Gleichbehandlungsbericht 2012
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- Inken Schäfer
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1 Gleichbehandlungsbericht 2012 vorgelegt von GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen 1 von 12
2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 1. Rechtliche / operationelle Entflechtung 5 2. Informatorische Entflechtung 6 3. Kommunikationsverhalten und Markenpolitik 7 4. Maßnahmen Gleichbehandlungsbeauftragte Sanktionen und Beschwerden 12 2 von 12
3 Präambel Der Gleichbehandlungsbericht umfasst den rechtlich selbständigen Netzbetreiber GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen - nachstehend GWN sowie die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Gesellschaften: GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH & Co. KG, Höxter Diese Gruppe von Unternehmen wird nachstehend für Zwecke des Gleichbehandlungsprogramms GELSENWASSER-Gruppe genannt. Mit diesem Gleichbehandlungsbericht kommen die vorstehenden Gesellschaften, die zum vertikal integrierten Unternehmen GELSENWASSER AG zählen, ihren Verpflichtungen aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht betrifft den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2012 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts im Tätigkeitsbereich Gas. Das Gleichbehandlungsprogramm wurde aufgrund von Veränderungen im Konzern und insbesondere in der Struktur der GWN seit Inkrafttreten des bisherigen Gleichbehandlungsprogramms aktualisiert und in 2012 in Kraft gesetzt. Es spiegelt die aktuelle Struktur der vom Gleichbehandlungsprogramm umfassten Gesellschaften wider. Das Gleichbehandlungsprogramm wurde den Mitarbeitern elektronisch zur Verfügung gestellt und ist im konzernweiten Intranet publiziert. Der Bericht wird von der Gleichbehandlungsbeauftragten Ingrid Beck vorgelegt. Kontaktdaten: Ingrid Beck GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen Tel.: 0209 / Fax: 0209 / ingrid.beck@gw-energienetze.de 3 von 12
4 Der Bericht ist im Internet unter veröffentlicht sowie auf den Homepages der von diesem Gleichbehandlungsbericht erfassten Gesellschaften. Die GELSENWASSER AG ist auch an Gesellschaften beteiligt, die über Erdgasspeicher verfügen. Die Beteiligungsanteile betragen maximal 25 %. Die GWN betreibt keine Speicheranlagen im Sinne des 3 Nr. 31 EnWG, zu denen der Zugang technisch und wirtschaftlich für einen effizienten Netzzugang im Hinblick auf die Belieferung von Kunden erforderlich ist, und ist an solchen auch nicht beteiligt. Von den oben genannten Gesellschaften verfügen die Gesellschaften GELSENWASSER AG Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH & Co. KG Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG GELSENWASSER Energienetze GmbH über eigenes Personal und somit über eigene entflechtungsrelevante Geschäftsprozesse. Die GWN wirkt darauf hin, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung der GELSEN- WASSER-Gruppe auch auf die Pachtnetze und im Rahmen der für den Netzbetreiber zu erbringenden Dienstleistungen angewendet werden. Das Gleichbehandlungsprogramm der GELSENWASSER-Gruppe aus dem Jahr 2011 bildet die Grundlage für die in 2012 ergriffenen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebes. Durch den nachstehenden Bericht werden diese Maßnahmen dargelegt. 4 von 12
5 1. Rechtliche / operationelle Entflechtung GWN nahm zum als rechtlich selbständige Gesellschaft ihre Aktivitäten als Gasnetzbetreiber auf und wurde zum zu einer sogenannten großen Netzgesellschaft, die über Netzeigentum in 45 Konzessionsgebieten verfügt, umstrukturiert. Der Netzbetrieb für die Gasnetze der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar Gasversorgung Hünxe GmbH, Hünxe Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH & Co. KG, Höxter wird von der GWN weiterhin im Rahmen einer Pacht durchgeführt. Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochter der GELSENWASSER AG. Die gesellschaftsrechtliche Organisation blieb im Berichtszeitraum unverändert. Die im EnWG 2011 geforderte erforderliche Ausstattung des Netzbetreibers in personeller, materieller, technischer und finanzieller Hinsicht, um tatsächliche Entscheidungsbefugnisse effektiv ausüben zu können, ist sichergestellt. Zum betreute die GWN 134 Tsd. Gaszählpunkte. Zum gleichen Zeitpunkt waren 195 Mitarbeiter bei der GWN über einen Arbeitsvertrag beschäftigt sowie weitere 9 Mitarbeiter durch Gestellungsvertrag. Die Mitarbeiter nehmen eine Vielzahl von Netzbetreiberaufgaben direkt in der Netzgesellschaft wahr. Darunter fallen auch die in der Konkretisierung der gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen in 6 bis 10 EnWG vom 21. Oktober 2008 genannten diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben. Eine Ausnahme gilt aufgrund der großen räumlichen Entfernung für die Steuerung des Netzes am Standort Höxter. 5 von 12
6 Die Aufgabenstruktur stellt sich wie folgt dar: Von den vertikal integrierten Unternehmen nehmen folgende Gesellschaften dienstleistende Tätigkeiten wahr: GELSENWASSER AG Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH Der Dienstleistungsvertrag mit den Stadtwerke Kalkar GmbH wurde aufgehoben, da die Mitarbeiter, die Dienstleistungen für GWN erbracht haben, nunmehr unmittelbar bei der GWN im Rahmen einer Personalgestellung tätig sind. Unterstützende Leistungen werden je nach erteiltem Auftrag von Dienstleistern erbracht. 2. Informatorische Entflechtung Die im neuen Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Verfahrens- und Verhaltensweisen wurde im Rahmen von zwei Veranstaltungen geschult. Alle neu von den Entflechtungsbestimmungen betroffenen Mitarbeiter sind in Schriftform über das Gleichbehandlungsprogramm und die Richtlinie informiert und auf die Wahrung der Vertraulichkeit und die Einhaltung der Regelungen zum diskriminierungsfreien Handeln verpflichtet worden. Eine gesonderte Intranet-Seite der GELSENWASSER AG steht darüber hinaus den Mit- 6 von 12
7 arbeitern zur Information zum Thema Gleichbehandlung mit entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. 3. Kommunikationsverhalten und Markenpolitik 7a EnWG Ziff. 6 bestimmt, dass Verteilernetzbetreiber, die Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens sind, in ihrem Kommunikationsverhalten und ihrer Markenpolitik zu gewährleisten haben, dass eine Verwechslung zwischen Verteilernetzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ausgeschlossen ist. Nachstehend kommen wir der Aufforderung der Regulierungsbehörden zur Darlegung der Maßnahmen in diesem Gleichbehandlungsbericht zum nach. Wie bereits im letzten Gleichbehandlungsbericht dargelegt, wurde für die Umsetzungen der Anforderung der aus 7a Ziff. 6 EnWG im Hinblick auf das Kommunikationsverhalten und der Markenpolitik eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Shared-Service-Bereiches Unternehmenskommunikation installiert. Zunächst hat die Arbeitsgruppe die Prüfung von Kommunikationskanälen im Hinblick auf Verstöße gegen die Gemeinsamen Auslegungsgrundsätze III der Regulierungsbehörden beauftragt. Insbesondere wurden die Internetauftritte der Konzerngesellschaften, Produktbroschüren und Pressemitteilungen geprüft. Der hierbei festgestellte Änderungsbedarf wurde bereits umgesetzt. Der Internetauftritt der GWN wurde überarbeitet und wird in geänderter Darstellung bis Mitte 2013 online gehen. Die Fahrzeuge der GWN sind bereits mit der GWN-Kennzeichnung versehen. GWN hat bereits von Beginn an im Jahre 2007 eine Vielzahl von Maßnahmen hinsichtlich eines von den Vertriebsaktivtäten abgegrenzten Kommunikationsverhaltenes durchgeführt. So startete GWN im Jahr 2007 mit einem eigenen Internetauftritt, der sich auch in der Gestaltung und Farbgebung erheblich vom Auftritt der Vertriebsgesellschaften im vertikal integrierten Unternehmen abgrenzt. Auch die Adresse hat keinen Bezug zu den Vertriebsgesellschaften. 7 von 12
8 Das Logo der Vertriebsgesellschaft der GELSENWASSER AG gestaltet sich wie folgt: Das Logo der GWN ist derzeit wie folgt gestaltet: und wird sich im neuen Internetauftritt wie folgt präsentieren: Die Konzern-Kommunikationsrichtlinie wurde im Dezember 2012 aktualisiert und schließt die GWN nun nicht mehr ein. Geschäftspapiere und Werbemittel als besonders relevante Bereiche des Kommunikationsverhaltens wie z.b. Briefe, Preislisten, Ablesekarten und Faxe, Verträge und Vertragsunterlagen, Anzeigen in Zeitschriften und Zeitungen sind insoweit von der Möglichkeit einer Verwechselung von Netzbetrieb und vertrieblichen Aktivitäten ausgeschlossen, als 8 von 12
9 hier die Kommunikation getrennt unter Verwendung der jeweiligen Firmenbezeichnung und weiterer die Unternehmen kennzeichnende Informationen erfolgt. Presseartikel der GWN beinhalten keine Hinweise auf die integrierten Vertriebe und gemeinsame Presseartikel werden nicht veröffentlicht. Auch für Veröffentlichungen in hauseigenen Magazinen wird im Shared-Service-Bereich Unternehmenskommunikation auf die zwischen Vertrieb und Netz getrennte Darstellung geachtet. Eigenpublikationen des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens wie z.b. Kundenzeitschriften sind verwechslungssicher gestaltet. Bei mittel- oder unmittelbar die GWN und ihre Mitarbeiter betreffen Veröffentlichungen wird die Gleichbehandlungsbeauftragte vorab in den Freigabeprozess einbezogen. Da die Abrechnung der Energievertriebe von den Abrechnungen der GWN nicht nur systemtechnisch, sondern auch organisatorisch und damit personell getrennt ist und die Netzentgeltabrechnung von GWN selbständig wahrgenommen wird, ist auch hier die verwechselungssichere Ausgestaltung sichergestellt. Das bei GWN installierte Inkassoverfahren wegen Forderungen des Netzbetreibers ist vom Inkassoverfahren der vertrieblichen Bereiche vollständig getrennt. Das Forderungsmanagement wird von GWN ebenfalls selbst wahrgenommen. (s. Übersicht Aufgabenstruktur). Die Rufnummer zum Kundenservicecenter der GWN ist von der Kundenservice-Rufnummer der integrierten Vertriebe getrennt. Da GWN den Kundenservice mit eigenen Mitarbeitern durchführt ist im Kundenkontakt sichergestellt, dass diese verwechslungssicher für den Kunden ausgeführt werden. Die veröffentlichten Störfallnummern gelten weitgehend nur für Aktivitäten des Gasnetzbetreibers. An Standorten, die zusätzlich Wasserdienstleistungen durchführen, werden diese Störfallnummern gemeinsam genutzt. Kontaktformulare des Netzbetreibers sind nur auf der Netzbetreiberseite veröffentlicht. GWN veröffentlicht keine Kontaktformulare der integrierten Vertriebe auf ihrer Internetseite. Von den Internetseiten der integrierten Vertriebe als Grundversorger ist im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gashausanschlusses teilweise eine Verlinkung mit der Homepage der GWN geschaltet. Weitere Verlinkungen bestehen nicht. Die Internetseite der GWN hat keine Verlinkungen zu Vertriebsseiten. 9 von 12
10 Die Installateurverzeichnisse des Gas- und Wasserbereiches wurden getrennt. Die Installateure in den Gasnetzgebieten sind über die Internetseite der GWN zu finden. Die integrierten Vertriebe bieten bisher keine Messstellendienstleistungen als wettbewerbliche Dienstleistung an. Räumlich ist die Hauptverwaltung der GWN in einem von den Wettbewerbsbereichen getrennten Gebäude angesiedelt. Die Abrechnung und das Kundenservicecenter werden ebenfalls in einem von den vertrieblichen Aktivitäten getrennten Gebäude am Standort Bad Oeynhausen durchgeführt. An den Betriebsstandorten der GWN, die nicht im Eigentum der GWN stehen, sind teilweise Mitarbeiter von vertikal integrierten Energievertrieben tätig, allerdings in Räumen, die von den Netzaktivitäten getrennt sind. 4. Maßnahmen Wie bereits im letzten Gleichbehandlungsbericht angekündigt, wurde das Dokumentenmanagementsystem konzernweit neu aufgebaut und in 2012 produktiv gesetzt. Im Rahmen dieses Projektes wurde eine Gesamtprüfung der Ordnerstrukturen und deren Inhalte unter Berücksichtigung der informationellen Entflechtung durchgeführt und Berechtigungskonzepte entwickelt, die den diskriminierungsfreien Zugriff auf die Informationen sicherstellen. Die Ordnerstrukturen wurden so aufgebaut, dass eine eindeutige Trennung zwischen Netz- und Vertriebsfunktionen hergestellt bzw. sichergestellt wird. Die neuen Anforderungen an den Lieferantenwechsel aufgrund der Regelungen von 20a Abs. 2 Satz 1 EnWG u.a. und des Beschlusses der BNetzA BK zu den Geschäftsprozessen nach GeLi Gas wurden fristgerecht zum umgesetzt. Auf Anforderung der Gleichbehandlungsbeauftragten wurden durch die interne Revision die Prüfung der Berechtigungen im GIS und SAP BW-System vorgenommen. Ferner wurde der Sperrprozess bei der GWN von der Revision geprüft. Die hier empfohlenen EDV technischen Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Die Prüfung der Konzernrichtlinien auf Unbundling-Konformität hat insbesondere hinsichtlich des Kommunikations- 10 von 12
11 verhaltens und der Ausgestaltung von Entscheidungsprozessen zur Anpassung von Richtlinien geführt. Weitere von der Revision empfohlenen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt. 5. Gleichbehandlungsbeauftragte Frau Beck ist für die GELSENWASSER-Gruppe als Gleichbehandlungsbeauftragte tätig und in dieser Funktion direkt dem technischen Vorstand der GELSENWASSER AG zugeordnet. Als Mitarbeiterin der GELSENWASSER Energienetze GmbH besteht ein unmittelbarer und laufend genutzter Kommunikationsweg zur Geschäftsführung, so dass Fragestellungen und Informationen anlassorientiert ausgetauscht werden. Ferner besteht innerhalb der GESENWASSER AG und der GWN eine uneingeschränkte direkte Zugangsmöglichkeit zu allen relevanten Bereichen. Die Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten in ihrer zusätzlichen Funktion als Leiterin des Regulierungsmanagements führt auch zur Einbindung in die Organisation und Durchführung netzbetreiberrelevanter Aufgaben und Prozesse. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Regulierungsmanagerin ist die Gleichbehandlungsbeauftragte zuständig für die Identifizierung und Initiierung der Implementierung regulatorischer Maßnahmen, die Kostenprüfung nach ARegV, die Netzentgeltberechnung und Mengenwirtschaft, Umsetzungsfragen in Billing und Marktkommunikation, die Berichterstattung gegenüber der Regulierungsbehörde und die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach EnWG. Für die Abwicklung dieser Aufgaben sind der Abteilung Regulierungsmanagement drei weitere Mitarbeiter zugeordnet. Im Zuge dieser Tätigkeit wird durch die Gleichbehandlungsbeauftragte auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms hingewirkt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist den Mitarbeitern namentlich bekannt und steht ihnen jederzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie wirkt insbesondere bei der entflechtungskonformen Ausgestaltung der Organisation, von Prozessen und IT-Systemen und den damit in Zusammenhang stehenden Berechtigungskonzepten sowie der entflechtungskonformen Weitergabe von Informationen beratend mit. 11 von 12
12 Um die fachlichen Kenntnisse auf einem aktuellen Stand zu halten, hat die Gleichbehandlungsbeauftragte an verschiedenen Informationsveranstaltungen des BDEW teilgenommen. 6. Sanktionen und Beschwerden Vereinzelten Beschwerden der Transportkunden bzw. Beschwerden von Letztverbrauchern bezogen sich fast ausschließlich auf den Lieferantenwechsel, und in zwei Fällen auf die Berechnung des Abschlages. Die Probleme wurden unmittelbar mit den Kunden gütlich gelöst. Darüber hinaus konnten die Sachverhalte dahingehend dargelegt werden, dass kein Verstoß des Netzbetreibers gegen verbindliche Regelungen vorlag. Bei der Schlichtungsstelle Energie wurde auf Betreiben eines Letztverbrauchers ein Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gestellt, dessen Verfolgung von der Schlichtungsstelle wegen Nichtreaktion der Antragstellerin eingestellt wurde. Sanktionsmaßnahmen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wurden gegenüber Mitarbeitern nicht durchgeführt. Gelsenkirchen, den Gleichbehandlungsbeauftragte 12 von 12
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