Gleichbehandlungsbericht der Gasversorgung Wismar Land GmbH im Berichtsjahr 2016

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1 Gleichbehandlungsbericht der Gasversorgung Wismar Land GmbH im Berichtsjahr 2016

2 Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr

3 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 A. Selbstbeschreibung der HanseWerk AG 3 1. Organisatorische Änderungen/Kennzahlen 3 2. Geltungsbereich 4 B. Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts 5 I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 5 1. Gleichbehandlungsprogramm 5 2. Gleichbehandlungsbeauftragte 5 3. Kommunikation mit der Unternehmensleitung 7 4. Anfragen und Beratung 7 II. Umsetzung und Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms 8 1. Mitarbeiterschulungen 9 2. Flyer für neu eingestellte Mitarbeiter 9 3. Überprüfung der Marktkommunikation auf Unbundling-Konformität Prozessprüfungen Prozessprüfung Netzentgeltkalkulation und neue Preisblätter bei der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH Prozessprüfung bei der e.kundenservice Netz GmbH Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten für Netzbetreiber EEG-Einspeisemanagement Speicher 13 III. Sanktionen und Beschwerden 13 IV. Ausblick 14 2

4 Präambel Mit diesem Bericht kommt die HanseWerk AG ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht befasst sich mit der Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Er umfasst das Berichtsjahr Der Bericht wird vorgelegt von Birgit Joswig, der Gleichbehandlungsbeauftragten der HanseWerk AG (Schleswag-HeinGas-Platz 1, Quickborn), und ist auf den Internetseiten der HanseWerk AG ( Schleswig- Holstein Netz AG ( sowie Hamburg Netz GmbH ( veröffentlicht. Teil A: Selbstbeschreibung der HanseWerk AG 1. Organisatorische Änderungen/Kennzahlen Im Berichtszeitraum 2016 gab es keine wesentlichen organisatorischen Änderungen bei der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH. Im zurückliegenden Berichtsjahr 2015 wurde wie dargestellt bei den vier Regionalgesellschaften Avacon AG, Bayernwerk AG, E.DIS AG und HanseWerk AG zusammen mit E.ON Deutschland ein Projekt mit der Zielsetzung gestartet, regulatorisch zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Dazu wurde bis zur Jahresmitte 2016 die neue Struktur der Regionalversorgungsunternehmen abgestimmt, während im zweiten Halbjahr 2016 die Detailplanung sowie die Umsetzungsvorbereitung abgeschlossen wurden. Als finaler Umsetzungszeitpunkt der neuen Struktur ist die 2. Jahreshälfte 2017 vorgesehen. Im Frühjahr 2017 wurden alle erforderlichen Beschlüsse der Aufsichtsgremien eingeholt. Die Bundesnetzagentur wurde im Berichtszeitraum über den 3

5 Fortgang des Projektes informiert und wird auch weiterhin über die Ergebnisse der einzelnen Projektschritte bis zur Umsetzung des Projektes in Kenntnis gesetzt. Aktuelle Organigramme der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH, mit den relevanten Kennzahlen, wurden der Bundesnetzagentur vorgelegt (siehe hierzu Anlage I/Organisation HanseWerk AG, Anlage II/Organisation Hamburg Netz GmbH und Anlage III/ Organisation Schleswig-Holstein Netz AG). 2. Geltungsbereich Der Gleichbehandlungsbericht und auch das Gleichbehandlungsprogramm gelten für alle Mitarbeiter der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befasst sind. Daneben gelten der Gleichbehandlungsbericht und das programm auch für Tätigkeiten, die durch die HanseWerk AG/Schleswig-Holstein Netz AG/Hamburg Netz GmbH für betriebsgeführte Gesellschaften - wie die Energie Vorpommern GmbH (vormals Gasversorgung Vorpommern GmbH, umbenannt seit ), Gasversorgung Wismar Land GmbH, Energie- und Wasserversorgung Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co KG und Stadtwerke Tornesch GmbH - erbracht werden. Für die e.kundenservice Netz GmbH gelten die jeweiligen Gleichbehandlungsprogramme der beteiligten Netzbetreiber HanseWerk AG, Bayernwerk AG, E.DIS AG und Avacon AG. Der Gleichbehandlungsbericht gilt zudem auch für Tätigkeiten, die die e.kundenservice Netz GmbH dienstleistend für die HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH erbringt. 4

6 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzgeschäfts I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1. Gleichbehandlungsprogramm Das Gleichbehandlungsprogramm der HanseWerk AG vom enthält Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Der vorliegende Bericht dient der Umsetzung dieser Maßnahmen. In dem Gleichbehandlungsprogramm wurden die Mitarbeiterpflichten in den Mittelpunkt gestellt sowie das Gleichbehandlungsmanagement konkretisiert. Es ist für alle Mitarbeiter der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH mit Inkrafttreten verbindlich. Es ist Bestandteil der jeweiligen Regelwerke der Unternehmen und für jeden Mitarbeiter über das Intranet verfügbar. Das Gleichbehandlungsprogramm sowie die verbindliche Umsetzung wurden über eine Mitarbeiterinformation der Unternehmensleitungen den Mitarbeitern bekannt gemacht. Das aktuelle Gleichbehandlungsprogramm liegt der Bundesnetzagentur vor. 2. Gleichbehandlungsbeauftragte Die Funktion der Gleichbehandlungsbeauftragten ist im Geschäftsbereich Recht des Vorstandsressorts Finanzen der HanseWerk AG angesiedelt. Gleichbehandlungsbeauftragte der HanseWerk AG ist Frau Birgit Joswig. Neben ihrer Funktion als Gleichbehandlungsbeauftragte ist sie als Koordinatorin Gremienmanagement im Bereich Gremienmanagement des Geschäftsbereichs Recht tätig. Frau Birgit Joswig ist ebenfalls Gleichbehandlungsbeauftragte der Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH. Sie besitzt ein direktes Vortragsrecht bei den genannten Unternehmensleitungen, ist ihnen in Ausübung dieser Funktion direkt unterstellt und weisungsfrei. 5

7 Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist von der Unternehmensleitung der HanseWerk AG beauftragt, auch die e.kundenservice Netz GmbH bezüglich der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu überwachen. Des Weiteren hat die Geschäftsführung der e.kundenservice Netz GmbH einen Gleichbehandlungskoordinator benannt, der die Funktion eines unmittelbaren Ansprechpartners vor Ort einnimmt, Beschwerden koordiniert und die Gleichbehandlungsbeauftragte der HanseWerk AG sowie die der ebenfalls an der e.kundenservice Netz GmbH beteiligten Schwesterunternehmen unterstützt. Zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und dem Gleichbehandlungskoordinator der e.kundenservice Netz GmbH finden regelmäßige persönliche Treffen statt. Operative Fragen werden kurzfristig per Telefon und beantwortet. Die Stellung der Gleichbehandlungsbeauftragten entspricht den gesetzlichen Anforderungen des 7a EnWG. So wurde die Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur durch die Konkretisierung ihrer Tätigkeit im Gleichbehandlungsprogramm sichergestellt. Das Gleichbehandlungsprogramm sieht ausdrücklich vor, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte zur Erfüllung ihrer Aufgaben ungehinderten Zugang zu allen Unternehmensbereichen und Unternehmensteilen hat. Sie ist befugt, Mitarbeiter aus den Unternehmensbereichen und Unternehmensteilen zu befragen, in Akten, Unterlagen und Dateien Einsicht zu nehmen und stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Hierzu haben die Mitarbeiter vollständig und wahrheitsgemäß die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die von ihnen verwalteten Akten, Unterlagen und Dateien zu gewähren. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist Mitglied des Arbeitskreises Gleichbehandlung, dem der Gleichbehandlungsbeauftragte von E.ON Deutschland, die Gleichbehandlungsbeauftragten der regionalen E.ON-Verteilnetzbetreiber und der Gleichbehandlungskoordinator der e.kundenservice Netz GmbH angehören. Der Arbeitskreis dient dem Informationsaustausch und der Koordination bzw. der Findung netzbetreibe- 6

8 rübergreifender Lösungen von Gleichbehandlungsfragen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei allen E.ON-Verteilnetzbetreibern sämtliche Gleichbehandlungsfragen einheitlich umgesetzt werden. Der Arbeitskreis führt regelmäßige Telefonkonferenzen im zweiwöchigen Rhythmus sowie halbjährliche Workshops zu ausgewählten Gleichbehandlungsthemen durch. Des Weiteren nimmt regelmäßig mindestens einer der Gleichbehandlungsbeauftragten der Gruppe an der jährlichen BDEW-Veranstaltung zur Gestaltung des Gleichbehandlungsberichts teil und berichtet im Arbeitskreis ausführlich über die Ergebnisse. 3. Kommunikation mit der Unternehmensleitung Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat innerhalb von mehreren Vorstandssitzungen der HanseWerk AG über ihre Arbeitsschwerpunkte, Prozessprüfungen und einzelne Themen im Sinne der Gleichbehandlung berichtet. Daneben berichtete sie auch im Rahmen von Vorstands- bzw. Geschäftsführungssitzungen der Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH. 4. Anfragen und Beratung Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist allen Mitarbeitern namentlich bekannt. Mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen und Abläufen steht die Gleichbehandlungsbeauftragte den Mitarbeitern jederzeit als Ansprechpartnerin und Beraterin zur Verfügung. Die meisten Anfragen und Beratungen von Mitarbeitern des Unternehmens im Jahr 2016 betrafen die Umsetzung der Unbundling-Anforderungen im Arbeitsalltag, die Informationsweitergabe im Konzern und an Dritte, die Gestaltung von diskriminierungsrelevanten Unternehmensprozessen sowie die Ausgestaltung von Unternehmensveranstaltungen und -broschüren. 7

9 Dabei wurde konsequent auf die strikte Trennung von Netz- und Vertriebstätigkeiten hingewirkt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die deutliche Abgrenzung von Netz und Vertrieb beim Marktauftritt ( 7a Abs.6 EnWG) und die Verwendung von Informationen ( 6a EnWG) sowie die Einhaltung des Verbots personeller Verflechtung ( 7a Abs. 2 EnWG). II. Umsetzung und Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms 1. Mitarbeiterschulungen Einen Schwerpunkt bei der Sicherstellung der Gleichbehandlung bildet die Schulung der Mitarbeiter. Die Führungskräfte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der relevanten Regeln des EnWG zu unterweisen. Dabei steht ihnen die Gleichbehandlungsbeauftragte beratend zur Verfügung. Wie bereits im Gleichbehandlungsbericht für das Jahr 2015 dargestellt, wurde ein Schulungskonzept von den Gleichbehandlungsbeauftragten der E.ON-Gruppe in einem E-Learning-Programm umgesetzt. Im April 2016 wurde die flächendeckende Schulung der Mitarbeiter bei der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH abgeschlossen. Das E-Learning steht weiterhin als kostenlose Fortbildungsmaßnahme für Neu-/Quereinsteiger sowie interessierte Mitarbeiter bei der HanseWerk AG im Intranet zur Verfügung. Das E-Learning-Programm behandelt folgende Inhalte: Was bedeutet das: gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer? Wen müssen Sie in welchen Situationen gleich behandeln? Wie gehen Sie mit aus Sicht der Entflechtung kritischen Informationen um? Wie kann Sie der Gleichbehandlungsbeauftragte dabei unterstützen? 8

10 Welche Pflichten haben Sie gegenüber dem Gleichbehandlungsbeauftragten? Am hat die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG, Hamburg Netz GmbH eine zentrale Schulungsveranstaltung für alle Auszubildenden des Ausbildungsjahres (kaufmännische Ausbildung), des Ausbildungsjahres (gewerbliche-technische Ausbildung) und duale Studenten zum Thema Gleichbehandlung durchgeführt. Im Rahmen dieser Schulung wurde das Gleichbehandlungsprogramm mit den daraus resultierenden Verpflichtungen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen erläutert. Bei den rund 130 Teilnehmern konnte somit das Wissen zum Thema Gleichbehandlung entweder verfestigt werden oder bei den neuen Auszubildenden die Bedeutung des Themas von Beginn der Tätigkeit in der Energiewirtschaft vermittelt werden. Des Weiteren hat die Gleichbehandlungsbeauftragte am in Groß Wittensee eine Unbundling-Schulung mit allen Administratoren der Netzcenter der Schleswig-Holstein Netz AG durchgeführt. In Rahmen dieser Veranstaltung wurden sämtliche aufgeworfene Fragestellung zur Gleichbehandlung aufgenommen und beantwortet. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat die Antworten auf die Fragen im Nachgang an die Veranstaltung als Handlungsempfehlung schriftlich fixiert. Die Handlungsempfehlung wurde über die Netzcenterleiter an die Netzcenter verteilt. 2. Flyer für neu eingestellte Mitarbeiter Im Berichtszeitraum hat die Gleichbehandlungsbeauftragte einen Flyer Gleichbehandlung & Entflechtung nach dem Energiewirtschaftsgesetz Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer entwickelt. Neben den wesentlichen Grundgedanken der Gleichbehandlung sind die Kontaktdaten der Gleichbehandlungsbeauftragten sowie die Intranetfundstelle zum E-Learning Gleichbehandlung nach dem Energiewirtschaftsgesetz aufgeführt, verbunden mit der Aufforderung, diese Schulung durchzuarbeiten und in Zweifelsfragen die Gleichbehandlungsbeauftragte zu kontaktieren. Dieser Flyer wird jedem neu eingestellten Mitarbeiter durch den Personalbereich ausgehändigt. 9

11 3. Überprüfung der Marktkommunikation auf Unbundling-Konformität Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum regelmäßig durch Stichproben geprüft, ob die kommunikativen Maßnahmen des Unternehmens den Zielen und Bestimmungen des EnWG entsprechen. Dies liegt vor, wenn bei den Einzelmaßnahmen der Marktkommunikation jeweils für den Adressaten der Absender sowie dessen Aufgaben und Ziele klar erkennbar sind. Diese Stichproben betrafen z.b. die Gestaltung von Unternehmensbroschüren, Pressemitteilungen, die Darstellung der Unternehmensaktivitäten im Intranet/Internet, Fahrzeugbeschriftungen, Sponsoringaktivitäten und kommunikative Maßnahmen in den dezentralen Netzcentern. 4. Prozessprüfungen Für die als besonders diskriminierungsrelevant eingestuften Aktivitäten wurden einzelne Prozesse mit Blick auf Schwachstellen und deren Behebung analysiert. 4.1 Prozessprüfung Netzentgeltkalkulation und neue Preisblätter bei der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH Gemäß 17 Abs. 2 i.v.m. 4 Abs. 3 und 4 Anreizregulierungsverordnung haben die HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH ihre Netzentgelte im Berichtszeitraum angepasst. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat stichprobenartig überprüft, ob die Bekanntgabe der Netzentgelte im Sinne des 6a Abs. 2 EnWG diskriminierungsfrei erfolgt ist. Die Überprüfung bezog sich auf die Bekanntmachung der Netzentgelte zum und auf die Veröffentlichungspflicht gemäß 20 Abs.1 EnWG zu den voraussichtlichen Netzentgelten für das Folgejahr bis zum Dazu hat sie sich auf Grundlage der ihr vorgelegten detaillierten, graphischen Prozessdarstellung einzelne Prozessschritte erläutern lassen und verschiedene Unterlagen zeigen lassen (z.b. die entsprechenden Beschlüsse der Unternehmensleitungen zur Ermittlung/Veröffentlichung der Netzentgelte, die Preisblätter und Veröffentlichungen auf den jeweiligen Internetseiten). Aus der Prozessdarstellung und den erhobenen Stichproben geht hervor, dass alle Schritte im Zusammenhang mit der Netzentgeltkalkulation vollständig abgewickelt wurden sowie Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben klar 10

12 definiert sind. Die Prüfung erfolgte anhand eines Prüfungskataloges und wurde dokumentiert. Wirtschaftlich sensible Informationen werden für die Erstellung des Berichts nach 28 StromNEV, für die Berechnung der individuellen Netzentgelte sowie für die Prognose der zukünftigen Absatzentwicklungen benötigt. Es ist gewährleistet, dass diese Informationen nur insoweit nach außen gelangen, als dies aufgrund gesetzlicher Veröffentlichungspflichten erforderlich ist. Nach Feststellung der Erlösobergrenze des Folgejahres gem. ARegV werden die Ergebnisse der Netzentgeltkalkulation allen Marktteilnehmern mit der Veröffentlichung des Preisblatts im Internet fristgerecht und diskriminierungsfrei zugänglich gemacht. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Rahmen ihrer Prüfung eine vollständige, diskriminierungsfreie und fristgerechte Veröffentlichung der Preisblätter zur Anpassung der Netzentgelte bei der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH festgestellt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich im Rahmen der Prüfung des Prozesses Netzentgeltkalkulation und neue Preisblätter für das aktuelle Berichtsjahr keine Hinweise auf einen nicht unbundlingkonformen Ablauf ergeben haben. Die Prüfungsaktivitäten fanden am , und statt. 4.2 Prozessprüfung bei der e.kundenservice Netz GmbH Am erfolgte bei der e.kundenservice Netz GmbH als zentralem Service- Dienstleister der E.ON-Netzbetreiber durch die Gleichbehandlungsbeauftragten der HanseWerk AG und Bayernwerk AG eine ganztägige Prüfung auf die Anforderungen der Gleichbehandlung. Die Prüfung erfolgte auch in Vertretung für die Netzbetreiber Avacon AG, E.DIS AG und Westfalen-Weser Netz GmbH. Im Fokus der Prüfung stand erneut das zentrale Prozessmodell, in dem alle von der e.kundenservice Netz GmbH erbrachten Dienstleistungen als End-to-End-Prozess fachbereichsübergreifend erfasst sind. Der aktuelle Implementierungsstand und die Weiterentwicklung gegenüber dem Jahr 2015 wurden vorgestellt. Alle bereits implementierten Prozesse sind elektronisch erfasst, jedem Mitarbeiter zugänglich und können hinsichtlich besonderer Anforderungen (z.b. Datenschutz, Compliance, Un- 11

13 bundling) zentral erfasst, transparent benannt und nach Wichtigkeit klassifiziert werden. Anhand konkreter Beispiele wurde sodann für die Kundenkontaktprozesse das fachbereichsübergreifende Change-Management im zentralen Prozessmodell erläutert. Die beteiligten Personen, die Art und Weise der Erarbeitung von Anpassungen und Änderungen sowie die in 2016 bearbeiteten Themen und die daraus erfolgten Prozessanpassungen wurden vorgestellt und diskutiert. Weiterhin wurden die Prozesse des Forderungsmanagements auf die Anforderungen der Gleichbehandlung geprüft. Das Forderungsmanagement ist für die Forderungsbearbeitung für die Netzkunden (Lieferanten, Endverbraucher mit eigener Netznutzung und Einspeiser) zuständig. Darüber hinaus obliegt dem Forderungsmanagement die Betreuung von Insolvenzen. Die einzelnen Prozesse für das außergerichtliche Mahnverfahren und das gerichtliche Beitreibungsverfahren wurden detailliert für jeden Prozessschritt geprüft. Hierbei wurden die Muster für Mahnschreiben eingesehen und die Wertgrenzen, die im Verfahren zu treffenden Entscheidungen sowie die Letztentscheidungskompetenzen der Netzbetreiber detailliert erörtert. Sämtliche Prüfungen boten keine Veranlassung zu Beanstandungen. Verstöße gegen die Gleichbehandlungsanforderungen wurden nicht festgestellt. Die gesetzlichen Anforderungen des EnWG an die Gleichbehandlung werden in einem unverändert hohen Standard gewahrt. 5. Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten für Netzbetreiber Der Leitfaden für die Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber, den die Bundesnetzagentur als Empfehlung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten gemäß EnWG und seinen Verordnungen herausgegeben hat, wurde umgesetzt. Die Veröffentlichungen bei der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH werden fortlaufend auf dem aktuellen Stand gehalten. 12

14 6. EEG-Einspeisemanagement Die Schleswig-Holstein Netz AG ist gemäß 13, 14 EnWG verpflichtet, zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit ihres Stromnetzes geeignete, netz- und marktbezogene Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehört auch, dass bei drohender Überlastung einzelner Netzteile - unter Vorrang der erneuerbaren Energien - die Einspeiseleistung nach 14 EEG zu regeln. Dabei werden die Vorgaben hinsichtlich der Reihenfolge gemäß dem aktuellen Leitfaden der Bundesnetzagentur zum EEG- Einspeisemanagement eingehalten. Durch eine stufenweise Regelung werden die Einspeiseleistungen nur im erforderlichen Umfang reduziert. Darüber hinaus werden im 110-kV-Netz zuerst Einspeiseleistungen mit der größten Wirkung auf einen Engpass abgeregelt. Informationen über die Hintergründe, die technischen Voraussetzungen, die Verfahren der kommerziellen Abwicklung von Entschädigungszahlungen und die tatsächliche Durchführung dieser Maßnahmen sind auf der Internetseite der Schleswig Holstein Netz AG veröffentlicht. 7. Speicher Für die Speicher in Kraak und Rönne bestehen zwischen der HanseWerk AG und der Uniper Energy Storage GmbH ein Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungsvertrag sowie ein technischer Dienstleistungsvertrag. Die Uniper Energy Storage GmbH ist Speicherbetreiberin im Sinne des EnWG. Der HanseWerk AG obliegt die technische Betriebsführung der Anlagen. Die Berichterstattung im Sinne des 7a Abs. 5 i.v.m. 7b EnWG erfolgt durch Uniper Global Commodities SE sowie Uniper Energy Storage GmbH. III. Sanktionen und Beschwerden Das Gleichbehandlungsprogramm regelt in Ziffer 5, dass ein Verstoß der Mitarbeiter gegen ihre unter Ziffer 3 des Gleichbehandlungsprogramms festgelegten Pflichten eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bei leichteren Verstößen kann die Gleichbe- 13

15 handlungsbeauftragte auch andere Maßnahmen wie Nachschulungen oder Abhilfebzw. Kontrollmaßnahmen vorschlagen. Sanktionen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind im Berichtsjahr 2016 nicht verhängt worden. Von Kunden, insbesondere Netzkunden, wurden im Berichtszeitraum keine Beschwerden an die Gleichbehandlungsbeauftragte gerichtet. IV. Ausblick Neben der Begleitung des Projektes zur Schaffung regulatorisch zukunftsfähiger Strukturen der Regionalversorgungsunternehmen ist für das Jahr 2017 geplant, eine Prozessprüfung bei einem Servicecenter des Dienstleisters e.dialog Netz GmbH durchzuführen, welches der e.kundenservice Netz GmbH nachgelagert ist. Dort sollen die Kundenkontaktprozesse der e.kundenservice Netz GmbH auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung geprüft werden. Des Weiteren soll im Jahr 2017 die Einhaltung der in 2016 entwickelten Handlungsempfehlung zum Unbundling bei den Netzcentern der Schleswig-Holstein Netz AG stichprobenartig überprüft werden. Quickborn, 28. März 2017 Gleichbehandlungsbeauftragte der HanseWerk AG 14

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