 7. 2011 an der Universität Freiburg Ursula Mootz Geschäftsführerin der Nanz medico GmbH & Co. KG
MehrMitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ )
Mitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ ) 1. Einführung 1.1 Anspruch der Rehabilitationseinrichtungen
MehrAktuelle Strategien der Krankenkassen im Qualitätsmanagement der Rehabilitation
Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase 2) "Qualitätsmanagement in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation" am 28. April 2008 Aktuelle Strategien der Krankenkassen
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 29. 07. 2004 Antrag der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU und Stellungnahme des Sozialministeriums Auswirkungen der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung auf Versicherte,
MehrGemeinsame Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach 15a Absatz 5 Satz 1
Gemeinsame Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach 15a Absatz 5 Satz 1 SGB VI für Leistungen zur Kinderrehabilitation (Kinderreha-Richtlinie) vom 28. Juni 2018 1 Grundsatz Die Träger der Rentenversicherung
Mehr13 Rentenversicherungsträger beschaffen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen von jährlich rund 1,5 Mrd. Euro ohne Wettbewerb (Kapitel 1113 Titel 636 81) 13.0 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrBundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen. Fachtagung und Mitgliederversammlung
Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen Fachtagung und Mitgliederversammlung 26./27. November 2007 Hessisch-Oldendorf AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
MehrPosition der DVfR zur geriatriespezifischen Versorgung Positionspapiere 2012 / Berlin
Position der DVfR zur geriatriespezifischen Versorgung Positionspapiere 2012 / 2017 10.04.2018 Berlin DVfR April 2018 2 Historie / Hintergrund Sommer 2012: Positionspapier der DVfR zur Weiterentwicklung
MehrFachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen
Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen (1) Die Rehabilitationsträger
MehrNiedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco
MehrFall 2: Kurwesen. Fall 2: Kurwesen
Fall 2: Kurwesen Bei einem 56-jährigen, bislang immer gesunden Patienten wurde als Zufallsbefund im Rahmen der Vorsorge ein Dickdarmkarzinom entdeckt und operiert. Die Operation verlief komplikationslos,
MehrErwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation
Erwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation Workshop der Diakonie am 7./8.11.2007, Berlin Oliver Blatt Stellv. Leiter der Abteilung Prävention und Rehabilitation Krankenkassen (VdAK)
MehrHerren Dr. Rolf Hoberg Dr. Christopher Hermann Vorstand der AOK Baden Württemberg Postfach Stuttgart. Berlin,
AG MedReha Friedrichstraße 60 10117 Berlin Herren Dr. Rolf Hoberg Dr. Christopher Hermann Vorstand der AOK Baden Württemberg Postfach 102954 70025 Stuttgart Friedrichstraße 60 10117 Berlin Telefon 030/2400899
MehrBeschreibung der Verfahrensabläufe bei Prüfung und Abschluss von Belegungsverträgen
Beschreibung der Verfahrensabläufe bei Prüfung und Abschluss von Belegungsverträgen Die nachfolgende Verfahrensbeschreibung gibt die Verfahrensabläufe bei Prüfung und Abschluss von Belegungsverträgen einschließlich
MehrZentrale Beschwerdestelle Für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Return-Reclamation-Management
1 Zentrale Beschwerdestelle Für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Return-Reclamation-Management In jedem Hinweis, jeder Beschwerde steckt die Möglichkeit zur Verbesserung! RRM Return-Reclamation-Management,
MehrPflegebedürftiger. Workshop der Diakonie. Ministerialrat Joachim Becker. Damit Deutschland gesund bleibt.
Der politische Auftrag der Rehabilitation Pflegebedürftiger Workshop der Diakonie Ministerialrat Joachim Becker Berlin, 30. November 2007 Bedeutung der Rehabilitation Die Weiterentwicklung der Rehabilitation
MehrMBOR Trägermanagement der DRV Bund
Jahrestagung des Nordrhein-Westfälischen Forschungsverbundes Rehabilitationswissenschaften Strategie der Zukunft: MBOR in Forschung und Praxis 22. Januar 2016, Bad Rothenfelde MBOR Trägermanagement der
MehrWo endet das Wirtschaftlichkeitsgebot? Grenzen der Zuweisungsentscheidungen von Krankenkassen
Wo endet das Wirtschaftlichkeitsgebot? Grenzen der Zuweisungsentscheidungen von Krankenkassen Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität
MehrBerlin, den
Berlin, den 15.06.2005 Stellungnahme des es zum Referentenentwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung der Risikostruktur- Ausgleichsverordnung (12. RSA-ÄndV) 1. Vorbemerkungen Der (BDPK) unterstreicht
Mehr- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem stattfindet -
Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien),
MehrVergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation
Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3061 08.05.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Entwicklung der durch die
Mehr2. Wie viele Pflegeplätze stehen in den einzelnen Einrichtungen aufgesplittet nach Landkreis jeweils zur Verfügung?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3131 11. 12. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Pflegesituation
MehrNutzerorientierung und Patientenwünsche in der medizinischen Rehabilitation
BDPK-Bundeskongress, 27.06.2013 in Berlin: Nutzerorientierung und Patientenwünsche Nutzerorientierung und Patientenwünsche in der medizinischen Rehabilitation Brigitte Gross Abteilungsleiterin Rehabilitation
Mehr5. Welche gebietsärztlichen Notdienste werden im Zollernalbkreis sowie im Regierungspräsidium
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1333 10. 01. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Weite Wege und lange Wartezeiten
MehrWorkshop 4: Medizin trifft Recht Sozialrechtliche Verankerung der DNQP-Expertenstandards
Workshop 4: Medizin trifft Recht Sozialrechtliche Verankerung der DNQP-Expertenstandards Jan Richter, Qualitätssicherungskonferenz 2010 09.12.2010 Agenda -Sozialgesetzbuch I bis XII - Qualitätssicherung
MehrVergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation
Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur n geriatrischen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.07.2018
MehrA) Grundsätzliche Aspekte
17.05.2016 Stellungnahme der AG MedReha zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung - Bundesteilhabegesetz A) Grundsätzliche Aspekte Die AG MedReha
Mehr1. Welche stationären bzw. teilstationären Einrichtungen (inklusive Tagespflege) gibt es im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2354 17. 07. 2017 Kleine Anfrage der Abg. Christine Neumann CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Pflegesituation und
MehrQualitätsorientierung in der Einrichtungsauswahl
Fachtagung Ganztägig ambulante Rehabilitation 11. und 12. Mai 2017 Qualitätsorientierung in der Einrichtungsauswahl Dr. Thomas Hansmeier Fachbereichsleiter Rehabilitationseinrichtungen Abteilung Rehabilitation
MehrFestlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen. Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel
Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel Festlegung von Mindestmengen in der ASV - rechtliche Zulässigkeit und
MehrPersönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -
Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung - Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext
MehrDas Leistungserbringungsrecht des SGB IX
Das Leistungserbringungsrecht des SGB IX Rechtlicher Rahmen für Verträge zwischen Diensten und Einrichtungen und Rehabilitationsträgern ( 21 SGB IX) PD Dr. jur. Felix Welti Dipl.-Verwaltungswirt Harry
Mehr2. Streichung der Sanktionen bei Überschreitung des Rehabilitations-Budgets
Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
MehrDie Entwicklung eines Arbeitsbuches zur Zielvereinbarung in der medizinischen Rehabilitation
Die Entwicklung eines Arbeitsbuches zur Zielvereinbarung in der medizinischen Rehabilitation Quaschning, K. 1, Farin-Glattacker, E. 1, Bredehorst, M. 2, Dibbelt, S. 2 & Glattacker, M. 1 1 Institut für
Mehr2. Besteht eine regionale Über- oder Unterversorgung mit Hausärzten? 4. Bestehen Unterschiede zur Ärzteversorgung im Landesdurchschnitt?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 928 24. 11. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
MehrDas Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?
Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.
MehrRehabilitation Pflegebedürftiger Realisierung eines politischen Auftrages
Rehabilitation Pflegebedürftiger Realisierung eines politischen Auftrages Workshop der Diakonie am 30.11.2007, Berlin Oliver Blatt Stellv. Leiter der Krankenkassen (VdAK) e.v. 0 Ziele der Rehabilitation
MehrEntwicklung der Situation an den Sozialgerichtsbarkeiten des Landes Baden-Württemberg in Hinblick auf Auslastung und Kosten
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1249 20. 12. 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Entwicklung der Situation
MehrAnschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Arzt/ Ärztin: Tel. Fax: Ärztlicher Bericht
Name des Verfassers/ der Verfasserin und Anschrift der erstellenden Dienststelle/ Institution Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: An den Kostenträger Arzt/ Ärztin: Tel. Fax:
MehrDVfR-Fachtagung. Medizinische Rehabilitation und Teilhabeförderung älterer Menschen Erfordernisse und Erwartungen
DVfR-Fachtagung Geraitrische Rehabilitation Versorgung bedarfsgerecht gesatlten 10.04.2018 Medizinische Rehabilitation und Teilhabeförderung älterer Menschen Erfordernisse und Erwartungen Jens Kaffenberger
MehrBernd Petri Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt am Main
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt am Main 12. November 2009 (www.bar-frankfurt.de) 1 Tagung: Qualitätssicherung und -management in der medizinischen Reha Qualitätsorientierte
MehrTragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung. der Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Einführung eines Demografiefaktors Vom 15. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen
MehrFortbildungsveranstaltung für Sozialarbeiter der Tumorberatungsstellen und Kliniksozialdienste
Fortbildungsveranstaltung für Sozialarbeiter der Tumorberatungsstellen und Kliniksozialdienste Onkologische Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung insbesondere das Wunsch- und Wahlrecht
MehrDie frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen
und ihre rechtlichen Herausforderungen Rechtssymposium Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG G-BA, Berlin Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite 1 16. November 2010 Rechtssymposium
MehrAntrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme
Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme - Gemäß 35 Abs. 1 Nr. 1 BBhV stationäre Rehabilitationsmaßnahme - Gemäß 35 Abs. 1 Nr. 2 BBhV Mutter-Kind oder Vater-Kind
MehrAnschlussheilbehandlung
Anschlussheilbehandlung ( 40 SGB V) Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme (Reha), die innerhalb von 14 Tagen nach einer Krankenhausentlassung oder nach einer
MehrVergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation
- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2016 stattfindet - zwischen der/dem (Firma, juristischer Träger) Name, Anschrift vertreten durch den Geschäftsführer
MehrErklärung. Ausgelagerte Praxisräume
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Erklärung Ausgelagerte Praxisräume Sollen im ausgelagerten Praxisraum ausschließlich ambulante Operationen durchgeführt
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrErgebnisse der Statistik KG 5, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen Seite
Ergebnisse der Statistik KG 5, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen Seite 1. Leistungen für Mitglieder ohne Rentner 2012 2 2. Leistungen für Familienangehörige
MehrVereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung. bei stufenweiser Wiedereingliederung. nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX
Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX zwischen AOK-BUNDESVERBAND, BERLIN BKK BUNDESVERBAND, ESSEN IKK E. V., BERLIN SPITZENVERBAND
MehrUmsetzungshinweise / Übergangsregelungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation
Umsetzungshinweise / Übergangsregelungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation 01.05.2010 1. Zielsetzung und Anwendungsbereich Die mobile Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist
MehrFachtag Jugendrehabilitation 26. Juni Zusammenwirken der Leistungsträger nach dem SGB IX Theorie und Realität
Fachtag Jugendrehabilitation 26. Juni 2012 Zusammenwirken der Leistungsträger nach dem SGB IX Theorie und Realität 1 Präambel Für die Kinder und Jugendlichen ist die Teilnahme an einer komplexen mehrwöchigen
MehrDie Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017
Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3269 15. 01. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Breitbandversorgung
MehrBerlin, 21. November 2014
Berlin, 21. November 2014 Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz PrävG
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4009 28. 04. 99 Antrag der Abg. Gerhard Bloemecke u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Klinikum
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung an Datenschutzvorschriften Vom 22. Januar 2009 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Eckpunkte
MehrAktuelle Entwicklungen in der Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen
Aktuelle Entwicklungen in der Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen Ola Hebrant Dezernent Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund buss Management Tagung in Kassel 28./29.09.2010
MehrRegional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation
Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation Frank Winkler Stellv. Leiter der vdek-landesvertretung Baden-Württemberg BDPK-Bundeskongress 2015 24. Juni 2015
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3534 15. 02. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Breitbandversorgung
MehrStellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG)
16.08.2018 A. Vorbemerkung Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG) Der Gesetzentwurf und seine Ziele,
MehrDie neuen Kinderreha- Richtlinie und die neuen Leistungen
Die neuen Kinderreha- Richtlinie und die neuen Leistungen Brigitte Gross Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Jahrestagung zur medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen des
Mehr13. Wahlperiode 17. 12. 2003. Rehabilitationssport als wichtiger Bestandteil der Prävention
13. Wahlperiode 17. 12. 2003 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Hoffmann CDU und Antwort des Sozialministeriums Rehabilitationssport als wichtiger Bestandteil der Prävention Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:
MehrVereinbarung. zur Durchführung des Rehabilitationssports. als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. vom
Vereinbarung zur Durchführung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX vom 01.01.2016 zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) Ruhrstr.
MehrForum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 12/2011
Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 12/2011 10.06.2011 14 SGB IX gilt auch zwischen zwei Rentenversicherungsträgern Leistungen im Ausland müssen erstattet werden,
MehrFlexi-Rentengesetz: Auswirkungen auf die Kliniken?
Flexi-Rentengesetz: Auswirkungen auf die Kliniken? Kinder- und Jugendreha ist Pflichtleistung der DRV Sicherheit für die Kinder- und Jugendreha auch in beitragsschwierigen Zeiten Rechtsgleichheit SGB VI
MehrPersönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008
Persönliches Budget Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Was ist ein persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag. Leistungsempfänger können von den Rehabilitationsträgern
MehrMastertitelformat bearbeiten
Mastertitelformat bearbeiten Pathologisches Glücksspielen und Pathologischer PC- / Internetgebrauch aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Wollen sie wirklich nur spielen? Sabine Hoffmann
MehrBerücksichtigung von Sozialer Arbeit in Landeskrankenhausgesetzen in Deutschland Eine Übersicht
Berücksichtigung von Sozialer Arbeit in Landeskrankenhausgesetzen in Deutschland Eine Übersicht Baden-Württemberg 31 Sozialer Krankenhausdienst (1) Das Krankenhaus stellt einen sozialen Krankenhausdienst
MehrWunsch- und Wahlrechte nach dem SGB IX
Wunsch- und Wahlrechte nach dem SGB IX Wiss. Mit. Reza Fakhreshafaei Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa Universität Kiel Begründung Verfassungsrechtliche Begründung Wirkungsorientierte
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2309 6. Wahlperiode 19.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Situation und Zukunft der Hebammenversorgung in Mecklenburg-Vorpommern
MehrStellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Privatkrankenanstalten e.v. zur
Berlin, den 15.05.2006 Stellungnahme des Bundesverbandes zur Entwicklung der Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nach 24, 41 SGB V Der Bundesverband (BDPK) vertritt bundesweit insgesamt
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 E-Mail: info@bar-frankfurt.de Internet: http://www.bar-frankfurt.de
MehrGeriatrie 2006 aus Sicht der Kostenträger Leistungsträger
15. Geriatrietag des Landes Baden-Württemberg Geriatrie 2006 aus Sicht der Kostenträger Leistungsträger AGENDA I. Geriatrie 2006 Fokus: Geriatrische Rehabilitation II. Geriatrie und GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
MehrInstitut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Diskussionsforum Teilhabe und Prävention
Diskussionsforum Teilhabe und Prävention Herausgegeben von: Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian in Kooperation mit: Prof. Dr. Wolfhard Kohte Prof. Dr. Ulrich Preis Prof. Dr. Felix Welti Martin-Luther-Universität
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Abg. Dieter Hillebrand u. a.
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 930 17. 04. 2002 Antrag der Abg. Dieter Hillebrand u. a. (CDU) und Stellungnahme des Sozialministeriums Erteilung der Betriebserlaubnis für
MehrTranslationale Zentren
Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,
MehrStreichung fast aller Filialen der Deutschen Post AG im Land
14. Wahlperiode 29. 08. 2008 Kleine Anfrage des Abg. Ulrich Müller CDU und Antwort des Wirtschaftsministeriums Streichung fast aller Filialen der Deutschen Post AG im Land Kleine Anfrage Ich frage die
Mehr1. Welche Rolle spielen die Kliniken im ländlichen Raum in der Krankenhauskonzeption
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3106 04. 12. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Georg Nelius SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Sicherung von Klinikstandorten
MehrErgebnis / Empfehlung Bogen D
Name, Vorname, Az. Im Rahm der Bedarfsermittlung vom wird im Ergebnis Folgdes empfohl: Kein sanspruch aufgrund der Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe nachrangig; Zuständiger / Vorrangiger : Antrag wurde
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Abg. Birgit Kipfer u. a. SPD.
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 1495 12. 11. 2002 Antrag der Abg. Birgit Kipfer u. a. SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums DeutschlandRadio in Baden-Württemberg Antrag
MehrAnerkennung nach 35 SGB IX
Anerkennung nach 35 SGB IX Dr. Hans-Christoph Eichert 1. Maßnahmekategorien 2. Gesetzliche Grundlage 3. Anerkennungsverfahren 5. Preisverhandlungen 1 1. Maßnahmekategorien Förderkategorie I: Die individuelle
MehrGeriatrische Rehabilitation Chance für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder Aufschieben der stationären Heimaufnahme?
Geriatrische Rehabilitation Chance für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder Aufschieben der stationären Heimaufnahme? 1 Übersicht I. Hinführung II. Charakteristika der älteren Generation III. MUG III
MehrDas Ziel der Nachsorge ist die Stabilisierung Ihrer erreichten Rehabilitationsziele.
Informationen zur psychosomatischen Reha-Nachsorge Ziel der Reha-Nachsorge Das Ziel der Nachsorge ist die Stabilisierung Ihrer erreichten Rehabilitationsziele. Die Nachsorge ist ein Angebot der Deutschen
MehrDie Qualität und ihr Preis in der Rehabilitation der Rentenversicherung
Fachtagung Management in der Suchttherapie am 8. und 9. Oktober 2001 in Kassel Die Qualität und ihr Preis in der Rehabilitation der Rentenversicherung Dr. Ulrike Beckmann Bundesversicherungsanstalt für
Mehr