Einführung in das Verwaltungsprozessrecht

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1 Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Übersicht der wichtigsten Klagearten Klagetyp Klageziel Klageart nach VwGO Gestaltungsklage Aufhebung eines VA Anfechtungsklage ( 42 I 1. Alt. VwGO) Leistungsklage Feststellungsklage 1. Erlass eines VA 2. Vornahme oder Unterlassung nichtförmlichen Verwaltungshand elns Feststellung eines RV oder der Nichtigkeit eines VA 1. Verpflichtungsklage ( 42 I 2. Alt. VwGO) 2. Allgemeine Leistungsklage Feststellungsklage ( 43 I VwGO) Grobschema einer verwaltungsgerichtlichen Klage (dreistufiger Aufbau) A. Rechtsweg und Zuständigkeit des Gerichts Falls Verweisung gem. 17 a GVG ggf. i.v.m. 83 S. 1 VwGO I. Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs ( 40 I 1 VwGO bzw. Aufdrängende Sonderzuweisung) 1. Öffentlich rechtliche Streitigkeit Abgrenzungstheorien 2. Nichtverfassungsrechtlicher Art Doppelte Verfassungsunmittelbarkeit (institutionell und materiell rechtlich) 3. Keine abdrängende Sonderzuweisung II. Zuständigkeit des Gerichts 45 ff. VwGO 1. Sachliche Zuständigkeit

2 2. Örtliche Zuständigkeit 52 VwGO B. Zulässigkeit der Klage Falls Abweisung als unzulässig (Keine Entscheidung in der Sache) I. Statthaftigkeit der Klage II. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen 1. Klagebefugnis/Feststellungsinteresse ( Zweck: Vermeidung von Popularklagen) 2. Vorverfahren ( Zweck: Entlastung der Gerichte/Prozessökonomie) 3. Form ( Zweck: Erkenntlichkeit der Urheberschaft und des Verkehrswillens (Schutz und Beweisfunktion)) 4. Frist ( Zweck: Rechtssicherheit) 5. Rechtsschutzbedürfnis ( Zweck: Prozessökonomie, Schutz vor Rechtsmissbrauch) III. Beteiligungs und Prozessfähigkeit 61 ff. VwGO 1. Beteiligungsfähigkeit 63 VwGO 61 VwGO 2. Prozessfähigkeit 62 VwGO 3. Postulationsfähigkeit 67 VwGO C. Begründetheit der Klage Falls Abweisung als unbegründet Im Speziellen: Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Rechtsweg und Zuständigkeit des Gerichts I. Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs ( 40 I 1 VwGO bzw. Aufdrängende Sonderzuweisung) 1. Öffentlich rechtliche Streitigkeit

3 II. Abgrenzungstheorien 2. Nichtverfassungsrechtlicher Art Doppelte Verfassungsunmittelbarkeit (institutionell und materiell rechtlich) 3. Keine abdrängende Sonderzuweisung Zuständigkeit des Gerichts 45 ff. VwGO 3. Sachliche Zuständigkeit 45 VwGO 4. Örtliche Zuständigkeit 52 VwGO B. Zulässigkeit der Klage I. Statthaftigkeit einer Anfechtungsklage gem. 42 I 1. Alt. VwGO Klagebegehren ( 88, 86 III VwGO) Aufhebung eines VA Vorliegen eines VA (ABl Fall 1): 1. Behörde 2. Hoheitliche Maßnahme 3. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts 4. Regelung 5. Einzelfall 6. Außenwirkung Exkurs: Arten von Verwaltungsakten Nach Regelungsinhalt Anspruchs und pflichtenkonkretisierende Verwaltungsakte Rechtsgestaltende Verwaltungsakte Feststellende Verwaltungsakte Sachbezogene versus Personenbezogene Verwaltungsakte Gebundene Verwaltungsakte versus Ermessensverwaltungsakte

4 Nach Regelungsauswirkung Begünstigende Verwaltungsakte Belastende Verwaltungsakte Verwaltungsakte mit Doppelwirkung Nach Verfahren und Form Antragsbedürftige Verwaltungsakte Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakte Formbedürftige Verwaltungsakte II. Klagebefugnis gem. 42 II VwGO Geltendmachung einer Rechtsverletzung geltend macht : 1. Verbalbehauptungstheorie 2. Schlüssigkeitstheorie 3. Möglichkeitstheorie = eine Rechtsverletzung muss zumindest als möglich erscheinen, d.h. sie darf nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen Fall 1: Kläger = Adressat eines belastenden VA Adressatentheorie: es besteht zumindest die Möglichkeit eines unberechtigten Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 I GG Fall 2: Kläger = Nicht Adressat des VA Möglichkeit der Verletzung von eigenen subjektivöffentlichen Rechten Schutznormtheorie: eigenes subjektiv öffentliches Recht +, wenn gesetzliche Vorschrift nach ihrem durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsgehalt nicht nur den Schutz der Interessen der Allgemeinheit,

5 sondern zumindest auch der Individualinteressen des Klägers bezweckt III. IV. Kein Vorverfahren gem. 68 VwGO i.v.m. Art. 15 AGVwGO 68 I 1 VwGO Ausnahme: 68 I 2 Alt. 1 VwGO in Bayern: Art. 15 AGVwGO Regel: Art.15 II AGVwGO sofortige Klageerhebung Ausnahme: Art. 15 I AGVwGO optionales Widerspruchsverfahren in bestimmten Fällen Form gem. 81, 82 VwGO Schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten Inhalt der Klageschrift V. Frist gem. 74 I VwGO Ein Monat nach Bekanntgabe des VA, wenn a) Bekanntgabe gem. Art. 41 II BayVwVfG b) Ordnungsgemäße Rechtsbehehelfsbelehrung gem. 58 I VwGO Ein Jahr nach Zustellung/Eröffnung/Verkündung/zuverlässiger Kenntniserlangung, wenn keine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung ( 58 II VwGO) Fristbeginn: Zustellung = ein in der Lauf eines Tages fallendes Ereignis 57 II VwGO, 222 I ZPO, 187 I BGB Fristende: 57 II VwGO, 222 I ZPO, 188 II Alt. 1 BGB, ggf. 222 II ZPO zu berücksichtigen VI. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis Einfachere, ebenso effektive Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung? Rechtsmissbrauch?/Verwirkung?

6 VII. Beteiligungs und Prozessfähigkeit gem. 61 ff. VwGO 1. Beteiligungsfähigkeit 63 VwGO 61 VwGO 2. Prozessfähigkeit 62 VwGO 3. Postulationsfähigkeit 67 VwGO

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