Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Gas-Union GmbH im Jahre 2015

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1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Gas-Union GmbH im Jahre 2015

2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Gas-Union GmbH (GU) ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Seit dem 1. Januar 2006 betreibt die Gas-Union Transport GmbH & Co. KG (GUT) das im Eigentum der GU stehende Erdgastransportsystem. Die Gas-Union Storage GmbH (GUS) betreibt das operative Speichergeschäft hinsichtlich des im Eigentum der GU stehenden Erdgasspeichers Reckrod sowie der Beteiligung der GU am Erdgasspeicher Etzel seit dem 1. Januar Der Bericht betrifft die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der GU vom 12. Dezember 2005 in der Fassung vom 5. Oktober 2015 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes im Tätigkeitsbereich Gas sowie der Umsetzung der Entflechtungsvorgaben für die zuvor von der Gas- Union GmbH betriebenen Untergrunderdgasspeicher. Der Bericht wird vorgelegt von Dr. Tillmann Hosius, dem Gleichbehandlungsbeauftragten der Gas-Union GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, Frankfurt am Main, und ist im Rahmen des Internetauftritts der GU unter veröffentlicht. 2 von 9

3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1. Gleichbehandlungsprogramm Die Geschäftsführung der GU hat am 12. Dezember 2005 das Gleichbehandlungsprogramm in Kraft gesetzt und infolge der EnWG-Novelle 2011 fortgeschrieben. Die Mitarbeiter haben sich schriftlich verpflichtet, die aus dem Gleichbehandlungsprogramm resultierenden Pflichten einzuhalten. Das Gleichbehandlungsprogramm wurde an alle Mitarbeiter verteilt und im Rahmen von Mitarbeiterschulungen mit verbindlicher Teilnahme vorgestellt. Das Programm ist zudem im Intranet der GU an bekannter Stelle hinterlegt. Dienstleister der GUT, der GUS und der GU haben sich schriftlich zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms der GU verpflichtet. Das Gleichbehandlungsprogramm ist am 12. Dezember 2005 erstmals an die Bundesnetzagentur, Abteilung Energieregulierung, Referat E 604 Entflechtung, versandt worden. Mit Schreiben vom 3. April 2009 hat GU die mit dem Wechsel in der Person des Gleichbehandlungsbeauftragten zusammenhängende Neufassung des Gleichbehandlungsprogramms vom 2. April 2009 an die Bundesnetzagentur versandt. Die fortgeschriebene Fassung des Gleichbehandlungsprogramms ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. 2. Gleichbehandlungsbeauftragter Herr Dr. Tillmann Hosius ist Gleichbehandlungsbeauftragter der GU. Er ist Abteilungsleiter des Bereiches Recht, Personal, Compliance, Verwaltung der GU und berichtet in seiner Funktion regelmäßig direkt der Geschäftsführung. Dies gilt auch für Themen des Gleichbehandlungsmanagements. Das Büro des Gleichbehandlungsbeauftragten befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Büros der Geschäftsführung. Somit ist der Gleichbehandlungsbeauftragte nahezu jederzeit in der Lage, der Geschäftsführung zu berichten. Das Thema Entflechtung wird von Geschäftsführung wie Mitarbeitern als sehr wichtig wahrgenommen. 3 von 9

4 Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist gemäß den Angaben im Gleichbehandlungsprogramm per Telefon und zu erreichen. Die Kontaktdaten sind im Gleichbehandlungsprogramm, im Rahmen der Schulung und im Internet bekannt gegeben worden. Der Gleichbehandlungsbeauftragte steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung jederzeit zur Verfügung. Im Berichtsjahr sind keine konkreten Fälle von Mitarbeitern oder sonstigen Personen an ihn herangetragen worden. Auch im Jahr 2015 hat sich der Gleichbehandlungsbeauftragte im Rahmen eines Informationstages durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) themenspezifisch weitergebildet. 3. Gleichbehandlungsbericht 2014 In Bezug auf den Gleichbehandlungsbericht für das Jahr 2014 gab es von Seiten der Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 02. Juli 2015 lediglich den Hinweis, dass der Themenbereich Kommunikationsverhalten und Markenpolitik ggf. später noch einmal aufgegriffen werde, sich darüber hinaus aber kein Anlass für weitere Nachfragen ergebe. II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms Der Umbau der IT-Systemlandschaft wurde unter Einbeziehung des Gleichbehandlungsbeauftragten im Berichtszeitraum weiter fortgesetzt. Die systemseitige Trennung der IT- Anwendungen für das Handelsgeschäft von denen für Netz und Speicher über die bislang etablierte mandantenfähige Trennung hinaus (Handelsgeschäft auf GIP ; Speicher und Netz auf WEM bzw. VMA ) wurde weiter ausgebaut. Das Projekt wird voraussichtlich im Jahr 2017 erfolgreich abgeschlossen. Ständig steigende Anforderungen an ein zeitgemäßes IT- System durch eine Vielzahl abzubildender Geschäftsprozesse und neue regulatorische Vorgaben werden dieses Projekt weiter begleiten und können den Projektabschluss ggf. weiter verzögern. Die im Rahmen dieser Projekte zu Tage getretenen Erkenntnisse haben keine Anhaltspunkte ergeben, die auf eine Diskriminierung Dritter oder eine unzulässige Datenweitergabe hindeuten. 4 von 9

5 Wie schon in den vorangegangenen Jahren wurde auch im Berichtszeitraum das Berechtigungskonzept des Abrechnungs- und des Bilanzkreismanagementsystems überprüft. Hierzu wurden u.a. stichprobeartige Prüfungen bei den Mitarbeitern des Einkaufs, Portfoliomangements und des Vertriebes durchgeführt, wobei keinerlei Mängel festgestellt werden konnten. Gleiches gilt für die Prüfung des Berechtigungskonzepts für die IT- Anwendung Word, Excel, etc. III. Schulungskonzept Das Gleichbehandlungsprogramm wurde im Rahmen von Schulungen insbesondere den neu eingestellten Mitarbeitern vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Im Rahmen der Schulung wurden die allgemeinen geltenden Rahmenbedingungen der Liberalisierung des Energiemarktes erläutert, die Veränderungen durch die EnWG-Novelle erörtert, die organisatorischen Veränderungen im Unternehmen erklärt und das Gleichbehandlungsprogramm vorgestellt. Hierbei wurden insbesondere die Grundsätze der Nichtdiskriminierung vermittelt. Schwerpunkt war dabei der Umgang mit wirtschaftlich sensiblen Informationen. Die praktischen Auswirkungen der Vorgaben der 6 ff. EnWG für die Mitarbeiter in den Fachabteilungen wurden anhand von Fallbeispielen aus den einzelnen Aufgabengebieten konkretisiert. Dabei wurde besonderer Wert auf Beispiele aus dem Bereich Shared Service gelegt. Grundsätzlich sieht das Schulungskonzept neben der einmaligen Schulung aller Mitarbeiter von GU, GUS und GUT (Stand 31. Dezember 2015: insgesamt 92) auch die Auffrischung des Kenntnisstandes der Bestandsmitarbeiter vor. Die Schulung dient dazu, die mit der Einführung von Wettbewerb verbundenen Veränderungen im Umgang mit wirtschaftlich sensiblen Daten allen Mitarbeitern verständlich zu machen und dauerhaft nichtdiskriminierendes Verhalten zu erreichen. Alle im Berichtsjahr neu eingestellten Mitarbeiter wurden geschult. 5 von 9

6 IV. Überwachungskonzept Die geschulten Mitarbeiter und deren Vorgesetzte sind für die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms verantwortlich. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den Gleichbehandlungsbeauftragten auf klärungsbedürftige Sachverhalte anzusprechen. Die Einbindung des Gleichbehandlungsbeauftragten in die Analyse und Anpassung von Geschäftsprozessen ermöglicht ihm, seiner Überwachungsfunktion unmittelbar nachzukommen. GU beschäftigte im Berichtsjahr 88 Mitarbeiter (Stand: 31. Dezember 2015). Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist allen Mitarbeitern persönlich bekannt. Aus diesem Grunde können auftretende Probleme direkt mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten diskutiert und gemeinsam gelöst werden. V. Sonstiges Besonderer Erwähnung bedürfen im Berichtsjahr noch folgende Themen: 1. Neue Mitarbeiter Im Berichtszeitraum wurden bei GU 6 neue Mitarbeiter eingestellt, während drei Mitarbeiter das Unternehmen verließen und ein Mitarbeiter in die Geschäftsführung wechselte. Bei GUT und GUS blieben die Beschäftigtenzahlen unverändert. 2. Aktualisierung der Organigramme Am 1. September 2015 hat Herr Dr. Oliver Malerius den bisherigen Geschäftsführer Hugo Wiemer abgelöst. Die Organigramme von GUS und GUT blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert (vgl. Seite 6/7 des Gleichbehandlungsprogramms vom 5. Oktober 2015 diesem Bericht beigefügt). Die Organigramme zeigen, an welcher Stelle diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben (sog. DNA) wahrgenommen werden. Wir bitten darum, die Organigramme weiterhin vertraulich zu behandeln. 6 von 9

7 3. Umsetzung der Kooperationsvereinbarung VIII GUT setzt die Vorgaben der Kooperationsvereinbarung VIII seit dem 1. Oktober 2015 um. In diesem Zusammenhang wurden die ergänzenden Geschäftsbedingungen aktualisiert und der standardisierte Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entry-exit- System und Transportkunden im Internetauftritt veröffentlicht. 4. Markenpolitik und Kommunikationsverhalten Die durch die EnWG-Novelle 2011 neu eingeführte Vorgabe zur Markenpolitik und zum Kommunikationsverhalten findet auf die GUS gemäß 7b EnWG und auf die GUT gemäß 7a Abs. 7 EnWG keine Anwendung. Zudem sieht Gas-Union aufgrund der besonderen Rolle der GUT (vgl. Ziff. VI. des Berichts) keine Verwechslungsgefahr für die Kunden oder potentiellen Kunden der GUT. 5. Aktualisiertes Gleichbehandlungsprogramm Das Gleichbehandlungsprogramm vom 2. April 2009, zuletzt geändert am 24. März 2014, wurde mit Wirkung zum 5. Oktober 2015 wegen geänderter Geschäftsführung auf der Seite 6 (Organigramm GU) geringfügig überarbeitet. Seitdem ist das Gleichbehandlungsprogramm wegen seiner fortwährenden Aktualität unverändert. Es wurde den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht und ist allen Geschäftskunden und Interessierten über die Internetseite der GU zugänglich. Es liegt diesem Bericht in überarbeiteter Fassung bei. 6. Zertifizierung der Gas-Union Services Die Dienstleistungsmarke der GU, die Gas-Union Services, wurde im Berichtszeitraum gemäß DIN ISO 9001 mit Wirkung zum 02. September 2015 erfolgreich einem Überarbeitungsaudit unterzogen. Neben der Prüfung der Prozesse für interne wie externe Dienstleistungskunden wurde erstmals auch der Abrechnungsprozess für das Netz zertifiziert. Im Jahr 2016 findet ein weiteres Wiederholungsaudit statt. 7 von 9

8 7. Überarbeitung des Regelwerkes der GUS Die GUS, die seit 1. Januar 2013 die Aufgabe des Speicherbetreibers i.s.d. 3 Nr. 9 EnWG in Bezug auf die im Eigentum der GU stehenden Untergrundspeicher Reckrod und Etzel wahrnimmt, hat zum 1. April 2015 die allgemeinen Geschäftsbedingungen der GUS für den Speicherzugang aufgrund geänderter technischer Rahmenbedingungen aktualisiert. Diese sind unter der Internetseite der GUS ( einsehbar. Auch in diesem Berichtsjahr kam es zu keinerlei Beschwerden von Speicherkunden bzw. potenziellen Speicherkunden. 8. Zertifizierung des Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) für den Speicher Reckrod der GUS Im Jahr 2015 wurde eine Zertifizierung des Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) für den Speicher Reckrod durch den DVGW begonnen, die im Jahr 2016 abgeschlossen sein wird. 9. Umsetzung der BEATE-Vorgaben durch die GUS Die Bedingungen der Ziffer 2 lit. d) Satz 6 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur hinsichtlich Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV vom (BEATE) wurden termingerecht umgesetzt und entsprechende Vereinbarungen mit den betroffenen Transportnetzbetreibern abgeschlossen. 10. Dienstleistungsvertrag der GUT Der in 2006 abgeschlossene Dienstleistungsvertrag mit der GUT wurde in 2015 in Zusammenarbeit mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten grundlegend überarbeitet. Insbesondere wurde der Vertrag an die aktuellen Entflechtungsvorgaben, die veränderten Regelungen zur Systemverantwortung ( 16, 16a EnWG) sowie an überarbeitete technische Regelwerke angepasst. 8 von 9

9 11. Zertifizierung des IT-Sicherheitsmanagements Im Monat März des Berichtsjahres wurde das Projekt Zertifizierung des IT- Sicherheitsmanagements gestartet, das darauf abzielt, vertrauliche Daten des Unternehmens, so auch von Netz und Speicher, IT-seitig gegenüber externen wie internen Angriffen systematisch zu schützen. Dadurch sollen die in 11 EnWG, im IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) und im IT- Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur enthaltenen Vorgaben für Energieversorgungsnetze umgesetzt werden. Gas-Union strebt dabei an, nicht nur die Vorgaben der ISO 27001, sondern darüber hinaus die für den sog. Grundschutz vorgegebenen restriktiveren Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erfüllen. Sämtliche Vorbereitungen wurden im Laufe des Berichtsjahres getroffen, so dass nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens im Laufe des Jahres 2016 mit dem Projektabschluss gerechnet wird. VI. Fazit Abschließend sei wiederholt angemerkt, dass seit dem Wegfall des Marktgebietes Gas- Union das theoretische Diskriminierungspotenzial auf dem regionalen Erdgastransportsystem der GUT stark eingeschränkt ist. Mit Ausnahme von sieben Ausspeisepunkten zu Endverbrauchern ist das von GUT betriebene Netz mit vor- bzw. nachgelagerten Netzen verbunden. Folglich betrifft die weit überwiegende Anzahl von Transportvorfällen die Abwicklung interner Bestellungen für die nachgelagerten Netzbetreiber. Hierbei werden dem Shared Service lediglich Informationen über Kapazitäten bekannt, nicht jedoch Informationen über Transportkunden oder Lieferanten. Die Prozesse und Geschäftsabläufe sind bei GU insgesamt so aufgesetzt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zur Vermeidung des verbleibenden Diskriminierungspotenzials kontinuierlich gewährleistet werden kann. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass es auch im Berichtsjahr 2015 zu keinerlei Beschwerden von Netznutzern bzw. Netzinteressenten gekommen ist. Frankfurt am Main, den 17. März 2016 Dr. Tillmann Hosius, Gleichbehandlungsbeauftragter 9 von 9

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