Gleichbehandlungsbericht vorgelegt von. GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen

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1 Gleichbehandlungsbericht 2016 vorgelegt von GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen

2 Inhaltsverzeichnis Präambel Rechtliche Entflechtung Operationelle Entflechtung Informatorische Entflechtung Kommunikationsverhalten Maßnahmen Gleichbehandlungsbeauftragte Sanktionen und Beschwerden... 8

3 Präambel Der Gleichbehandlungsbericht umfasst den rechtlich selbständigen Netzbetreiber GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen - nachstehend GWN sowie die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Gesellschaften: GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH & Co. KG, Höxter Mit diesem Gleichbehandlungsbericht kommen die vorstehenden Gesellschaften, die zum vertikal integrierten Unternehmen GELSENWASSER zählen, ihren Verpflichtungen aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht betrifft den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember Er befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts im Tätigkeitsbereich Gas und Strom. Das Gleichbehandlungsprogramm wurde den Mitarbeitern 1 im Rahmen von Schulungen in Papierform zur Verfügung gestellt und ist im konzernweiten Intranet publiziert. Dieser Bericht baut auf den bisher veröffentlichten Gleichbehandlungsberichten auf. Er wird von der Gleichbehandlungsbeauftragten Sabine Bohlenz und der Gleichbehandlungskoordinatorin Marion Ehlers-Kancev vorgelegt. Kontaktdaten: Sabine Bohlenz Marion Ehlers-Kancev GELSENWASSER AG GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee 26 Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen Gelsenkirchen Tel.: 0209 / Tel.: 0209 / sabine.bohlenz@gelsenwasser.de marion.ehlers-kancev@gelsenwasser.de Der Bericht ist im Internet auf den Homepages der von diesem Gleichbehandlungsbericht erfassten Gesellschaften veröffentlicht. 1 Hinweis: Die Formulierung Mitarbeiter umfasst hier wie auch im Folgenden auch Mitarbeiterinnen 3 von 8

4 Von den oben genannten Gesellschaften verfügen die Gesellschaften GELSENWASSER AG Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH GELSENWASSER Energienetze GmbH über eigenes Personal und somit über eigene entflechtungsrelevante Geschäftsprozesse. Das für den Netzbetrieb tätige Personal der Stadtwerke Kalkar GmbH ist an die GWN überstellt. Die GWN wirkt darauf hin, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung auch auf die Pachtnetze und im Rahmen der für den Netzbetreiber zu erbringenden Dienstleistungen angewendet werden. 1. Rechtliche Entflechtung Die GELSENWASSER AG als vertikal integriertes Unternehmen i.s. des 3 Ziff. 38 EnWG nimmt auch die Funktion Energievertrieb wahr und ist dienstleistend für einen Speicherbetreiber tätig. Die GWN ist eine 100%ige Tochter der GELSENWASSER AG. GWN ist in 51 Gaskonzessionsgebieten und 1 Stromkonzessionsgebiet als Netzbetreiber tätig. Vier Bestandskonzessionen konnten im Jahr 2016 verlängert werden. Ab 2017 übernimmt die GWN in Geseke als Pächter den Gasnetzbetrieb für die Stadtwerke Geseke Netze GmbH & Co. KG. Der Netzbetrieb für die Gasnetze der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar Gemeindewerke Hünxe GmbH, Hünxe Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, Höxter MN Münsterland Netzgesellschaft mbh & Co. KG, Lüdinghausen Gasnetz Bad Oeynhausen GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen Gasnetz Löhne GmbH & Co. KG, Löhne NiersGasNetze GmbH & Co. KG, Kevelaer wird von der GWN im Rahmen einer Pacht durchgeführt. Die übrigen Netze im operativen Netzbetrieb der GWN befinden sich im Eigentum. 4 von 8

5 Bezüglich der in 2014 im Münsterland gewonnenen acht Stromkonzessionen wurde der operative Netzbetrieb auch in 2016 noch nicht aufgenommen. Bei weiteren gewonnenen Konzessionen (Gas und Strom) konnte der operative Betrieb ebenfalls noch nicht aufgenommen werden. In der Regel werden gütliche Einigungen mit den Altkonzessionären zur Übernahme des Netzbetriebs angestrebt, was langwierige Verhandlungen zur Folge hat. 2. Operationelle Entflechtung Die im EnWG 2011 geforderte erforderliche Ausstattung des Netzbetreibers in personeller, materieller, technischer und finanzieller Hinsicht, um tatsächliche Entscheidungsbefugnisse effektiv ausüben zu können, ist sichergestellt. So waren zum Mitarbeiter bei der GWN über einen Arbeitsvertrag beschäftigt sowie weitere 8 Mitarbeiter durch Gestellungsvertrag. Der bisher alleinige Geschäftsführer, Herr Heiner Krietenbrink, wird seit durch Herrn Thilo Augustin ergänzt. Leitungsfunktionen üben darüber hinaus die Prokuristen Ulrich Linnenbrink, Karl-Heinz-Schlüter und Dr. Frank Tesche aus. Es bestehen keine Doppelfunktionen im vertikal integrierten Unternehmen. Zum betreute die GWN rd. 152 Tsd. Gas- und 4 Tsd. Stromzählpunkte. Somit fällt die GWN in der Sparte Gas in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur, im Strombereich in die Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Niedersachsen. Das aktuelle Organigramm der GWN sowie das Organigramm des vertikal integrierten Unternehmens GELSENWASSER AG entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Die Veröffentlichung der Preisblätter erfolgte fristgerecht zum und in der endgültigen Fassung zum Seit dem übernimmt die GELSENWASSER AG als Dienstleister der GWN administrative Aufgaben im Bereich Messwesen. Dies betrifft beispielsweise das Ziehen der jährlichen Zähler-Stichproben und die Erstellung der Turnuswechsellisten. Das operative Messwesen wie zum Beispiel die Zählerwechslung liegt weiter bei der GWN. GWN erfüllt auch weiterhin die Aufgaben des Messstellenbetreibers und Messdienstleisters im Gas- und Stromverteilnetz unter Einbindung von Dienstleistern. Zum wurden 10 Messdienstleistungen und an 9 Messstellen der Messstellenbetrieb von Dritten wahrgenommen. 5 von 8

6 3. Informatorische Entflechtung Die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Verfahrens- und Verhaltensweisen wurden im Rahmen einer Schulung für neue Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter, die in diskriminierungsrelevante Bereiche umgesetzt wurden, geschult. Alle neu von den Entflechtungsbestimmungen betroffenen Mitarbeiter wurden vorab in Schriftform über das Gleichbehandlungsprogramm informiert und auf die Wahrung der Vertraulichkeit und die Einhaltung der Regelungen zum diskriminierungsfreien Handeln verpflichtet. Im Intranet der GELSENWASSER AG, auf das alle Konzernmitarbeiter zugreifen können, steht das Gleichbehandlungsprogramm den Mitarbeitern mit entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. 4. Kommunikationsverhalten Über die Umsetzung der Anforderungen aus 7a Abs. 6 EnWG wurde bereits im Rahmen der vorhergehenden Gleichbehandlungsberichte informiert. 5. Maßnahmen Ein umfangreiches und aufwendiges Projekt der GWN in 2016 war die Vorbereitung auf die Aufnahme der Tätigkeit als Netzbetreiber in Geseke. Die GWN startete im Juli 2016 mit den Vorarbeiten für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas in den Gemeinden Isselburg und Brokeloh. Im ersten Schritt erfassten von GWN beauftragte Fachfirmen die Gas-Endgeräte wie Heizungen oder Herde. So wurde festgestellt, in welchem Umfang Geräte für die neue Gasqualität angepasst werden müssen. Diese Aufnahme ist nun abgeschlossen. Die notwendige Umrüstung der Geräte erfolgt von April bis voraussichtlich August Im Anschluss erfolgt die Umstellung der Gasqualität. Durch die Interne Revision wurden von Januar bis März 2016 die Dienstleistungsverträge der GWN GmbH auf Entflechtungskonformität geprüft. Die Prüfung erfolgte u. a. anhand des Fragen- und Antworten Katalogs des BDEW vom Fast alle geprüften Dienstleistungsverträge entsprechen den Vorgaben. In einem Dienstleistungsvertrag fehlte die explizite Vereinbarung zur Einhaltung der Vorgaben zur Markenpolitik und Kommunikationsverhalten. Hier wurde im August 2016 eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen. Bei zwei Dienstleistungsverträgen fehlten explizite Hinweise zur Weisungsbefugnis der GWN GmbH. In einem Fall wurde im Mai 2016 eine Ergänzungsvereinbarung unterzeichnet. Im zweiten Fall laufen noch entsprechende Verhandlungen. 6 von 8

7 Weiterhin prüfte die Interne Revision im März/April 2016 die Berechtigungen beim Netzbetreiber-Mandanten im SAP-System. Alle für nicht zulässig erachteten Berechtigungen wurden daraufhin entzogen. Für Berechtigungen, die aufgrund von Shared Service Tätigkeiten notwendig sind, aus Entflechtungssicht jedoch als kritisch anzusehen waren, wurde eine Zusatzvereinbarungen zur Verpflichtungserklärung über die Einhaltung von Vertraulichkeit und Nichtdiskriminierung erstellt und von den betroffenen Mitarbeitern unterzeichnet. Im Juli 2016 führte die GWN die SAP Convergent Invoicing Anwendung ein. Mit dieser Anwendung können die jährlich ca anfallenden Mehr- und Mindermengen in einer speziell von SAP dafür geschaffenen und standardisierten Lösung abgerechnet werden. Im November 2016 wurde die automatische Abrechnung der Mehr- und Mindermengen durch die Revision geprüft. Die Verbände BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne haben gemeinsam die Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas erarbeitet. Diese Prozesse waren Grundlage der Prüfung. Es gab hierbei keine Feststellungen zu Gleichbehandlungsthemen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist bei der Anpassung und Erstellung von Konzernrichtlinien eingebunden. Änderungen waren im Berichtszeitraum nicht vorzunehmen. Die halbjährlichen Anpassungen in der Marktkommunikation wurden jeweils fristgerecht umgesetzt. 6. Gleichbehandlungsbeauftragte Seit dem ist Frau Bohlenz als Gleichbehandlungsbeauftragte tätig und in dieser Funktion direkt dem technischen Vorstand der GELSENWASSER AG unterstellt. Frau Bohlenz ist die Leiterin der Internen Revision der GELSENWASSER AG und Datenschutzbeauftragte und nimmt dadurch eine neutrale und unabhängige Stellung ein. Sie hat innerhalb der GELSENWASSER AG und der GWN eine direkte Zugangsmöglichkeit zu den Geschäftsführungen und allen relevanten Bereichen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist den Mitarbeitern namentlich bekannt und steht ihnen jederzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie wirkt insbesondere bei der entflechtungskonformen Ausgestaltung der Organisation, von Prozessen und IT-Systemen und den damit in Zusammenhang stehenden Berechtigungskonzepten und dem Prozess der Erteilung von Zugriffsberechtigungen sowie der entflechtungskonformen Weitergabe von Informationen beratend mit. Um die fachlichen Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten, haben die Gleichbehandlungsbeauftragte und die Koordinatorin an der Tagung der Gleichbehandlungsbeauftragten im September 2016 in Lübeck teilgenommen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hielt auf dieser Veranstaltung einen Vortrag zum Thema Revision und Gleichbehandlung. 7 von 8

8 Das aktuelle Gleichbehandlungsprogramm mit Stand liegt der Bundesnetzagentur vor. Da der diskriminierungsfreie Umgang mit Daten im Unternehmen zwischenzeitlich zum Selbstverständnis gehört, ergeben sich Fragen nur noch im geringen Umfang. 7. Sanktionen und Beschwerden Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie gab es in 2016 nicht. Im Berichtszeitraum gab es 3 Kundenbeschwerden, die dem Tätigkeitsbereich der GWN zuzuordnen sind. Die Überprüfung ergab, dass bei keiner dieser Beschwerden unbundlingrelevante Sachverhalte betroffen waren. In einem Fall hatte ein Kunde nach einem zunächst fehlgeschlagenen Lieferantenwechsel den Verdacht geäußert, dass ein unbundlingrelevanter Sachverhalt zwischen der GWN und einem verbundenen Vertrieb vorlag. Die Überprüfung ergab, dass in diesem Fall mehrere Probleme aufgetreten waren, wie bspw. der versuchte Wechsel mit abweichendem Kundennamen und die Anmeldung ohne einen vorherigen Auszug. Der Vorgang wurde jedoch sowohl von Seiten des Vertriebs als auch von Seiten der GWN GeLi-Gas-konform abgewickelt. Dies konnte dem Kunden erläutert und der Fall zur Zufriedenheit des Kunden gelöst werden. Sanktionsmaßnahmen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wurden gegenüber Mitarbeitern nicht durchgeführt. Gelsenkirchen, den gez. Bohlenz gez. Ehlers-Kancev Gleichbehandlungsbeauftragte Gleichbehandlungskoordinatorin 8 von 8

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