Bericht. der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG. und der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH

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1 Stadtwerke Annaberg-Buchholz Gleichbehandlungsbericht 2013 gemäß 7a EnWG Robert-Schumann-Straße Annaberg-Buchholz Tel.: Fax: Bericht der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG und der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH über die nach 7a Abs. 5 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) getroffenen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebes (Gleichbehandlungsbericht für das Berichtsjahr 2013) Annaberg-Buchholz, den 31. März 2014 Stadtwerke Annaberg-Buchholz

2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 Teil A: Selbstbeschreibung 3 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes 4 I. GLEICHBEHANDLUNGSMANAGEMENT 4 1. Änderungen des Gleichbehandlungsprogramms 4 2. Der Gleichbehandlungsbeauftragte 4 3. Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung 4 II. UMSETZUNG DES GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMMS 5 1. grundsätzliche Maßnahmen 5 2. organisatorische Maßnahmen 6 3. weitere Maßnahmen 6 4. Markenpolitik und Kommunikationsverhalten 6 5. Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen 8 III. SCHULUNGS- UND VERMITTLUNGSKONZEPT 8 1. Mitarbeiterfortbildung 8 2. Schulungen des Gleichbehandlungsbeauftragten 8 AUSBLICK: GEPLANTE MAßNAHMEN 9 Stadtwerke Annaberg-Buchholz 2

3 Präambel Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG und die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH erfüllen mit diesem Bericht ihre Verpflichtungen nach 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG auch die nach 7a Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH wahrnimmt. Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht gemäß 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird von dem Gleichbehandlungsbeauftragten, Herrn Uwe Kreher, vorgelegt. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember Der Gleichbehandlungsbericht ist im Internet unter und veröffentlicht. Teil A: Selbstbeschreibung Als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen ist die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG gemäß 6 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur rechtlichen, organisatorischen, informatorischen und buchhalterischen Entflechtung grundsätzlich verpflichtet. Von der Ausnahmeregelung nach 7 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) macht die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG keinen Gebrauch. Ausgehend von diesen Verpflichtungen erfolgte die rechtliche Entflechtung bereits zum 1. September Dazu wurde die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG gegründet. Das Strom- und Gastransport und -verteilnetz wurde von der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG an die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH verpachtet. Diese ist im Sinne des 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Netzbetreiber für die Strom- und Gastransportnetze sowie für die Strom- und Gasverteilnetze und führt die nach 7a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtend wahrzunehmenden Aufgaben (Asset Management) selbst durch. Gemäß der Veröffentlichung von Netzstrukturdaten des Elektrizitätsverteilnetzes nach 27 StromNEV für das Netzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH beträgt die Anzahl der Entnahmestelle zum 31. Dezember Gemäß der Veröffentlichung von Netzstrukturdaten des Gasversorgungsnetzes nach 27 GasNEV für das Netzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH beträgt die Anzahl der Entnahmestellen zum 31. Dezember Die Stadtwerke Annaberg- Buchholz Energie AG ist als Dienstleister der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH für die Durchführung des Netzservice (Asset Service), insbesondere als technischer Netzservice sowie für Service-Aufgaben und sonstige Leistungen zuständig. Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG sind überdies Betreiber eines Fernwärmeversorgungsnetzes. Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz GmbH übernimmt als Muttergesellschaft der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG die gesamte kaufmännische Buchführung der Konzernstruktur. Als Tochtergesellschaft der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG führt die MUB Management und Beratungs GmbH (Servicecenter) die Abrechnung und Messung für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG (Marktrolle Lieferant) sowie für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH (Marktrolle Netzbetreiber) durch. Stadtwerke Annaberg-Buchholz 3

4 Die MUB Management und Beratungs GmbH führt ihre Beratungen und Bearbeitungen personell, räumlich und thematisch getrennt zur Vertriebseinheit der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG durch. Vertriebliche Anfragen werden daher ausschließlich von der Vertriebseinheit der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG durchgeführt. In Ergänzung dessen ist es den Vertriebsmitarbeitern technisch und organisatorisch nicht möglich, die Arbeitsbereiche der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH aufzusuchen. Es ist sichergestellt, dass andere Unternehmensbereiche/verbundene Unternehmen (verbundene Unternehmen: Stadtwerke Annaberg- Buchholz GmbH/MUB Management und Beratungs GmbH), die sowohl für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH als auch für den Vertrieb der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG Dienstleistungen erbringen, vorhandene Informationen nur demjenigen zukommen lassen, der zu ihrem Empfang auch berechtigt ist. Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes I. GLEICHBEHANDLUNGSMANAGEMENT 1. Änderungen des Gleichbehandlungsprogramms Veränderungen am Gleichbehandlungsprogramm sind im Berichtszeitraum nicht vorgenommen worden. Das neue Gleichbehandlungsprogramm wurde jedoch vorbereitet und schließlich zum 9. Februar 2014 freigegeben. 2. Der Gleichbehandlungsbeauftragte Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist unter den nachfolgend beschriebenen Kontaktdaten zu erreichen: Herr Uwe Kreher Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG Robert-Schumann-Straße Annaberg-Buchholz Telefon: u.kreher@swa-b.de Insgesamt wurden im Jahr 2013 für das Gleichbehandlungsmanagement 33,75 Stunden aufgewendet. 3. Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung Der Gleichbehandlungsbeauftragte steht zu Fragen der Gleichbehandlung mit der Geschäftsleitung in regelmäßigem Austausch; er hat direktes Vortragsrecht. Er achtet auch darauf, dass bereits bei der Aufstellung der Tagesordnungen für innerbetriebliche Zusammenkünfte aller Führungskräfte die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingehalten werden und entflechtungsrelevante Informationen nicht an Unberechtigte gelangen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte nahm an der 2-monatlich stattfindenden Beratung über entflechtungsrelevante Themen teil. Diese Beratung im 2-monatlichen stattfindenden Rhythmus wurde nach dem 14. Oktober 2013 eingestellt. Weiterhin nahm der Gleichbehandlungsbeauftragte am 8. April 2013 sowie am 14. Oktober 2013 an der Dienstberatung der Stadtwerke Annaberg-Buchholz teil, um über die aktuelle Entwicklung des Gleichbehandlungsmanagement zu berichten. Stadtwerke Annaberg-Buchholz 4

5 II. UMSETZUNG DES GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMMS 1. grundsätzliche Maßnahmen Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH erfüllt gemäß Organigramm 2 zum Gleichbehandlungsprogramm vom 1. Juni 2008 die wesentlichen Aufgaben des Netzbetriebes. Dazu zählen u.a. - Anlagenmanagement - Aufstellen von Wirtschaftsplänen und deren Umsetzung - Behandlung von Rechtsfragen betreffend Netzbetrieb - Bereitschaft/Notversorgung - Netzleitstelle - eigenes Branding - Energiedatenmanagement, Verteilnetzbilanzierung - Führen einer eigenen Internetpräsenz mit Abbildung aller Veröffentlichungspflichten - Kooperationen mit anderen Netzbetreibern - Netzentgeltkalkulationen, Netzentgeltverfahren - operative Systemführung - Vereinbarung über die Netzsicherheit gemäß 13 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu den vorgelagerten Netzbetreibern - Personalmanagement/Ausbildung - Statistik, Standards - Strategieplanung zum Neu- und Ausbau des Netzes/Grundsatzplanung - Vertragsmanagement (Lieferantenrahmenverträge, Netzzugangsbedingungen, Netzanschlussverträge, Einspeiseverträge, u.a.) - Durchführung des IT-gestützten Lieferantenwechsels im Abrechnungssystem - Wahrnehmung der Aufgaben des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters - Festlegung der Rahmenbedingungen um einen diskriminierungsfreien Zugang zu Dienstleistungen im Messwesen zu ermöglichen - Vertretung des Netzbetreibers in internen und externen Regulierungsprozessen sowie Kommunikation mit den Regulierungsbehörden - Mitgliedschaft im BDEW, DVGW und FNN Insofern werden die durch die Bundesnetzagentur als diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben (DNA) definierten Aufgaben des Netzbetreibers auch bei der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH durchgeführt. Nichtdiskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben werden im Rahmen von Dienstleistungsverträgen von Dritten, bzw. von Unternehmen im Konzernverbund erbracht. Dienstleistungsaufträge und -verträge werden durch die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH eigenständig entwickelt und vergeben, die Überwachung und das Weisungsrecht zur Leistungserbringung obliegen der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH. Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH hält keine Beteiligungen. Stadtwerke Annaberg-Buchholz 5

6 2. organisatorische Maßnahmen 2.1. Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation des Netzbetriebs Veränderungen der Aufbauorganisation im Netzbetrieb sind im Berichtszeitraum nicht erfolgt. Die Darstellung im Gleichbehandlungsbericht vom 30. März 2011 bzw. im Gleichbehandlungsprogramm vom 1. Juni 2008 ist nach wie vor zutreffend; wird jedoch im Zuge der Aktualisierung des Gleichbehandlungsprogramms ebenso aktualisiert Personelle Veränderungen Im Netzservice Gas der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG befinden sich 6 Mitarbeiter in einem schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis und im Netzservice Strom der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG befinden sich 12 Mitarbeiter in einem schuldrechtlichem Anstellungsverhältnis. In der Stadtwerke Annaberg- Buchholz Netz GmbH sind 5 Mitarbeiter in einem schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis angestellt. 3. weitere Maßnahmen 3.1. Erlösobergrenze Die Festlegung der Erlösobergrenzen Strom und Gas für die 2. Regulierungsperiode gemäß 4 Abs. 1 und 2 ARegV durch die Landesregulierungsbehörde Sachsen ist noch nicht erfolgt. Die kalenderjährlichen Anpassungen der Erlösobergrenzen auf Basis der Daten der 1. Regulierungsperiode wurden der Landesregulierungsbehörde fristgemäß angezeigt. Die Preisblätter für die Netznutzung Strom und Gas wurden rechtzeitig unter veröffentlicht bzw. den in den Netzbereichen tätigen Strom- und Gaslieferanten bekannt gemacht Internetpräsentation der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH Veröffentlichungspflichtige Daten und Dokumente wurden fristgerecht abgelegt und für jedermann unter verfügbar gemacht Umstellung der Mehr- und Mindermengenabrechnung Strom und Gas auf Invoic-Verfahren Die vorgeschriebene Abrechnung der Mehr- und Mindermengen in der Strom- und Gasbilanzierung wird seit 2013 elektronisch über das Invoic-Verfahren zählpunktscharf abgewickelt. Dies erleichtert die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abrechnung gegenüber den Netznutzern. 4. Markenpolitik und Kommunikationsverhalten Gemäß den Gemeinsamen Auslegungsgrundsätzen III des Bundes und der Länder zu den Anforderungen an die Markenpolitik und das Kommunikationsverhalten bei Verteilernetzbetreibern ( 7a Abs. 6 EnWG) wurden die besonders relevanten Bereiche des Kommunikationsverhalten bereits im Gleichbehandlungsbericht über das Jahr 2012 dargelegt. An dieser Stelle folgen nur Ergänzungen: Stadtwerke Annaberg-Buchholz 6

7 4.1. Ablesung Netzkunden Für die Ankündigung der turnusmäßigen Zählerablesung im Strom- und Gasverteilnetz der Stadtwerke Annaberg- Buchholz Netz GmbH wird folgender Aufkleber verwendet. Dieser wird im Eingangsbereich gut sichtbar angebracht. Sollte zum angegebenen Zeitpunkt kein Zugang gewährt werden können, wird nachfolgende Ablesekarte hinterlassen Fahrzeuge Der Fahrzeugpool wird weiterhin zentral durch die Stadtwerke Annaberg-Buchholz GmbH organisiert. Sämtliche Unternehmen beziehen Fahrzeuge aus diesem Fahrzeugpool. Im Gleichbehandlungsbericht über das Jahr 2012 wurde mitgeteilt, dass geplant war, dass mindestens ein PKW im CI der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH umzugestalten ist. Dies wurde noch nicht umgesetzt. Stadtwerke Annaberg-Buchholz 7

8 4.5 Gebäudetrennung Wie im Gleichbehandlungsbericht über das Jahr 2012 geschildert, wurde im 1. Halbjahr des Jahres 2013 der Umzug der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH sowie der Abteilung Netzservice Gas der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG in ein anderes Gebäude realisiert. Als Besucheradresse gilt hier die Geyersdorfer Straße 9. Bis Ende Juni 2014 ist der Umzug der Abteilung Netzservice Strom der Stadtwerke Annaberg- Buchholz Energie AG in das Gebäude Geyersdorfer Straße 9 geplant. Somit wurde für alle Netzservicebereiche inklusive der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH ein Gebäudeunbundling realisiert. 5. Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen Im Berichtszeitraum wurden stichprobenartige Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms durchgeführt. Dabei wurden entsprechend dem gesetzlichen Auftrag aus 7a Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Abteilungen und Mitarbeiter überwacht, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs betraut sind. Die Überprüfung ergab, dass geringfügige Unsicherheiten im Umgang mit dem Gleichbehandlungsprogramm bestanden, die aber durch eine entsprechende Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter behoben werden konnten. Die Mitarbeiter wurden ermahnt, die Vorgaben des Gleichbehandlungsprogramms einzuhalten und diesbezüglich geschult. III. SCHULUNGS- UND VERMITTLUNGSKONZEPT Erst im Januar 2014 konnte das Gleichbehandlungsprogramm auf den aktuellsten gesetzlichen Stand gebracht werden. Nach Veröffentlichung des Gleichbehandlungsberichts 2013 wird dieser mit dem neuen Gleichbehandlungsprogramm bis Ende Juni 2014 geschult. 1. Mitarbeiterfortbildung Im Berichtszeitraum wurde der Gleichbehandlungsbericht 2012 allen Mitarbeitern, die mit Tätigkeiten im Netzbetrieb befasst sind, aktenkundig geschult bzw. zur Kenntnis gegeben. 2. Schulungen des Gleichbehandlungsbeauftragten Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum an dem BDEW-Informationstag Gleichbehandlungsbericht über das Jahr 2012 am 14. Februar 2013 in Berlin teilgenommen. In Vorbereitung für den vorliegenden Gleichbehandlungsbericht nahm der Gleichbehandlungsbeauftragte an dem BDEW-Infotag Gleichbehandlungsbericht über das Jahr 2012 am 19. Februar 2014 in Berlin teil. Stadtwerke Annaberg-Buchholz 8

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