Gleichbehandlungsbericht

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1 Gleichbehandlungsbericht der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen und der AVU Netz GmbH für das Jahr 2015 Vorgelegt von der Gleichbehandlungsbeauftragten Anke Baumann AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen An der Drehbank 18, Gevelsberg Telefon:

2 Inhaltsverzeichnis Präambel A. Organisatorische Veränderungen des Netzbetriebes im Berichtszeitraum B. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes 1. Unbundling-Maßnahmen 1.1 Kommunikationsverhalten und Markenpolitik 1.2 Interne Dienstleistungsverträge 1.3 Informationssicherheits-Gremium / Einführung eines Informationsmanagementsystems (ISMS) 1.4 Technische Zertifizierung / TSM-Zertifikat für sichere Versorgung 1.5 Anmeldung und Anschluss von EEG / KWK-G-Anlagen 1.6 Einspeisemanagement von EEG / KWK-G-Anlagen sowie SysStab 1.7 Prozesse zur Lastabschaltung nach Aufforderung durch den Übertragungsnetzbetreiber kV-Gruppenaushilfe Enervie Vernetzt 1.9 Prozessanalyse Führung von Bauakten 1.10 Kalkulation der Netzentgelte 2. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 2.1 Gleichbehandlungsprogramm 2.2 Gleichbehandlungsbeauftragte 2.3 Unbundling-Konformität 2.4 Sanktionen und Beschwerden 2.5 Beratung und Vortragsrecht 2.6 Mitarbeitersensibilisierung 2.7 Schulung der Gleichbehandlungsbeauftragten 2.8 Ausblick Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 2 von 15

3 Präambel Der vorliegende Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen für das Jahr 2015 bezieht sich auf die AVU sowie die 100 % ige Tochtergesellschaft AVU Netz GmbH. Die AVU AG ist ein Energieversorgungsunternehmen nach 3 Nr. 18 EnWG und über die AVU Netz GmbH nach 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriert. Die AVU AG ist für Strom und Gas Grundversorger im Netzgebiet der AVU Netz GmbH. Zur Erzeugung von Trinkwasser betreibt sie zwei Wasserwerke an der Ennepetalsperre und an der Ruhr. Als weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit erbringt die AVU AG Dienstleistungen für Tochtergesellschaften im Bereich der zentralen Unternehmensfunktionen, insbesondere IT und Abrechnungsdienstleistungen. Die AVU Netz GmbH ist Eigentümerin und Betreiberin der Verteilungsnetze für Strom, Gas und Wasser in den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen (Strom), Schwelm, Sprockhövel und Wetter. Sie betreibt und errichtet die Versorgungsnetze als so genannte große Netzgesellschaft. Die Anzahl der Zählpunkte betrug mit Stand zum 31. Dezember 2015 im Strombereich und im Gasbereich. Bedingt durch die Hinzurechnung von Kundenanschlüssen in der Unternehmensgruppe, wird auch im Gasbereich die Grenze von Kunden überschritten. Die AVU unterliegt im Strombereich der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Für die Gassparte ist das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesregulierungsbehörde zuständig. Der Bericht befasst sich mit der Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der AVU AG und der AVU Netz GmbH. In diesen Gesellschaften sind alle mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter gemäß 7a Abs. 5 S. 1 (EnWG) vollständig erfasst. Der Bericht wird vorgelegt von Anke Baumann, der Gleichbehandlungsbeauftragten der AVU AG und der AVU Netz GmbH und wird nach seiner Übersendung an die Regulierungsbehörden auf den Internetseiten und veröffentlicht. Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 3 von 15

4 Teil A: Organisatorische Veränderungen des Netzbetriebes im Berichtszeitraum Veränderungen der Aufbauorganisation im Netzbetrieb sind im Berichtszeitraum nicht erfolgt. Die AVU Netz GmbH ist ein mit allen Entscheidungsbefugnissen ausgestatteter Netzbetreiber, mit eigenen Assets für die Sparten Strom und Gas und ist darüber hinaus auch Netzbetreiber in der Sparte Wasser. Der Shared Service Bereich für die Netzentgeltabrechnung und die Datenverarbeitung handelt ausschließlich weisungsgebunden. Es ist in jedem Fall sichergestellt, dass Personen mit Leitungsaufgaben für den Netzbetreiber oder mit Letztentscheidungsbefugnis für wesentliche Netzbetreiberaufgaben im Sinne von 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG dem Netzbetreiber angehören. Das Organigramm der Unternehmensstruktur wird den Regulierungsbehörden separat übermittelt. Das Geschäftsjahr 2015 wurde durch die Vergabeverfahren über den Neuabschluss von Konzessionsverträgen geprägt. Es konnten die Strom- und Gaskonzessionsverträge in den Kommunen Breckerfeld, Schwelm, Sprockhövel und Wetter neu abgeschlossen werden. In Sprockhövel wurde neben Strom und Gas auch die Wasserkonzession ausgeschrieben und auch dieses Verfahren konnte von der AVU Netz GmbH gewonnen werden. In der Kommune Breckerfeld wurde zusätzlich das Stromkonzessionsgebiet Breckerfeld- Umland neu hinzu gewonnen. Die Stadt Ennepetal hat ein europaweites Vergabeverfahren eingeleitet, mit dem Ziel einen strategischen Partner für die Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft zu finden. Nach intensiven Verhandlungen fiel die Entscheidung für den strategischen Partner auf die AVU Netz GmbH. Es wurde die Netzgesellschaft Ennepetal GmbH & Co. KG gegründet. Zum hat die Gesellschaft die Strom- und Gasnetze der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Ennepetal von der AVU Netz GmbH gekauft und direkt an die AVU Netz GmbH zurückverpachtet. Die AVU Netz GmbH ist als strategischer Partner mit 49 % an der Gesellschaft beteiligt. Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 4 von 15

5 Die neuen Konzessionsverträge für Strom und Gas sind von der Netzgesellschaft Ennepetal GmbH & Co. KG mit der Stadt Ennepetal abgeschlossen worden. In der zweiten Jahreshälfte wurde ein Arbeitskreis zur Prüfung von Kooperationen im Messstellenbetrieb zur Einführung und zum Betrieb von intelligenten Messsystemen, kurz Arbeitskreis Smart X, gegründet. Zum Arbeitskreis gehören die AVU Netz GmbH und benachbarte Netzbetreiber. Im ersten Schritt wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und die mögliche Wertschöpfung durch Kooperationen zu prüfen. Die wesentlichen Herausforderungen für das Projekt: Umsetzung eines wirtschaftlichen Rollouts von intelligenten Messsystemen und deren Betrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach den Anforderungen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende. Hauptsächliche Rahmenbedingungen sind die Mindestanforderungen des BSI zum Datenschutz und zur Datenintegrität. Hier ist besondere Sensibilität gefragt, weil Messdaten personenbezogene Kundendaten sind. Informationen zum Projektverlauf und den Zwischenergebnissen erhielt die Gleichbehandlungsbeauftragte i. d. R. in ihrer Funktion als Datenschutzbeauftragte. Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 5 von 15

6 Teil B: Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes Das Gleichbehandlungsprogramm enthält Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes. Der Bericht zeigt auf, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraumes im Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind. 1. Unbundling-Maßnahmen Im Berichtszeitraum wurden folgende Projekte und Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms begleitet bzw. durchgeführt: 1.1 Kommunikationsverhalten und Markenpolitik Im Laufe des Jahres 2015 hat das Unternehmen die Entscheidung getroffen, einen neuen, unverwechselbaren Markenauftritt einzuführen. Ab wurde der Außenauftritt der neuen Marke umgesetzt. Die Liste für die Umstellung war lang. Sie reichte von A wie Arbeitskleidung über F wie Formulare (Buchungsbelege, Hausmitteilungen etc.) bis hin zu V wie Verteilerschränke und - stationen und W wie Werkausweise. Die Umgestaltung der Fahrzeuge startete im August und die Schilder an den Stationen im Strom- und Gasnetz werden nach und nach ausgetauscht. In einer Mitarbeiterinformation wurden alle Mitarbeiter darauf hingewiesen, bei der Korrespondenz und in Kundenkontakten nur noch das neue Logo zu verwenden. Im November folgte dann der komplett überarbeitete Internet-Auftritt der AVU Netz GmbH. Ein wichtiges Angebot ist u. a. der Bauherren-Service mit allen relevanten Informationen für die Bauzeit und die Netzanschlüsse für Strom, Erdgas und Wasser. Weiterhin gehören eine Datenbank mit den zugelassenen Installateuren für Strom, Gas und Wasser sowie Hinweise und Formulare für Hausbesitzer, die eine Photovoltaik-Anlage errichten wollen, zum Web-Angebot. Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 6 von 15

7 1.2 Interne Dienstleistungsverträge Auf Anregung der Gleichbehandlungsbeauftragten hat die Geschäftsführung im Berichtszeitraum eine Überprüfung der internen Dienstleistungsverträge des Netzbetreibers initiiert. Diese fand u.a. unter Zugrundelegung des in der Neufassung veröffentlichten BDEW-Leitfadens Fragen und Antworten Katalog zur Entflechtung statt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte wurde zur Beratung mit in den Prüfungsprozess einbezogen. Sie gab den Anstoß, dass z. B. Klauseln zur Sicherstellung der unbundlingkonformen Ausgestaltung in den Dienstleistungsvertrag mit eingebracht wurden. Bei inhaltlicher Überprüfung der Dienstleistungsverträge stellte die Gleichbehandlungsbeauftragte fest, dass u.a. folgende Sachverhalte Beachtung finden: Konkrete Leistungsbeschreibung Klausel zur informatorischen Entflechtung und zur Markenpolitik und zum Kommunikationsverhalten Fachliches Weisungs- und Kontrollrecht Kündbarkeit 1.3 Informationssicherheits-Gremium / Einführung eines Informationsmanagementsystems (ISMS) Das gegründete Informationssicherheits-Gremium, das für alle zu 100% angeschlossenen Unternehmen agiert, hat im Berichtsjahr weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit innerhalb des AVU-Konzerns beschlossen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist in ihrer Funktion als Datenschutzbeauftragte ein Mitglied des Gremiums. Die in diesem Zusammenhang zu treffenden Maßnahmen stärken das informatorische Unbundling, indem insbesondere die Vertraulichkeit der Systeme und Daten vor unberechtigtem Zugriff sichergestellt wird. Außerdem sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen laut EnWG verpflichtet, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendigen Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme, die der Netzsteuerung dienen, im Sinne der Informationssicherheit gegen Bedrohungen zu schützen. Um einen solchen angemessenen Schutz aller der Netzsteuerung dienenden Systeme zu gewährleisten und zu dokumentieren, führt die AVU Netz GmbH derzeit ein Informationssicherheits-Management-System (ISMS) ein, das entsprechend der Vorgaben der Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 7 von 15

8 BNetzA bis zum zertifiziert werden soll. Darüber hinaus werden die Anforderungen aus dem von der BNetzA im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellten und veröffentlichten "IT-Sicherheitskatalog" berücksichtigt und sukzessive umgesetzt. Ein Ansprechpartner für die IT-Sicherheit wurde ordnungsgemäß noch vor dem Stichtag benannt und dessen Kontaktdaten an die BNetzA gemeldet. 1.4 Technische Zertifizierung / TSM-Zertifikat für sichere Versorgung Das Konzept des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) hat für die staatliche Energieaufsicht einen hohen Stellenwert und genießt eine große Akzeptanz. Bei den Energieaufsichten der Länder ist das TSM als ein wesentlicher Baustein der Selbstregulierung und Selbstüberwachung der Energiewirtschaft anerkannt. Die Erfahrungen der TSM-Prüfungen zeigen, dass das TSM ein geeignetes und kostengünstiges Managementinstrument ist, um die technische Sicherheit in Versorgungsunternehmen zu dokumentieren. Die AVU Netz GmbH wurde in 2014 für die Sparten Strom, Gas und Wasser durch den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. (DVGW) und das Forum Netztechnik / Netzbetrieb (FNN) im Verband der Elektrotechnik Informationstechnik e.v. (VDE) auditiert. Mit Hilfe des prozessorientierten Ansatzes wird der Rahmen für transparente Arbeitsabläufe geschaffen, welche die Basis für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess bilden. Die Qualität der Prozesse ist damit wiederholt von unabhängigen Dritten neutral und erfolgreich bestätigt worden. Es wurde in diesem Zusammenhang ein Qualitätsmanagement-Handbuch für die AVU Netz GmbH erstellt. In dem Handbuch finden sich Organigramme, Prozessbeschreibungen und Verfahrens- und Arbeitsanweisungen. Die Dokumentation dient als Grundlage für in- und externe Audits sowie zur Einweisung neuer Mitarbeiter. Der Aufbau und die Struktur des Handbuchs liegen in der Verantwortung des Bereiches Zentrale Aufgaben, der direkt dem Geschäftsführer der AVU Netz GmbH unterstellt ist. Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 8 von 15

9 1.5 Anmeldung und Anschluss von EEG / KWK-G-Anlagen Die Anzahl von EEG- und KWK-G-Anlagen im Berichtszeitraum ist rückläufig. Im Jahr 2015 wurden im Gebiet der AVU Netz GmbH ca. 100 Anträge auf Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage eingereicht. Festzustellen ist, dass die aufgetretenen gesetzlichen Veränderungen aus der grundlegenden Reformierung des EEG zum (EEG 2014) zu großen Herausforderungen hinsichtlich ihrer Umsetzung sowie zu einer großen Anzahl von Kundenkontakten geführt haben. Es ist ein erheblicher Beratungsaufwand notwendig, um die Anlagenbetreiber über ihre Pflichten zu informieren. Außerdem ist die Komplexität der Abstimmungen unter allen Beteiligten, wie Anlagenbetreiber, -errichter und Netzbetreiber, mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Im Ergebnis konnten alle Netzanschlussbegehren, von EEG- und KWK-G Anlagenbetreibern im Gebiet der AVU Netz GmbH, diskriminierungsfrei und fristgerecht erfüllt werden. Die AVU Netz GmbH veröffentlicht auf der Internetseite alle notwendigen Informationen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Antragstellung von EEG- und KWK-G-Anlagen. 1.6 Einspeisemanagement von EEG / KWK-G-Anlagen sowie Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) Am ist die geänderte Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft getreten. Sie regelt die Nachrüstung von Windenergieanlagen, Biomasse- und Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftanlagen. Somit ist zukünftig sichergestellt, dass sich diese Anlagen nicht mehr zeitgleich bei einer Unterfrequenz von 49,5 Hz bzw. einer Überfrequenz von 50,2 Hz vom Netz trennen. Die Nachrüstungen sind erforderlich, um das gleichzeitige Abschalten großer Mengen an Erzeugungsleistung bei bestimmten Frequenzwerten zu vermeiden, da dies zu einer Netzdestabilisierung führen würde. Die Anforderungen der geänderten Systemstabilitätsverordnung betreffen im Netzgebiet der AVU Netz GmbH 13 Erzeugungsanlagen. Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 9 von 15

10 1.7 Prozesse zur Lastabschaltung nach Aufforderung durch den Übertragungsnetzbetreiber Eine Kaskadierungsvereinbarung von Westnetz liegt bei AVU Netz GmbH zur Unterschrift vor. Zwischen AVU Netz und der Westnetz GmbH gibt es zurzeit noch unterschiedliche Auffassungen zu singulär von AVU Netz genutzten 110-kV-Betriebsmitteln bzw. zum zuständigen vorgelagerten Netzbetreiber. Diese unklaren Sachverhalte sollten im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens bei der BNetzA gegen Westnetz geklärt werden. Im Januar 2016 hat die BNetzA diesbezüglich einen Beschluss getroffen. Die Westnetz GmbH hat jedoch ihrerseits beim OLG Düsseldorf dagegen Beschwerde eingelegt. Auf Grund des unklaren Sachverhaltes konnte in dieser Angelegenheit bisher keine verbindliche Kaskadierungsvereinbarung mit Westnetz abgeschlossen werden. In das Netz der AVU Netz GmbH wird nach wie vor über 3 Netzgruppen aus dem vorgelagerten Amprionnetz eingespeist. Die zukünftige Zuordnung der Kaskadierung in der jeweiligen Netzgruppe ist in diesem Zusammenhang ebenfalls vorab zu klären. Wir gehen davon aus, dass die vorgenannten Sachverhalte seitens des OLG Düsseldorf bis Ende 2016 endgültig geklärt werden. Gleichwohl wird die AVU Netz GmbH ohne präjudizierende Wirkung und Anerkennung einer Rechtsverpflichtung bei Leistungsengpässen auf Anforderung der Westnetz GmbH die gesetzlichen bzw. verbändeseitig geforderten Lastreduzierungen bzw. Durchführung von anderweitigen Maßnahmen, soweit technisch möglich, vornehmen. Es gab im Jahr 2015 keine Lastabschaltungen auf Anweisung des Übertagungsnetzbetreibers kV-Gruppenaushilfe Enervie Vernetzt (EV) Vor dem Hintergrund der geplanten Außerbetriebnahme von Kraftwerken im Verteilnetz der EV, haben sich die Vertragsparteien in einem gemeinsamen Gespräch bei der Bundesnetzagentur am , für die Zeit bis zum Abschluss der 380-kV- Netzausbaumaßnahmen im Bereich Hagen Garenfeld, auf eine Gruppenaushilfe verständigt. Der EV wird eine temporäre Netzanschlusskapazität in Höhe von insg MVA gemäß (n-1)-kriterium über die Netzanschlusspunkte Gevelsberg Kruckel (Amprion an Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 10 von 15

11 AVU Netz) und Hagen Garenfeld (Amprion an EV), bereitgestellt. Dazu ist in der UA Herdecke ein temporärer Netzanschlusspunkt zwischen AVU Netz und EV geschaffen worden. Der zusätzliche Leistungsbedarf der AVU Netz soll aus dem Übertragungsnetz der Amprion am Netzanschlusspunkt UA Kruckel bereitgestellt werden. Seit dem sind die beiden Parallelabzweige der Stromkreise Kruckel- Gevelsberg und Kruckel-Rocholz zur UA Herdecke eingeschaltet. Trotz mehrerer Schaltmaßnahmen zur Lastflussoptimierung hat sich die Netzlast der EV zwischen den Einspeisestellen US Kruckel und UA Garenfeld anfänglich nicht so aufgeteilt wie es in den (dem multilateralen Netzführungsvertrag zu Grunde gelegten) Lastflussberechnungen vorausberechnet worden war. Entgegen der berechneten Lastaufteilung von 30% über die US Kruckel und 70% über die UA Garenfeld, hat sich die Gesamtlast der EV dann physikalisch jeweils zu ca. 50% auf die beiden Einspeisestellen verteilt. Betrachtet man die im Netzführungsvertrag genannte Gesamtlast der EV von MVA, würden über US Kruckel ca. 500 MVA eingespeist, zuzüglich der Last von der AVU Netz GmbH mit ca. 50 MVA. Die Nennlast eines Stromkreises liegt bei 260 MVA. Beim Ausfall einer Leitung wären kaskadierende Schutz-Abschaltungen in den 110-kV-Netzen der EV und der AVU Netz GmbH die Folge. Aufgrund zu hoher Last ist am eine Split-Schaltung bei Enervie Vernetzt durchgeführt worden, durch die nur ein festgelegtes Netzteil der Enervie Vernetzt über Herdecke/Kruckel versorgt wird. Danach ist die Last in Kruckel auf einen annehmbaren Wert gesunken. Anzumerken ist ebenfalls, dass durch die 110-kV-Anbindung der Enervie Vernetzt an die beiden Stromkreise Kruckel Gevelsberg und Kruckel Rocholz, die Netzführung, die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen und die Netzausbauplanung über einen langen Zeitraum (5-8 Jahre) eingeschränkt sind. 1.9 Prozessanalyse Führung von Bauakten Das Revisionsthema Führung von Bauakten wurde von der Revisionsleitung an ein externes Unternehmen zur Prüfung vergeben. Die Revision beschäftigte sich u. a. mit den abteilungsübergreifenden Regelungen zur Führung von Bauakten. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hatte Einsicht in das Revisionsergebnis und konnte feststellen, dass alle Abteilungen die an diesem Prozess beteiligt sind, zur Organisation Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 11 von 15

12 des Netzbetreibers gehören und somit der diskriminierungsfreie Ablauf gewährleistet ist Kalkulation der Netzentgelte Im Berichtszeitraum wurden bei der AVU Netz GmbH die Netzentgelte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des EnWG, der Netzentgeltverordnungen Strom (StromNEV) bzw. Gas (GasNEV) sowie der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) ermittelt. Gemäß 20 Abs. 1 EnWG wurden für 2016 die voraussichtlichen Netzentgelte am für Gas und Strom im Internet veröffentlicht. Die endgültigen Netzentgelte wurden gemäß 27 StromNEV am und gemäß 27 GasNEV am im Internet veröffentlicht und gemäß 28 Nr. 4 i.v.m. 4ARegV der Bundesnetzagentur mitgeteilt. Die Netzentgelte Strom wurden aufgrund wesentlicher Veränderungen der vorgelagerten Netzkosten angepasst. Bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2016 wurden die Hinweise der Bundesnetzagentur für Verteilnetzbetreiber, zur Anpassung der Erlösobergrenze für das Kalenderjahr 2016, zur Bestimmung der Netzentgelte berücksichtigt. Dabei wurde auch, wie bereits in den Vorjahren, durch den Netzbetreiber prozessual sichergestellt, dass die Entgeltbildung in der Anreizregulierung unbundlingkonform durchgeführt wurde und die Veröffentlichung der Preisblätter diskriminierungsfrei erfolgte. Die Prozesse haben keinerlei Schnittstellen zu wettbewerblichen Bereichen. Darüber hinaus ist gewährleistet, dass keine wirtschaftlich sensiblen Informationen vor der Veröffentlichung der Preisblätter in unzulässiger Weise an die assoziierten wettbewerblichen Bereiche gelangen. Über das Gleichbehandlungsprogramm sind die beteiligten Mitarbeiter zur Einhaltung des informatorischen Unbundlings verpflichtet. Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 12 von 15

13 2. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 2.1 Gleichbehandlungsprogramm Das Gleichbehandlungsprogramm ist eine Konzerndienstanweisung der Unternehmensleitungen und steht jedem Mitarbeiter im Intranet zur Verfügung. Allen neuen Mitarbeitern, die mit Aufgaben des Netzbetriebs betraut sind, wird das Gleichbehandlungsprogramm als Broschüre von der Personalabteilung ausgehändigt. Sie unterzeichnen eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit i. S. v. 6a EnWG. Die aktuelle Version wurde den Regulierungsbehörden gemäß 7a Abs. 5 EnWG zur Verfügung gestellt. 2.2 Gleichbehandlungsbeauftragte Auch im Berichtsjahr 2015 nahm die Unterzeichnerin die Aufgabe als Gleichbehandlungsbeauftragte wahr. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist organisatorisch der AVU AG zugeordnet und hat in dieser Funktion, sowie als betriebliche Datenschutzbeauftragte der AVU AG als auch der AVU Netz GmbH, das direkte Vortragsrecht gegenüber dem Vorstand und der Geschäftsführung. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vollkommen unabhängig. Sie bekommt Zugang zu allen Informationen der AVU AG und der AVU Netz GmbH, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist allen Mitarbeitern der Unternehmen namentlich sowie mit örtlicher, telefonischer und elektronischer Erreichbarkeit bekannt. 2.3 Unbundling-Konformität Im Berichtsjahr wurde die unter Pkt. 1.2 genannte Unbundling-Maßnahme interne Dienstleistungsverträge auf ihre grundsätzliche Diskriminierungsfreiheit und ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben des 7a Abs. 5 EnWG überprüft. Darüber hinaus führte die Gleichbehandlungsbeauftragte Einzelfallprüfungen durch, die auf Anfragen von Mitarbeitern entstanden sind. Die Anfragen wurden in persönlichen Gesprächen und in der Regel zusätzlich mit einer schriftlichen Stellungnahme beantwortet. Im Berichtsjahr 2015 wurde der externe Unbundling-Check der RWE-Netzwerkpartner zur Überprüfung der unbundlingrelevanten Themen gestartet. Zusätzlich wurden die RWE-Netzwerkpartner beauftragt, eine umfangreiche Überprü- Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 13 von 15

14 fung aller Inhalte auf der neuen Internetseite der AVU Netz GmbH sowie die Veröffentlichtungspflichten zu überprüfen. 2.4 Sanktionen und Beschwerden Im Gleichbehandlungsprogramm unter Ziffer 1.3 Verpflichtung zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms wird festgelegt, dass ein Verstoß der Mitarbeiter gegen die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Pflichten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Beauftragte erhielt keinen Hinweis auf Verstöße und somit waren keine Sanktionen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu veranlassen. Direkte Beschwerden Dritter sind im Berichtsjahr 2015 nicht an die Gleichbehandlungsbeauftragte herangetragen worden. 2.5 Beratung und Vortragsrecht Aus dem allgemeinen Tagesgeschäft ergaben sich Situationen bei denen Fragen zum Unbundling zu klären waren. Die Schwerpunkte der Beratungen lagen im Berichtsjahr weiterhin in Detailfragen zum Kommunikationsverhalten und zur Markenpolitik der AVU Netz GmbH. Das Vortragsrecht bei dem Vorstand der AVU AG und bei dem Geschäftsführer der AVU Netz GmbH wurde von der Gleichbehandlungsbeauftragten wahrgenommen. 2.6 Mitarbeitersensibilisierung Die Gleichbehandlungsbeauftragte führte zur Sicherstellung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und der gesetzlichen Vorgaben persönliche Schulungen für neue Auszubildende und Mitarbeiter durch. Im Berichtsjahr nutzte die Gleichbehandlungsbeauftragte erstmalig eine neue Schulungspräsentation, die in enger Zusammenarbeit mit drei Gleichbehandlungsbeauftragten anderer Energieversorger gemeinsam erstellt wurde. Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 14 von 15

15 2.7 Schulung der Gleichbehandlungsbeauftragten Neben dem Studium der einschlägigen Zeitschriften und Informationen der Bundesnetzagentur und der energiewirtschaftlichen Verbände, nahm die Gleichbehandlungsbeauftragte an Veranstaltungen des BDEW teil. 2.8 Ausblick Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes sowie des Gesetztes zur Digitalisierung der Energiewende bzw. des Messstellenbetriebsgesetztes erwartet die Gleichbehandlungsbeauftragte einen starken Veränderungsprozess im Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass eine diskriminierungsfreie Abwicklung der neuen gesetzlichen Vorgaben für den Netzbetrieb erfolgt - etwa durch entsprechende Aufklärung und Schulung der betroffenen Mitarbeiter. Im Sinne einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit wird die Gleichbehandlungsbeauftragte weiterhin über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit unbundling-relevanten Anforderungen der BNetzA im Unternehmen informieren. Gevelsberg, 30. März 2016 Anke Baumann als Gleichbehandlungsbeauftragte der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen und der AVU Netz GmbH Gleichbehandlungsbericht AVU und AVU Netz GmbH 2015 Seite 15 von 15

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