Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der SWM Netze GmbH im Jahr 2013

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1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der SWM Netze GmbH im Jahr 2013 (Berichtszeitraum: )

2 2 Gliederung Präambel 3 Teil A: Maßnahmen zur Diskriminierungsfreiheit des Netzgeschäfts 4 I. Organisatorische Maßnahmen 4 1. Umzug der SWM Netze GmbH 4 2. Rechtliche und Operationelle Entflechtung 4 3. Markenpolitik und Kommunikationsverhalten 5 II. Informatorische Maßnahmen 7 1. Zwei-Vertrags-Modell, Berechtigungskonzept 7 2. Marktkommunikation 7 3. Marktprozesse für Einspeiser (Strom) 8 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts 8 I. Gleichbehandlungsmanagement 8 1. Gleichbehandlungsprogramm 8 2. Gleichbehandlungsbeauftragter 9 3. Interne Kommunikation 10 II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms Geschäftsprozessdokumentation Umsetzung GPKE Einspeisemanagement EEG Kalkulation und Veröffentlichung der Netzentgelte Weitere Kontrollen 13 III. Schulungen zum Gleichbehandlungsprogramm 13 IV. Überwachung 14 V. Ausblick 15

3 3 Präambel Mit diesem Bericht kommen die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und die SWM Netze GmbH (zukünftig Netze Magdeburg ) ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus 7 a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Die Verpflichtung zur Entflechtung von Speicheranlagen nach 7 b EnWG ist vorliegend nicht einschlägig, da solche Anlagen nicht betrieben werden. Der nachfolgende Gleichbehandlungsbericht schließt an den Bericht für das Jahr 2012 vom an und umfasst den Zeitraum vom bis Er befasst sich mit den Maßnahmen, die auf der Grundlage des Gleichbehandlungsprogramms der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der SWM Netze GmbH zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts im Tätigkeitsbereich Strom getroffen wurden. Der Bericht stellt eine fortlaufende Entwicklung der Umsetzung der Vorgaben des EnWG dar und sollte daher auch im Zusammenhang mit den Berichten der vorangegangenen Jahre betrachtet werden. Soweit nicht von Änderungen berichtet wird, gelten die in den Berichten der vergangenen Jahre erläuterten Maßnahmen weiter fort. Soweit es für die Aussagekraft des Berichts sinnvoll und erforderlich erscheint, erstreckt sich der Bericht auch auf das I. Quartal Der Bericht wird vorgelegt vom Gleichbehandlungsbeauftragten der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der SWM Netze GmbH, Herrn Dr. Gisbert Steden. Er wird der Bundesnetzagentur zum vorgelegt und auch auf der Internetseite der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG sowie der SWM Netze GmbH veröffentlicht. Schwerpunkte der Tätigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten während des Berichtszeitraums waren die Auswertung der Prüfung des bestehenden Handlungsbedarfs hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung aus 7 a Abs. 6 EnWG sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Umsetzung im Rahmen des Projektes Umfirmierung SWM Netze GmbH. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte waren die diskriminierungsfreie Umsetzung der entflechtungsrelevanten Punkte der Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts vom sowie die Begleitung der fristgemäßen Umsetzung des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) vom , Az.: BK

4 4 Teil A: Maßnahmen zur Diskriminierungsfreiheit des Netzgeschäfts I. Organisatorische Maßnahmen 1. Umzug der SWM Netze GmbH Wie bereits im letzten Bericht angekündigt, sind die Mitarbeiter der SWM Netze GmbH Ende April 2013 in die Räumlichkeiten des neuen Firmensitzes in der Franckestraße 8 umgezogen. Die damit einhergehende räumliche Trennung der Mitarbeiter der SWM Netze GmbH vom Firmensitz der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG stärkt die unternehmerische Eigenständigkeit der SWM Netze GmbH als entflochtener Netzbetreiber. Zudem kann die SWM Netze GmbH dadurch auch von den Kunden in einem noch stärkeren Maße als bisher als selbstständiges Unternehmen wahrgenommen werden. 2. Rechtliche und operationelle Entflechtung Gemäß 7 Abs. 1 EnWG wurde zum die SWM Netze GmbH als unabhängiger Netzbetreiber für das Konzessionsgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg gegründet. Die SWM Netze GmbH hat das Elektrizitätsverteilernetz von der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG gepachtet und betreibt dies entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des 7 a EnWG. Vertraglich ist sichergestellt, dass die SWM Netze GmbH umfassende Nutzungsrechte hat und die Eigentümerin keinen Einfluss auf das operative Geschäft nehmen kann, der sich negativ auf den diskriminierungsfreien Netzbetrieb auswirken kann. Hinsichtlich der hierfür notwendigerweise geschaffenen organisatorischen Strukturen, welche unverändert fort bestehen, verweisen wir auf die umfassenden Darstellungen in den Berichten der Vorjahre. Die SWM Netze GmbH verfügt über eine ausreichende technische und personelle Ausstattung im Sinne des 7 a Abs. 4 EnWG, um die tatsächlichen Aufgaben des Netzbetriebes, insbesondere hinsichtlich des Betriebs, der Wartung und des Ausbaus des Netzes, unabhängig, effizient und diskriminierungsfrei ausüben zu können. Doppelfunktionen auf Leitungsebene gab es im Berichtszeitraum nicht. Alle Personen, die mit Leitungsaufgaben für die SWM Netze GmbH betraut sind oder die Befugnis für Letztentscheidungen besitzen, die für die Gewährung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes wesentlich sind, gehören der SWM Netze GmbH an. Diese Personen sind nicht zugleich in anderen Unternehmensbereichen, die direkt oder indirekt für den laufenden Betrieb in den Bereichen der Gewinnung, Erzeugung oder des Vertriebs von Energie zuständig sind, tätig.

5 5 Eine aktualisierte Fassung der Organigramme, aus denen auch die aktuelle Zahl der Mitarbeiter der einzelnen Struktureinheiten mit Stand zum ersichtlich ist, haben wir für die Bundesnetzagentur als Anlage beigefügt. 3. Markenpolitik und Kommunikationsverhalten Im Rahmen der EnWG-Novelle 2011 wurden Verteilnetzbetreiber gemäß 7 a Abs. 6 EnWG verpflichtet, ihr Kommunikationsverhalten und ihre Markenpolitik so zu gestalten, dass eine Verwechselung zwischen Verteilnetzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ausgeschlossen ist. a) Kommunikationsverhalten Hinsichtlich des Kommunikationsverhaltens kann festgestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Kommunikation im geschäftlichen Verkehr gegenüber Dritten eingehalten werden. Zu den Einzelheiten der konkreten Ausgestaltung des Kommunikationsverhaltens verweisen wir auf unsere umfassenden Ausführungen im Vorjahresbericht. b) Markenpolitik Neben dem entflechtungskonformen Kommunikationsverhalten ist auch der Markenauftritt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verwechselungssicher zu gestalten. Hierzu hatten wir bereits ein Projekt gestartet, um den bestehenden Handlungsbedarf zur Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen zu ermitteln und ggf. notwendige Maßnahmen in die Wege zu leiten. Die Gemeinsamen Auslegungsgrundsätze III der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Anforderungen an die Markenpolitik und das Kommunikationsverhalten bei Verteilernetzbetreibern ( 7 a Abs. 6 EnWG) vom gaben hierfür konkrete Hinweise. Auf Grundlage der im Rahmen des Projektes durchgeführten Prüfungen und Überlegungen wurde beschlossen, Änderungen im Markenauftritt der SWM Netze GmbH vorzunehmen. Als wesentliche Maßnahme wurde eine Umfirmierung der Netzgesellschaft in die Netze Magdeburg beschlossen, um eine deutlichere Unterscheidung vom Markennamen SWM Magdeburg der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG herzustellen. Nach Durchführung einer entsprechenden Markenrecherche wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Markenanmeldung vorgenommen. Einzelheiten hierzu hatten wir der Bun-

6 6 desnetzagentur in gesonderten Schreiben mitgeteilt. Hierin hatten wir auch erste Entwürfe des geplanten Markenlogos sowie konkrete Beispiele der Umsetzung des Logos auf Geschäftsbriefen, Visitenkarten, Internetpräsenz etc. übermittelt. Bei der Gestaltung des Logos wurde insbesondere darauf geachtet, dass eine noch stärkere Unterscheidbarkeit des Logos gegenüber dem Markenlogo der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG herbeigeführt wird. Unsere Auffassung hinsichtlich der deutlichen Unterscheidbarkeit des geplanten Markenlogos des Netzbetreibers hat die Bundesnetzagentur inzwischen bestätigt. Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Projektes Umfirmierung SWM Netze GmbH wurden die internen Aktivitäten, welche im Zusammenhang mit der Umfirmierung erforderlich sind, identifiziert. Derzeit werden alle vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt, um mit dem Stichtag der Eintragung im Handelsregister unter der neuen Firmierung im geschäftlichen Verkehr auftreten zu können. Neben der Gestaltung neuer Briefköpfe ist es u. a. notwendig, auch sämtliche Formulare, Präsentationsfolien, Visitenkarten, Firmenausweise sowie den Internetauftritt konsequent dem neuen Markenauftritt anzupassen. Hinsichtlich des Internetauftritts der SWM Netze GmbH ist anzumerken, dass diese bereits seit 2007 über eine eigenständige Internetpräsenz verfügt. Mit Umfirmierung der Netzgesellschaft ist eine entsprechende Änderung der Internetadresse erforderlich. Hierfür wurde bereits eine entsprechende Domain reserviert. Eine über die Implementierung des neuen Markenlogos hinausgehende Neugestaltung der Internetseite ist nicht erforderlich, da die Internetseiten der SWM Netze GmbH und der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG bereits unterschiedlich gestaltet sind, so dass keine Verwechselungsgefahr besteht. Zudem werden alle Mitarbeiter des Netzbetreibers eine neue Mailanschrift mit einer der neuen Firmierung entsprechenden Domain erhalten. Gleiches gilt für die Kommunikationsadressen des Netzbetreibers, welche für die Abwicklung der elektronischen Marktpartnerkommunikation Verwendung finden. Die technischen Anlagen und Firmenfahrzeuge der SWM Netze GmbH sollen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Auslegungsgrundsätzen III der Regulierungsbehörden sukzessive im Rahmen der normalen Inspektions-, Wartungs- und Austauschintervalle mit dem neuen Markenlogo versehen werden. Wir gehen daher davon aus, dass mit dieser Maßnahme alle von der Bundesnetzagentur dargestellten Bedenken bereinigt sind.

7 7 II. Informatorische Maßnahmen 1. Zwei-Vertrags-Modell/Berechtigungskonzept Über die diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Zwei-Vertrags-Modells hatten wir bereits in den Vorjahren umfassend berichtet. Auch während des Berichtszeitraumes wurden fortlaufend Maßnahmen getroffen und umgesetzt, um einen diskriminierungsfreien und effizienten Netzbetrieb zu gewährleisten. Das Angebot an alle Marktpartner, das integrierte Abrechnungssystem zu nutzen, besteht unverändert. Ein entsprechender Hinweis ist nach wie vor auf der Internetseite der SWM Netze GmbH eingestellt. Anfragen von Marktpartnern zur Nutzung des Abrechnungssystems gab es bislang nicht. Das notwendigerweise vorzuhaltende Berechtigungskonzept zur Prüfung und Vergabe entsprechender Zugriffsberechtigungen besteht unverändert fort. Das Berechtigungssystem befindet sich in kontinuierlicher Qualitätssicherung. Bei den dabei regelmäßig durchzuführenden Überprüfungen wurden dem Gleichbehandlungsbeauftragten keine Verstöße gegen Festlegungen der informatorischen Entflechtung bekannt. Im Ergebnis ist die informationelle Entflechtung und der Vertraulichkeitsschutz im Sinne des 6 a EnWG durchgehend gewährleistet. Hinsichtlich der konkreten Einzelheiten des Berechtigungskonzeptes verweisen wir auf die Berichte der Vorjahre. 2. Marktkommunikation Mit der Einführung einheitlicher Geschäftsprozesse zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Strom, zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom und zur Abwicklung der Wechselprozesse im Messwesen sowie zuletzt der Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) durch die Bundesnetzagentur haben wir in der Vergangenheit unsere IT- Systemlandschaft entsprechend ausgerichtet, um u. a. die Geschäftsprozesse im Rahmen des vorgegebenen elektronischen Datenaustauschs umzusetzen. Im Rahmen der Marktkommunikation wurden während des Berichtszeitraums zwei Formatwechsel durchgeführt. Hierzu war es erforderlich, eine kostenpflichtige Zusatzfunktion unseres Softwareanbieters einzusetzen. Eine geringere Anzahl an Umstellungen würde die Qualität und Wirtschaftlichkeit erheblich verbessern. Gemeinsam mit einem Softwareanbieter haben wir ein Monitoring für die Marktkommunikation entwickelt. Dieses ermöglicht es, weitestgehend automatisiert Fehler in der Kommunikation zu entdecken, zu analysieren und mit

8 8 dem Verursacher zu kommunizieren. Dies erhöht die Zuverlässigkeit und Effizient der Marktkommunikation aus Sicht des Netzbetreibers erheblich. Insofern bildet auch diese Maßnahme einen weiteren Schritt zur qualitativen Verbesserung der Marktkommunikation und folglich auch zur diskriminierungsfreien und effizienten Ausgestaltung des Netzbetriebes. 3. Marktprozesse für Einspeiser (Strom) Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom , Az.: BK Markprozesse zur Abwicklung des Netzzugangs für Einspeisestellen Strom festgelegt. Die darin festgelegten Prozesse orientieren sich weitestgehend an den Geschäftsprozessen zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE). Die danach umzusetzenden Prozesse und Datenformate wurden rechtzeitig vor der von der Bundesnetzagentur bestimmten Frist implementiert und umgesetzt. Allerdings gab es bislang keinen praktischen Fall, bei dem ein Wechsel bei der Zuordnung einer Erzeugungsanlage zu Händlern bzw. Bilanzkreisen automatisiert nach den Festlegungen des o. g. Beschlusses vorgenommen wurde. Insofern darf, jedenfalls unter der Geltung der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, bezweifelt werden, dass die getätigten Investitionen in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zu den Einsparungen stehen, die mit der Automatisierung bezweckt werden sollten. Es bleibt abzuwarten, ob sich durch die angekündigten gesetzlichen Neuregelungen die praktische Relevanz der Festlegung erhöhen wird. Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Das Gleichbehandlungsprogramm der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der SWM Netze GmbH enthält Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichtes wird dargestellt, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraumes vermittelt und im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind. I. Gleichbehandlungsmanagement 1. Gleichbehandlungsprogramm Das derzeit geltende Gleichbehandlungsprogramm wurde im Berichtszeitraum inhaltlich nicht verändert. Auf die durch die EnWG-Novelle 2011 geänderten Paragraphenbezeichnungen sowie auf die Umfirmierung der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG wurden die

9 9 Mitarbeiter entsprechend hingewiesen. Die Schulungsunterlagen wurden bereits entsprechend aktualisiert. Nach erfolgter Umfirmierung der SWM Netze GmbH ist geplant, diese formellen Änderungen auch textlich in das Gleichbehandlungsprogramm einzupflegen. Zusammen mit den ständig aktualisierten Geschäftsprozessdokumentationen zur informationellen Entflechtung steht eine umfassende Basis für die Prüfung durch den Gleichbehandlungsbeauftragten zur Verfügung. Um auch zukünftig eine durchgängige Bekanntmachung und Schulung zum Gleichbehandlungsprogramm zu gewährleisten, ist sichergestellt, dass neue oder in die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Bereiche wechselnde Mitarbeiter auf den Inhalt des Gleichbehandlungsprogramms sowie auf die strikte Einhaltung durch die verantwortlichen Bereiche oder Vorgesetzten hingewiesen werden. 2. Gleichbehandlungsbeauftragter Die Bestellung von Herrn Dr. Steden Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG Am Alten Theater Magdeburg als Gleichbehandlungsbeauftragter der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der SWM Netze GmbH bestand im Berichtszeitraum unverändert fort. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat sich gemäß dem Gleichbehandlungsprogramm als zentraler Ansprechpartner für alle entflechtungsrelevanten Fragen, Beschwerden und Hinweise im Unternehmen etabliert und wird von den jeweiligen Mitarbeitern bereits im Vorfeld zur Klärung von entflechtungsrelevanten Fragestellungen einbezogen. Unverändert hat der Gleichbehandlungsbeauftragte von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich bei der Wahrnehmung seiner ihm übertragenen Aufgaben durch Mitarbeiter des Unternehmens vertreten zu lassen sowie anderer Stellen im Unternehmen zu bedienen. Auch in diesem Berichtszeitraum nahm der Gleichbehandlungsbeauftragte an verschiedenen Veranstaltungen teil, die sich u. a. mit entflechtungsrelevanten Fragestellungen befassten. Darüber hinaus ist der Gleichbehandlungsbeauftragte weiterhin unverändert als Mitglied in verschiedenen BDEW-Gremien, die sich u. a. auch mit der Umsetzung der Ent-

10 10 flechtungsvorschriften befassen, aktiv. Dies gewährleistet eine ständige fachliche Fortbildung. Zudem ist dadurch sichergestellt, dass die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Netzbetriebes bekannt sind und in die Beratungen und Entscheidungen der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der SWM Netze GmbH einfließen können. 3. Interne Kommunikation Die Kommunikation mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten erfolgt im Wesentlichen anlassbezogen telefonisch oder per über die bekannt gemachten Kontaktdaten. Zum Teil werden auch persönliche Gespräche vereinbart, um z. B. grundsätzliche Fragestellungen und entsprechende Problemlösungen zu diskutieren. Die an den Gleichbehandlungsbeauftragen herangetragenen Fragestellungen haben dabei eine große Bandbreite und betreffen seitens der Mitarbeiter zumeist Fragen zum korrekten entflechtungskonformen Verhalten im Einzelfall. Auf Grund der gestellten Fragen zeigt sich, dass bei den Mitarbeitern ein hohes Maß an Sensibilität für dieses Thema vorherrscht. Gemäß dem Gleichbehandlungsprogramm hat der Gleichbehandlungsbeauftragte ein direktes Vortragsrecht bei der Geschäftsführung der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der SWM Netze GmbH, welches er anlassbezogen, beispielsweise hinsichtlich der Information über den aktuellen Stand der Umsetzung zur Änderung des Markenauftritts der SWM Netze GmbH, genutzt hat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Besprechungen mit der Geschäftsführung diese über aktuelle Entwicklungen und konkrete Umsetzungen zu informieren. Durch die organisatorische Einordnung des Gleichbehandlungsbeauftragten im Unternehmen ist sichergestellt, dass bei strategischen Entscheidungen und strukturellen Veränderungen frühzeitig durch den Gleichbehandlungsbeauftragten auf die entflechtungskonforme Umsetzung hingewirkt werden kann. II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms In diesem Abschnitt werden die konkreten Maßnahmen beschrieben, die in organisatorischer, prozessualer und technischer Hinsicht ergriffen worden sind, um die Diskriminierungsfreiheit des Netzbetriebs zu gewährleisten. Dabei wurden auch die in verschiedenen Veranstaltungen, im Monitoringbericht und anderen Dokumenten geäußerten Auffassungen der Bundesnetzagentur zugrunde gelegt.

11 11 1. Geschäftsprozessdokumentation Die vorliegende Geschäftsprozessdokumentation zur informatorischen Entflechtung wurde im Berichtszeitraum turnusmäßig auf Aktualität überprüft. Neben formellen Änderungen wurden die vorliegenden Dokumentationen ggf. bei Veränderungen in den Prozessabläufen angepasst. Durch die turnusmäßige Prüfung ist die fortlaufende Aktualität der Dokumentation von Geschäftsprozessen mit diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben (DNA) sichergestellt. Zudem ist dadurch gewährleistet, dass der Gleichbehandlungsbeauftragte über Änderungen der Geschäftsprozesse und Prozessabläufe informiert ist. 2. Umsetzung GPKE a) Prozess Ersatzversorgung durch Lieferanteninsolvenz Im Zusammenhang mit den im Berichtszeitraum gemeldeten Insolvenzen der Lieferanten FlexStrom AG, Löwenzahn Energie GmbH und Optimal Grün GmbH war der Gleichbehandlungsbeauftragte bei der diskriminierungsfreien Abwicklung beratend tätig. Er war dabei insbesondere in die Aktivitäten der Kündigung der Lieferantenrahmenverträge sowie der Überführung der betreffenden Letztverbraucher in die Ersatzversorgung eingebunden. Bei dieser Gelegenheit konnte sich der Gleichbehandlungsbeauftragte von der diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Umsetzung der bereits in den Vorjahren festgelegten Prozesse überzeugen. Zudem hat der Gleichbehandlungsbeauftragte den Sachverhalt der Verweigerung des Netzzugangs gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt. b) Netzzugang Im Berichtszeitraum begehrte eine Vielzahl von Letztverbrauchern den Abschluss eigener Netznutzungsverträge unmittelbar mit dem Netzbetreiber. Die Letztverbraucher widersprachen dabei ausdrücklich einer elektronischen Netznutzungsabrechnung. Da die SWM Netze GmbH seit längerem gegenüber allen Netznutzern eine elektronische Netznutzungsabrechnung vornimmt und dies so auch in ihrem Lieferantenrahmenvertrag und Netznutzungsvertrag diskriminierungsfrei geregelt hat, stellt dies eine wesentliche Voraussetzung zur Gewährung des Netzzugangs dar. Hierauf haben wir die betreffenden Letztverbraucher hingewiesen und ihnen zugleich mitgeteilt, dass wir aus diesem Grund den Netzzugang bis auf Weiteres verweigern. Wie schon im Vorfeld vermutet, zeigten die Reaktionen der Letztverbraucher, dass diesen

12 12 die vollen Konsequenzen der beabsichtigten Netznutzung nicht bewusst waren. Dies betraf insbesondere die Folge, dass die Letztverbraucher bei eigener Netznutzung Schuldner der Netzentgeltforderungen des Netzbetreibers wären. Im Ergebnis haben wir im Berichtszeitraum in 16 gleichgelagerten Fällen den Netzzugang verweigert. Hierbei sowie bei der Übermittlung des Sachverhaltes an die Bundesnetzagentur war der Gleichbehandlungsbeauftragte intensiv eingebunden. c) Verbraucherbeschwerden/Schlichtungsstelle In einem Fall hat die Bundesnetzagentur die SWM Netze GmbH um eine Stellungnahme zu einer Beschwerde eines Marktpartners gebeten. Diese Beschwerde hat der Gleichbehandlungsbeauftragte zum Anlass genommen, den Geschäftsprozess zu überprüfen. Hierbei zeigte sich deutlich, dass die diskriminierungsfreie Abwicklung des Geschäftsprozesses durchgängig gewährleistet ist. Vielmehr hat der Marktpartner mehrfach Informationen hinsichtlich der Änderung der Kommunikationsadresse nicht beachtet. Da auf unsere Stellungnahme keine weiteren Rückfragen erfolgt sind, gehen wir davon aus, dass der Vorwurf des Marktpartners haltlos gewesen ist. Neben der von der Bundesnetzagentur an uns herangetragenen Beschwerde erreichten uns während des gesamten Berichtszeitraums lediglich zwei weitere Kundenbeschwerden, welche im Zusammenhang mit den Lieferantenwechselprozessen standen. Auch hierbei zeigte die Überprüfung zum Einen, dass die Ursache der Beschwerden in einem Fehlverhalten entweder des Kunden selbst oder eines anderen Marktpartners lag. Zum Anderen zeigt die geringe Anzahl der Beschwerden sowie die Tatsache, dass die Ursache der Beschwerden nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt, dass die getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Entflechtungsvorgaben sehr wirkungsvoll und nachhaltig sind. 3. Einspeisemanagement EEG Über die Umsetzung des Einspeisemanagements bei der SWM Netze GmbH hatten wir bereits in den Vorjahren umfassend berichtet. Auch in diesem Berichtszeitraum musste keine Maßnahme zum Einspeisemanagement nach 11 EEG 2012 im Netzgebiet der SWM Netze GmbH durchgeführt werden. Sofern die Durchführung von Einspeisemanagementmaßnahmen notwendig werden sollte, ist sichergestellt, dass die Beachtung der Abschnittreihenfolge und ggf. die Berechnung von Entschädigungszahlungen unter Beachtung der von der BNetzA in ihrem Leitfaden zum EEG Einspeisemanagement geäußerten Grundsätze erfolgt.

13 13 4. Kalkulation und Veröffentlichung der Netzentgelte Die Netzentgelte der SWM Netze GmbH werden auf Basis der gesetzlichen Vorgaben der StromNEV und der ARegV ermittelt. Die Anpassung der EOG und die Kalkulation der Netzentgelte ist inzwischen ein standardisierter Prozess, welcher auch fester Bestandteil der vorliegenden Geschäftsprozessdokumentation ist. Besonderes Augenmerk liegt in diesem Prozess darauf, dass prozessual gewährleistet ist, dass keine Schnittstellen zu wettbewerblichen Bereichen existieren. Zudem sind die Mitarbeiter geschult, dass alle Informationen zu Netzentgelten wirtschaftlich vorteilhafte Informationen im Sinne des 6 a Abs. 2 EnWG darstellen, die ausschließlich diskriminierungsfrei bekannt gemacht werden dürfen. Hierzu sehen die Festlegungen vor, dass die neuen Preisblätter gleichzeitig an alle Marktpartner versendet werden und zugleich das neue Preisblatt im Internet veröffentlicht wird. 5. Weitere Kontrollen Im Berichtszeitraum wurden weitere Überprüfungen von Geschäftsprozessen mit diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben durchgeführt. Dabei wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus 7 a Abs. 5 EnWG die Bereiche und Mitarbeiter überwacht, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs betraut sind. Dabei konnte festgestellt werden, dass im Berichtszeitraum keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm vorlagen. III. Schulungen zum Gleichbehandlungsprogramm Das vorliegende Schulungskonzept sieht vor, im Rahmen der Schulungen schwerpunktmäßig die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Ziele der Entflechtungsbestimmungen, die organisatorischen und IT-technischen Umsetzungsschritte zur Sicherstellung der Entflechtungsbestimmungen, die Grundsätze des Gleichbehandlungsprogramms, die Unterscheidung zwischen wirtschaftlich sensiblen und wirtschaftlich vorteilhaften Informationen sowie die seitens der Bundesnetzagentur veröffentlichten Auslegungsgrundsätze zu vermitteln. Wie auch schon in den vergangenen Berichtszeiträumen hat der Gleichbehandlungsbeauftragte die Bereichsleiter turnusmäßig auf die regelmäßig durchzuführenden Schulungen hingewiesen und seine Unterstützung angeboten. Insoweit ist es Aufgabe der jeweils verantwortlichen Vorgesetzten, dafür Sorge zu tragen, dass regelmäßige Schulungen durchgeführt werden bzw. anlassbezogen auf bestimmte Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms hingewiesen wird.

14 14 Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Änderungen am Schulungskonzept und den Schulungsunterlagen vorgenommen. Nachdem im Vorjahreszeitraum schwerpunktmäßig Schulungen in den technischen Bereichen durchgeführt wurden, lag der Schwerpunkt der diesjährigen Schulungsmaßnahmen wiederholt auf den im besonderen Maße mit diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben befassten Bereich Kundenservice (KS). Anhand der im Rahmen der Schulungen aufgetretenen Fragen und Diskussionen kann festgestellt werden, dass sich bei den Mitarbeitern hinsichtlich des Nichtdiskriminierungsgebotes ein ausgeprägtes Verständnis und Rollenbewusstsein entwickelt hat. IV. Überwachung Dem Gleichbehandlungsbeauftragten wurde die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms inklusive der erforderlichen Rechte zur Erfüllung dieser Überwachung übertragen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat gemäß den Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms ungehinderten Zugang zu allen relevanten Unternehmensbereichen. Er ist befugt, Mitarbeiter zu befragen sowie in Akten, Unterlagen und Dateien Einsicht zu nehmen. Dem Gleichbehandlungsbeauftragten wurden bei den aufgetretenen Fragestellungen und durchgeführten Überprüfungen alle angefragten Informationen zur Verfügung gestellt sowie die erforderlichen Auskünfte erteilt. Durch seine Tätigkeit als Bereichsleiter ist der Gleichbehandlungsbeauftragte von Anfang an in die Planung und Umsetzung von Projekten eingebunden und kann somit seiner Pflicht zur Überwachung der verbindlichen Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms rechtzeitig und im erforderlichen Umfang nachkommen. Bei konkreten Hinweisen oder Anfragen von Mitarbeitern hat der Gleichbehandlungsbeauftragte diese zum Anlass genommen, bestimmte Vorgänge einer Prüfung zu unterziehen. Verstöße gegen die Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms wurden im Berichtszeitraum nicht festgestellt. Daher bestand auch kein Anlass zu den ebenfalls im Gleichbehandlungsprogramm verankerten Sanktionsmaßnahmen.

15 15 V. Ausblick Im kommenden Berichtszeitraum wird ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten darin liegen, die weitere Umsetzung des neuen Markenauftritts der SWM Netze GmbH (jetzt: Netze Magdeburg) zu begleiten. Darüber hinaus sollen turnusmäßig die bestehenden Geschäftsprozessdokumentationen der Prozesse mit diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben auf Aktualität geprüft werden und an die ggf. vorgenommenen Strukturänderungen angepasst werden. Der Gleichbehandlungsbeauftragte wird zudem weiterhin die energiewirtschaftlichen Entwicklungen und Änderungen beobachten und ggf. deren diskriminierungsfreie Umsetzung begleiten. Magdeburg, den Dr. Gisbert Steden - Gleichbehandlungsbeauftragter - Herdt Harkner Kempmann Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG Schwieger SWM Netze GmbH

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