Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Lebensmitteldiscounters im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.

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1 Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Lebensmitteldiscounters im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr in Hinte - Schalltechnische Beurteilung der gewerblichen und verkehrsbedingten Geräuschimmissionen - Vorschläge für textliche Festsetzungen im B-Plan Nr der Gemeinde Hinte Projekt Nr.: f-iz Oldenburg, 26. September 2017 Messstelle nach 29b BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Telefon (0441) Fax (0441) info@itap.de Postanschrift Marie-Curie-Straße Oldenburg Geschäftsführer Dr. Manfred Schultz-von Glahn Dipl. Phys. Hermann Remmers Dr. Michael A. Bellmann Sitz Marie-Curie-Straße Oldenburg Amtsgericht Oldenburg HRB: Auftraggeber: Deubema GmbH Herr Dorissen-Wesjohann Rue de Pontvallain Visbek Bankverbindung Raiffeisenbank Oldenburg Kto.-Nr BLZ: Ausführung: Dipl.-Ing. (FH) Inga Züwerink Tel zuewerink@itap.de Berichtsumfang: 34 Seiten, davon 3 Seiten Anhang

2 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 2 von 34 Änderungsverzeichnis Version Datum Änderung a-iz Erstellung b-iz Untersuchung der gewerblichen Geräuschimmissionen durch den Einzelhandel auf geplante Wohnnutzung - Auswirkungen der Straßenverkehrsgeräusche auf das Plangebiet c-iz redaktionelle Änderungen (u.a. Kap. 2) - Änderung der geplanten Öffnungszeiten des Marktes - Teileinhausung der Anlieferzone - Anpassung der Geräuschquellen zur Belieferung mittels Lkw (6:00 bis 7:00 Uhr) d-iz redaktionelle Änderungen e-iz redaktionelle Änderungen Anmerkung auf Seite f-iz Öffnungszeiten Bäckereibetrieb redaktionell in Kapitel 4.2 ergänzt. - Ergänzung Geräuschquelle Entladung Backware mittels Rollcontainer über den Haupteingang des Marktes Alle Gutachtenversionen vor der aktuellen sind als ungültig anzusehen und dürfen nicht weiter verwendet werden. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabenstellung Örtliche Gegebenheiten Allgemeines Verwendete Gesetze, Normen, Richtlinien und Hilfsmittel Beurteilungsgrundlagen und Immissionsrichtwerte Immissionsorte Abschirmung und Reflexionen Betriebsbedingte Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen... 12

3 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 3 von Immissionsprognose nach TA Lärm Gewerbliche Geräuschvorbelastung Geräuschimmissionen durch den geplanten Discounter und die Bäckerei Betriebsbedingte Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen Ergebnisse der Immissionsberechnungen Beurteilung der Ergebnisse Qualität der Prognose Prognose der Verkehrsgeräuschimmissionen Eingangsdaten Straßenverkehr Ergebnis der Immissionsprognose für Verkehrslärm Vorschläge für textliche Festsetzungen im B-Plan Nr Zusammenfassung Anhang I: Grundrissplan des geplanten Discount-Marktes [11] Anhang II: Beurteilungspegel L r (Geplanter Discount-Markt) Anhang III: Auszug aus dem B-Plan Nr der Gemeinde Hinte... 34

4 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 4 von Aufgabenstellung Der Auftraggeber, die Deubema GmbH, plant die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters im Geltungsbereich des B-Plans Nr in Hinte. Der geplante Discounter soll nach aktuellem Planungsstand über 78 Parkplätze verfügen. Das Vorhabengebiet grenzt an vorhandene Wohnflächen, sodass Konflikte in Bezug auf gewerbliche Geräuschimmissionen durch den zukünftigen Betrieb und durch den zusätzlichen Verkehr, der durch die Kunden des Betriebes auf öffentlichen Straßen hervorgerufen wird, nicht auszuschließen sind. Im Rahmen des Bauantrag-Verfahrens wurde die itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH beauftragt, ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. Mit diesem Gutachten soll nachgewiesen werden, dass der Schutzanspruch der Anwohner in der Umgebung des geplanten Marktes vor gesundheitsschädigenden Geräuschimmissionen auch in Zukunft gewährleistet ist. Ggf. sind Schallschutzmaßnahmen auszuarbeiten. Zusätzlich sollen die Auswirkungen der Verkehrsgeräuschimmissionen auf zukünftige Büround Wohnnutzung prognostiziert und erforderliche, passive Schallschutzmaßnahmen für geplante Gebäude erarbeitet werden, um diese im Bebauungsplan aufnehmen zu können. 2. Örtliche Gegebenheiten Die Fläche, auf der der Discountmarkt errichtet werden soll, ist bislang ungenutzt. Sie befindet sich südlich der Bahnhofstraße und westlich des Kleinbahnwegs. Nördlich befindet sich Wohnnutzung im allgemeinen Wohngebiet [14]. Östlich des Plangebietes soll künftig ebenfalls Wohnnutzung entstehen, welche neben der genannten Wohnbebauung auch berücksichtigt wird. In der Umgebung existiert keine beurteilungsrelevante, gewerbliche Geräuschvorbelastung. Die Höhenunterschiede zwischen Plangebiet und maßgeblicher Wohnnutzung sind nicht beurteilungsrelevant. In den Abbildungen 1 und 2 sind Auszüge aus den B-Plänen Nr und der 1. Änderung dargestellt. Die 1. Änderung sieht die Ausweisung des Plangebietes als Sondergebiet vor.

5 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 5 von 34 Abbildung 1: Darstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Neubau Discount- Markt der Gemeinde Hinte, Quelle: [14].

6 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 6 von 34 Abbildung 2: Auszug aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Neubau Discount- Markt, Quelle: [16]. Der folgenden Abbildung ist der aktuelle, städtebauliche Rahmenplan zu entnehmen.

7 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 7 von 34 Abbildung 2: Städtebaulicher Rahmenplan Hinte mit dem geplanten Lebensmitteldiscounter und der näheren Umgebung an der Bahnhofstraße in der Gemeinde Hinte, Quelle: [13].

8 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 8 von Allgemeines 3.1 Verwendete Gesetze, Normen, Richtlinien und Hilfsmittel Die Immissionsberechnungen wurden auf der Grundlage folgender Gesetze, Normen, Richtlinien und Studien durchgeführt: a) Gesetze [1] BImSchG: Gesetz zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG), in der aktuellen Fassung. b) Beurteilungspegel, Beurteilungszeiten und Immissionsrichtwerte [2] TA Lärm: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBI Nr. 26, S. 503 ff. [3] DIN : Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 und Beiblatt 1 zu DIN 18005, Berechnungsverfahren, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai [4] 16. BImSchV: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetztes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12. Juni b) Schallausbreitung, Abschirmung [5] DIN-ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Beuth Verlag, Berlin, Oktober [6] RLS-90: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Der Bundesminister für Verkehr, d) Weitere Unterlagen und Hilfsmittel [7] DIN : Schallschutz im Hochbau Teil 1, Mindestanforderungen ; Beuth Verlag; Juli [8] DIN : Schallschutz im Hochbau Teil 2, Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen ; Beuth Verlag; Juli [9] Bayrische Parkplatzlärmstudie: Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen ; 6. überarbeitete Auflage, Bayrisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg, August 2007.

9 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 9 von 34 [10] Technischer Bericht zur Untersuchung von Lkw- und Ladegeräuschen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessisches Landesamt für Umwelt, Heft 192, Ausgabedatum [11] Betriebsbeschreibung und Planzeichnungen zum Lebensmitteldiscounter, übermittelt per bzw. am Telefon durch Herrn Dorissen-Wesjohann im September [12] Behördlich anerkanntes Computerprogramm IMMI Ver der Firma Wölfel Monitoring Systems GmbH & Co. KG, Höchberg, für die Erstellung der Lärmimmissionsprognosen. [13] Lageplan mit dem Grundstück des geplanten Discount-Marktes, übermittelt per durch Herrn Kreischer vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach im September [14] Rechtswirksamer Bebauungsplan Nr Am Greetsieler Sieltief der Gemeinde Hinte, übermittelt per durch Herrn Müller von der Gemeinde Hinte am [15] Bebauungsplanentwurf zum B-Plan Nr Neubau eines Discount-Marktes der Gemeinde Hinte, übermittelt per durch das Planungsbüro Diekmann und Mosebach, Herrn Kreischer, am 03. August [16] 24. Änderung des Flächennutzungsplans Neubau eines Discount-Marktes, übermittelt per durch das Planungsbüro Diekmann und Mosebach, Herrn Kreischer, am 03. August [17] Verkehrsdaten für die Bahnhofstraße und die Landesstraße L 3 aus dem Jahr 2007 bzw. 2010, übermittelt per durch Herrn Schmidt vom Landkreis Aurich am bzw. entnommen aus der Verkehrsmengenkarte Niedersachsen (2010) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ( [18] Verkehrsprognose 2030, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2014, Download: praesentation.pdf?_blob=publicationFile. [19] Aktuelle Informationen über die bauliche und organisatorische Marktgestaltung (Anlieferzone, Öffnungszeiten), übermittelt per durch Herrn Wenzel von der Deubema GmbH am

10 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 10 von Beurteilungsgrundlagen und Immissionsrichtwerte Der Lebensmitteldiscounter wird als nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes nach der TA Lärm [2] beurteilt. Maßgebliche Wohnbebauung befindet sich aktuell nördlich des geplanten Marktes mit dem Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Dies ist im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr der Gemeinde Hinte [14] festgesetzt. Im Abschnitt 6 der TA Lärm [2] sind Richtwerte für Geräuschimmissionen an Wohngebäuden festgelegt. Die entsprechenden Immissionsrichtwerte sind getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgeführt. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte für Geräuschimmissionen aus gewerblichen Anlagen nach TA Lärm [2]. Immissionsrichtwerte nach TA Beurteilungszeiträume Lärm in db(a) für allgemeine Wohngebiete (WA) tagsüber 6:00 Uhr 22:00 Uhr 55 nachts 22:00 Uhr 6:00 Uhr 40 Der Immissionsrichtwert für den Tagzeitraum gilt für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Für die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen zur Nachtzeit ist die lauteste, volle Nachtstunde (z.b. 1:00 Uhr bis 2:00 Uhr) maßgeblich, zu der der Betrieb wesentlich beiträgt. Die Immissionsrichtwerte gelten auch dann als überschritten, wenn einzelne Geräuschspitzen im Tagzeitraum mehr als 30 db(a) und im Nachtzeitraum mehr als 20 db(a) über den Richtwerten liegen. In allgemeinen und reinen Wohngebieten wird die besondere Störwirkung von Geräuschen während folgender Zeiträume: werktags 6:00-7:00 Uhr, 20:00-22:00 Uhr und sonn- und feiertags 6:00-9:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr und 20:00-22:00 Uhr durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu den jeweiligen Anlagengeräuschen berücksichtigt.

11 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 11 von Immissionsorte Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des Vorhabens wurden insgesamt drei repräsentative Immissionsaufpunkte an der vorhandenen bzw. zukünftigen Wohnbebauung gewählt (siehe Tabelle 2 und Abbildung 3). Tabelle 2: Beschreibung der Immissionsorte mit den Angaben über die Geschossigkeit und den Schutzanspruch. Immissionsort Straße und Hausnummer Aufpunkthöhe Schutzanspruch IP 1 Unbebautes Grundstück IP 2 IP 3 Am Apfelgarten 3, Südfassade Zukünftiges Wohngebäude auf dem Vorhabengebiet (FNP-Änderung) 1.OG WA Die Immissionsaufpunkte wurden an vorhandener bzw. zukünftiger Wohnbebauung in einem Abstand von 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Wohnraumes (Wohnen und Schlafen) nach DIN 4109, Ausgabe November 1989, festgelegt. Auf der bislang unbebauten Grundstücksfläche wurde ein Aufpunkt auf der Baugrenze (ca.35 m entfernt von der Grundstücksgrenze) festgelegt. Die Aufpunkthöhe beträgt jeweils 4,8 m über Oberkante Gelände im beurteilungsrelevanten 1. Obergeschoss. Das Gelände weist im Bereich des Vorhabengebiets keinen relevanten Höhenunterschied auf. 3.4 Abschirmung und Reflexionen Als Reflexionselement ist das geplante Marktgebäude berücksichtigt worden. Die Wände gehen mit einem Absorptionsverlust von 1,0 db (glatte Wände) in das Prognosemodell ein. Zusätzlich wird entsprechend den Angaben des Vorhabenträgers [19] eine Teileinhausung der Anlieferzone im Modell simuliert, sodass sich eine Reduzierung der Geräuschimmissionen durch die Verladetätigkeiten ergibt.

12 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 12 von Betriebsbedingte Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen Der betriebsbedingte Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist gemäß Abschnitt 7 der TA Lärm getrennt von den gewerblichen Geräuschimmissionen zu untersuchen und nach der 16. BImSchV [4] zu beurteilen. Gemäß TA Lärm sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, wenn: sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte für den Tag- und Nachtzeitraum sind der nachfolgenden Tabelle 3 zu entnehmen. Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte gemäß der 16. BImSchV. Grenzwerte für verkehrsbedingte Beurteilungszeiträume Geräuschimmissionen für allgemeine Wohngebiete (WA) in db(a) tagsüber 6:00 Uhr 22:00 Uhr 59 nachts 22:00 Uhr 6:00 Uhr 49 Der Immissionsgrenzwert tagsüber gilt für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Für die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen zur Nachtzeit ist eine Beurteilungszeit von 8 Stunden zu berücksichtigen.

13 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 13 von Immissionsprognose nach TA Lärm 4.1 Gewerbliche Geräuschvorbelastung In der näheren Umgebung des geplanten Discount-Marktes existiert keine beurteilungsrelevante, gewerbliche Geräuschvorbelastung, sodass die Richtwerte gemäß TA Lärm [2] durch den geplanten Markt ausgeschöpft werden können. 4.2 Geräuschimmissionen durch den geplanten Discounter und die Bäckerei Die Geräuschimmissionen des Lebensmitteldiscounters und der Bäckerei werden durch folgende Geräuschquellen bestimmt: - Belieferung des Marktes durch Lkw bzw. der Bäckerei durch Sprinter - Verflüssiger - Kundenparkplatz (Markt und Bäckerei) - Einkaufswagensammelbox Weitere relevante Geräuschimmissionen, die vom Betrieb des Lebensmitteldiscounters und von der Bäckerei ausgehen, sind nicht vorhanden. a) Betriebsbeschreibung Nach Angaben des Auftraggebers wird der Markt werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 7:00 bis 21:30 Uhr geöffnet sein. Der Bäcker hingegen soll bereits um 6:00 Uhr öffnen. Daher sind Pkw-Bewegungen auf dem Kundenparkplatz bereits vor 6:00 Uhr zu erwarten. Die Nettoverkaufsfläche wird ca. 799 m² groß sein. Belieferungen 1 sollen lediglich im Tagzeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr stattfinden. Die Anlieferzone wird sich zukünftig an der Nordfassade des Marktes in Richtung Bahnhofstraße befinden. Maximal ein Lkw beliefert den Markt pro Tag entweder mit Frische- oder mit Trockensortiment. Müllcontainerabholungen finden nicht statt, da es keinen Schneckenverdichter geben wird. Die Müllabfuhr erfolgt an der Straße. Der Bäcker wird vor 6:00 Uhr beliefert, sodass bei den nächtlichen Fahrzeugbewegungen ebenfalls die Sprinterfahrzeuge zu berücksichtigen sind. 1 Tägliche Anlieferungen von Brotbackwaren mittels Sprinter sind in dem Ansatz für den Kundenparkplatz enthalten.

14 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 14 von 34 Der Markt wird künftig über 78 Stellplätze verfügen. Aus den zu erwartenden Pkw-Kunden ergeben sich entsprechend häufige Ein- und Ausstapelvorgänge an der Einkaufwagensammelbox, welche an der westlichen Fassade im Bereich des Eingangs geplant ist. Die Haustechnik wird u.a. aus Verflüssiger bestehen. Da hierzu derzeit keine konkreten Angaben vorliegen, wird ein Verflüssiger mit einer maximal möglichen Schallleistung zugrunde gelegt. Da die Position am Gebäude ebenfalls noch nicht feststeht, wird eine schalltechnisch ungünstige im Prognosemodell berücksichtigt. Im Folgenden werden die beurteilungsrelevanten Schallquellen mit ihren Einwirkzeiten und Geräuschemissionen beschrieben. b) Geräuschquelle: Belieferung des Lebensmitteldiscounters mit Lkw Während der Warenanlieferung werden Geräuschimmissionen durch folgende Geräuschquellen verursacht: Fahrgeräusche durch die An- und Abfahrten Rangiergeräusche vor der Lieferzone Sonstige Lkw-Geräusche (z. B. Starten, Türenschlagen, Leerlaufgeräusch usw.) Geräusche bei Verladetätigkeiten der Paletten und Rollcontainer Kühlaggregate der Lkw zur Anlieferung von Frischewaren Nach Angaben des Auftraggebers [11] erfolgt die Warenanlieferung ausschließlich in der Zeit von 6:00 22:00 Uhr. Somit kann es auch vorkommen, dass innerhalb der morgendlichen Ruhezeiten Waren angeliefert werden. Daher wird für die tägliche Belieferung des Marktes Folgendes angesetzt: Tabelle 4: Anzahl, Art und Zeitpunkt der Warenlieferungen. Anzahl Art des Lkws Paletten mit E-Hubwagen Lieferumfang Rollcontainer Lieferzeitpunkt werktags 1 Frischsortiment :00 7:00 Uhr Die Schallleistungspegel für die Fahrten der Lkw auf dem Betriebsgelände werden entsprechend dem Technischen Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten [10] ermittelt. Dafür wird die Strecke auf dem Betriebsgelände in zwei Abschnitte unterteilt: der

15 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 15 von 34 erste Abschnitt ist die An- und Abfahrt des Lkws und der zweite Abschnitt berücksichtigt einen Zuschlag von 5 db(a) für das Rangieren der Lkw vor und auf der Verladezone. An- und Abfahrt der Lkw: Geräuschquellenart: Linienschallquelle berechnet nach DIN ISO [5] Schallleistungspegel: L WA,1h = 63,0 db(a) pro Lkw, Meter und Stunde relative Quellhöhe: h e = 1,0 m Streckenlänge: L Anfahrt = ca. 32 m L Abfahrt = ca. 24 m Anzahl der Lkw: werktags (6-7 Uhr) = 2 (je 1x An- und Abfahrt) Rangieren Richtung Anlieferzone: Geräuschquellenart: Linienschallquelle berechnet nach DIN ISO [5] Schallleistungspegel: L WA,1h = 68,0 db(a) pro Lkw, Meter und Stunde relative Quellhöhe: h e = 1,0 m Streckenlänge: L = ca. 38 m Anzahl der Lkw: werktags (6-7 Uhr) = 2 (je 1x An- und Abfahrt) Sonstige Lkw-Geräusche: Zu den sonstigen Lkw-Geräuschen zählen das Anlassen, das Türenschlagen, das Bremsenentlüften und das Leerlaufgeräusch. Gemäß [10] sind folgende Eingangsdaten bei der Prognose zu berücksichtigten: Tabelle 5: Geräuschquellen Darstellung der Fahrzeuggeräusche mit Einwirkzeiten pro Lkw. Schallleistung [db(a)] Einwirkzeit pro Ereignis [s] Anzahl der Ereignisse Schallleistung pro Stunde [db(a)] Anlassen 100, ,4 Türenschlagen 100, ,4 Leerlauf 94, ,4 Betriebsbremse 108, ,4 81,3 Geräuschquellenart: Punktschallquelle berechnet nach DIN ISO [5] Schallleistungspegel: L WA, 1h = 81,3 db(a) pro Stunde Quellhöhe: h e = 1,0 m Anzahl der Lkw: werktags (6-7 Uhr) = 1 Spitzenpegel: L WA max = 108,0 db(a) (Entlüften der Druckluftbremse)

16 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 16 von 34 Be- und Entladung der Lkw: Entsprechend den Angaben des Auftraggebers werden die Waren mittels Hubwagen und Rollcontainer über eine stationäre Überladebrücke entladen. Gemäß Tabelle 4 werden für die Be- und Entladung der Lkw im Tagzeitraum innerhalb der Ruhezeit zwischen 6:00 Uhr und 7:00 Uhr 20 Entladevorgänge mittels Hubwagen und 5 Entladevorgänge mittels Rollcontainer berücksichtigt. Zudem wird jeweils nochmal dieselbe Anzahl an Leerfahrten berücksichtigt. Die stundenbezogene Schallleistung wird gemäß [11] nach der Gleichung unter Kapitel 5.3 auf Seite 26 berechnet. Für die Berechnung wird für eine Hubwagenüberfahrt der stundenbezogene Schallleistungspegel für eine Palettenhubwagenfahrt über eine Überladebrücke angesetzt. Da die Rollcontainerüberfahrten über eine Überladebrücke in der Stunde ausschließlich an einer Innenrampe untersucht wurden und die Pegeldifferenz zwischen einer Außenrampe und Innenrampe ca. 5 db beträgt (siehe [10], Seite 18), wird für eine Rollcontainerüberfahrt über eine Überladebrücke ein um 5 db höherer stundenbezogener Schallleistungspegel von L WA, 1h = 69 db(a) zu Grunde gelegt. Geräuschquellenart: Punktschallquelle berechnet nach DIN ISO [5] Schallleistungspegel: L WA,1h = 85 db(a) pro Palettenhubwagenfahrt L WA,1h = 69 db(a) pro Rollcontainerfahrt relative Quellhöhe: h e = 1,0 m (Entladung ebenerdig) Anzahl der Fahrten werktags (6-7 Uhr) = 40 Pal.hubwagenfahrten werktags (6-7 Uhr) Spitzenpegel L WA max = 10 Rollcontainerfahrten = 113 db(a) Im Prognosemodell wird die Einhausung in Form einer hohen Lärmschutzwand berücksichtigt, da eine gewisse Schallabstrahlung über die offene Seite stattfindet. Kühlaggregat zwischen Zugmaschine und Auflieger des Lkws: Die Anlieferung des Frischwarensortimentes bzw. der Tiefkühlkost erfolgt mit maximal einem Lkw pro Tag. Das Kühlaggregat des Lkws ist zwischen dem Führerhaus und dem Aufsatzkoffer angeordnet. Das Aggregat wird bei der Entladung des Lkws nicht ausgeschaltet. Gemäß Bayerischer Parkplatzlärmstudie [7] ist für ein Kühlaggregat ein Schallleistungspegel von L WA = 97 db(a) anzusetzen.

17 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 17 von 34 Geräuschquellenart: Punktschallquelle berechnet nach DIN ISO [5] Schallleistungspegel: L WA = 97,0 db(a) relative Quellhöhe: h e = 3,0 m Anzahl der Lkw: werktags (6-7 Uhr) = 1 Lkw effektive Einwirkzeit: T e = je 1 Stunde (Entladedauer) Sprinterentladung Bäcker: Nach Angaben des Auftraggebers wird die Backware mittels Rollcontainer über den Haupteingang des Marktgebäudes zum Bäcker transportiert. Hierfür kommen pro Sprinter zwei Container zum Einsatz. Die Bewegungen der Container werden mittels Linienschallquelle im Prognosemodell simuliert (siehe Abb. 3). Da die Belieferung vor 6:00 Uhr und am Tage stattfinden kann, wird jeweils ein Sprinter zwischen 5:00 und 6:00 Uhr und nach 6:00 Uhr inklusive Entladevorgänge berücksichtigt. Die Fahrzeugbewegungen sind im Ansatz für den Kundenparkplatz enthalten. Die stundenbezogene Schallleistung wird wie im oben gewählten Ansatz zur Belieferung des Marktes nach der Gleichung unter Kapitel 5.3 auf Seite 26 berechnet. Die längenbezogene Schallleistung hängt von der Streckenlänge des Fahrweges ab und wird ebenfalls logarithmisch berechnet. Folgende Daten gehen in die Prognose ein: Geräuschquellenart: Linienschallquelle berechnet nach DIN ISO [5] Schallleistungspegel: L WA,1h = 62,4 db(a) pro Lkw, Meter und Stunde relative Quellhöhe: h e = 1,0 m Streckenlänge: L = ca. 9 m Anzahl der Sprinter: tagsüber (6-22 Uhr) = 1 (je 1x beladen und unbeladen) nachts (5-6 Uhr) = 1 (je 1x beladen und unbeladen) c) Geräuschquelle: Lüftungsanlagen und Verflüssiger des Lebensmitteldiscounters Die Be- und Entlüftung des Verkaufsraumes und anderer Bereiche, sowie der Betrieb der Kühlgeräte erfolgt über einen Verflüssiger. Da bisher keine Daten zu den Schallleistungspegeln eines Verflüssigers vorliegen, wird ein Standardansatz aus vergleichbaren Gutachten gewählt. Bezüglich der Lage wird die schallungünstigste Position in Richtung Immissionsaufpunkte für die Berechnungen zugrunde gelegt.

18 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 18 von 34 Folgende Daten gehen in die Prognose ein: Verflüssiger: Geräuschquellenart: Punktschallquelle nach DIN ISO [5] Schallleistungspegel: L WA = 70 db(a) Quellenhöhe: h e = 3 m Anzahl der Verflüssiger 1 effektive Einwirkzeit: T e tags = 16 Stunden T e nachts = 1 lauteste Nachtstunde d) Geräuschquelle: Kundenstellplätze Die Emissionen des Parkplatzes werden entsprechend der Gleichung 11a, Abschnitt 8.2.1, Seite 87 der neuen Parkplatzlärmstudie [7] berechnet (zusammengefasstes Verfahren). L WA = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10log(B x N) 10log(S) L WO = 63 db(a): Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R Parkplatz [db(a)] K PA = Zuschlag für die Parkplatzart (Einkaufszentren Std. A) K I K D B N = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren = Zuschlag für den Parkplatzsuchverkehr = Bezugsgröße = Bewegungshäufigkeit je Einheit der Bezugsgröße und Stunde B x N = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche S = Gesamtfläche des Parkplatzes Geräuschquellenart: Flächenschallquelle nach DIN ISO Der Discounter wird zukünftig über 78 Parkplätze verfügen. Für Discount-Märkte sind gemäß Parkplatzlärmstudie [7] 0,17 Bewegungen pro Bezugsgröße (hier: Nettoverkaufsfläche = 799 m²) anzusetzen. Somit ergibt sich eine Pkw-Bewegungshäufigkeit von 135,8 Bewegungen pro Stunde. Bei 78 Stellplätzen resultieren somit 1,741 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Nachts wird von maximal 3 Pkw-Abfahrten ausgegangen. Nach Angaben des Auftraggebers sollen die Einkaufswagen des Marktes mit Metallkörben ausgestattet werden. Die Parkplatzoberfläche soll mit ungefastem Pflaster versehen werden, welches bzgl. der Geräuschentwicklung mit einer asphaltierten Fläche zu vergleichen ist.

19 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 19 von 34 Kundenparkplatz zwischen 6:00-21:45 Uhr: Geräuschquellenart: Flächenschallquelle nach Parkplatzlärmstudie 2007 [7] Anzahl der Stellplätze: 78 Parkplatzart: Parkplatz an Einkaufszentrum (Standard, A) nach [7] Bewegungshäufigkeiten: 1,741 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde von 6:00-22:00 Uhr 0,038 Bewegungen in der lautesten Stunde (5:00 bis 6:00 Uhr) Quellenhöhe: h e = 0,5 m über Geländeoberkante Parkplatzoberfläche: Asphalt (K StrO = 0,0 db(a)) Korrekturfaktoren: K I = 4 db(a); K PA = 5 db(a) Spitzenschallleistung: L WA, max = 99,5 db(a) (Kofferraumzuschlagen) Anmerkung: Da die Öffnungszeit des Marktes nicht die nächtliche Ruhezeit betrifft (7:00 bis 21:30 Uhr), sind keine Pkw-Bewegungen durch Kunden des Marktes vor 6:00 Uhr zu erwarten. Es befahren lediglich Kunden und Sprinter zur Belieferung der Bäckerei den Kundenparkplatz vor 6:00 Uhr. Diese Fahrzeugbewegungen wurden hier in Ansatz gebracht. e) Geräuschquelle: Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen in Sammelbox Es ist eine Einkaufswagensammelbox (EWSB) im Eingangsbereich des Lebensmitteldiscounters geplant. In Anlehnung an die Untersuchung des HLUGs [10] wird in diesem Gutachten ein stundenbezogener Schallleistungspegel (L WA,1h ) für diese Geräuschquelle nach folgender Beziehung ermittelt: L WA,1h = L W log n mit L W0 = Ausgangsschallleistungspegel pro Ereignis pro Stunde (72dB(A) für Einkaufswagen mit Metallkörben) n = Anzahl der Ereignisse pro Stunde Es wird angenommen, dass überwiegend nur die Kunden, die mit einem Pkw ihren Einkauf erledigen, einen Einkaufswagen benutzen. Bei ca. 18 Kunden pro Stunde ergeben sich an der Sammelstelle insgesamt 36 Ein- und Ausstapelereignisse.

20 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 20 von 34 Folgende Annahmen sind für die Prognose verwendet worden: Einkaufswagensammelbox: Geräuschquellenart: Flächenschallquelle berechnet nach DIN ISO [5] Schallleistung: L WA,1h = 78,6 db(a) pro m² und Stunde zwischen 6:00 und 22:00 Uhr (L WA,1h = 90,3 db(a) von 6:00 und 22:00 Uhr) Fläche: A = ca. 15 m 2 Quellenhöhe: h e = 0,5 m Spitzenpegel: L WA max = 102 db(a) (Metallkörbe der Einkaufswagen) Abbildung 3: Lage der beurteilungsrelevanten Geräuschquellen und der maßgeblichen Immissionsaufpunkte.

21 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 21 von Betriebsbedingte Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen Gemäß Kapitel 7.4 der TA Lärm sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, wenn sie u. a. den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db erhöhen. Das bedeutet für die vorliegende Situation, dass es durch den betriebsbedingten Verkehr zu einer Verdoppelung der Verkehrsmenge auf den umliegenden Straßen kommen muss, damit Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich werden. Die relevante Straße (Bahnhofstraße) weist bereits ein hohes Verkehrsaufkommen auf, weswegen eine Verdopplung des Verkehrsaufkommens durch die Kunden des Lebensmitteldiscounters und damit verbunden eine 3 db Erhöhung des Beurteilungspegels ausgeschlossen werden kann. Eine Beurteilung des betriebsbedingten Verkehrs auf öffentlichen Straßen ist somit nicht erforderlich. 4.4 Ergebnisse der Immissionsberechnungen Die Berechnung der Beurteilungspegel an den genannten Immissionsaufpunkten wurde mit Hilfe der Software IMMI 2016 der Firma Wölfel [12] durchgeführt. Dieses Programm berechnet die Schallausbreitung gemäß TA Lärm [2] entsprechend der DIN ISO Abschnitt 6 [5]. Es wird eine detaillierte Prognose gemäß Abschnitt A.2.3 der TA Lärm durchgeführt. Da für die Prognose nur A-bewertete Schallpegel vorliegen, wird die Prognose gemäß Abschnitt A.2.3.1, Absatz 3 mit Summenpegeln entsprechend der DIN ISO Abschnitt 1 durchgeführt. Die Beurteilungspegel werden nach Gleichung 6 der DIN ISO unter Berücksichtigung der Mitwindbedingungen ermittelt. Es wird die Mitwindsituation mit C 0 = 0 db berücksichtigt. Damit liegt die Prognose ganzjährig auf der sicheren Seite. Grundlage der Berechnung sind die im Kapitel 4.2 genannten maßgeblichen Betriebsdaten.

22 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 22 von 34 In Tabelle 6 sind die prognostizierten Beurteilungspegel zusammengefasst dargestellt. Die Werte sind getrennt nach den Beurteilungszeiträumen werktags und lauteste Nachtstunde aufgeführt. Tabelle 6: Prognostizierte Beurteilungspegel L r in Bezug auf die gesamten, gewerblichen Geräuschimmissionen für werktags und nachts (Gesamtbelastung). Immissionsorte Gesamtbeurteilungspegel L r,discounter in db(a) Immissionswerte bzw. -richtwert gemäß TA Lärm in db(a) tagsüber nachts tagsüber nachts IP 1 53,6 32,5 IP 2 52,8 31, IP 3 43,0 23,2 Die Richt- bzw. Immissionswerte werden an allen Immissionsorten unterschritten. In der folgenden Tabelle sind die Pegelspitzen durch Verladevorgänge und Pkw-Bewegungen auf dem Parkplatz dargestellt. Tabelle 7: Pegelspitzen an den Immissionsorten. Immissionsorte Pegelspitzen L AF,max in db(a) Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm in db(a) tagsüber nachts tagsüber nachts IP 1 67,4 59,6 IP 2 66,8 57, IP 3 57,9 57,9 Die Richtwerte werden an allen Immissionsorten eingehalten.

23 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 23 von Beurteilung der Ergebnisse Auf Grundlage der beschriebenen Eingangsdaten hinsichtlich der berücksichtigten Geräuschquellen werden die Richtwerte der TA Lärm [2] an allen drei Immissionsaufpunkten im Tagund im Nachtzeitraum unterschritten. Die Unterschreitung beträgt im Tagzeitraum mindestens 1,4 db(a) und im Nachtzeitraum mindestens 7,5 db(a) (IP 1). Die Richtwerte für die Pegelspitzen (Tabelle 7) werden im Tagzeitraum unterschritten und nachts eingehalten. 4.6 Qualität der Prognose Die meisten in der Immissionsprognose angesetzten Schallleistungspegel der im Gutachten berücksichtigten Schallquellen stammen aus validierten Studien. Bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen wird von einer Mit-Wind-Wetterlage ausgegangen. Das bedeutet, dass immer eine Windrichtung von den einzelnen Schallquellen in Richtung der Immissionsorte vorausgesetzt wird. Unter Einbeziehung dieser Faktoren kann von einer konservativen Betrachtung der Geräuschsituation ( lautestes Szenario ) und von geringeren, tatsächlichen Beurteilungspegeln an den Immissionsorten als hier berechnet ausgegangen werden.

24 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 24 von Prognose der Verkehrsgeräuschimmissionen 5.1 Eingangsdaten Straßenverkehr Straßen Jahr Straßengattung DTV in Kfz/d M Tag in Kfz/h M Nacht in Kfz/h p tags in % p nachts in % D StrO in db(a) L 3 Zur Erstellung der Prognose der Verkehrsgeräuschimmissionen werden die vom Landkreis Aurich und die öffentlich zugänglichen, für die L 3 angegebenen Verkehrsmengen [17] verwendet: Tabelle 8: Verkehrszähldaten aus dem Jahr 2007 bzw [17] und Prognosedaten für das Jahr 2031 für die beurteilungsrelevanten Straßen. Bahnhofstraße ,1 3,1 Landesstraße ,9 3, ,1* 3,1* Gemeindestraße ,0 4,0 0,0 0,0 * für die Bahnhofstraße liegt kein Schwerlastanteil vor. Daher wurde derjenige von der L 3 übernommen (konservativ). In der Regel wird für den bauleitplanerischen Abwägungsprozess eine Hochrechnung des Verkehrsaufkommens für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. Für die Immissionsprognose wird in Anlehnung an die Verkehrsprognose 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur [18] ein Verkehrszuwachs von 0,48 % pro Jahr für Pkw und 1,66 % pro Jahr für Lkw bis zum Jahr 2031 angesetzt. Auf der L 3 gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und auf der Bahnhofstraße von 30 km/h. Die Straßenoberflächen bestehen aus Asphalt. In den Verkehrszähldaten ist ebenfalls der prozentuale Anteil für den Schwerlastverkehr vermerkt worden. Die angesetzten verkehrsbedingten Geräuschimmissionen werden mithilfe von Linienschallquellen nach RLS-90 [6] berechnet. Aus den Verkehrsdaten resultieren folgende Emissionspegel: Tabelle 9: Resultierende Emissionspegel L m,e in db(a) für die zu betrachtenden Straßen. Straße L m,e,tagsüber in db(a) L m,e,nachts in db(a) L 3 65,0 56,3 Bahnhofstraße 54,6 47,2

25 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 25 von Ergebnis der Immissionsprognose für Verkehrslärm Die Berechnung der Beurteilungspegel wurde mithilfe der Software IMMI 2016 der Firma Wölfel [12] durchgeführt. Als Berechnungsvorschrift wurde gemäß DIN [3] die RLS 90 [6] angewendet. Als Eingangsdaten dienten dabei die unter Punkt ermittelten Verkehrsmengen für das Prognosejahr Die Immissionsraster wurden für das zukünftig am stärksten belastete 1. OG (Aufpunkthöhe: 4,8 m) betrachtet. Beurteilung der Berechnungsergebnisse für das Vorhabengebiet: Im braun eingefärbten Bereich wird der Orientierungswert tagsüber für allgemeine Wohngebiete eingehalten. Im Nachtzeitraum ergeben sich Beurteilungspegel, welche den Orientierungswert insgesamt überschreiten (maximal 12 db(a) entlang der L 3). Unabhängig von der Einhaltung der Orientierungswerte sind passive Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan aufzunehmen. Im Kapitel 6 werden Vorschläge für textliche Festsetzungen entsprechend den sich ergebenden Lärmpegelbereichen (siehe Abbildung 6) formuliert. Abbildung 4: Beurteilungspegelverlauf im Tagzeitraum auf dem Vorhabengebiet unter Berücksichtigung von Straßenverkehr (Aufpunkthöhe: 4,8 m).

26 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 26 von 34 Im orangenen Bereich (Abb. 4) können auf der lärmabgewandten Gebäudeseite angemessenen Wohnverhältnisse im Außenwohnbereich (Terrassen, Loggien, Balkone) sichergestellt werden. Abbildung 5: Beurteilungspegelverlauf im Nachtzeitraum auf dem Vorhabengebiet unter Berücksichtigung von Straßenverkehr (Aufpunkthöhe: 4,8 m). Auf dem gesamten Vorhabengebiet wird der Orientierungswert für den Nachtzeitraum überschritten. Daher ist eine natürliche Belüftung über ein gekipptes Fenster während der Nachtzeit lediglich auf der lärmabgewandten Seite im gelben Bereich immissionsschutzrechtlich zulässig.

27 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 27 von 34 Ermittlung der Lärmpegelbereiche: Um die erforderliche Mindestschalldämm-Maße R w der zukünftigen Außenfassaden von Wohngebäuden zu bestimmen, sind Lärmpegelbereiche zu ermittelt. Für die Ermittlung ist gemäß DIN [8], Ziffer 4.4.5, folgende Vorgabe zu berücksichtigen: Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Dies trifft im vorliegenden Fall zu db(a) Abbildung 6: Lärmpegelverlauf im stärker belasteten Nachtzeitraum auf dem Vorhabengebiet unter Berücksichtigung von Straßenverkehr (Aufpunkthöhe: 4,8 m). Abbildung 6 zeigt, dass sich die Lärmpegelbereiche II bis V auf dem Vorhabengebiet einstellen. Im folgenden Kapitel werden Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan im Absatz für Verkehrsgeräuschimmissionen für Büro- und Wohnnutzung getrennt formuliert.

28 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 28 von Vorschläge für textliche Festsetzungen im B-Plan Nr Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen Aus der Sicht des Schallschutzes sind folgende Formulierungen in die textlichen Festsetzungen eines möglichen Bebauungsplanes sinngemäß aufzunehmen: An die Außenbauteile von schutzbedürftigen Wohnräumen (z. B. Wohnräume und Schlafräume), die der Geräuschquelle zugewandt sind, sind erhöhte Anforderungen bezüglich des Schallschutzes zu stellen. Die ermittelten Lärmpegelbereiche II bis V bei freier Schallausbreitung sind zusammen mit den in Tabelle 10 genannten Schalldämm-Maßen als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Tabelle 10: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen. Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Erforderliches bewertetes resultierendes Schalldämm-Maß R w,res der Außenbauteile in db Büroräume Wohnräume II III IV V Die Berechnung der konkreten Schalldämmwerte erfolgt im Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der Tabellen 7 der DIN [7]. Die aufgeführten bewerteten, resultierenden Luftschalldämm-Maße dürfen vom Luftschalldämm-Maß der gesamten Außenbauteile eines schutzbedürftigen Raumes nach DIN nicht unterschritten werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass innerhalb der Büroräume ein Schalldruckpegel am Ohr des Arbeitnehmers von L p 55 db(a) bei geistiger Tätigkeit vorherrscht (Arbeitsschutz). Unter Berücksichtigung der aufgeführten, passiven Lärmschutzmaßnahmen (Tab. 10) ist davon auszugehen, dass keine zusätzlichen, aktiven Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.

29 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 29 von 34 Zusätzliche Anmerkungen für den Bereich der FNP-Änderung: Schutzbedürftige Aufenthaltsräume und Außenbereiche (Terrassen, Loggien, Balkone) sollten vornehmlich auf der geräuschabgewandten Seite angeordnet werden. Im roten Bereich (Abb. 4) sind auch auf der lärmabgewandten Gebäudeseite keine angemessenen Wohnverhältnisse gewährleistet. Zur Nachtzeit ist in den Bereichen mit einem Beurteilungspegel von 45 db(a) ein ungestörter Schlaf bei geöffnetem Fenster nicht immer möglich (siehe Abb. 5). Damit muss die erforderliche Gesamtschalldämmung der Außenfassaden auch im Lüftungszustand (z. B. durch schallgedämmte Lüftungssysteme oder Belüftungen über die lärmabgewandte Fassadenseite) für schutzbedürftige Wohnräume (Wohnräume und Schlafräume) sichergestellt werden. Durch Gebäudeabschirmungen kann ein um 5 db verminderter Außenlärmpegel und damit eine Lärmpegelbereichsstufe niedriger angesetzt werden.

30 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 30 von Zusammenfassung Der Auftraggeber, die Deubema GmbH, plant die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters im Geltungsbereich des B-Plans Nr in Hinte [15]. Der geplante Discounter soll nach aktuellem Planungsstand über 78 Parkplätze verfügen. Das Vorhabengebiet grenzt an bisher unbebaute Wohnflächen, sodass Konflikte in Bezug auf gewerbliche Geräuschimmissionen durch den zukünftigen Betrieb und durch den zusätzlichen Verkehr, der durch die Kunden des Betriebes auf öffentlichen Straßen hervorgerufen wird, nicht auszuschließen sind. Im Rahmen des Bauantrag-Verfahrens wurde die itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH beauftragt, ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. Mit diesem Gutachten sollte nachgewiesen werden, dass der Schutzanspruch der Anwohner in der Umgebung des geplanten Marktes vor gesundheitsschädigenden Geräuschimmissionen gewährleistet ist. Die Berechnungen ergaben folgende Resultate: Gewerbelärm (TA Lärm-Nachweis): Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel nach TA Lärm in Bezug auf gewerbliche Geräuschimmissionen werden in der Umgebung des begutachteten Marktes im Tag- und Nachtzeitraum eingehalten. Die Immissionsrichtwerte für Pegelspitzen werden in der Umgebung des begutachteten Marktes im Tag- und Nachtzeitraum eingehalten. Durch den Bau des Lebensmitteldiscounters sind keine relevanten Erhöhungen des Fahrzeugverkehrs auf den umliegenden Straße zu erwarten, somit sind durch den betriebsbedingten Verkehr auf öffentlichen Straßen sind keine Konflikte zu erwarten. Verkehrslärm (DIN 18005): Tagsüber und nachts werden die Orientierungswerte der DIN für allgemeine Wohngebiete entlang der L 3 jeweils um maximal 9 db(a) überschritten. Die Anforderungen an den passiven Schallschutz sind Kapitel 6 zu entnehmen. Organisatorische Schallimmissionsschutzmaßnahmen: keine

31 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 31 von 34 Aufgrund der schalltechnischen Untersuchungen in diesem Gutachten ist der Betrieb des Lebensmitteldiscounters in Bezug auf Geräuschimmissionen als genehmigungsfähig zu bewerten. Grundlagen der Feststellungen und Aussagen sind die vorgelegten und in diesem Gutachten aufgeführten Unterlagen. Oldenburg, 26. September Dipl.-Ing. (FH) Inga Züwerink geprüft durch Anhang: - I: Grundrissplan - II: Beurteilungspegel durch den geplanten Discount-Markt - III: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr der Gemeinde Hinte [14]

32 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 32 von 34 Anhang I: Grundrissplan des geplanten Discount-Marktes [11]

33 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 33 von 34 Anhang II: Beurteilungspegel L r (Geplanter Discount-Markt)

34 Projekt Nr.: f-iz Lebensmitteldiscounter B-Plan Nr in Hinte Seite 34 von 34 Anhang III: Auszug aus dem B-Plan Nr der Gemeinde Hinte

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