GVS Compliance Bericht 2008

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1 Der Gleichbehandlungsbericht der Unternehmensgruppe GVS nach 8 Abs. 5 EnWG für die GasVersorgung Süddeutschland GmbH und für die GVS Netz GmbH Seite 1 von 11

2 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht...2 Vorwort...3 Teil A: Änderungen der Unternehmensorganisation...3 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts...4 Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements GVS Compliance Programm Compliance Officer Kommunikation mit den Mitarbeitern Kommunikation mit der Unternehmensleitung Fachkunde Umsetzung des GVS Compliance Programms Umsetzung Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) Projekte zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen Bestimmung der Erlösobergrenze in der Anreizregulierung Internetauftritt des Netzbetreibers Schulungstätigkeit Überwachungstätigkeit Compliance-Audit Nominierungsersatzverfahren Compliance-Audit Betriebsmittelinformationssystem Compliance-Kontrolle Anstellungsvertrag Geschäftsführer GVS Netz Stellungnahme zur Bauherren-Funktion Stellungnahme zum Dachmarken-Konzept Stellungnahme zur Besetzung einer Fachgebietsleiter-Stelle...11 Seite 2 von 11

3 Vorwort Mit dem vorliegenden Bericht kommen die GasVersorgung Süddeutschland GmbH und die GVS Netz GmbH den gesetzlichen Verpflichtungen aus 8 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach. Der Bericht gibt einen Einblick in die Umsetzung des GVS Compliance Programms und in den Stand der Maßnahmen zur Sicherung einer unbundling-konformen Unternehmensorganisation und zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebs. Der vorliegende Bericht umfasst die Maßnahmen der Unternehmensgruppe GVS vom 1. Januar bis zum 31. Dezember Der Bericht baut auf den bisher veröffentlichten Berichten auf. Soweit nicht von Änderungen berichtet wird, gelten und laufen die in den bisherigen Berichten beschriebenen Zuständigkeiten, Organisation und Maßnahmen weiter. Der Compliance Officer legt hiermit der Bundesnetzagentur sowie der interessierten Öffentlichkeit den Gleichbehandlungsbericht nach 8 Abs. 5 S. 3 EnWG über die Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebs vor. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt im Internet auf der Website der GasVersorgung Süddeutschland GmbH ( unter Compliance sowie auf der Website der GVS Netz GmbH ( unter Service Center - Compliance. Teil A: Änderungen der Unternehmensorganisation Im Berichtszeitraum waren keine für die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäfts relevanten Änderungen der Unternehmensgruppe GVS, bestehend aus GasVersorgung Süddeutschland GmbH und GVS Netz GmbH, erforderlich. Die GVS Netz GmbH erhielt im Jahr 2008 eine neue Aufbauorganisation. Der Geschäftsführung sind nun die drei Fachgebiete Vertragswesen, Netzmanagement und Asset Management nachgeordnet. Dort werden die Tätigkeiten zur Netznutzung und zur Netzkundenbetreuung, zu Netzanschlussfragen, zur Ermittlung der Netzentgelte sowie zur Abrechnung der Netznutzung verantwortlich durchgeführt. Seite 3 von 11

4 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Das GVS Compliance Programm enthält die grundsätzlichen Maßnahmen der Unternehmensgruppe GVS zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Nachfolgend werden die im Jahr 2008 getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des GVS Compliance Programms dargestellt. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1 GVS Compliance Programm Das GVS Compliance Programm ist als Organisations- und Arbeitsanweisung für alle mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter und Führungskräfte der Unternehmensgruppe GVS verbindlich festgelegt. Die ursprüngliche Version vom 18. Oktober 2005 (Inkraftsetzung am 24. Oktober 2005) wurde durch die Version 2.0 vom 10. Januar 2008 (Inkraftsetzung am 12. Januar 2008) ersetzt. Das GVS Compliance Programm ist wesentlicher Teil des sogenannten GVS Unbundling- Handbuches, welches bei Umsetzung der rechtlichen Entflechtung im Jahre 2007 entwickelt wurde. Bekanntmachung Das Unbundling-Handbuch mit dem GVS Compliance Programm wurde im Februar 2008 allen Mitarbeitern durch Rundschreiben bekanntgemacht. Ergänzend ist an alle Mitarbeiter diese Version mit der Verbindlichkeitserklärung der Geschäftsführungen verteilt worden. Jeder neue Mitarbeiter erhält bei Arbeitsbeginn in der Unternehmensgruppe GVS ein persönliches Exemplar des GVS Compliance Programms als Auszug aus dem Unbundling-Handbuch mit einem kurzen Informationsschreiben vom Compliance Officer überreicht. Daneben werden die wesentlichen Inhalte des Unbundling-Handbuches und des GVS Compliance Programms gegenüber neuen Mitarbeitern durch teilnahmepflichtige Schulungen vermittelt. An den Schulungen nehmen neben den mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitern und Führungskräften auch alle Mitarbeiter der beiden Marktbereiche Gaseinkauf, Marketing und Vertrieb teil. Im Intranet ist im Bereich Compliance Office das aktuelle Unbundling-Handbuch mit dem GVS Compliance Programm bekanntgegeben. Zudem stehen hier weitere Informationen zu den Themen Entflechtung und Diskriminierungsfreiheit sowie Schulungsunterlagen für alle Mitarbeiter der Unternehmensgruppe GVS zum Abruf bereit. Aktualisierung 2008 Im Laufe des Jahres 2008 war bedingt durch die Beschlussfassung der neuen Aufbauorganisation der GVS Netz GmbH eine Aktualisierung im Teil B Organisationsbeschreibung - Unbundlingkonzept des Unbundling-Handbuches erforderlich. Im Weiteren wurden nur rein redaktionelle Änderungen vorgenommen; inhaltliche Änderungen sind nicht vollzogen worden. 2 Compliance Officer Bezüglich der Person des Compliance Officer (Gleichbehandlungsbeauftragter) ergab sich im Berichtszeitraum keine Änderung. Seite 4 von 11

5 Die Kontaktdaten lauten: GasVersorgung Süddeutschland GmbH Alexander Menges Stabstelle Compliance Office Am Wallgraben Stuttgart Telefon: 0711 / Telefax: 0711 / menges@gvs-erdgas.de 2: compliance-office@gvs-erdgas.de Er nimmt in Personalunion die Funktion als betrieblicher Datenschutzbeauftragter für die Gas- Versorgung Süddeutschland GmbH und die GVS Netz GmbH wahr. Seit Juli 2008 ist er zudem Funktionsinhaber der Beschwerdestelle nach 13 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) für beide Unternehmen. 2.1 Kommunikation mit den Mitarbeitern Die direkte Kontaktaufnahme durch Mitarbeiter und Führungskräfte ist während der allgemeinen Bürozeit über Telefon, und durch persönliches Gespräch möglich. Im Berichtszeitraum waren Kontaktaufnahmen zu allgemeinen Fragen der Entflechtung und bezüglich Informationen zu den Themen Weitergabe von wirtschaftlich relevanten Informationen gemäß 9 EnWG an den assoziierten Händler bzw. Lieferanten, Marktkommunikation mit Netzbetreibern und Lieferanten sowie zum fachlichen Weisungsrecht des Netzbetreibers zu verzeichnen. 2.2 Kommunikation mit der Unternehmensleitung Die Kommunikation gegenüber den Geschäftsführungen der Gasversorgung Süddeutschland GmbH und der GVS Netz GmbH erfolgte weiterhin monatlich durch schriftliche Berichterstattung. Die Berichte enthielten Informationen zu allgemeinen Entwicklungen der Entflechtung, zu Auslegungsgrundsätzen und Beschlüssen der Regulierungsbehörden und Kurzinformationen zu besuchten Weiterbildungsveranstaltungen des Compliance Officer. Über die durchgeführten Compliance-Audits bzw. -Kontrollen und deren Ergebnisse wurde entsprechend berichtet. Bei Feststellung von Defiziten im Rahmen der Überwachungstätigkeit werden im Bericht Maßnahmen zur Abhilfe vorgeschlagen. Die Verantwortung der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen liegt bei der Geschäftsführung bzw. bei dem jeweiligen Fach- bzw. Prozessverantwortlichen. Ergänzend zu der monatlichen Berichterstattung hat der Compliance Officer über den Umsetzungsstand zu den Geschäftsprozessen zum Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) in den Marktrollen Netzbetreiber und Lieferant an die Geschäftsführungen der GVS und GVS Netz GmbH schriftlich berichtet. Seite 5 von 11

6 2.3 Fachkunde Die erforderliche Fachkunde zur Erledigung der übertragenen Aufgaben eignet sich der Compliance Officer der Unternehmensgruppe GVS u. a. durch Teilnahme an Veranstaltungen der Bundesnetzagentur, der Energie-Branche und Schulungsveranstaltern an. Im Jahr 2008 hat er hierzu an folgenden Veranstaltungen teilgenommen: : BDEW-Infotag: Gleichbehandlungsprogramm - Der Bericht : BDEW-Forum für Gleichbehandlungsbeauftragte 03./ : BDEW: Erfahrungsaustausch für Gleichbehandlungsbeauftragte Zudem erfolgte die Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen des Arbeitskreises Compliance des EnBW Konzerns. 3 Umsetzung des GVS Compliance Programms Die Schwerpunkte bei der Umsetzung des GVS Compliance Programms im Jahr 2008 lagen auf der Analyse und Modellierung der operativen Abwicklungsprozesse eines Ausspeisenetzbetreibers für die Geschäftsprozesse zum Lieferantenwechsel Gas und den Abwicklungsprozessen als Bilanzkreisnetzbetreiber für das modifizierte Gasnetzzugangsmodells nach GABi Gas. Die Dokumentation der entsprechenden Sollprozesse erfolgte weiterhin in einer datenbankgestützten Geschäftsprozessmanagement-Software. Die Führung der Dokumentation wird durch den Compliance Officer koordiniert. 3.1 Umsetzung Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) Die Bundesnetzagentur hat am eine Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas (GeLi Gas) getroffen. Die GVS Netz GmbH hat die Vorgaben des Beschlusses zum fristgerecht umgesetzt. Die operativen Abwicklungsvorgänge wie tägliche Messwertübermittlung, Lieferantenwechsel, Stammdatenänderung, Netznutzungsabrechnung etc. werden durch einen externen Dienstleister wahrgenommen. Dabei läuft die gesamte EDIFACT-Kommunikation zum und vom Marktpartner über eine 1:1-Beziehung. Die GVS Netz GmbH kommuniziert in ihrer Rolle als regionaler Fernleitungsnetzbetreiber nur mit wenigen Marktpartnern (4 Lieferanten), die unter die Regelung der GeLi Gas fallen. Denn an das Gas-Hochdrucknetz sind nur über sechs Anschlusspunkte industrielle Letztverbraucher angeschlossen; zu Haushaltskunden bestehen keine Anschlüsse. Über die weiteren Anschlusspunkte sind ausschließlich Netze von Stadtwerken und örtlichen bzw. regionalen Verteilnetzbetreibern angebunden. Ein Lieferantenwechsel nach GeLi Gas erfolgt zumeist nur jährlich zum Ende bzw. Anfang eines Gaswirtschaftsjahres. Die seitherigen Kapazitätsverträge an diesen Ausspeisestellen zu Letztverbrauchern wurden in sogenannte Lieferantenrahmenverträge nach dem BDEW-Muster überführt. Diese Lieferantenrahmenverträge wurden schrittweise bei allen Bestandslieferanten und bei allen neuen Lieferanten diskriminierungsfrei angewandt. Seite 6 von 11

7 Abweichend von Ziffer 2 des Tenors der "Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas" vom durch die BNetzA (BK ) erfolgte die Übermittlung der Netznutzungsabrechnung in papiergebundener Version, da alle Lieferanten bis Ende des Jahres 2008 keinen Datenaustausch mittels des EDIFACT-Nachrichtentypen INVOIC bewerkstelligen konnten. 3.2 Projekte zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen Im Jahr 2008 wurde das Projekt zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung II (2-Vertragsmodell) insbesondere in der Marktrolle als marktgebietsaufspannender Netzbetreiber fortgesetzt. Die im Vorjahr modellierten Sollprozesse eines Bilanzkreisnetzbetreibers wurden kontinuierlich durch die jeweiligen Prozess- bzw. Fachverantwortlichen in den betrieblichen Ablauf überführt. Die Bundesnetzagentur hat am die Festlegung zum Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt (GABi Gas) getroffen. Die wesentlichen Sollprozesse des neuen Gasmarktmodells mit den geänderten Kommunikationswegen wurden innerhalb weniger Wochen analysiert und grafisch modelliert. Annähernd zeitgleich wurde die für die operative Abwicklung der Bilanzierungsregeln notwendige IT-Infrastruktur aufgesetzt und in Betrieb genommen. Für die umfangreiche elektronische Marktkommunikation, insbesondere für den täglichen Datenempfang von rund 120 Ausspeisenetzbetreibern und die weitere Übermittlung der entsprechend aufbereiteteten Bilanzierungswerte an die im Marktgebiet GVS/Eni D tätigen Bilanzkreisverantwortlichen, wurde eine Kommunikationsplattform für den EDIFACT-Nachrichtenaustausch und eine Portallösung für den Datenempfang eingerichtet. Beim Betrieb dieser Kommunikationsplattform ist es zu Beginn des Gaswirtschaftsjahres 2008/2009 aufgrund fehlerhafter Parametrierung von Empfängeradressen zu einer nicht sachgemäßen EDIFACT-Übermittlung von vorläufigen Bilanzierungsdaten gekommen. Dabei sind wirtschaftlich relevante Informationen an den falschen Bilanzkreisverantwortlichen übermittelt worden. Aufgrund der Codierung von Bilanzkreis-Bezeichnungen sind die übermittelten Daten für den falschen Empfänger aber nicht nutzbar. Die fehlerhafte Parametrierung wurde umgehend korrigiert. Der Compliance Officer ist zeitnah über den Fehler informiert worden. Um einen derartigen Vorfall zukünftig zu vermeiden, wird seitdem die Parametrierung insbesondere von Empfängeradressen nach dem Vier-Augen-Prinzip überprüft. 3.3 Bestimmung der Erlösobergrenze in der Anreizregulierung Im 4. Quartal des Jahres 2008 wurden die Aktivitäten zur Entgeltbildung in der Anreizregulierung durchgeführt. Der Prozess wurde durch die GVS Netz GmbH gesteuert und dokumentiert, rein ausführende Aktivitäten u. a. zur Ermittlung von Kostendaten wurde im Querschnittsbereich Finanzen und Controlling der GasVersorgung Süddeutschland GmbH durchgeführt. Die Geschäftsführung der GasVersorgung Süddeutschland GmbH wurde als Gesellschafterin der GVS Netz GmbH im unbundling-konformen Maße durch den Geschäftsführer der GVS Netz GmbH im Rahmen von Managementberichten über die Zwischenstände zur Bestimmung der Erlösobergrenze informiert. Der Wettbewerbsbereich der GasVersorgung Süddeutschland GmbH hat weder direkt noch indirekt Informationen zur Erlösobergrenze erhalten. Das Preisblatt der Netzentgelte wurde zum durch die GVS Netz GmbH überarbeitet und veröffentlicht. Seite 7 von 11

8 3.4 Internetauftritt des Netzbetreibers Der eigenständige Internetauftritt der GVS Netz GmbH wurde im Jahr 2008 neu gestaltet und ist Ende des Jahres online geschaltet worden. Unter der neuen Internetadresse ist das Online-Angebot des Netzbetreibers zu erreichen. Alle erforderlichen Informationen eines Netzbetreibers sind in klar strukturierter Form dargestellt. Die Freischaltung der Online-Portale für Transport- bzw. Netzkunden und Netzbetreiber soll im ersten Halbjahr des Jahres 2009 erfolgen. 3.5 Schulungstätigkeit Die Bewusstseinsbildung zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts und der Vertraulichkeit wirtschaftlich relevanter Informationen ist ein wichtiges Thema in der Unternehmensgruppe GVS. Dies war deshalb auch im Jahr 2008 ein wesentlicher Eckpfeiler der Umsetzungsmaßnahmen. Die Schulung Einführung in das GVS Compliance Programm wurde weiterhin vom Compliance Officer persönlich durchgeführt und die Teilnahme der Mitarbeiter durch Unterschrift protokolliert. Im Jahr 2008 sind insgesamt 41 Mitarbeiter und Führungskräfte zum Unbundling-Handbuch und zum GVS Compliance Programm geschult worden. Es wurde im Berichtszeitraum mit zwei sogenannten Auffrischungsschulungen begonnen, in welchen das Unbundling-Handbuch, das aktualisierte GVS Compliance Programm und Entwicklungen zum Unbundling dargestellt wurden. 4 Überwachungstätigkeit Dem Compliance Officer stehen zur Überwachung der Einhaltung des GVS Compliance Programms umfangreiche Kontrollbefugnisse zu. Bei Anfangsverdacht, bei Hinweisen oder bei Stichprobenkontrollen kann er Mitarbeiter befragen sowie Einsicht in Unterlagen, Akten und IT- Systeme nehmen. Von diesen Rechten hat er auch im Jahr 2008 Gebrauch gemacht. Bei der Analyse und Modellierung von Geschäftsprozessen zur Umsetzung der GeLi Gas und der GABi Gas war der Compliance Officer in den jeweiligen Projekten beratend und überwachend eingebunden. Die Beauftragung des externen Dienstleisters für die Abwicklungsaufgaben der GeLi Gas hat er fachlich begleitet. Über die wesentlichen Umsetzungsschritte in den jeweiligen IT-Projekten wurde der Compliance Officer regelmäßig informiert. Ferner wurden Tischvorlagen und Protokolle der Aufsichtsgremien der GVS stichprobenartig geprüft. Bei der Herstellung einer Imagebroschüre der GasVersorgung Süddeutschland GmbH wurde die unbundling-konforme Ausgestaltung überwacht. An der Sitzung des unternehmensgruppenweiten Risikomanagementgremiums sowie der Jahresbesprechung des Dispatchings hat der Compliance Officer teilgenommen. Bei den im Jahr 2008 durchgeführten Audits und Kontrollen konnten keine Verstöße bzw. kein missbräuchliches Verhalten festgestellt werden. Seite 8 von 11

9 4.1 Compliance-Audit Nominierungsersatzverfahren Aufgrund des Wunsches verschiedener Transportkunden führte die GVS Netz GmbH im Gaswirtschaftsjahr 2007/2008 ein Nominierungsersatzverfahren für Transportkunden durch. Das Nominierungsersatzverfahren wurde durch die GVS Netz GmbH im Marktgebiet GVS/Eni D kostenfrei angeboten. Das Nominierungsersatzverfahren basierte auf online-übertragenen Messwerten (3-min-Zyklus bzw. Stundenwerte). Basiswert für das Nominierungsersatzverfahren war der online-übertragene Mengenmesswert am Netzkopplungspunkt zwischen dem Netz der GVS Netz GmbH und dem direkt nachgelagerten Netz. Von diesem Mengenmesswert wurden online-übertragene Mengenmesswerte von leistungsgemessenen Letztverbrauchern (RLM-Kunden) abgezogen. Der verbleibende Restwert (auch als Restlast bezeichnet) wurde dann gemäß des vom nachgelagerten Netzbetreiber ermittelten Aufteilungsschlüssels (Prozentsatz) auf die im jeweiligen Ausspeisenetz tätigen Bilanzkreisverantwortlichen bzw. Lieferanten aufgeteilt. Diese aufgeteilten Ausspeisewerte wurden zeitgleich als Einspeisenominierungen der jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen genutzt. Das Nominierungsersatzverfahren war mit den direkt nachgelagerten Netzbetreibern abgestimmt. Bei ihnen lag auch die Verantwortung für die korrekte Ermittlung der Aufteilungsschlüssel bezüglich der Lieferantenmengen. Soweit weitere nachgelagerte Netzbetreiber in das Verfahren eingebunden waren, hatte der direkt nachgelagerte Netzbetreiber Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Aufteilungsschlüssel korrekt ermittelt wurden. In der Regel wurden die Aufteilungsschlüssel monatlich durch die nachgelagerten Netzbetreiber angepasst und mitgeteilt. Im Rahmen einer für die Bilanzkreisverantwortlichen kostenfreien Flexibilitätsdienstleistung wurden diese Einspeisenominierungen auf Basis von Netzsteuerungserfordernissen auf die jeweiligen Einspeisepunkte in Abhängigkeit der Kapazitätsbuchung der jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen zugeordnet. Das Compliance-Audit hat ergeben, dass das Nominierungsersatzverfahren diskriminierungsfrei allen Transportkunden im Marktgebiet GVS/Eni D angeboten wurde. In den öffentlich zugänglichen Netzzugangsbedingungen der GVS Netz GmbH sind hierzu die wesentlichen vertraglichen Elemente zum Nominierungsersatzverfahren erläutert gewesen. Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung zur Ermittlung des Aufteilungsschlüssels lag vor. Verbesserungspotential im Hinblick auf Klarheit der Abläufe wurde hinsichtlich der Erstellung einer Prozessbeschreibung für das Zusammenspiel der beteiligten Marktpartner festgestellt. 4.2 Compliance-Audit Betriebsmittelinformationssystem Das Betriebsmittelinformationssystem dient zur digitalen Erfassung und zur graphischen Darstellung von technischen Netzinformationen. Dieses System ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Graphischen Informationssystems. Beim Compliance-Audit wurden das Rollenkonzept, die Benutzerverwaltung und die Schnittstellen genauer betrachtet. Auf das Betriebsmittelinformationssystem haben generell nur Mitarbeiter der GVS Netz GmbH und der technischen Querschnittsbereiche einschließlich des Geschäftsführers Technik der GasVersorgung Süddeutschland GmbH Zugriff. Eine Schnittstelle ist zur Fremdbau-Datenbank (Informationssystem zur Überwachung von Fremdbaumaßnahmen) in Nutzung. Eine Protokollierung der Nutzung des Betriebsmittelinformationssystems erfolgt derzeit nicht. Seite 9 von 11

10 Das Compliance-Audit hat den eingeschränkten Zugriff auf das Betriebsmittelinformationssystem bestätigt und ergeben, dass Mitarbeiter der Marktbereiche der GasVersorgung Süddeutschland GmbH oder anderer Lieferanten keinen Zugriff haben. Dies wurde anhand einer tagesaktuellen Benutzer-Systemliste geprüft. Damit ist gewährleistet, dass systemtechnisch keine wirtschaftlich relevanten Netzinformationen an Mitarbeiter von Transportkunden bereitgestellt werden. Nach Durchsicht der Dateiablage für Access-Datenbank-Dateien zur Prüfung der Schnittstelle zur Fremdbau-Datenbank wurde abschließend die Empfehlung ausgesprochen, die Protokollierung der Nutzung des Betriebsmittelinformationssystems zu aktivieren. 4.3 Compliance-Kontrolle Anstellungsvertrag Geschäftsführer GVS Netz Im Berichtszeitraum wurde der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers der GVS Netz GmbH einer Compliance-Kontrolle unterzogen. Der Anstellungsvertrag hat eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Dies entspricht den Laufzeiten der Anstellungsverträge der Geschäftsführer der Muttergesellschaft GasVersorgung Süddeutschland GmbH. Die Tantieme ist unabhängig vom Unternehmenserfolg. 4.4 Stellungnahme zur Bauherren-Funktion Im Zusammenhang mit dem Netzausbau-Vorhaben TENP-Anschluss und Planung einer 80 km langen Anschlussleitung hat der Compliance Officer darauf hingewiesen, dass der Bauherr grundsätzlich der Netzbetreiber, die GVS Netz GmbH, ist. Die technischen Querschnittsbereiche der GVS dienen als Dienstleister bzw. als Generalbauunternehmer für die Netzgesellschaft, auch wenn die GasVersorgung Süddeutschland GmbH selbst Eigentümer des Netzes ist. Presseerklärungen zu Bauvorhaben sind durch die GVS Netz GmbH zu verfassen. Der Dienstleister GasVersorgung Süddeutschland GmbH hat im Schriftverkehr mit Behörden, Baufirmen etc. darauf hinzuweisen, dass diese im Auftrag der GVS Netz GmbH die Planung und den Bau durchführt. Diese Angaben werden im Schriftverkehr durch die entsprechenden Organisationseinheiten der GasVersorgung Süddeutschland GmbH gemacht. 4.5 Stellungnahme zum Dachmarken-Konzept Im März 2008 hat der Compliance Officer zum geplanten Dachmarken-Konzept (Corporate Branding) der Unternehmensgruppe GVS eine Stellungnahme gegenüber der Geschäftsführung der GasVersorgung Süddeutschland GmbH abgegeben. Entsprechend der Sichtweise der Regulierungsbehörden ist das Leitbild des EnWG ein unabhängiger, selbständiger Netzbetreiber. Ein eigenständiger Marktauftritt wird als Indiz für die Entflechtung und für das eigene Rollenverständnis als neutraler Netzbetreiber gewertet. Die Unternehmensgruppe GVS hat sich für ein Dachmarkenkonzept entschieden, das die Verbundenheit der Unternehmensgruppe erkennen lässt und trotzdem eine optische Unterscheidung der beiden Unternehmen GasVersorgung Süddeutschland GmbH und GVS Netz GmbH zulässt. Seite 10 von 11

11 4.6 Stellungnahme zur Besetzung einer Fachgebietsleiter-Stelle Im Zusammenhang mit der neuen Aufbauorganisation der GVS Netz GmbH hat der Compliance Officer zu der Frage der Zulässigkeit der Besetzung einer Fachgebietsleiterstelle bei der GVS Netz GmbH in Personalunion mit der Wahrnehmung einer Fachgebietsleiterstelle bei der GasVersorgung Süddeutschland GmbH Stellung genommen. Dabei spielte insbesondere die Frage des Vorliegens von Letztentscheidungsbefugnissen gemäß 8 Abs. 4 EnWG in dieser Funktion eine Rolle. Im Ergebnis wurde davon abgesehen, die Fachgebietsleiterstelle in Personalunion zu besetzen. Stuttgart, den gez. Menges (Compliance Officer) Seite 11 von 11

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