Verwaltungsprozessrecht

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1 ALPMANN SCHMIDT Verwaltungsprozessrecht 4. Auflage ISBN

2 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt Verwaltungsprozessrecht 4., durchgesehene und aktualisierte Auflage 2004 ISBN Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Münster Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren der Karteikarten ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

3 Inhaltsverzeichnis (1) 1. Teil: Grundbegriffe, Rechtsquellen, insbesondere Rechtsbehelf, Rechtsmittel... 2, 3. Urteil, Beschluss, Gerichtsbescheid Sach-/Prozessurteil Bindungs-/Feststellungswirkung, Rechtskraft... 5, 6. Streitgegenstand Teil: Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, u.a II, 17 a II GVG i.v.m. 173 VwGO Teil: Allg. Sachurteils- bzw. Sachentscheidungsvoraussetzungen, insbes Zuständiges Gericht Beteiligte, Beteiligtenfähigkeit, Rechtsnachfolge Prozessfähigkeit Fehlende Rechtshängigkeit Fehlen einer rechtskräftigen Entscheidung in der gleichen Sache Teil: Anfechtungsklage, insbesondere Klagegegenstand, 79 VwGO II VwGO, Präklusion, Verbandsklage... 23, I, 58 VwGO, Fristberechnung... 25, 26. Lehre vom Beurteilungsspielraum... 30, 31 Definition! Beachte Beispiel

4 Inhaltsverzeichnis (2) 4. Teil: Anfechtungsklage (Fortsetzung) Nachschieben von Gründen im Prozess... 32, 33. Maßgeblicher Zeitpunkt... 33, 34. Annex-Antrag; 113 I 2, 113 IV VwGO... 35, Teil: Feststellungsklagen Allgemeine Feststellungsklage, 43 I, 1. Halbs. VwGO Nachträgliche und vorbeugende Feststellungsklage Fortsetzungsfeststellungsklage; 113 I 4 VwGO (analog) Teil: Sonstige Hauptsacheklagen/-anträge Verpflichtungsklage Leistungsklage, inkl. vorbeugende Unterlassungsklage Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gem. 47 I Nr. 1 VwGO Teil: Vorläufiger Rechtsschutz gegen belastenden Verwaltungsakte, insbes I, 80 b I VwGO... 55, Fälle des 80 II VwGO... 57, 58. Antrag nach 80 VI VwGO Antrag nach 80 a III 1, 80 a I Nr. 2 VwGO Faktische Vollziehung, Annex-Antrag gem. 80 V 3 VwGO Teil: Antrag auf einstweilige Anordnung gem. 123 I VwGO Teil: Widerspruchsverfahren und Widerspruchsbescheid Definition! Beachte Beispiel

5 Anfechtungsklage, Annex-Antrag (1) 35 Annex-Antrag I. Gem. 113 I 2, 3 VwGO 1. Zulässigkeit gem. 113 I 2 VwGO. Antrag des Klägers. zusammen mit Anfechtungsklage oder während des Anfechtungsprozesses ( Annex ). gerichtet auf Beseitigung der unmittelbaren Vollzugsfolgen des angefochtenen VA Faustregel: Unmittelbare Vollzugsfolge ist in der Regel die Kehrseite des Tenors des angefochtenen VA. Leistungsbescheid/Rückzahlung des Geldes; Sicherstellung/Rückgabe der Sache; Bauerlaubnis/Abriss, Stilllegung; Einweisungsverfügung von Obdachlosen/Räumungsverfügung. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen sind nicht zu prüfen, desgleichen auch nicht die Voraussetzungen von 44 VwGO ( prozessuale Bedeutung von 113 I 2 VwGO!). 2. Begründetheit des Antrags. Anfechtungsklage muss zulässig und begründet sein.. Kläger hat einen gebundenen Anspruch ( Spruchreife ) auf Beseitigung der (bis zur letzten mündlichen Verhandlung) eingetretenen Vollzugsfolgen; 113 I 3 VwGO. Anspruchsgrundlagen können sein: der Vollzugs-FBA Zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. Staatshaftungsrecht. öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch Zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. Staatshaftungsrecht. einfachrechtliche Anspruchsgrundlagen (str.)

6 Annex-Antrag (Fortsetzung) Anfechtungsklage, Annex-Antrag (2) 36. sofern keine Spruchreife: Bescheidungsurteil gem. 113 V 2 VwGO analog! Alle Anspruchsgrundlagen können allenfalls dann zu einem Anspruch des Klägers führen, wenn der vollzogene VA endgültig, d.h. rechtskräftig aufgehoben ist und damit keine Duldungspflichten mehr begründet bzw. keinen Rechtsgrund zugunsten der Behörde. Da die Anfechtungsklage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über den Annex-Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden ist, fingiert 113 I 2 VwGO, dass der erfolgreich angefochtene VA als endgültig aufgehoben gilt ( materielle Bedeutung von 113 I 2 VwGO!). II. Gem. 113 IV VwGO 1. Zulässigkeit. Antrag des Klägers. zusammen mit Anfechtungsklage oder während des Anfechtungsprozesses bis zur letzten mündlichen Verhandlung. gerichtet auf Leistung, die logisch abhängig ist von der vorherigen Aufhebung eines VA und die nicht unter 113 I 2 und 3 VwGO fällt Beamter klagt gegen Entlassung und macht zugleich einen Anspruch auf Nachzahlung der Beamtenbezüge geltend.. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen sind, ebenso wie 44 VwGO, nicht zu prüfen. 2. Begründetheit. Anfechtungsklage zulässig und begründet. gebundener Anspruch auf Leistung; 113 I 3 VwGO analog

7 Vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz beim VA mit Doppelwirkung gem. 80 a III 1 (80 a I Nr. 2) VwGO (1) 62 Normstruktur von 80 a VwGO VA mit Doppelwirkung, Widerspruch des belasteten Teils; 80 a behördl. Rechtsschutz; 80 a I, II gerichtl. Rechtsschutz; 80 a III Adressat belastet, Dritter begünstigt; 80 a II Adressat begünstigt, Dritter belastet; 80 a I Widerspruch des bel. Dr. 80 I 2 80 II Antrag auf. Aufhebung, Änderung. Erlass von Maßnahmen gem. 80 a I, II; vgl. 80 a III 1 (i.v.m. 80 a III 2, 80 V 1) 80 a I Nr a I Nr. 2 grds. kein Vorrang des behördlichen von dem gerichtlichen Rechtsschutz (h.m.) = Wahlrecht Ausnahme: 80 II 1 Nr. 1, 80 VI 1, 80 a III 2 VwGO

8 Vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz beim VA mit Doppelwirkung gem. 80 a III 1 (80 a I Nr. 2) VwGO (2) 63 Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg 2. Antrag statthaft a) Antragsteller begehrt Eilrechtsschutz b) gegen Vollziehung eines VA mit Doppelwirkung, der den Adressaten begünstigt (z.b. Bauherren) und den Antragsteller (z.b. den Nachbarn) belastet c) gerichtet auf Aussetzung der Vollziehung (str.) 3. Antragsbefugnis gem. 42 II VwGO analog 4. Richtiger Antragsgegner gem. 78 VwGO analog evtl. i.v.m. LandesR 5. Rechtsschutzbedürfnis:. Antragsteller hat spätestens gleichzeitig mit dem Eilantrag bei Gericht Widerspruch eingelegt.. Widerspruch des Antragstellers hat keine aufschiebende Wirkung wegen 80 II VwGO. 212 a BauGB i.v.m. 80 II 1 Nr. 3 VwGO. Erfolgloser behördlicher Rechtsschutz gem. 80 a III 2, 80 VI 1, 80 IV 1 VwGO ist nicht erforderlich (h.m.). Grund: 80 a III 2 VwGO ist Rechtsgrundverweis auf 80 VI 1 VwGO und nicht Rechtsfolgeverweis. 6. Der Adressat des VA mit Doppelwirkung (z.b. der Bauherr) ist notwendig beizuladen gem. 65 II VwGO.

9 Vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz beim VA mit Doppelwirkung gem. 80 a III 1, 80 a I Nr. 2 VwGO (3) 64 Begründetheit Antrag ist begründet, wenn das Aufschubinteresse des Antragstellers das Vollzugsinteresse des begünstigten Adressaten überwiegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der VA offensichtlich rechtswidrig ist und gegen antragstellerschützende Vorschriften verstößt. Tenor bei begründetem Antrag Das VG kann selbst die Vollziehung aussetzen ( 80 a I Nr. 2, 1. Halbs. VwGO) und außerdem auf Antrag die zuständige Behörde verpflichten, einstweilige Sicherungsmaßnahmen (z.b. eine Stilllegungsverfügung) zur Sicherung der Rechte des Antragstellers zu treffen ( 80 a I Nr. 2, 2. Halbs. VwGO), letzteres str. Str. Probleme bei 80 a I Nr. 2, 2. Halbs. VwGO:. Nach h.m. ist Anspruchs- bzw. Ermächtigungsgrundlage für einstweilige Sicherungsmaßnahmen nicht 80 a I Nr. 2, 2. Halbs. VwGO (so a.a.), sondern die jeweilige Vorschrift in der LBauO (z.b. 61 I 2 BauO-NRW). Rechtsmittel Gegen den Beschluss des VG nach 80 V 1, 80 a III 2 VwGO kann der unterlegene Teil Beschwerde einlegen ( 146 I VwGO), die gem. 146 IV n.f. zu begründen ist. Nachträgliche Änderung der Rechts- oder Tatsachenlage Abänderung des Beschlusses gem. 80 VII, 80 a III 2 VwGO

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