Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG
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- Kirsten Messner
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1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG) und der Regensburg Netz GmbH im Jahr 2015
2 2 1. Vorbemerkung Mit dem vorliegenden Gleichbehandlungsbericht kommen die REWAG und die Regensburg Netz GmbH ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Gleichbehandlungsbericht umfasst den Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember Er ist im Internet unter und veröffentlicht. 2. Organisatorische Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzgeschäfts Im Berichtsjahr wurde zum 1. November 2015 Frau Katrin Binder, Leiterin Innenrevision/Datenschutz/Gleichbehandlungsbeauftragte der REWAG, durch den Vorstand der REWAG sowie durch den Geschäftsführer der Regensburg Netz GmbH zur Gleichbehandlungsbeauftragten bestellt. Der bis zu diesem Zeitpunkt bestellte Gleichbehandlungsbeauftragte, Herr Hermann Gallo, ging zum 01. Januar 2016 in Altersrente. Zum Jahresende 2015 wurde die Stelle des Geschäftsführers der Regensburg Netz GmbH ausgeschrieben. Mit Einstellung des neuen Geschäftsführers wird die Doppelfunktion Bereichsleiter Technik der REWAG und Geschäftsführer der Regensburg Netz GmbH aufgehoben werden. Das Auswahlverfahren dauert derzeit an. 3. Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Gleichbehandlungsprogramm Die REWAG und die Regensburg Netz GmbH haben ein Gleichbehandlungsprogramm gemäß 7a Abs. 5 EnWG erstellt, das allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt gemacht wurde und im Intranet der Gesellschaften veröffentlicht ist. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms In SAP ist ein Zwei-Mandanten-System eingerichtet; die Vertriebsmitarbeiter haben im SAP IS/U-System keinen Zugriff auf Daten des Netzbetriebs. Ebenso ist der Zugriff von Vertriebsmitarbeitern auf relevante Netzbetreiberdaten in anderen IT-Systemen, wie z.b. Windows Explorer und Intranet, gesperrt. Die Zugriffsberechtigungen auf alle Systeme sind dokumentiert und liegen der Gleichbehandlungsbeauftragten als Berechtigungskonzept vor.
3 3 Im Intranet ist ein ausführliches Merkblatt mit Handlungsanweisungen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts und zur informatorischen Entflechtung veröffentlicht. Daneben sind Rechte und Pflichten des verbundenen Energievertriebs festgelegt. Die Informationen sind im Intranet veröffentlicht. Schulungs- und Überwachungsmaßnahmen Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine Präsenzschulung zum Thema Gleichbehandlung, die Verhaltensweisen, die sich aus dem Gleichbehandlungsprogramm ergeben, abbildet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten im Anschluss an die Schulung ein Informationspaket bestehend aus dem Gleichbehandlungsprogramm und dem Merkblatt zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts und zur informatorischen Entflechtung in schriftlicher Form. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist in die Erstellung der DV-Berechtigungskonzepte maßgeblich eingebunden. Die SAP-Berechtigungen der Vertriebsmitarbeiter werden von der Gleichbehandlungsbeauftragten regelmäßig kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde im Rahmen der Überwachung diskriminierungsrelevanter Prozesse das Kommunikationsverhalten inklusive Markenauftritt überprüft. Die Gesetzesbegründung führt aus: verpflichtet [sind] die Verteilernetzbetreiber in ihrem Verhalten, vor allem bei ihrer Kommunikation mit Personen außerhalb des vertikal integrierten Unternehmens, darauf zu achten, dass Verwechslungen mit den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Unternehmens ausgeschlossen sind. In Übereinstimmung mit den gemeinsamen Auslegungsgrundsätze III der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder an die Markenpolitik und das Kommunikationsverhalten bei Verteilnetzbetreiber (vom ) hat die Regensburg Netz GmbH ein eigenes Logo, Briefpapier sowie eine eigene Homepage unter Die vorgelegte Ablesekarte, enthält den Hinweis, dass in der Sparte Strom die REWAG im Auftrag und im Namen der Regensburg Netz GmbH handelt. Hier wurde transparent auf den Auftraggeber der Dienstleistung verwiesen. Alle adressen der Regensburg Netz GmbH wurden auf die umgestellt. Die Regensburg Netz ist unter der eigenständigen Service-Rufnummer zu erreichen.
4 4 Im Berichtsjahr wurde mit der Überarbeitung des Sperrprozesses begonnen. Die Sperrung durch den Netzbetreiber nach Maßgabe des Netznutzungsvertrages (Lieferantenrahmenvertrag) wird als Shared Service vom Forderungsmanagement der REWAG durchgeführt. Die Überarbeitung erstreckt sich auf die Kundenanschreiben, die Anweisungen und Ausweise des Dienstleisters. Weiterhin erfolgt eine Visualisierung des Prozesses. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist laufend in den Überarbeitungsprozess einbezogen. Seit 01. Oktober 2015 werden die auf die neuen gesetzlichen Vorgaben angepassten elektronischen massengeschäftstauglichen Wechselprozesse für Stromeinspeiser, die durch die BNetzA an das EEG 2014 angepasst wurden, angewendet. Im Berichtsjahr wurden entsprechend dem Leitfaden Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr/Mindermengen Strom und Gas vom 14. Oktober 2014 die vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung zum Stichtag 01. April 2016 weitergeführt. Weiterhin wurden vorbereitende Maßnahmen für die Umsetzung des IT-Sicherheitskatalogs getroffen. Der Ansprechpartner IT-Sicherheit wurde bereits im Berichtszeitraum benannt. Hinweise und Beschwerden von Kunden oder Geschäftspartnern über mutmaßliche Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm sind im Berichtszeitraum bei der Gleichbehandlungsbeauftragten nicht eingegangen. Im Berichtszeitraum wurden keine Sanktionen verhängt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der üblichen Arbeitszeit persönlich sowie telefonisch und per als Ansprechpartnerin bei Fragen und Problemen hinsichtlich der Entflechtung und Gleichbehandlung zur Verfügung. Sie war grundsätzlich an der Klärung strittiger Fragen über die Umsetzung der informatorischen Entflechtung im Unternehmen beteiligt.
5 5 Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat uneingeschränkten Zugang zum Vorstand der REWAG und der Geschäftsführung der Regensburg Netz GmbH. Sie hat regelmäßig über Entwicklungen bei der Gleichbehandlung berichtet; auftretende Probleme wurden besprochen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt regelmäßig an Sitzungen des Vorstands mit den Bereichsleitern teil. Regensburg, den Gleichbehandlungsbeauftragte Katrin Binder
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