Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN OBERREUT-WALDLAGE, ÄNDERUNG IM BEREICH RUDOLF-BREITSCHEID-STRAßE / OTTO- WELS-STRAßE

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1 Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN OBERREUT-WALDLAGE, ÄNDERUNG IM BEREICH RUDOLF-BREITSCHEID-STRAßE / OTTO- WELS-STRAßE SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN Projekt / Stand: 30. März 2017

2 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 2 Karlsruhe Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid- Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zu dem Bebauungsplan Dieser Bericht besteht aus 50 Seiten und den Anhängen A und B. (855_37_stu1_ doc) Berichtsnummer: Berichtsdatum: 30. März 2017 Auftraggeber: ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße Köln Aufgabenstellung: Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans sind folgende Aufgabenstellungen zu untersuchen: Verkehrslärm im Plangebiet Zunahme des Verkehrslärms an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen Neubau einer Straße sowie Gewerbelärm an den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen. Erarbeitet durch: WSW &Partner GmbH Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Ute Lehnertz WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

3 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung Grundlagen Verkehrslärm im Plangebiet Vorgehensweise Beurteilungsgrundlagen Ermittlung der Geräuschemission der maßgeblichen Verkehrswege Straßenverkehr Straßenbahn (Tram-Linie 1) Eisenbahnstrecken der DB Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells Durchführung von Ausbreitungsrechnungen Darstellung der Berechnungsergebnisse Beurteilung der Berechnungsergebnisse Erarbeitung eines Schallschutzkonzeptes Zunahme der Verkehrsgeräusche an bestehenden Verkehrswegen Beurteilungsgrundlagen Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells Durchführung von Ausbreitungsrechnungen Darstellung der Berechnungsergebnisse Beurteilung der Berechnungsergebnisse Neubau einer öffentlichen Straße Beurteilungsgrundlagen Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

4 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 5.3 Durchführung von Ausbreitungsrechnungen Darstellung der Berechnungsergebnisse Beurteilung der Berechnungsergebnisse Gewerbelärm an den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen Vorgehensweise Beurteilungsgrundlagen Gewerbliche Nutzungen Nutzungsbeschreibung und Rahmenbedingungen Berechnung der Schallemission Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells Durchführung von Ausbreitungsrechnungen Darstellung der Berechnungsergebnisse Beurteilung der Berechnungsergebnisse Stellplatzanlagen der Wohnnutzungen Nutzungsbeschreibung Berechnung der Schallemission Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells Durchführung von Ausbreitungsrechnungen Darstellung der Berechnungsergebnisse Beurteilung der Berechnungsergebnisse Zusammenfassung... 0 Tabellen Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 zur Beurteilung von Verkehrslärm Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Tabelle 3 Immissionsrichtwerte der TA Lärm WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

5 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 5 Anhänge A bis B Anhang A Pläne Plan A1 Plan A2 Plan A3 Plan A Plan A5 Plan A6 Plan A7 Plan A8 Plan A9 Plan A10 Plan A11 Plan A12 Plan A13 Plan A1 Plan A15 Plan A16 Plan A17 Plan A18 Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto- Wels-Straße Vorabzug der Planzeichnung, ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Bearbeitungsstand Städtebauliches und freiräumliches Konzept, ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH und SNOW Landschaftsarchitekten, Bearbeitungsstand Verkehrslärm im Plangebiet, digitales Simulationsmodell freie Schallausbreitung Verkehrslärm im Plangebiet, digitales Simulationsmodell mit beispielhafter Bebauung Verkehrslärm im Plangebiet, Tag (06:00-22:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken nicht relevant), freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)), freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Tag (06:00-22:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken nicht relevant), freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 19,5 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)), freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 19,5 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Tag (06:00-22:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken nicht relevant), höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)), höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Tag (06:00-22:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken nicht relevant), Lärmschutzwand mit 2 m Höhe, höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)), Lärmschutzwand mit 2 m Höhe, höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Tag (06:00-22:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken nicht relevant), Lärmschutzwand mit 6 m Höhe, höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)), Lärmschutzwand mit 6 m Höhe, höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Maßgeblicher Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche nach DIN 109-1: 07/2016 (Verkehr und Gewerbe), schutzbedürftige Räume ohne Nachtschlaf, freie Schallausbreitung Maßgeblicher Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche nach DIN 109-1: 07/2016 (Verkehr und Gewerbe), schutzbedürftige Räume mit Nachtschlaf, freie Schallausbreitung Maßgeblicher Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche nach DIN 109-1: 07/2016 (Verkehr und Gewerbe), schutzbedürftige Räume ohne Nachtschlaf, beispielhafte Bebauung, höchster Pegel an der Fassade Maßgeblicher Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche nach DIN 109-1: 07/2016 (Verkehr und Gewerbe), schutzbedürftige Räume mit Nachtschlaf, beispielhafte Bebauung, höchster Pegel an der Fassade WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

6 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 6 Plan A19 Plan A20 Plan A21 Plan A22 Plan A23 Plan A2 Plan A25 Plan A26 Plan A27 Plan A28 Plan A29 Plan A30 Plan A31 Plan A32 Plan A33 Plan A3 Plan A35 Plan A36 Plan A37 Plan A38 Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Nullfall, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Nullfall, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Planfall, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Planfall, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Zunahme des Verkehrslärms, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchste Zunahme an den Fassaden Zunahme des Verkehrslärms, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchste Zunahme an den Fassaden Neubau einer Straße, Prognose-Planfall, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Neubau einer Straße, Prognose-Planfall, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Gewerbelärm, Tag (06:00-22:00 Uhr), digitales Simulationsmodell Gewerbelärm, Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde), digitales Simulationsmodell Gewerbelärm, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Beurteilungspegel an der Fassade Gewerbelärm, Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde), höchster Beurteilungspegel an der Fassade Gewerbelärm, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Spitzenpegel an der Fassade Gewerbelärm, Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde), höchster Spitzenpegel an der Fassade Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der vorhandenen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, digitales Simulationsmodell Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, digitales Simulationsmodell Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der vorhandenen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der vorhandenen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Anhang B Tabellen Tabelle B1 Tabelle B2 Tabelle B3 Tabellen B Tabellen B5 Straße Prognose-Nullfall, Dokumentation der Berechnung der Emissionspegel: Verkehrsmengen der maßgeblichen Straßenabschnitte und sonstige schalltechnisch relevante Parameter Straße Prognose-Planfall, Dokumentation der Berechnung der Emissionspegel: Verkehrsmengen der maßgeblichen Straßenabschnitte und sonstige schalltechnisch relevante Parameter Straßenbahn Dokumentation der Berechnung der Emissionspegel Berechnung der Schallemission der Parkvorgänge und Pkw-Fahrzeugbewegungen Berechnung der Schallemission der Andienungsvorgänge WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

7 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 7 Tabelle B6 Tabelle B7 Tabelle B8 Tabelle B9 Gewerbelärm Tag (06:00-22:00 Uhr), Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel Gewerbelärm Nacht (22:00-06:00 Uhr, -lauteste Nachtstunde-), Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der vorhandenen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

8 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 8 1 Aufgabenstellung In Karlsruhe-Oberreut soll nordwestlich der Kreuzung Rudolf-Breitscheid-Straße/Otto-Wels-Straße ein neues Quartierszentrum entstehen. Für das Gebiet wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der zum Ziel hat, neben neuen Wohn- und Gewerbenutzungen ein vielfältiges Nahversorgungsangebot sowie unterschiedliche soziale Dienstleistungen und Einrichtungen mit generationsübergreifendem Charakter zu entwickeln. Unter anderem ist einem Teilgebiet die Ansiedlung eines SB-Marktes vorgesehen. Zur planungsrechtlichen Umsetzung dieser Entwicklungsabsicht wird der Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße aufgestellt, der die baulich nutzbaren Flächen als Mischgebiet ausweist. Ein Vorabzug der Planzeichnung, Bearbeitungsstand ist im Plan A1 im Anhang A dargestellt. Der Plan A2 im Anhang A zeigt das städtebauliche sowie freiräumliche Konzept, Stand Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich überwiegend im Eigentum der Volkswohnung GmbH Karlsruhe, die als ersten Schritt der Gebietsentwicklung den Neubau der Kindertageseinrichtung im MI 1 vorsieht. Als Schallquellen wirken auf die schutzwürdigen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein: die Rudolf-Breitscheid-Straße im Plangebiet (im weiteren als Planstraße bezeichnet), die Rudolf-Breitscheid-Straße, die Otto-Wels-Straße, die Eugen-Geck-Straße, die Trambahn-Linie 1 parallel zur Otto-Wels-Straße, in deutlich größerem Abstand: Schienenstrecken der Deutschen Bahn, geplante gewerbliche Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans, insbesondere der geplante SB-Markt. In dem schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich- Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße sind die folgenden Aufgabenstellungen zu untersuchen und zu beurteilen: Verkehrslärm im Plangebiet: Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrswege (Straße, Schiene und Straßenbahn) waren zu untersuchen und anhand der maßgeblichen Beurteilungsgrundlage DIN Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 zu bewerten. Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte am Tag oder in der Nacht war ein Schallschutzkonzept zur Umsetzung im Bebauungsplan zu erarbeiten. Als maßgebliche Verkehrswege wurden berücksichtigt: o Otto-Wels-Straße o Rudolf-Breitscheid-Straße/Bernhard-Lichtenberg-Straße o Eugen-Geck-Straße o Straßenbahn (parallel zur Otto-Wels-Straße) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

9 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 9 o Schienenstrecken der DB. Zunahme des Verkehrslärms an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen: Bei Realisierung der Vorhabens wird es auf den bestehenden Straßen zu einer Änderung des Verkehrs kommen, deren schalltechnischen Auswirkungen auf die vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen zu untersuchen sind. Die Beurteilungsgrundlage ist rechtlich nicht fixiert. Hilfsweise wurden zur Beurteilung das 3 db- Kriterium der Verkehrslärmschutzverordnung und ggf. die Schwellenwerte von 70 db(a) am Tag und 60 db(a) in der Nacht zur Beschreibung der Schwelle der Gesundheitsgefährdung sowie aktuelle Rechtsprechung herangezogen. Neubau öffentlicher Straßen: Im Sinne einer konservativen Betrachtung wurde die Planstraße im Plangebiet, die bereits heute in weiten Teilen vorhanden ist, dennoch als Neubau einer Straße eingestuft und eine Untersuchung nach den Vorgaben der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 201 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist, vorgenommen. Gewerbelärm an den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen: Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der bei einer vollständigen Entwicklung des Plangebiets zu erwartenden Nutzungen werden anhand eines beispielhaften Betriebs- und Nutzungsmodells ermittelt und in Verbindung mit dem Beiblatt 1 der DIN sowie der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998 beurteilt. Als Nutzungen wurden berücksichtigt: o geplanter SB-Markt im Plangebiet o geplante oberirdische Parkplätze im Plangebiet o Zu- und Ausfahrten der geplanten Tiefgaragen 2 Grundlagen Diesem schalltechnischen Gutachten liegen die folgenden Eingangsdaten zugrunde: (1) Vorabzug des Bebauungsplans Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels- Straße, Bearbeitungsstand bzw , ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, (2) Angaben zur möglichen Stellplatzverteilung im Plangebiet, Stand , ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, (3) Städtebaulich und freiräumliches Konzept, Stand , ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH / SNOW Landschaftsarchitekten, Karlsruhe, () Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße, Vorentwurfsplanung Wohnen / SB-Markt, Grundriss EG Var 1, Stand , Feigenbutz Architekten, Karlsruhe, (5) Auszüge aus den Bebauungsplänen 337, 516, 56 und 60, Stadt Karlsruhe, (6) Katasterplan in Form digitaler Daten, Stadt Karlsruhe, WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

10 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 10 (7) schalltechnische relevante Daten zur Tram 1, Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK), Stand , (8) Stadt Karlsruhe, verkehrliche Untersuchung zum Bebauungsplan Stadtteilzentrum Oberreut, Erläuterungsbericht, Koehler & Leutwein Ingenieurbüro für Verkehrswesen, Karlsruhe, (9) Lärmkartierung DB-Strecken in Karlsruhe, Internetangebot der Stadt Karlsruhe ( bzw. Internetangebot des Eisenbahn-Bundesamtes ( (10) Bestandsaufnahme vor Ort am , Planungsbüro WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern. 3 Verkehrslärm im Plangebiet Auf die geplanten schutzwürdigen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans wirken die o.g. Straßen und Schienenwege ein. Die Geräuscheinwirkungen sind im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans zu ermitteln und anhand der maßgeblichen Beurteilungsgrundlage zu bewerten. 3.1 Vorgehensweise Im Zuge der Ermittlung des Verkehrslärms im Plangebiet und dessen Beurteilung wurden folgende Arbeitsschritte erforderlich: 1. Beschaffung der Grundlagendaten, 2. Berechnung der Emissionspegel des Straßen- und Schienenverkehrslärms, 3. Erarbeitung eines Digitalen Simulationsmodells (DSM) der baulich-topografischen Situation im Untersuchungsraum,. Durchführung von Ausbreitungsrechnungen auf Grundlage des DSM zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den schutzwürdigen Nutzungen im Plangebiet, 5. Beurteilung der Berechnungsergebnisse anhand der maßgeblichen Beurteilungsgrundlage, 6. Erarbeitung eines Schallschutzkonzeptes zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm und dessen Bewertung. 3.2 Beurteilungsgrundlagen Für die Ermittlung und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen des Verkehrslärms auf das Plangebiet wurde folgende Gesetzesgrundlage herangezogen: (11) Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 127), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 279) geändert worden ist. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

11 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 11 Die maßgebliche Beurteilungsrundlage zur Beurteilung des Verkehrslärms stellt die (12) DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Hinweise für die Planung, vom Juli 2002 in Verbindung mit dem (13) Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, vom Mai 1987 dar. Die im Beiblatt 1 der DIN genannten Orientierungswerte zur angemessenen Berücksichtigung des Schallschutzes bei städtebaulichen Planungen sind in der folgenden Tabelle 1 für die Beurteilung von Verkehrslärm aufgelistet. Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 zur Beurteilung von Verkehrslärm Gebietsart Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Orientierungswert in db(a) Tag Nacht ( ) ( ) Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) 60 5 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 5 bis bis 65 Der Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels- Straße sieht die Ausweisung von Mischgebieten vor. Die Orientierungswerte haben keine bindende Wirkung, sondern sind ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. Nach Beiblatt 1 der DIN stellen sie eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau dar. Im Rahmen der städtebaulichen Planung sind sie insbesondere bei Vorliegen einer Vorbelastung in Grenzen zumindest hinsichtlich des Verkehrslärms abwägungsfähig. Außerdem führt das Beiblatt 1 aus, dass der Belang des Schallschutzes bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen ist. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Beiblatt 1 zu DIN Schallschutz im Städ- WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

12 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 12 tebau Teil 1 wird ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können. Folgende Gerichtsurteile konkretisieren beispielhaft die Anwendung und Bedeutung der Orientierungswerte: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom (Az. N 6.88): Da die Werte des Beiblatts 1 der DIN lediglich eine Orientierungshilfe für die Bauleitplanung sind, darf von ihnen abgewichen werden. Entscheidend ist, ob die Abweichung im Einzelfall noch mit dem Abwägungsgebot des 1 Abs. 6 BauGB vereinbar ist. Eine Überschreitung der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete um 5 db(a) kann das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. OVG Lüneburg, Beschluss vom (Az. 7 M 1050/97): Die in 3 BlmSchG erhaltene Ermächtigung des Verordnungsgebers zur normativen Festsetzung der Zumutbarkeitsschwelle von Verkehrsgeräuschen schließt es grundsätzlich aus, Lärmimmissionen, die die in der Verkehrslärmschutzverordnung [22] festgesetzten Grenzwerte unterschreiten, im Einzelfall als erhebliche Belästigung einzustufen. Die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung betragen in reinen und allgemeinen Wohngebieten tags 59 db(a), nachts 9 db(a), in Mischgebieten tags 6 db(a), nachts 5 db(a). Es ist davon auszugehen, dass bei Einhaltung der Werte für Mischgebiete gesunde Wohnverhältnisse noch gewahrt sind. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom (Az. BVerwG CN 2.06): Zum städtebaulich begründeten Verzicht auf aktive Schallschutzmaßnahmen bei der Neuausweisung von Wohngebieten entlang von stark frequentierten Verkehrswegen führt das Gericht aus, dass an den Rändern eines Wohngebietes die Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN um bis zu 15 db(a) überschritten werden können, wenn diese Werte im Inneren des Gebiets im Wesentlichen eingehalten werden. Dies ist jedenfalls dann mit dem Gebot gerechter planerischer Abwägung nach 1 Abs. 6, 7 BauGB vereinbar, wenn im Inneren der betroffenen Randgebäude durch die Raumanordnung, passiven Lärmschutz und die Verwendung schallschützender Außenbauteile angemessener Lärmschutz gewährleistet wird. Dabei kann insbesondere in die Abwägung eingestellt werden, dass durch eine geschlossene Riegelbebauung geeignete geschützte Außenwohnbereiche auf den straßenabgewandten Flächen derselben Grundstücke und ggf. weiterer Grundstücke geschaffen werden können. Die DIN sieht eine solche Lärmschutzmaßnahme in ihren Nummern 5.5 und 5.6 gerade vor. 3.3 Ermittlung der Geräuschemission der maßgeblichen Verkehrswege Straßenverkehr Die Angaben zum werktäglichen Gesamtverkehr für den Prognose-Nullfall (ohne Entwicklung des Plangebiets) und den Prognose-Planfall (mit Entwicklung des Plangebiets) sowie die Schwerverkehr-Anteile (SV- WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

13 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 13 Anteile) wurden der Verkehrsuntersuchung [(8)] entnommen. Im Sinne einer konservativen, also auf der sicheren Seite liegenden Betrachtung, wurde der werktägliche Gesamtverkehr als maßgebliche Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge (DTV) zur Berechnung der Straßenverkehrsemissionen herangezogen. Der in der Verkehrsuntersuchung angegebene Schwerverkehrs-Anteil (Fahrzeuge > 3,5 t) wurde in Abstimmung mit dem Verkehrsgutachter mit dem Faktor 1,75 in den Güterverkehrs-Anteil (GV-Anteil) umgerechnet. Dieser wurde als maßgeblicher Lkw-Anteil (Fahrzeuge > 2,8 t) für die schalltechnischen Berechnungen herangezogen. Die Tag-Nacht-Verteilung des Verkehrs sowie der Lkw-Anteile wurde entsprechend den Vorgaben der (1) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) des Bundesministers für Verkehr, Ausgabe 1990 umgesetzt. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wurden im Zuge der Bestandsaufnahme ermittelt. Für die untersuchungsrelevanten Straßenabschnitte wird ein Fahrbahnbelag in Ansatz gebracht, für den keine Zu- oder Abschläge nach der RLS-90 erforderlich werden, z.b. nicht geriffelter Gussasphalt. Auf den untersuchungsrelevanten Straßenabschnitten sind keine Neigungen der Fahrbahn über 5 % zu berücksichtigen. Der Plan A3 im Anhang A zeigt die maßgeblichen Straßenabschnitte. Ausgehend von den ermittelten Verkehrsmengen und den sonstigen schalltechnisch relevanten Parametern (Geschwindigkeit, Straßenoberfläche etc.) fand entsprechend den Vorschriften Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) des Bundesministers für Verkehr, Ausgabe die Berechnung der maßgeblichen Emissionspegel L m, E statt. Die Tabellen B1 und B2 im Anhang B geben für die untersuchungsrelevanten Straßenabschnitte im Prognose-Nullfall bzw. im Prognose-Planfall die Verkehrsmengen und die sonstigen schalltechnisch relevanten Daten sowie die berechneten Emissionspegel als Ausdruck aus dem Berechnungsprogramm SoundPLAN 7. wieder Straßenbahn (Tram-Linie 1) Die maßgeblichen Verkehrsmengen des Straßenbahnverkehrs der Tram-Linie 1 basieren auf den von den Karlsruher Verkehrsbetrieben überlassenen Angaben [(7)]. Derzeit wird die Strecke am Tag (Montag Freitag, 06:00-22:00 Uhr) von 91 Zügen und in der Nacht (Montag Freitag, Uhr) von 17 Zügen pro Richtung befahren. Wie im Straßenverkehr wird im Sinne einer konservativen, also auf der sicheren Seite liegenden Betrachtung, der werktägliche Verkehr als maßgebliche Verkehrsmenge zur Berechnung der Straßenbahnemissionen herangezogen. Die Lage und Bezeichnung der schallrelevanten Gleistrasse zeigt Plan A3 im Anhang A. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

14 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 1 Die Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen für den Schienenverkehrslärm haben sich mit dem geändert. Mit dem 11. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes vom 02. Juli 2013 wurde festgelegt, dass der in den Rechtsverordnungen auf Grund des Satzes 1 zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag von 5 Dezibel (A) ab dem 1. Januar 2015 und für Schienenbahnen, die ausschließlich der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I S. 268) unterliegen, ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr anzuwenden ist, soweit zu diesem Zeitpunkt für den jeweiligen Abschnitt eines Vorhabens das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet ist und die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Das heißt, dass ab dem für neuzubauende bzw. wesentlich zu ändernde Schienenwege bzw. ab dem für neuzubauende bzw. wesentlich zu ändernde Straßenbahnen der sogenannte Schienenbonus in Höhe von 5 db entfällt. Im Sinne einer konservativen Betrachtung für die Betroffenen wird der Wegfall des Schienenbonus auch bei der hier vorliegenden städtebaulichen Aufgabenstellung an einem bestehenden Schienenweg berücksichtigt. Im Nachgang dazu wurde auch die Verkehrslärmschutzverordnung, die unter anderem das Verfahren zur Berechnung des Schienenverkehrs festlegt, geändert: (15) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes ( Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV ) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 201 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist 1. Mit dieser Änderung haben sich das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallemission von Schienenwegen sowie die Ausbreitungsrechnungen zur Bestimmung des Beurteilungspegels an den schutzwürdigen Nutzungen grundlegend geändert. Die 16. BImSchV gilt unmittelbar für den Neubau und die wesentliche Änderung öffentlicher Verkehrswege. Im Sinne einer einheitlichen Berechnung und Beurteilung von Schienenverkehrslärm wird auch in der vorliegenden städtebaulichen Aufgabenstellung auf diese aktuelle, den Stand der Technik wiederspiegelnde Berechnungsvorschrift zurückgegriffen. Die Tabelle B3 im Anhang B gibt für die untersuchungsrelevante Trambahn die Verkehrsmengen und die sonstigen schalltechnisch relevanten Daten sowie die berechneten Emissionspegel als Ausdruck aus dem Berechnungsprogramm SoundPLAN 7. wieder Eisenbahnstrecken der DB Zu den in deutlich größerem Abstand vorhandenen Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn wurden keine gesonderten Berechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung zeigen, dass diese Schienenstrecken am Tag keinen relevanten Einfluss auf die schalltechnische Situation im Plangebiet haben. Nachts 1 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) in der aktuellen Fassung vom WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

15 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 15 werden in der Lärmkartierung Pegel ermittelt, die in gewissem Umfang Einfluss auf die schalltechnische Situation im Plangebiet haben könnten (Lärmindex L Night zwischen 0 und 5 db(a)). Diese Werte sind nicht unmittelbar mit den Orientierungswerten der für die Beurteilung maßgeblichen DIN vergleichbar, dennoch geben sie einen Hinweis auf die zu erwartenden Immissionen des Schienenverkehrs der DB. Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels in der Nacht wurden die zukünftig zu erwartenden Geräuschimmissionen aufgrund der in großem Abstand vorhandenen Eisenbahnstrecken durch die pauschale Addition eines Pegels von 8 db(a) berücksichtigt. 3. Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde für den Untersuchungsraum zunächst ein Digitales Simulationsmodell (DSM) für die Berechnung des Verkehrslärms im Plangebiet erstellt, um die für die Schallausbreitung bedeutsamen baulichen und topographischen Gegebenheiten lage- und höhenmäßig zu erfassen und in ein abstraktes Computermodell umzusetzen. Für diese Berechnung sind die Verkehrsmengen des Prognose-Planfalls maßgeblich. Das DSM berücksichtigt in der vorliegenden Aufgabenstellung die topographischen Gegebenheiten, die Lage und Höhe der vorhandenen Gebäude in der Umgebung des Plangebiets 2, die untersuchungsrelevanten Straßen- und Schienenabschnitte, die nach Lage und Höhe mit der entsprechenden Schallemission in das Digitale Simulationsmodell eingearbeitet wurden. Die Angaben zu den vorhandenen Gebäuden wurden, soweit möglich, den vorliegenden Planungsunterlagen entnommen und durch eine detaillierte örtliche Bestandsaufnahme ergänzt. Zusätzlich wurde in einem weiteren digitalen Simulationsmodell eine Bebauung im Plangebiet entsprechend dem Rahmenplan [(3)] berücksichtigt. Durch diese Vorgehensweise geben die Berechnungsergebnisse die schalltechnische Situation wieder, die sich langfristig bei der Entwicklung des Plangebiets einstellen wird (Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung der Gebäude, aber auch der Reflexionen an den Gebäuden). Das digitale Simulationsmodell für die freie Schallausbreitung ist im Plan A3 im Anhang A, für die Berücksichtigung der geplanten Gebäude entsprechend des Rahmenplans im Plan A im Anhang A dargestellt. 2 In dem geplanten MI ist bereits heute eine Bebauung vorhanden, die mit dem vorliegenden Bebauungsplan überplant wird. Für die Betrachtung der Aufgabenstellung Verkehrslärm im Plangebiet wird diese Fläche behandelt, als wenn sie nicht bebaut wäre. Von den so ermittelten Geräuscheinwirkungen lässt sich die schalltechnische Situation an den Bestandsgebäuden ableiten. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

16 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite Durchführung von Ausbreitungsrechnungen Für den Straßenverkehrslärm wurden die Ausbreitungsrechnungen auf Basis der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt. Für den Schienenverkehrslärm findet die Anlage 2 zur Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes ( Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV ) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 201 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist, Anwendung. Zur Ermittlung und Darstellung der Geräuscheinwirkungen im Untersuchungsraum wurden folgende Verfahren gewählt: Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkung wurden flächendeckende Rasterlärmkarten im Untersuchungsraum berechnet. Die Rasterlärmkarten zeigen flächenhaft die Bereiche gleicher Geräuscheinwirkungen. Als repräsentative Höhen wurden für die Berechnungen zum Einen eine Höhe von 2 m über Gelände angenommen, die der Aufpunkthöhe in den Freibereichen in der Erdgeschosszone entspricht, zum Anderen wurden die Berechnungen auf der kritischen Höhe von 19,5 m (0,5 m unterhalb der maximal zulässigen Gebäudehöhe) durchgeführt. Zusätzlich wurden die Beurteilungspegel auch an den Fassaden der Gebäude in Form von Gebäudelärmkarten berechnet. Diese dienen der stockwerksweisen Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den Fassaden. Der unterste Immissionsort, auf Höhe des Fensters im Erdgeschoss, wurde mit ca. 2, m Höhe über der Erdgeschossfußbodenhöhe angenommen. Für die darüber liegenden Aufpunkte addiert sich je Stockwerk eine Höhe von 2,8 m. Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten mittels des Berechnungsprogramms SoundPLAN 7. der SoundPLAN GmbH, Backnang. 3.6 Darstellung der Berechnungsergebnisse Die folgenden Pläne im Anhang A zeigen die Berechnungsergebnisse. Plan A5 Verkehrslärm im Plangebiet, Rasterlärmkarte 2 m über Gelände, Tag (06:00-22:00 Uhr) Plan A6 Verkehrslärm im Plangebiet, Rasterlärmkarte 2 m über Gelände, Nacht (06:00-22:00 Uhr) Plan A7 Verkehrslärm im Plangebiet, Rasterlärmkarte 19,5 m über Gelände, Tag (06:00-22:00 Uhr) Plan A8 Verkehrslärm im Plangebiet, Rasterlärmkarte 19,5 m über Gelände, Nacht (06:00-22:00 Uhr) Plan A9 Verkehrslärm im Plangebiet, höchster Pegel an den Gebäuden und Rasterlärmkarte auf den Freiflächen (2 m über Gelände), Tag (06:00-22:00 Uhr) Plan A10 Verkehrslärm im Plangebiet, höchster Pegel an den Gebäuden und Rasterlärmkarte auf den Freiflächen (2 m über Gelände), Nacht (22:00-06:00 Uhr) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

17 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 17 In den Plänen werden die Beurteilungspegel in 2,5 db(a)-stufen dargestellt. Zur vereinfachten Lesbarkeit ist die Pegelskala so abgestuft, dass auf Flächen bzw. an Fassadenpunkten, die in Grüntönen dargestellt sind, Geräuscheinwirkungen vorliegen, die die Orientierungswerte der DIN für Mischgebiete von 60 db(a) am Tag und 50 db(a) in der Nacht einhalten. Überschreitungen der Orientierungswerte für Mischgebiete werden durch gelbe, rote und violette Farben dargestellt. An den Gebäuden werden Überschreitungen des von der Gebietsart abhängigen Orientierungswertes durch eine schwarze Umrandung gekennzeichnet. 3.7 Beurteilung der Berechnungsergebnisse Bei einer freien Schallausbreitung im Plangebiet, d.h. ohne Berücksichtigung einer möglichen, aber nicht zwingend vorgegebenen Bebauung wird am Tag bis ungefähr in die Hälfte des Plangebiets eine Überschreitung des maßgeblichen Orientierungswerts von 60 db(a) ermittelt. Die höchsten Beurteilungspegel treten in Zuordnung zur lichtsignalgesteuerten Kreuzung Otto-Wels-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße auf und liegen bei ca. 67 db(a). In der Nacht stellt sich die schalltechnische Situation kritischer dar, da die entfernt gelegenen Eisenbahnstrecken als zusätzliche Lärmquelle hinzutreten. Nahezu im gesamten Plangebiet wird der maßgebliche Orientierungswert von 50 db(a) überschritten. Auch hier werden die höchsten Pegel im Bereich der Kreuzung Otto-Wels-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße ermittelt. Die maximalen Beurteilungspegel liegen bei knapp 60 db(a). Nächstgelegen zu den Verkehrswegen stellt die Berechnungshöhe von 2 m den kritischen Fall dar, in größerem Abstand ist die Höhe von 19,5 m kritischer. Bei Berücksichtigung einer beispielhaften Bebauung zeigen sich Verbesserungen aufgrund der Eigenabschirmung der Gebäude sowie der abschirmenden Wirkung der Bebauung im Allgemeinen. Am Tag wird in weiten Teilen des Plangebiets der maßgebliche Orientierungswert eingehalten. Lediglich an den zur Otto- Wels-Straße und dem östlichen Abschnitt der Planstraße zugewandten Fassaden wir der Orientierungswert überschritten. Die maximalen Pegel treten auch hier im MI3b auf und betragen bis zu 67 db(a). Auf den Freiflächen in der Erdgeschosszone im Bereich des MI 3a und MI3b werden Beurteilungspegel zwischen 61 und 65 db(a) prognostiziert. Bis auf das beispielhafte Gebäude im MI 3b weisen alle Gebäude mindestens eine Gebäudefassade auf, an der der Orientierungswert für Mischgebiete eingehalten bzw. deutlich unterschritten wird. An Gebäudefassaden, an denen der Orientierungswert eingehalten oder nur geringfügig überschritten wird, sind Außenwohnbereiche mit einer guten Aufenthaltsqualität möglich. In der Nacht stellt sich die schalltechnische Situation kritischer dar. Im MI 1 und MI sowie an den abgeschirmten Gebäudefassaden im MI 2 kann eine Einhaltung des Orientierungswertes erreicht werden. An den übrigen Fassaden treten Überschreitungen des maßgeblichen Orientierungswertes auf. Der maximale Beurteilungspegel wird mit knapp 60 db(a) im MI 3b erreicht. Es wird hinsichtlich des einwirkenden Verkehrslärms ein Schallschutzkonzept erforderlich. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

18 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite Erarbeitung eines Schallschutzkonzeptes Aufgrund der Geräuscheinwirkungen in den Mischgebieten und den daraus resultierenden Überschreitungen der Orientierungswerte sowohl am Tag als auch in der Nacht werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Bei der Erarbeitung eines Schallschutzkonzepts stehen die folgenden grundsätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung, deren Realisierbarkeit, schalltechnische Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu prüfen sind: Maßnahmen an der Quelle Einhalten von Mindestabständen (Trennung der Nutzungen) Differenzierte Baugebietsausweisungen (Nutzungsgliederung) Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und/oder Lärmschutzwände) Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen (Grundrissorientierung, 2. Fassade, geschlossene Laubengänge, Winterloggien o.ä., passive Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile und Einbau von technischen Lüftungseinrichtungen in Schlafund Kinderzimmern)) Maßnahmen an der Quelle Bei der Beurteilung möglicher Maßnahmen an den Verkehrslärmquellen ist zu berücksichtigen, dass die Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch den Straßen- und Schienenverkehr bestimmt werden. D.h. wenn eine grundsätzliche Verbesserung der schalltechnischen Situation durch Maßnahmen an den Quellen erreicht werden soll, werden Maßnahmen für den Straßen- und Schienenverkehr erforderlich. Entsprechende Maßnahmen an der Schallquelle sind nicht im Zuge der Bauleitplanung durchsetzbar und werden daher bei der Erarbeitung des Schallschutzkonzeptes nicht berücksichtigt. Einhalten von Mindestabständen bzw. Vergrößerung des Abstands Das Einhalten eines Mindestabstandes stellt in der vorliegenden Planungssituation kein geeignetes Mittel zur Konfliktbewältigung dar, da die vorhandene Flächentiefe nicht ausreichend ist, einen ausreichenden Abstand vorzusehen. Differenzierte Baugebietsausweisung (Nutzungsgliederung) Auch wird mit einem Mischgebiet bereits eine Nutzung vorgesehen, die einen geringeren Schutzanspruch als ein Wohngebiet aufweist. Andererseits ist in Nachbarschaft zu den vorhandenen reinen und allgemei- WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

19 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 19 nen Wohngebieten eine Gebietsausweisung mit geringerem Schutzniveau und gleichzeitig einem höheren Emissionspotential nicht möglich und städtebaulich nicht gewollt, so dass eine weitere Nutzungsgliederung nicht in Betracht kommt. Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und/oder Lärmschutzwände) Bei der Auswahl der einzusetzenden Schallschutzmaßnahmen zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse sollte den aktiven Schallschutzmaßnahmen Vorrang gegeben werden, da durch die aktiven Schallschutzmaßnahmen eine Verringerung der Geräuschimmissionen im Wohnumfeld, d. h. auch auf Außenwohnbereichen erreicht werden kann. Damit wird auch dem Grundgedanken des Gebietsschutzes der DIN Rechnung getragen. Als aktive Schallschutzmaßnahmen können z. B. Schallschutzwände oder Erdwälle in unmittelbarer Nähe der Emissionsquelle oder des Immissionsortes eingesetzt werden, um die Schallausbreitung zwischen Emissionsquelle und schutzwürdigen Nutzung zu erschweren und damit die Geräuschimmissionen an den schutzwürdigen Nutzungen zu vermindern. Im Bereich des MI 2 sind aufgrund der Straßen und der geplanten Ein- und Ausfahrtsbereiche aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich. Daher wurde die Wirksamkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen im Bereich des MI 3a und MI3b überprüft. Es wurden beispielhaft Schallschutzwände mit einer Länge von 150 m und einer Höhe von 2 m bzw. 6 m überprüft. Die folgenden Pläne im Anhang A zeigen die Berechnungsergebnisse. Plan A11 Verkehrslärm im Plangebiet, höchster Pegel an den Gebäuden und Rasterlärmkarte auf den Freiflächen (2 m über Gelände), Tag (06:00-22:00 Uhr), Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2 m Plan A12 Verkehrslärm im Plangebiet, höchster Pegel an den Gebäuden und Rasterlärmkarte auf den Freiflächen (2 m über Gelände), Nacht (22:00-06:00 Uhr), Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2 m Plan A13 Verkehrslärm im Plangebiet, höchster Pegel an den Gebäuden und Rasterlärmkarte auf den Freiflächen (2 m über Gelände), Tag (06:00-22:00 Uhr), Lärmschutzwand mit einer Höhe von 6 m Plan A1 Verkehrslärm im Plangebiet, höchster Pegel an den Gebäuden und Rasterlärmkarte auf den Freiflächen (2 m über Gelände), Nacht (22:00-06:00 Uhr), Lärmschutzwand mit einer Höhe von 6 m Eine 2 m hohe Schallschutzwand zeigt lediglich in der Erdgeschosszone eine geringe Minderung. Im Bereich der Freifläche zwischen den nördlichen und dem südlichen Baufenster im MI 3 kann eine Minderung zwischen 0 und 3 db erreicht werden. Der maßgebliche Orientierungswert wird weiterhin um knapp 3 db überschritten. In den Obergeschossen der geplanten Gebäude kann mit einer solchen Lärmschutzwand keine Minderung erreicht werden. Eine 6 m hohe Schallschutzwand bewirkt zwar eine Einhaltung des maßgeblichen Orientierungswerts auf der Freifläche, aber selbst mit einer solchen Maßnahme verbleiben Überschreitungen des Orientierungswerts an den geplanten Gebäuden im MI 3 von bis zu 6 db am Tag und 7 db WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

20 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 20 in der Nacht. Aufgrund der geringen bzw. nicht ausreichenden Wirksamkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen wird im Schallschutzkonzept auf aktive Schallschutzmaßnahmen verzichtet. Zusätzlich sprechen auch städtebauliche und stadtgestalterische Aspekte gegen aktive Schallschutzmaßnahmen in diesem Bereich. Schutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen Als Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen kommen z. B. die Vorgabe für die Orientierung von Fenstern von Aufenthaltsräumen bzw. der Aufenthaltsräume selbst oder die Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile sowie Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen) in Frage. Durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass als Mindestqualität in den Aufenthaltsräumen der schutzwürdigen Nutzungen verträgliche Innenpegel erreicht werden. Auch kann es erforderlich werden, Vorgaben für die Orientierung von Außenwohnbereichen (Terrassen, Balkone) zu treffen. Für das Plangebiet werden entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen. Im Bereich des MI3b werden an der Ost- und Südseite am Tag Geräuscheinwirkungen aufgrund des Verkehrslärms prognostiziert, die über 6 db(a) liegen. Damit wird neben dem Orientierungswert für Mischgebiete auch der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [(17)], der beim Neubau und der wesentlichen Änderung öffentlicher Verkehrswege anzuwenden ist, überschritten. Daher werden an diesen Fassadenseiten einer möglichen Bebauung im MI3b Außenwohnbereiche nicht zugelassen. Diese sind an den weniger von Lärm betroffenen Fassadenseiten vorzusehen oder sie sind durch bauliche Maßnahmen (z.b. als Wintergarten oder verglaste Loggien) zu schützen. Durch die Nähe zur lichtsignalgesteuerten Kreuzung Rudolf- Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße ist das Mischgebiet MI3b am stärksten von Verkehrslärm betroffen. Wenn in diesem Bereich Wohnnutzungen entstehen sollen, ergeben sich hier die höchsten Anforderungen. Darüber hinaus wird im gesamten Plangebiet die Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile und Einbau von Lüftern in Schlaf- und Kinderzimmern) zur Festsetzung im Bebauungsplan vorgeschlagen. Die Qualität und der erforderliche Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen bestimmen sich nach den Vorschriften in dem Kapitel 7 der (16) DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen vom Juli Hierin werden Aussagen zu den Lärmpegelbereichen, zu den Anforderungen an die Außenbauteile unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen, zu den Anforderungen an Decken und Dächer und zu den Anforderungen an Lüftungseinrichtungen und/oder Rollladenkästen getroffen, die beim Bau der Gebäude zu berücksichtigen sind Die im Juli 2016 eingeführte Fassung der DIN 109 ist derzeit noch nicht baurechtlich eingeführt. Die DIN /2016 führt für Tag genutzte schutzbedürftige Räume zu keinen anderen maßgeblichen Außenlärmpegeln bzw. zu keinen anderen Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen als dies bei Anwendung der zwar noch baurechtlich eingeführten, aber bereits zurückgezogenen DIN 109 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

21 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 21 Schallschutz im Hochbau vom November Für die Räume mit Nachtschlaf ergeben sich sogar höhere Anforderungen. Daher wird auf die aktuelle Fassung der DIN 109 Bezug genommen. Für Aufenthaltsräume, in den kein besonderer Schutz des Nachtschlafes erforderlich wird, wird der für die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Beurteilungspegel am Tag und der Addition von 3 db(a) berechnet und entsprechend den Vorgaben der DIN /2016, Tabelle 7 zu Lärmpegelbereichen zusammengefasst. Bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels werden der Verkehrslärm sowie der Gewerbelärm zusammengefasst. Der Plan A15 zeigt für die freie Schallausbreitung die so ermittelten Lärmpegelbereiche für schutzbedürftige Räume ohne Nachtschlaf. Da die Beurteilungspegel am Tag und in der Nacht um weniger als 10 db auseinanderliegen, wird es entsprechend er DIN 109 Teil 2 erforderlich, den Beurteilungspegel in der Nacht um 3 db zu erhöhen und einen Zuschlag von 10 db zum Schutz des Nachtschlafes zu addieren, um den maßgeblichen Außenlärmpegel zu berechnen. Der Plan A16 zeigt die so ermittelten Lärmpegelbereiche für schutzbedürftige Räume mit Nachtschlaf. Es wird der für die unterschiedlichen Berechnungshöhen jeweils ermittelte kritische maßgebliche Außenlärmpegel dargestellt. Die Pläne A17 und A18 zeigen die maßgeblichen Außenlärmpegel bei Berücksichtigung einer beispielhaften Bebauung gemäß dem städtebaulichen Konzept. Es wird vorgeschlagen, im Bebauungsplan die maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. die Lärmpegelbereiche nach DIN (DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016), Tabelle 7 darzustellen und die daraus resultierenden Anforderungen an die Luftschalldämmung festzusetzen. Die Einhaltung der Anforderungen an die Qualität der Außenbauteile ist im bauordnungsrechtlichen Verfahren nachzuweisen. Zusätzlich wird in den zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen eine fensterunabhängige, schallgedämmte Lüftung erforderlich, soweit der maßgebliche Orientierungswert von 50 db(a) überschritten wird. Bei Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan kann so eine mit dem einwirkenden Verkehrslärm verträgliche Entwicklung der Mischgebiete ermöglicht werden. Zunahme der Verkehrsgeräusche an bestehenden Verkehrswegen Aufgrund der zukünftigen Nutzungen wird sich das Verkehrsaufkommen im Vergleich zur Nullvariante ohne Entwicklung des Gebiets erhöhen. Aus diesem Grund ist die Verteilung des zusätzlichen Verkehrs im umgebenden Straßennetz zu untersuchen und hinsichtlich der Auswirkungen auf die in der Umgebung vorhandenen Nutzungen zu bewerten. Dazu wird zunächst berechnet, welche Geräuscheinwirkungen im heutigen Zustand (ohne Entwicklung des Plangebiets) an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen vorliegen (Prognose-Nullfall). Im nächsten Untersuchungsschritt werden die Geräuscheinwirkungen ermittelt, die an den bestehenden schutzwürdigen Nutzungen entstehen, wenn das Plangebiet vollständig entwickelt ist und sich die zusätzlichen Verkehre auf den bestehenden Straßen verteilen (Prognose-Planfall). WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

22 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 22 Die entsprechenden Annahmen und Berechnungen sind in Kapitel 3.1 dokumentiert. Die für den Prognose-Planfall ermittelten Beurteilungspegel werden mit den Immissionen des Prognose- Nullfalls verglichen und so die Zunahme der Verkehrsgeräusche ermittelt..1 Beurteilungsgrundlagen Für die Beurteilung der Zunahme des Straßenverkehrslärms außerhalb der Aufgabenstellungen nach Verkehrslärmschutzverordnung gibt es keine zwingend anzuwendende Vorschrift. Daher sind die schalltechnischen Auswirkungen von städtebaulichen Projekten im Einzelfall zu diskutieren. In Anlehnung an die (17) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 201 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist wird das 3 db-kriterium zur Beurteilung der Wesentlichkeit der Zunahme herangezogen. Es ist zu untersuchen, ob durch die Entwicklung des Plangebiets eine im Sinne der 16. BImSchV erhebliche Zunahme (Erhöhung um 3 db(a)) der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen stattfindet. Das 3 db-kriterium wird auch in der TA Lärm [(18)] und der 18. BImSchV 3 zur Beurteilung der Zunahme des Verkehrslärms bei Einzelvorhaben herangezogen. Sofern eine wesentliche Zunahme der Verkehrsgeräusche ermittelt wird, sehen sowohl die 16.BImSchV als auch die TA Lärm vor, dass die ermittelten Beurteilungspegel mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BIm- SchV verglichen und beurteilt werden. Werden die Immissionsgrenzwerte eingehalten, so ist die Geräuschzunahme als zumutbar einzustufen. Für reine und allgemeine Wohngebiete liegen die Immissionsgrenzwerte bei 59 db(a) am Tag und 9 db(a) in der Nacht, für Mischgebiete bei 6 db(a) am Tag und 5 db(a) in der Nacht. Als weiteres Beurteilungskriterium wird eine zusätzliche Erhöhung von Beurteilungspegeln, die bereits im Prognose-Nullfall über 70 db(a) am Tag und 60 db(a) in der Nacht liegen, zur Beurteilung herangezogen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Zunahme als wesentlich einzustufen ist. 3 Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV) vom 18. Juli 1991 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

23 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 23.2 Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells In das vorhandene Simulationsmodell wurden die maßgeblichen Straßenabschnitte einmal mit der Verkehrsmenge des Prognose-Nullfalls und im anderen Fall mit jener des Prognose-Planfalls sowie die vorhandene trambahn-linie eingestellt. Die Berechnung der Emissionspegel der maßgeblichen Straßenabschnitte ist in den Tabellen B1 und B2, die der Schienenstrecke in Tabelle B3 im Anhang B als Ausdruck aus dem Berechnungsprogramm dokumentiert. Die digitalen Simulationsmodelle sind den Plänen A19 (Prognse-Nullfall) und A20 (Prognose-Planfall) im Anhang A zu entnehmen. Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen werden an ausgewählten Fassaden der Bestandsgebäude Gebäudelärmkarten berechnet. Diese dienen der stockwerksweisen Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den Fassaden. Der unterste Immissionsort, auf Höhe des Fensters im Erdgeschoss, wurde mit ca. 2, m Höhe über der Erdgeschossfußbodenhöhe angenommen. Für die darüber liegenden Aufpunkte wird je Stockwerk eine Höhe von 2,8 m addiert..3 Durchführung von Ausbreitungsrechnungen Ausgehend von den ermittelten Emissionsbelastungen (Emissionspegel L m,e) für die Straßenabschnitte wurden auf der Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall die maßgeblichen Beurteilungspegel L r bestimmt. Für den Schienenverkehrslärm findet die aktuelle Fassung der Schall 03 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwegen Anwendung. Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten mittels des Berechnungsprogramms SoundPLAN 7. der SoundPLAN GmbH.. Darstellung der Berechnungsergebnisse Die Berechnungsergebnisse für den Prognose-Nullfall, den Prognose-Planfall sowie die Differenzen sind in den folgenden Plänen im Anhang A angegeben. Plan A19 Zunahme des Verkehrslärms, Nullfall, höchster Pegel an den Gebäuden, Tag ( Uhr) Plan A20 Zunahme des Verkehrslärms, Nullfall, höchster Pegel an den Gebäuden, Nacht ( Uhr) Plan A21 Zunahme des Verkehrslärms, Planfall, höchster Pegel an den Gebäuden, Tag ( Uhr) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

24 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 2 Plan A22 Zunahme des Verkehrslärms, Planfall, höchster Pegel an den Gebäuden, Nacht ( Uhr) Plan A23 Zunahme des Verkehrslärms, höchste Zunahme an den Gebäuden, Tag ( Uhr) Plan A2 Zunahme des Verkehrslärms, höchste Zunahme an den Gebäuden, Nacht ( Uhr).5 Beurteilung der Berechnungsergebnisse Am Tag sind an den Bestandsnutzungen im Wesentlichen Zunahmen zwischen 0, db und 1,7 db zu erwarten sind. Lediglich an der Rudolf-Breitscheid-Straße 6 wird am Tag eine Zunahme um 3,3 db prognostiziert. In der Nacht werden Zunahmen zwischen 0, db und 1,7 db ermittelt, an der Rudolf-Breitscheid-Straße 6 ist in der Nacht eine Geräuschzunahme von 2,2 db zu erwarten. Bis auf die Rudolf-Breitscheid-Straße 6 werden keine erheblichen Zunahmen ermittelt. Die Zunahmen an der Rudolf-Breitscheid-Straße 6 sind durch die geringe Vorbelastung in diesem Bereich bedingt. Zusätzlich wurde bei den Berechnungen angenommen, dass in diesem Bereich der gesamte Verkehr der Bestandsnutzungen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d sowie der im MI 2 und MI vorgesehenen Nutzungen vorbeifährt. Dies stellt eine sehr konservative Annahme dar. An der Rudolf-Breitscheid-Straße 6 werden die Immissionsgrenzwerte der hilfsweise herangezogenen Verkehrslärmschutzverordnung für Mischgebiete sicher unterschritten. Auch die bei einer Beurteilung der Bestandsnutzung als reines Wohngebiet heranzuziehenden Immissionsgrenzwerte werden tags und nachts eingehalten. Daher ist die Zunahme auch an der Rudolf-Breitscheid-Straße 6 als zumutbar einzustufen, Schallschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich. 5 Neubau einer öffentlichen Straße Die im Bebauungsplan dargestellte Planstraße sowie die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung sind bereits heute großenteils vorhanden. Im Sinne einer konservativen Betrachtung wurde die Planstraße im Plangebiet dennoch als Neubau einer Straße betrachtet. Die Auswirkungen des Neubaus der öffentlichen Straße sind an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen zu ermitteln und zu beurteilen. Die entsprechenden Annahmen und Berechnungen sind in Kapitel 3.1 dokumentiert. 5.1 Beurteilungsgrundlagen Nach den 1 und 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist bei der Planung und dem Bau von Verkehrswegen sicherzustellen, dass durch diese keine vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zum Nachteil von schutzbedürftigen Gebieten hervorgerufen werden. Schädlich sind nach 3 BImSchG die Verkehrsgeräusche, die geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Mit der WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

25 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 25 Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 201 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist wurde eine Rechtsvorschrift erlassen, in der Grenzwerte bei Neu- und Ausbaumaßnahmen von öffentlichen Verkehrswegen festgelegt sind. Diese Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Verkehrswegen. Die 16. BImSchV legt die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte fest und regelt das Verfahren für die Berechnung des Beurteilungspegels zur Feststellung der Belastung durch Verkehrsgeräusche. Die Verkehrslärmschutzverordnung nennt die folgenden Immissionsgrenzwerte: Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Gebietsart Immissionsgrenzwert in db(a) Tag ( ) Nacht ( ) Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 7 Reine und Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 59 9 Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 6 5 Gewerbegebiete Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung öffentlicher Verkehrswege sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel im Prognosejahr die Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet. Im Falle einer Überschreitung sind geeignete Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. Bei einer Ausbaumaßnahme ist zunächst zu prüfen, ob eine wesentliche Änderung des Verkehrswegs im Sinne der 16. BImSchV vorliegt. Ist dies der Fall, sind im anschließenden Untersuchungsschritt die Beurteilungspegel aufgrund des zu ändernden Verkehrswegs mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV zu vergleichen. Eine Änderung ist u. a. wesentlich, wenn durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird. Dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Nach der Anlage 1 zur 16. BImSchV ist die Differenz zwischen Vor- und Gesamtbelastung auf volle db(a) aufzurunden, d. h., dass Differenzen größer 2,05 db(a) bereits auf 3 db(a) aufgerundet werden bzw. ein Beurteilungspegel bereits ab einem Wert von 69,1 db(a) am Tag bzw. 59,1 db(a) in der Nacht auf 70 db(a) bzw. 60 db(a) aufgerundet wird (Rundungsregel). WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

26 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 26 In der vorliegenden Aufgabenstellung ist zu prüfen, ob die Geräuscheinwirkungen von den im Bebauungsplan dargestellten öffentlichen Verkehrswegen die Immissionsgrenzwerte an den bestehenden schutzwürdigen Nutzungen einhalten. 5.2 Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells In dem Simulationsmodell wurden die vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen sowie die maßgeblichen Straßenabschnitte (öffentliche Verkehrswege innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans) eingestellt. Die Berechnung der Emissionspegel der maßgeblichen Straßenabschnitte ist in der Tabelle B2 dokumentiert. Das digitale Simulationsmodell ist dem Plan A25 im Anhang A zu entnehmen. Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen werden an ausgewählten Fassaden der Bestandsgebäude Gebäudelärmkarten berechnet. Diese dienen der stockwerksweisen Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den Fassaden. Der unterste Immissionsort, auf Höhe des Fensters im Erdgeschoss, wurde mit ca. 2, m Höhe über der Erdgeschossfußbodenhöhe angenommen. Für die darüber liegenden Aufpunkte wird je Stockwerk eine Höhe von 2,8 m addiert. 5.3 Durchführung von Ausbreitungsrechnungen Ausgehend von den ermittelten Emissionsbelastungen (Emissionspegel L m,e) für die Straßenabschnitte wurden auf der Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) die maßgeblichen Beurteilungspegel L r bestimmt. Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten mittels des Berechnungsprogramms SoundPLAN 7. der SoundPLAN GmbH. 5. Darstellung der Berechnungsergebnisse Die Berechnungsergebnisse sind in den folgenden Plänen im Anhang A angegeben. Plan A25 Neubau öffentlicher Verkehrswege, höchster Pegel an den Gebäuden, Tag ( Uhr) Plan A26 Neubau öffentlicher Verkehrswege, höchster Pegel an den Gebäuden, Nacht ( Uhr) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

27 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite Beurteilung der Berechnungsergebnisse Die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte werden an allen bestehenden schutzwürdigen Nutzungen sowohl am Tag als auch in der Nacht deutlich unterschritten. Die höchsten Beurteilungspegel treten an den vorhandenen Gebäuden Rudolf-Breitscheid-Straße 6 und 2 auf. Sie betragen am Tag rund 55 db(a) und in der Nacht rund 5 db(a). Es werden keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 6 Gewerbelärm an den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen 6.1 Vorgehensweise Im Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels- Straße werden die Mischgebiet MI 1 bis MI ausgewiesen. Aus dem für das Plangebiet entwickelten Rahmenplan ist bekannt, dass neben neuen Wohn- und Gewerbenutzungen ein vielfältiges Nahversorgungsangebot sowie unterschiedliche soziale Dienstleistungen und Einrichtungen mit generationsübergreifendem Charakter entwickelt werden sollen. Daher wurde bereits auf Ebene des Bebauungsplans die grundsätzliche Verträglichkeit dieser beabsichtigten Nutzungen anhand eines beispielhaftes Betriebs- und Nutzungskonzeptes untersucht und beurteilt, um so möglichst frühzeitig Hinweise für die Planung der Einzelvorhaben geben zu können, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs. Als wesentliche schalltechnisch relevante Vorgänge im Plangebiet sind zu nennen: Stellplätze für die geplanten Nutzungen in den Mischgebieten MI1 bis MI Stellplätze für die vorhandenen Wohnnutzungen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d (Die Nutzung selbst liegt zwar außerhalb des Plangebiets, aber der wesentliche Teil der erforderlichen Stellplätze für diese Nutzungen wird heute und soll auch zukünftig im Plangebiet zur Verfügung gestellt werden.) Andienungsvorgänge für den SB-Markt und sonstige gewerbliche Nutzungen Haustechnische Anlagen im Bereich des geplanten SB-Marktes Im Bereich des zukünftigen MI sind Nutzungen vorhanden, die in dem für diesen Bereich bestehenden Bebauungsplan Nr. 337 als reines Wohngebiet ausgewiesen sind. Bei den vorhandenen Nutzungen handelt es sich u.a. um Wohnnutzungen, Gaststätten und Praxen. Ein Gebäude steht derzeit leer. Bereits heute sind in diesem Bereich teilweise Wohnnutzungen in den Obergeschossen vorhanden. In der Rudolf-Breitscheid- Straße 8a-8d grenzen weitere in einem reinen Wohngebiet gelegene schutzwürdigen Nutzungen in unmittelbarer Nähe an. Damit bestimmen die bereits heute vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen die zulässige Schallabstrahlung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen in diesem Bereich. Die Nutzungen genießen Bestandsschutz. Im Zuge der Erarbeitung des schalltechnischen Gutachtens wurde eine Vielzahl von Varianten zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs untersucht und beurteilt. Dabei hat sich aus schalltechnischer Sicht als Vorzugsvariante empfohlen, ein Teil der Stellplätze der Wohnnutzungen sowie die Besucher Stellplätze, die als öffentliche Parkplätze hergestellt werden, als ebenerdige Stellplätze auszuführen. Aktuell ist vorgese- WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

28 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 28 hen, die Stellplätze für die Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d überwiegend auf den privaten Stellplatzflächen westlich und nördlich der Straße im Plangebiet unterzubringen. Die Stellplätze der geplanten Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen in den Mischgebieten werden in den jeweils vorgesehenen Tiefgaragen untergebracht. Gerade hinsichtlich der Nutzung ebenerdiger Stellplätze durch gewerbliche Nutzungen nach 22:00 Uhr haben die Untersuchungen ein erhebliches Konfliktpotential insbesondere mit dem vorhandenen reinen Wohngebiet gezeigt. Dem schalltechnischen Gutachten wurde das derzeit vorliegende Nutzungskonzept bei einer vollständigen Entwicklung des Plangebiets zugrunde gelegt. Sollte sich eine andere Entwicklung z.b. hinsichtlich der Nutzungen oder der Stellplätze ergeben, so ist die schalltechnische Verträglichkeit auf Ebene des bauordnungsrechtlichen Antragsverfahrens für die jeweilige konkrete Objektplanung nachzuweisen. 6.2 Beurteilungsgrundlagen Die gesetzliche Grundlage stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 127), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 279) geändert worden ist, dar. Bei städtebaulichen Aufgabenstellungen, wie der Aufstellung eines Bebauungsplans, ist originär die DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 [(20)] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zu DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 [(21)] die maßgebliche Beurteilungsgrundlage. In Beiblatt 1 der DIN werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt, die im Sinne einer Lärmvorsorge soweit, wie möglich eingehalten werden sollen. Für die baurechtliche Genehmigung legt die (18) Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 immissionsschutzrechtlich verbindlich für gewerbliche Anlagen die an den schutzwürdigen Nutzungen einzuhaltenden Immissionsrichtwerte fest. Die Zahlenwerte der Immissionsrichtwerte entsprechen, bis auf den Sonderfall Kerngebiete, den Orientierungswerten der DIN Die nachfolgende Tabelle listet die von der Gebietsart abhängigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm auf. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

29 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 29 Tabelle 3 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Nr. Gebietsart Immissionsrichtwert in db(a) Tag ( ) Nacht ( , lauteste Nachtstunde) 1 Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Reine Wohngebiete 3 BauNVO Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 0 und 2 BauNVO Mischgebiete, Dorfgebiete und Kerngebiete 5, 6 und BauNVO 5 Gewerbegebiete 8 BauNVO Industriegebiete 9 BauNVO Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind dabei wie auch die Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN auf die Gesamtbelastung durch Gewerbelärm anzuwenden. Unter der Gesamtbelastung ist die Belastung an einer schutzwürdigen Nutzung zu verstehen, die von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, hervorgerufen wird. Wirken also auf den maßgeblichen Immissionsort mehrere Anlagen oder Betriebe ein, so ist sicherzustellen, dass in der Summe die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Da die DIN auf die TA Lärm verweist, wird zur weiteren Beurteilung auf die Vorgaben der TA Lärm zurückgegriffen. Auf die im Umfeld vorhandenen und im Plangebiet selbst vorgesehenen schutzwürdigen Nutzungen wirken von außerhalb des Plangebiets keine gewerblichen Schallquellen in relevantem Umfang ein. Daher können die zukünftigen gewerblichen Nutzungen im Plangebiet die Immissionsrichtwerte an den schutzwürdigen Nutzungen ausschöpfen. Auf Ebene der Vorhabenplanung hat jedes Einzelvorhaben für das dann vorliegende Nutzungskonzept und die Ausführungsplanung den Nachweis der schalltechnischen Verträglichkeit zu erbringen. Auf Ebene des Bebauungsplans wurde die grundsätzliche Verträglichkeit untersucht und bewertet. Zur Ermittlung des Beurteilungspegels wurde entsprechend den Vorgaben der TA Lärm aus den während der Einwirkzeit am Immissionsort vorhandenen meist schwankenden Geräuschen durch energetische Mittelung über die Zeit ein Mittelungspegel (energieäquivalenter Dauerschallpegel) gebildet. Durch die Umrechnung auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden tagsüber ( Uhr) und auf eine Stunde nachts (lauteste Nachtstunde) sowie unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit ergibt sich daraus der Beurteilungspegel, der mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen ist. Bei der Ermittlung der Beurteilungspegel in einem Gebiet nach Tabelle 3 Nr. 1-3 ist zusätzlich ein Zuschlag von 6 db für Geräuscheinwirkungen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (werktags Uhr und Uhr, sonn- und feiertags Uhr, Uhr und Uhr) zu erteilen. Gemäß der TA Lärm dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 30 db und nachts um nicht mehr als 20 db überschreiten ( Spitzenpegelkriterium ). WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

30 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 30 Der Anwendungsbereich der TA Lärm erstreckt sich auf gewerbliche Nutzungen. Stellplätze, die einer Wohnanlage dienen, fallen originär nicht in den Anwendungsbereich der TA Lärm. Nach 15 BauNVO sind Stellplätze und agen im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Die hier zu untersuchenden Stellplätze und Tiefgaragen widersprechen nicht der Eigenart des Baugebietes. Damit sind sie grundsätzlich als zulässig einzustufen. Nach 15 BauNVO sind Stellplätze und agen auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen und Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets selbst oder seiner Umgebung unzumutbar sind. Stellplatzimmissionen gehören auch in Wohnbereichen gewissermaßen zu den üblichen Alltagserscheinungen. In der Regel ist pro Wohneinheit eine festgelegte Zahl von Stellplätzen nachzuweisen. Sie sind mit der Nutzung originär verknüpft. Es ist davon auszugehen, dass agen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht, auch in einem von Wohnbebauung geprägten Bereich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen. Vgl. hierzu u.a. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom , Az. 3 S 3538/9. Darin wird ausgeführt, dass eine Spitzenpegelbetrachtung nicht relevant für die Beurteilung der Zulässigkeit ist. Diese Einschätzung wurde auch dem schalltechnischen Gutachten zugrunde gelegt, da das Türen- oder Kofferraumdeckelschlagen sowie das Anfahren zu den im Wohnumfeld zu erwartenden üblichen Alltagserscheinungen zählen. Die Berechnung und Beurteilung der aufgrund der Stellplätze der Wohnnutzungen zu erwartenden Geräuscheinwirkungen erfolgt hilfsweise auch auf Basis der TA Lärm. In diesem Fall wird sie herangezogen, um Planungsmängel zu vermeiden und Hinweise für eine schallschutztechnisch optimierte Planung zu geben. Daher wird bei der Beurteilung zwischen Stellplätzen, die der Wohnnutzung dienen und Stellplätzen, die gewerblichen Nutzungen zugeordnet sind, unterschieden. 6.3 Gewerbliche Nutzungen Nutzungsbeschreibung und Rahmenbedingungen Dem schalltechnischen Gutachten wurde das derzeit vorliegende Nutzungskonzept bei einer vollständigen Entwicklung des Plangebiets zugrunde gelegt [(2)]. Sollte sich eine andere Entwicklung z.b. hinsichtlich der Nutzungen oder der Stellplätze ergeben, so ist die schalltechnische Verträglichkeit auf Ebene des bauordnungsrechtlichen Antragsverfahrens für die jeweilige konkrete Objektplanung nachzuweisen. Das städtebauliche Konzept kann dem Plan A2 im Anhang A entnommen werden. Im MI 2 ist im Erdgeschoss die Unterbringung eines SB-Marktes vorgesehen. Entsprechend den derzeitigen Nutzungsüberlegungen werden die Stellplätze der gewerblichen Nutzungen in den geplanten Tiefgaragen untergebracht bzw. erhält der SB-Markt eine in das Erdgeschoss integrierte Parkebene mit ca. 27 Stellplätzen. Die Ein- und Ausfahrt soll im Süden über die Rudolf-Breitscheid-Straße erfolgen. Die Andienung des SB-Marktes ist an der Nordseite des MI vorgesehen und ebenfalls in das Gebäude integriert. Trotz dieser bereits berücksichtigten schalltechnischen Optimierungen haben die Berechnungen im Zuge der Bearbeitung gezeigt, dass WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

31 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 31 aufgrund der in der Umgebung vorhandenen reinen Wohngebiete weitere schalltechnische Rahmenbedingungen bei der Konkretisierung der Planungen für einen möglichen SB-Markt im Bereich des MI2 zu berücksichtigen sind: Eine Andienung ist nur zwischen 06:00-22:00 Uhr zulässig. Die Be- und Entladezone ist abgeschirmt bzw. (während der Ladevorgänge) geschlossen auszuführen. Nach 22:00 Uhr sind keine Pkw-Abfahrten aus einer in das Gebäude integrierten Parkebene aus schalltechnischer Sicht zulässig, d.h. die Öffnungszeiten sind so zu begrenzen, dass die Abfahrten vor 22:00 Uhr erfolgen. Eine in das Gebäude integrierte Parkebene darf nur im Bereich der Ein- und Ausfahrt offen sein. Zur Minimierung der Schallabstrahlung aus der Parkebene ist die Decke der Parkebene teilweise absorbierend zu verkleiden. Die Einkaufswagen sind schalltechnisch optimiert in der Parkebene oder im Gebäude anzuordnen. Abweichungen hiervon sind möglich, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden Aufgrund des vorhandenen Reinen Wohngebiets an der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a bis 8d ist es im Sinne einer schalltechnischen Optimierung der Planung für die Tiefgaragen im MI2 und MI erforderlich auf Einund Ausfahrten an der Westseite der Gebiete zu verzichten. Außerdem gelten folgende Empfehlungen, die im Zuge der schalltechnischen Modellbildung auf Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt wurden: Die Tiefgaragen sind mit lärmarmen (geschlossenen) Toren auszustatten. Sofern im Bereich der Tiefgaragen Regenrinnen vorgesehen werden, sind diese lärmarm auszuführen. In Abhängigkeit von der Lage der Tiefgaragenöffnung im MI 2 ist die Tiefgaragenrampe absorbierend zu verkleiden. Die genauen Betriebszeiten des SB-Marktes tagsüber können derzeit nicht abgeschätzt werden. Um den für die schalltechnischen Beurteilung kritischen Fall abzudecken, werden die für den SB-Markt ermittelten Fahrzeugbewegungen (siehe Anhang B Tabelle B.1) gleichmäßig über den gesamten Tagzeitraum (06:00-22:00 Uhr) verteilt und so auch schalltechnisch relevante Vorgänge innerhalb der Ruhezeiten berücksichtigt, obwohl dies gegebenenfalls nur in sehr geringem Umfang zu erwarten ist. Aus der Prognose [(8)] ergeben sich ca. 70 Fahrzeugbewegungen für den SB-Markt. Bei den Berechnungen wurde davon ausgegangen, dass die Einkaufswagen schalltechnisch optimiert in den Verkaufsbereich des Gebäudes integriert werden und das Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen nicht zu der Schallabstrahlung der Parkebene in relevantem Maße beiträgt. Es wurde angenommen, dass die Fahrgassen der Parkebene asphaltiert oder vergleichbar ausgeführt werden. Für den Anlieferverkehr werden in der schalltechnischen Modellbildung täglich 6 Lkw berücksichtigt. Um zu einer für den Betroffenen möglichst kritischen Beurteilung zu kommen, wurde je ein Lkw in der morgendli- WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

32 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 32 chen (06:00-07:00 Uhr) und abendlichen (20:00-22:00 Uhr) Ruhezeit in Ansatz gebracht. Die Be- und Entladung soll zukünftig innerhalb der Andienungszone stattfinden. Derzeit liegt keine detaillierte Planung vor, die Anforderungen an die Ausgestaltung der Andienungszone müssen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens detaillierter betrachtet werden. Zum derzeitigen Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass aus dem Inneren der Andienungszone während der Be- und Entladevorgänge keine relevanten Immissionsbeiträge an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen in der Umgebung zu erwarten sind. Zusätzlich werden auf dem Dach des SB-Marktes beispielhaft haustechnische Anlagen in Ansatz gebracht. Die Berechnung der Emissionspegel ist in den Tabellen B5.x dokumentiert. Im Sinne einer maximalen Abschätzung (Überlagerung der Andienungsvorgänge der verschiedenen gewerblichen Nutzungen) wurden nächstgelegen zu der Andienungszone des SB-Marktes für die sonstigen gewerblichen Nutzungen Entladevorgänge von 6 Kleintransportern im öffentlichen Straßenraum angenommen. Es wird unterstellt, dass pro Kleintransporter 2 Be- und Entladevorgänge stattfinden. Die Annahmen sind in der Tabelle B5.3 im Anhang B dokumentiert. Die Parkvorgänge der sonstigen gewerblichen Nutzungen werden mit dem in der Verkehrsuntersuchung prognostizierten Verkehrsaufkommen in den entsprechenden Tiefgaragen [(2)] angenommen. Da nicht bekannt ist, ob und in welchem Umfang tatsächlich gewerbliche Nutzungen entstehen, die Verkehre nach 22:00 Uhr auslösen, wird eine Abschätzung in der Art vorgenommen, dass 50% der Stellplätze, die den sonstigen gewerblichen Nutzungen zugeordnet sind, in der lautesten Nachstunde entleert werden. Als Schallquellen wurden im Modell umgesetzt: Zu- und Abfahrten der Kunden Schallabstrahlung über die Öffnung der Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen und der Parkebene des SB-Marktes Zu- und Abfahrten der Lkw, Rangiervorgänge sowie die impulshaltige Vorgänge während der Anlieferung Haustechnische Anlagen auf dem Dach des SB-Marktes Be- und Entladevorgänge der Kleintransporter Die Lage der schalltechnisch relevanten Nutzungen sowie der maßgeblichen Immissionsorte ist im Plan A27 im Anhang A für den Tag und in Plan A28 für die lauteste Nachtstunde dargestellt Berechnung der Schallemission Ausgehend von dem in Kapitel beschriebenen Betriebs- und Nutzungsmodell wurden die Schallemissionen der jeweils maßgeblichen Schallquellen auf Basis folgender Literaturquellen ermittelt: WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

33 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 33 (19) Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage 2007, bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), (20) Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, 2005, (21) Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, Wiesbaden, Eine ausführliche Herleitung der Schallleistung, die zugrunde liegenden Annahmen sowie die zur Berechnung herangezogenen Richtlinien können den Anhängen B und B5 entnommen werden. Als maßgebliche Spitzenpegel wurden das Entlüften der Druckluftbremse der anliefernden Lkw mit einer Schalleistung von 108 db(a), die beschleunigte Vorbeifahrt eines Pkw mit 92,5 db(a) sowie der in der Parkplatzlärmstudie genannte Spitzenpegel vor eingehausten Tiefgaragenrampen mit 88 db(a) berücksichtigt. Dabei sucht das Schallberechnungsprogramm automatisiert für jeden Immissionsort den nächstgelegenen Bereich aus und ermittelt den Spitzenpegel. Gibt es mehrere Quellen, die einen Beitrag zum Maximalpegel liefern könnten, werden deren Teilpegel am Immissionsort als nicht koinzidierend angesehen, nur die Quelle mit dem höchsten Maximalpegel ist ergebnisrelevant. Die Schallquellen wurden mit einem repräsentativen Frequenzspektrum umgesetzt. Die räumliche Lage und die Bezeichnung dieser Schallquellen ist den Plänen A27und A28 im Anhang A zu entnehmen Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells Im Zuge der weiteren Bearbeitung wird für die Überprüfung eines beispielhaften Betriebs- und Nutzungskonzepts ein digitales Simulationsmodell erstellt, um die baulichen und topographischen Gegebenheiten lage- und höhenmäßig zu erfassen und in ein abstraktes Computermodell umzusetzen. In der vorliegenden Aufgabenstellung wurden berücksichtigt: die maßgeblichen Schallquellen entsprechend ihrer Lage sowie der für sie angenommenen Emissionsbelastung, vorhandene und geplante Gebäude im Untersuchungsbereich. Das digitale Simulationsmodell ist im Plan A27 für den Tag und in Plan A28 im Anhang A für die lauteste Nachtstunde dargestellt. Die umgesetzten Emissionspegel sind als Ausdruck aus dem Berechnungsprogramm SoundPLAN 7. in den Tabellen B6 bzw. B7 dokumentiert. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

34 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 3 Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen werden an ausgewählten Fassaden der Bestandsgebäude Gebäudelärmkarten berechnet. Diese dienen der stockwerksweisen Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den Fassaden. Der unterste Immissionsort, auf Höhe des Fensters im Erdgeschoss, wurde mit ca. 2, m Höhe über der Erdgeschossfußbodenhöhe angenommen. Für die darüber liegenden Aufpunkte wird je Stockwerk eine Höhe von 2,8 m addiert Durchführung von Ausbreitungsrechnungen Anschließend werden Ausbreitungsrechnungen zu den schutzwürdigen Nutzungen durchgeführt. Als Berechnungsvorschrift wird die (22) DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren vom Oktober 1999, herangezogen. Die Berechnungen werden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm SoundPLAN 7. der Sound- PLAN GmbH durchgeführt Darstellung der Berechnungsergebnisse Die Berechnungsergebnisse sind in den folgenden Plänen im Anhang A angegeben. Plan A29 Plan A30 Plan A31 Plan A32 Gewerbelärm an den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen, höchster Pegel an den Gebäuden, Tag ( Uhr) Gewerbelärm an den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen, höchster Pegel an den Gebäuden, Nacht ( Uhr) Gewerbelärm an den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen, höchster Spitzenpegel an den Gebäuden, Tag ( Uhr) Gewerbelärm an den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen, höchster Spitzenpegel an den Gebäuden, Nacht ( Uhr) In den Plänen werden die Beurteilungspegel in 2,5 db(a)-stufen dargestellt. Zur vereinfachten Lesbarkeit ist die Pegelskala so abgestuft, dass auf Flächen bzw. an Fassadenpunkten, die in Grüntönen dargestellt sind, Geräuscheinwirkungen vorliegen, die die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für reine bzw. allgemeine Wohngebiete einhalten. Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete werden durch gelbe, rote und violette Farben dargestellt. Bei Gelbtönen werden die Immissionsrichtwerte für mischgebiete noch eingehalten. An den Gebäuden werden Überschreitungen des von der Gebietsart abhängigen Immissionsrichtwerts durch eine schwarze Umrandung gekennzeichnet. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

35 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite Beurteilung der Berechnungsergebnisse Am Tag wird an allen Immissionsorten der von der Gebietsart abhängige Immissionsrichtwert eingehalten. An der Rudolf-Breitscheid-Straße 1e ergibt sich eine Überschreitung von 0,2 db. Diese ist als geringfügig einzustufen und kann auf Ebene der Überprüfung des beispielhaften Nutzungskonzepts im bebauungsplanverfahren als Einhaltung des Immissionsrichtwerts angesehen werden. Zudem werden für die Ausführung der Parkebene weitere Maßnahmen empfohlen (teilweise absorbierende Verkleidung der Innenflächen), die zu einer weiteren Reduzierung der Geräuscheinwirkungen an diesem Immissionsort beitragen können. Im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d wird der höchste Beurteilungspegel an der Rudolf- Breitscheid-Straße 8c mit knapp 8 db(a) ermittelt. Der Immissionsrichtwert wird noch um 2 db unterschritten. An den geplanten Nutzungen in den Mischgebieten wird der maßgebliche Immissionsrichtwert von 60 db(a) zum Teil deutlich unterschritten. Nur nächstgelegen zu den Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten und der Andienungszone treten Pegel zwischen 55 db(a) und 60 db(a) auf. Dabei ist zu beachten, dass diese Pegel teilweise nicht beurteilungsrelevant sind, da sie aufgrund der automatischen Generierung im Berechnungsprogramm im Bereich der Tiefgaragen-Öffnungen liegen, wo tatsächlich keine schutzwürdigen Nutzungen entstehen können. Die ermittelten Spitzenpegel liegen an allen Immissionsorten deutlich unter den zulässigen Werten. In der Nacht wird an allen Immissionsorten der von der Gebietsart abhängige Immissionsrichtwert eingehalten. Die an den geplanten Nutzungen in den Mischgebieten teilweise dargestellten Überschreitungen sind nicht beurteilungsrelevant, da sie aufgrund der automatischen Generierung im Berechnungsprogramm im Bereich der Tiefgaragenein- und -ausfahrten liegen, wo tatsächlich keine schutzwürdigen Nutzungen entstehen können. Im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d wird der höchste Beurteilungspegel an der Rudolf-Breitscheid-Straße 8c mit knapp 33 db(a) ermittelt. Der Immissionsrichtwert wird noch um 2 db unterschritten. Die ermittelten Spitzenpegel liegen an allen Immissionsorten deutlich unter den zulässigen Werten. Für die dargestellten Überschreitungen gelten die o.g. Ausführungen. Diese beispielhafte Überprüfung des Gewerbelärms zeigt, dass unter Berücksichtigung der in Kapitel beschriebenen Rahmenbedingungen eine Nutzungsentwicklung entsprechend dem städtebaulichen Rahmenplan vom Grundsatz her verträglich entwickelt werden kann. 6. Stellplatzanlagen der Wohnnutzungen 6..1 Nutzungsbeschreibung Neben den Stellplätzen für die zukünftigen gewerblichen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans entstehen Stellplätze zum einen für die geplanten Wohnnutzungen in den Mischgebieten und zum anderen wird im Plangebiet Ersatz für die derzeit im Bereich des MI2 gelegenen Stellplätze der vorhandenen Wohnnutzungen im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d geschaffen. Wie in Kapitel 6.2 beschrieben ist die TA Lärm nicht unmittelbar auf die Stellplätze von Wohnanlagen anzuwenden, auch ist das Spitzenpegelkriterium nicht beurteilungsrelevant. Dem schalltechnischen Gutachten wurde das derzeit vor- WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

36 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 36 liegende Nutzungskonzept bei einer vollständigen Entwicklung des Plangebiets zugrunde gelegt [(2)], in dem die baurechtlich erforderlichen Stellplätze der geplanten Wohnnutzungen in Tiefgaragen untergebracht werden und der Ersatz für die Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d überwiegend als ebenerdige, offene Stellplätze hergestellt wird. Sollte sich eine andere Entwicklung z.b. hinsichtlich der Nutzungen oder der Stellplätze ergeben, so ist die schalltechnische Verträglichkeit auf Ebene des bauordnungsrechtlichen Antragsverfahrens für die jeweilige konkrete Objektplanung nachzuweisen. Wie bereits dargestellt, wird es aufgrund des vorhandenen Reinen Wohngebiets an der Rudolf-Breitscheid- Straße 8a bis 8d im Sinne einer schalltechnischen Optimierung der Planung für die Tiefgaragen im MI2 und MI erforderlich, auf Ein- und Ausfahrten an der Westseite der Gebiete zu verzichten. Außerdem gelten folgende Empfehlungen, die im Zuge der schalltechnischen Modellbildung auf Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt wurden: Die Tiefgaragen sind mit lärmarmen (geschlossenen) Toren auszustatten. Sofern im Bereich der Tiefgaragen Regenrinnen vorgesehen werden, sind diese lärmarm auszuführen. In Abhängigkeit von der Lage der Tiefgaragenöffnung im MI 2 ist die Tiefgaragenrampe absorbierend zu verkleiden. Die Parkvorgänge der Wohnnutzungen werden mit dem in der Verkehrsuntersuchung prognostizierten Verkehrsaufkommen in den entsprechenden Tiefgaragen und den ebenerdigen Stellplätzen [(2)] angenommen. Das Verkehrsaufkommen in der lautesten Nachtstunde wurde mit den in der Parkplatzlärmstudie [(20)] genannte Faktoren ermittelt. Als Schallquellen wurden im Modell umgesetzt: Zu- und Abfahrten der Bewohner Schallabstrahlung über die Öffnung der Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen Parkvorgänge im Bereich der ebenerdigen, offenen Stellplätze. Da die ebenerdigen, offenen Stellplätze den Wohnnutzungen im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a- 8d zugeordnet werden- also der eigenen Nutzung dienen -, sind diese bei der Ermittlung des Beurteilungspegels an der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d nicht zu berücksichtigen. Die Lage der Schallquellen und der schutzwürdigen Nutzungen ist im Plan A33 im Anhang A für die Rudolf- Breitscheid-Straße 8a-8d und in Plan A3 für die übrigen Wohnnutzungen dargestellt. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

37 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite Berechnung der Schallemission Ausgehend von dem in Kapitel 6..1 beschriebenen Betriebs- und Nutzungsmodell wurden die Schallemissionen der jeweils maßgeblichen Schallquellen auf Basis folgender Literaturquelle ermittelt: Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage 2007, bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Eine ausführliche Herleitung der Schallleistung, die zugrunde liegenden Annahmen sowie die zur Berechnung herangezogenen Richtlinien können dem Anhang B entnommen werden. Die Schallquellen wurden mit einem repräsentativen Frequenzspektrum umgesetzt. Die räumliche Lage und die Bezeichnung dieser Schallquellen ist den Plänen A33 bzw. A3 im Anhang A zu entnehmen Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells Im Zuge der weiteren Bearbeitung wird für die Stellplätze der Wohnnutzungen ein digitales Simulationsmodell erstellt, um die baulichen und topographischen Gegebenheiten lage- und höhenmäßig zu erfassen und in ein abstraktes Computermodell umzusetzen. In der vorliegenden Aufgabenstellung wurden berücksichtigt: die maßgeblichen Schallquellen entsprechend ihrer Lage sowie der für sie angenommenen Emissionsbelastung, vorhandene und geplante Gebäude im Untersuchungsbereich. Das digitale Simulationsmodell ist im Plan A33 im Anhang A für die Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d und in Plan A3 für die übrigen Wohnnutzungen dargestellt. Die umgesetzten Emissionspegel sind als Ausdruck aus dem Berechnungsprogramm SoundPLAN 7. in den Tabellen B8 bzw. B9 dokumentiert. Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen werden an ausgewählten Fassaden der Bestandsgebäude Gebäudelärmkarten berechnet. Diese dienen der stockwerksweisen Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den Fassaden. Der unterste Immissionsort, auf Höhe des Fensters im Erdgeschoss, wurde mit ca. 2, m Höhe über der Erdgeschossfußbodenhöhe angenommen. Für die darüber liegenden Aufpunkte wird je Stockwerk eine Höhe von 2,8 m addiert. 6.. Durchführung von Ausbreitungsrechnungen Anschließend werden Ausbreitungsrechnungen zu den schutzwürdigen Nutzungen durchgeführt. Als Berechnungsvorschrift wird die WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

38 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 38 herangezogen. DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren vom Oktober 1999, Die Berechnungen werden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm SoundPLAN 7. der Sound- PLAN GmbH durchgeführt Darstellung der Berechnungsergebnisse Die Berechnungsergebnisse sind in den folgenden Plänen im Anhang A angegeben. Plan A35 Plan A36 Plan A37 Plan A38 Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, höchster Pegel an den Gebäuden, Tag ( Uhr) Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, höchster Pegel an den Gebäuden, Nacht ( Uhr) Parken der geplanten und vorhandenen an den schutzwürdigen Nutzungen außer der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, höchster Pegel an den Gebäuden, Tag ( Uhr) Parken der geplanten und vorhandenen an den schutzwürdigen Nutzungen außer der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, höchster Pegel an den Gebäuden, Nacht ( Uhr) In den Plänen werden die Beurteilungspegel in 2,5 db(a)-stufen dargestellt. Zur vereinfachten Lesbarkeit ist die Pegelskala so abgestuft, dass auf Flächen bzw. an Fassadenpunkten, die in Grüntönen dargestellt sind, Geräuscheinwirkungen vorliegen, die die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für reine bzw. allgemeine Wohngebiete einhalten. Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete werden durch gelbe, rote und violette Farben dargestellt. Bei Gelbtönen werden die Immissionsrichtwerte für mischgebiete noch eingehalten. An den Gebäuden werden Überschreitungen des von der Gebietsart abhängigen Immissionsrichtwerts durch eine schwarze Umrandung gekennzeichnet Beurteilung der Berechnungsergebnisse Am Tag wird an allen Immissionsorten der von der Gebietsart abhängige Immissionsrichtwert deutlich unterschritten. In der Nacht wird an allen Immissionsorten der von der Gebietsart abhängige Immissionsrichtwert eingehalten. Die an den geplanten Nutzungen in den Mischgebieten teilweise dargestellten Überschreitungen sind überwiegen nicht beurteilungsrelevant, da sie aufgrund der automatischen Generierung im Berechnungsprogramm im Bereich der Tiefgaragenein- und -ausfahrten liegen, wo tatsächlich keine schutzwürdigen Nutzungen entstehen können. Lediglich im Bereich der Tiefgaragenein- und ausfahrt im MI3a können an den unmittelbar nächstgelegenen Fassadenabschnitten punktuell in der lautesten Nachtstunde Überschreitungen im angrenzenden Geschoss nicht ausgeschlossen werden. Dies ist für die Beurteilung der Verträglichkeit mit den umgebenden Nutzungen nicht relevant. Jedoch lässt sich für die Ausfüh- WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

39 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 39 rungsplanung daraus ableiten, dass soweit möglich- angrenzend an die Tiefgaragenöffnungen auf zum Lüften notwendige Fenster von Schlafräumen verzichtet werden sollte. Selbst in der Überlagerung der Geräuscheinwirkungen der gewerblichen Nutzungen sowie der Immissionen aufgrund der Stellplätze der Wohnanlage werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den schutzwürdigen Nutzungen außerhalb des Plangebiets am Tag und in der lautesten Nachtstunde eingehalten. Das schalltechnische Gutachten zeigt, dass es an dem geplanten Standort unter Berücksichtigung einer schalltechnischen Optimierung möglich ist, die vorgesehenen Nutzungen mit den in der Umgebung vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen aus schalltechnischer Sicht verträglich zu entwickeln. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

40 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 0 7 Zusammenfassung In Karlsruhe-Oberreut soll nordwestlich der Kreuzung Rudolf-Breitscheid-Straße/Otto-Wels-Straße ein neues Quartierszentrum entstehen. Für das Gebiet wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der zum Ziel hat, neben neuen Wohn- und Gewerbenutzungen ein vielfältiges Nahversorgungsangebot sowie unterschiedliche soziale Dienstleistungen und Einrichtungen mit generationsübergreifendem Charakter zu entwickeln. Zur planungsrechtlichen Umsetzung dieser Entwicklungsabsicht wird der Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße aufgestellt, der die baulich nutzbaren Flächen als Mischgebiet ausweist. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans waren u.a. die schalltechnische Situation im Plangebiet sowie die schalltechnischen Auswirkungen der Planung zu ermitteln und zu beurteilen. Im schalltechnischen Gutachten wurden folgende Aufgabenstellungen untersucht und bewertet: Verkehrslärm im Plangebiet: Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrswege (Straße, Schiene und Straßenbahn) waren zu untersuchen und anhand der maßgeblichen Beurteilungsgrundlage DIN Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 zu bewerten. Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte am Tag oder in der Nacht war ein Schallschutzkonzept zur Umsetzung im Bebauungsplan zu erarbeiten. Als maßgebliche Verkehrswege wurden berücksichtigt: o Otto-Wels-Straße o Rudolf-Breitscheid-Straße/Bernhard-Lichtenberg-Straße o Eugen-Geck-Straße o Straßenbahn (parallel zur Otto-Wels-Straße) o Schienenstrecken der DB. Zunahme des Verkehrslärms an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen: Bei Realisierung der Vorhabens wird es auf den bestehenden Straßen zu einer Änderung des Verkehrs kommen, deren schalltechnischen Auswirkungen auf die vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen zu untersuchen sind. Die Beurteilungsgrundlage ist rechtlich nicht fixiert. Hilfsweise wurden zur Beurteilung das 3 db- Kriterium der Verkehrslärmschutzverordnung und ggf. die Schwellenwerte von 70 db(a) am Tag und 60 db(a) in der Nacht zur Beschreibung der Schwelle der Gesundheitsgefährdung sowie aktuelle Rechtsprechung herangezogen. Neubau öffentlicher Straßen: Im Sinne einer konservativen Betrachtung wurde die Planstraße im Plangebiet, die bereits heute in weiten Teilen vorhanden ist, dennoch als Neubau einer Straße eingestuft und eine Untersuchung nach den Vorgaben der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 201 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist, vorgenommen. Gewerbelärm an den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen: Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der bei einer vollständigen Entwicklung des Plangebiets zu erwartenden Nutzungen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

41 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 1 werden anhand eines beispielhaften Betriebs- und Nutzungsmodells ermittelt und in Verbindung mit dem Beiblatt 1 der DIN sowie der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998 beurteilt. Als Nutzungen wurden berücksichtigt: o geplanter SB-Markt im Plangebiet o geplante oberirdische Parkplätze im Plangebiet o Zu- und Ausfahrten der geplanten Tiefgaragen Das schalltechnische Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen: Verkehrslärm im Plangebiet Bei einer freien Schallausbreitung im Plangebiet, d.h. ohne Berücksichtigung einer möglichen, aber nicht zwingend vorgegebenen Bebauung wird am Tag bis ungefähr in die Hälfte des Plangebiets eine Überschreitung des maßgeblichen Orientierungswerts von 60 db(a) ermittelt. Die höchsten Beurteilungspegel treten in Zuordnung zur lichtsignalgesteuerten Kreuzung Otto-Wels-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße auf und liegen bei ca. 67 db(a). In der Nacht stellt sich die schalltechnische Situation kritischer dar, da die entfernt gelegenen Eisenbahnstrecken als zusätzliche Lärmquelle hinzutreten. Nahezu im gesamten Plangebiet wird der maßgebliche Orientierungswert von 50 db(a) überschritten. Auch hier werden die höchsten Pegel im Bereich der Kreuzung Otto-Wels-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße ermittelt. Die maximalen Beurteilungspegel liegen bei knapp 60 db(a). Bei Berücksichtigung einer beispielhaften Bebauung zeigen sich Verbesserungen aufgrund der Eigenabschirmung der Gebäude sowie der abschirmenden Wirkung der Bebauung im Allgemeinen. Am Tag wird in weiten Teilen des Plangebiets der maßgebliche Orientierungswert eingehalten. Lediglich an den zur Otto-Wels-Straße und dem östlichen Abschnitt der Planstraße zugewandten Fassaden wir der Orientierungswert überschritten. Die maximalen Pegel treten auch hier im südlichen Bereich des MI3 auf und betragen bis zu 67 db(a). Auf den Freiflächen in der Erdgeschosszone im Bereich des MI 3 werden Beurteilungspegel zwischen 61 und 65 db(a) prognostiziert. Bis auf den südlichen Bereich des MI 3 weisen alle Gebäude mindestens eine Gebäudefassade auf, an der der Orientierungswert für Mischgebiete eingehalten bzw. deutlich unterschritten wird. An Gebäudefassaden, an denen der Orientierungswert eingehalten oder nur geringfügig überschritten wird, sind Außenwohnbereiche mit einer guten Aufenthaltsqualität möglich. In der Nacht stellt sich die schalltechnische Situation kritischer dar. Im MI 1 und MI sowie an den abgeschirmten Gebäudefassaden im MI 2 kann eine Einhaltung des Orientierungswertes erreicht werden. An den übrigen Fassaden treten Überschreitungen des maßgeblichen Orientierungswertes auf. Der maximale Beurteilungspegel wird mit knapp 60 db(a) am südlichen Baufenster im MI 3 erreicht. Aufgrund der festgestellten Überschreitungen der orientierungswerte wurde die Erarbeitung eines Schallschutzkonzeptes erforderlich. Vom Grundsatz her kommen folgende Schallschutzmaßnahmen in Frage: Maßnahmen an der Quelle Einhalten von Mindestabständen (Trennung der Nutzungen) Differenzierte Baugebietsausweisungen (Nutzungsgliederung) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

42 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 2 Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und/oder Lärmschutzwände) Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen (Grundrissorientierung, 2. Fassade, geschlossene Laubengänge, Winterloggien o.ä., passive Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile und Einbau von technischen Lüftungseinrichtungen in Schlaf- und Kinderzimmern)) Maßnahmen an der Lärmquelle sind im Zuge der Bauleitplanung nicht durchsetzbar und wurden daher bei der Erarbeitung des Schallschutzkonzepts nicht berücksichtigt. Da im gesamten Plangebiet der Orientierungswert überschritten wird, stellt das Einhalten von Mindestabständen keine geeignete Maßnahme dar. Auch wird mit einem Mischgebiet bereits eine Nutzung vorgesehen, die einen geringeren Schutzanspruch als ein Wohngebiet aufweist. Andererseits ist in Nachbarschaft zu den vorhandenen reinen und allgemeinen Wohngebieten eine Gebietsausweisung mit geringerem Schutzniveau und gleichzeitig einem höheren Emissionspotential nicht möglich und städtebaulich nicht gewollt, so dass eine weitere Nutzungsgliederung nicht in Betracht kam. Im Bereich des MI 2 sind aufgrund der Straßen und der geplanten Ein- und Ausfahrtsbereiche aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich. Daher wurde die Wirksamkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen im Bereich des MI 3 überprüft. Es wurden beispielhaft Schallschutzwände mit einer Länge von 150 m und einer Höhe von 2 m bzw. 6 m überprüft. Eine 2 m hohe Schallschutzwand zeigt lediglich in der Erdgeschosszone eine geringe Minderung. Im Bereich der Freifläche zwischen den nördlichen und dem südlichen Baufenster im MI 3 kann eine Minderung zwischen 0 und 3 db erreicht werden. Der maßgebliche Orientierungswert wird weiterhin um knapp 3 db überschritten. In den Obergeschossen der geplanten Gebäude kann mit einer solchen Lärmschutzwand keine Minderung erreicht werden. Eine 6 m hohe Schallschutzwand bewirkt zwar eine Einhaltung des maßgeblichen Orientierungswerts auf der Freifläche, aber selbst mit einer solchen Maßnahme verbleiben Überschreitungen des Orientierungswerts an den geplanten Gebäuden im MI 3 von bis zu 6 db am Tag und 7 db in der Nacht. Aufgrund der geringen bzw. nicht ausreichenden Wirksamkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen wird im Schallschutzkonzept auf aktive Schallschutzmaßnahmen verzichtet. Zusätzlich sprechen auch städtebauliche und stadtgestalterische Aspekte gegen aktive Schallschutzmaßnahmen in diesem Bereich. Daher wird ein Schallschutzkonzept mit Schallschutzmaßnahmen an den geplanten Gebäuden zur Umsetzung in den Bebauungsplan vorgeschlagen. Die Festsetzungsvorschläge zum Verkehrslärmschutz umfassen die Vorgabe von Anforderungen an die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sowie den Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen in Schlaf- und Kinderzimmern. Außerdem wird aufgrund der Höhe der Geräuscheinwirkungen an der Süd- und Ostfassade im Bereich des südlichen Baufensters des MI 3 eine Vorgabe für die Orientierung der Außenwohnbereiche getroffen. Die Qualität und der erforderliche Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen bestimmen sich nach den Vorschriften in Kapitel 7 der DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen vom Juli WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

43 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 3 Hierin werden Aussagen zu den Lärmpegelbereichen, zu den Anforderungen an die Außenbauteile unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen, zu den Anforderungen an Decken und Dächer und zu den Anforderungen an Lüftungseinrichtungen und/oder Rollladenkästen getroffen, die beim Bau der Gebäude zu berücksichtigen sind. Bei den Anforderungen an die Außenbauteile wird zwischen schutzbedürftigen Räumen ohne Nachtschlaf, z.b. Wohnküchen, Wohnzimmern und Büros sowie schutzbedürftigen Räumen mit Nachtschlaf, z.b. Schlafzimmern, Kinderzimmern und Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten unterschieden. Bei Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan kann so eine mit dem einwirkenden Verkehrslärm verträgliche Entwicklung des Plangebiets ermöglicht werden. Zunahme des Verkehrslärms an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen Zur Ermittlung der Geräuschzunahme auf öffentlichen Straßen durch die Entwicklung des Plangebiets wurde die im Prognose-Nullfall 2030 (ohne Entwicklung des Plangebietes) zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen mit denen im Prognose-Planfall 2030 (mit Entwicklung des Plangebiets) verglichen. Das schalltechnische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass am Tag an den Bestandsnutzungen im Wesentlichen Zunahmen zwischen 0, db und 1,7 db zu erwarten sind. Lediglich an der Rudolf-Breitscheid-Straße 6 wird am Tag eine Zunahme um 3,3 db prognostiziert. In der Nacht werden Zunahmen zwischen 0, db und 1,7 db ermittelt, an der Rudolf-Breitscheid-Straße 6 ist in der Nacht eine Geräuschzunahme von 2,2 db zu erwarten. Bis auf die Rudolf-Breitscheid-Straße 6 werden keine erheblichen Zunahmen ermittelt. Die Zunahmen an der Rudolf-Breitscheid-Straße 6 sind durch die geringe Vorbelastung in diesem Bereich bedingt. Zusätzlich wurde bei den Berechnungen angenommen, dass in diesem Bereich der gesamte Verkehr der Bestandsnutzungen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d sowie der im MI 2 und MI vorgesehenen Nutzungen vorbeifährt. Dies stellt eine sehr konservative Annahme dar. An der Rudolf-Breitscheid-Straße 6 werden die Immissionsgrenzwerte der hilfsweise herangezogenen Verkehrslärmschutzverordnung für Mischgebiete sicher unterschritten. Auch die bei einer Beurteilung der Bestandsnutzung als reines Wohngebiet heranzuziehenden Immissionsgrenzwerte werden tags und nachts eingehalten. Daher ist die Zunahme auch an der Rudolf- Breitscheid-Straße 6 als zumutbar einzustufen, Schallschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich. Neubau der Planstraße Im Sinne einer konservativen Betrachtung wurde die Planstraße im Plangebiet, die bereits heute in weiten Teilen vorhanden ist, dennoch als Neubau einer Straße eingestuft und nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung untersucht und beurteilt. Die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte werden an allen bestehenden schutzwürdigen Nutzungen sowohl am Tag als auch in der Nacht deutlich unterschritten. Es werden keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

44 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite Gewerbelärm an den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen Im Bebauungsplan Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße wird ein Mischgebiet ausgewiesen. Aus dem für das Plangebiet entwickelten Rahmenplan ist bekannt, dass neben neuen Wohn- und Gewerbenutzungen ein vielfältiges Nahversorgungsangebot sowie unterschiedliche soziale Dienstleistungen und Einrichtungen mit generationsübergreifendem Charakter entwickelt werden sollen. Daher wurde bereits auf Ebene des Bebauungsplans die grundsätzliche Verträglichkeit dieser beabsichtigten Nutzungen anhand eines beispielhaftes Betriebs- und Nutzungskonzeptes untersucht und beurteilt, um so möglichst frühzeitig Hinweise für die Planung der Einzelvorhaben geben zu können und bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs. Als wesentliche Schallquellen sind zu nennen: Stellplätze für die geplanten Nutzungen in den Mischgebieten MI1 bis MI Stellplätze für die vorhandenen Wohnnutzungen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d (Die Nutzung selbst liegt zwar außerhalb des Plangebiets, aber der wesentliche Teil der erforderlichen Stellplätze für diese Nutzungen wird heute und soll auch zukünftig im Plangebiet zur Verfügung gestellt werden.) Andienungsvorgänge für den SB-Markt und sonstige gewerbliche Nutzungen Haustechnische Anlagen im Bereich des geplanten SB-Marktes Im Bereich des zukünftigen MI sind Nutzungen vorhanden, die in dem für diesen Bereich bestehenden Bebauungsplan Nr. 337 als reines Wohngebiet ausgewiesen sind. Bei den vorhandenen Nutzungen handelt es sich u.a. um Wohnnutzungen, Gaststätten und Praxen. Ein Gebäude steht derzeit leer. Bereits heute sind in diesem Bereich teilweise Wohnnutzungen in den Obergeschossen vorhanden. In der Rudolf-Breitscheid- Straße 8a-8d grenzen weitere in einem reinen Wohngebiet gelegene schutzwürdigen Nutzungen in unmittelbarer Nähe an. Damit bestimmen die bereits heute vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen die zulässige Schallabstrahlung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen in diesem Bereich. Die Nutzungen genießen Bestandsschutz. Dem schalltechnischen Gutachten wurde das derzeit vorliegende Nutzungskonzept bei einer vollständigen Entwicklung des Plangebiets zugrunde gelegt. Sollte sich eine andere Entwicklung z.b. hinsichtlich der Nutzungen oder der Stellplätze ergeben, so ist die schalltechnische Verträglichkeit auf Ebene des bauordnungsrechtlichen Antragsverfahrens für die jeweilige konkrete Objektplanung nachzuweisen. Im Zuge der Erarbeitung des schalltechnischen Gutachtens wurde eine Vielzahl von Varianten zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs untersucht und beurteilt. Dabei hat sich aus schalltechnischer Sicht als Vorzugsvariante empfohlen, ein Teil der Stellplätze der Wohnnutzungen sowie die Besucher Stellplätze, die als öffentliche Parkplätze hergestellt werden, als ebenerdige Stellplätze auszuführen. Aktuell ist vorgesehen, die Stellplätze für die Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d überwiegend auf den privaten Stellplatzflächen westlich und nördlich der Straße im Plangebiet unterzubringen. Die Stellplätze der geplanten Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen in den Mischgebieten werden in den jeweils vorgesehenen Tiefgaragen untergebracht. Gerade hinsichtlich der Nutzung ebenerdiger Stellplätze durch gewerbliche Nutzungen nach 22:00 Uhr haben die Untersuchungen ein erhebliches Konfliktpotential insbesondere mit dem vorhandenen reinen Wohngebiet gezeigt. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

45 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 5 Bei der Beurteilung wird zwischen den Stellplätzen, die der Wohnnutzung dienen und denen, die gewerblichen Nutzungen zugeordnet sind, unterschieden. Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der Stellplätze, die gewerblichen Nutzungen dienen, sind im Zusammenhang mit den sonstigen aufgrund dieser Nutzungen zu erwartenden Geräuschquellen zu ermitteln und anhand der Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998 zu beurteilen. Die TA Lärm wird auf Ebene des Bebauungsplans in Konkretisierung der DIN18005 herangezogen, da sie die maßgebliche Beurteilungsvorschrift für gewerbliche Nutzungen im Baugenehmigungsverfahren darstellt. Stellplätze, die einer Wohnanlage dienen, fallen originär nicht in den Anwendungsbereich der TA Lärm. Nach 15 BauNVO sind Stellplätze und agen im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Die hier zu untersuchenden Stellplätze und Tiefgaragen widersprechen nicht der Eigenart des Baugebietes. Damit sind sie grundsätzlich als zulässig einzustufen. Nach 15 BauNVO sind Stellplätze und agen auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen und Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets selbst oder seiner Umgebung unzumutbar sind. Stellplatzimmissionen gehören auch in Wohnbereichen gewissermaßen zu den üblichen Alltagserscheinungen. In der Regel ist pro Wohneinheit eine festgelegte Zahl von Stellplätzen nachzuweisen. Sie sind mit der Nutzung originär verknüpft. Es ist davon auszugehen, dass agen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten bedarf entspricht, auch in einem von Wohnbebauung geprägten Bereich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen. Vgl. hierzu u.a. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom , Az. 3 S 3538/9. Darin wird ausgeführt, dass eine Spitzenpegelbetrachtung nicht relevant für die Beurteilung der Zulässigkeit ist. Diese Einschätzung wurde auch dem schalltechnischen Gutachten zugrunde gelegt, da das Türen- oder Kofferraumdeckelschlagen sowie das Anfahren zu den im Wohnumfeld zu erwartenden üblichen Alltagserscheinungen zählen. Die Berechnung und Beurteilung der aufgrund der Stellplätze der Wohnnutzungen zu erwartenden Geräuscheinwirkungen erfolgt hilfsweise auch auf Basis der TA Lärm. In diesem Fall wird sie herangezogen, um Planungsmängel zu vermeiden und Hinweise für eine schallschutztechnisch optimierte Planung zu geben. Auf Ebene der Vorhabenplanung hat jedes Einzelvorhaben für das dann vorliegende Nutzungskonzept und die Ausführungsplanung den Nachweis der schalltechnischen Verträglichkeit zu erbringen. Auf Ebene des Bebauungsplans wurde die grundsätzliche Verträglichkeit untersucht und bewertet. Gewerbliche Nutzungen Entsprechend den derzeitigen Nutzungsüberlegungen werden die Stellplätze der gewerblichen Nutzungen in den geplanten Tiefgaragen untergebracht bzw. erhält der SB-Markt eine in das Erdgeschoss integrierte WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

46 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 6 Parkebene. Die Andienung des SB-Marktes ist an der Nordseite des MI vorgesehen und ebenfalls in das Gebäude integriert. Trotz dieser bereits berücksichtigten schalltechnischen Optimierungen hat das schalltechnische Gutachten gezeigt, dass aufgrund der in der Umgebung vorhandenen reinen Wohngebiete weitere schalltechnische Rahmenbedingungen bei der Konkretisierung der Planungen für einen möglichen SB- Markt im Bereich des MI2 zu berücksichtigen sind: Eine Andienung ist nur zwischen 06:00-22:00 Uhr zulässig. Die Be- und Entladezone ist abgeschirmt bzw. (während der Ladevorgänge) geschlossen auszuführen. Nach 22:00 Uhr sind keine Pkw-Abfahrten aus einer in das Gebäude integrierten Parkebene aus schalltechnischer Sicht zulässig, d.h. die Öffnungszeiten sind so zu begrenzen, dass die Abfahrten vor 22:00 Uhr erfolgen. Eine in das Gebäude integrierte Parkebene darf nur im Bereich der Ein- und Ausfahrt offen sein. Zur Minimierung der Schallabstrahlung aus der Parkebene ist die Decke der Parkebene teilweise absorbierend zu verkleiden. Die Einkaufswagen sind schalltechnisch optimiert in der Parkebene oder im Gebäude anzuordnen. Abweichungen hiervon sind möglich, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden Ebenfalls aufgrund des vorhandenen Reinen Wohngebiets an der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a bis 8d ist es im Sinne einer schalltechnischen Optimierung der Planung für die Tiefgaragen im MI2 und MI erforderlich auf Ein- und Ausfahrten an der Westseite der Gebiete zu verzichten. Außerdem gibt das schalltechnische Gutachten folgende Hinweise für die Ausführung der Tiefgaragen: Die Tiefgaragen sind mit lärmarmen (geschlossenen) Toren auszustatten. Sofern im Bereich der Tiefgaragen Regenrinnen vorgesehen werden, sind diese lärmarm auszuführen. In Abhängigkeit von der Lage der Tiefgaragenöffnung im MI 2 ist die Tiefgaragenrampe absorbierend zu verkleiden. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm, die hier in Konkretisierung der Orientierungswerte der DIN zur Beurteilung der gewerblichen Nutzungen herangezogen werden, an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen in den reinen Wohngebieten und an den geplanten Nutzungen in den Mischgebieten sowohl am Tag als auch in der Nacht eingehalten. Auch das Spitzenpegelkriterium wird in beiden Zeitbereichen eingehalten. Dabei stellt die Nacht die deutlich kritischere Beurteilungszeit dar. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans noch nicht bekannt ist, ob und in welchem Umfang gewerbliche Nutzungen entstehen, die Verkehre nach 22:00 Uhr auslösen, stellen die vorliegenden Untersuchungen gerade in der lautesten Nachtstunde eine Abschätzung dar, die zeigt, dass eine schalltechnische Verträglichkeit erreicht werden kann. Der abschließende Nachweis der schalltechnischen Verträglichkeit ist für das jeweilige Vorhaben auf Ebene der Baugenehmigung zu erbringen. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

47 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 7 Wohnnutzungen Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der Stellplätze der vorhandenen und geplanten Wohnnutzungen sind mit den in der Umgebung vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen verträglich. Die zur Beurteilung herangezogenen Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden sicher eingehalten bzw. unterschritten. An den Fassadenabschnitten in unmittelbarer Zuordnung zu den Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten am eigenen Gebäude können punktuell in der lautesten Nachtstunde Überschreitungen im angrenzenden Geschoss nicht ausgeschlossen werden. Dies ist für die Beurteilung der Verträglichkeit mit den umgebenden Nutzungen nicht relevant. Jedoch lässt sich für die Ausführungsplanung daraus ableiten, dass soweit möglich- angrenzend an die Tiefgaragenöffnungen auf zum Lüften notwendige Fenster von Schlafräumen verzichtet werden sollte. Selbst in der Überlagerung der Geräuscheinwirkungen der gewerblichen Nutzungen sowie der Immissionen aufgrund der Stellplätze der Wohnanlage werden die maßgeblichen immissionsrichtwerte der TA lärm am Tag und in der lautesten Nachtstunde eingehalten. Die Rahmenbedingungen für die Planung der gewerblichen Nutzungen sowie die Erforderlichkeit eines schalltechnischen Nachweises werden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Festsetzungen werden hinsichtlich des Gewerbelärms nicht erforderlich. Das schalltechnische Gutachten zeigt, dass es an dem geplanten Standort unter Berücksichtigung einer schalltechnischen Optimierung möglich ist, die vorgesehenen Nutzungen mit den in der Umgebung vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen aus schalltechnischer Sicht verträglich zu entwickeln. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

48 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 8 Anhang Anhang A Pläne Plan A1 Plan A2 Plan A3 Plan A Plan A5 Plan A6 Plan A7 Plan A8 Plan A9 Plan A10 Plan A11 Plan A12 Plan A13 Plan A1 Plan A15 Plan A16 Plan A17 Plan A18 Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto- Wels-Straße Vorabzug der Planzeichnung, ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Bearbeitungsstand Städtebauliches und freiräumliches Konzept, ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH und SNOW Landschaftsarchitekten, Bearbeitungsstand Verkehrslärm im Plangebiet, digitales Simulationsmodell freie Schallausbreitung Verkehrslärm im Plangebiet, digitales Simulationsmodell mit beispielhafter Bebauung Verkehrslärm im Plangebiet, Tag (06:00-22:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken nicht relevant), freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)), freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Tag (06:00-22:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken nicht relevant), freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 19,5 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)), freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 19,5 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Tag (06:00-22:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken nicht relevant), höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)), höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Tag (06:00-22:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken nicht relevant), Lärmschutzwand mit 2 m Höhe, höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)), Lärmschutzwand mit 2 m Höhe, höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Tag (06:00-22:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken nicht relevant), Lärmschutzwand mit 6 m Höhe, höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Verkehrslärm im Plangebiet, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)), Lärmschutzwand mit 6 m Höhe, höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Maßgeblicher Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche nach DIN 109-1: 07/2016 (Verkehr und Gewerbe), schutzbedürftige Räume ohne Nachtschlaf, freie Schallausbreitung Maßgeblicher Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche nach DIN 109-1: 07/2016 (Verkehr und Gewerbe), schutzbedürftige Räume mit Nachtschlaf, freie Schallausbreitung Maßgeblicher Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche nach DIN 109-1: 07/2016 (Verkehr und Gewerbe), schutzbedürftige Räume ohne Nachtschlaf, beispielhafte Bebauung, höchster Pegel an der Fassade Maßgeblicher Außenlärmpegel/Lärmpegelbereiche nach DIN 109-1: 07/2016 (Verkehr und Gewerbe), schutzbedürftige Räume mit Nachtschlaf, beispielhafte Bebauung, höchster Pegel an der Fassade WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

49 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 9 Plan A19 Plan A20 Plan A21 Plan A22 Plan A23 Plan A2 Plan A25 Plan A26 Plan A27 Plan A28 Plan A29 Plan A30 Plan A31 Plan A32 Plan A33 Plan A3 Plan A35 Plan A36 Plan A37 Plan A38 Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Nullfall, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Nullfall, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Planfall, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Planfall, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Zunahme des Verkehrslärms, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchste Zunahme an den Fassaden Zunahme des Verkehrslärms, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchste Zunahme an den Fassaden Neubau einer Straße, Prognose-Planfall, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Neubau einer Straße, Prognose-Planfall, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Gewerbelärm, Tag (06:00-22:00 Uhr), digitales Simulationsmodell Gewerbelärm, Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde), digitales Simulationsmodell Gewerbelärm, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Beurteilungspegel an der Fassade Gewerbelärm, Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde), höchster Beurteilungspegel an der Fassade Gewerbelärm, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Spitzenpegel an der Fassade Gewerbelärm, Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde), höchster Spitzenpegel an der Fassade Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der vorhandenen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, digitales Simulationsmodell Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, digitales Simulationsmodell Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der vorhandenen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der vorhandenen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade Anhang B Tabellen Tabelle B1 Tabelle B2 Tabelle B3 Tabellen B Tabellen B5 Straße Prognose-Nullfall, Dokumentation der Berechnung der Emissionspegel: Verkehrsmengen der maßgeblichen Straßenabschnitte und sonstige schalltechnisch relevante Parameter Straße Prognose-Planfall, Dokumentation der Berechnung der Emissionspegel: Verkehrsmengen der maßgeblichen Straßenabschnitte und sonstige schalltechnisch relevante Parameter Straßenbahn Dokumentation der Berechnung der Emissionspegel Berechnung der Schallemission der Parkvorgänge und Pkw-Fahrzeugbewegungen Berechnung der Schallemission der Andienungsvorgänge WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

50 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 50 Tabelle B6 Tabelle B7 Tabelle B8 Tabelle B9 Gewerbelärm Tag (06:00-22:00 Uhr), Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel Gewerbelärm Nacht (22:00-06:00 Uhr, -lauteste Nachtstunde-), Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der vorhandenen Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d, Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - Tel. (0631) Fax (0631) Bericht-Nr , Stand

51 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Plan A1: Vorabzug der Planzeichnung des Bebauungsplans, ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Stand , ohne Maßstab WSW & Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand

52 Karlsruhe, Bebauungsplan Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Plan A2: Städtebaulich und freiräumliches Konzept, ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH / SNOW Landschaftsarchitekten, Karlsruhe, Stand , ohne Maßstab WSW & Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand

53 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze d 8c 8b 8a / Abschnitt 1 Planstraße 6 6a /1 a Gast W 27150/1 Abschnitt Abschnitt Abschnitt V Tram Linie 1 Abschnitt 1 Otto Wels Straße Rudolf Breitscheid Straße Abschnitt Abschnitt 3 Abschnitt 2 Abschnitt 1 Bernhard Lichtenberg Straße Abschnitt 1 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Abschnitt 1 Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Digitales Simulationsmodell freie Schallausbreitung dsm05.sgs Eugen Geck Straße Abschnitt 2 Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A3 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

54 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze d 8c 8b 8a / Abschnitt 1 Planstraße 6 6a /1 a Gast W 27150/1 Abschnitt Abschnitt Abschnitt V Tram Linie 1 Abschnitt 1 Otto Wels Straße Rudolf Breitscheid Straße Abschnitt Abschnitt 3 Abschnitt 2 Abschnitt 1 Bernhard Lichtenberg Straße Abschnitt 1 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Abschnitt 1 Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Digitales Simulationsmodell mit beispielhafter Bebauung dsm0.sgs Eugen Geck Straße Abschnitt 2 Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

55 c b d 5c 11c 11b 11a Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze , ,5 60,0 62,5 65,0 Beurteilungspegel Tag LrT 2 m d 8c 8b , /1 60, ,5 62,5 6 6a /1 a 57,5 62,5 60,0 60,0 Gast / W ,5 60,0 60,0 62,5 62,5 62, V ,5 60,0 62,5 65, <= < <= OW WA < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 OW MI 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 OW GE 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < <= 82,5 82,5 < <= 85,0 85,0 < 8a 65,0 67,5 65,0 60,0 62,5 65,0 70,0 62,5 67,5 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Tag (06:00 22:00 Uhr) Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken am Tag nicht relevant) Freie Schallausbreitung Rasterlärmkarte 2 m über Gelände rlk05.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A5 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

56 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage 50,0 Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze , Beurteilungspegel Nacht LrN , d 8c 8b /1 50, a /1 a Gast / W V , <= 2,5 2,5 < <= 5,0 OW WA 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 50,0 OW MI 50,0 < <= < <= OW GE < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < 8a 57,5 60,0 62,5 57,5 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Nacht (22:00 06:00 Uhr) Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken + 8 db(a)) Freie Schallausbreitung Rasterlärmkarte 2 m über Gelände Stand Projektnummer Plan Nr. A6 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297 rlk06.sgs WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de

57 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Kiga 57,5 Baulinie Baugrenze , ,0 Beurteilungspegel Tag LrT 19,5 m d 8c 8b / ,5 6 6a /1 a Gast 60, , / W 60, , V ,5 65,0 65, <= < <= OW WA < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 OW MI 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 OW GE 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < <= 82,5 82,5 < <= 85,0 85,0 < 8a 67,5 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Tag (06:00 22:00 Uhr) Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken am Tag nicht relevant) Freie Schallausbreitung Rasterlärmkarte 19,5 m über Gelände Stand Projektnummer Plan Nr. A7 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297 rlk07.sgs WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de

58 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage 50,0 Baulinie Geltungsbereich Kiga Baugrenze Beurteilungspegel Nacht LrN /1 50, d 8c 8b a /1 a 2716 Gast 27150/ W V , <= 2,5 2,5 < <= 5,0 OW WA 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 50,0 OW MI 50,0 < <= < <= OW GE < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < 8a 57,5 60,0 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Nacht (22:00 06:00 Uhr) Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken + 8 db(a)) Freie Schallausbreitung Rasterlärmkarte 19,5 m über Gelände Stand Projektnummer Plan Nr. A8 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297 rlk08.sgs WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de

59 ,0 57,5 62,5 60,0 57,5 60,0 9c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage d 8c 8b /1 57,5 60, ,5 50,3 9,1 6 57, 6a /1 57,5 57, a 62,5 53,7 60,0 Gast 8, 55,1 52,6 5,8 2,2 1,0 1, /1 60,0 57,5 2,8 51, ,5 W ,0,5 53,1 56, 56,0 58,6 60,5 Kiga 62,5 57,5 62,5 3,8 65, V 60, ,5 62, ,7 53,5 60,0 57,5 58,9 61,9 62,5 53, ,5 63,5 56,7 61, 57,5 65,0 60,0 62,9 62,5 65, Geltungsbereich Baulinie Baugrenz Beurteilungspegel Tag LrT <= < <= OW WA < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 OW MI 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 OW GE 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < <= 82,5 82,5 < <= 85,0 85,0 < 8a 62,5 55,2 55,6 50,5 60,5 61,0 61,2 65,0 67,5 67,1 65,0 59,6 61,7 65,7 70,0 62,5 65,0 67,5 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Tag (06:00 22:00 Uhr) Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken am Tag nicht relevant) Höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände glk22.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A9 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

60 ,5 7,5 50,0 9c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage d 8c 8b 8a , / ,7 8,6 6 50,9 6a 52, ,0 50, /1 a 50,0 9,5 7,5 50,0 50,0 7,57,5 Gast 50,0 9,3 50,2 8,5 50,0 8,1 8,1 8, , /1 53,9 7,5 8,2 8,9 50,0 50, W , 8,2 9, 50,6 50, 51,9 53,5 53,1 Kiga 8,2 V 50, ,0 9,7 53,1 50,0 52,2 5,7 5,1 57,9 9, 57,5 60,0 55,9 59, ,1 7,5 5,2 62,5 57,5 55,6 57, Geltungsbereich Baulinie Baugrenze Beurteilungspegel Nacht LrN <= 2,5 2,5 < <= 5,0 OW WA 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 50,0 OW MI 50,0 < <= < <= OW GE < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < 57,5 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Nacht (22:00 06:00 Uhr) Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)) Höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände glk23.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A10 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

61 ,0 57,5 60,0 60,0 62,5 57,5 70,0 9c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage d 8c 8b /1 57, a 50,3 9,1 62,5 6 57, 62,5 57, /1 a 53,7 Gast 7,7 7,9 5,9 5,6 57,5 2,0 0,8 1, /1 60,0 57,5 2,5 50, W 60, , ,5,2 52,9 56,2 55,7 58,1 60,6 Kiga 60,0 62,5 3,6 65, ,5 V 62, ,5 60, ,6 53,3 57,5 58,9 61,9 53, 60,0 63, ,7 61, 62,5 65,0 67,5 57,5 60,0 62,9 62,5 65, Wand Geltungsbereich Baulinie Baugrenze Beurteilungspegel Tag LrT <= < <= OW WA < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 OW MI 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 OW GE 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < <= 82,5 82,5 < <= 85,0 85,0 < 8a 60,0 62,5 62,5 55,2 59,6 55,5 50, 61,7 60,2 60,9 60,0 61,2 65,7 62,5 67,1 65,0 65,0 65,0 67,5 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Tag (06:00 22:00 Uhr) Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken am Tag nicht relevant) Lärmschutzwand mit 2 m Höhe Höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände glk.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A11 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

62 ,5 7,5 9c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage ,1 8,1 8,1 7,5 8, ,2 9,3 Kiga 8,2 50,0 9,5 50,0 9, 50, ,1 7,5 55,6 57,5 Wand Geltungsbereich Baulinie Baugrenze Beurteilungspegel Nacht LrN d 8c 8b 8a , / ,7 8,6 6 50,9 6a 52, ,0 2716/1 50,0 50, a 50,0 9,5 7,5 7,5 7,5 50,0 Gast 9,8 9,2 50,2 8, 8,5 9, , /1 53,8 8, ,0 W 50,0 2 50, ,6 50,2 51,3 53,5 52,7 57, V ,9 50,0 7,5 52,9 52,2 5,6 5,1 57,9 55,9 59,9 57,5 5,2 60,0 62,5 57,5 65,0 60, <= 2,5 2,5 < <= 5,0 OW WA 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 50,0 OW MI 50,0 < <= < <= OW GE < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < 60,0 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Nacht (22:00 06:00 Uhr) Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)) Lärmschutzwand mit 2 m Höhe Höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände glk5.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A12 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

63 62,5 57,5 60,0 57,5 67,5 60,0 62,5 70, ,5 60,0 62,5 65,0 9c / ,0 62,5 60,0 57,5 57,5 60,0 57,5 60,0 62,5 V 57,5 60,0 60,0 57,5 57,5 65,0 60,0 62,5 62,5 60,0 57,5 65,0 62,5 65,0 65, b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage d 8c 8b ,1 8,8 6 57, 6a , /1 a 53,7 Gast 6,0 6, 5,5 52,1 53,9 0,2 38,8 0, /1 1,3 50, W , ,6 51,9 55,3 5,7 56,7 59,6 Kiga 2, , 51,7 58, 61,0 53,2 63, ,3 61,3 67,5 62, Wand Geltungsbereich Baulinie Baugrenze Beurteilungspegel Tag LrT <= < <= OW WA < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 OW MI 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 OW GE 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < <= 82,5 82,5 < <= 85,0 85,0 < 8a 59,5 55,2 55,5 50,2 61,6 59,3 62,5 57,5 60,3 60,0 57,6 61,5 65,6 57,5 65,0 62,5 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Tag (06:00 22:00 Uhr) Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken am Tag nicht relevant) Lärmschutzwand mit 6 m Höhe Höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände glk6.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A13 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

64 ,5 60,0 7,5 9c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage ,1 8,1 8,1 7,5 8, ,1 9,0 7,5 50,0 Kiga 8,2 9,1 9,3 50, ,6 55,5 57,5 50,0 Wand Geltungsbereich Baulinie Baugrenze Beurteilungspegel Nacht LrN d 8c 8b 8a / ,0 8,7 8,5 6 50,8 6a 52, ,0 50, /1 a 50,0 9,5 7,5 7,5 7,5 50,0 Gast 9,7 9,1 50,2 8,3 9, ,7 50, /1 53,7 8, W 50, ,9 50,0 9,8 50,6 52, 52, V ,8 7,5 50,0 51,5 53,8 51,1 53,9 50,0 55,8 57,2 50,0 5,1 62,5 57,5 57,5 65,0 50,0 60,0 60, <= 2,5 2,5 < <= 5,0 OW WA 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 50,0 OW MI 50,0 < <= < <= OW GE < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < 57,5 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Verkehrslärm im Plangebiet Nacht (22:00 06:00 Uhr) Straße und Straßenbahn (Eisenbahnstrecken +8 db(a)) Lärmschutzwand mit 6 m Höhe Höchster Pegel an der Fassade und Rasterlärmkarte 2 m über Gelände glk7.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A1 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

65 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Signalanlage Geltungsbereich Baugrenze Kiga Baulinie /1 6a 2716/1 a Gast d W 2 V 2712 Maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereich nach DIN c 8b / I <= < II <= 60,0 60,0 < III <= 65,0 65,0 < IV <= 70,0 70,0 < V <= 75,0 75,0 < VI <= 80,0 80,0 < VII 8a Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldsiedlung, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereich nach DIN 109 1: 2016 (Verkehr und Gewerbe) Schutzbedürftige Räume ohne Nachtschlaf Freie Schallausbreitung Stand Projektnummer Plan Nr. A15 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297 rlk15.sgs WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de

66 c 5b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a 5d Emissionslinie Signalanlage Geltungsbereich Baugrenze Kiga Baulinie /1 6a 2716/1 a Gast d W 2 V 2712 Maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereich nach DIN c 8b / I <= < II <= 60,0 60,0 < III <= 65,0 65,0 < IV <= 70,0 70,0 < V <= 75,0 75,0 < VI <= 80,0 80,0 < VII 8a Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereich nach DIN 109 1: 2016 (Verkehr und Gewerbe) Schutzbedürftige Räume mit Nachtschlaf Freie Schallausbreitung Stand Projektnummer Plan Nr. A16 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297 rlk16.sgs WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de

67 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a 5d Emissionslinie Signalanlage III III III III III III Kiga III III III III IV Geltungsbereich Baugrenze Baulinie /1 6a 2716/1 a Gast IV d 8c 8b III III III 6 III III III III III III 27150/1 III W III III III IV IV 2713 V III IV IV IV Maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereich nach DIN 109 I <= < II <= 60,0 60,0 < III <= 65,0 65,0 < IV <= 70,0 70,0 < V <= 75,0 75,0 < VI <= 80,0 80,0 < VII 8a III III III IV IV IV V IV IV IV Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereich nach DIN109 1: 2016 (Verkehr und Gewerbe) Schutzbedürftige Räume ohne Nachtschlaf Beispielhafte Bebauung höchster Pegel an der Fassade glk2.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A17 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

68 c 5b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a 5d Emissionslinie Signalanlage III III III III III III Kiga III III III III IV Geltungsbereich Baugrenze Baulinie /1 6a 2716/1 a Gast IV d 8c 8b III III III 6 III III III III III III 27150/1 III W III III III III IV 2713 V III IV IV IV Maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereich nach DIN 109 I <= < II <= 60,0 60,0 < III <= 65,0 65,0 < IV <= 70,0 70,0 < V <= 75,0 75,0 < VI <= 80,0 80,0 < VII 8a III III III IV IV IV V IV IV V Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereich nach DIN109 1: 2016 (Verkehr und Gewerbe) Schutzbedürftige Räume mit Nachtschlaf Beispielhafte Bebauung Variante 1, höchster Pegel an der Fassade glk25.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A18 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

69 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze Beurteilungspegel Tag LrT ,0 51,5 8d 8c 8b 52,8 52,2 53,7 53,1 5, / a 6 53, /1 a Gast / W ,2 56, V <= 7,5 7,5 < <= 50,0 50,0 < <= < <= < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < 5,0 8a 55,7 57,0 5a ,2 3 55,8 3a Ust ,1 1e 60, 61,5 1d 61,0 1c 1b 1a ,1 1 59, ,3 65,2 1 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Zunahme Verkehrslärm - Prognose-Nullfall Tag (06:00-22:00 Uhr) Höchster Pegel an der Fassade glk15.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A19 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

70 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze Beurteilungspegel Nacht LrN , 3, 8d 8c 8b,5,1 5,2,8 5, / a 6 5, /1 a Gast / W ,9 8, V <= 37,5 37,5 < <= 0,0 0,0 < <= 2,5 2,5 < <= 5,0 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 50,0 50,0 < <= < <= < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < 5,5 8a 6,8 7,5 5a ,0 3 6,5 3a Ust ,3 1e 50,7 52,2 1d 52,1 1c 1b 1a , 1 50, ,2 57,6 1 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Zunahme Verkehrslärm - Prognose-Nullfall Nacht (22:00-06:00 Uhr) Höchster Pegel an der Fassade glk53.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A20 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

71 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze Beurteilungspegel Tag LrT ,9 51,2 8d 8c 8b 53,2 5, 53,9 55, / a 6 57, /1 a Gast / W ,3 57, 2713 V <= 7,5 7,5 < <= 50,0 50,0 < <= < <= < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < 8a 56,9 57,7 5a , 3 56,8 3a Ust ,8 1e 61, 62,7 1d 62,3 1c 1b 1a , 1 60, , 66,1 1 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Zunahme Verkehrslärm - Prognose-Planfall Tag (06:00-22:00 Uhr) Höchster Pegel an der Fassade glk16.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A21 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

72 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze Beurteilungspegel Nacht LrN ,9 1,9 8d 8c 8b 3,8 3,0,8,2 5, / a 6 7, /1 a Gast / W ,1 8, V <= 37,5 37,5 < <= 0,0 0,0 < <= 2,5 2,5 < <= 5,0 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 50,0 50,0 < <= < <= < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < 5,3 8a 7, 8,1 5a ,1 3 7,5 3a Ust ,1 1e 51,6 53,3 1d 53,3 1c 1b 1a ,5 1 51, ,0 58,2 1 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Zunahme Verkehrslärm - Prognose-Planfall Nacht (22:00-06:00 Uhr) Höchster Pegel an der Fassade glk5.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A22 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

73 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze Zunahme in db , 0,3 8d 8c 8b 1, 1,5 1,7 1,6 1, / ,3 6a /1 a Gast / W ,0 1, V <= -1,5-1,5 < <= -1,0-1,0 < <= -0,5-0,5 < <= 0,0 0,0 < <= 0,5 0,5 < <= 1,0 1,0 < <= 1,5 1,5 < <= 2,0 2,0 < <= 2,5 2,5 < <= 3,0 3,0 < <= 3,5 3,5 < <=,0,0 < <=,5,5 < <= 5,0 5,0 < 1,6 8a 0,7 1,3 5a ,2 3 3a 1, Ust ,3 1e 1,0 0,9 1d 1,3 1c 1b 1a ,3 1 1, ,2 1,0 1 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Zunahme Verkehrslärm Tag (06:00-22:00 Uhr) Höchste Zunahme an der Fassade glk1.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A23 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

74 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze Zunahme in db ,1-0,6 8d 8c 8b 0,3 0,3 0,6 0,3 0, / ,2 6a /1 a Gast / W ,2 0, 2713 V <= -1,5-1,5 < <= -1,0-1,0 < <= -0,5-0,5 < <= 0,0 0,0 < <= 0,5 0,5 < <= 1,0 1,0 < <= 1,5 1,5 < <= 2,0 2,0 < <= 2,5 2,5 < <= 3,0 3,0 < <= 3,5 3,5 < <=,0,0 < <=,5,5 < <= 5,0 5,0 < 0,7 8a 0,6 0,8 5a ,1 3 3a 1, Ust ,2 1e 1,0 0,9 1d 1,2 1c 1b 1a ,1 1 0, ,9 0,6 1 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Zunahme Verkehrslärm Nacht (22:00-06:00 Uhr) Höchste Zunahme an der Fassade glk52.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A2 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

75 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze Beurteilungspegel Tag LrT ,1 6, 8d 8c 8b 8,9 8,8 50,8 50, / a 6 5, /1 a Gast / W 2 53, , V <= 51,5 51,5 < <= 5,0 5,0 < <= 56,5 56,5 < <= 59,0 IGW WR, WA 59,0 < <= 61,5 61,5 < <= 6,0 IGW MI 6,0 < <= 66,5 66,5 < <= 69,0 69,0 < <= 71,5 71,5 < <= 7,0 7,0 < <= 76,5 76,5 < <= 79,0 79,0 < <= 81,5 81,5 < <= 8,0 8,0 < 51, ,1 8a 50,8 3,9 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a ,3 3,7 3a Ust , ,2 1e,0 1d 7,7 1c 1b 1a ,3 1 5, ,1 6,3 1 Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Neubau von Straßen - Tag (06:00-22:00 Uhr) Planstraße im Plangebiet Höchster Pegel an der Fassade glk2.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A25 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

76 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Schirmfläche Emissionslinie Straße Oberfläche Straße 11c 11b 11a d Emissionslinie Schiene Signalanlage Geltungsbereich Baulinie Kiga Baugrenze Beurteilungspegel Nacht LrN ,3 36,6 8d 8c 8b 39,1 38,9 1,0 0, / a 6 5, /1 a Gast / W 2 3, , V <= 51,5 51,5 < <= 5,0 5,0 < <= 56,5 56,5 < <= 59,0 IGW WR, WA 59,0 < <= 61,5 61,5 < <= 6,0 IGW MI 6,0 < <= 66,5 66,5 < <= 69,0 69,0 < <= 71,5 71,5 < <= 7,0 7,0 < <= 76,5 76,5 < <= 79,0 79,0 < <= 81,5 81,5 < <= 8,0 8,0 < 1, ,3 8a 1,0 3,1 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a ,5 3 3,9 3a Ust , , 1e 3,2 1d 37,9 1c 1b 1a ,5 1 36, ,3 36,5 1 Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Neubau von Straßen - Nacht (22:00-06:00 Uhr) Planstraße im Plangebiet Höchster Pegel an der Fassade glk3.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A26 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

77 27102 Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche /1 2716/1 6a a Gast Wand Punktquelle Geltungsbereich d ZA MI TG MI W 2 P0 V 2712 ZA MI3a TG MI3a 8c KT01 ZA1a I SB Markt 27150/1 KT01 8b ZA MI2 TG MI2 ZA1b a ZA MI2 SB Markt P06 SB Markt HTA1 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Gewerbelärm Tag (06:00 22:00 Uhr) Digitales Simulationsmodell dsm06.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A27 Maßstab 1: , m Blattgröße 20 x 297 3

78 27102 Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche /1 2716/1 6a a Gast Wand Punktquelle Geltungsbereich d ZA MI TG MI W 2 P0 V 2712 ZA MI3a TG MI3a 8c ZA1a 27150/1 8b ZA MI2 TG MI HTA1 8a Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Gewerbelärm Nacht (22:00 06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde) Digitales Simulationsmodell dsm07.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A28 Maßstab 1: , m Blattgröße 20 x 297 3

79 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche 11c 11b 11a d Wand Punktquelle ,1 3,0 7,1 8d 8c 8b 8a 7,5 7,8 7,0 6,8,6,0 3,2 37,9 39, / ,8 51,7 6 6a /1 a Gast 25, 30,8 31,7 26, /1 25, W ,0 27,3 26, 39,2 3,139,9 0, 0,9 1,7 1,9 3,0 37,7 30, 30,8 32,9 32, 3,6 33,7 35,1 3,3 36, 35, 37,1 36,2 38,2 37,5 1, 0,6 50,8 38,7 50, 3,9 51,8 53,8 56,3 57,6 39,9 53,9 5,8 55,2 37,7 37,1 38,0 0,7 50,7 51,9 53,2,5 6,6 36,6 50,9 56,1 9,2 52,9 5,5 53, 55,3 50, 3,5 3,3,8 8,0 7,8, 53,6 57,6 7,2 53, 55,2 52,7 5,2 50,3 7,8 7,0 6,9 51,7 50,7 51,9 52,9 50, 52,6,0 2,9 1,3 39, 38,8 37,,3 36,3 51,2 7,7 5,3 3, 2,1 Kiga 26, V ,3 35, ,6 5,5 1,8 39,5 59,7 27,3 51,0 9,3 6,2 0, 39,8 38,7 1,6 26,9 1,3 38,9,2 38,2 3,0,7 3,9 27,7 29,2 3,0 26,5 37, ,1 2,6 23,2 0,9 23,0 1,6 23,6 2,5 39, Baugrenze Baulinie Geltungsbereich Beurteilungspegel Tag LrT db(a) <= 7,5 7,5 < <= 50,0 IRW WR 50,0 < <= < <= IRW WA < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 IRW MI 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 IRW GE 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < 8,2 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a ,0 7,7 7,2 3a 6, Ust ,1 1e 50,2 9,7 1d 8,6 1c 1b 1a ,0 1 36,0 39, ,8,2 1 Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Gewerbelärm Tag (06:00 22:00 Uhr) Höchster Beurteilungspegel an der Fassade glk57.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A29 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

80 c b d 5c 11c 11b 11a d d 8c 8b 8a / ,8 39,0 6 Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche Wand Punktquelle 19,2 20,5 31,0 32,3 32,5 28,8 28,3 27,6 25,2 21,5 7,6 8,5 6a /1 a Gast 12,0 1,5 16,1 13, /1 12, 2715 W ,5 12,9 12,6 23,1 23,029,0 29,1 29,6 30,3 27,0 26,2 26,5 18,2 18,1 21,9 21,2 23,5 22,6 2,0 23,0 25,0 23,9 25,0 23,9 2,9 2,0 27,1 26,5 35,8 27, 35,9 32,9 1, 0,8 38,3 38,2 29,0 37,7 35,6 36,1 25,6 21,7 21,5 29,5 37,2 36,8 38,9 29, 29,1 20,7 1,7 16,9 26,7 36,5 38,7 37,0 1,3 37,1 29,9 30,1 32,2 35,9 35,3 27, 37,8 52,8 3,8 35, 38,7 33,7 35, 3,6 3, 3,3 3,3 37,0 36,8 3,1 3,3 36,5 35,5 31,6 30,9 29,8 28, 27,1 26,5 25,6 25,0 16,6 1,6 15,0 1,2 15,2 Kiga 10, V ,2 18, ,7 32,3 23,3 20,1 52,9 13,8 39,5 33,6 23,0 22,6 23, 2,9 22,3 12,8 22,8 11,0 21,8 9,1 27, 29,3 27,7 12,8 12,6 20,5 9,1 8, ,5 8, 7, 2,6 7,2 26,1 7,9 9, 25, Baugrenze Baulinie Geltungsbereich Beurteilungspegel Nacht LrN db(a) <= 32,5 32,5 < <= 35,0 IRW WR 35,0 < <= 37,5 37,5 < <= 0,0 IRW WA 0,0 < <= 2,5 2,5 < <= 5,0 IRW MI 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 50,0 IRW GE 50,0 < <= < <= < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < 1, Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a ,0 17,1 17,8 3a 16, Ust ,5 1e 13,2 15, 1d 19,7 1c 1b 1a ,8 1 16,6 15, ,8 17, 1 Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Gewerbelärm Nacht (22:00 06:00 Uhr lauteste Nachtstunde) Höchster Beurteilungspegel an der Fassade glk8.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A30 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

81 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche 11c 11b 11a d Wand Punktquelle ,9 55, 67,1 8d 8c 8b 8a 67,8 68,1 66,5 66,6 66,3 62, 61,5 53,3 5, / ,5 75,7 6 6a /1 a Gast 3,7 55,6 56,1 6, /1, W ,6 7,1 5,9 63,6 55,62,6 61,8 62,8 63,1 63,3 65,6 61,0 5,8 5,7 57,1 57,0 58, 58,1 59,9 59,5 61,9 61,5 6,2 63,8 67, 67,0 73, 72,1 76,5 62,0 7,2 67,9 75,9 80,5 83,6 83,6 66,0 79,6 81,9 83,1 60,3 57,6 58, 63,0 7,1 75,8 78, 61,0 65,6 55,9 72,1 79,0 72,9 76,2 79,3 75,8 79,1 7,0 58,9 58,2 65,3 66,2 63,1 75,7 79,0 66,7 76,1 79,3 76,2 79,3 7,2 70,1 68,3 67,6 76,7 7,5 76,1 78,1 7,2 78,1 7,1 73,6 69, 66,0 63,5 62,8 60,9 61,7 72,5 67,8 6,9 62,6 61,0 Kiga 9, V ,1 61, , 69,8 65,9 63, 73, 50,7 72,1 72,5 71,0 62,3 61,2 6,3 62,3 51,7 62,2 57,3 68,8 56,7 67,0 67,7 65,2 50,7 50,6 66,6 9,9 56, ,1 6,0,6 65,5 3,8 62,9,5,3 60, Geltungsbereich Maximalpegel Tag LT,max db(a) <= 77,5 77,5 < <= 80,0 IRW WR 80,0 < <= 82,5 82,5 < <= 85,0 IRW WA 85,0 < <= 87,5 87,5 < <= 90,0 IRW MI 90,0 < <= 92,5 92,5 < <= 95,0 IRW GE 95,0 < <= 97,5 97,5 < <= 100,0 100,0< <= 102,5 102,5< <= 105,0 105,0< <= 107,5 107,5< <= 110,0 110,0< 65,8 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a ,6 65,2 6,6 3a 63, Ust ,5 1e 67,7 67,3 1d 66,1 1c 1b 1a , 1 52, 57, ,8 61,2 1 Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Gewerbelärm Tag (06:00 22:00 Uhr) Höchster Spitzenpegel an der Fassade glk58.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A31 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

82 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche 11c 11b 11a d Wand Punktquelle ,0 38, 8, 8d 8c 8b 8a 9,6 50,3 50, 8,5 7,8 7,0 38,7 26, 22, /1 2717,8 57,3 6 6a /1 a Gast 30,3 3,5 3,8 31, /1 30, W ,7 30,1 31,0 7,0 38,77,8 8,9 9,6 50, 50,9 50,0 3,6 3,7 3,0 1, 0,2 2,1 0,9 3,3 2,0,3 2,9,5 3,1, 3, 6,0 5,2 56,3,3 56, 50,6 62,2 61,1 56, 57,8 8, 57,7 5,1 53,9 3,3 1,5 1,1 6, 5,8 56,9 38,1 2,2 0,0 28,2 30,1 39,2 5,5 56,6 57,1 63,0 53,1 35,3 35,7 38,3 5,1 9,7 1,8 58, 72,2 9,9 56,1 60,1 53,7 55,5 51,5 50,2 50,1 50,0 58,1 57,8 52,0 53,1 57, 51,7 51,3 50,9 9,8 8,5 7,3 7,0 39,1 6,2 31,7 31,9 35,0 36,0 36,5 Kiga 29, 2713 V ,0 2, ,5 50,3,6 38,2 73, 31, 62,2 55,8 7,7 5,2 1, 3,0 5,2 29,2,7 31,0 3,8 27, 9,9 51,7 51,1 29,9 29, 2,6 2,0 2, ,0 28,0 25, 8,6 25,0 9,5 26,8 25,5 5, Geltungsbereich Maximalpegel Nacht LN,max db(a) <= < <= IRW WR < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 IRW WA 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 IRW MI 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 IRW GE 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < <= 82,5 82,5 < <= 85,0 85,0 < 29,7 Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a ,1 33,1 35,0 3a 3, Ust ,2 1e 3,8 3,8 1d 1,7 1c 1b 1a ,1 1 0,2 39, ,0 35,1 1 Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Gewerbelärm Nacht (22:00 06:00 Uhr lauteste Nachtstunde) Höchster Spitzenpegel an der Fassade glk9.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A32 Maßstab 1: m Blattgröße 20 x 297

83 27102 Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche /1 2716/1 6a a Gast Wand Punktquelle Geltungsbereich d ZA MI TG MI W 2 P0 V 2712 ZA MI3a TG MI3a 8c ZA1a 27150/1 8b ZA MI2 TG MI a Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplan an der vorhandenen Rudolf Breitscheid Straße 8a d Digitales Simulationsmodell dsm08.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A33 Maßstab 1: , m Blattgröße 20 x 297 3

84 27102 Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche /1 2716/1 6a a Gast Wand Punktquelle Geltungsbereich d ZA MI TG MI W 2 P0 V 2712 ZA MI3a TG MI3a 8c P01 P02 ZA1a 27150/1 8b ZA MI2 TG MI a Projekt Karlsruhe Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer Rudolf Breitscheid Straße 8a d Digitales Simulationsmodell dsm09.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt Städtebau Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern T F kontakt@wsw partner.de partner.de Plan Nr. A3 Maßstab 1: , m Blattgröße 20 x 297 3

85 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche 11c 11b 11a d Wand Punktquelle Geltungsbereich Baugrenze Kiga Beurteilungspegel Tag LrT ,6 23,8 3,5 8d 8c 8b 35,8 36,0 32, 32,1 31, / a /1 a Gast / W V db(a) <= 7,5 7,5 < <= 50,0 IRW WR 50,0 < <= < <= IRW WA < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 IRW MI 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 IRW GE 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < 29,0 8a 11,1 2,9 12,0 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d Tag (06:00-22:00 Uhr) Höchster Beurteilungspegel an der Fassade glk55.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A35 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

86 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche 11c 11b 11a d Wand Punktquelle Geltungsbereich Baugrenze Kiga Beurteilungspegel Nacht LrN ,7 18,9 29,5 8d 8c 8b 30,8 31,1 27, 27,1 26, / a /1 a Gast / W V db(a) <= 32,5 32,5 < <= 35,0 IRW WR 35,0 < <= 37,5 37,5 < <= 0,0 IRW WA 0,0 < <= 2,5 2,5 < <= 5,0 IRW MI 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 50,0 IRW GE 50,0 < <= < <= < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < 2,0 8a 6,1 19,9 7,0 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a a Ust 1e d 1c b 1a Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Parken der geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde) Höchster Beurteilungspegel an der Fassade glk59.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A36 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

87 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche 11c 11b 11a d Wand Punktquelle d 8c 8b 8a / ,5, 6 6a /1 a Gast 23,2 18,6 23, , /1 16, W ,9 17,1 16,9 27,0 27,533,0 33,3 33,7 3, 31,3 30,5 38,1 27,3 27,0 26,9 26,2 27,7 26,9 28,2 27,2 29,1 28,0 29,1 28,1 29,1 28,2 31,1 30,5 39,7 38,2 39,9 1,,7,3 2,9 2,8 0,0 0,5 0,0 1,1 39,5 39,1 38,7 39,5 2,2 2,0,5 25,6 28,3 1,7,5 1,9 5,6 37,9 23,9 2,0 27,2 31,8 3, 27,0 2,1 5,6 35,2 0,8,2 39,6 2,2 37,7 36,7 36,0 35,8 1,0 0,9 39, 0,2 0,8 0,2 35,7 3,9 33,8 32,3 31,1 30,5 Kiga 1, V , 22, ,9 36,3 27,6 2,2 56,9 18,0 3,6 38,3 28,6 26,6 31,6 33,3 31,9 16,9 16,7 25,1 27,3 27,6 28,6 26,7 16, ,8 12,7 11,7 28,7 11,3 30,3 11,9 13,2 29, Geltungsbereich Baugrenze Beurteilungspegel Tag LrT db(a) <= 7,5 7,5 < <= 50,0 IRW WR 50,0 < <= < <= IRW WA < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 IRW MI 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 IRW GE 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < 37,7 30,0 25,6 26,7 26,8 29,0 22,1 20,7 20,6 19,8 20,2 26,7 16,1 1,8 13,6 1,6 32,2 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a , 30,8 30,0 3a 29, Ust e 27,7 27,2 1d 28,2 26,1 1c 1b 1a 1 22,6 28,2 22, ,9 23,9 1 Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d Tag (06:00-22:00 Uhr) Höchster Beurteilungspegel an der Fassade glk56.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A37 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

88 c b Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude 9d 5c Flächenquelle Linienquelle Schirmfläche 11c 11b 11a d Wand Punktquelle d 8c 8b 8a / , 2,8 6 6a /1 a Gast 21,7 16, 22, , /1 1, W ,5 1,8 1,2 2, 25,230,1 30, 30,7 31,3 28, 27,9 37,0 25,9 25,7 2, 23,9 25,0 2,2 25, 2, 26,0 25,0 26,1 25,1 26,1 25,3 28,0 27, 36,6 37,1 36,8 0,2 2,5 2,2 1,1 1,0 38,9 38, 38,3 39,1 38,5 38,1 37,7 38, 0,6 0,3 2,9 23,6 25,8 0,1 2,9 0,2 3,7 35,7 22,0 22,1 2,9 29, 32,2 2,7 0,2 51,7 33,1 39,2 2,6 38,1 0,8 35,8 3,7 33,8 33,6 38,0 37,8 37,5 38,6 37,8 38,1 32,6 31,8 30,7 29,2 27,9 27,3 Kiga 12, V ,8 20, ,6 33,2 2,7 21,6 53,8 15,1 0,6 35,8 26,9 2,6 29,0 30,5 29,1 1,0 1,0 23,1 25,3 25,7 26, 2,5 1, ,2 10,3 9,2 26,3 8,8 27, 9, 10,7 26, Geltungsbereich Baugrenze Beurteilungspegel Nacht LrN db(a) <= 32,5 32,5 < <= 35,0 IRW WR 35,0 < <= 37,5 37,5 < <= 0,0 IRW WA 0,0 < <= 2,5 2,5 < <= 5,0 IRW MI 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 50,0 IRW GE 50,0 < <= < <= < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < 36,8 29,1 2,6 2,6 2, 25,8 20,5 19,2 18,7 17,7 17,9 2,1 1,2 13,2 11,6 12,9 29,3 Projekt Karlsruhe - Bebauungsplan "Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Schalltechnisches Gutachten 5a ,5 27,9 27,0 3a 26, Ust e 2,8 23,9 1d 2, 22,3 1c 1b 1a 1 17,6 25,3 18, ,9 19,7 1 Auftraggeber ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Inhalt Parken der geplanten und vorhandenen Wohnnutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen außer der Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde) Höchster Beurteilungspegel an der Fassade glk60.sgs Stand Projektnummer WSW & PARTNER GMBH Planungsbüro für Umwelt - Städtebau - Architektur Hertelsbrunnenring Kaiserslautern - T F kontakt@wsw-partner.de - Plan-Nr. A38 Maßstab 1:1000 Blattgröße m 20 x 297

89 KA-Oberreut - BPlan "Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B1: Dokumentation der Emissionspegel ZV Nullfall glk (Datei 3) Seite 1 Straße Ab. DTV Kfz/2h p Tag % p Nacht % k Tag k Nacht M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h DStrO db Dv Tag db Dv Nacht db Steigung % DStg db Drefl db Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Otto-Wels-Straße ,0 2, 0,0600 0, ,0 -, -5,5 0,0 0,0 0,0 66, 57,6 62,0 52,1 Otto-Wels-Straße ,9 2,1 0,0600 0, ,0 -,5-5,6 0,0 0,0 0,0 6, 55,8 59,9 50,2 Bernhard-Lichtenberg-Straße ,5 1,9 0,0600 0, ,0-7,1-8,0 0,0 0,0 0,0 59,0 50, 51,9 2, Rudolf-Breitscheid-Straße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 63,6 5,8 56,7 6,9 Rudolf-Breitscheid-Straße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 63,6 5,8 56,7 6,9 Rudolf-Breitscheid-Straße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 59,9 51,1 53,0 3,2 Rudolf-Breitscheid-Straße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 59,9 51,1 53,0 3,2 Eugen-Geck-Straße ,0 2, 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 61,7 53,0 5,8 5,1 Planstraße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 50, 1,5 3,5 33,7 Planstraße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 50, 1,5 3,5 33,7 Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 3 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

90 KA-Oberreut - BPlan "Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B1: Dokumentation der Emissionspegel ZV Nullfall glk (Datei 3) Seite 2 Legende Straße Straßenname Ab. Abschnittsname DTV Kfz/2h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich k Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv k Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich vpkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vpkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich vlkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) DStg db Zuschlag für Steigung Drefl db Pegeldifferenz durch Reflexionen Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel in Zeitbereich Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 3 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

91 KA-Oberreut - BPlan "Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B2: Dokumentation der Emissionspegel ZV Planfall glk (Datei 35) Seite 1 Straße Ab. DTV Kfz/2h p Tag % p Nacht % k Tag k Nacht M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h DStrO db Dv Tag db Dv Nacht db Steigung % DStg db Drefl db Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Otto-Wels-Straße ,0 2, 0,0600 0, ,0 -, -5,5 0,0 0,0 0,0 67,0 58,2 62,6 52,7 Otto-Wels-Straße ,9 2,1 0,0600 0, ,0 -,5-5,6 0,0 0,0 0,0 6,7 56,1 60,2 50,5 Bernhard-Lichtenberg-Straße ,5 1,9 0,0600 0, ,0-7,1-8,0 0,0 0,0 0,0 59,0 50, 51,9 2, Rudolf-Breitscheid-Straße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 6,8 56,0 58,0 8,1 Rudolf-Breitscheid-Straße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 6,3 55,5 57,5 7,6 Rudolf-Breitscheid-Straße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 61,5 52,7 5,6,8 Rudolf-Breitscheid-Straße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 60, 51,5 53,5 3,7 Eugen-Geck-Straße ,0 2, 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 62,0 53,3 55,1 5, Planstraße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 57, 8,5 50,5 0,7 Planstraße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 53,,5 6,5 36,7 Planstraße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 56, 7,6 9,5 39,7 Planstraße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 58,1 9,3 51,3 1,5 Planstraße , 2,5 0,0600 0, ,0-6,9-7,9 0,0 0,0 0,0 55,1 6,3 8,2 38, Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 35 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

92 KA-Oberreut - BPlan "Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B2: Dokumentation der Emissionspegel ZV Planfall glk (Datei 35) Seite 2 Legende Straße Straßenname Ab. Abschnittsname DTV Kfz/2h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich k Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv k Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich vpkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vpkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich vlkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) DStg db Zuschlag für Steigung Drefl db Pegeldifferenz durch Reflexionen Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel in Zeitbereich Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 35 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

93 KA-Oberreut, BPlan "Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B3: Dokumentation der Emissionspegel Straßenbahn Seite 1 Trambahn-Linie 1, Ri Oberreut Gleis: Richtung: Abschnitt: 1 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m m 5 m 0 m m 5 m 2 NF8 Einzelfahrzeug 62,0 16, , 55,2-65,5 52,3-3 NF12 (Zugverband 2x GT6-70D/N) 29,0 1, ,1 3,9-53,5 32,3 - - Gesamt 91,0 17, ,1 55,5-65,8 52, - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn Trambahn-Linie 1, Ri Oberreut Gleis: Richtung: Abschnitt: 2 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m m 5 m 0 m m 5 m 2 NF8 Einzelfahrzeug 62,0 16, ,9 55,2-72,0 52,3-3 NF12 (Zugverband 2x GT6-70D/N) 29,0 1, ,6 3,9-60,0 32,3 - - Gesamt 91,0 17, ,5 55,5-72,3 52, - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Straßenbahn: feste Fahrbahn Trambahn-Linie 1, Ri Oberreut Gleis: Richtung: Abschnitt: 3 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m m 5 m 0 m m 5 m 2 NF8 Einzelfahrzeug 62,0 16, , 55,2-65,5 52,3-3 NF12 (Zugverband 2x GT6-70D/N) 29,0 1, ,1 3,9-53,5 32,3 - - Gesamt 91,0 17, ,1 55,5-65,8 52, - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn Standardfahrbahn Trambahn-Linie 1, Ri Durlach Gleis: Richtung: Abschnitt: Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m m 5 m 0 m m 5 m 2 NF8 Einzelfahrzeug 62,0 16, , 55,2-65,5 52,3-3 NF12 (Zugverband 2x GT6-70D/N) 29,0 1, ,1 3,9-53,5 32,3 - - Gesamt 91,0 17, ,1 55,5-65,8 52, - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn Trambahn-Linie 1, Ri Durlach Gleis: Richtung: Abschnitt: 5 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m m 5 m 0 m m 5 m 2 NF8 Einzelfahrzeug 62,0 16, ,9 55,2-72,0 52,3-3 NF12 (Zugverband 2x GT6-70D/N) 29,0 1, ,6 3,9-60,0 32,3 - - Gesamt 91,0 17, ,5 55,5-72,3 52, - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Straßenbahn: feste Fahrbahn Projekt-Nr.: WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

94 KA-Oberreut, BPlan "Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B3: Dokumentation der Emissionspegel Straßenbahn Seite 2 Trambahn-Linie 1, Ri Durlach Gleis: Richtung: Abschnitt: 6 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m m 5 m 0 m m 5 m 2 NF8 Einzelfahrzeug 62,0 16, , 55,2-65,5 52,3-3 NF12 (Zugverband 2x GT6-70D/N) 29,0 1, ,1 3,9-53,5 32,3 - - Gesamt 91,0 17, ,1 55,5-65,8 52, - Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn Standardfahrbahn Projekt-Nr.: WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

95 Karlsruhe, Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 1 Anhang B: Berechnung der Schallemission der Parkvorgäne und Pkw Fahrzeugbewegungen lns: lauteste Nachtstunde Tabelle B.1: Angabe der Fahrzeugbewegungen Nutzung Summe Fahrten in 2 h Anzahl Stellplätze Fahrten am Tag 6 22 Fahrten pro Stellplatz am Tag 6 22 Fahrten/Stell platz und Stunde am Tag 6 22 Fahrten in der lns Fahrten/Stell platz und Stunde in der lns Bestand Wohnen ,92 0, ,9 2,92 0,1823 3,75 0,15 ebenerdige, offene Stellplätze 17 9,6 2,92 0,1823 2,55 0,15 ebenerdige, offene Stellplätze 6 17,5 2,92 0,1823 0,5 0,09 in TG MI2 MI1: Kita Kita ,00 2,0000 Tagnutzung MI2: SB Markt Einkaufen ,1 1,7130 kein Betrieb nach 22:00 Uhr möglich Wohnen ,92 0,1823,32 0,09 in TG MI2 MI3a: WP1 Wohnen 60 Praxen 100 Gastro 0 MI3a: WP2 Wohnen 60 Praxen 100 Gewerbe 110 MI3a: Summe WP1+WP2 Wohnen ,00 0,1875 3,6 0,09 in TG MI3 gemeinsame Tiefgarage Praxen ,33 2, ,5 in TG MI3 Gastro/Gewerbe ,67 1,017,5 0,5 in TG MI2 MI 3b: Pavillion Gewerbe ,00 0,3750 2,5 0,5 in TG MI2 MI: BA: Riegel Wohnen ,92 0,1823 2,16 0,09 in TG MI Dienstleistung ,00 0, ,5 in TG MI Tabelle B.2: Berechnung der Schallemission der Parkvorgänge Zur Ermittlung der Schallemission der Parkvorgänge wird die Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen', 6. überarbeitete Auflage, Augsburg 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.) herangezogen. Ausgangswert für eine Bewegung pro Stellplatz und Stunde ist 63 db(a). Die Pkw Stellplätze werden wie Parkplätze an Wohnanlagen bzw. wie Mitarbeiter und Besucherparkplätze einegstuft. Die Stellplätze des SB.Marktes wie Parkplätze an einem Einkaufszentrum. Berechnungen nach dem getrennten Verfahren, da die Stellplätze unmittelbar von der öffentlichen Straße erschlossen werden und somit kein Durchfahr und Parksuchverkehr zu berücksichtigen sind. Die Emissionen der Fahrzeugbewegungen bei der Ein und Ausfahrt werden entsprechend der Parkplatzlärmstudie berechnet. Anzahl Stellplätze Endausbau vom ASTOC Architects and Planners GmbH Die Summe der Fahrten in 2 h wurden der Verkehrsuntersuchung [(8)] entnommen. Im Sinne einer konservativen Abschätzung wurde das gesamte Verkehrsaufkommen am Tag (06:00 22:00 Uhr) in Ansatz gebracht. Die Zahl der Fahrzeugbewegungen in der lautesten Nachtstunde (lns) wurde für die Wohnnutzungen anhand der Parkplatzlärmstudie ermittelt. Für die gewerblichen Nutzungen (ohne SB Markt) wurde davon ausgegangen, dass 50% der Stellplätze in der lautesten Nachtstunde entleert werden. Parkvorgänge Geöffnetes agentor bei Ein und Ausfahrten, eingehauste Tiefgaragenrampe WSW Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand Parken 855_37_emissionen_anlagen.xlsx

96 Karlsruhe, Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 2 Beurteilungszeitraum Mittelungszeit Anzahl der Stellplätze Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto Verkaufsfläche etc.) B Anzahl der Fahrzeugbewegungen im Zeitraum Anzahl der Fahrzeugbewegungen pro Einheit der Bezugsgröße und Stunde N Stellplätze je Einhheit der Bezugsgröße f Pegelerhöhung infolge des Durchfahrund Parksuchverkehrs K D Zuschlag für Parkplatzart K PA Zuschlag für Impulshaltigkeit K I Zuschlag für Fahrbahnoberflächen K StrO mittlerer Schallleistungsbeurteilungspegel (L WAr ) gesamt im Zeitraum mittlerer flächenbezogener Schallleistungsbeurteilungspegel (L WA''r ) gesamt im Zeitraum [Uhr] [h] [ ] [ bzw. m²] [ ] [1/h] [ ] [db] [db] [db] [db] [db(a)] [db(a)/m²] P01: 25 Stellplätze Wohnen Bestand (Rudolf Breitscheid Straße 8a d) 06:00 22:00 72,92 06:00 07: ,56 0,1823 1, ,6 07:00 20: ,2 0,1823 1, ,6 20:00 22: ,11 0,1823 1, ,6 lns ,75 0,1500 1, ,7 P02: 17 Stellplätze Wohnen Bestand (Rudolf Breitscheid Straße 8a d) 06:00 22:00 9,58 06:00 07: ,10 0,1823 1, ,9 07:00 20: ,29 0,1823 1, ,9 20:00 22: ,20 0,1823 1, ,9 lns ,55 0,1500 1, ,1 Absorbierende Verkleidung P03 in TG MI2: 6 Stellplätze Wohnen Bestand (Rudolf Breitscheid Straße 8a d) TG MI2 06:00 22:00 17,50 06:00 07: ,09 0,1823 1, , 50, 8, 07:00 20: ,22 0,1823 1, , 50, 8, 20:00 22: ,19 0,1823 1, , 50, 8, lns ,5 0,0900 1,00 0 6,3 7,3 5,3 MI1: P0: 5 Stellplätze Kindertagesstätte 06:00 22:00 160,00 06:00 07: ,00 2,0000 1, ,0 07:00 20: ,00 2,0000 1, ,0 20:00 22: ,00 2,0000 1, ,0 lns ,00 0,0000 1,00 0 MI2: P05: 8 Stellplätze Wohnen in TG 10,00 TG MI2 06:00 07: ,75 0,1823 1,00, , 59, 57, 07:00 20: ,75 0,1823 1,00, , 59, 57, 20:00 22: ,50 0,1823 1,00, , 59, 57, lns 1 8 8,32 0,0900 1,00, ,3 56, 5, MI2: P06: 27 Stellplätze SB Markt 70,00 06:00 07: ,25 1,7130 1,00 3, ,8 07:00 20: ,25 1,7130 1,00 3, ,8 20:00 22: ,50 1,7130 1,00 3, ,8 lns ,00 0,0000 1,00 3,1 3 0 WSW Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand Parken 855_37_emissionen_anlagen.xlsx

97 Karlsruhe, Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 3 Geöffnetes agentor bei Ein und Ausfahrten, eingehauste Tiefgaragenrampe Beurteilungszeitraum Mittelungszeit Anzahl der Stellplätze Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto Verkaufsfläche etc.) B Anzahl der Fahrzeugbewegungen im Zeitraum Anzahl der Fahrzeugbewegungen pro Einheit der Bezugsgröße und Stunde N Stellplätze je Einhheit der Bezugsgröße f Pegelerhöhung infolge des Durchfahrund Parksuchverkehrs K D Zuschlag für Parkplatzart K PA Zuschlag für Impulshaltigkeit K I Zuschlag für Fahrbahnoberflächen K StrO Parkvorgänge mittlerer Schallleistungsbeurteilungspegel (L WAr ) gesamt im Zeitraum mittlerer flächenbezogener Schallleistungsbeurteilungspegel (L WA''r ) gesamt im Zeitraum [Uhr] [h] [ ] [ bzw. m²] [ ] [1/h] [ ] [db] [db] [db] [db] [db(a)] [db(a)/m²] MI 3a: P07a: 9 Stellplätze Gastro/Gewerbe WP1+WP2 150,00 TG MI2 06:00 07: ,38 1,017 1, ,7 59,7 57,7 07:00 20: ,88 1,017 1, ,7 59,7 57,7 20:00 22: ,75 1,017 1, ,7 59,7 57,7 lns 1 9 9,50 0,5000 1, ,5 56,5 5,5 MI3a: P07b: 6 Stellplätze Praxen WP1+WP2 in TG 200,00 TG MI3 06:00 07: ,50 2,0833 1, ,0 61,0 07:00 20: ,50 2,0833 1, ,0 61,0 20:00 22: ,00 2,0833 1, ,0 61,0 lns ,00 0,5000 1, ,8 5,8 MI3a: P07c: 0 Stellplätze Wohnen WP1 + WP2 in TG 120,00 TG MI3 06:00 07: ,50 0,1875 1,00 3, ,5 58,8 07:00 20: ,50 0,1875 1,00 3, ,5 58,8 20:00 22: ,00 0,1875 1,00 3, ,5 58,8 lns ,60 0,0900 1,00 3, ,3 55,6 MI3b in MI2: P08: 5 Stellplätze Pavillion in TG 30,00 TG MI2 06:00 07: ,88 0,3750 1, ,7 52,7 50,7 07:00 20: ,38 0,3750 1, ,7 52,7 50,7 20:00 22: ,75 0,3750 1, ,7 52,7 50,7 lns ,50 0,5000 1, ,0 5,0 52,0 MI: P09: 6 Stellplätze Dienstleistung/gewerbl. Nutzung in T 60,00 TG MI 06:00 07: ,75 0,6250 1, ,7 55,7 07:00 20: ,75 0,6250 1, ,7 55,7 20:00 22: ,50 0,6250 1, ,7 55,7 lns ,00 0,5000 1, ,8 5,8 MI: P10: 2 Stellplätze Wohnen Riegel in TG 70,00 TG MI 06:00 07: ,38 0,1823 1,00 2, , 56, 07:00 20: ,88 0,1823 1,00 2, , 56, 20:00 22: ,75 0,1823 1,00 2, , 56, lns ,16 0,0900 1,00 2, ,3 53,3 Summe Tag 1810 lauteste Nachtstunde 29,92 Absorbierende Verkleidung WSW Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand Parken 855_37_emissionen_anlagen.xlsx

98 Karlsruhe, Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite Tabelle B.3: Schallemissionen der relevanten Schallquellen Parkplätz und Tiefgaragen P01 P02 P0 P06 TG MI 2 TG MI3a TG MI L WAr L WAr L WAr L WAr L WAr L WAr '' L WAr '' L WAr '' L WAr '' L WAr '' L WAr '' [Uhr] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)/m²] [db(a)/m²] [db(a)/m²] [db(a)/m²] [db(a)/m²] [db(a)/m²] Wohnen Gewerbe Wohnen Gewerbe Kita SB Markt Wohnen Gewerbe Wohnen Gewerbe Wohnen Gewerbe 06:00 07:00 73,6 71,9 77,0 89,8 57,9 58,5 58,8 61,0 56, 55,7 07:00 20:00 73,6 71,9 77,0 89,8 57,9 58,5 58,8 61,0 56, 55,7 20:00 22:00 73,6 71,9 77,0 89,8 57,9 58,5 58,8 61,0 56, 55,7 lns 72,7 71,1 5,9 56,5 55,6 5,8 53,3 5,8 LWAr LWAr'' mittlerer Schallleistungsbeurteilungspegel im Zeitraum mittlerer flächenbezogener Schallleistungsbeurteilungspegel im Zeitraum Tabelle B.: Berechnung der Schallemission der Fahrwege Berechnung des Emissionspegels (L me ) der Fahrwege nach RLS 90 und Ermittlung des längenbezogenen Schalleistungsbeurteilungspegels (LWA'r) Zeitraum Beurteilungszeitraum Mittelungszeit Anzahl Pkw Fahrten im Zeitraum Anzahl Lkw Fahrten im Zeitraum Anzahl Fahrbewegungen im Zeitraum maßgeb. stündl. Verkehrsstärke Lkw Anteil (25) L m D v D StrO Steigung D Stg Geschwindigkeit Pkw [ ] [h] [ ] [ ] [ ] [1/h] [%] [db(a)] [db] [db] [%] [db] [km/h] [km/h] [db(a)] [db] [db] [db(a)/m] ZA MI2: Zu und Abfahrt TG MI2 Wohnen 06:00 07:00 1 9,8 0 9,8 9,8 0,0 7,2 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 38,5 19,0 0 57,5 07:00 20: , ,0 9,8 0,0 7,2 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 38,5 19,0 0 57,5 20:00 22: , ,7 9,8 0,0 7,2 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 38,5 19,0 0 57,5 lns 1,86 0,9,9 0,0,2 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 35, 19,0 0 5,5 ZA MI2: Zu und Abfahrt TG MI2 Gewerbe 06:00 07: , ,3 11,3 0,0 7,8 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 39,1 19,0 0 58,1 07:00 20: , ,3 11,3 0,0 7,8 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 39,1 19,0 0 58,1 20:00 22: , ,5 11,3 0,0 7,8 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 39,1 19,0 0 58,1 lns 1 7,00 0 7,0 7,0 0,0 5,8 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 37,0 19,0 0 56,1 ZA MI2 SB: Zu und Abfahrt SB Markt 06:00 07:00 1 6,25 0 6,3 6,3 0,0 5,0 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 5,2 19,0 0 6,3 07:00 20: , ,3 6,3 0,0 5,0 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 5,2 19,0 0 6,3 20:00 22: , ,5 6,3 0,0 5,0 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 5,2 19,0 0 6,3 lns 1 0,00 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 19,0 0 ZA MI3a: Zu und Abfahrt TG MI3 Wohnen 06:00 07:00 1 7,50 0 7,5 7,5 0,0 6,1 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 37,3 19,0 0 56,3 07:00 20: , ,5 7,5 0,0 6,1 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 37,3 19,0 0 56,3 20:00 22: , ,0 7,5 0,0 6,1 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 37,3 19,0 0 56,3 lns 1 3,60 0 3,6 3,6 0,0 2,9 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 3,1 19,0 0 53,2 Geschwindigkeit Lkw L me Korrektur Geometrie Zuschlag für Fahrbahnoberflächen K StrO mittlerer längenbezogener Schallleistungsbeurteilungspegel (L WA'r ) gesamt im Zeitraum WSW Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand Parken 855_37_emissionen_anlagen.xlsx

99 Karlsruhe, Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 5 Zeitraum Mittelungszeit Anzahl Pkw Fahrten im Zeitraum Anzahl Lkw Fahrten im Zeitraum Anzahl Fahrbewegungen im Zeitraum maßgeb. stündl. Verkehrsstärke Lkw Anteil (25) L m D v D StrO Steigung D Stg Geschwindigkeit Pkw [ ] [h] [ ] [ ] [ ] [1/h] [%] [db(a)] [db] [db] [%] [db] [km/h] [km/h] [db(a)] [db] [db] [db(a)/m] ZA MI3a: Zu und Abfahrt TG MI3 Gewerbe 06:00 07: , ,5 12,5 0,0 8,3 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 39,5 19,0 0 58,6 07:00 20: , ,5 12,5 0,0 8,3 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 39,5 19,0 0 58,6 20:00 22: , ,0 12,5 0,0 8,3 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 39,5 19,0 0 58,6 lns 1 3,00 0 3,0 3,0 0,0 2,1 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 33,3 19,0 0 52, ZA MI: Zu und Abfahrt TG MI Wohnen 06:00 07:00 1,38 0,, 0,0 3,7 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 35,0 19,0 0 5,0 07:00 20: , ,9, 0,0 3,7 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 35,0 19,0 0 5,0 20:00 22:00 2 8,75 0 8,8, 0,0 3,7 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 35,0 19,0 0 5,0 lns 1 2,16 0 2,2 2,2 0,0 0,6 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 31,9 19,0 0 50,9 ZA MI: Zu und Abfahrt TG MI Gewerbe 06:00 07:00 1 3,75 0 3,8 3,8 0,0 3,0 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 3,3 19,0 0 53,3 07:00 20: ,75 0 8,8 3,8 0,0 3,0 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 3,3 19,0 0 53,3 20:00 22:00 2 7,50 0 7,5 3,8 0,0 3,0 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 3,3 19,0 0 53,3 lns 1 3,00 0 3,0 3,0 0,0 2,1 8,8 0,0 0,0 0,0 30,0 30,0 33,3 19,0 0 52, Geschwindigkeit Lkw L me Korrektur Geometrie Zuschlag für Fahrbahnoberflächen K StrO mittlerer längenbezogener Schallleistungsbeurteilungspegel (L WA'r ) gesamt im Zeitraum Tabelle B.5: Schallemission des Ein und Ausstapelns von Einkaufswagen (EKW) Die Annahmen der Schallleistung für die einzelnen Vorgänge sind dem Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten', Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, 2005 Angaben zur Emissionshöhe: Die Emissionshöhe wird mit 1,0 m über dem Boden angenommen. Zeitraum Mittelungszeit Anzahl der Vorgänge gesamt L WA,1h pro Vorgang mittlerer L WAr gesamt im Zeitraum [ ] [h] [ ] [db(a)] [db(a)] EKW: Einkaufswagen ,3 72,0 88, ,3 72,0 88, ,5 72,0 88,7 lns 1 0,0 72,0 WSW Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand Parken 855_37_emissionen_anlagen.xlsx

100 Karlsruhe, Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 6 Tabelle B.6: Schallemissionen der Parkebene des SB Marktes Die Ermittlung der des Schallleistungspegels der Park und Durchfahrflächen der Parkebene des SB Marktes erfolgt auf Basis des Kapitels 8. der Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen', 6. überarbeitete Auflage, Augsburg 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.) Bis auf die Ein und Ausfahrtsöffnung der Parkeben werden die Begrenzungsflächen mit einem Refexionsverhalten vergleichbar Beton angenommen. Der maßgebliche Schallleistungspegel zur Berechnung des Innenpegels ergibt sich aus der Summation der Parkvorgänge P06 sowie der Einkaufswagen. Werden die Einkaufswagen schalltechnisch optimiert in das Gebäude integriert, sind nur die Parkvorgänge maßgeblich. Für die Zeit zwischen 06:00 22:00 Uhr berechnet sich für die Summe aus P06 und EKW und unter Berücksichtigung der Abmessungen der Parkebene der Innenpegel zu 79, db(a). Im Fall einer schalltechnisch optimierten Anordnung ergibt sich der Innenpegel zu 76,9 db(a). Beurteilungszeitraum Mittelungszeit Einwirkzeit Innenpegel in der Nähe der Fassade Bewertetes Schallämmmaß des Außenbauteils mittlerer flächenbezogener Schallleistungsbeurteilungspegel (L WAr ) gesamt im Zeitraum [Uhr] [h] [h] [db(a)] [db] [db(a)] P06+EKW Öffnung 06:00 22: , 0,0 75, P06 Öffnung 06:00 22: ,9 0,0 72,9 WSW Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand Parken 855_37_emissionen_anlagen.xlsx

101 Karlsruhe, Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 1 Anhang B5: Berechnung der Schallemissionen der Andienungsvorgänge Angaben zum Fahrzeugaufkommen: Lkw und Lieferfahrzeuge 6 Lkw und Lieferfahrzeuge für den SB Markt 6 Kleintransporter für sonstige gewerbliche Nutzungen Die Anzahl der zu erwartenden Lkw und Lieferfahrzeuge wurden beispielhaft aufgrund von Erfahrungswerten angenommen. Tabelle B5.1: Schallemissionen der impulshaltigen Vorgänge beim Rangieren (I) Die Annahmen der Schallleistung für die einzelnen Vorgänge sind dem Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten', Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, 2005 Angaben zur Emissionshöhe: Die Emissionshöhe wird mit 1,0 m über dem Boden angenommen. Impulsvorgänge der Lkw während des Rangierens + Kühlaggregate Bremsen Zeitraum Anzahl der Lkw Anzahl der Vorgänge je Lkw Einwirkdauer je Vorgang L WA mittlerer L WAr im Zeitraum [ ] [h] [ ] [ ] [s] [db(a)] [db(a)] 06:00 07: ,0 5,0 108,0 86, 07:00 20: ,0 5,0 108,0 81,3 20:00 22: ,0 5,0 108,0 83, lns 1 0 5,0 5,0 108,0 Türenschlagen Zeitraum Anzahl der Lkw Anzahl der Vorgänge je Lkw Einwirkdauer je Vorgang L WA mittlerer L WAr im Zeitraum [ ] [h] [ ] [ ] [s] [db(a)] [db(a)] 06:00 07: ,0 5,0 100,0 7, 07:00 20: ,0 5,0 100,0 69,3 20:00 22: ,0 5,0 100,0 71, lns 1 0 2,0 5,0 100,0 15,6 Motoranlassen Zeitraum Mittelungszeit Mittelungszeit Mittelungszeit Anzahl der Lkw Anzahl der Vorgänge je Lkw Einwirkdauer je Vorgang L WA mittlerer L WAr im Zeitraum [ ] [h] [ ] [ ] [s] [db(a)] [db(a)] 06:00 07: ,0 5,0 100,0 71, 07:00 20: ,0 5,0 100,0 66,3 20:00 22: ,0 5,0 100,0 68, lns 1 1 1,0 5,0 100,0 71, Rückfahrwarner Zeitraum Mittelungszeit Anzahl der Lkw Anzahl der Vorgänge je Lkw Einwirkdauer je Vorgang L WA mittlerer L WAr im Zeitraum [ ] [h] [ ] [ ] [s] [db(a)] [db(a)] 06:00 07: ,0 5,0 103,0 86,5 07:00 20: ,0 5,0 103,0 81,3 20:00 22: ,0 5,0 103,0 83,5 lns 1 1 8,0 5,0 103,0 83,5 WSW Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand Andienung

102 Karlsruhe, Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 2 I: Gesamtimpulsvorgänge während des Rangierens Zeitraum mittlerer L WAr im Zeitraum [ ] [db(a)] I SB Markt: Impulshaltige Vorgänge 06:00 07:00 89,7 07:00 20:00 8,5 20:00 22:00 86,6 lns Tabelle 5.2: Schallemissionen der Zu und Abfahrt der Lkw auf dem Betriebsgelände und Rangieren Die Annahmen der Schallleistung für die einzelnen Vorgänge sind dem Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten', Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, 2005 Ansatz Sprinter nach TB, Seite 20 Angaben zur Emissionshöhe: Die Emissionshöhe wird mit 1,0 m über dem Boden angenommen. Zeitraum Mittelungszeit Anzahl der Lkw Anzahl der Vorgänge L WA',1h pro Lkw L WA',1h im Zeitraum mittlerer L WAr' im Zeitraum [ ] [h] [ ] [ ] [db(a)] [db] [db(a)] [db(a)/m] Lebensmittelmarkt ZA1a: Abfahrt ohne Rangieren SB Markt ,0 63,0 63,0 63, ,0 63,0 69,0 57, ,0 63,0 63,0 60,0 lns 1 0 1,0 63,0 7,0 ZA1b: Zufahrt mit Rangieren ,0 63,0 5,0 63,0 68, ,0 63,0 5,0 69,0 62, ,0 63,0 5,0 63,0 65,0 lns 1 1 1,0 63,0 5,0 63,0 68,0 Tabelle 5.3: Schallemissionen der Entladung E Die schalltechnische Untersuchungenhaben gezeigt, dass die Andienungszone des SB Marktes so ausgestaltet werden muss, dass aus dem Inneren der Andienungszone während der Be und Entladevorgänge keine relevanten Immissionsbeiträge an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen in der Umgebung zu erwarten sind. Für die übrigen gewerblichen Nutzungen wird beispielhaft eine Andienung mit 6 Kleintransportern im öffentlichen Straßenraum angenommen. Obwohl diese überwiegend von Hand entladen werden, wird angenommen, dass die Güter mit einem Handhubwagen zu den gewerblichen Nutzungen transportiert werden. Die Annahmen der Schallleistung für die einzelnen Vorgänge sind dem Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten', Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, 2005 Angaben zur Emissionshöhe: Die Emissionshöhe wird mit 1,0 m über dem Boden angenommen. Zeitraum Zuschlag für Rangiertätigkeit Mittelungszeit Anzahl der Lkw Anzahl der Vorgänge je Kleintransporter Anzahl Vorgänge Anzahl Vorgänge je Stunde L WA Zuschlag für längere Einwirkdauer mittlere Wegstrecke mittlerer L WAr im Zeitraum [ ] [h] [ ] [ ] [db(a)] [db(a)] [m] [db(a)] KT01: Kleintransporter im öffentlichen Straßenraum 06:00 22: ,0 2 1,5 95,0 3,0 5,0 79,3 lns 1 0,0 0 0,0 95,0 3,0 5,0 WSW Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand Andienung

103 Karlsruhe, Bebauungsplan "Oberreut Waldlage, Änderung im Bereich Rudolf Breitscheid Straße / Otto Wels Straße" Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Seite 3 Tabelle B5.: Haustechnische Anlagen Für den SB Markt werden besipielhaft haustechnische Anlagen in Ansatz gebracht. Angaben zur Emissionshöhe: Die Emissionshöhe wird 0,5 m über dem Dach des SB Marktes angenommen. * Ergebnisse der durchgeführten Messungen Zeitraum Mittelungszeit Einsatzdauer L WA mittlerer L WAr gesamt im Zeitraum [ ] [h] [h] [db(a)] [db(a)] HTA1: Integralanlage 06:00 22: ,0 72,0 22:00 06: ,0 62,0 HTA2: Lüftungsanlage 06:00 22: ,0 63,0 22:00 06: ,0 HTA3: Abluftanlage, z.b. Pfandraum 06:00 22: ,0 65,0 22:00 06: ,0 HTA: Zwangsentlüftung Umkleiden, WC, Hausanschlussraum (Summenwert) 06:00 22: ,0 62,0 22:00 06: ,0 WSW Partner GmbH Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel. (0631) Fax (0631) Bericht Nr , Stand Andienung

104 KA-Oberreut - BPlan "Oberreut-Waldlage, Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B6: Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel GiP glk T (Datei 66) Seite 1 Name Quelltyp l oder S L'w Lw LwMax Tagesgang Emissionsspektrum m,m² db(a) db(a) HTA1 Punkt 72,0 72,0 T 6-22 Axiallüfter HTA2 Punkt 63,0 63,0 T 6-22 Axiallüfter HTA3 Punkt 65,0 65,0 T 6-22 Axiallüfter HTA Punkt 62,0 62,0 T 6-22 Axiallüfter I SB-Markt 6-7 Fläche 263,7 65,5 89,7 108,0 T 6-7 Rollcontainer über Überladebrücke I SB-Markt 7-20 Fläche 263,7 60,3 8,5 108,0 T 7-20 Rollcontainer über Überladebrücke I SB-Markt Fläche 263,7 62, 86,6 108,0 T Rollcontainer über Überladebrücke KT01 T Fläche 26,5 55,1 79,3 102,0 T 6-22 Palettenhubwagen über Überladebrücke P0 T Fläche 62,5 59,0 77,0 99,5 T 6-22 Pkw, Parkvorgang P06 Öffnung T Fläche 23,5 72,9 86,6 106,0 T 6-22 Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI2 T Gewerbe Fläche 15,1 60,5 72,3 T 6-22 Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI3a T Gewerbe Fläche 15,2 61,0 72,8 T 6-22 Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI T Gewerbe Fläche 15,1 55,7 67,5 T 6-22 Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 ZA1a Abfahrt Lkw 6-7 SB-Markt Linie 3,8 63,0 78, 108,0 T 6-7 LKW >7,5 t - auf Asphalt <30km/h ZA1a Abfahrt Lkw 7-20 SB-Markt Linie 3,8 57,9 73,3 108,0 T 7-20 LKW >7,5 t - auf Asphalt <30km/h ZA1a Abfahrt Lkw SB-Markt Linie 3,8 60,0 75, 108,0 T LKW >7,5 t - auf Asphalt <30km/h ZA1b Zufahrt Lkw 6-7 SB-Markt Linie 55,7 68,0 85,5 108,0 T 6-7 LKW >7,5 t - auf Asphalt <30km/h ZA1b Zufahrt Lkw 7-20 SB-Markt Linie 55,7 62,9 80, 108,0 T 7-20 LKW >7,5 t - auf Asphalt <30km/h ZA1b Zufahrt Lkw SB-Markt Linie 55,7 65,0 82,5 108,0 T LKW >7,5 t - auf Asphalt <30km/h ZA MI2 SB-Markt T Gewerbe Linie 15,6 6,3 76,2 92,5 T 6-22 Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI2 TG T Gewerbe Linie, 58,1 6,6 88,0 T 6-22 Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI3a TG T Gewerbe Linie 6,7 58,6 66,9 88,0 T 6-22 Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI TG T Gewerbe Linie 11,2 53,3 63,8 88,0 T 6-22 Pkw, langsame Beschleunigung km/h db(a) Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 66 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

105 KA-Oberreut - BPlan "Oberreut-Waldlage, Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B6: Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel GiP glk T (Datei 66) Seite 2 Legende Name Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) L'w db(a) Schallleistungspegel pro m, m² Lw db(a) Schallleistungspegel pro Anlage LwMax db(a) Spitzenpegel Tagesgang Name des Tagesgangs Emissionsspektrum Name des Schallleistungs-Frequenzspektrum Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 66 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

106 KA-Oberreut - BPlan "Oberreut-Waldlage, Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B7: Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel GiP glk lns (Datei 6) Seite 1 Name Quelltyp l oder S L'w Lw LwMax Tagesgang Emissionsspektrum m,m² db(a) db(a) HTA1 Punkt 62,0 62,0 lns Axiallüfter TG MI2 lns Gewerbe Fläche 15,1 56,5 68,3 lns Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI3a lns Gewerbe Fläche 15,2 5,8 66,6 lns Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI lns Gewerbe Fläche 15,1 5,8 66,6 lns Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 ZA MI2 TG lns Gewerbe Linie, 56,1 62,6 88,0 lns Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI3a TG lns Gewerbe Linie 6,7 52, 60,7 88,0 lns Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI TG lns Gewerbe Linie 11,2 52, 62,9 88,0 lns Pkw, langsame Beschleunigung km/h db(a) Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 6 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

107 KA-Oberreut - BPlan "Oberreut-Waldlage, Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B7: Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel GiP glk lns (Datei 6) Seite 2 Legende Name Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) L'w db(a) Schallleistungspegel pro m, m² Lw db(a) Schallleistungspegel pro Anlage LwMax db(a) Spitzenpegel Tagesgang Name des Tagesgangs Emissionsspektrum Name des Schallleistungs-Frequenzspektrum Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 6 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

108 KA-Oberreut - BPlan "Oberreut-Waldlage, Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B8: Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel glk P W auf Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d (Datei 68) Seite 1 Name Quelltyp l oder S L'w Lw LwMax Tagesgang Emissionsspektrum m,m² db(a) db(a) TG MI2 lns Wohnen Fläche 15,1 5,9 66,7 lns Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI2 T Wohnen Fläche 15,1 57,9 69,7 T 6-22 Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI3a lns Wohnen Fläche 15,2 55,6 67, lns Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI3a T Wohnen Fläche 15,2 58,8 70,6 T 6-22 Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI lns Wohnen Fläche 15,1 53,3 65,1 lns Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI T Wohnen Fläche 15,1 56, 68,2 T 6-22 Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 ZA MI2 lns Wohnen Linie, 5,5 61,0 lns Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI2 T Wohnen Linie, 57,5 6,0 T 6-22 Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI3a lns Wohnen Linie 6,7 53,2 61,5 lns Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI3a T Wohnen Linie 6,7 56,3 6,6 T 6-22 Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI lns Wohnen Linie 11,2 50,9 61, lns Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI T Wohnen Linie 11,2 5,0 6,5 T 6-22 Pkw, langsame Beschleunigung km/h db(a) Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 68 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

109 KA-Oberreut - BPlan "Oberreut-Waldlage, Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B8: Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel glk P W auf Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-8d (Datei 68) Seite 2 Legende Name Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) L'w db(a) Schallleistungspegel pro m, m² Lw db(a) Schallleistungspegel pro Anlage LwMax db(a) Spitzenpegel Tagesgang Name des Tagesgangs Emissionsspektrum Name des Schallleistungs-Frequenzspektrum Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 68 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

110 KA-Oberreut - BPlan "Oberreut-Waldlage, Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B9: Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel glk P W auf übrige Wohnnutzuungen (Datei 69) Seite 1 Name Quelltyp l oder S L'w Lw LwMax Tagesgang Emissionsspektrum m,m² db(a) db(a) P01 lns Fläche 376,9 6,9 72,7 lns Pkw, Parkvorgang P01 T Fläche 376,9 7,8 73,6 T 6-22 Pkw, Parkvorgang P02 lns Fläche 269,3 6,8 71,1 lns Pkw, Parkvorgang P02 T Fläche 269,3 7,6 71,9 T 6-22 Pkw, Parkvorgang TG MI2 lns Wohnen Fläche 15,1 5,9 66,7 lns Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI2 T Wohnen Fläche 15,1 57,9 69,7 T 6-22 Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI3a lns Wohnen Fläche 15,2 55,6 67, lns Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI3a T Wohnen Fläche 15,2 58,8 70,6 T 6-22 Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI lns Wohnen Fläche 15,1 53,3 65,1 lns Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 TG MI T Wohnen Fläche 15,1 56, 68,2 T 6-22 Öffnung: Pkw, langsame Beschleunigung 10 ZA MI2 lns Wohnen Linie, 5,5 61,0 lns Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI2 T Wohnen Linie, 57,5 6,0 T 6-22 Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI3a lns Wohnen Linie 6,7 53,2 61,5 lns Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI3a T Wohnen Linie 6,7 56,3 6,6 T 6-22 Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI lns Wohnen Linie 11,2 50,9 61, lns Pkw, langsame Beschleunigung km/h ZA MI T Wohnen Linie 11,2 5,0 6,5 T 6-22 Pkw, langsame Beschleunigung km/h db(a) Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 69 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

111 KA-Oberreut - BPlan "Oberreut-Waldlage, Änderung Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße" Tabelle B9: Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel glk P W auf übrige Wohnnutzuungen (Datei 69) Seite 2 Legende Name Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) L'w db(a) Schallleistungspegel pro m, m² Lw db(a) Schallleistungspegel pro Anlage LwMax db(a) Spitzenpegel Tagesgang Name des Tagesgangs Emissionsspektrum Name des Schallleistungs-Frequenzspektrum Projekt-Nr.: Ergebnisdatei: 69 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring Kaiserslautern SoundPLAN 7.

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