Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht FHH. Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG
|
|
- Adolf Egger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht FHH Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG
2 Jura Intensiv
3 Inhaltsübersicht Zulässigkeit einer Klage 1-13 Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis Erfolgloses Vorverfahren Untätigkeitsklage Klagegegner Juristische Personen Klagefrist Klagearten Anfechtungsklage Gegenstand der Anfechtungsklage Reformatio in Peius: Begründetheit Aufsichts- bzw. Beanstandungsklage Beurteilung der Sach- und Rechtslage Verpflichtungsklage Leistungsklage Vorbeugender Rechtsschutz Fortsetzungsfeststellungsklage Feststellungsklage Klagehäufungen,notwendige Beiladung 32 Haupt- und Hilfsantrag 33 Rechtsmittel 34 Prüfungsschema Widerspruch 35 Vorläufiger Rechtsschutz Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG
4 Jura Intensiv
5 VerwR Prozessrecht Zulässigkeit einer Klage vor dem VG (1) Allg. VwGO Stelle die einzelnen Punkte der Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage dar. Raum für eigene Anmerkungen Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG
6 Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges 1. Justizfreie Hoheitsakte 2. Aufdrängende Sonderzuweisungen 3. Generalklausel des 40 I 1 VwGO 4. Abdrängende Sonderzuweisungen II. Statthafte Klageart: 88 VwGO III. Klagebefugnis: 42 II VwGO (ggfls. analog) IV. Erfolgloses Vorverfahren: 68ff. VwGO ( soweit erforderlich) V. Klagegegner: 78 I Nr. 1 VwGO oder Rechtsträgerprinzip VI. Klagefrist: 74 VwGO ( soweit erforderlich) VII. Beteiligten- und Prozessfähigkeit: 61, 62 VwGO VIII. Evt. allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (vgl. dazu Karteikarte Leistungsklage) Jura Intensiv
7 VerwR Prozessrecht Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges (2) Allg. VwGO 1. Welche aufdrängenden Sonderzuweisungen sind examensrelevant. In welchen Konstellationen ist diese zu prüfen? Was ist die Konsequenz in der Klausur? 2. Welche Merkmale sind im Rahmen der Generalklausel des 40 I 1 VwGO zu prüfen? 3. Welche examensrelevanten abdrängenden Sonderzuweisungen gibt es? Raum für eigene Anmerkungen: Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG
8 1. Examensrelevante aufdrängende Sonderzuweisungen für das erste Staatsexamen finden sich in 54 I BeamtStG (Landesbeamte) sowie in 126 I BBG (Bundesbeamte). Sie erfassen Streitigkeiten aus einem Beamtenverhältnis, d.h. der Rechtsstreit muss im weitesten Sinne im Beamtenrecht wurzeln (extensive Auslegung). Sollte 54 I BeamtStG/ 126 I BBG vorliegen, ist 40 I 1 VwGO nicht mehr anzusprechen I 1 VwGO: a) Öffentlich-rechtliche Streitigkeit b) Nichtverfassungsrechtlicher Art c) Keine abdrängende Sonderzuweisung 3. Eine examensrelevante abdrängende Sonderzuweisung ist insbes. 40 II 1 1.HS VwGO für das StaatshaftungsR. Daneben kommt im POR noch 23 I 1 EGGVG in Betracht (vgl. Karteikarten POR). Raum für eigene Anmerkungen: Jura Intensiv
9 VerwR Prozessrecht Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges (3) 40 I 1 VwGO Definiere die einzelnen Merkmale des 40 I 1 VwGO. Raum für eigene Anmerkungen: Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG
10 1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit: Def.: Die Streitigkeit ist immer dann öffentlich-rechtlich, sofern das streitige Rechtsverhältns öffentlich-rechtlich ist. a) Eine Streitigkeit ist immer öffentl.-rechtl., wenn der Streitgegenstand die Form des öffentl. Rechtes hat. Also die Behörde eindeutig öffentl.-rechtl. gehandelt hat (z.b. Erlass eines VA). b) Ist die Handlungsform unklar, kommt es auf die streitentscheidende Norm an. Ist sie öffentl.- rechtl. ist auch die Streitigkeit öffentl.-rechtl. Eine Norm ist öffentl.-rechtl., wenn sie ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet (Modifizierte Subjektstheorie). c) Ist auch die Norm nicht feststellbar, entscheidet der Sachzusammenhang. Streitigkeit ist dann öffentl.-rechtl., wenn ein rechtl. Zusammenhang mit einem eindeutig öffentl.-rechtl. Aufgabenbereich besteht oder ein Über-/Unterordnungsverhältnis zw. Staat und Bürger besteht. Nichtverfassungsrechtlicher Art: Def.: Es dürfen keine am Verfassungsleben Beteiligten über Verfassungsrecht im formellen Sinne streiten (sog. doppelte Verfassungsunmittelbarkeit) -> Faustfor-mel, genauere Formulierung in Zweifelsfällen: verfassungsrechtliche Streitigkeit +, wenn der Rechtsschutzgegner ein Verfassungssubjekt ist, das als solches verpflichtet werden soll. Keine abdrängende Sonderzuweisung: Def.: Eine Norm verweist die öff.-rechtliche Streitigkeit an ein anderes Gericht außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit, z.b. 40 II 1 1.HS VwGO) Jura Intensiv
11 VerwR Prozessrecht Klagearten (4) Allg. VwGO 1. Welche Klagearten werden im Rahmen der VwGO unterschieden? Wo finden sich die einzelnen Klagearten in der VwGO? 2. Über welche Norm ist die statthafte Klageart herzuleiten? 3. Welche Klagearten benötigen das Vorliegen eines Verwaltungsaktes? Raum für eigene Anmerkungen: Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG
12 1 a) Die Anfechtungsklage: 42 I 1. Fall VwGO b) Die Verpflichtungsklage: 42 I 2. Fall VwGO c) Die Leistungsklage: Gesetzlich nicht normiert, aber anerkannt. d) Die Feststellungsklage 43 I, II VwGO e) Die Fortsetzungsfeststellungsklage: 113 I 4 VwGO f) Die Normenkontrolle 47 VwGO 2. Die statthafte Klageart ist stets über das Klagebegehren ( 88 VwGO) zu ermitteln. 3. Ein Verwaltungsakt ist zwingende Voraussetzung bei der Anfechtungsklage und der Verpflichtungsklage. Auch die Fortsetzungsfeststellungsklage benötigt einen solchen Verwaltungsakt, der sich in diesem Falle jedoch bereits erledigt haben muss (vgl. Karteikarte FFK). Raum für eigene Anmerkungen: Jura Intensiv
13 VerwR Prozessrecht Klagebefugnis (5) 42 II VwGO 1. Wo ist die Klagebefugnis normiert und welchen Sinn und Zweck hat die entsprechende Norm? 2. Was ist divoraussetzung der Klagebefugnis? Wie wird das erforderliche Recht des Klägers hergeleitet? Wann ist die Klagebefugnis unproblematisch und wann treten insbesondere Probleme auf? Raum für eigene Anmerkungen: Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG
14 1. Die Klagebefugnis findet sich in 42 II und 47 II VwGO. Sinn und Zweck der Norm ist der Ausschluss von sog. Popularklagen sowie der gewillkürten Prozessstandschaft. 2. Voraussetzung für die Klagebefugnis gem. 42 II VWiwGO ist, dass es nach dem substantiierten Sachvortrag des Klägers möglich erscheinen muss, dass dieser in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt ist (sog. Möglichkeitstheorie). Die Herleitung subjektiver Rechte erfolgt anhand der sog. Schutznormtheorie. Danach vermittelt eine Norm ein subjektives Recht, wenn sie zumindest auch dem Schutz von Individualinteressen dient und der Kläger zum geschützten Personenkreis gehört. Ob das der Fall ist, muss durch Auslegung der jeweiligen Vorschrift geklärt werden. Es sind also die anerkannten Auslegungsmethoden anzuwenden (Wortlaut, historisch, Systematik, Sinn und Zweck). Unproblematisch ist die Klagebefugnis, wenn der Adressat einer belastenden Maßnahme klagt. Er ist stets zumindest in Art. 2 I GG beeinträchtigt (sog. Adressatentheorie). Problematisch sind einerseits insbesondere die Fälle der Drittanfechtung, z.b. im BauR. Hier bedarf es einer drittschützenden Norm. Andererseits bereiten regelmäßig Anspruchssituationen Schwierigkeiten, wie sie bei der Verpflichtungs- und Leistungsklage auftreten. Hier bedarf es einer Vorschrift, aufgrund derer der Kläger vom Staat ein bestimmtes Verhalten verlangen kann. Jura Intensiv
Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht NRW. Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG
Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht NRW Jura Intensiv Verlags-UG & Co. KG Jura Intensiv Inhaltsübersicht Zulässigkeit einer Klage Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis Erfolgloses
MehrA. Zulässigkeit der Anfechtungsklage
A. Zulässigkeit der Anfechtungsklage I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 Abs.1 Satz 1 Statthafte Klageart, 42 Abs. 1, 1.Fall I Klagebefugnis, 42 Abs. 2 IV. Widerspruchsverfahren, 68 ff. beachte
MehrAufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage
Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende
MehrAufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage
Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende
MehrÖffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Hessen. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG
Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Hessen Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Jura Intensiv Inhaltsübersicht Zulässigkeit einer Klage vor dem VG Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis
MehrÖffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht FHH. Jura Intensiv. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG
Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht FHH Verlags UG & Co. KG Zulässigkeit einer Klage 1-13 Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis Erfolgloses Vorverfahren Untätigkeitsklage
MehrEinführung in das Verwaltungsprozessrecht
Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Übersicht der wichtigsten Klagearten Klagetyp Klageziel Klageart nach VwGO Gestaltungsklage Aufhebung eines VA Anfechtungsklage ( 42 I 1. Alt. VwGO) Leistungsklage
MehrInhaltsverzeichnis VII. Rn. Seite. Vorwort und Gebrauchsanleitung... Literaturverzeichnis (Auswahl)...
VII Vorwort und Gebrauchsanleitung... Literaturverzeichnis (Auswahl)... Rn. Seite V XIII 1. Abschnitt Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges... 1 1 1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit... 2 1 a) Vorliegen
MehrJura Intensiv. Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht. Rheinland-Pfalz. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG
Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Rheinland-Pfalz Verlags UG & Co. KG Zulässigkeit einer Klage vor dem VG Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis Erfolgloses Vorverfahren
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns C. Das Verwaltungsverfahren D. Das Verwaltungsrechtsverhältnis E. Der Verwaltungsprozess I. Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsprozesses
MehrJura Intensiv. Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht. Baden-Württemberg. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG
Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Baden-Württemberg Verlags UG & Co. KG Zulässigkeit einer Klage vor dem VG Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis Erfolgloses Vorverfahren
MehrA. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht
Obersatz: Die Klage des A hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs -
MehrVerwaltungsrecht 4. Auflage 2015. Basiswissen. Wüstenbecker. Alpmann Schmidt
B Basiswissen Wüstenbecker Verwaltungsrecht 4. Auflage 2015 Alpmann Schmidt 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht... 1 1. Abschnitt: Gegenstand des Verwaltungsrechts... 1 A. Die verwaltungsrechtliche Klausur...
MehrRep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 6: Einführung in das Verwaltungsrecht AT
Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 6: Einführung in das Verwaltungsrecht AT Zu unterscheiden sind: Materielles Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht In beiden Bereichen werden vertiefte
MehrRuhr-Universität Bochum
Ruhr-Universität Bochum Vorlesung Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2008 Priv.-Doz. Dr. Johannes Rux Juristische Fakultät Gebäude GC 7/137 Universitätsstr. 150 44780 Bochum Telefon: 0234/32-26818
MehrVorlesung Öffentliches Recht II. Rechtsschutz im Verwaltungsrecht
Vorlesung Öffentliches Recht II Rechtsschutz im Verwaltungsrecht Wiederholung Welche Arten der Aufhebung eines Verwaltungsakts unterscheidet man? Unter welchen Voraussetzungen kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt
MehrLösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht
Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht Ausgangsfall Was kann G tun? Ein Widerspruch kommt nicht in Betracht, da es nach 68 I 2, II VwGO i.v.m. 6 I 2 AG VwGO NRW eines Vorverfahrens nicht mehr
MehrDie 44 Fälle. Verwaltungsrecht. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz
Die 44 Fälle wichtigsten nicht nur für Anfangssemester Verwaltungsrecht Hemmer / Wüst.. Einordnungen Gliederungen Musterlösungen bereichsübergreifende Hinweise Zusammenfassungen einfach l verständlich
MehrVerwaltungsrecht I. 22. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (2) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 22. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (2) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Klagearten besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen der Anfechtungsklage
MehrModul 55207: Öffentliches Umweltrecht
Modul 55207: Öffentliches Umweltrecht Besprechung der Klausur 1217 aus dem WS 2015/2016 Erfolgsaussichten der Klage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs II. Statthafte Klageart III. Klagebefugnis
MehrAufbauhinweise I I. Die Anfechtungsklage hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.
Christian- Albrechts- Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät Wiederholungs- und Vertiefungskurs Block 2: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht Prof. Dr. Christoph Brüning
MehrKonversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise
Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise Obersatz: Die Klage der D hat Aussicht auf Erfolg, wenn
MehrClip 1. Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. I. Notwendigkeit von Kontrolle. II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern
Clip 1 Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht I. Notwendigkeit von Kontrolle II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern 2) Verwaltungsextern - formlose Rechtbehelfe - förmliche Rechtsbehelfe
MehrA. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht
Obersatz: Die Klage des G hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. Teil I: Allgemeine Feststellungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I.
Mehr1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage
Obersatz: Die Klage des H hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht
1 Grundkurs Verwaltungsrecht I SS 2005 Prof. Dr. Jochen Rozek Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht 1. Abschnitt: Einführung
MehrFall 2 Der unzuverlässige Sonnenstudiobetreiber
Fall 2 Der unzuverlässige Sonnenstudiobetreiber Lernziel: Aufbau einer Anfechtungsklage, Fristenproblematik, Merkmale eines Verwaltungsaktes Die Klage ist erfolgreich, wenn sie zulässig und begründet ist.
MehrVerwaltungsrecht. abdrängende Sonderzuweisung (Art. 14 II S. 4 GG)
Verwaltungsrecht Erfolgsaussicht einer Klage (Zulässigkeit und Begründetheit) A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg eröffnet 40 I S. 1 VwGO aufdrängende Sonderzuweisung öffentlich rechtliche Streitigkeit
Mehr1. Welche verschiedenen Arten von Rechtsbehelfen werden im Bereich des Verwaltungsrechts
Arten der Rechtsbehelfe Karte 1 In der Verwaltungsrechtsklausur geht es in der Regel um die erstinstanzliche Überprüfung von Maßnahmen (bzw. Unterlassungen) der Verwaltung gegenüber dem Bürger. Davon zu
MehrAG VerwR Teil 1 / Woche 2
AG VerwR Teil 1 / Woche 2 Einführung: Prüfung der Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage (Aufbauschema) Entscheidungskompetenz des Gerichts - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 VwGO - Zuständigkeit
MehrÜbung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Dr. Sebastian Unger Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2014 15. April 2014 Kontaktdaten: Dr. Sebastian Unger Büro: Raum 216 Telefon: 06221/54 74 52 Mail: unger@jura.uni-muenchen.de
MehrRuhr-Universität Bochum
Übersicht 1 Grundlagen 2 Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit 3 Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten 4 Das Widerspruchsverfahren und der informelle Rechtsschutz 5 Die Anfechtungsklage 6 Die Verpflichtungsklage
Mehr1) Art. 19 IV 1 GG: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
Lernhilfen zum Verwaltungsprozeßrecht 1) Art. 19 IV 1 GG: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2) 182 Paulskirchen-Verfassung (1849): Die
MehrObersatz: Die Klage des M hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist.
Lösungsskizze zu Fall 2 Obersatz: Die Klage des M hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist. A) Sachentscheidungsvoraussetzungen I. Eröffnung
MehrFallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht II (Teil 1) Lösungsskizze Fall 8
Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht II (Teil 1) Lösungsskizze Fall 8 Teil I: Erfolgsaussichten der Klage Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie vor dem (rechtsweg-) zuständigen Gericht
MehrÜberblick über Rechtsbehelfe
Überblick über Rechtsbehelfe, Rn. 3-12, 149-156 ÜK 1 Rechtsbehelfe zur erstmaligen Kontrolle von Verwaltungshandlungen Rechtsbehelfe gerichtliche (immer förmlich) nach Klageformen außergerichtliche förmlich
MehrUniversität Würzburg Sommersemester Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht -
Universität Würzburg Sommersemester 2015 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise Obersatz: Die Klage der D hat Aussicht auf Erfolg,
MehrObersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist.
Lösungsskizze zu Fall 3 Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist. A) Sachurteilsvoraussetzungen I. Eröffnung
MehrA. Klage dessund derd I. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs mangels aufdrängender Sonderzuweisung nach der Generalklausel 40 I 1
Vorbemerkungen Prüfungsreihenfolge Prüfungsaufbau Gefahrenabwehrverordnungen A. Klage dessund derd I. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs mangels aufdrängender Sonderzuweisung nach der
MehrAu f b a u h i nw e i s e I
C h r i s t i a n - Al b r e c h t s - U n i v e r s i t ä t z u K i e l R e c h t s w i s s e n s c h a f t l i c h e F a k u l t ä t Wiederholungs- und Vertiefungskurs WS 2010/11 Block 2: Allgemeines
MehrVerwaltungsrecht AT Inhalt
Verwaltungsrecht AT Inhalt Karteikarten 1 bis 35 Lektion 1: Einleitung Gesetzesabgrenzung... 1 Unterschiede der VwVfG s... 2 Lektion 2: Der Verwaltungsakt Legaldefinition... 3 Tatbestandsmerkmale des 35
MehrFall 21. Hinweise: Die Vergaberichtlinien verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht. Das Ministerium ist eine oberste Landesbehörde.
Anfechtungsklage Fall 21 Im Land Brandenburg ist im vergangenen Haushaltsjahr ein Programm zur Förderung des Handwerks in strukturschwachen Regionen beschlossen worden. Entsprechende Mittel wurden bereitgestellt.
Mehr15 Fortsetzungsfeststellungsklage Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrDer verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage
Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage Die sog. allgemeine Leistungsklage ist einschlägig bei einem Begehren, das sich auf die Vornahme oder Unterlassung eines Realaktes
MehrFall 4: Verkehrsschildfall:
Fall 4: Verkehrsschildfall: L ö s u n g s h i n w e i s e : Obersatz: Die Klage des A vor dem angerufenen Verwaltungsgericht hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben
MehrA. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht
Obersatz: Die Klage des A hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. Hauptfall A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
MehrJura Intensiv. Verwaltungsrecht AT. Öffentliches Recht Rheinland-Pfalz. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG
Öffentliches Recht Rheinland-Pfalz Verwaltungsrecht AT Verlags UG & Co. KG Inhaltsübersicht Verwaltungsakt Geldleistungen Sonderstatusverhältnis Aufsichtsmaßnahmen Mehrstufiger VA Allgemeinverfügung Bekanntgabe
MehrFall 7 - Lösung. A.) Zulässigkeit:
Fall 7 - Lösung A.) Zulässigkeit: I. Verwaltungsrechtsweg 1. keine aufdrängende Sonderzuweisung 2. 40 I 1 VwGO: a) öffentlich-rechtliche Streitigkeit: (1) Festlegung der Streitigkeit: Bestehen des Ersten
MehrErster Teil Grundlagen
Vorwort... V Verzeichnis der Übersichten... XV Verzeichnis ausgewählter Literatur... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIX Erster Teil Grundlagen Fälle Seite 1 Verfassungsrechtliche Vorgaben und europarechtliche
MehrÖffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht NRW. Jura Intensiv. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG
Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht NRW Verlags UG & Co. KG Zulässigkeit einer Klage Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis Erfolgloses Vorverfahren Untätigkeitsklage Klagegegner
MehrInhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1. Teil: Allgemeiner Teil
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rn Seite V XIX XXIII 1. Teil: Allgemeiner Teil 1. Abschnitt Einführung 1 1 A. Zur Arbeit mit diesem Buch 1 1 B. Hinweise zur Lösung von Klausuren im Allgemeinen
MehrPraktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren
Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren Dr. Edgar Bosch Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Honorarprofessor
MehrKonversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Überblick
Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Überblick Obersatz: Die Klage des X (evtl.: vor dem VG...) hat Aussicht auf Erfolg,
MehrVerwaltungsrecht AT Jura Intensiv
Öffentliches Recht Baden-Württemberg Verwaltungsrecht AT Verlags UG & Co. KG Inhaltsübersicht Verwaltungsakt Geldleistungen Sonderstatusverhältnis Aufsichtsmaßnahmen Mehrstufiger VA Allgemeinverfügung
Mehr-Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht- Lösung Fall 5
Lösung Fall 5 Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO 1. öffentlich-rechtliche Streitigkeit: Streitgegenstand: Subventionsentscheidung
MehrBachelor of Laws Musterlösung zur Klausur Kurs WS 2009/ ) Ist der Verwaltungsrechtsweg für die Klage des N eröffnet?
Kurs 55111 WS 2009/2010 1 Musterlösung 1) Ist der Verwaltungsrechtsweg für die Klage des N eröffnet? Eine Spezialzuweisung für die Klage des N ist nicht ersichtlich. Damit ist hier die allgemeine Regelung
MehrAG VerwR Teil 1 / Woche 8
AG VerwR Teil 1 / Woche 8 Lösungsskizze zu Fall 8/Teil I (Eröffnung des Cafés) Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage: (+) bei Klageerhebung vor rechtswegzuständigem Gericht, Zulässigkeit und Begründetheit
MehrVerwaltungsprozessrecht
Verwaltungsprozessrecht von * * * Rechtsanwalt Frank Schildheuer Rechtsanwalt Dr. Dirk Kues JURA INTENSIV VERLAGS GmbH & Co KG Münster 2014 * Der Autor war über 15 Jahre Dozent des bundesweiten Repetitoriums
MehrAG VerwR Teil 1 / Woche 3
AG VerwR Teil 1 / Woche 3 Lösungsskizze zu Fall 3 (Gewerbeuntersagung) Bearbeitervermerk: Prüfung der Erfolgsaussicht der Klage Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, Zuständigkeit des Gerichts, Zulässigkeit
MehrVerwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010
Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010 Privatdozent Dr. iur. Ekkehard Hofmann Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Prof. Hendler) Verwaltungsgerichtsbarkeit unter
Mehr13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
Mehr1. Teil: Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage
Obersatz: Die Klage des S hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht
MehrÖFFENTLICHES RECHT HESSEN
Examenswissen Beispiele Umsetzung ASSESSORKARTEIKARTEN ÖFFENTLICHES RECHT HESSEN Materielles Recht Allgemeines Verwaltungsrecht Besonderes Verwaltungsrecht Prozessrecht NEU: Nur länderspezifische Formalien,
MehrPraktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche
Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Dr. Edgar Bosch Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart a. D. und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs
MehrVerwaltungsprozessrecht
Verwaltungsprozessrecht Dr. Friedhelm Hufen o. Professor an der Universität Mainz 6., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2005 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrÖffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Saarland
Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Saarland SSK Soltner Schweinberger Kues systematisch strukturiert kompetent Jura Intensiv Inhaltsübersicht Zulässigkeit einer Klage vor dem VG Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
MehrLösung Fall 9: Die störende Kneipe
Lösung Fall 9: Die störende Kneipe Lernziel: Feststellungsklage; Nichtigkeit, Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts Die Klage des A hat Aussicht auf Erfolg, sofern sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit
MehrDIE VERPFLICHTUNGSKLAGE
DIE VERPFLICHTUNGSKLAGE Das AL-PRÜFUNGSSCHEMA der VERPFLICHTUNGSKLAGE A. Zulässigkeit I. Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs 1. Spezialzuweisung zum Verwaltungsgericht (Bsp. 126 BBG, 54 BeamtStG) 2.
MehrExamens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht
Examens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht von Dr. Robert Uerpmann-Wittzack o. Professor an der Universität Regensburg 4., neu bearbeitete Auflage %} C.F. Müller Vorwort
MehrD könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze - Fall 3 D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben. A. Sachurteilsvoraussetzungen
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Kapitel - Übersicht über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Rechtsbehelfe...1
Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel - Übersicht über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Rechtsbehelfe...1 A. Überblick über die Verwaltungsgerichtsbarkeit...1 B. Arten der Rechtsbehelfe... 2 I. Formlose
MehrInhaltsverzeichnis. IV. Konfliktlösung durch Mediation und Partizipation 43 V. Chancen und Herausforderungen durch die europäische Einigung
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis \ 1. Teil. Grundlagen XVII XXIII 1 Einführung 1 I. Begriff und Bedeutung des Verwaltungsprozessrechts 1 II. Der verfassungsrechtliche Rahmen
MehrASSESSORKARTEIKARTEN ÖFFENTLICHES RECHT NORDRHEIN-WESTFALEN
Examenswissen Beispiele Umsetzung ASSESSORKARTEIKARTEN ÖFFENTLICHES RECHT NORDRHEIN-WESTFALEN Materielles Recht Allgemeines Verwaltungsrecht Besonderes Verwaltungsrecht Prozessrecht NEU: Nur länderspezifische
MehrLösungsskizze zur Klausur vom 5.11.2011
Lösungsskizze zur Klausur vom 5.11.2011 A) Zulässigkeit der Klage I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges ( 40 I VwGO) Die streitentscheidenden Normen sind Vorschriften des PolG. Diese Bestimmungen berechtigen
MehrVerwaltungsprozessrecht
ALPMANN SCHMIDT Verwaltungsprozessrecht 4. Auflage 2004 9 783894 767662 ISBN 3-89476-766-9 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt Verwaltungsprozessrecht 4., durchgesehene und aktualisierte Auflage 2004 ISBN 3-89476-766-9
MehrVerwaltungsprozessrecht
Grundrisse des Rechts Verwaltungsprozessrecht von Prof. Dr. Friedhelm Hufen 9. Auflage Verwaltungsprozessrecht Hufen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:
MehrJuristisches Schlagwortbingo ein Lehr- und Lernmittel Am Beispiel des Verwaltungsrechts. Dr. Eike Michael Frenzel, Karlsruhe/Freiburg i.br.
Juristisches Schlagwortbingo ein Lehr- und Lernmittel Am Beispiel des Verwaltungsrechts Dr. Eike Michael Frenzel, Karlsruhe/Freiburg i.br. In einer Episode des Comicstrips Dilbert von Scott Adams wird
MehrVerwaltungsrecht / Klage. Erfolgsaussicht einer Klage (Zulässigkeit und Begründetheit)
Verwaltungsrecht / Klage Erfolgsaussicht einer Klage (Zulässigkeit und Begründetheit) Damit die Klage Aussicht auf Erfolg hat, müsste sie zulässig und begründet sein. A. Zulässigkeit Damit die Klage zulässig
MehrProf. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt
Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt A stellt einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus in der Rostocker Innenstadt. Dem Vorhaben stehen
MehrWintersemester 2014/15 AG Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 1 Emma Harms
LÖSUNGSVORSCHLAG 1. FALL - DUNKLE MACHENSCHAFTEN IM LICHT DER ÖFFENTLICHKEIT Ausgangsfall A. Zulässigkeit... 2 I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges... 2 1. Aufdrängende Sonderzuweisung... 2 2. Generalklausel
MehrClip 9. I. Zulässigkeit 1) Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I S.1 VwGO analog
Clip 9 E. Widerspruchsverfahren 1) Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I S.1 VwGO analog 2) Statthaftigkeit 68 VwGO 3) Problem: Widerspruchsbefugnis - Fallgruppen - Fallgruppen F. Allgemeine Leistungsklage
MehrVerwaltungsprozessrecht
Grundrisse des Rechts Verwaltungsprozessrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Friedhelm Hufen 10. Auflage 2016. Buch. XXV, 653 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 69552 0 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Öffentliches
MehrKonversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 4 - Lösungshinweise
Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 4 - Lösungshinweise Obersatz: Ein Antrag des B auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes
MehrLösungsskizze 2. Klausur ÖR für Fortgeschrittene. Gerichtszuständigkeit
Lösungsskizze 2. Klausur ÖR für Fortgeschrittene OS: Klage ist erfolgreich, soweit Verwaltungsrechtsweg eröffnet und Klage zulässig und begründet ist A. ERÖFFNUNG VERWALTUNGSRECHTSWEG / GERICHTSZUSTÄNDIGKEIT
Mehr-Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht- Lösung Fall 7
Lösung Fall 7 A. Zulässigkeit einer Klage auf Erlass einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das Transportbetonwerk I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gem. 40 I VwGO 1. keine aufdrängende
MehrÖffentliches Recht Examensrelevante Themen Seite 1 von 5. Reihenfolge der examensrelevanten Themen Grundrechte
Öffentliches Recht Examensrelevante Themen Seite 1 von 5 Grundrechte 1. Allg. GR-Lehren a. Schranken-Schranken, vor allem: VHM b. GR-Fähigkeit c. GR-Bindung 2. Zulässigkeit der VB, insbes.: a. Beschwerdefähigkeit
MehrPOCKET VERWALTUNGSRECHT AT & VERWALTUNGSPROZESSRECHT
Grundwissen Fälle Karteikarten POCKET VERWALTUNGSRECHT AT & VERWALTUNGSPROZESSRECHT Verwaltungsakt Öffentlich-rechtlicher Vertrag Inhalts- und Nebenbestimmung Zusicherung Dr. Dirk Kues RA Frank Schildheuer
MehrFallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht II (Teil 1)
Universität Augsburg Institut für Öffentliches Recht Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht II (Teil 1) Grundfall Die Erfolgsaussichten der Klage Lösungshinweise zu Fall 7 SS 2012 Die Klage
MehrInhalt. Standardfälle Verwaltungsrecht AT
Inhalt Standardfälle Verwaltungsrecht AT 1. TEIL: EINFÜHRUNG IN DAS VERWALTUNGSPROZESSRECHT 7 2. TEIL: FÄLLE UND LÖSUNGEN 11 Fall 1: Uni meets business 11 Verwaltungsrechtsweg Subordinationstheorie Zwei-Stufen-Theorie
MehrKonversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 2 - Lösungshinweise
Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 2 - Lösungshinweise A. Klage gegen den Bürgermeister B Obersatz: Die Klage des
MehrTestprogramm zur 2. Lerneinheit. Rechtsschutzform, Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage
Testprogramm zur 2. Lerneinheit Rechtsschutzform, Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage 1. In welchen Schritten erfolgt die Prüfung des Rechtsweges in einer verwaltungsrechtlichen Klausur?
MehrAG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Fall 6 - Folien Wintersemester 2012/13
Obersatz: Der Antrag des B auf einstweiligen Rechtsschutz hat Aussicht auf Erfolg, wenn er vor dem zuständigen Gericht gestellt wurde sowie zulässig und begründet ist. A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz
MehrVerwaltungsprozessrecht in der Klausur
Schriftenreihe der juristischen Schulung/ Studium 3 Verwaltungsprozessrecht in der Klausur von Klaus Stern, Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke 9., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Verwaltungsprozessrecht
MehrDie Klage zur Durchsetzung von Vornahmepflichten der Verwaltung
Die Klage zur Durchsetzung von Vornahmepflichten der Verwaltung Zugleich ein Beitrag zur Rechtsvergleichung zwischen deutschem und koreanischem Verwaltungsprozeßrecht Von Prof. Dr. iur. Joon-Hyung Hong
Mehr