Gleichbehandlungsbericht Stadtwerke Leipzig GmbH

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1 Stadtwerke Leipzig GmbH 31. März 2016

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen 3 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements Gleichbehandlungsprogramm Gleichbehandlungsbeauftragter Umsetzung organisatorischer und informatorischer Entflechtungsanforderungen Diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäftes Strom und Gas Vertragsbeziehungen Organisation und Struktur der Aufgabenverteilung zur Unterstützung des Netzgeschäftes Schulungskonzept Mitarbeiterschulung Weiterbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten Tätigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten im Berichtszeitraum Entwicklungen im Messwesen und Gesetzesinitiativen im Zusammenhang mit der Energiewende in Deutschland Entwicklung des vievu unter dem gemeinsamen Dach der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh (LVV) Bewerbung um Konzessionen innerhalb der Stadt Leipzig Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm 6 Seite 2 von 7 Leipziger Stadtwerke

3 1 Vorbemerkung Mit diesem Bericht kommt die Stadtwerke Leipzig GmbH ihrer Verpflichtung aus 7 a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Die Berichterstattung umfasst den Zeitraum vom bis zum Im Bericht werden die Wirksamkeit des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Leipzig GmbH sowie die Überwachungshandlungen zur Einhaltung dieses Programms erfasst. Der vorliegende Bericht ist im Internet unter veröffentlicht. 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen Im Vergleich zum Gleichbehandlungsbericht 2014 haben sich in Bezug auf gesellschaftsrechtliche Strukturen keine Änderungen ergeben. Die Verteilernetze Strom und Gas sind an die die Netz Leipzig GmbH (Netz Leipzig) einem einhundertprozentigen Tochterunternehmen der Stadtwerke Leipzig GmbH verpachtet. Die Netz Leipzig ist somit Betreiber der Verteilernetze Strom und Gas. Als Mutterunternehmen nimmt die Stadtwerke Leipzig GmbH ausschließlich ihre Rolle als Gesellschafter war und übt in diesem Zusammenhang die gesellschaftsrechtlichen Überwachungsrechte aus. 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes 3.1 Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements Gleichbehandlungsprogramm Das aktuelle Gleichbehandlungsprogramm gilt für Mitarbeiter der Stadtwerke Leipzig GmbH, welche im Rahmen von Dienstleistungsverträgen auch für den Verteilernetzbetreiber tätig sind. Im Wesentlichen betrifft das Mitarbeiter aus Bereichen mit Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen. Im Berichtszeitraum haben sich hierbei keine Veränderungen zum Vorjahr ergeben. Die Grundsätze zur Verwendung von wirtschaftlich sensiblen und wirtschaftlich vorteilhaften Informationen, die sich aus dem Verteilernetzbetrieb Strom und Gas ergeben können, haben sich im Berichtsjahr nicht verändert. Im Gleichbehandlungsprogramm werden alle betroffenen Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet Gleichbehandlungsbeauftragter Die Stadtwerke Leipzig GmbH hat entsprechend ihrer Verpflichtung gemäß EnWG 7a einen Gleichbehandlungsbeauftragten bestellt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist dem Stabsbereich Beauftragtenfunktionen/Gremien zugeordnet. Die wesentlichen Aufgaben und Kompetenzen des Gleichbehandlungsbeauftragten haben über das Jahr 2015 keine Änderungen erfahren. Neben der Erfüllung der Aufgaben im Gleichbehandlungsmanagement ist der Gleichbehandlungsbeauftragte weiterhin als Fachkraft für Arbeitssicherheit, insbesondere für die Netz Leipzig GmbH für die Medien Strom, Gas und Fernwärme im Dienstleistungsverhältnis tätig. Wie in den ver- Leipziger Stadtwerke Seite 3 von 7

4 gangenen Jahren stand dem Gleichbehandlungsbeauftragten auch im Jahr 2015 ein ausreichendes Zeitbudget für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung. Der Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt seine Aufgaben unabhängig, entsprechend der in seiner Bestellung zugesicherten Rechte, war. Die ungehinderte Zugänglichkeit zu allen Informationen und Bereichen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Strom- und Gasnetzen stehen, ist weiterhin vollumfänglich gewährleistet. An der Möglichkeit zur Berichterstattung haben sich im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben. 3.2 Umsetzung organisatorischer und informatorischer Entflechtungsanforderungen Diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäftes Strom und Gas Die Stadtwerke Leipzig GmbH erbringen weiterhin ausschließlich unterstützende Dienstleistungen für die Netz Leipzig auf kaufmännischem Gebiet, im Personalbereich, im Rechtsbereich, durch Übernahme von Beauftragtenfunktionen und in der konzernweiten Unternehmenskommunikation. Durch die sehr geringe Anzahl an Schnittstellen, an denen Informationen zum Netzbetrieb ausgetauscht werden, sind Übermittlungen von möglicherweise diskriminierungsanfälligen Informationen weitestgehend ausgeschlossen Vertragsbeziehungen Die Vertragsbeziehungen zwischen Netzbetreiber und Mutterunternehmen haben im Berichtszeitraum keine entflechtungsrelevanten Änderungen erfahren. In den abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen haben sich die Vertragspartner zur Einhaltung der Grundsätze der informatorischen Entflechtung verpflichtet. In den Dienstleistungsverträgen sind zu erbringende Leistungen detailliert in sogenannten Leistungsblättern als Anlagen zum Dienstleistungsvertrag vereinbart. In den Dienstleistungsverträgen ist keine Abhängigkeit von sonstigen Vertragsbeziehungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen erkennbar, die eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Netz Leipzig im operativen Netzbetrieb Strom und Gas nach sich ziehen könnte Organisation und Struktur der Aufgabenverteilung zur Unterstützung des Netzgeschäftes Im Verlauf des Berichtsjahres waren in der Stadtwerke Leipzig GmbH ca. 678 Mitarbeiter und davon 48 Auszubildende beschäftigt. Die Stadtwerke Leipzig GmbH überwacht ausschließlich den wirtschaftlichen und unternehmerischen Erfolg ihres Tochterunternehmens der Netz Leipzig GmbH. Die gesellschaftsrechtlichen Steuerungselemente, wie z. B. genehmigte Wirtschaftspläne und die Festlegung von Verschuldungsobergrenzen haben im Berichtszeitraum keine Änderungen erfahren. Eingriffe in den laufenden Netzbetrieb der Medien Strom und Gas durch den Gesellschafter erfolgten nicht. Seite 4 von 7 Leipziger Stadtwerke

5 3.3 Schulungskonzept Mitarbeiterschulung Veränderungen zur Schulungstätigkeit der Mitarbeiter haben sich 2015 nicht ergeben. Für Fragen der Mitarbeiter zum diskriminierungsfreien Netzbetrieb Strom und Gas ist der Gleichbehandlungsbeauftrage während der Geschäftszeit persönlich, telefonisch bzw. per unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Karsten Matthes Tel: Weiterbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum an folgenden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen: BDEW-Infotag Gleichbehandlungsbericht über das Jahr 2014 am in Berlin BDEW-Forum Erfahrungsaustausch für Gleichbehandlungsbeauftragte am 15./ in Nürnberg 3.4 Tätigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten im Berichtszeitraum Entwicklungen im Messwesen und Gesetzesinitiativen im Zusammenhang mit der Energiewende in Deutschland Wie in den Berichten der zurückliegenden Jahre berichtet, wurde auch im Jahr 2015 die Entwicklung der Gesetzgebung auf energiepolitischem Gebiet in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung der Stadtwerke Leipzig GmbH verfolgt und mögliche Auswirkungen auf das vievu abgeleitet. Im besonderen Maß wurden hierbei die Gesetzesentwürfe zum Strommarktgesetz und zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ausgewertet. Mögliche Auswirkungen auf die informatorische Entflechtung durch sich wesentlich ändernde Geschäftsprozesse und geänderte und neue Marktrollen wurden vom Gleichbehandlungsbeauftragten in den entsprechenden Arbeitsgremien eingebracht Entwicklung des vievu unter dem gemeinsamen Dach der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh (LVV) Im Jahr 2015 wurde im gesamten vievu Projektinitiativen gestartet, um die Herausforderungen der sich grundlegend verändernden Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten stellen zu können. Im bereits abgeschlossenen Strategieprojekt wurden mögliche Optimierungspotentiale ermittelt. In weiteren Projekten innerhalb dieser Initiative werden derzeit die Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Neuausrichtung des Gesamtunternehmens geschaffen. In diesem Zeitraum wurde auf Initiative der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft als Holding der kommunalen Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaften ein Projekt zur Schaffung eines gemeinsamen Markenauftritts durchgeführt. Unter der gemeinsamen Marke L-Leipziger treten ab Anfang des Leipziger Stadtwerke Seite 5 von 7

6 Jahres 2016 die Leipziger Verkehrsbetriebe die Leipziger Wasserwerke, Leipziger Stadtwerke und die Leipziger Stadtholding gemeinsam als kommunaler Unternehmensverbund auf Bewerbung um Konzessionen innerhalb der Stadt Leipzig Die Stadt Leipzig hat für Stadtgebiete, die zwischen 1991 bis 2000 in das Stadtgebiet eingemeindet wurden und deren Konzessionen zu Neuvergabe standen, öffentlich ausgeschrieben. Die Stadtwerke Leipzig GmbH hat sich sowohl für die Konzessionen für den Gasnetzbetrieb als auch für den Stromnetzbetrieb beworben. Mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen verpflichtet sich die Stadtwerke Leipzig GmbH den diskriminierungsfreien und gesetzeskonformen Zugang zu den Energienetzen zu gewährleisten. Die Stadtwerke Leipzig GmbH plant bei dem Erhalt des Zuschlages, diese Netze an die Netz Leipzig GmbH zu verpachten. Die Netz Leipzig GmbH soll möglichst zukünftig den Netzbetrieb in den erweiterten Konzessionsgebieten der Stadt Leipzig durchführen. Im Jahr 2015 hat der Stadtrat der Stadt Leipzig den Zuschlag für den Gasnetzbetrieb in den genannten Gebieten an die Stadtwerke Leipzig GmbH erteilt und mit ihr einen Konzessionsvertrag geschlossen. Die Aktivitäten zur Übertragung der Netz und Anlagen ist noch nicht abgeschlossen, somit konnte der operative Netzbetrieb noch nicht aufgenommen werden. Das Ausschreibungsverfahren für den Stromnetzbetrieb ist aktuell noch nicht abgeschlossen. 3.5 Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen das geltende Gleichbehandlungsprogramm durch den Gleichbehandlungsbeauftragten identifiziert. Personelle Maßnahmen waren demzufolge auch im Jahr 2015 nicht notwendig. Karsten Matthes Gleichbehandlungsbeauftragter Dr. Johannes Kleinsorg Karsten Rogall Seite 6 von 7 Leipziger Stadtwerke

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