Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der N-ERGIE Aktiengesellschaft im Jahr 2009

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der N-ERGIE Aktiengesellschaft im Jahr 2009"

Transkript

1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der N-ERGIE Aktiengesellschaft im Jahr 2009

2 2 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2009

3 Inhaltsverzeichnis Präambel... 4 Teil A:... 5 Änderungen/Ergänzungen bei der Selbstbeschreibung der N-ERGIE Aktiengesellschaft... 5 Teil B:... 5 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts... 5 I Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements... 6 I.1 Gleichbehandlungsprogramm... 6 I.2 Gleichbehandlungsbeauftragter... 7 I.3 Konzept Gleichbehandlungsmanagement....8 I.4 Kommunikation... 9 II Umsetzung der Entflechtungsvorgaben III Unterweisungen III.1 Unterweisungskonzept III.2 Durchgeführte Unterweisungen IV Überwachung IV.1 Auditkonzept/-durchführung IV.2 Auditergebnisse Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

4 Präambel Mit diesem Bericht kommt die N-ERGIE Aktiengesellschaft ihrer Verpflichtung aus 8 Abs. 5 Satz 3 des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom nach. Der Bericht betrifft die Zeit vom bis zum und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms in der aktuell gültigen Fassung vom zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Der Bericht wird von der Gleichbehandlungsbeauftragten der N-ERGIE Aktiengesellschaft vorgelegt und ist im Internetauftritt der N-ERGIE Aktiengesellschaft unter sowie im Internetauftritt der N-ERGIE Netz GmbH unter veröffentlicht. 4 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2009

5 Teil A: Änderungen/Ergänzungen bei der Selbstbeschreibung der N-ERGIE Aktiengesellschaft Am wurde die N-ERGIE Netz GmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der N-ERGIE Aktiengesellschaft gegründet. Die Geschäftstätigkeit wurde zum aufgenommen. Seit dem hat Herr Dr. Arnt Meyer die kaufmännische Geschäftsführung der N-ERGIE Netzgesellschaft inne. Seit dem ist Herr Alfred Medl technischer Geschäftsführer der N-ERGIE Netzgesellschaft. Beide Geschäftsführer sind ausschließlich für die Netzgesellschaft tätig. Das bedeutet: Sie haben keine Entscheidungsbefugnis für die N-ERGIE Aktiengesellschaft (Gewinnung, Erzeugung, Vertrieb von Energie). Damit ist die Forderung nach 8 Abs. 2 Nr. 1 EnWG erfüllt. Das Verbot einer Doppelfunktion der Geschäftsführer wird beachtet. In der Aufbauorganisation gab es in 2009 wesentliche Änderungen der N-ERGIE Aktiengesellschaft und deren Tochterunternehmen, insbesondere der Netzgesellschaft. Erläuterungen zu den organisatorischen Änderungen siehe unter II. Umsetzung der Entflechtungsvorgaben. Struktur und personelle Veränderungen können den Organigrammen entnommen werden. Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die Festlegungen der N-ERGIE Aktiengesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichts stellt die N-ERGIE Aktiengesellschaft dar, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraumes im Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

6 I Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements I.1 Gleichbehandlungsprogramm Art und Weise der Festlegung des Gleichbehandlungsprogramms für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter Das Gleichbehandlungsprogramm ist eine Verfahrensanweisung im N-ERGIE Handbuch und als solche für die Organisationseinheiten der N-ERGIE Aktiengesellschaft und deren Tochterunternehmen verbindlich. Es wurde erstmals am und nach Aktualisierung am vom Vorstand der N-ERGIE Aktiengesellschaft in Kraft gesetzt. Das aktuell gültige Gleichbehandlungsprogramm wurde in 2009 daraufhin überprüft, ob Anpassungen aufgrund des 3. Positionspapieres der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der vorgenommenen organisatorischen Veränderungen notwendig sind. Es ergab sich kein Handlungsbedarf. Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber den Mitarbeitern Wie bereits in allen vorangegangenen Berichten ausführlich dargestellt, erfolgte eine umfangreiche Erstunterweisung aller neuen bzw. versetzten Mitarbeiter, die vom Gleichbehandlungsprogramm betroffen sind. Mit der Erstunterweisung ist eine Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen verbunden. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Vorgaben ist das Gleichbehandlungsprogramm im konzerninternen Intranet permanent veröffentlicht. Die Führungskräfte sind durch eine Passage im Gleichbehandlungsprogramm verpflichtet, jährliche Wiederholungsunterweisungen durchzuführen. Nähere Informationen zum Thema Unterweisungen sind in Abschnitt III dieses Berichtes zu finden. Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber der zuständigen Regulierungsbehörde Das aktuelle Gleichbehandlungsprogramm vom wurde der BNetzA mit Schreiben vom bekannt gemacht. 6 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2009

7 I.2 Gleichbehandlungsbeauftragte Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist organisatorisch dem Zentralbereich Unternehmensentwicklung zugeordnet und zuständig für die N-ERGIE Aktiengesellschaft und deren Tochterunternehmen einschließlich der N-ERGIE Netz GmbH. Ihre Kontaktadresse ist: Ulrike Kossack Unternehmensentwicklung/Beteiligungen, Abt. UE-SU N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg Die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichbehandlungsbeauftragten sind in der Verfahrensanweisung Beauftragtenorganisation des Handbuchsystems verbindlich festgelegt. Mit Schreiben vom wurde die Verfahrensanweisung Beauftragtenorganisation der BNetzA bekannt gemacht. In 2009 wurde diese formal überarbeitet und wird in aktualisierter Fassung auszugsweise der BNetzA vorgelegt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat sich im Berichtszeitraum fortgebildet, indem sie an verschiedenen Veranstaltungen der Verbände (BDEW/VKU) zur Gleichbehandlung und zum EnWG teilnahm und hat dabei Einblicke in die neuen Entwicklungen der diesbezüglichen Gesetzgebung und der Vorstellungen der Regulierungsbehörden erhalten. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

8 I.3 Konzept Gleichbehandlungsmanagement Das bestehende Konzept zum Gleichbehandlungsmanagement wurde in 2009 von der Gleichbehandlungsbeauftragten aktualisiert und mit dem Vorstand der N-ERGIE Aktiengesellschaft abgestimmt. Eckpunkte des Konzeptes sind: - Das Gleichbehandlungsprogramm ist Teil des integrierten Managementsystems des Konzerns. - Die Überwachung und Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms und der gleichbehandlungsrelevanten Abläufe geschieht im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, der bereits im Unternehmen etabliert ist und unter anderem jährliche Prozess-Audits zum Gleichbehandlungsprogramm vorsieht. - Die Gleichbehandlungsbeauftragte berichtet in einem halbjährlichen Turnus an den Gesamtvorstand über den Status der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms. - Die Gleichbehandlungsbeauftragte berät bei der Implementierung und Klärung von gleichbehandlungsrelevanten Prozessen sowie bei der Umsetzung von entflechtungsrelevanten Projekten. 8 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2009

9 I.4 Kommunikation Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und den Mitarbeitern Die Kontaktdaten der aktuellen Gleichbehandlungsbeauftragten sind im Unternehmen veröffentlicht. Anfragen erreichten die Gleichbehandlungsbeauftragte mündlich oder als . Der Dialog mit der Gleichbehandlungsbeauftragten erfolgte im Zuge von Projekten, im Rahmen von Unterweisungen, welche die Gleichbehandlungsbeauftragte durchführte, sowie in Form von Beratungen, die im Rahmen des implementierten Meldemanagements durchgeführt werden. Darüber hinaus werden weitere Kontakte gepflegt, z.b. bei Trainings der Netzmonteure, Vorträgen durch die Gleichbehandlungsbeauftragte und auch bei der Durchführung der Audits. In den wesentlich vom Gleichbehandlungsprogramm betroffenen Bereichen und Tochterunternehmen sind Koordinatoren benannt, die sich um Belange der Gleichbehandlung innerhalb ihrer Organisationseinheiten kümmern und gleichzeitig Ansprechpartner für die Gleichbehandlungsbeauftragte sind. Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Unternehmensleitung Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt ihr Vortragsrecht bei den Vorständen des N-ERGIE Konzerns und bei der Geschäftsleitung der N-ERGIE Netzgesellschaft im Wesentlichen auf zwei Wegen wahr: Berichtswesen: Im Berichtszeitraum wurden zwei Übersichtsberichte zum Stand der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms erstellt und dem Gesamtvorstand der N-ERGIE Aktiengesellschaft sowie den Geschäftsführern der N-ERGIE Netz GmbH vorgelegt. Der Gesamtvorstand erhielt eine Zusammenfassung über die durchgeführten Audits. Persönliche Gespräche: Es fanden vier persönliche Gespräche mit dem Vorsitzenden des Vorstands der N-ERGIE Aktiengesellschaft und zwei mit den Geschäftsführern der N-ERGIE Netz GmbH statt. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

10 II Umsetzung von Entflechtungsvorgaben Veränderungen in der Aufbauorganisation der Netzgesellschaft Mit rund 50 Mitarbeitern ist die Netzgesellschaft im Januar 2007 gestartet. Am fand der Betriebsübergang des Bereiches Netzmanagement der N-ERGIE Aktiengesellschaft in die N-ERGIE Netz GmbH statt. Die Aufgaben der Netzführung (Leitstelle), die bisher beim Tochterunternehmen der N-ERGIE Service GmbH angesiedelt waren, wurden ebenfalls in die Netzgesellschaft integriert. Die Umsetzung der Reorganisation erfolgte planmäßig zum Damit kommt das Unternehmen der Auffassung der BNetzA bezüglich der Anforderungen an Prozesse und Organisation des Netzbetreibers nach. - Personalausstattung der N-ERGIE Netz GmbH: vor : ca. 50 Mitarbeiter ab : ca. 330 Mitarbeiter - Für das Personal, das in die Netzgesellschaft wechselte, fand zum ein Betriebsübergang nach 613a BGB von der N-ERGIE Aktiengesellschaft in die N-ERGIE Netz GmbH statt. Mit der Vergrößerung der Netzgesellschaft wird sichergestellt, dass alle diskriminierungsrelevanten Netzbetreiberaufgaben (Definition entsprechend der Konkretisierung der gemeinsamen Auslegungsgrundsätze vom ) innerhalb der neuen erweiterten Netzgesellschaft vollständig eigenverantwortlich abgewickelt werden. Es wurden Verbesserungen bei Ablauforganisation, Berichtswesen sowie im Zusammenschluss von Kompetenz und Verantwortung erzielt (Gegenstand des Audits bei der Netzgesellschaft 2009, siehe Abschnitt IV.1). Die Netzgesellschaft und der Vertrieb der N-ERGIE Aktiengesellschaft sind räumlich voneinander getrennt; d.h. sie sind in verschiedenen Gebäuden untergebracht und haben unterschiedliche Adressen. 10 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2009

11 Umsetzung der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung Gas (GeLi Gas) und Elektrizität (GPKE) Es wurden die gesetzlichen Vorgaben der BNetzA zur Anwendung des Datenformates EDIFACT und der verschiedenen Nachrichtentypen bezüglich des Beschlusses BK (GPKE) zum und des Beschlusses BK (GeLi Gas) zum umgesetzt. Die geforderten EDIFACT-Datenformate wurden installiert und entsprechend den Forderungen der BNetzA bereits mehrmals aktualisiert. Die zum gesetzlich vorgeschriebenen Datenformate werden systemseitig vorbereitet und nach jetziger Planung termingerecht zur Verfügung gestellt. Die N-ERGIE Netz GmbH hat der BNetzA angezeigt, dass sie im Rahmen der vorgesehenen Fristen von Ziffer 6 des Beschlusses BK und Ziffer 4 des Beschlusses BK (abweichender Datenaustausch im Sinne von 3 Nr. 38 EnWG bei verbundenen Vertriebsorganisation) Gebrauch macht. Dieser Sachstand wurde auf der Internet-Seite der N-ERGIE Netz GmbH veröffentlicht. Gleichzeitig ist die Umsetzung der Vorgaben der BNetzA zur Prozessidentität in Bearbeitung. Die Umstellung auf eine 2-System-Lösung (Desintegrierter Systemansatz mit Abbildung des/der IS-U-Systeme für die Marktrollen Lieferant und Netz in separaten, physikalisch getrennten Systemen) liegt im Projektplan. Allerdings erschweren die aktuellen Forderungen auf Anpassung der Datenformate (vorgesehen seitens der BNetzA für April und Oktober 2010) die laufende Projektarbeit und das termingerechte Erreichen der Meilensteine. Eine detaillierte Stellungnahme erfolgt durch die N-ERGIE Netz GmbH. Kundenservice als Shared Service Für die Aufgaben der Abrechnung und des Kundenservice ist das Tochterunternehmen CentraPlus GmbH (CPG) zuständig. Die CPG ist als Shared-Service- Einheit sowohl für den N-ERGIE Vertrieb, als auch für die Netzgesellschaft per Vertrag tätig. Bereits frühzeitig wurde auf die Herausforderungen aus den Entflechtungsvorgaben reagiert, indem eine Marktrollentrennung für Netz- und Vertriebsaufga- Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

12 ben vorgenommen wurde. In der organisatorischen Umsetzung wurden einzelne Mitarbeitergruppen für Netz- und Vertriebsaufgaben getrennt. Die Marktrollentrennung von telefonischen Kundenkontakten (Call Center) durch separate Vergabe dieser Serviceleistungen an zwei verschiedene externe Dritte hat sich bewährt und wird weiter fortgesetzt. Mit der getrennten Vergabe an zwei voneinander unabhängige Dienstleister wird die informatorische Entflechtung gegenüber den Kunden zusätzlich unterstützt. Darüber hinaus haben beide Dienstleister vertraglich zugesichert, die Grundsätze der Gleichbehandlung entsprechend einzuhalten. Beschwerden werden zentral durch die CPG bearbeitet. Diese können sowohl Beschwerden von Netz- als auch Vertriebskunden betreffen und werden je nach Eingangskanal auch informatorisch getrennt behandelt und beantwortet. Beschwerden über mangelnde Entflechtung entsprechend EnWG sind keine eingegangen. Allerdings ist festzustellen, dass die Kunden wenig Verständnis für die Trennung von Netz und Vertrieb aufbringen und dies Gegenstand von Beschwerden sowohl beim zuständigen Beschwerdemanagement, als auch mündlich vor Ort gegenüber Netzmonteuren ist. Prozessanalyse, -gestaltung und -dokumentation Das Prozessmanagement des N-ERGIE Konzerns hat in 2009 deutliche Fortschritte gemacht. Die gleichbehandlungsrelevanten Kundenserviceprozesse (Tochterunternehmen CPG) sind dokumentiert. Ebenfalls wurde die Dokumentation der wichtigsten technischen Prozesse (Zählermontagen, Messwerterfassung und -aufbereitung) der Messdienstleistung (Tochterunternehmen IPG) fertiggestellt. Die Prozessgestaltung und -dokumentation der Netzgesellschaft (Tochterunternehmen NNG) wurde geprägt von der umfangreichen Umorganisation. Die Prozessdokumentation der NNG ist in weiten Teilen erstellt worden, sodass die diskriminierungsrelevanten Netzbetreiberaufgaben weitestgehend dargestellt sind. Es entstand eine umfangreiche, hierarchisch aufgebaute Prozessdokumentation, die zukünftig noch ergänzt wird. Für jeden dokumentierten Prozess wurden prozessverantwortliche Personen definiert. 12 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2009

13 Allerdings stellt sich die Situation so dar, dass durch die organisatorische Aufstellung als große Netzgesellschaft, die Dokumentation von Prozessen als Instrument zur Absicherung der informatorischen Entflechtung deutlich an Brisanz verloren hat. Die Prozessübergabestellen vom vertikal integrierten Unternehmen zur Netzgesellschaft haben sich deutlich verringert und stellen jeweils einen klaren Prozessschnitt dar, der Verantwortlichkeiten deutlich abgrenzt. Die Prozessanalyse, -gestaltung und -dokumentation wird im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses einer lebenden Organisation eine fortwährende Aufgabe sein. Sonstige Verbesserungen Neben den genannten größeren Aktivitäten wurden weitere Verbesserungsmaßnahmen ergriffen, die sich größtenteils aus Befunden der durchgeführten Audits zum Gleichbehandlungsprogramm ergaben (siehe unter Abschnitt IV). Im Zuge einer Statuserhebung des Gleichbehandlungsbeauftragten wurde festgestellt, dass im Berichtszeitraum insgesamt 28 Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt wurden, davon 2 im Rahmen abgeschlossener Projekte. III Unterweisungen III.1 Unterweisungskonzept Im N-ERGIE Konzern werden alle Mitarbeiter arbeitsplatz- und aufgabenspezifisch zu denjenigen Themen unterwiesen, wovon diese betroffen sind, mit dem Ziel, dass ein störungsfreier Betriebsablauf, die Vermeidung von Arbeitsunfällen sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sichergestellt wird. Um eine lückenlose Delegation zu gewährleisten, wurde das Gleichbehandlungsprogramm schon frühzeitig in das konzernübliche Unterweisungssystem integriert. Wie bei allen anderen Unterweisungen wird beim Gleichbehandlungsprogramm nach Erstunterweisungen und Wiederholungsunterweisungen unterschieden. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

14 Erstunterweisungen Die Erstunterweisung zum Gleichbehandlungsprogramm übernimmt der Gleichbehandlungsbeauftragte aufgrund einer Generalbeauftragung der betroffenen Bereiche der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der betroffenen Tochterunternehmen. Die Erstunterweisung kann natürlich auch von den Organisationseinheiten selbst vorgenommen werden. Wenn dies der Fall ist, wird dies dem Gleichbehandlungsbeauftragten mitgeteilt. In die Erstunterweisung werden alle neu eingestellten oder versetzten Mitarbeiter einbezogen sowie Mitarbeiter, deren Aufgabengebiet sich verändert/erweitert hat. Davon betroffen sind nicht nur unbefristet beschäftigte Mitarbeiter, sondern auch Trainees, Praktikanten, Leiharbeitskräfte. Um dieser Aufgaben nachkommen zu können, erhält die Gleichbehandlungsbeauftragte vom Personalbereich jeweils eine Meldung über die neuen Mitarbeiter aller vom Gleichbehandlungsprogramm betroffenen Organisationseinheiten. Nach erfolgter Erstunterweisung unterzeichnen die Mitarbeiter eine Verpflichtungserklärung, in der sie sich ausdrücklich zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und evtl. weiterer konkretisierender Festlegungen verpflichten. Jeweils ein Exemplar der Verpflichtungserklärung verbleibt bei der jeweiligen Führungskraft, das zweite Exemplar wird in der Personalakte des Mitarbeiters archiviert. Wiederholungsunterweisungen Gemäß der Festlegung im Gleichbehandlungsprogramm sind die betroffenen Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms und eventueller Konkretisierungen in den Bereichen und Tochterunternehmen zu unterweisen. Verantwortlich für die Durchführung der jährlichen Wiederholungsunterweisung sind die direkten Führungskräfte. Unter anderem werden der Unterweisungsumfang und die unterwiesenen Mitarbeiter protokolliert. Die Mitarbeiter bestätigen gegen Unterschrift die Teilnahme. Das Protokoll wird fünf Jahre lang aufbewahrt. Zur Sicherung dieser Vorgabe werden Stichproben mittels der jährlichen Audits durchgeführt. 14 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2009

15 Auf Wunsch von Führungskräften führt die Gleichbehandlungsbeauftragte auch Unterweisungen in den Organisationseinheiten durch bzw. unterstützt diese, indem aktuelles Unterweisungsmaterial (Präsentationsfolien) zur Verfügung gestellt wird. III.2 Durchgeführte Unterweisungen Erstunterweisungen Neben den vorgeschriebenen jährlichen Wiederholungsunterweisungen in den Bereichen und Tochterunternehmen wurden im Berichtszeitraum von der Gleichbehandlungsbeauftragten 4 Schulungen für insgesamt 52 neue oder versetzte Mitarbeiter durchgeführt. Seit dem Jahre 2005 haben insgesamt ca Mitarbeiter die Erstunterweisung besucht. Die erforderlichen Verpflichtungserklärungen wurden unterzeichnet und archiviert. Weitere Informationen Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat die zu erwartenden Entwicklungen zur Entflechtung aus dem 3. Binnenmarktpaket und die damit im Zusammenhang stehenden Orientierungshilfen der Regulierungsbehörden ausgewertet und die Führungskräfte der neuen Netzgesellschaft darüber informiert. Im Rahmen eines Kommunikationstrainings für neu ausgebildete Netzmonteure der Netzservicegesellschaft (Tochterunternehmen NSG), informierte die Gleichbehandlungsbeauftragte über die entflechtungskonforme Gesprächsführung bei Kundenanfragen vor Ort. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

16 IV Überwachung Durch die Mitarbeit bzw. Hinzuziehung in Projekten und im Zuge der Beratungstätigkeit und Durchführung von Audits gewann die Gleichbehandlungsbeauftragte Einblicke in sensible Prozesse der Organisationseinheiten. Im Berichtszeitraum erreichten die Gleichbehandlungsbeauftragte 33 Anfragen, die sich schwerpunktmäßig auf den Netzbetrieb bezogen. Die Stellungnahmen der Gleichbehandlungsbeauftragten wurden dokumentiert. Die Inhalte der Anfragen lassen darauf schließen, dass den Mitarbeitern sehr bewusst ist, welche Regeln im Rahmen des Gleichbehandlungsprogramms einzuhalten sind. Bei den meisten Anfragen handelt es sich um sehr spezielle Fragestellungen, die der Absicherung der Mitarbeiter dienen, um tatsächlich bei allen Herausforderungen gleichbehandlungskonform zu handeln. Ein individuelles Fehlverhalten von Mitarbeitern wurde nicht festgestellt, sodass keine arbeitsrechtlichen Sanktionen notwendig waren. IV.1 Auditkonzept/-durchführung Zur Sicherung der Vorgaben zum Gleichbehandlungsprogramm werden jedes Jahr unter Leitung der Gleichbehandlungsbeauftragten interne Audits in verschiedenen Einheiten der N-ERGIE Aktiengesellschaft und/oder in betroffenen Tochterunternehmen vorgenommen. Die Durchführung von Audits zu spezifischen Festlegungen/Prozessen ist eine Methode, die seit Jahren im N-ERGIE Konzern etabliert ist und sich als wirkungsvoll erwiesen hat. Mit den jährlichen Audits zum Gleichbehandlungsprogramm werden die Festlegungen auf Anwendung, Wirksamkeit und Optimierungsfähigkeit überprüft. Außerdem wird der Grad der Umsetzung der festgelegten Prozesse in den auditierten Einheiten überprüft, festgestellt und bewertet. 16 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2009

17 In 2008 wurden interne Audits in den Tochterunternehmen N-ERGIE Netz GmbH (NNG), N-ERGIE Service GmbH (NSG) und bei der impleaplus GmbH (IPG) durchgeführt. Die N-ERGIE Netz GmbH ist zuständig für den gesamten Netzbetrieb und verantwortet alle diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben. Die N-ERGIE Service GmbH ist die operative Einheit im Netzgeschäft und arbeitet im Auftrag der NNG. Das Tochterunternehmen impleaplus ist u.a. verantwortlich für das Messdatenund Messstellenmanagement sowie für die Prüfstelle. Die Audits bei der NNG wurden in 2009 aufgrund der Neuorganisation umfangreich gestaltet. Der Schwerpunkt lag auf den Managementaufgaben und diskrimierungsrelevanten Prozessen. Es wurden folgende Themen überprüft: Verantwortung des obersten Managements (Auswirkungen der neuen Aufbauorganisation große Netzgesellschaft, Strategieverantwortlichkeit, Informationen und Anweisungen an die Mitarbeiter, IT-Berechtigungen/ Datenschutz) Kalkulation der Entgelte bis zu Preisblättern (Rahmenbedingungen, Prozess) Grundsatzplanung/Netzstrategie (Schnittstelle zum Verpächter, Prozess, Umgang mit Budgets) Stand des Prozessmanagements und -dokumentation Die Audits bei der NSG und IPG-Messdienstleistungen wurden jeweils 2-teilig durchgeführt: Verantwortung des obersten Managements bei der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms und der Entflechtungsvorgaben Befragung verschiedener Funktionsträger/Personen zur informatorischen Entflechtung beim operativen Geschäft Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

18 IV.2 Auditergebnisse Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm konnte die Gleichbehandlungsbeauftragte nicht erkennen. Die relevanten und überprüften Festlegungen zu den gesetzlichen Entflechtungsvorgaben sowie die Vorgaben des Gleichbehandlungsprogramms sind bekannt und deren Umsetzung durch das jeweilige Management organisiert. Die überprüften Prozesse sind organisiert und die Anforderungen aus dem Gleichbehandlungsprogramm werden routiniert umgesetzt. Die auditierten Mitarbeiter der Tochterunternehmen NSG und IPG konnten Auskunft geben: über Ziel und Zweck des Gleichbehandlungsprogramms und des EnWG von welcher Thematik der informatorischen Entflechtung sie in ihrer Funktion betroffen sind was dabei von Ihnen bei der Ausführung ihrer Aufgaben zu beachten ist Neben der Fortschreibung der Prozessdokumentation der NNG und der NSG, wurden nur kleine Verbesserungspotenziale festgestellt. Umgang mit den Ergebnissen der Audits: Die Leiter der auditierten Tochterunternehmen (Geschäftsführer) erhielten einen Auditbericht mit den vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen. Diese werden von den jeweiligen Geschäftsführern als Zielvorgabe bestätigt und binnen einer vereinbarten Frist umgesetzt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte verfolgt die Umsetzung der erkannten Verbesserungspotenziale nach dem im Integrierten Managementsystem verankerten konzernüblichen Verfahren. Nach Abschluss der Audits erhielt der Gesamtvorstand einen zusammenfassenden Ergebnisbericht. 18 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2009

19 Die N-ERGIE Aktiengesellschaft wird auch weiterhin kontinuierlich die Anforderungen der Entflechtung umsetzen. Für Anfragen zum Gleichbehandlungsprogramm steht die Gleichbehandlungsbeauftragte der Bundesnetzagentur und der interessierten Öffentlichkeit gerne zur Verfügung. Nürnberg, den Ulrike Kossack (Gleichbehandlungsbeauftragte) Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011. Vorgelegt durch. Für. Frau Michaela Nerger

BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011. Vorgelegt durch. Für. Frau Michaela Nerger BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011 Vorgelegt durch Frau Michaela Nerger Für SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH SWU Energie GmbH SWU Netze GmbH

Mehr

Vorgelegt durch. den Gleichbehandlungsbeauftragten. für die. Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz GmbH & Co. KG. Stadtwerke Hamm GmbH

Vorgelegt durch. den Gleichbehandlungsbeauftragten. für die. Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz GmbH & Co. KG. Stadtwerke Hamm GmbH BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2008 Vorgelegt durch den Gleichbehandlungsbeauftragten für die Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz GmbH & Co.

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Stadtwerke Rostock Rostock, 26. März 2012 Aktiengesellschaft. Bericht. zum. Gleichbehandlungsprogramm. der. Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft.

Stadtwerke Rostock Rostock, 26. März 2012 Aktiengesellschaft. Bericht. zum. Gleichbehandlungsprogramm. der. Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft. Stadtwerke Rostock Rostock, 26. März 2012 Aktiengesellschaft Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft und Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh Krohn Gleichbehandlungsbeauftragter

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG) und der Regensburg Netz GmbH im Jahr 2015 2

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der AggerEnergie GmbH im Jahre 2014

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der AggerEnergie GmbH im Jahre 2014 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der AggerEnergie GmbH im Jahre 2014 2 Vorbemerkungen Mit diesem Bericht kommt die AggerEnergie GmbH -nachfolgend auch Gesellschaft oder Unternehmen

Mehr

1. In welchen Prozess soll LPA eingeführt werden und warum? (Auslöser und Prozess)

1. In welchen Prozess soll LPA eingeführt werden und warum? (Auslöser und Prozess) Name: Leitfragen zur Einführung von Layered Process Audit 1. In welchen Prozess soll LPA eingeführt werden und warum? (Auslöser und Prozess) a. Welche Prozesse oder auch Produkte könnten durch die Einführung

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM der Wiener Erdgasspeicher GmbH Erdbergstraße 236 A-1110 Wien März 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. MASSNAHMEN ZUM AUSSCHLUSS DISKRIMINIERENDEN VERHALTENS... 3 2.1.

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information WSO de Allgemeine Information Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Mein Geschäftsfeld 4 3. Kompetent aus Erfahrung 5 4. Dienstleistung 5 5. Schulungsthemen 6

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Burgdorf GmbH und der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH im Jahre 2011

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Burgdorf GmbH und der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH im Jahre 2011 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Burgdorf GmbH und der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH im Jahre 2011 Berichtszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 2 Präambel Mit diesem

Mehr

Elektronisches Preisblatt Strom und Gas

Elektronisches Preisblatt Strom und Gas Positionspapier BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Elektronisches

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Inselsberg GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31.

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Inselsberg GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Inselsberg GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm Energieversorgung

Mehr

Auditmanager. Vorbereitung, Durchführung und Maßnahmenumsetzung von Audits leicht gemacht. Auditmanager. im System

Auditmanager. Vorbereitung, Durchführung und Maßnahmenumsetzung von Audits leicht gemacht. Auditmanager. im System Vorbereitung, Durchführung und Maßnahmenumsetzung von Audits leicht gemacht Der im Überblick Der unterstützt Sie in allen Phasen eines Audits. Stellen Sie die Auditinhalte schnell und einfach per Mausklick

Mehr

Bericht. (Berichtszeitraum: 01.01.2015 31.12.2015)

Bericht. (Berichtszeitraum: 01.01.2015 31.12.2015) Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Hannover AG, der enercity Netzgesellschaft mbh und der enercity Speichervermarktungsgesellschaft mbh im Jahre 2015 (Berichtszeitraum:

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

Qualitätsmanagementsystem der IHK Köln. Überblick 2015

Qualitätsmanagementsystem der IHK Köln. Überblick 2015 Qualitätsmanagementsystem der IHK Köln Überblick 2015 Aktivitäten zur Weiterentwicklung des QM-Systems /1 Nach dem bestandenen Zertifizierungsaudit (November 2014) hat die Dynamik im QM-System nicht nachgelassen.

Mehr

Auditbericht Auftragsnummer: 70023529

Auditbericht Auftragsnummer: 70023529 Auditart: Auditgrundlage / Standard / Ausgabedatum: 3. Wiederholungsaudit 9001:2008 (ohne Entwicklung) Handbuch / Revision / Datum Revision 6; 12/2010 Auditzeitraum (vor Ort): 21.1.2011 Antragsteller /

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

Beschreibung der Änderungen der Unternehmensorganisation

Beschreibung der Änderungen der Unternehmensorganisation Bericht über die Maßnahmen der Umsetzung und Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms gemäß 7a Abs. 5 EnWG der Städtische Werke Borna GmbH und der Städtische Werke Borna Netz GmbH im Jahre 2012 März

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Energieversorgung Rudolstadt GmbH Gleichbehandlungsbericht 2011

Energieversorgung Rudolstadt GmbH Gleichbehandlungsbericht 2011 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Rudolstadt GmbH als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen für die EVR Netze GmbH im Jahre 2011 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Betriebs-Check Gesundheit

Betriebs-Check Gesundheit Betriebs-Check Gesundheit 1. Rahmenbedingungen für Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern, sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich. Sind Wohlbefinden

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Übergangsszenarien zum Lieferantenwechsel Strom und Gas

Übergangsszenarien zum Lieferantenwechsel Strom und Gas Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Übergangsszenarien zum Lieferantenwechsel Strom und Gas Maßnahmen in Zusammenhang mit GPKE/GeLi Gas

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

WerteManagementSystem ZfW (WMS ZfW )

WerteManagementSystem ZfW (WMS ZfW ) (WMS ZfW ) Fragebogen zur Selbstevaluierung oder zum Nachweis gegenüber der Zentrum für Wirtschaftsethik ggmbh Angaben zum Unternehmen Firma: Anzahl Beschäftigte: Umsatz im Jahr...: Vorbemerkung Mit dem

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Köthen Energie GmbH

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Köthen Energie GmbH Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Köthen Energie GmbH Berichtszeitraum 01.01.2012 31.12.2012 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Köthen Energie GmbH, nachfolgend KE genannt,

Mehr

Diskussionspapier. Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung

Diskussionspapier. Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung Diskussionspapier Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung Erstellt von der EDNA-Projektgruppe Elektronisches Preisblatt Version V01, 6. Juli 2015 Diskussionspapier Marktprozesse

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Ablauf einer Managementzertifizierung

Ablauf einer Managementzertifizierung Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf

Mehr

Leitlinie-Qualitätszirkel

Leitlinie-Qualitätszirkel Leitlinie-Qualitätszirkel 2 23 Leitlinie-Qualitätszirkel INHALTSVERZEICHNIS Präambel 3 1 Qualitätszirkel 3 1.1 Definition 3 1.2 Arten 3 1.3 Größe und Struktur 3 1.4 Themen, Dauer und Häufigkeit 4 1.5 Dokumentation

Mehr

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen Zwischen Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH, Markstraße 18, 38154 Königslutter (Name, Adresse) und (Name, Adresse)

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Mengen Mittlere

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

AKH-DER-P-5.3. Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5

AKH-DER-P-5.3. Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5 Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5 1. Ziel und Geltungsbereich Diese Prozessbeschreibung regelt die Vorgangsweise zur Beseitigung der Ursachen von bereits aufgetretenen Fehlern bzw. Mängeln

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Meerane

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August

Mehr

Gleichbehandlungsbericht der Gemeindewerke Lilienthal GmbH und der Gemeindewerke Ritterhude GmbH

Gleichbehandlungsbericht der Gemeindewerke Lilienthal GmbH und der Gemeindewerke Ritterhude GmbH Gemeindewerke Lilienthal GmbH und Gemeindewerke Ritterhude GmbH Gleichbehandlungsbericht der Gemeindewerke Lilienthal GmbH und der Gemeindewerke Ritterhude GmbH Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember

Mehr

Kontaktdaten (Pflichtangaben!)

Kontaktdaten (Pflichtangaben!) g n u b i e r esch b t k e j o Pr Kontaktdaten (Pflichtangaben!) Name Kindergarten/Schule: Kategorie bitte ankreuzen: Kindergarten 1. 4. Klasse 5. 10. Klasse Sek.-I+II-übergreifend Kreativpreis Die (kreativen)

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es

Mehr

Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie

Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie Executive Summary Zukunftsforschung und ihre Methoden erfahren in der jüngsten Vergangenheit ein zunehmendes Interesse. So

Mehr

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Mitarbeitergespräche erfolgreich führen zur Einführung und Handhabung für Mitarbeiter und Vorgesetzte TRAINPLAN seminar maker Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. DER DATENSCHUTZMANAGER IST DIE ALL-IN-ONE-LÖSUNG FÜR EINE EFFEKTIVE DATENSCHUTZ ORGANISATION. IN EINER ZENTRALEN PLATTFORM HABEN WIR ALLE FUNKTIONEN

Mehr

Arbeitshilfe für die Kassenprüfung

Arbeitshilfe für die Kassenprüfung INFO VERBANDSLEBEN Arbeitshilfe für die Kassenprüfung Mit Checkliste und Prüfbericht Was haben Kassenprüfer/innen zu prüfen? Die Kassenprüfer/innen werden von der Mitgliederversammlung eingesetzt, damit

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GEMÄSS 106 ABS 2 Z 4 GWG 2011 FÜR DEN ERDGAS-VERTEILERNETZBETRIEB der WIENER NETZE GmbH FN 174300 z Erdbergstraße 236 1110 Wien INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 4 1.1. Rechtliche

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Qualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement

Qualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement Seite 1 von 5 Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Dr. Christine Reimann Datum: Datum: Datum: Inhaltsverzeichnis Nr. Element-Abschnitt Seite 1 Ziel und Zweck 2 2 Geltungsbereich / Verantwortung 2 3 Vorgehen

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier

Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier Stand 08.07.2008 I. Das Mitarbeitergespräch: Ziel, Form und Regelungen

Mehr

Praktische Beispiele für die positiven Auswirkungen des QM in AWO-Wohn- und Pflegeheimen

Praktische Beispiele für die positiven Auswirkungen des QM in AWO-Wohn- und Pflegeheimen Praktische Beispiele für die positiven Auswirkungen des QM in AWO-Wohn- und Pflegeheimen Kundenorientierung Einzug Bereits beim Einzug werden systematisch Wünsche und besondere Vorlieben erfragt und berücksichtigt,

Mehr

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Hennig Foerster, Fraktion DIE LINKE Portfolio und Förderung der Agentur MV4you und ANTWORT der

Mehr

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011.

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011. Elektronischer Datenaustausch für Prozesse zwischen der Stadtwerke ETO GmbH & Co.KG und im Netzgebiet tätigen Messdienstleistern / Messstellenbetreibern 1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses

Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses Ergebnisse der online-befragung Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses Prognos AG Mai 2009 1 Allgemeine Hinweise zur online - Befragung Untersuchungsgegenstand: Forschungsvorhaben

Mehr

Ablauf einer Managementzertifizierung

Ablauf einer Managementzertifizierung Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf

Mehr

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems der Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover,

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Qualitätsmanagement-Handbuch

Qualitätsmanagement-Handbuch Prozessdatenblatt Prozessziel: Das Beschwerdemanagement im dient uns der eigenen kontinuierlichen Verbesserung. Gemeinsam mit dem Kunden sollen einvernehmliche Problemlösungen gefunden und umgesetzt werden,

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Audit-Bericht ISO 9001

Audit-Bericht ISO 9001 Audit-Art: 8. Überwachungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:008 ohne Produktentwicklung Handbuch / Revision / Datum 7; 1/01 Audit-Zeitraum vor Ort (Solltermin): 013-0-06-013-0-06

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

PB QMS-Umstellungsverfahren

PB QMS-Umstellungsverfahren 1 Ziel Die Prozessbeschreibung ist Bestandteil des Auditprogramms der Apothekerkammer Berlin und beschreibt die Umstellung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken nach QMS-Satzung der Apothekerkammer

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr