BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT EWR AG, EWR Netz GmbH und EWR Neue Energien GmbH BUNDESNETZAGENTUR

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1 BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2015 Vorgelegt durch Rudolf Zickgraf, Gleichbehandlungsbeauftragter EWR Konzern für EWR AG, EWR Netz GmbH und EWR Neue Energien GmbH 1

2 Inhaltsverzeichnis A. Änderungen des Gleichbehandlungsprogramms 4 B. Der Gleichbehandlungsbeauftragte 5 I. Kontaktdaten 5 II. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter 5 C. Der Netzbetrieb 6 I. Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebs im Berichtszeitraum 6 II. Personelle Veränderungen 8 D. Bericht über die nach 8 ABS. 5 S. 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des 8 vergangenen Kalenderjahres 2015 I. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien 8-15 Netzbetriebs II. Prozessanalyse 16 III. Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen 17 IV. Berichterstattung /Prüfungshandlungen 17 VI. Schulungskonzept Mitarbeiterfortbildung Schulungen des Gleichbehandlungsbeauftragten 18 2

3 Die EWR AG, die EWR Netz GmbH sowie die EWR Neue Energien GmbH (nachfolgend EWR) erfüllen mit diesem Bericht ihre Verpflichtung gem. 7a Abs. 5, S. 3 EnWG. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 und ist ab dem 31.März 2016 in nicht personenbezogener Form im Internet veröffentlicht unter und Nachfolgend werden die geplanten, abgeschlossenen sowie die in der konkreten Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der EWR dargestellt, die die Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit bei der Ausübung des Netzgeschäftes gewährleisten. Dieser Bericht ist auf Grund der Kundenanzahl in der Sparte Strom bei Zählern an die zuständige Bundesnetzagentur in Bonn gerichtet. Parallel hierzu ergeht der Bericht für die Sparte Gas bei Zählern auch an die zuständige Regulierungskammer Rheinland-Pfalz in Mainz. 3

4 A. Das Gleichbehandlungsprogramm Das aktuelle Gleichbehandlungsprogramm wurde zum 22. Juli 2005 für das vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen EWR erstellt, festgelegt und behält in seiner bisherigen Fassung auch im Berichtszeitraum 2015 unverändert seine rechtliche Gültigkeit. Die Gründung der rechtlich selbständigen EWR Netz GmbH im Jahr 2007 und die damit neu geschaffene Unternehmensstruktur erforderte keine Veränderung bzw. Anpassung des im ursprünglichen Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Geltungsbereiches. Weiterhin erforderte die Gründung der rechtlich selbständigen EWR Neue Energien GmbH keine Veränderung bzw. Anpassung des Gleichbehandlungsprogramms hinsichtlich seines Geltungsbereiches. Die EWR Neue Energien GmbH ist bei mehreren Projektgesellschaften (GmbH & Co. KGs) beteiligt, in denen ausschließlich Windenergieanlagen sowie Photovoltaikanlagen zur Erzeugung und Direktvermarktung von elektrischer Energie betrieben werden. Die EWR AG hält eine 100 %ige Beteiligung an der EWR Neue Energien GmbH. Die Abwicklung und verantwortliche Durchführung der Geschäfte der Gesellschaft erfolgt auf Grundlage von Dienstleistungsverträgen ausschließlich durch Mitarbeiter der EWR AG. Hierdurch sind die gesetzlichen Vorgaben insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften gem. 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG gewährleistet. 4

5 B. Der Gleichbehandlungsbeauftragte Der Gleichbehandlungsbeauftragte, Herr Rudolf Zickgraf, wurde mit Wirkung zum 1. August 2005 durch den Vorstand der EWR AG bestellt und nahm zu diesem Zeitpunkt seine Arbeit auf. Bestellung und Aufnahme der Tätigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten wurde allen Mitarbeitern der EWR durch das Gleichbehandlungsprogramm mit der Veröffentlichung im Intranet der EWR bekannt gemacht. Der Zuständigkeitsbereich des Gleichbehandlungsbeauftragten erstreckt sich auf den EWR Konzern. I. Kontaktdaten Gleichbehandlungsbeauftragter für den EWR Konzern ist Herr Rudolf Zickgraf, Worms, Lutherring 5 Tel.: 06241/ Mobil: zickgraf@ewr.de II. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter Durch Veröffentlichung der Kontaktdaten des Gleichbehandlungsbeauftragten im Intranet der EWR wurden sämtliche Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass der Gleichbehandlungsbeauftragte jederzeit der zuständige Ansprechpartner in allen Fragen zum diskriminierungsfreien Netzbetrieb ist. 5

6 C. Der Netzbetrieb I. Die Aufbauorganisation des Netzbetriebs Zur Wahrung der Vorgaben des 7 EnWG zur rechtlichen Entflechtung wurde die rechtlich selbständige EWR Netz GmbH gegründet, die mit Wirkung zum 1. Januar 2007 ihren operativen Geschäftsbetrieb aufnahm. Hierbei wurden mittels des sog. Übertragungsmodells alle Wirtschaftsgüter des Stromnetzes einschließlich der Straßenbeleuchtungsanlagen und des Gasnetzes auf die EWR Netz GmbH übertragen. Die EWR AG hält eine 100 %ige Beteiligung an der EWR Netz GmbH. Die EWR Netz GmbH betreibt aktuell ausschließlich Verteilernetze für Strom, Gas und Wasser sowie TK-Netze in den jeweiligen Konzessionsgebieten. Bei einer Leitungsnetzlänge von km im Stromnetz bestehen im Berichtszeitraum Zähleranschlüsse (inkl. Stromnetzgesellschaft Wörrstadt 543 km Leitungslänge bzw Zähler). Im Gasnetzgebiet sind bei einer Leitungsnetzlänge von insgesamt 594 km im Jahr Zähler angeschlossen. Mit der Gründung wurden alle Tätigkeitsbereiche, die mit wesentlichen Aufgaben für den Netzbetrieb betraut sind, aus dem Zuständigkeitsbereich der EWR AG ausgegliedert und in die EWR Netz GmbH eingebracht. Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG übertrug die EWR AG ihren Betriebsteil Netz auf die EWR Netz GmbH. Hierbei wurden 238 fachlich qualifizierte Mitarbeiter sowie 27 Auszubildende in technischen Ausbildungsberufen auf die EWR Netz GmbH übergeleitet, wodurch auch ein direktes Anstellungsverhältnis der Mitarbeiter bei der EWR Netz GmbH begründet ist. Die EWR Netz GmbH beschäftigte zum 31. Dezember Mitarbeiter sowie 27 Auszubildende in technischen Ausbildungsberufen. Insbesondere die in der Konkretisierung der Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörde vom 22. Oktober 2008 genannten Diskriminierungsanfälligen Netzbetreiber-Aufgaben sind seit dem 1. Januar 2007 vollständig im alleinigen Zuständigkeitsbereich der EWR Netz GmbH angesiedelt. Die personelle Ausstattung entspricht den gesetzlichen Vorgaben insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften gem. 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG. 6

7 Im Bereich der Geschäftsführung bestehen neben der organschaftlichen Bestellung auch die gesetzlich geforderten schuldrechtlichen Anstellungsverhältnisse der Geschäftsführer mit der EWR Netz GmbH. Die so genannten Netzaufgaben mit den kaufmännischen Schwerpunkten wie Informationsverarbeitung, Controlling, Recht & Steuern, Innenrevision, Datenschutz, Abrechnungsservice und Forderungsmanagement, Rechnungswesen, Personalwesen werden auch im Berichtsjahr 2015 unverändert durch Shared-Service-Einheiten der EWR AG in der Form einer Dienstleistung für die EWR Netz GmbH erbracht. Die gegenseitigen Leistungsbeziehungen zwischen EWR AG und EWR Netz GmbH, insbesondere die Leistungen des Shared Service der EWR AG sind in einem Dienstleistungsvertrag beschrieben, festgelegt und hinsichtlich der einzelnen Leistungsarten differenziert definiert. Bei der Erbringung der Dienstleistung ist die Auftragnehmerin (EWR AG) durch diesen Vertrag verpflichtet, die uneingeschränkte Einhaltung der gesetzlichen Unbundling-Anforderungen zu gewährleisten. Insbesondere dürfen Daten und Informationen im Sinne des EnWG durch die Auftragnehmerin (EWR AG) nur nach Vorgabe der Auftraggeberin (EWR Netz GmbH) an Dritte weiter gegeben werden. Zur Überwachung der Einhaltung der Unbundling-Vorschriften hat die Auftraggeberin (EWR Netz GmbH) ein vertraglich vereinbartes Kontroll- und Einsichtsrecht in alle Daten und Vorgänge, die die nach diesem Vertrag erbrachten Dienstleistungen betreffen. Im Geschäftsjahr 2013 wurden die Stromverteilungsanlagen im Netzgebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt (Stand : Leitungsnetzlänge 509 km, Zähleranschlüsse ) aus dem Netz der EWR Netz GmbH ausgegliedert und in die Stromnetzgesellschaft Wörrstadt mbh & Co. KG eingebracht. Die EWR Netz GmbH ist hierbei 50 %ige Anteilseignerin (Kommanditistin) neben der kommunalen Energie- und Servicebetrieb Wörrstadt AöR. Auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung ist die Stromnetzgesellschaft Wörrstadt mbh & Co. KG Bestandteil des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens EWR. Die im Eigentum der Stromnetzgesellschaft Wörrstadt mbh & Co. KG befindlichen Anlagen werden an die EWR Netz GmbH verpachtet. Somit verbleibt die technische Betriebsführung vollumfänglich bei der EWR Netz GmbH. Hierdurch werden alle diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben ausschließlich durch Mitarbeiter der EWR Netz GmbH wahrgenommen unabhängig von den sonstigen Unternehmensbereichen des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens EWR. 7

8 II. Personelle Veränderungen Im Berichtsjahr 2015 erfolgten keine nennenswerten personellen Veränderungen. D. Bericht über die nach 7 a Abs. 5 EnWG getroffenen Maßnahmen im Berichtsjahr 2015 I. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebs Durch das Gleichbehandlungsprogramm der EWR ist gewährleistet, dass der Netzbetreiber (EWR Netz GmbH) die tatsächlichen Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Netze erforderlichen Vermögenswerte besitzt. Hierbei wird sichergestellt, dass die strategische sowie operative Steuerung und die technische Entwicklung der Netze ausschließlich durch den Netzbetreiber, EWR Netz GmbH, erfolgt und damit unabhängig von den anderen Bereichen des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens EWR. Gemäß Gesellschaftsvertrag der EWR Netz GmbH und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erstellen die Geschäftsführer in dem gem. 8 EnWG zugelassenen Umfang jährlich den Wirtschaftsplan, der zur Wahrung seiner berechtigten Interessen durch die Aufsichtsgremien der EWR Netz GmbH (Gesellschafterversammlung) und der EWR AG (Aufsichtsrat) genehmigt wird. Im Rahmen dieses genehmigten Wirtschaftplanes werden einzelne bauliche Maßnahmen und Investitionen ausschließlich nach dem wirtschaftlichen Ermessen des Netzbetreibers (EWR Netz GmbH) sowie nach den vorliegenden technischen Erfordernissen durchgeführt. I.1. Diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben Mit der Gründung der EWR Netz GmbH wurden die sog. DNA mit einer angemessenen fachlich qualifizierten personellen Ausstattung in den Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers überführt. Eine detaillierte Überprüfung und Analyse dieser Prozesse erfolgte durch den Gleichbehandlungsbeauftragten im Rahmen seiner Tätigkeit. I.2. Vertraulichkeit im Verfahren zur Festlegung der Erlösobergrenzen Strom und Gas Der Geschäftsprozess zum Netzentgeltberechnungsverfahren ist eine der Kernaufgaben der EWR Netz GmbH. Die Betrachtung der Prozessabwicklung ergab, dass die Prozessverantwortung und die Durchführung den dem Fachbereich Energiewirtschaft zugeordneten Mitarbeitern übertragen sind. 8

9 Die Bearbeitung der Anträge und der Meldungen im Zusammenhang mit der Erlösobergrenze (z. B. KA dnb) erfolgt in Zusammenarbeit mit den Shared-Service-Einheiten der EWR AG, die die hierfür erforderlichen betriebswirtschaftlichen Basisdaten für die Erlösobergrenzen vorhalten. Die Daten und Unterlagen zum Verfahren werden in elektronischer Form verarbeitet und vorgehalten und sind mittels entsprechender Berechtigungskonzepte lediglich den Mitarbeitern des Bereiches Energiewirtschaft zugänglich. Hierdurch ist jederzeit die diskriminierungsfreie Abwicklung des Verfahrens sichergestellt. Durch entsprechende Datenzugriffsberechtigungen auf die IT-Systeme und Steuerung der Informationsflüsse ist gewährleistet, dass die Wettbewerbsbereiche keine Kenntnis der Netzentgelte vor deren offiziellen Bekanntgabe erlangen können. I.3. Geschäftsprozesse gem. GPKE bzw. GeLiGas Die Abwicklung der Geschäftsprozesse gem. GPKE bzw. GeLiGas (Lieferantenwechsel, Lieferbeginn, Lieferende, etc.) wurden durch den Gleichbehandlungsbeauftragten auf ihre diskriminierungsfreie Abwicklung hin überprüft. Für die vorgenannten Geschäftsprozesse liegen Arbeitsanweisungen gem. den Vorschriften der GPKE vor, die allen verantwortlichen Mitarbeitern zugänglich sind und deren Inhalte zudem durch Schulungen vermittelt wurden. Bei der Überprüfung der Geschäftsprozesse ergaben sich bei der gleichzeitigen Betrachtung hinsichtlich der Abwicklung gem. den Vorschriften des EnWG keine Hinweise auf evtl. Verstöße bei der Bearbeitung durch die Mitarbeiter. Diese Prozesse werden dienstleistend durch die Shared Service-Einheit der EWR AG durchgeführt. I.4. Rentabilitätskontrolle Im Berichtszeitraum 2015 erfolgte die Weitergabe von Informationen an die Geschäftsleitung im Rahmen der Wahrnehmung der Rentabilitätskontrolle in der Form von Controlling-Berichten. Hierbei werden die Beschränkungen des 9 EnWG (Vertraulichkeitsgrundsatz) beachtet. Somit ist gewährleistet, dass keine netzspezifischen Informationen an die Wettbewerbsbereiche gelangen. 9

10 I.5. Marktkommunikation (Abrechnungsprozesse Netz und Vertrieb) Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und Beschlüsse der Bundesnetzagentur zu GPKE und GeLiGas war bis zum Stichtag 1. Oktober 2010 die vollständige Prozessidentität zwischen externer Marktkommunikation und interner Kommunikation zwischen Netz und Vertrieb zwingend zu gewährleisten. Mit der Einführung von Schleupen.CS im Jahre 2010 wurde eine Systemlandschaft umgesetzt, in der die vollständige Trennung beider Mandanten realisiert ist. Somit entspricht die Umgebung einem sogenannten 2-System-Modell, welches über die Marktkommunikation korrespondiert. Zusätzlich wurden mit der Schleupen-Software die gesetzlich vorgeschriebenen Wechselprozesse im Messwesen (WiM) bis zum 1. Oktober 2011 fristgerecht umgesetzt. I.6. Energiedatenmanagement Neben den bereits neu organisierten Geschäftsprozessen in den Bereichen Hausanschlusswesen und Kunden- bzw. Lieferantenwechsel wurden die Geschäftsprozesse zur Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung bei der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (GPKE) sowie Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) entsprechend den von der Bundesnetzagentur gefassten Beschlüssen BK bzw. BK abschließend eingerichtet (Energiedatenmanagement). Die hierbei eingesetzte und angewandte EDM-Software gewährleistet die diskriminierungsfreie Umsetzung der Geschäftsprozesse. Die Prozesslandschaft beim Zähldatenaustausch blieb im Berichtszeitraum insoweit unverändert und korrespondiert über die Marktkommunikation. Die durch die BNetzA vorgeschriebenen Anpassungen der Datenformate bzw. Workflows werden fristgerecht zum 1.April bzw. 1.Oktober eines jeden Jahres im verantwortlichen Bereich vorgenommen und auf der Internetseite der EWR Netz GmbH veröffentlicht. 10

11 I.7. Übernahme der Erlösobergrenze im Preisblatt zum Gas: Nachdem die Festlegung der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz für Gas für das Ausgangsniveau der Erlösobergrenze der zweiten Regulierungsperiode erfolgt war, wurde unter Berücksichtigung von im Wesentlichen angepassten KA dnb die Erlösobergrenze für das Jahr 2015 ermittelt. Auf dieser Basis werden die neuen Preisblätter durch den Fachbereich Energiewirtschaft errechnet und mit Gültigkeit zum auf der Internetseite veröffentlicht. Strom: Die Übernahme der Erlösobergrenze im Preisblatt für Strom ist zum 1.Januar 2015 erfolgt. Auch für den Bereich Strom wurden unter Berücksichtigung von im Wesentlichen angepassten KA dnb die Erlösobergrenze für das Jahr 2015 ermittelt. Auf dieser Basis wurden die neuen Preisblätter durch den Fachbereich Energiewirtschaft errechnet und mit Gültigkeit zum 01.Januar 2015 auf der Internetseite veröffentlicht. Die Preisblätter wie auch der Kalkulationsbericht inkl. Erhebungsbogen wurden anschließend an die Behörden übermittelt. I.8. Messstellenrahmenverträge/Messrahmenverträge, BK (Strom) bzw. BK (Gas) Die Ausgestaltung neuer Vertragsverhältnisse zwischen dem Netzbetreiber und den Messstellenbetreibern bzw. Messdienstleistern sind nach Maßgabe der Tenorziffern 3 und 4 der der o.g. Beschlüsse der BNetzA fristgerecht erfolgt und werden gegebenenfalls angepasst. Des Weiteren wurden bereits im Jahr 2010 die Verträge von Altvertragsinhabern gem. BK bzw. BK umgestellt, so dass diese dem Standard der BNetzA entsprechen. I.9 Messstellenbetrieb durch Dritte gem. 21 b Abs. 2 und 3, 21 c EnWG Der Messstellenbetrieb im Netzgebiet der EWR Netz GmbH wurde im Berichtsjahr 2015 insoweit ausschließlich durch den Netzbetreiber wahrgenommen und durchgeführt, als durch die EWR Netz GmbH keine fremden Messstellenbetreiber als Dienstleister beauftragt wurden. Daneben waren auch im Jahr 2015 im EWR Netzgebiet dienstleistende externe Messstellenbetreiber sowie Messdienstleister tätig, die jedoch ausschließlich im Kundenauftrag handelten. Die Anmeldung der externen Messstellenbetreiber erfolgt gem. den Vorgaben der BNetzA (WiM- Prozess). 11

12 I.10. Moderne Messeinrichtungen/Intelligente Messsysteme Die gem. 21 b ff. EnWG geregelte Einbaupflicht (Kunden mit einem Jahresbezug > kwh bzw. bei einer Einspeiseleistung ab 7 kw) wird nach Erlass aller relevanten Verordnungen sowie nach Freigabe durch BSI (Schutzprofil) und nach erfolgter Zertifizierung der Hersteller umgehend umgesetzt. Die entsprechenden gesetzlichen Verordnungen zu Geräten, Systemen sowie Roll-Out werden für das Jahr 2017 erwartet. Aktuell werden vom Messstellenbetreiber EWR Netz GmbH die am Markt verfügbaren intelligenten Zähler mit der EDL 21-Funktion eingebaut. I.11. Netzsicherheitsmanagement / Systemverantwortung Gem. den 13 und 14 EnWG ist der Verteilernetzbetreiber EWR Netz GmbH verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromnetze durchzuführen. Im Berichtsjahr 2015 waren solche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromnetze nicht erforderlich. I.12. Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen bzw. Erzeugungsanlagen (Strom) BK bzw. BK Mit Beschluss vom 29. Januar2015 hat die Bundesnetzagentur die Anpassung der Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom), AZ.: BK (sog. MPES 1.0) an das EEG 2014 beschlossen und die Festlegung von Marktprozessen für Erzeugungsanlagen (Strom), Az.: BK (sog. MPES 2.0) veröffentlicht. Die MPES 2.0 gibt umfassende Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Zuordnung von Erzeugungsanlagen zu Lieferanten und Bilanzkreisen vor. Zu den Erzeugungsanlagen zählen neben EEG- und KWK-Anlagen auch die konventionellen Erzeugungsanlagen. In der Anlage 1 zur MEPS 2.0 sind die ab dem 01. Oktober 2015 von den betroffenen Marktteilnehmern umzusetzenden Geschäftsprozesse beschrieben (Tenorziffer 1 der MEPS 2.0). Für den Zeitraum vom 20. Februar bis einschließlich 30. September 2015 hat die Bundesnetzagentur Übergangsregeln getroffen (Tenorziffer 2 der MEPS 2.0). Ergänzende Regelungen zu den Wechselprozessen finden sich in Tenorziffer 3 und 4 der MEPS

13 I.13. Beschaffungsprozess Verlustenergie Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) und die Festlegung des Ausschreibungsverfahrens der BNetzA (BK ) verpflichten die Netzbetreiber zur Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Die Verlustenergie wurde im Berichtsjahr 2015 von der EWR Netz GmbH diskriminierungsfrei im Wege einer offenen Ausschreibung, gestützt durch im Internet abrufbare Informationen und Unterlagen, beschafft. Die Ausschreibungsbedingungen waren während des gesamten Ausschreibungszeitfensters vollständig veröffentlicht. Der jeweilige Jahreslastgang ist auf der Internetseite der EWR Netz GmbH für alle Marktteilnehmer abrufbar. I.14. Organisatorische Ausgestaltung des Kundenkontaktes Netzvertrieb Die Kundencenter für Netz- und Vertriebskunden sind durch die Gründung der EWR Netz GmbH organisatorisch und disziplinarisch unabhängige, getrennte Einheiten. Das Kundenzentrum Energievertrieb ist am Standort der EWR AG und das Kundenzentrum Netznutzung am Standort der EWR Netz GmbH angesiedelt. Neben der organisatorischen Trennung der Kundenbereiche Netzvertrieb und Energievertrieb ist auch die räumliche Trennung durch die separaten Standorte der EWR Netz GmbH sowie der EWR AG mit jeweils eigener Geschäftsadresse gewährleistet. Diese Trennung wird im Außenverhältnis dergestalt deutlich, dass den Netz- und Vertriebskunden unterschiedliche Ansprechpartner mit den jeweiligen Kontaktdaten zur Verfügung gestellt werden. Der Internetauftritt der EWR wurde zur Hervorhebung des jeweils eigenständigen Marktauftritts von EWR AG und EWR Netz GmbH, unter Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des 7 a Abs. 6 EnWG zu Markenpolitik und Kommunikationsverhalten, grundlegend überarbeitet und aktualisiert (siehe und ). Hierdurch werden eindeutige Verweise zu den Bereichen Vertrieb und Netze mit den jeweiligen Kontaktdaten realisiert. Netzkundenanfragen nicht aktueller Vertriebe werden nur gegen Vorlage einer Einverständniserklärung bzw. gegen Vorlage einer Vollmacht des Netzkunden beantwortet. Sämtliche Anfragen ( , Post) werden in elektronischer Form bzw. physikalisch in der Kundenakte archiviert. 13

14 I.15. Kommunikationsverhalten/Markenpolitik I Rahmenbedingungen Gemäß 7a Abs. 6 EnWG haben Verteilnetzbetreiber, die Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens sind, in ihrem Kommunikationsverhalten und ihrer Markenpolitik zu gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen Verteilnetzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ausgeschlossen ist. Grundsätzlich sind diese Vorgaben seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 4. August 2011 anzuwenden. Eine inhaltliche Konkretisierung der in allgemeiner Form abgefassten Regelungen des 7 a Abs. 6 EnWG hinsichtlich der Umsetzung erfolgte durch die Veröffentlichung der Gemeinsamen Auslegungsgrundsätze III der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Anforderungen an die Markenpolitik und das Kommunikationsverhalten bei Verteilernetzbetreibern vom 16. Juli Um eine zukünftige Verwechslungsgefahr mit der EWR AG auszuschließen und um den Auslegungsgrundsätzen III. der BNetzA zu entsprechen, wurde für die EWR Netz GmbH eine völlig eigenständige Marke entwickelt, die sich in hohem Maße von der Vertriebsgesellschaft unterscheidet. Die wichtigsten Merkmale und Kriterien hierbei sind: - Das Logo der EWR Netz GmbH unterscheidet sich sowohl in der Schreibweise als auch in der Typografie von dem der EWR AG, - Unterscheidung der Farbgebung von den Farben des Logos der EWR AG, - Die Bildmarke der EWR AG findet keinerlei Verwendung im visuellen Signet der EWR Netz GmbH, - Eigener Claim auf die Eigenständigkeit der EWR Netz GmbH und ihre Kompetenzen hinweisen. Zur vorsorglichen Markensicherung wurde die Wort- und Bildmarke ewr netze am 28. Oktober 2013 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen und am 29. November 2013 veröffentlicht. I Umsetzung bei der EWR Netz GmbH in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 Die Umsetzung erfolgte in den Bereichen Außendarstellung (Beschilderungen, Wegweiser, Beschriftung von Firmenfahrzeugen, Briefpapier, Formulare, Internetauftritt etc.) sowie im Bereich der Mitarbeiter der EWR Netz GmbH ( -Adressen, Visitenkarten, Firmenausweise für Kundenbesuche etc.). 14

15 Unterscheidung in der Außendarstellung: - Eigenes Briefpapier, - Eigene Internetseite (eigene Domain), - Eigene Formulare / Kundeninfos (Internet oder in Papierform), - Einrichtung einer eigenen Kundenservicenummer / Telefonzentrale, - Einrichtung einer eigenen Notfallrufnummer, - Eigene Kundenzeitung / Newsletter bzw. bei gemeinsamer Kundenzeitung erfolgt ein eindeutiger Verweis auf die Verantwortlichkeiten, - Eigene VNB-Seiten und ein eigenes Impressum; Unterscheidung auf Ebene der VNB-Mitarbeiter: - Eigene -Anschriften (mit VNB-Domain), eigene Visitenkarten (mit VNB-Logo), - Eigene VNB-Firmenausweise für Kundenbesuche oder Zählerablesung; VNB-Anlagen/-Betriebsgrundstücke: Firmenfahrzeuge: - Beschilderung mit VNB-Logo an Betriebsgebäuden, Wegweisern etc., - Beschilderung mit VNB-Logo an technische Anlagen; - Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit VNB-Logo; Geschäftspapiere und Schriftverkehr Im Bereich Geschäftspapiere und Schriftverkehr verfügt die EWR Netz GmbH über einen eigenständigen Briefbogen, der in der Gestaltung klar von dem der EWR AG zu unterscheiden ist. Die beiden Unternehmen können als Absender nicht miteinander in Verbindung gebracht werden. Passend zum Briefbogen belegt auch die Visitenkarte die Eigenständigkeit der EWR Netz GmbH in Abgrenzung zur EWR AG. Die getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung einer verwechslungssicheren Ausgestaltung des Kundenkontaktes wurden bereits im Punkt I.15 beschrieben. Fahrzeuge und Anlagen Die Firmenfahrzeuge der EWR Netz GmbH werden im Rahmen der Austauschintervalle umgestaltet und an den eigenständigen Unternehmensauftritt angepasst. Somit wird bei Einsatzfahrten für den Kunden als auch für die Verkehrsteilnehmer die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen Mitarbeitern der EWR Netz GmbH und der EWR AG unterbunden. Gleiches gilt auch für die Gestaltung der Wegweiser der EWR Netz GmbH. Hierbei wird das äußere Erscheinungsbild einen klaren und transparenten Bezug zum Netzbetrieb gewährleisten. 15

16 II. Prozessanalyse Es wurden die folgenden Prozesse auf ihre grundsätzliche Diskriminierungsfreiheit und ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben des 8 Abs. 5 EnWG überprüft: - Ausgestaltung des Kundenkontaktes Netz und Vertrieb - Geschäftsprozess für den Netzneuanschluss EEG-Anlage - Geschäftsprozess für die Erweiterung der Netzkapazität durch Ausbaumaßnahmen - Geschäftsprozess für den Lieferantenwechsel - Geschäftsprozess für das Lieferende - Geschäftsprozess für den Lieferbeginn - Geschäftsprozess für die Ersatzversorgung (Beginn und Ende) - Geschäftsprozess für die Zählerstands- und Zählwertübermittlung - Geschäftsprozess für die Stammdatenänderung - Geschäftsprozess für die Geschäftsdatenanfrage - Geschäftsprozess für die Netznutzungsabrechnung - Geschäftsprozess für die Planauskunft - Geschäftsprozess für den Messstellenbetreiberwechsel (WiM) - Geschäftsprozess für den Messdienstleisterwechsel (WiM) Die schriftlichen bzw. graphischen Dokumentationen der Prozesse stehen den verantwortlichen Mitarbeitern in der Form von Arbeitsrichtlinien oder Dienstanweisungen im Intranet bzw. auf dem Abteilungslaufwerk zur Verfügung. III. Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen Im Berichtszeitraum wurden Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms entsprechend dem gesetzlichen Auftrag nach 8 Abs. 5 EnWG der Abteilungen und Mitarbeiter, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs betraut sind, durchgeführt. Auch war der Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Gestaltung und Implementierung von Unbundling relevanten Prozessen und Entscheidungen bereits in der Entwicklungsphase und bis zu deren abschließenden Umsetzung mit in die Prozesse eingebunden. 16

17 Die Überprüfung und Kontrollen ergaben keine Feststellungen und Hinweise auf Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm hinsichtlich der Organisation und der Abläufe bei den Geschäftsprozessen sowie bei der Durchführung des Netzbetriebes. Somit waren keine Gegenmaßnahmen erforderlich bzw. Korrekturen; insbesondere im Hinblick auf personelle Verstöße und daraufhin zu ergreifende personalrechtliche Maßnahmen und Sanktionen ergaben die Überprüfungen und Kontrollen keinen Anlass. IV. Berichterstattung / Prüfungshandlungen Auf Grund der Regelungen im Gleichbehandlungsprogramm sowie der gesetzlichen Bestimmungen des EnWG besteht für den Gleichbehandlungsbeauftragten ein uneingeschränktes Vortrags- und Berichtsrecht hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften zum diskriminierungsfreien Netzbetrieb. Auch besitzt der Gleichbehandlungsbeauftragte gleichzeitig ein uneingeschränktes Einsichts- und Prüfrecht in alle Unbundling relevanten Geschäftsprozesse und -abläufe sowie Arbeitsbereiche der EWR. Die Berichterstattung an den Vorstand der EWR AG bzw. an die Geschäftsführung der EWR Netz GmbH und EWR Neue Energien GmbH erfolgt in der Regel nach durchgeführten Prüfungsmaßnahmen auch dann, wenn keine Feststellungen hinsichtlich Verstößen gegen das Gleichbehandlungsprogramm bzw. die Vorschriften des EnWG getroffen werden konnten. Das Vortragsrecht bei der Unternehmensleitung der EWR AG und der EWR Netz GmbH wurde wahrgenommen. Die Mitarbeiter in den geprüften Bereichen waren jederzeit und ausnahmslos kooperativ und trugen unterstützend bei der Abwicklung und Durchführung von Überwachungshandlungen bei. V. Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms Eine Weiterentwicklung bzw. Veränderung des Gleichbehandlungsprogramms ist aufgrund seines Geltungsbereiches und der Unternehmensstruktur des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens EWR zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich. VI. Schulungskonzept Durch das angewandte Schulungskonzept ist gewährleistet, dass neue Mitarbeiter, die mit Tätigkeiten im Netzbetrieb betraut sind, entsprechende Schulungen erhalten. VI.1. Mitarbeiterfortbildung Zur Sicherstellung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und der gesetzlichen Vorgaben sind für Mitarbeiter, die mit Tätigkeiten im Netzbetrieb befasst sind, Schulungen und Fortbildungen durchgeführt worden. 17

18 Weiterhin werden die Mitarbeiter bei Fachbereichssitzungen und durch das firmeninterne Intranet über die aktuelle Gesetzeslage sowie Änderungen und Neuerungen zeitnah und gezielt unterrichtet und informiert. VI.2. Schulungen des Gleichbehandlungsbeauftragten Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum an folgenden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen: - Informationsveranstaltungen sowie Internetveröffentlichungen der Bundesnetzagentur, - Seminare und Informationsveranstaltungen sowie Internetveröffentlichungen der Verbände VWEW, BDEW; Worms, Vorstand EWR AG Vorstand EWR AG Gleichbehandlungsbeauftragter EWR 18

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