GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT. zum 31. März der. PVU Prignitzer. Energie- und Wasserversorgungsunternehmen. GmbH. PVU Energienetze GmbH

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1 GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT zum 31. März 2016 der PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH Feldstraße 27a Perleberg und der PVU Energienetze GmbH Feldstraße 27a Perleberg vorgelegt durch Herrn Bastian Bruhn (Gleichbehandlungsbeauftragter)

2 1 Inhaltsverzeichnis Präambel A. Der Gleichbehandlungsbeauftragte.. 3 I. Kontaktdaten.. 3 II. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter und Vortragsrecht bei den Geschäftsführungen... 3 B. Das vertikal integrierte Unternehmen und der Netzbetrieb... 4 I. Veränderungen in der Aufbauorganisation II. Veränderungen im Kommunikationsverhalten/ Markenpolitik des Netzbetreibers. 4 III. Personelle Veränderungen C. Bericht über die nach 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres.. 6 I. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes Geschäftsprozessanalyse Veränderungen im Kommunikationsverhalten und der Markenpolitik Prozess zur Implementierung eines ISMS Überprüfung der Dienstleistungs- und Pachtverträge / Konzessionen.. 9 II. Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen II. Ausblick: Geplante Maßnahmen III. Schulungskonzept Weiterbildung der Mitarbeiter Weiterbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten. 12

3 2 Präambel Dieser Gleichbehandlungsbericht umfasst den rechtlich selbstständigen Netzbetreiber - PVU Energienetze GmbH (nachfolgend PVU Netze ) und die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befasste Gesellschaft - PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH (nachfolgend PVU GmbH ) Mit diesem Gleichbehandlungsbericht kommen die vorstehenden Gesellschaften Ihren Verpflichtungen aus 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach. Die Verpflichtung zur Umsetzung der rechtlichen und operationellen Entflechtung und damit zur Abgabe des Gleichbehandlungsprogrammes ergibt sich aus der Konzernzugehörigkeit zur Gelsenwasser AG (50%). Dieser Bericht umfasst den Zeitraum 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 und befasst sich mit dem Gleichbehandlungsmanagement bezüglich der diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzgeschäftes der PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH (PVU GmbH) als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen (vievu) und der PVU Energienetze GmbH (PVU Netze) als Verteilnetzbetreiber in den Sparten Strom und Gas. Die PVU Netze ist ein 100%iges Tochterunternehmen der PVU GmbH. Der Bericht ist im Internet auf den Homepages der o.a. Gesellschaften veröffentlicht und kann unter: bzw. heruntergeladen werden. Der Bericht wird fristgemäß zum hochgeladen.

4 3 A. Der Gleichbehandlungsbeauftragte Der Bericht wird von Herrn Bastian Bruhn vorgelegt. Er ist als Gleichbehandlungsbeauftragter der PVU GmbH und der PVU Netze bestellt. Er hat diese Aufgabe seit 2005 inne. I. Kontaktdaten Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist erreichbar unter: PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH Herr Bastian Bruhn, Feldstraße 27a, Perleberg Tel. (03876) Fax (03876) II. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter und Vortragsrecht bei den Geschäftsführungen Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist unabhängig von Sprechzeiten telefonisch, elektronisch oder persönlich erreichbar. Jederzeit können durch Mitarbeiter der PVU GmbH oder PVU Netze entflechtungsrelevante Themen erörtert werden. Somit ist es möglich, zeitnah auf potenzielle diskriminierungsrelevante Prozesse zu reagieren. Der Gleichbehandlungsbeauftragte nutzt ein direktes Vortragsrecht bei den Geschäftsführungen der PVU GmbH bzw. PVU Netze. Es ist möglich, die entflechtungsrelevanten Themen schnellstmöglich anzubringen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung zu treffen. Diese Konsultationen zu diskriminierungsrelevanten und anderen Themen sind im täglichen Arbeitsablauf des Gleichbehandlungsbeauftragten mittlerweile integriert. Weiterhin hat der Gleichbehandlungsbeauftragte stets Kontakt zu den Mitarbeitern durch seine Aufgaben als IT-Manager und Einkäufer, die sämtliche Abteilungen tangieren.

5 4 B. Das vertikal integrierte Unternehmen und der Netzbetrieb I. Veränderungen in der Aufbauorganisation Die PVU Netze ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der PVU GmbH. Sie ist rechtlich und operationell entflochten. Zum nahm die PVU Netze ihre Aktivitäten als Strom- und Gasnetzbetreiber auf. Der Netzbetrieb für die PVU GmbH wird weiterhin im Rahmen einer Pacht durchgeführt. Grundlage dieses Pachtmodells ist der Pachtvertrag vom in welchem sämtliche zugrundeliegenden Rechte und Pflichten zum Betrieb des Strom- und Gasnetzes geregelt sind. Die Höhe der Vergütung wird mindestens einmal jährlich, spätestens zum , unter Berücksichtigung der aktuellen Marktverhältnisse angepasst. Sämtliche Leitungsfunktionen und insbesondere die Letztentscheidungsbefugnisse üben die Geschäftsführer der PVU Netze eigenverantwortlich und ohne Einflussnahme aus. Wie letztjährig berichtet ist die Funktion des Gleichbehandlungsbeauftragten, welcher in der Abteilung Rechnungswesen eingeordnet war, wieder direkt der Geschäftsführung als Stabsstelle zugeordnet. Dadurch wird das direkte Vortragsrecht und die Stelle des Gleichbehandlungsbeauftragten gestärkt. II. Veränderungen im Kommunikationsverhalten/ Markenpolitik des Netzbetreibers Die in den Auslegungsgrundsätzen III ( 7a Abs. 6 EnWG) vom konkretisierten Vorgaben bezüglich des Markenauftritts und des Kommunikationsverhaltens wurden schon im Jahr 2009 umgesetzt. Wie in den vorangegangenen Berichten beschrieben, wurde durch ein Rebranding der PVU Netze die Transparenz gegenüber dem Verbraucher bezüglich der Trennung Netz und Vertrieb erhöht. Dadurch wurde die Verwechslungsgefahr zwischen den getrennten Aktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens beim Endkunden minimiert bzw. ausgeschlossen.

6 5 III. Personelle Veränderungen Im Jahr 2015 sind keine personellen Veränderungen vorgenommen worden. Daher mussten keine Schulungen vorgenommen bzw. Verpflichtungserklärungen unterzeichnet werden.

7 6 C. Bericht über die nach 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres Die Grundlage zur Ausübung des diskriminierungsrelevanten Netzbetriebes bildet das Gleichbehandlungsprogramm aus 2007, welches Änderungen und Aktualisierungen aufgrund der Novellierung des EnWG in 2011 und durch personelle Veränderungen in 2012 erfahren hat. In den beiden Unternehmen gelten das Gleichbehandlungsprogramm und die damit verbundenen Maßnahmen entsprechend. Das Gleichbehandlungsprogramm und das aktuelle Organigramm liegen der Bundesnetzagentur vor. I. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes 1. Geschäftsprozessanalyse Ein Schwerpunkt der Arbeit des Gleichbehandlungsbeauftragten ist die rollierende Überprüfung der installierten und gelebten Geschäftsprozesse. Zu diesen zählen auszugsweise: - Netzanschluss Kundenanlagen (Hausanschluss) - Zähler setzen / Inbetriebsetzung Kundenanlage - Netzzugangsentgelte Kalkulation, Antrag, Umsetzung, Erlösobergrenzen Anreizregulierung - Verbrauchsabrechnung / Forderungsmanagement - Sperrwesen / Inkasso - Netzsicherheitsmanagement - Steuerung von Kundenanfragen / Beschwerdemanagement - Energiedatenmanagement / Übermittlung von Zählerständen - Stammdatenerfassung, Stammdatenänderung - Netznutzung Lieferantenwechsel und An- und Abmeldung, Abwicklung, Grund und Ersatzversorgung - Ablesung Abwicklung, Außenauftritt - Netzausbau (Kapazitätserweiterungen und Erschließung), Verdichtung Strom- und Gasnetz (Netze) sowie Akquise - Betreuung Installateure Obwohl es die Bestrebung ist, die Überprüfung durch externe Partner durchführen zu lassen hat sich der Gleichbehandlungsbeauftragte zusätzlich der Einhaltung der Geschäftsprozesse gewidmet.

8 7 Er hat sich den Prozess der Ablesung und hier insbesondere des Außenauftritts angeschaut. Im Zuge der nach außen gerichteten Markenpolitik ist besonders darauf zu achten, das keine Verwechselungen mit den Vertriebsaktivitäten des vievu stattfinden. Aufgrund dieser Überprüfung wurden bei diesem Prozess einige Anpassungen durchgeführt, die zusätzlich zur eindeutigen Trennung des Kommunikationsverhaltens des Netzbetriebes von der Muttergesellschaft beitragen. Darauf wird im nächsten Abschnitt näher eingegangen. 2. Veränderungen im Kommunikationsverhalten und der Markenpolitik Im 7a Abs. 6 EnWG wird verlangt, dass sich das Verständnis im Kommunikationsverhalten und in der Markenpolitik des Netzbetriebes, insbesondere bei nach außen gerichteten Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens so ändert, dass eine Verwechslung ausgeschlossen wird. Damit soll die Transparenz gegenüber dem Verbraucher erhöht werden. Schon seit 2007, mit Gründung der PVU Energienetze GmbH, betreibt der Netzbetrieb eine eigene Homepage, eigene Büros und einen eigenen Außenauftritt (beispielsweise Zeitungsannoncen). Mit dem Rebranding in 2009, welches immer noch das aktuelle Corporate Design ist, wurde die Eigenständigkeit weiter forciert. Dieses Design löst mehr und mehr durch Trennung von Formularen und Anweisungen die gemeinsam genutzten Belege ab. Insbesondere Formulare, die direkt auch den Kunden übergeben werden, sind alle schon umgestellt. Wie im 1. Abschnitt erwähnt, resultierte aus der Überprüfung eines Geschäftsprozesses die Veränderung von Formularen. In diesem Beispiel wurden die vorhandenen Ablesekarten des vievu mit der Sparte Wasser neu designt. Jetzt gibt es für den Netzbetrieb nur noch für Strom und Gas eine Ablesekarte und für die nicht unbundlingrelevante Sparte Wasser eine eigene im alten Design des vievu. Daher erhält auch ein Vollversorgungskunde unter Umständen zwei getrennte Ablesekarten von zwei verschiedenen Unternehmen. Auch andere Formulare, wie beispielsweise Zählerbelege wurden schon umgestellt. Da das Kommunikationsverhalten, insbesondere die Ablesekarte, letztjährig auch von der Bundesnetzagentur angefordert wurde, erhalten Sie diese mit dem Gleichbehandlungsbericht nochmals im neuen Layout mitgesandt.

9 8 Über einen weiteren Geschäftsprozess, der Kundenzeitung, der insbesondere der Außenwirkung des vertikal integrierten Versorgungsunternehmens dient, ist auf einen Hinweis durch die Bundesnetzagentur nochmals bei PVU debattiert worden. Die Kundenzeitung ist über die Jahre ein reines Instrument der Darstellung von aktuellen Themen rund um die Tätigkeiten eines Stadtwerkes geworden. In diesem speziellen Fall wurden anlässlich des 25jährigen Betriebsjubiläums der PVU einzelne Mitarbeiter den Kunden vorgestellt. Durch die jedoch zulässige Doppelfunktion wurde ein Arbeitnehmer, der nicht für Gewinnung, Erzeugung oder Vertrieb beim vievu tätig ist, dort vorgestellt. Für die PVU GmbH als Herausgeber lag das im zulässigen Bereich, da keine Verbindung zur PVU Netze proklamiert wurde. Obwohl dies entsprechend der Auslegungsgrundsätze möglich ist, wurde der Prozess des Gestaltens der Kundenzeitschrift insofern überarbeitet, dass der Gleichbehandlungsbeauftragte frühzeitig in die geplante Veröffentlichung von Anzeigen und deren Korrekturen eingebunden wird. Dadurch soll der zusätzlichen Transparenz Rechnung getragen werden, so dass keine Mehrdeutigkeiten entstehen. 3. Prozess zur Implementierung eines ISMS Ein weiteres unbundlingrelevantes Thema ist für die Netzbetreiber im Juli 2015 in Kraft getreten. Das IT-Sicherheitsgesetz, welches den Grundschutz der kritischen Infrastruktur im Fokus hat. Durch die Veröffentlichung des IT-Sicherheitskataloges der Bundesnetzagentur entsprechend 11 Abs. 1a EnWG ist sie Ihrer Pflicht zur Präzisierung der Sicherheitsanforderungen nachgekommen.

10 9 Ziel ist es, einen angemessenen Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind, zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Netzbetreiber ein Informationssicherheits- Managementsystem (ISMS) nach DIN ISO einführen müssen. Weiterhin haben sie dieses ISMS durch eine unabhängige Stelle zertifizieren zu lassen bis spätestens Die PVU GmbH und der Netzbetreiber haben berichtswirksam zum den IT- Sicherheitsbeauftragten benannt. Weiterhin ist der aktuelle Stand, dass die Beauftragung einer externen Beratungsfirma erfolgt ist, die dieses Projekt erfolgreich begleiten wird. Den Status des Projekts wird der Gleichbehandlungsbeauftragte in den nächsten Berichtsjahren wiederkehrend darstellen. 4. Überprüfung der Dienstleistungs- und Pachtverträge/ Konzessionen Im Fokus des diesjährigen Berichtes stehen auch die in 2015 durchgeführten Überprüfungen der Dienstleistungs- und Pachtverträge zwischen der PVU GmbH und der PVU Netze. Ziel war es, die Verträge insofern zu analysieren, dass sie die Unabhängigkeit des Netzbetriebes gewährleisten. Der Pachtvertrag vom beinhaltet unter anderem sämtliche einzeln aufgeführten Rechte und Pflichten, die zum Betreiben eines Strom- und Gasnetzes benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise die Überlassung von Wegenutzungsrechten und die Übernahme von bestehenden Verträgen. Dadurch wird die Netzgesellschaft in die Lage versetzt, sämtliche Leitungsfunktionen auszuüben und Letztentscheidungsbefugnisse zu besitzen. Für diese Überlassung zahlt der Netzbetrieb einen Pachtzins. Die Höhe des Pachtzinses bestimmt sich aus den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und der dazugehörigen Entgeltverordnung. Bis spätestens eines Jahres erfolgt die Überprüfung der Höhe des Pachtzinses unter Zugrundelegung der aktuellen Marktverhältnisse und der Vorgaben der Bundesnetzagentur. Weitere Anpassungen in Bezug auf Umfang des Pachtvertrages ist beispielsweise die Möglichkeit von neu erworbenen Konzessionsgebieten. Diese werden im Pachtvertrag ergänzt und unter Umständen wird der Pachtzins angepasst. Da dieser Prozess auch zwingend die Markenpolitik und das Kommunikationsverhalten betrifft, werden in den neu hinzugekommenen Gebieten die Netzkunden darüber informiert, dass es einen neuen Netzbetreiber gibt. Der eigentliche Konzessionär PVU GmbH tritt nicht in Erscheinung beim Kunden. Weiterhin wird der Bundesnetzagentur der Konzessionsübergang vom Netzbetreiber mitgeteilt.

11 10 Die Dienstleistungsverträge vom unterteilen sich zum einen in einen Dienstleistungs-Rahmenvertrag, in welchem die übergeordneten technischen und kaufmännischen Aufgaben zur Durchführung des Netzbetriebes benannt sind. Zum anderen in zwei weitere Einzel-Dienstleistungsverträge. In diesen sind sämtliche notwendigen Einzelaufgaben benannt, wie beispielsweise Benutzung des Rechenzentrums, Kalkulieren von Netzanschlüssen oder Sachkontenbuchhaltung. Dadurch wird die PVU Netze in die Lage versetzt, Kapazitäten im vievu zu nutzen, welche zwingend notwendig für das Betreiben von Strom- und Gasversorgungsnetzen sind. Auch hier wurde ein Dienstleistungsentgelt vereinbart, dass jährlich bis spätestens zum den neuen Gegebenheiten angepasst wird. Allgemein kann zu den Pacht- und Dienstleistungsverträgen berichtet werden, dass sie entsprechend der rechtlichen, operationellen, informatorischen und buchhalterischen Entflechtungsvorgaben gemäß EnWG konform ausgestaltet sind. Die Laufzeit der Verträge ist 12 Monate, welche sich üblicherweise ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Dadurch ist keine unübliche Bindungsfrist zum vievu gegeben. Auch gibt es keine Klauseln, die eine Verknüpfung des Dienstleistungsvertrages an den Pachtvertrag enthalten.

12 11 II. Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen Im Berichtszeitraum wurden weitere Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms durchgeführt. Dabei wurden entsprechend dem gesetzlichen Auftrag in 7a Abs. 5 EnWG die Abteilungen und Mitarbeiter überwacht, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs betraut sind. Dies betrifft hauptsächlich auch die Mitarbeiter, deren Tätigkeitsabläufe schon der Geschäftsprozessanalyse unterliegen. Allerdings werden diese zusätzlichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen im Rahmen seiner Tätigkeit als IT- Verantwortlicher und Einkäufer wahrgenommen. Das heißt, dass eher eine passive Überwachung stattfindet. Dies geschieht häufig in Beratungen, Projektplanungen oder aber auch Gesprächen im normalen Tagesablauf. Grundsätzlich kann berichtet werden, dass sich das Thema Unbundling seit vielen Jahren im vievu in der Rolle Dienstleister und im Netzbetrieb festgesetzt hat. Dies resultiert vor allem daraus, dass der Gleichbehandlungsbeauftragte in seiner Arbeit durch beispielsweise die Geschäftsprozessdokumentation eng mit den Mitarbeitern zusammenarbeitet und diese dadurch rollierend sensibilisiert für die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms. III. Ausblick: Geplante Maßnahmen Zurzeit steht wieder die Aktualisierung der EDIFACT-Formate zum an. Diese wird abermals fristgerecht umgesetzt. Wie schon in den letzten Berichten erwähnt, wird eine externe Überprüfung der Geschäftsprozesse angestrebt. Allerdings werden zusätzlich oder aber ergänzend die Gleichbehandlungsaufgaben durch den Gleichbehandlungsbeauftragten erledigt. Zu Ihnen zählen die mittlerweile selbstverständlich gewordenen Geschäftsprozessüberprüfungen. Weitere Themen im nächsten Bericht könnten unter Umständen Entwicklungen rund um das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes oder aber Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sein. In diesem Zusammenhang ist auch sicherzustellen, dass eine diskriminierungsfreie Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben für den Netzbetrieb erfolgt. Anknüpfend wird auch im nächsten Bericht etwas zum aktuellen Stand der Umsetzung des ISMS stehen.

13 12 IV. Schulungskonzept 1. Weiterbildung der Mitarbeiter Im Jahr 2015 sind keine Neueinstellungen vorgenommen worden. Somit konnten von Schulungen durch den Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. dem Aushändigen der Vertraulichkeitsvereinbarung entsprechend Gleichbehandlungsprogramm verzichtet werden. Trotz allem haben die Mitarbeiter im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtungen ständig Lehrgangs- und Weiterbildungsangebote genutzt, um beispielsweise neue gesetzliche Auflagen unbundlingkonform umsetzen zu können. 2. Weiterbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten An den Treffen Erfahrungsaustausch für Gleichbehandlungsbeauftragte des BDEW in Berlin und Nürnberg im Jahr 2015 hat der Gleichbehandlungsbeauftragte wieder teilgenommen. Sehr hilfreich ist hierdurch der Dialog zwischen den EVU s und den Bundesbehörden, begleitend und moderierend durch die Verbände. Aus diesen Treffen resultieren oftmals die Schwerpunkte, denen sich der Gleichbehandlungsbeauftragte in einem Berichtsjahr widmet. 30. März 2016 Bastian Bruhn Gleichbehandlungsbeauftragter 30. März März 2016 Geschäftsführung Geschäftsführung PVU Prignitzer Energie- PVU Energienetze GmbH und Wasserversorgungsunternehmen GmbH

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