Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandl ungsprogramms des WSW Konzerns im Jahre 2007
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- Sylvia Blau
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1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandl ungsprogramms des WSW Konzerns im Jahre 2007
2 Präambel Dieser Bericht beschreibt die im Wuppertaler Stadtwerke Konzern zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts getroffenen Maßnahmen des Kalenderjahres 2007 und dient damit der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gem. $ 8 Abs. 5 Satz 3 EnWG. Er knüpft an die Gleichbehandlungsberichte 2005 und 2006 an, so dass bei Bedarf hierauf verwiesen wird. Der Bericht betrift grundsäplich den Zeitraum vom bis zum Dort wo sinnvoll, wird ein Ausblick auf Maßnahmen des Jahres 2008 gegeben. Der Bericht wird vorgelegt vom Gleichbehandlungsbeauft ragten des Wuppertaler Stadtwerke Konzerns, Herrn Marc Birkelbach, WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH Bromberger Straße 39-41, Wupperlal Tel;0202 / marc.birkelbach@wsw-online.de gleichbehandlung.enwg@wsw-online.de und ist auf der Internetseite der WSW Unternehmensgruppe ( sowie auf der Internetseite der WSW Netz GmbH ( veröffentlicht.
3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Das Gleichbehandlungsprogramm bildet den Rahmen der vom $ 3 Nr. 38 EnWG erfassten Unternehmen des WSW Konzerns zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. In diesem Bericht wird dargestellt, welche Maßnahmen währen des Berichtszeitraumes konkret umgesetzt worden sind. l. AusgestaltungdesGleichbehandlungsmanagements 1, Gleichbehandlungsprogramm. Art und Weise der Festlegung des Gleichbehandlungsprogramms ftlr die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter: Das Gleichbehandlungsprogramm wurde als verbindliches Weisungsschriftgut (Organisationsanweisung der Konzernleitung) erlassen und durch die Geschäftsführer unterzeichnet. o Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber den Mitarbeitern: Das Gleichbehandlungsprogramm wurde in Papierform entsprechend der betrieblichen Regelung für Weisungsschriftgut an alle Organisationseinheiten des WSW Konzerns verteilt. Darüber hinaus wurde es an den "schwarzen Breftern" zum Aushang gebracht und im Intranet, das allen Mitarbeitern zur Verfügung steht, veröffentlicht. -3-
4 Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber der zuständ igen Regulierungsbehörde: Das überarbeitete Gleichbehandlungsprogramm wird durch den Gleichbehandlungsbeauftragten mit diesem Bericht an die Bundesnetzagentur versandt. Eventuelle Anderungen des Gleichbehandlungsprogramms im Berichtszeitraum: lm Rahmen einer strategischen Neuausrichtung der einzelnen Sparten der Wuppertaler Stadtwe.rke AG wurde das Unternehmen neu strukturiert und gesef lschaftsrechtlich aufgestellt. Aufgrun der ab dem 0' gültigen neuen Konzern/Holdingstruktur bestan die Notwendigkeit, das Gleichbehandlungsprogramm entsprechend anzupassen sowie redaktionell zu überarbeiten. 2. Gleichbehandlungsbeauftragter/-stelle Benennung bzw. Anderung derfürdie Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zuständigen Person oder Stelle (Gleichbehandlungsbeauft ragter oder -stelle): Die Funktion des Gleichbehandlungsbeauftragten war im Jahr 2007 unverändert in der Stabsstelle Organisation, Gleichbehandlungs-, Qualitätsund Umweltmanagement, Datenschutz/lT-Sicherheit - angesiedelt. Ab dem wurde diese, im Zuge der oben genannten Neuausrichtung, der Stabsfunktion 0'14 - Konzernstrategie/wirtschaftliche Grundsatzfragen - in der Konzernholdinggesellschaft "WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH" zugeordnet. Diese organisatorische Veränderung wurde im Konzern durch Organisationsanweisung bekannt gegeben. A
5 Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitern: Aufgrun der vorgenannten Information sind die Institution des Gleichbehandlungsbeauftragten und seine Aufgaben den Mitarbeitern im WSW Konzern bekannt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist grundsätzlich im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit für jeden Mitarbeiter persönlich, telefonisch oder per erreichbar ist. Anfragen werden auf Wunsch vertraulich behandelt. lm Rahmen der Mitarbeiterschulungen wurde hierauf ausdrücklic hingewiesen. lm Wesentlichen wurde dies vor allem nach den einzelnen Mitarbeiterschulungen genutzt, um hier noch nachträglich aufgetretene Fragestellungen verbindlich zu klären oder Unsicherheiten auszuräumen. Weiterhin lassen sich vielfach Fachvorgesetzte in unbundlingrelevanten Bereichen, auch bei geplanten kleineren Veränderungen und Maßnahmen, im Vorfeld durch den Gleichbehand lungsbeauft ragten beraten. Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und der Unternehmensleitung: Um zu gewährleisten, dass die Unternehmensleitung auch über die aus der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms resultierenden konkreten Maßnahmen informiert ist, besitzt der Gleichbehandlungsbeauftragte ein direktes Vortragsrecht bei den Unternehmensleitungen im WSW Konzern. Dem trägt auch die oben beschriebene neu organisatorische Zuordnung der Funktion unmittelbar unterhalb der Konzernleitung Rechnung. Darüber hinaus finden mit der Geschäftsführung der WSW Netz GmbH regelmäßige Konsultationen je nach Bedarf statt, mindestens jedoch einmal im Quartal. -5-
6 ll. UmsetzungdesGleichbehandlungsprogramms. Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts: 3to6-5to7 Überprüfung des Anpassungsbedarfs der lt-architektur (insbes. Billing) im Hinblick auf $ 9 EnWG - Abschluss des Projekts OPUS zur Erfassung der Geschäftsprozesse - sowie Festlegung des weiteren Vorgehens (Zeitplan, Beobachtungsphasetc.). 7lo7-9t07 Operative Verlagerung des Lieferantenwechselmanagements in denbhared Service Bereich 23t11 - BillingtAußendienst. 9t06-12t07 Projekt zur Gewährleistung der für den Lieferantenwechsel geforderten Datenformate/ Nachrichtentypen gem. GPKE Projekt zur Gewährleistung der elektronischen Netznutzungsrechnung INVOIC/REMADV gem. GPKE. 11t06-3t07 Neugestaltung der Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse gemäß den Vorgaben der NAV/NDAV inklusiv neuer Ergänzender Bedingungen und Verträge. ab 7lO7 Abwicklung von Ne2ugangsbegehren im Gas von nicht assoziierten Vertrieben inkl. Abschluss Ausspeiserahmenverträgen. 8to7-10t07 Neugestaltung des Internetauftritts derwsw Netz GmbH zwecks Verbesserung der Transparenz. ab lll07 Angebot und Abschluss von Messstellenbetreiberrahmenverträgen (zur Zeit 1 aktiv). -6-
7 9to7 Erneute Überprüfung der Formulare und elektronisch generierten Dokumente auf organisatorische Zuordnung und Unbundlingkonformität. 12t07 Kick Off zur Erstellung eines WSW Unbundling-Handbuches in Anlehnung an die Richtlinie zur informatorischen Entflechrung. ll l. Schulungskonzept Schwerpunkte des Schulungskonzepts: Das Schulungskonzept besteht aus einem Basismodul, in dem die gesetzlichen Grundlagen des Unbundling, die bisher getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des EnWG und die Grundsätze der Nichtdiskriminierung bzw. der Vertraulichkeit sowie die hieraus resultierenden Rechte und Pflichten der Mitarbeiter vermittelt werden. Darüber hinaus wird in besondersensiblen Bereichen ein zweiter, individuell auf die jeweiligen Tätigkeiten und Aufgabengebiete abgestimmter Teil durchgeführt, in dem die gleichbehandlungsrelevanten Besonderheiten des jeweiligen Bereichs intensiv behandelt werden. Geschulte Unternehmens- bzw. Organisationsbereiche oder Personengruppen: Auch währen des Berichtszeitraumes wurden weiterhin Schulungen zum Gleichbehandlungsprogramm und den zugrunde liegenden Unbundlingvorschriften durchgeführt. Insgesamt haben bisher 388 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulungen des Gleichbehandlungsbeauftragten teilgenommen. -7-
8 Der Teilnehmerkreis umfasste hierbei alle Beschäftigten des WSW Konzerns, die tatsächlich oder theoretisch EinblicUZugriff auf wirtschaftlich sensible Informationen haben. Die Zahl der Teilnehmer und der Zeitrahmen der Schulungen wurde so gewählt, dass alle grundsätzlichen und fachspezifischen Fragestellungen zum Unbundling behandelt und diskutiert werden konnten. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, dass bei später aufkommenden Fragen oder Unsicherheiten der entsprechende Vorgesetzte und/oder der Gleichbehandlungsbeauftragte anzusprechen ist. Die Teilnahme war verpflichtend und wurde durch eine entsprechende Erklärung dokumentiert. Darüber hinaus wurde bzw. wird in Bereichen mit besonders hohem Diskriminierungspotential vereinbart, dass im Rahmen einer jährlichen Unterweisung die Vorgesetzten die besondere Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung thematisieren. Dies ist durch die Fachbereiche zu dokumentieren. lv. Übenarachungskonzept. Überwachung dereinhaltung des Gleichbehandlungsprogramms: Zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms wurden die bereits bestehenden Kontrollmechanismen im WSW Konzern mit einbezogen. So fanden in Abstimmung mit bzw. unter Teilnahme des Gleichbehand lungsbeauft ragten - vier Audits gem. DIN EN ISO 9001 (2000) - drei Revisionsprüfungen in unbundlingrelevanten Bereichen des Netzes bzw. der SharedServices statt. -8-
9 Die hierbei untersuchten Abläufe entsprachen den Entflechtungsvorgaben und es konnten keine Abweichungen zum Gleichbehandlungsprogramm festgestellt werden. Es wurde jedoch bemängelt, dass die unter Unbundlinggesichtspunkten neu gestalteten Abläufe zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vollständig, in Form von Arbeits- und Verfahrensanweisungen, dokumentiert sind. Die betroffenen Fachbereiche wurden aufgefordert dies nachzuholen. Informationsmöglichkeiten des Gleichbehandlungsbeauftragten im Hinblick auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms: Dem Gleichbehandlungsbeauftragten wird entsprechend der Festlegung im Gleichbehandlungsprogramm der ungehinderte Zugang zu allen notwendigen Bereichen und Unternehmensteilen eingeräumt. Er ist befugt, Mitarbeiter zu befragen sowie in allen Akten, Unterlagen, elektronische Datenverarbeitungssysteme und diskriminierungsrelevante Prozesse Einsicht zu nehmen. Darüber hinaus hat er im Rahmen eines eigenen Budgets die Möglichkeit, Auswertungen auf unbund lingrelevante lt-systeme programmieren zu lassen. Wuppertal, den b/ lomski GmbH A!"gr#t voff It Dr. f,/oges WSWNetz GmbH -9-
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