Gleichbehandlungsbericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2012
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- Katja Krämer
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1 Gleichbehandlungsbericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2012 Stadtwerke Münster GmbH Hafenplatz Münster
2 Inhalt Präambel... 3 Teil A: Änderungen bei der Selbstbeschreibung der Stadtwerke Münster GmbH... 4 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts... 4 I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements Gleichbehandlungsprogramm Gleichbehandlungsbeauftragter/-stelle... 5 II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms... 6 III. Schulungen... 6 IV. Überwachungskonzept... 7 V. Geschäftsprozessanalyse... 8 VI. Sanktionen VII. Ausblick Anlagen /12
3 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Stadtwerke Münster GmbH ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht betrifft die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Münster GmbH vom 10. August 2005 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts in den Tätigkeitsbereichen Strom und Gas. Der Bericht wird vorgelegt von der Gleichbehandlungsbeauftragten Alexandra Rösing. Kontaktdaten der Gleichbehandlungsbeauftragten: Alexandra Rösing Dipl.-Ing. / MBA Stadtwerke Münster GmbH Hafenplatz Münster Tel.: Fax: a.roesing@stadtwerke-muenster.de Der Bericht ist auf den Internet-Seiten der Stadtwerke Münster GmbH ( und der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh ( veröffentlicht. 3/12
4 Teil A: Änderungen bei der Selbstbeschreibung der Stadtwerke Münster GmbH Die in Teil A des Gleichbehandlungsprogramms und den beigefügten Organigrammen dargestellte Aufbauorganisation des Unternehmens (s. Anlagen) bildet die Grundlage für die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Die Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh hat sich im Jahr 2012 um 2 weitere Mitarbeiter (PJ) verstärkt. Die beiden Neueinstellungen erfolgten einerseits, um den zunehmenden Anforderungen beim Datenaustausch-Monitoring Rechnung zu tragen, andererseits für den Kompetenz-Aufbau im Themenfeld "Smart Grid". Die aktuellen Organigramme der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh sind diesem Bericht als Anlagen beigefügt. Weitere von den Ausführungen im Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Münster GmbH bzw. von den Organigrammen abweichende organisatorische Änderungen der Aufbauorganisation im Hinblick auf die Entflechtungsanforderungen haben im Berichtszeitraum 2012 nicht stattgefunden, so dass auch keine Modifikation des Geltungsbereichs des Gleichbehandlungsprogramms erfolgte. Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die Maßnahmen der Stadtwerke Münster GmbH zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichts stellt die Stadtwerke Münster GmbH dar, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraums im Unternehmen vermittelt und im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind. I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1. Gleichbehandlungsprogramm Das Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Münster GmbH orientierte sich auch im Berichtszeitraum 2012 weiterhin an dem durch die Branchenverbände der Energiewirtschaft (VKU, BDEW) empfohlenen Grundkonzept. Die Festlegung des 4/12
5 Gleichbehandlungsprogramms für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgt weiterhin durch die gültige Geschäftsanweisung aus dem Jahr 2005 und die bisherigen verbindlich durchgeführten Schulungen. Die Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtwerke Münster GmbH erfolgte im Berichtszeitraum bei Bedarf durch die jeweiligen Vorgesetzten. Das Gleichbehandlungsprogramm als solches ist im Intranet der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh verfügbar. Bedingt durch den Umstand, dass sich im Berichtszeitraum die oben beschriebenen Änderungen der Unternehmensorganisation ausschließlich auf einen Aufgaben- und Personenkreis bezieht, der auch bislang unter den Geltungsbereich des Gleichbehandlungsprogramms fiel und auch sonstige Gründe nicht vorlagen, wurde das Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Münster GmbH als solches unverändert beibehalten. 2. Gleichbehandlungsbeauftragter/-stelle Mit der Aufgabe des Gleichbehandlungsbeauftragten war im Berichtszeitraum 2012 weiterhin Frau Dipl.-Ing. Alexandra Rösing betraut. Frau Rösing ist zugleich Direktionsassistentin des technischen Geschäftsführers der Stadtwerke Münster GmbH. Diese funktionale Zuordnung gewährleistet ein unmittelbares, direktes Vortragsrecht bei der Unternehmensleitung. Dadurch konnte das Gleichbehandlungsmanagement bzw. entsprechende Analysen und Maßnahmen in Gesprächen mit der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH stets bedarfsorientiert thematisiert werden. Gleiches galt auch für einen diesbezüglichen Austausch zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist in ihrer Aufgabenwahrnehmung vollkommen unabhängig und hat Zugang zu allen Informationen, über die der Verteilernetzbetreiber und etwaige verbundene Unternehmen verfügen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die in 7a Abs. 5 geforderte Unabhängigkeit wird mit dieser Stabstelle in besonderem Maße gewährleistet. Sie sichert den erforderlichen Handlungsspielraum, den die Gleichbehandlungsbeauftragte zur Erfüllung ihrer Aufgaben 5/12
6 benötigt und gewährleistet, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte ihre für diese Tätigkeit zur Verfügung stehende Arbeitszeit bedarfs- und aufgabengerecht anpassen kann. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen telefonisch, per sowie über persönliche Gesprächstermine erreichbar. Dadurch wird eine anforderungsorientierte, zeitnahe Bearbeitung der Anliegen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sichergestellt. II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms Wie bereits in den zurückliegenden Gleichbehandlungsberichten der Stadtwerke Münster GmbH ausgeführt, so wurde bei der Planung und Umsetzung des Unbundlingkonzepts der Stadtwerke Münster GmbH (beginnend im Jahr 2004) bereits intensiv auf Diskriminierungsfreiheit geachtet. Die damit verbundenen Erwartungen an die Sensibilisierung der Mitarbeiter und in Bezug auf die Vermeidung von nachträglichen elementaren Änderungen des Unbundlingkonzepts haben sich auch im aktuellen Berichtszeitraum weitgehend bestätigt. Die Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms spielte sich im Jahr 2012 vor allem im Bereich der IT- Landschaft und im Bereich von Prozessjustierungen ab. Ein weiteres zentrales Thema des Berichtsjahres bildete die Prüfung erforderlicher Anpassungen im Bereich der Markenpolitik und des Kommunikationsverhaltens der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh zur Erfüllung der Anforderungen gemäß 7a Abs. 6 EnWG. Details hierzu werden in Abschnitt V. beschrieben. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Unternehmen eine klare Positionierung als Ansprechpartner und Berater für Fragen und Anmerkungen, die in Zusammenhang mit der Gleichbehandlung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes entstehen. Anfragen aus verschiedenen Unternehmensbereichen bestätigen, dass den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dies bewusst ist. III. Schulungen Die Fortführung des Schulungskonzepts für neubetroffene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurde weiterhin berücksichtigt. Hierbei obliegt den Vorgesetzten in den vom Gleichbehandlungsprogramm betroffenen Fachbereichen die Verantwortung, ent- 6/12
7 sprechende Schulungsbedarfe an die Gleichbehandlungsbeauftragte oder die Personalabteilung zu richten. Ferner gilt selbstverständlich für den Fall, dass Änderungen im Gleichbehandlungsprogramm auftreten, dass entsprechende bedarfsgerechte Schulungen von der Gleichbehandlungsbeauftragten angestoßen werden. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat sich mit einer Neukonzeptionierung der Schulungspraxis beschäftigt und eine Aktualisierung der Schulungsunterlagen vorgenommen. Dabei hat sie sich unter anderem auch mit der Methodik der Wissensvermittlung auseinander gesetzt. Das überarbeitete Schulungskonzept soll in Vorbereitung auf die Umfirmierung der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh (vgl. Abschnitt V.) eingeführt werden. Dies gewährleistet, dass die Führungskräfte und Mitarbeiter die anstehenden Veränderungen einordnen können und sich in dem Prozess hinreichend informiert fühlen. Gleichzeitig fördert dieses Vorgehen die allgemeine Stärkung der Sensibilisierung für die Entflechtung und den diskriminierungsfreien Netzbetrieb. Um den dauerhaften Transfer von fachlichen Kenntnissen und Kompetenzen an die Gleichbehandlungsbeauftragte zu gewährleisten, nimmt diese an Informationsveranstaltungen des BDEW zum Gleichbehandlungsmanagement teil. IV. Überwachungskonzept Wie in den Jahren zuvor, so lag auch im Berichtszeitraum 2012 wieder ein wesentliches Element zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Münster GmbH bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen selbst. Hierbei zeigte sich wieder, dass die gezielte Sensibilisierung der Mitarbeiter in puncto Diskriminierungsfreiheit bzw. Kultur der Nichtdiskriminierung stark im Unternehmen verwurzelt ist und insbesondere die Mitarbeiter der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh sich ihrer Rolle in diesem Konzept bewusst sind und ein entsprechendes Verhalten verinnerlicht haben. Die interne Revision der Stadtwerke Münster GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem IT-Management auch im Berichtszeitraum 2012 wieder eine Überprüfung der Systemzugriffsberechtigungen bezüglich der informatorischen Entflechtung vorgenommen. Die Prüfungsergebnisse wurden in einem Bericht festgehalten, welcher sowohl der Gleichbehandlungsbeauftragten als auch der Geschäftsführung der Stadtwerke 7/12
8 Münster GmbH und der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh übermittelt wurde. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das IT-Rollen- und Berechtigungskonzept der Stadtwerke Münster GmbH bzw. der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh als entflechtungskonform anzusehen ist. Die Entscheidungen über das weitere Vorgehen bei Anfragen und Hinweisen traf die Gleichbehandlungsbeauftragte auch im Berichtszeitraum 2012 wieder situativ je nach Sachlage und Ereignis. Dabei erfolgte eine enge Abstimmung sowohl mit der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH als auch der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh. V. Geschäftsprozessanalyse Die Anpassung der Erlösobergrenzen gemäß 4 Abs. 3 ARegV und die Kalkulation der Netzentgelte bilden inzwischen Routineprozesse. Gleiches gilt auch für die diskriminierungsfreie Veröffentlichung der Netzentgelte. Als Orientierung dienten hierzu die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Hinweise für Verteilernetzbetreiber zur Anpassung der Erlösobergrenze für das Kalenderjahr Das Zähl- und Messwesen für den Netzbetreiber in der Funktion des Grundmessestellenbetreibers und -dienstleisters wurde weiterhin durch den Messdienstleister smartoptimo GmbH & Co. KG abgewickelt. Darüber hinaus hat die Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh inzwischen bereits mit insgesamt 30 Messstellenbetreibern Messstellenrahmenverträge abgeschlossen und ermöglicht somit einen diskriminierungsfreien Wettbewerb im Messwesen. Mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien gewinnt auch das Einspeisemanagement zunehmend an Bedeutung. Gemäß 11 EEG sind Netzbetreiber bei Netzüberlastung unter bestimmten Voraussetzungen dazu berechtigt, Anlagen, die mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ausgestattet sind, zu regeln. Von dieser Regelung musste im Berichtszeitraum noch kein Gebrauch gemacht werden. Anlagenbetreiber werden seitens der Netzgesellschaft bereits während der Planungsphase auf das Einspeisemanagement hingewiesen. Die Netzgesellschaft bietet den Anlagenbetreibern dann jeweils den entgeltlichen Einbau der benötigten Komponenten an. Parallel zu den Abschalteinrichtungen bei den Einspeiseanlagen wird eine Netzüberwachung aufgebaut. Diese soll zeitnah 8/12
9 grenzwertige Spannungserhöhungen erkennen, damit auf Basis dieser Informationen gezielt einzelne Einspeiseanlagen in ihrer Einspeiseleistung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des EEG reduziert werden können. Bei allen Maßnahmen, die das Einspeisemanagement betreffen, orientiert sich der Netzbetrieb an den Kriterien des Leitfadens der Bundesnetzagentur zum EEG-Einspeisemanagement. Im Rahmen des Netzsicherheitsmanagement ist die Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh nach 14 Abs. 1c EnWG 2011 auch dazu verpflichtet, Maßnahmen des Übertragungsnetzbetreibers oder Maßnahmen des vorgelagerten Netzbetreibers nach dessen Vorgaben durch eigene Maßnahmen zu unterstützen, soweit diese erforderlich sind, um Gefährdungen und Störungen in den Elektrizitätsnetzen mit geringstmöglichen Eingriffen in die Versorgung zu vermeiden. Absprachen mit dem vorgelagerten Netzbetreiber haben hierzu bereits stattgefunden. Im Berichtszeitraum erfolgte jedoch noch keine derartige Anforderung. Der Netzbetrieb der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh ist aber für diesen Fall konzeptionell vorbereitet. Ein besonderer Schwerpunkt lag im Berichtsjahr in der Prüfung der Anforderungen des Kommunikationsverhaltens und der Markenpolitik gemäß 7a Abs. 6 EnWG, wonach Verteilernetzbetreiber dazu verpflichtet sind, in ihrem Verhalten darauf zu achten, dass Verwechslungen mit den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Unternehmens ausgeschlossen sind. Die Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder haben hierzu mit Datum vom gemeinsame Auslegungsgrundsätze veröffentlicht. Bereits im Vorjahrjahresbericht wurde darüber informiert, dass der konkrete Handlungsbedarf im Rahmen eines Projekts analysiert werden soll. Nach Festlegung der Teilnehmer hat die Projektgruppe ihre Arbeit im Juni 2012 aufgenommen. Die Projektleitung liegt in den Händen der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist Teil der Projektgruppe und somit in die Prozesse direkt involviert. Sämtliche besonders relevante Bereiche des Kommunikationsverhaltens (Geschäftspapier und Werbemittel, Internet, Fahrzeuge, Kennzeichnungen von Anlagen und Einrichtungen sowie Shared Services) wurden in der Projektgruppe intensiv diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass diverse Aspekte bereits seit Jahren etabliert sind, so z.b. der eigene Internetauftritt und das eigene Briefpapier. Einzelne bei der Detailbetrachtung identifizierte Maßnahmen wurden unmittelbar umgesetzt. Beispielsweise wurde eine Anpassung an den Zählerkarten 9/12
10 vorgenommen. Ferner wurde die Möglichkeit für Letztverbraucher, sich über ein Webmodul gemäß 21h Lastgangdaten herunterzuladen, von der Internetseite der Stadtwerke Münster GmbH auf die Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh übertragen. Bei aufwändigeren oder sensibleren Fragestellungen wurde eine Detailprüfung angestoßen. Auch bzgl. Logo und Firmenname der Netzgesellschaft wurde Handlungsbedarf festgestellt. Zur Ideenfindung eines neuen Namens und eines neuen Logos für die Netzgesellschaft wurde unter den Mitarbeitern der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh ein Wettbewerb durchgeführt. Die Namensvorschläge wurden in der Projektgruppe nach festgelegten Kriterien bewertet und das priorisierte Ergebnis der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft und der Stadtwerke Münster zur Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluss durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster als Gesellschafter der Netzgesellschaft wurde daraufhin ein neuer Name für die Stadtwerke Münster Netzgesellschaft verabschiedet. Auf dieser Grundlage wurde eine Design-Agentur für die Logoentwicklung beauftragt. Nach entsprechender Vorauswahl wurde auch das zukünftige Logo der Netzgesellschaft per Gesellschafterbeschluss festgelegt. Einen nächsten Schritt bildet nun die markenrechtliche Eintragung der Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Die Umfirmierung der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh wird zum vorbereitet. Weiterhin beobachtet die Gleichbehandlungsbeauftragte mit hoher Sorgfalt gesetzliche Veränderungen sowie laufende Verfahren, die mit der Ausübung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebs in Verbindung stehen. Sie informiert die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh zeitnah über neue Erkenntnisse. Mögliche Konsequenzen für das eigene Unternehmen werden gemeinsam erörtert und bei konkretem Handlungsbedarf entsprechend umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise die Klarstellungen und neuen Vorschriften zur Rechnungslegung und Buchführung nach 6b EnWG. Die bereits mit der EnWG-Novelle 2011 neu eingeführten Regelungen zur buchhalterischen Entflechtung wurden in dem darauf folgenden Jahresabschluss unmittelbar berücksichtigt. 10/12
11 Auch über den Anlass des eingeleiteten Verfahrens BK wurde diskutiert, um daraus für das Verhalten im eigenen Unternehmen Rückschlüsse zu ziehen. Praxisbeispiele werden somit zur gezielten Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitern genutzt. VI. Sanktionen Der Gleichbehandlungsbeauftragten sind im Berichtszeitraum 2012, im Rahmen der von ihr vorgenommenen und in Auftrag gegebenen Prüfungen und Analysen bzw. ihr durch Dritte zugegangene Informationen, keine sanktionsrelevanten Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm begegnet, so dass auch keine Sanktionen zu verhängen waren. VII. Ausblick Im Jahr 2013 werden die Vorbereitungen zur Umfirmierung der Netzgesellschaft ein zentrales Thema im Rahmen des Gleichbehandlungsmanagements darstellen. Gleichzeitig wird die Detailklärung bzgl. der besonders relevanten Bereiche des Kommunikationsverhaltens fortgeführt und entsprechende Umsetzungsschritte in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung vorgenommen. Ein Umsetzungsplan ist dem Bericht als Anlage 4 beigefügt. Auch eine Modifikation des Gleichbehandlungsprogramms wird in diesem Kontext notwendig sein. Damit einhergehen wird die entsprechende Information und Schulung der Mitarbeiter. Ferner wird die Gleichbehandlungsbeauftragte die unternehmensinterne Umsetzung der Festlegung zu Marktprozessen für Einspeisestellen zum gemäß Beschluss BK verfolgen. Da die Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh hinsichtlich der Abrechnung mit drei weiteren Netzbetreibern kooperiert, werden auch diese Prozesse innerhalb des Unternehmensverbunds realisiert werden. Erste Abstimmungstermine wurden seitens des IT-Dienstleisters items GmbH bereits organisiert. 11/12
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