Präambel 3. A. Selbstbeschreibung der Bayernwerk AG und Tochterunternehmen mit Netzbetreiberfunktion nach 7 a Abs. 5 EnWG 3

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1 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der Bayernwerk AG und Tochterunternehmen mit Netzbetreiberfunktion für das Jahr 2016

2 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 A. Selbstbeschreibung der Bayernwerk AG und Tochterunternehmen mit Netzbetreiberfunktion nach 7 a Abs. 5 EnWG 3 1. Selbstbeschreibung / Kennzahlen 3 2. Organisatorische Änderungen 3 B. Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts 4 I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 4 1. Gleichbehandlungsprogramm 4 2. Gleichbehandlungsbeauftragte 4 3. E-Learning / Schulung der Mitarbeiter 5 4. Schulung der Auszubildenden 5 5. Kommunikation mit dem Vorstand 6 6. Interne Kommunikation mit den Mitarbeitern 6 II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprograms 6 1. Prozessprüfungen der e.kundenservice Netz GmbH 6 2. Anfragen und Beratung 7 3. Informationen über neue Preisblätter 7 III. Sanktionen 8 C. Zusammenfassung und Ausblick 8

3 3 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Bayernwerk AG ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach. Der Bericht bezieht sich auf Strom- wie auch auf Gasverteilnetze. Der Berichtszeitraum umfasst die Zeit vom bis zum Der Bericht wird vorgelegt von Frau Claudia Kunstmann, die seit dem zur Gleichbehandlungsbeauftragten der Bayernwerk AG bestellt ist. Der Gleichbehandlungsbericht ist auf der Internetseite der Bayernwerk AG ( und veröffentlicht. A. Selbstbeschreibung der Bayernwerk AG 1. Selbstbeschreibung/Kennzahlen Die Bayernwerk AG ist Verteilnetzbetreiber für die Sparten Strom und Gas. Während das Stromnetz der Bayernwerk AG rund zwei Drittel der Fläche des Freistaates erfasst, betreibt das Unternehmen Gasnetze nur in einigen Regionen Bayerns. Die Bayernwerk AG mit aktuell 2823 Mitarbeitern (ohne Ruhende - Stand ) ist somit Netzbetreiber im Sinne von 3 Ziffer 27 EnWG. Ein Organigramm der Bayernwerk AG ist als Anlage 1 beigefügt. 2. Organisatorische Änderungen Im zurückliegenden Berichtsjahr 2015 wurde - wie berichtet - bei den vier Regionalgesellschaften Avacon AG, Bayernwerk AG, E.DIS AG und HanseWerk AG zusammen mit E.ON Deutschland ein Projekt mit der Zielsetzung gestartet, regulatorisch zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Dazu wurde bis zur Jahresmitte 2016 die neue Struktur der Regionalversorgungsunternehmen abgestimmt, während im zweiten Halbjahr 2016 die Detailplanung sowie die Umsetzungsvorbereitung abgeschlossen wurden. Als Umsetzungszeitpunkt für die finale Umsetzung der neuen Struktur ist die 2. Jahreshälfte 2017 vorgesehen. Im Frühjahr 2017 wurden alle erforderlichen Aufsichtsratsbeschlüsse eingeholt. Die Bundesnetzagentur wurde im Berichtszeitraum über den Fortgang des Projektes informiert und wird auch weiterhin über die Ergebnisse der einzelnen Projektschritte bis zur Umsetzung des Projektes in Kenntnis gesetzt.

4 4 B. Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1. Gleichbehandlungsprogramm Das Gleichbehandlungsprogramm der Bayernwerk AG und ihrer Tochterunternehmen mit Netzbetreiberfunktion vom 16. Dezember 2014 enthält Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Der vorliegende Bericht dient der Umsetzung dieser Maßnahmen. In dem Gleichbehandlungsprogramm wurden die Mitarbeiterpflichten in den Mittelpunkt gestellt sowie das Gleichbehandlungsmanagement konkretisiert. Es ist für alle Mitarbeiter der Bayernwerk AG mit Inkrafttreten verbindlich. Es ist Bestandteil des Organisationshandbuchs und für jeden Mitarbeiter über das Intranet verfügbar. Das Inkrafttreten wurde in einer an alle Mitarbeiter der Bayernwerk AG bekannt gemacht. 2. Gleichbehandlungsbeauftragte Gleichbehandlungsbeauftragte der Bayernwerk AG ist seit dem Frau Claudia Kunstmann. Weiteres Aufgabenfeld von Frau Kunstmann bei der Bayernwerk AG ist die Mitarbeit im Bereich Recht als Referentin. Die Stellung der Gleichbehandlungsbeauftragten entspricht den Anforderungen des 7a Abs. 5 EnWG. Ihre Unabhängigkeit wurde entsprechend den Vorgaben der BNetzA durch die Konkretisierung der Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten im Gleichbehandlungsprogramm sichergestellt. Danach besitzt die Gleichbehandlungsbeauftragte ein direktes Vortragsrecht beim Vorstand der Bayernwerk AG. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist in Ausübung dieser Funktion weisungsfrei und dem Vorstand direkt unterstellt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte der Bayernwerk AG nimmt seit ihrer Bestellung an dem informellen Arbeitskreis Gleichbehandlung teil, dem alle Gleichbehandlungsbeauftragten der regionalen Verteilnetzbetreiber des E.ON-Konzerns und der Koordinator für Gleichbehandlung der e.kundenservice Netz GmbH angehören. Der Arbeitskreis dient dem Informationsaustausch und der Koordination bzw. der Findung netzbetreiberübergreifender Lösungen von Gleichbehandlungsfragen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei allen E.ON- Verteilnetzbetreibern sämtliche Gleichbehandlungsfragen einheitlich umgesetzt werden.

5 5 Der Arbeitskreis führt regelmäßige Telefonkonferenzen im 2-Wochen-Rhythmus durch sowie halbjährliche Workshops zu ausgewählten Gleichbehandlungsthemen. Zudem nimmt regelmäßig mindestens einer der Gleichbehandlungsbeauftragten der Gruppe an der jährlichen BDEW-Veranstaltung zur Gestaltung des Gleichbehandlungsberichts teil und berichtet im Arbeitskreis ausführlich über die Ergebnisse. 3. E-Learning/Schulung der Mitarbeiter Einen Schwerpunkt bei der Sicherstellung der Gleichbehandlung bildet die Schulung der Mitarbeiter. Die Führungskräfte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der relevanten Regeln des EnWG zu unterweisen. Dabei steht ihnen die Gleichbehandlungsbeauftragte beratend zur Verfügung. Wie bereits im Gleichbehandlungsbericht für das Jahr 2015 dargestellt, wurde von den Gleichbehandlungsbeauftragten der E.ON-Gruppe ein Schulungskonzept in einem E-Learning-Programm umgesetzt. Ende Januar 2016 wurde die flächendeckende Schulung der Mitarbeiter der Bayernwerk AG mit einer Teilnahmequote von 89,3% abgeschlossen. Die Teilnahme an der Schulung wurde IT-seitig erfasst. Das E-Learning steht weiterhin im Intranet der Bayernwerk AG als kostenlose Fortbildungsmaßnahme für Neu-/Quereinsteiger sowie Interessierte zur Verfügung. Das E-Learning-Programm behandelt folgende Inhalte: Was bedeutet das: gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer? Wen müssen Sie in welchen Situationen gleich behandeln? Wie gehen Sie mit aus Sicht der Entflechtung kritischen Informationen um? Wie kann Sie der Gleichbehandlungsbeauftragte dabei unterstützen? Welche Pflichten haben Sie gegenüber dem Gleichbehandlungsbeauftragten? 4. Schulung der Auszubildenden Im September 2016 wurde den neuen ostbayerischen - Auszubildenden der Bayernwerk AG im ersten Lehrjahr im Rahmen einer etwa 30 minütigen Schulung das Gleichbehandlungsprogramm mit den daraus für die einzelnen Mitarbeiter resultierenden Verpflichtungen anhand von praktischen Beispielen erläutert. Die entsprechende Schulung der oberfränkischen Auszubildenden im ersten und zweiten Lehrjahr des Ausbildungszentrums Bayreuth erfolgte im Rahmen einer etwa 30 minütigen Online-Konferenz. Die Schulungen sind für die Auszubildenden verpflichtend, die Teilnahme wird unterschriftlich dokumentiert.

6 6 5. Kommunikation mit dem Vorstand Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat uneingeschränkten Zugang zum Vorstand und berichtet in dieser Funktion dem Vorstand direkt. 6. Interne Kommunikation mit den Mitarbeitern Zur Sicherstellung der internen Kommunikation sind in dem allen Mitarbeitern über das Bayernwerk Intranet zugänglichen Gleichbehandlungsprogramm die Kontaktdaten der Gleichbehandlungsbeauftragten angegeben. Die Gleichbehandlungsbeauftragte steht den Mitarbeitern mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen und Abläufen jederzeit als Ansprechpartnerin und Beraterin zur Verfügung. II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms 1. Prozessprüfung e.kundenservice Netz GmbH Die Gleichbehandlungsbeauftragte wurde vom Vorstand der Bayernwerk AG beauftragt, auch die e.kundenservice Netz GmbH bezüglich der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu überwachen. Die e.kundenservice Netz GmbH ist für alle von ihr wahrgenommenen Tätigkeiten zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung gemäß 6 ff. EnWG verpflichtet. Das Gleichbehandlungsprogramm der Bayernwerk AG gilt in vollem Umfang für alle Mitarbeiter der e.kundenservice Netz GmbH entsprechend. Die e.kundenservice Netz GmbH hat diese vorgenannten Anforderungen in vollem Umfang auch den von ihr beauftragten nachgelagerten Dienstleistern aufzuerlegen. Zudem hat die e.kundenservice Netz GmbH einen Gleichbehandlungskoordinator ernannt, der die Gleichbehandlungsbeauftragte bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützt. Am erfolgte bei der e.kundenservice Netz GmbH als zentralem Service-Dienstleister der E.ON-Netzbetreiber durch die Gleichbehandlungsbeauftragten der Hansewerk AG und der Bayernwerk AG eine ganztägige Prüfung auf die Anforderungen der Gleichbehandlung. Die Prüfung erfolgte auch in Vertretung für die Netzbetreiber AVACON AG, E.DIS AG und Westfalen-Weser Netz GmbH. Im Fokus der Prüfung stand erneut das zentrale Prozessmodell, in dem alle von e.kundenservice Netz GmbH erbrachten Dienstleistungen als End-to-Endprozess fachbereichsübergreifend erfasst sind. Der aktuelle Implementierungsstand und die Weiterentwicklung gegenüber dem Jahr 2015 wurden vorgestellt. Alle bereits implementierten Prozesse sind elektronisch erfasst, jedem Mitarbeiter zugänglich und können hinsichtlich besonderer Anforderungen (z.b. Datenschutz, Compliance, Unbundling) zentral erfasst, transparent benannt und nach Wichtigkeit klassifiziert werden.

7 7 Anhand konkreter Beispiele wurde sodann für die Kundenkontaktprozesse das fachbereichsübergreifende Change-Management im zentralen Prozessmodell erläutert. Die beteiligten Personen, die Art und Weise der Erarbeitung von Anpassungen und Änderungen sowie die in 2016 bearbeiteten Themen und die daraus erfolgten Prozessanpassungen wurden vorgestellt und diskutiert. Weiterhin wurden die Prozesse des Forderungsmanagements auf die Anforderungen der Gleichbehandlung geprüft. Das Forderungsmanagement ist für die Forderungsbearbeitung für die Netzkunden (Lieferanten, Endverbraucher mit eigener Netznutzung und Einspeiser) zuständig. Darüber hinaus obliegt dem Forderungsmanagement die Betreuung von Insolvenzen. Die einzelnen Prozesse für das außergerichtliche Mahnverfahren und das gerichtliche Beitreibungsverfahren wurden detailliert für jeden Prozessschritt geprüft. Hierbei wurden die Muster für Mahnschreiben eingesehen und die Wertgrenzen, die im Verfahren zu treffenden Entscheidungen sowie die Letztentscheidungskompetenzen der Netzbetreiber detailliert erörtert. Sämtliche Prüfungen boten keine Veranlassung zu Beanstandungen. 2. Anfragen und Beratung Im Berichtsjahr 2016 wurden von Marktteilnehmern und Netzkunden keine Beschwerden direkt an die Gleichbehandlungsbeauftragte gerichtet. Die meisten Anfragen und Beratungen von Mitarbeitern im Unternehmen betrafen die Umsetzung der Unbundling-Vorgaben im Arbeitsalltag. Dabei wurde konsequent auf die strikte Trennung von Netz- und Vertriebsaktivitäten hingewirkt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die deutliche Abgrenzung von Netz und Vertrieb beim Marktauftritt, die Verwendung von Informationen ( 6a EnWG) und die Einhaltung des Verbotes personeller Verflechtungen ( 7a Abs. 2 EnWG). 3. Information über neue Preisblätter Ab dem 1. Januar 2016 galten neue Netznutzungsentgelte für Strom bzw. Gas. Die für die Bayernwerk AG von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2016 wurde fortgeschrieben und ist in Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz bzw. zum Gasverteilnetz der Bayernwerk AG umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte wurden ab dem 1. Januar 2016 angewandt. Die entsprechenden Netzentgelte wurden den Netznutzern durch Veröffentlichung im Internet zeitgleich bekannt gegeben. Alle Prozesse im Zusammenhang mit der Netzentgeltkalkulation und der diskriminierungsfreien Veröffentlichung der Preisblätter im Internet sind im Bereich Netzwirtschaft gebündelt. Alle beteiligten Mitarbeiter werden regelmäßig dahingehend unterwiesen, dass noch nicht im Internet veröffentlichte Netzentgelte wirtschaftlich vorteilhafte Informationen darstellen, die vor ihrer Veröffentlichung nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden dürfen. Der gesetzeskonforme, diskriminierungsfreie Umgang mit diesen Daten ist sichergestellt. Alle Veröffentlichungspflichten des Verteilnetzbetreibers gemäß Leitfaden der BNetzA wurden im Jahr 2016 eingehalten.

8 8 III. Sanktionen Das Gleichbehandlungsprogramm hat bei der Bayernwerk AG die Qualität einer Geschäftsanweisung. Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm stellen somit eine Verletzung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen dar. Da die Schwelle bei arbeitsrechtlichen Sanktionen relativ hoch ist und solche insoweit eher bei schwereren Verstößen in Betracht kommen, sieht das neue Gleichbehandlungsprogramm bei kleineren Verstößen Sanktionselemente wie beispielweise Nachschulungen oder Abhilfe- bzw. Kontrollmechanismen vor. Im Berichtszeitraum mussten keine Sanktionen verhängt werden. Teil C: Zusammenfassung und Ausblick Neben der Begleitung des Projekts zur Schaffung regulatorisch zukunftssicherer Strukturen der Regionalversorgungsunternehmen ist für das Jahr 2017 geplant, eine Prozessprüfung bei einem Servicecenter des Dienstleisters e.dialog Netz GmbH durchzuführen, welches der e.kundenservice Netz GmbH nachgelagert ist. Dort sollen die Kundenkontaktprozesse der e.kundenservice Netz GmbH auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung geprüft werden. Im Berichtszeitraum hat die Gleichbehandlungsbeauftragte darüber hinaus mit der Entwicklung eines Flyers Gleichbehandlung & Entflechtung nach dem Energiewirtschaftsgesetz Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer begonnen. Der Flyer soll über - die Hintergründe und Zielsetzung der Entflechtungsvorschriften, - die Bedeutung der Entflechtungsvorschriften für die Bayernwerk AG - die Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten - und die Verpflichtungen für den Mitarbeiter aus dem Gleichbehandlungsprogramm informieren. Daneben sind die Kontaktdaten der Gleichbehandlungsbeauftragten aufgeführt und die Fundstellen der Regelung zum Gleichbehandlungsprogramm. Auch ein Hinweis auf das E-Learning Gleichbehandlung nach dem Energiewirtschaftsgesetz soll enthalten sein, verbunden mit der Aufforderung, diese Dokumente durchzuarbeiten und in Zweifelsfragen die Gleichbehandlungsbeauftragte zu kontaktieren. Dieser Flyer soll jedem Mitarbeiter beim Bayernwerk bei der Einstellung durch den Personalbereich ausgehändigt werden. Regensburg, 31. März 2017 Claudia Kunstmann

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