Gleichbehandlungsbericht 2013

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1 nach 7a Abs. 5 EnWG für die Unternehmen e.wa riss GmbH & Co. KG Freiburger Straße Biberach und e.wa riss Netze GmbH Freiburger Straße Biberach

2 Präambel Mit diesem Bericht kommen die e.wa riss GmbH & Co. KG und die e.wa riss Netze GmbH ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht ist in 3 Teile untergliedert und befasst sich im Teil A mit der Änderung der Unternehmensorganisation, im Teil B mit den Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes sowie über einen Ausblick der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten im Teil C, die im Wesentlichen zur Erreichung der Ziele des EnWG beitragen. Der Gleichbehandlungsbericht nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG wird hiermit der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg genauso wie der interessierten Öffentlichkeit zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen zur Gewährleistung des diskriminierungsfreien Netzbetriebs vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom bis Er ist im Internet in nicht personenbezogener Form unter sowie unter veröffentlicht. Seite 2 von 9

3 Teil A: Änderungen der Unternehmensorganisation Die Stelle der Geschäftsführung bei der Netzgesellschaft war in der zweiten Hälfte 2013 nicht besetzt; die Aufgaben übernahmen die Prokuristen der Netzwirtschaft und der Technik. Zum wurde die Geschäftsführerstelle der Netzgesellschaft wieder besetzt. Mitte des Jahres wechselte auch die Geschäftsführung bei der Muttergesellschaft. Die beiden Gesellschafter bestellten einen Geschäftsführer und eine Prokuristin interimsweise in die Geschäftsführung bis die Geschäftsführerstelle zum wieder besetzt werden konnte. Netzwirtschaft mit Azubi 16,24 Geschäftsführung n. n. Assistenz 1 Gesamt- 41,29 Technik mit technischer Assistenz 2,4 Netzkundenbetreuung Netznutzungsabrechnung Netzzugang Arbeitsvorbereitung Controlling Lager Einkauf/ Materialwirtschaft Team Bau 10,15 Planung/ Projektierung Baubetreuung/ Abwicklung Vermessung Ausarbeitung Planauskunft Team Betrieb 11,5 Inspektion Wartung Instandhaltung Insgesamt beschäftigte die e.wa riss Netze am Mitarbeiter. Bei der Muttergesellschaft e.wa riss GmbH & Co. KG waren zum gleichen Stichtag 38 Mitarbeiter beschäftigt, wobei die Bereiche Personal, Buchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Revision/Gleichbehandlung mit 13 MAK ihre Dienstleistungen auch für die e.wa riss Netze erbrachten. Es ist sichergestellt, dass die e.wa riss Netze über die erforderliche Ausstattung in materieller, personeller, technischer und finanzieller Hinsicht verfügen, um tatsächliche Entscheidungsbefugnisse nach 7a Abs. 4 Satz 1 ausüben zu können. Seite 3 von 9

4 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes 1. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements Das am veröffentlichte, neu überarbeitete Gleichbehandlungsprogramm ist in der Infothek im betriebsinternen Intranet allen Mitarbeitern zugänglich. Infolge der Novellierung des EnWG vom und bereits durchgeführter organisatorischer Änderungen durch die Mandantentrennung war es notwendig geworden, das Gleichbehandlungsprogramm neu aufzulegen. Das ursprüngliche Team Energieabrechnung fungiert nicht mehr als Shared Service Team, sondern ist ausschließlich für die Abrechnung der gelieferten Energie an die Kunden verantwortlich. 2. Gleichbehandlungsbeauftragte/-Stelle Auch im Berichtsjahr 2013 nahm die Gleichbehandlungsbeauftragte ihre Aufgabe unverändert wahr. Sie ist erreichbar unter: Sieglinde Dietze Revision e.wa riss GmbH & Co. KG Freiburger Straße Biberach an der Riß Telefon: sdietze@ewa-riss.de Die Stelle der Gleichbehandlung ist als Stabstelle bei der Geschäftsführung der Muttergesellschaft eingerichtet. Frau Dietze berichtet direkt an die Geschäftsführungen der beiden Unternehmen. Sie ist gleichzeitig Ansprechpartnerin in Fragen der Entflechtung für alle Mitarbeiter. Neben ihrer Funktion als Gleichbehandlungsbeauftragte und Datenschutzbeauftrage ist sie auch verantwortlich für das Risikomanagement und die Revision im e.wa riss Konzern und den Stadtwerken Biberach. Seite 4 von 9

5 3. Fortbildung Die Gleichbehandlungsbeauftragte nahm an Sitzungen des Arbeitskreises Unbundling Compliance der EnBW teil. Themen im vergangenen Jahr waren u. a.: Inhalte des Erfahrungsaustausch für Gleichbehandlungsbeauftragte des bdew im September in Leipzig die Anforderungen an die Markenpolitik und das Kommunikationsverhalten für die vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen sowie deren Umsetzung in den EnBW-Gesellschaften Kundenbeschwerden aufgrund missverständlichen Kommunikationsverhaltens 4. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms 4.1 Kommunikationsverhalten am Beispiel des Zählerwechselprozesses Die e.wa riss Netze ist allein verantwortlich für die Zählerwechselprozesse in den Sparten Strom und Gas. Das Team der Netzwirtschaft filtert jährlich die nach Eichfrist abgelaufenen Gaszähler; die Anzahl der neu benötigten Gaszähler wird ausgeschrieben; den Austausch der Zähler führt die bei der Vergabe beauftragte Fremdfirma durch, die zuvor speziell unterwiesen wurde. Das Regierungspräsidium Tübingen, insbesondere das Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg führte bei der e.wa riss Netze im Berichtsjahr eine Überwachung der Gasabrechnung nach 10 Abs. 2 Nr. 3 der Eichordnung unter Anwendung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 durch, wobei auf das Umrechnungsverfahren, die Festlegung der Temperatur, die Ermittlung des Luftdrucks, die Effektivdrücke, die Zustandszahlen, die Ermittlung des für die Abrechnung verwendeten Brennwerts, Stichproben bei den Jahres- und Monatsabrechnungen besondere Beachtung gelegt wurde. Den Anstoß zum Stromzählerwechsel gibt das Dienstleistungsunternehmen, mit dem die e.wa riss Netze einen Betriebsführungsvertrag abgeschlossen hat. Hierbei wendet die e.wa Seite 5 von 9

6 riss Netze das Verfahren zur Stichprobenprüfung von Elektrizitätszählern und von elektrischen Zusatzeinrichtungen an. 4.2 Kommunikationsverhalten am Beispiel des öffentlichen Auftretens Bei Messen präsentieren sich beide Unternehmen auf einem gemeinsamen Stand; die Mitarbeiter tragen Kleidung mit dem entsprechenden Logo der Netzgesellschaft oder dem Logo der Muttergesellschaft, die sich deutlich von einander unterscheiden. Sie benutzen bei ihrer Beratung jeweils den Unternehmen eigens zugeordnete PCs und bei öffentlichen Vorträgen arbeitet jede Gesellschaft mit ihrer eigenen unverkennbaren Präsentationsvorlage. Netzthemen, wie beispielsweise für Bauherren Fragen zum Hausanschluss, werden durch die e.wa riss Netze vorgestellt. Geht es um Fragen zur Energieeinsparung oder Informationen über den Energieverbrauch, ist der Vertrieb der e.wa riss aktiv. Die Kunden erkennen bereits am Auftreten, wer für sie mit einer Netzanfrage oder wer für sie mit einer Tarifberatung zuständig ist. Insbesondere wird hier auf die Ausführungen zur Markenpolitik und Kommunikationsverhalten im vorangegangenen Berichtsjahr verwiesen. Die Mutter- und Tochtergesellschaft werden von den Kunden in der Stadt und im Umland getrennt als eigenständige Unternehmen wahrgenommen. 4.3 Rentabilitätskontrolle Im Hinblick auf die Rentabilität war bis Mitte des Jahres 2013 für sämtliche Ausgaben in allen Sparten der Netzgesellschaft und bis ins 1. Quartal der Muttergesellschaft zu entscheiden, egal ob es sich um Einzelmaßnahmen für Investitionen oder Unterhaltungsaufwendungen handelte, ob die Maßnahme unter ein Geschäft der laufenden Verwaltung fiel. Kriterien zur Beurteilung für die Notwendigkeit einer Maßnahme waren deren sachliche/finanzielle Bedeutung und Häufigkeit. Im Rahmen der Unterschriftenregelung wurde die Zulässigkeit der Einzelmaßnahmen kontrolliert; teilweise mussten größere Einzelmaßnahmen durch den Aufsichtsrat genehmigt werden. Die Gleichbehandlungsbeauftragte stellte fest, dass bei diesen Maßnahmen die Kontrollrechte der Muttergesellschaft nicht missbraucht wurden und keine wirtschaftlich relevanten Informationen der Netzgesellschaft für wettbewerbliche Zwecke an das Team Markt der Seite 6 von 9

7 Muttergesellschaft geflossen sind. 4.4 Betriebsführungsvertrag für die Sparte Strom Für den zum abgelaufenen Dienstleistungsvertrag über die Betriebsführung Strom war eine offene europaweite Ausschreibung der Dienstleistung erforderlich. In einem zweistufigen Verfahren wurde zuerst die Interessensbekundung erhoben ohne nähere Angaben bezüglich der geforderten Leistungen jedoch bereits mit einem Qualifikationsnachweis; in einem zweiten Schritt wurde an qualifizierte Bewerber das Leistungsverzeichnis versandt. Ein neuer Dienstleistungsvertrag wurde zum für fünf Jahre mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossen. 4.5 Technisches Sicherheitsmanagement (TSM-Zertifizierung) nach G 1000 und W 1000 Im Mai 2013 wurde der e.wa riss Netze bestätigt, dass sie die Anforderungen nach G 1000 an die Qualifikation und die Organisation für den Betrieb von Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgungsanlagen) erfüllt hat. Ebenso hat sie die Anforderungen nach W 1000 an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern, bezogen auf das Wassernetz der e.wa riss erfüllt. Die e.wa riss nahm ebenfalls am TSM-Zertifizierungsprozess teil; ihr wurde bestätigt, dass ihre Prozesse den Anforderungen nach W 1000 in Bezug auf Wassergewinnungs-, Wasseraufbereitungs- und Wasserspeicheranlagen entsprechen. Alle Bestätigungen sind fünf Jahre gültig. Im allgemeinen Teil der Prüfung über die Aufbau- und Ablauforganisation mussten auch entflechtungsrelevante Fragen beantwortet werden. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat das Projekt insbesondere bei der verursachungsgemäßen Abgrenzung der Kosten zwischen Netzgesellschaft und Muttergesellschaft begleitet. 4.6 Abschaltmanagement in der Sparte Strom Die e.wa riss Netze haben im Berichtsjahr mit der Netze BW als ihrem vorgelagerten Netzbetreiber eine Vereinbarung nach dem BDEW/VKU-Muster über die Anwendung des Praxisleitfadens für unterstützende Maßnahmen von Stromnetzbetreibern abgeschlossen. Seite 7 von 9

8 Als nachgelagerter Netzbetreiber ist die e.wa riss Netze über Mittelspannungsabgänge an das Mittelspannungsnetz der Netze BW angeschlossen. Zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Vorgehens ist die e.wa riss Netze in das Abschaltmanagement der Netze BW integriert, das eine Lastreduzierung durch temporäres Abschalten von 110-kV Mittelspannungstransformatoren vorsieht. Im Berichtsjahr waren keine Abschaltungen im Netz der e.wa riss Netze erforderlich. 5. Schulungskonzept Die neuen Mitarbeiter werden bei der Erstschulung über die Ziele der Entflechtungsvorgaben informiert; sie lernen die verschiedenen Wertschöpfungsstufen in der vertikal integrierten Muttergesellschaft e.wa riss kennen und erfahren, dass Transparenz, Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionen oberstes Gebot der Entflechtung sind. Der regulierte Monopolbereich der e.wa riss Netze darf nicht zu Gunsten oder zu Lasten eines Marktteilnehmers in den Wettbewerb eingreifen; er darf keinen Lieferanten benachteiligen oder bevorzugen. Das im Wettbewerb mit anderen Strom- und Gaslieferanten stehende Team Markt mit dem Team Energieabrechnung darf weder wirtschaftlich vorteilhafte Netzinformationen aus der e.wa riss Netze nachfragen noch erhalten. Neue Mitarbeiter des Teams Administration, das als Shared Service fungiert, werden darauf hingewiesen, dass sie bei der Ausübung von Tätigkeiten in Bezug auf die Strom- und Gassparte für die e.wa riss Netze den fachlichen Weisungen der Geschäftsführung der e.wa riss Netze unterliegen. Für jeden Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, bei individuellen Sachverhalten, die Gleichbehandlungsbeauftragte zu kontaktieren. Die Schulungen werden nach wie vor als verpflichtende Präsenzschulungen abgehalten. 6. Überwachungskonzept Die Gleichbehandlungsbeauftragte erfragt in regelmäßigen Gesprächen mit den Mitarbeitern und den Prozessbevollmächtigten die diskriminierungsanfälligen Abläufe. Entsprechend der Vorgaben aus 7a Abs. 5 EnWG hat sie das Recht zur Einsichtnahme in die laufenden und geplanten Geschäftsprozesse sowie Zugang zu allen für ihre Tätigkeit erforderlichen Daten. Seite 8 von 9

9 Teil C: Ausblick Als vorrangiges Thema für 2014 stehen bei der e.wa riss und der e.wa riss Netze die Überprüfung der IT-Kennungen sowie Zugriffsberechtigungen auf die Systeme an. Dabei werden sowohl Kriterien nach Entflechtungskonformität als auch datenschutzrechtliche Erfordernisse für die Bestimmung der jeweiligen Rollenzuordnung für die verantwortlichen Mitarbeiter besondere Beachtung finden. Biberach, den Gleichbehandlungsbeauftragte Seite 9 von 9

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