Kommunalrecht. donnerstags, 12:15-13:45 Uhr (OS75 - Hörsaal 2) Prof. Dr. Florian Becker
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- Margarethe Kohler
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1 Kommunalrecht Professor Dr. Florian Becker donnerstags, 12:15-13:45 Uhr (OS75 - Hörsaal 2)
2 Begriff und Einführung Begriff und Einführung (I) I. Die drei Aspekte des Kommunalrechts Gemeinde im Staat Gemeindeverfassung Gemeinde und Bürger 1. Selbstverwaltungsgarantie 2. Wahrnehmung staatlicher Aufgaben (Formen und Aufsicht) Willensbildung und Willensexekution der Gemeinde 1. Eingriffe der Gemeinde in die Rechtssphäre des Bürgers 2. Ansprüche des Bürgers
3 Begriff und Einführung Begriff und Einführung (II) II. Begriff des Kommunalrechts III. Präsenz und Wesen der Gemeinde 1. 1 GO SH 2. Einheitsgemeinde vs. differenzierte Realität 3. Typen a. Städte b. Kreisangehörige Gemeinden c. Amtsangehörige Gemeinden IV. Geschichte des Kommunalwesens
4 Begriff und Einführung Begriff und Einführung (III) V. Rechtsquellen 1. Bundesverfassung: Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG, Abs. 2 GG; Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG; X. Abschnitt (Art. 104a Abs. 4; Art. 106 Abs. 5 bis 9; 107 Abs. 2; 109 Abs. 4 Nr. 1); Art. 84 Abs. 1 und Art. 85 Abs. 1 GG 2. Landesverfassung (Art. 2, 3, 9 Abs. 2; Art. 54 ff. LVerf). 3. Gemeindeordnung, Kreisordnung, Amtsordnung, Wahlrecht, Abgabenrecht etc. 4. Satzungen (Ortsrecht) v.a. gem. 3 Abs. 1 GO
5 Gemeinde und Staat ( 1) Verfassungsrechtliche Garantie und Kontext I. Die Gemeinden im Verwaltungsaufbau
6 Gemeinde und Staat ( 1) Verfassungsrechtliche Garantie und Kontext (II) II. Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 1. Rechtssubjektsgarantie 2. Rechtsinstitutionsgarantie: Art. 54 LVerf SH/Art. 28 Abs. 2 GG: Regelung a. aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Angelegenheiten, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben, wobei es (str.) auf die Verwaltungskraft prinzipiell nicht ankommt (örtlich vs. überörtlich) b. in eigener Verantwortung (1) + (2) Allzuständigkeit + Eigenverantwortlichkeit (BVerfGE 119, 331) c. im Rahmen der Gesetze (Gesetzesvorbehalt; BVerfGE 79, 127)
7 Gemeinde und Staat ( 1) Verfassungsrechtliche Garantie und Kontext (III) II. Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Frtszg.) 2. Rechtsinstitutionsgarantie (Frtszg.): Gemeindehoheiten Gebietshoheit, Organisationshoheit, Personalhoheit, Finanzhoheit, Rechtssetzungshoheit, Raumplanungshoheit, Kooperationshoheit, Allgemeine Planungshoheit 3. Subjektive Rechtsstellungsgarantie 4. Erstreckungsgarantien 5. Selbstverwaltungsrecht der Gemeindeverbände
8 Gemeinde und Staat ( 1) Selbstverwaltungsrecht Gemeindeverbände 1. Gemeindeverbände (BVerfGE 52, 95 (116)) sind nur solche Gebietskörperschaften, a. die zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben gebildet sind und b. die diesen nach Umfang und Gewicht der von ihnen wahrzunehmenden Selbstverwaltungsaufgaben vergleichbaren kommunalen Zusammenschlüsse. 2. V.a. Kreise Bürger, nicht Gemeinden als Mitglieder; nicht: Zweckverbände 3. Ämter? (Legitimationserfordernisse: Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Lverf: unmittelbar demokratisch legitimierten Volksvertretung ) 4. Garantieumfang : im Rahmen der Gesetze ; keine Allzuständigkeit; Mindestbestand? a. Existenzaufgaben b. Sachaufgabe: übergemeindliche, ergänzende, ausgleichende
9 Gemeinde und Staat ( 1) Grundrechtsfähigkeit der Gemeinde 1. Art. 19 Abs. 3 GG 2. BVerfG 61, 82 (108) a. Funktion der Grundrechte b. keine grundrechtsypische Gefährdungslage 3. Ausnahme: prozessuale Grundrechte 4. (grundrechtlich legitimierte Körperschaften)
10 Gemeinde und Staat ( 1) Kommunale Verfassungsbeschwerde A. Zulässigkeit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, 13 Nr. 8a, 91ff. BVerfGG) I. Beteiligtenfähigkeit, 91 S. 1 BVerfGG: Gemeinden/Gemeindeverbände II. Prozessfähigkeit: Vertretung durch zuständiges Organ III. Beschwerdegegenstand: 91 S.1 BVerfGG: Gesetze (alle formellen und materiellen (str.) Rechtssätze von Bund/Land mit Außenwirkung gegenüber der SVK entfalten) IV. Beschwerdebefugnis, 91 S.1 BVerfGG 1. Möglichkeit der Verletzung von Art. 28 II GG 2. Selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen V. Rechtswegerschöpfung, 90 Abs. 2 BVerfGG ( 47 VwGO): gfs. Vorrang LVerfG ( 91 S. 2 BVerfGG), es sei denn: Bundesrecht; landesverfassungsrechtliche Garantie bleibt zurück VI. Form, 23 Abs. 1, 92 BVerfGG und Frist, 93 Abs. 3 BVerfGG
11 Gemeinde und Staat ( 1) Verfassungsrechtliche Garantie und Kontext (IV) III. Landesverfassungsrechtliche Gewährleistungsgehalte IV. Gemeinden und Föderalismusreform 1. Problem: Ausführung von Bundesgesetzen durch Gemeinden und Kreise (Art. 104a GG) 2. Föderalismusreform: Unzulässigkeit des Bundesdurchgriffs auf die kommunale Ebene (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 und Art. 85 Abs. 1 Satz 2 GG) V. Kommunale Selbstverwaltung und andere Verfassungsprinzipien 1. Demokratieprinzip 2. Bundesstaat 3. Rechtsstaat (Exkurs: Grundrechtsfähigkeit der Gemeinden?) VI. Gewährleistung der Selbstverwaltung auf europäischer Ebene
12 Gemeinde und Staat ( 2) Bewohner, Einwohner, Bürger Einwohner ( 6 Abs. 1 GOSH) Bürger ( 6 Abs. 2 GOSH) Wer in einer Gemeinde wohnt faktisch, auch Minderjährige, unter Betreuung stehende Personen etc. Wer zu den Gemeindewahlen aktiv wahlberechtigt ist: Deutsche oder EU-Bürger Status schließen einander nicht aus: Wer Bürger ist, ist auch Einwohner! Bürgerrechte: aktives Wahlrecht; Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
13 Gemeinde und Staat ( 3) Aufgaben der Kommunalverwaltung I. Monismus (Art. 28 Abs. 2 GG) oder Dualismus (SH) Monismus freie Aufgaben Pflichtaufgaben Weisungsaufgaben Dualismus eigener Wirkungskreis Staatsaufgaben (fremder Wirkungskreis) II. Selbstverwaltungsangelegenheiten III. Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung IV. Auftragsangelegenheiten V. Organleihe
14 Gemeindeverfassung ( 5) Aufgabentypen 1. Selbstverwaltungsangelegenheiten a. Außenverhältnis zwischen Staat und Gemeinden b. nur Rechtsaufsicht, keine Zweckmäßigkeitsweisungen c. Widersprüche 73 Abs. 2 Nr. 3 VwGO d. freiwillige/pflichtige Aufgaben (ob/wie) 2. Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung a. gesetzlich übertragene staatliche Aufgabe b. Weisungsrecht/Fachaufsicht ( 15 ff. LVwG) c. Außenverhältnis 3. Auftragsaufgaben: bei Bundesauftragsverwaltung 4. Organleihe : 3 Gesetz über die Errichtung allgemeiner unterer Landesbehörden
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