Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH Wankelstraße Stuttgart. Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden

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1 Auftraggeber: Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH Wankelstraße Stuttgart Auftragnehmer: Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure Brückenstraße Winnenden Bekannt gegebene Stelle nach 29b Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Gutachten Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch und auf das Bebauungsplangebiet Bildungshaus Konrad-Zuse- Straße in Karlsruhe-Rintheim. Schallimmissionsprognose Datum: 19. Juli 2017

2 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Gegenstand der Untersuchung Situation und Aufgabenstellung Abstimmungen und Eingangsdaten Beurteilungsgrundlagen DIN (Schallschutz im Städtebau) TA Lärm Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet durch Verkehrslärm Verkehrliche Grundlagen und Emissionspegel Straßenverkehr Berechnungsverfahren Untersuchungsergebnisse und ihre Beurteilung Einwirkungen durch Sportlärm Schalltechnische Auswirkungen der Planung durch zusätzlichen Verkehr im öffentlichen Straßenraum Schalltechnische Auswirkungen der Planung durch Anlagenlärm Schallschutzmaßnahmen Maßnahmen aufgrund des einwirkenden Verkehrslärms Hinweise für die weitere Planung bezüglich der Auswirkungen zum Anlagenlärm Formulierungsvorschläge für den Bebauungsplan Kurze Zusammenfassung... 21

3 Seite 3 Anlagenverzeichnis Literaturverzeichnis 4 Anlagen (10 Seiten)

4 Seite 4 1. Gegenstand der Untersuchung 1.1. Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Karlsruhe plant zusammen mit element-i Bildungshaus Technido ggmbh, Stuttgart, als Vorhabenträger die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße im Technologiepark Karlsruhe Rintheim. Geplant ist die Errichtung eines Bildungshauses, in dem eine Kindertagesstätte, eine Grundschule und eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe untergebracht werden sollen. Gemäß des aktuellen Vorentwurfs zum Bebauungsplan (Stand ) sollen im Bebauungsplan auch Hotels ausnahmsweise zugelassen werden, was bei den nachfolgend durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen berücksichtigt wird. Nördlich des geplanten Bildungshauses verläuft die Trasse der geplanten Nordtangente, deren Einwirkungen auf das Plangebiet zu untersuchen sind. Östlich und südlich des Bebauungsplangebiets ist künftig die Entwicklung von weiteren Sondergebietsnutzungen mit Forschungs-, Verwaltungs- und Büronutzungen o.ä. geplant. Westlich des Plangebiets befinden sich Kleingartenanlagen. In der Anlage 1 ist die Lage des Baugebiets im räumlichen Zusammenhang dargestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist für die sachgerechte Abwägung eine Schallimmissionsprognose erforderlich, in der die folgenden Aufgabenstellungen untersucht werden sollten: Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet Ermittlung der Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr und Bewertung anhand der DIN [1]. Auswirkungen des Bebauungsplangebiets Aussage zu den schalltechnischen Auswirkungen der geplanten gewerblichen Nutzungen an der umliegenden schützenswerten Bebauung anhand beispielhafter Untersuchungen und Bewertung anhand der DIN [1] i. V. m. der TA Lärm [2]. Aussage zu den Auswirkungen der Planung durch Erhöhungen der Verkehrslärmimmissionen aufgrund des zusätzlichen Verkehrs.

5 Seite Abstimmungen und Eingangsdaten Abstimmungen mit der Stadt Karlsruhe Mit Vertretern des Umweltamts Karlsruhe sowie des Zentralen Juristischen Dienstes wurde die Vorgehensweise und der Untersuchungsumfang der schalltechnischen Untersuchungen abgestimmt. Die Einwirkungen durch Sportlärm der nördlich des Plangebiets gelegenen Sportanlagen auf die derzeit konkret geplanten schützenswerten Nutzungen des Plangebiets (im wesentlichen Unterrichtsräume, Büronutzungen des Bildungshauses) ist gemäß den Vorgaben der 18. BImSchV [3] nicht erforderlich. Die für die geplante Nordtangente zugrunde zu legenden Verkehrsmengen wurden mit Vertretern der Verkehrsplanung der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Eingangsdaten Für die nachfolgenden Untersuchungen standen neben schriftlichen bzw. telefonischen Auskünften des Auftraggebers folgende Unterlagen zur Verfügung: Katastergrundlage des Untersuchungsraums, Stand Januar 2017 Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bildungshaus Konrad- Zuse-Straße der Stadt Karlsruhe, Stand Plangrundlagen zum Bauvorhaben Bildungshaus Karlsruhe, Bauplanung GmbH, Stand Verkehrsuntersuchung zur Nordtangente-Ost/Südumfahrung Hagsfeld, Modus Consult, [4] Angaben zur künftigen Nutzung des Bebauungsplangebiets (Angaben zur Anzahl der Schüler, Angaben zur Erschließung und zu den Stellplätzen etc.) durch Vertreter der Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH, Stand 8. Mai 2017

6 Seite 6 2. Beurteilungsgrundlagen 2.1. DIN (Schallschutz im Städtebau) Für die vorliegende Untersuchung zu einem Bebauungsplanverfahren sind die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN [1] als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen. Grundsätzlich müssen wegen des Vorsorgegrundsatzes alle Geräuscheinwirkungen mit den Mitteln der Bauleitplanung mindestens so gering gehalten werden, dass die später auf den Einzelfall anzuwendenden Spezialvorschriften (hier: TA Lärm [2], siehe Abschnitt 2.2) beachtet werden können. Nach DIN sollen in Abhängigkeit vom Gebietscharakter folgende schalltechnischen Orientierungswerte durch den Beurteilungspegel L r nicht überschritten werden: Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN lfd. Nr. Gebietscharakter tags: 6-22 Uhr Schalltechnische Orientierungswerte [db(a)] nachts: 22-6 Uhr 1 Reines Wohngebiet (WR) 50 40/35 0) 2 Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 45/40 0) 3 Friedhöfe, Kleingärten, Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) 60 45/40 0) 5 Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 60 50/45 0) 6 Kern-, Gewerbegebiet (MK, GE) 65 55/50 0) 0) Der niedrigere Wert gilt für Geräusche von Industrie- und Gewerbebetrieben, sowie für Freizeitanlagen. Das Beiblatt 1 der DIN enthält den Hinweis, dass die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Gewerbe) jeweils für sich allein mit den o. g. Orientierungswerten zu vergleichen sind und nicht zusammengefasst werden sollen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, da andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein

7 Seite 7 Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden TA Lärm Nach TA Lärm [2] sollen folgende gebietsabhängige Immissionsrichtwerte vor dem vom Geräusch am stärksten betroffenen Fenster durch den Beurteilungspegel L r der Geräusche aller einwirkenden gewerblichen Anlagen nicht überschritten werden: Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an den untersuchten Immissionsorten (s. Anlage 1) lfd. Nr. 1 Gebietscharakter Kurgebiet, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte [db(a)] tags: 6-22 Uhr nachts: 22-6 Uhr 0) Reines Wohngebiet (WR) Allgemeines Wohngebiet (WA) Kern-, Dorf-, Mischgebiet (MI) Urbanes Gebiet (MU) Gewerbegebiet (GE) Industriegebiet (GI) ) In der Nacht ist gemäß TA Lärm die lauteste Nachtstunde zur Beurteilung heranzuziehen. Die o. g. Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sind mit dem sogenannten Beurteilungspegel L r zu vergleichen, der aus dem ermittelten Mittelungspegel L eq bzw. Wirkpegel L S unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tageszeit des Auftretens des Geräusches (Bezugszeitraum) und besonderer Geräuschmerkmale (Töne, Impulse) ermittelt wird, wobei während des Nachtzeitraums (22:00 6:00 Uhr) die lauteste volle Stunde maßgebend ist. Kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die o. g. Richtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten.

8 3. Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet durch Verkehrslärm 3.1. Verkehrliche Grundlagen und Emissionspegel Straßenverkehr Seite 8 Nördlich des Plangebiets verläuft die Trasse der geplanten Nordtangente. Für diese Nordtangente besteht Baurecht, ob diese Variante jedoch tatsächlich realisiert wird, ist ungewiss. Dennoch sind im Sinne einer möglichst kritischen Betrachtung die durch die geplante Nordtangente zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen innerhalb des Plangebiets zu ermitteln und nach der DIN [1] zu bewerten. Des Weiteren wird im Sinne einer maximalen Betrachtung die östlich des Plangebiets verlaufende künftige Erschließungsstraße mit berücksichtigt. Die maßgeblichen Verkehrsmengen für die geplante Nordtangente wurden mit Vertretern der Verkehrsplanung der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Für die schalltechnischen Berechnungen wurden die Verkehrsmengen einer Verkehrsuntersuchung zur Nordtangente-Ost/Südumfahrung Hagsfeld, Modus Consult, , für den Prognose- Planungsfall 2 [4], herangezogen. Für die östlich verlaufende Erschließungsstraße liegen bislang keine Aussagen vor. Um die Einwirkungen dieser Straße im Sinne einer maximalen Betrachtung dennoch zu berücksichtigen, wurden Annahmen getroffen. Bezüglich der Verkehrsverteilung auf den Tag- und Nachtzeitraum wurde auf die Angaben in der RLS-90 [5] zurückgegriffen. Bei der Bildung der Beurteilungspegel wurde eine Korrektur für die Straßenoberfläche von DStrO = -2 db erteilt, wie es bei neu gebauten Straßen mit Geschwindigkeiten > 60 km/h in der Regel angesetzt werden kann. In der folgenden Tabelle 3 sind die zugrunde gelegten durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV), Lkw-Anteile und Angaben zur berücksichtigten Geschwindigkeit sowie zur Straßenoberfläche angegeben. Tabelle 3: Verkehrskenndaten Straßenverkehr (Prognosehorizont 2020/25) lfd. Nr. Straße DTV p(t) p(n) v K StrO [Kfz/24h] [%] [%] [km/h] [db] 1 Nordtangente ,0 3,0 100/ Planstraße Ost ,0 3,0 30/30 0 In den Tabellen bedeutet: DTV p(t), p(n) : v(pkw/lkw) : K StrO Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Lkw-Anteil über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht tags, nachts zulässige Höchstgeschwindigkeiten Korrektur Straßenoberfläche

9 Seite 9 Tabelle 4: lfd. Nr. Emissionspegel L me nach RLS-90 [5] für die Teilabschnitte der umliegenden Straßen Straße Emissionspegel L me nach RLS-90 [5] [db(a)] tags nachts 1 Nordtangente 66,7 57,9 2 Planstraße Ost 50,1 42, Berechnungsverfahren Die Berechnungen der zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen wurde nach RLS-90 [5] mit einem Computerprogramm (SoundPLAN Version 7.4) vorgenommen. Die Immissionsberechnung berücksichtigt Entfernungseinflüsse, Abschirmungen, Reflexionen und Bodendämpfung. Es erfolgt eine Unterscheidung in Direktschall und Schall, der durch Reflexionen hervorgerufen wird. Zur Darstellung der Geräuscheinwirkungen des Verkehrslärms innerhalb des Plangebiets werden die folgenden Abbildungen erstellt: Flächenhafte Isophonenkarten für die kritischste Höhe des 3. Obergeschoßes (tags, nachts) unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung ohne die geplante Bebauung des Plangebiets (Anlage 2.1 und 2.2). Diese Darstellung stellt die kritischste Situation hinsichtlich der Schallausbreitung innerhalb des Bebauungsplangebiets dar, für den Fall, dass der nördlichste Gebäudeteil mit abschirmender Wirkung noch nicht vorhanden ist. Gebäudelärmkarten zur Darstellung der an den Fassaden der geplanten Gebäude auftretenden Beurteilungspegel (tags, nachts). Die Darstellung erfolgt jeweils für den höchsten Pegel an den Fassaden. Als Grundlage für die Bebauung dienen die Grundrisspläne zum geplanten Bildungshaus vom (Anlage 2.3 und 2.4). Flächenhafte Isophonenkarten für die Aufpunkthöhe von 2 m (Höhe Freibereiche). Bei diesen Berechnungen sind die abschirmende Wirkung und die Reflexionen der Gebäudekörper (Planstand ) berücksichtigt (Anlage 2.5).

10 Seite Untersuchungsergebnisse und ihre Beurteilung Die Isophonendarstellungen unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung in der Anlage 2 zeigen, dass die zur Beurteilung herangezogenen Orientierungswerte der DIN [1] für Mischgebiete von 60 db(a) am Tag bzw. 45 db(a) in der Nacht aufgrund der Einwirkungen durch die geplante Nordtangente überschritten werden. Den Gebäudelärmkarten kann entnommen werden, dass an den Fassaden der geplanten Bebauung Geräuscheinwirkungen von bis zu 64 db(a) am Tag und 56 db(a) in der Nacht auftreten. Die Isophonendarstellung für die Freibereiche der Anlage 2.5 zeigt, dass Geräuscheinwirkungen von bis zu 63 db(a) an der Nordseite des Bildungshauses auftreten. Zur Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen auf schützenswerte Außenspielbereiche soll hilfsweise der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 59 db(a) tags herangezogen werden. Dieser Immissionsgrenzwert wurde vom Gesetzgeber beim Neubau von Straßen als Schwelle für erhebliche Belästigungen festgelegt und kann mithin als gerade noch zumutbar auch hinsichtlich der Verkehrslärmeinwirkungen in Freibereichen am Tag angesehen werden. Dieser Wert wird im nördlichen Teil der Freifläche überschritten. Die 59 db(a)-isophone am Tag ist in der Anlage 2.5 als rote Linie dargestellt. Aufgrund der Überschreitungen der o. g. schalltechnischen Anforderungen sind Schallschutzmaßnahmen zu prüfen, die im Bebauungsplan planungsrechtlich festgesetzt werden sollten (vgl. Abschnitt 7.1).

11 Seite Einwirkungen durch Sportlärm Die bislang geforderte Ermittlung der Geräuschimmissionen der benachbarten Sportanlagen innerhalb des Plangebiets und ihre Bewertung nach der DIN [1] i. V. m. der Sportanlagenlärmschutzvorordnung [3] wird aus fachlicher Sicht auf Grundlage der derzeit konkret geplanten Nutzung (Schulnutzung, Kita) nicht erforderlich. Als maßgebliche Immissionsorte sind nach der 18. BImSchV Aufenthaltsräume von Wohnungen, Krankenhäusern oder Pflegeanstalten zu berücksichtigen, nicht Unterrichtsräume oder Büronutzungen. Aufgrund der hinsichtlich der 18. BImSchV kritischen Beurteilungszeiten der Sportanlagen abends und an Sonntagen wäre ohnehin mit keinen Konflikten mit der geplanten Nutzung der Schule/Kita zu rechnen. Gemäß des aktuellen Vorentwurfs zum Bebauungsplan (Stand ) sollen Hotels ausnahmsweise zugelassen werden. In diesem Fall wäre zu prüfen, in wie weit Hotelnutzungen schützenswert im Sinne der 18. BImSchV sind. Ggf. wäre die schalltechnische Verträglichkeit der ggf. geplanten Hotelnutzungen mit den vorhandenen Sportanlagen im Zuge des Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.

12 Seite Schalltechnische Auswirkungen der Planung durch zusätzlichen Verkehr im öffentlichen Straßenraum Durch die Realisierung des Bildungshauses ist mit zusätzlichem Kfz-Verkehr zu rechnen. Neben dem Mitarbeiterverkehr sind Pkw-Verkehre durch Bringen und Holen der Kinder sowie Pkw/Lkw-Verkehre durch Anlieferungen o.ä. zu erwarten. Im Zuge der Abwägung ist zu prüfen, in wie weit dieser Mehrverkehr zu relevanten Geräuschzunahmen im öffentlichen Straßenraum führt. Von Seiten der Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH wurden rd. 130 Pkw- Bewegungen am Tag prognostiziert. Zuzüglich der Mitarbeiter-Pkw ist mit maximal 250 Pkw-Fahrbewegungen am Tag zu rechnen. Die Erschließungsstraßen verlaufen zunächst innerhalb des Technologieparks. Die nächstgelegenen Wohngebiete befinden sich östlich der Haid-und-Neu-Straße. Im Vergleich zur bestehenden Belastung dieses Verkehrsweges sind die zusätzlichen Pkw- Verkehre aus schalltechnischer Sicht nicht relevant.

13 Seite Schalltechnische Auswirkungen der Planung durch Anlagenlärm Im Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 675a Technologiepark vom (zuletzt geändert am ). Dieser wird auf Grundlage des Rahmenplans Technologiepark Karlsruhe Reload geändert. Daher steht die hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkungen der Schule zu betrachtende schützenswerte Nachbarschaft innerhalb des Technologieparks noch nicht im Detail fest. Prinzipiell ist von Büronutzungen und Institutsgebäuden auszugehen. Wohnnutzungen spielen nach unserem Kenntnisstand eine eher untergeordnete Rolle. Als schützenswerte Nutzungen sind nach DIN auch die bestehenden Kleingartenanlagen westlich des Plangebiets mit dem Schutzstandard eines Allgemeinen Wohngebiets zu berücksichtigen Schalltechnische Auswirkungen durch Kommunikationsgeräusche Schulhof/Außenbereich Kita Gemäß den Regelungen des BImSchG [6] werden die Sozial- und Kommunikationsgeräusche spielender Kinder bei einer Beurteilung nach TA Lärm [2] in der Regel nicht berücksichtigt. Dennoch kann planerisch darauf hingewirkt werden, dass die Emissionen durch eine entsprechende Anordnung des Schulhofs bzw. der Außenspielfläche der Kita minimiert werden, um ggf. als störend empfundene Geräusche in der schützenswerten Nachbarschaft zu minimieren. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen wurden überschlägige Betrachtungen zu den Auswirkungen von Kommunikationsgeräuschen auf den Außenflächen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass der in Analogie zur Beurteilung herangezogene Orientierungswert der DIN bzw. Immissionsrichtwert der TA Lärm [2] für Mischgebiete von 60 db(a) in der schützenswerten Nachbarschaft eingehalten wird. Der zur Beurteilung von Verkehrslärmeinwirkungen in Kleingartenanlagen herangezogene Orientierungswert der DIN von 55 db(a) wird im Bereich der westlich des Plangebiets gelegenen Kleinartenanlage ebenfalls eingehalten Auswirkungen durch Anlagenlärm (Stellplätze, Tiefgaragenzufahrt, haustechnische Anlagen) Die schalltechnischen Auswirkungen durch ggf. geplante Stellplätze, eine ggf. geplante Tiefgaragenzufahrt und haustechnische Anlagen sind abschließend im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu ermitteln und nach TA Lärm [2] zu bewerten. Da zum jetzigen Zeitpunkt die künftige Nutzung in der Nachbarschaft noch nicht detailliert feststeht, können hierzu keine konkreten Aussagen geliefert werden.

14 Seite 14 Überschlägige Abschätzungen haben ergeben, dass aufgrund der ausschließlichen Nutzung des Bildungshauses im Tagzeitraum (6:00 22:00 Uhr) sowie der voraussichtlich ebenfalls ausschließlich im Tagzeitraum genutzten künftig benachbarten Büro- und Institutsgebäude die vom Bildungshaus ausgehenden Emissionen durch Stellplätze, Tiefgaragenzufahrt und haustechnische Anlagen unkritisch sind. Auch hinsichtlich der westlich des Plangebiets vorhandenen Kleingartenanlagen bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken.

15 Seite Schallschutzmaßnahmen 7.1. Maßnahmen aufgrund des einwirkenden Verkehrslärms Aufgrund der Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN [1] durch den einwirkenden Verkehrslärm im Falle der Realisierung der Nordtangente sind Schallschutzmaßnahmen zu prüfen und im Bebauungsplan planungsrechtlich festzusetzen Aktive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Freibereiche Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand/Lärmschutzwall) in städtebaulich angemessener Höhe zwischen Plangebiet und der geplanten Nordtangente bringen eine abschirmende Wirkung in den Freibereichen bzw. den unteren Stockwerken der Gebäude. Um auch die oberen Stockwerke ausreichend zu schützen, müssten die aktiven Lärmschutzmaßnahmen nahezu die Höhe der zu schützenden Stockwerke erreichen. Daher sind zum Schutz der Aufenthaltsräume vor Verkehrslärmeinwirkungen Maßnahmen zur Grundrissorientierung und passive Schallschutzmaßnahmen zweckmäßiger (vgl. Abschnitt 7.1.2). Im vorliegenden Fall würden sich aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand/Lärmschutzwall) für die geplanten Freibereiche der Kita und der Schule westlich und nördlich des Gebäudekomplexes positiv auswirken. Eine geschlossene Brüstung der Dachterrasse an der Nordseite des 1. OG brächte eine Minderung der Verkehrslärmeinwirkungen für die geplanten schützenswerten Freibereiche der Kita. Die Verkehrslärmeinwirkungen in den o. g. Freibereichen wurden unter Berücksichtigung aktiver Lärmschutzmaßnahmen schalltechnisch untersucht. Da die EFH des Gebäudes noch nicht im Detail feststeht, wurden für die Berechnungen Annahmen getroffen. Als EFH wurde in Abstimmung mit dem Planungsbüro Plus+Bauplanung GmbH, Neckartenzlingen, 115 m ü. NN angesetzt. Die Stockwerkshöhe wurde mit 3 m berücksichtigt. Folgende flächenhafte Berechnungen sind in der Anlage 3 dargestellt: In der Anlage 3.1 sind die Beurteilungspegel des Verkehrslärms auf Höhe der Freibereiche unter Berücksichtigung einer beispielhaften Lärmschutzwand von 2,5 m Höhe entlang der westlichen Grundstücksgrenze und 3 m Höhe entlang der nördlichen Grundstücksgrenze dargestellt. Die Lage und Länge der Wand für die vorgenommenen Berechnungen kann ebenfalls der Anlage 4 entnommen werden. Die Lage und Länge richtet sich letztendlich nach der Ausdehnung der schützenswerten Freibereiche. Eine Detaildarstellung der Dachterrasse unter Berücksichtigung einer ringsum geschlossenen Brüstung von 2,0 m Höhe über Terrasse des 1. OG kann der Anlage 3.2 entnommen werden. Da es sich um die Betreuung von Kinder handelt, wurde eine Aufpunkthöhe von 1,2 m über Terrasse berücksichtigt.

16 Seite 16 Die Berechnungsergebnisse der Anlage 3 zeigen, dass unter Berücksichtigung der o. g. Maßnahmen der für die Freibereiche von Kitas und Schulen herangezogene Wert von 59 db(a) am Tag in den gesamten Freibereichen eingehalten wird. Im Zuge der weiteren Planung sollte geprüft werden, welche der Freibereiche schützenswert hinsichtlich der Verkehrslärmeinwirkungen sind. Für Freibereiche, von denen selbst Emissionen ausgehen, z. B. ein Ballspielplatz, kann aus fachlicher Sicht weniger streng gesehen werden hinsichtlich der einwirkendem Verkehrsgeräusche als eine Spielfläche für Kleinkinder. Unter diesem Aspekt kann die Länge und Höhe der Lärmschutzmaßnahme im Zuge der weiteren Planung möglicherweise reduziert werden Grundrissorientierung und passive Lärmschutzmaßnahmen der schützenswerten Aufenthaltsräume Aus schalltechnischer Sicht sollten die Grundrisse der Gebäude vorzugsweise so angelegt werden, dass schützenswerte Räume (z.b. Unterrichtsräume, Büroräume oder Ruheräume der Kita etc.) zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten orientiert werden. Ist eine solche Grundrissorientierung nicht möglich, sind passive Lärmschutzmaßnahmen durch eine entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen vorzusehen. Bei der Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Regelungen der DIN 4109 zu beachten. Bei der Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Regelungen der DIN 4109 zu beachten [7] bzw. [8], [9] (Hinweise zur DIN 4109 vgl. Abschnitt 8). Die maßgeblichen Außenlärmpegel der DIN 4109 sind in der Anlage 4.1 für den kritischsten Fall, freie Schallausbreitung auf das Plangebiet ohne vorgelagerte Gebäude, dargestellt. Die Anlage 4.2 enthält die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 unter Berücksichtigung der Gebäudestruktur (Planstand 29. Mai 2017). Diese Außenlärmpegel beinhalten auch künftige Geräuscheinwirkungen möglicher gewerblicher Nutzungen im Umfeld des Plangebiets. Für ggf. vorgesehene Ruheräume der Kindertagesstätte sollte ein erhöhter Schutzanspruch für Innenraumpegel berücksichtigt werden, was durch eine entsprechende Orientierung der Räume oder höhere Anforderungen an die Außenbauteile erzielt werden kann. Es wird empfohlen, die in der Anlage 4 dargestellten maßgeblichen Außenlärmpegel für Ruheräume der Kita um mindestens 5 db zu erhöhen. Für schützenswerte Unterrichtsräume bzw. Ruheräume der Kita wird aus fachlicher Sicht empfohlen, durch ein entsprechendes Lüftungskonzept eine Fenster unabhängige Belüftung zu ermöglichen, d.h. dass ein ausreichender Mindestluftwechsel auch bei geschlossenem Fenster sicher gestellt wird. Dies betrifft insbesondere die den Verkehrswegen zugewandten Aufenthaltsräume.

17 Seite Hinweise für die weitere Planung bezüglich der Auswirkungen zum Anlagenlärm Ggf. erforderliche Maßnahmen zum Schutz der benachbarten Bebauung durch geplante Stellplätze, Tiefgaragenzufahrten und haustechnische Anlagen sind abschließend im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu ermitteln und nach TA Lärm [2] zu bewerten. Insbesondere im Falle der Errichtung von Wohnnutzungen direkt angrenzend an das Plangebiet wäre die ggf. nächtliche Nutzung der Stellplätze und der nächtliche Betrieb von haustechnischen Anlagen im Detail zu prüfen.

18 Seite Formulierungsvorschläge für den Bebauungsplan Festsetzungen zu Einwirkungen Verkehrslärm Für die Würdigung der Geräuschsituation durch Verkehrslärm innerhalb des Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße in Karlsruhe-Rintheim im Textteil des Bebauungsplanes werden die folgenden Formulierungen vorgeschlagen, die rechtlich geprüft werden sollten. Bezüglich der Festsetzungen nach DIN 4109 wird auf folgendes hingewiesen: Baurechtlich eingeführt ist derzeit die Ausgabe der DIN [7]. Zwar wurde zwischenzeitlich die überarbeitete DIN [8], [9] veröffentlicht, diese ist jedoch nicht baurechtlich eingeführt und befindet sich derzeit in erneuter Überarbeitung. Wir empfehlen daher, die passiven Maßnahmen nach der baurechtlich eingeführten DIN [7] festzusetzen. In der vorliegenden Situation führen die beiden Ausgaben der DIN 4109 zu nahezu denselben Ergebnissen. Textvorschläge zu Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Festsetzungsvorschläge zu aktiven Schallschutzmaßnahmen: Innerhalb des in der Planzeichnung/in dem Beiplan (Anm.: Anlage 4 dieser Schallimmissionsprognose) gekennzeichneten Bereichs ist im Falle der Realisierung der Nordtangente eine beidseitig hochabsorbierende Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall von mindestens 2,5 m Höhe (westliche Grundstücksgrenze) bzw. 3 m Höhe (nördliche Grundstücksgrenze) über Gelände vorzusehen. Die Lärmschutzwand ist nach den Vorgaben der Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, ZTV-Lsw 06, Ausgabe 2006 auszuführen. Die Brüstung der Dachterrasse der Kita im 1. Obergeschoß ist im Falle der Realisierung der Nordtangente baulich geschlossen mit einer Höhe von mindestens 2 m auszubilden (Anm.: Anlage 4 dieser Schallimmissionsprognose). Festsetzungsvorschläge zu passiven Schallschutzmaßnahmen: In dem in der Planzeichnung/in dem Beiplan gekennzeichneten Bereich (Anm.: Anlage 4 dieses Gutachtens) sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach den in der Planzeichnung/in dem Beiplan bezeichneten Lärmpegelbereichen der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Ausgabe 1989 auszubilden (siehe folgende Tabelle).

19 Seite 19 Tabelle 5: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden (Tabelle 8 der DIN 4109) Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches Büroräume 1 ) und Ähnliches db (A) erf. R' w.res des Außenbauteils in db 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 2 ) VII > 80 2 ) 2 ) 50 1 ) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Betrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Der Nachweis der erforderlichen Schalldämmmaße hat im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nach dem in der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Ausgabe 1989 vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit der Raumnutzungsart und Raumgröße zu erfolgen. Von den in der Planzeichnung/in dem Beiplan festgelegten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, soweit im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nachweis erbracht wird, dass ein geringerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt, als in der Planzeichnung/in dem Beiplan dokumentierten Situation unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.

20 Seite 20 Grundlage für die Dimensionierung der Schalldämm-Maße der Außenbauteile bildet die Schallimmissionsprognose der Kurz und Fischer GmbH vom 19. Juli 2017 (Gutachten ). Festsetzungsvorschläge zur Belüftung von Schlafräumen: In dem in der Planzeichnung/in dem Beiplan gekennzeichneten Bereich (Anm.: Anlage 4 dieses Gutachtens) ist durch entsprechende Lüftungssysteme sicher zu stellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlafräumen auch bei geschlossenen Fenstern eingehalten werden kann. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlafräume über eine schallabgewandte Fassade, an der der maßgebliche Orientierungswert für Mischgebiete von 50 db(a) eingehalten wird, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. Für Ruheräume/Schlafräume der Kita ist diese Maßnahme für das gesamte Bebauungsplangebiet umzusetzen.

21 Seite Kurze Zusammenfassung Die Stadt Karlsruhe plant zusammen mit element-i Bildungshaus Technido ggmbh, Stuttgart, als Vorhabenträger die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße im Technologiepark Karlsruhe Rintheim. Geplant ist die Errichtung eines Bildungshauses, in dem eine Kindertagesstätte, eine Grundschule und eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe untergebracht werden sollen. Gemäß des aktuellen Vorentwurfs zum Bebauungsplan (Stand ) sollen im Bebauungsplan auch Hotels ausnahmsweise zugelassen werden. Nördlich des geplanten Bildungshauses verläuft die Trasse der geplanten Nordtangente, deren Einwirkungen auf das Plangebiet zu untersuchen sind. Östlich und südlich des Bebauungsplangebiets ist künftig die Entwicklung von weiteren Sondergebietsnutzungen mit Forschungs-, Verwaltungs- und Büronutzungen o.ä. geplant. Westlich des Plangebiets befinden sich Kleingartenanlagen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt, die zu folgenden Ergebnissen kommt: Aufgrund der Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN durch die Verkehrsgeräusche werden für das Plangebiet Schallschutzmaßnahmen wie aktive Schallschutzmaßnahmen, Grundrissorientierung sowie passive Schallschutzmaßnahmen durch eine entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen vorgeschlagen. Für ggf. geplante Schlafräume, die von Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN betroffen sind, ist durch ein entsprechendes Lüftungskonzept sicher zu stellen, dass ein ausreichender Mindestluftwechsel auch bei geschlossenen Fenstern möglich ist. Für Ruheräume/Schlafräume der Kita ist diese Maßnahme für das gesamte Bebauungsplangebiet umzusetzen. Dieses Gutachten umfasst 21 Seiten Text und 4 Anlagen (10 Seiten). Winnenden, den 19. Juli 2017 Kurz und Fischer GmbH Beratende Ingenieure R. Kurz Dipl.-Ing. (FH) G. Bentele

22 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: (1 Seite) Übersichtslageplan Anlage 2.1: Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets, Isophonendarstellung (1 Seite) Aufpunkthöhe 3. Obergeschoß, Beurteilungspegel Tag (6 22 Uhr) Anlage 2.2: Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets, Isophonendarstellung (1 Seite) Aufpunkthöhe 3. Obergeschoß, Beurteilungspegel Nacht (22 6 Uhr) Anlage 2.3: Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets, Gebäudelärmkarte (1 Seite) höchster Pegel an der Fassade, Beurteilungspegel Tag (6 22 Uhr) Anlage 2.4: Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets, Gebäudelärmkarte (1 Seite) höchster Pegel an der Fassade, Beurteilungspegel Nacht (22 6 Uhr) Anlage 2.5: Straßenverkehrslärm innerhalb des Plangebiets, Isophonendarstellung, (1 Seite) Aufpunkthöhe 2 m, Tag (6 22 Uhr) Anlage 3.1: Prüfung Schallschutzmaßnahmen innerhalb des Plangebiets, Verkehrslärm, (1 Seite) Lärmschutzwand, 3 m bzw. 4 m Höhe, Isophonendarstellung, Tag Anlage 3.2: Prüfung Schallschutzmaßnahmen innerhalb des Plangebiets, Verkehrslärm, (1 Seite) Geschlossene Brüstung Terrasse 1. OG, Isophonendarstellung, Tag Anlage 4.1: Bereiche mit Schallschutzmaßnahmen, Darstellung maßgebliche Außenlärmpegel (1 Seite) und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, freie Schallausbreitung Anlage 4.2: Darstellung maßgebliche Außenlärmpegel und (1 Seite) Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, höchster Außenlärmpegel Fassade

23 LITERATURVERZEICHNIS [1] DIN Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli 2002 inkl. Beiblatt 1 vom Mai 1987 [2] Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998; GMBl Nr. 26/1998 S.503, zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT B5) [3] 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV) vom 18. Juli 1991, Bundesgesetzblatt Teil I, S 1588 ff, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 09. Februar 2006 (BGBl. I Nr. 7, S. 324) [4] Modus Consult Ulm GmbH, Verkehrsuntersuchung Karlsruhe, Nordtangente- Ost/Südumfahrung Hagsfeld, Fortschreibung 2014/2016, Ulm, [5] RLS-90: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, durch Schreiben Nr. 8/ StB 11/ /25 Va 90 des Bundesministers für Verkehr am eingeführt. [6] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes- Immissionsschutzgesetz im der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) [7] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Ausgabe 1989 [8] DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Ausgabe Juli 2016 [9] DIN Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung 9der Anforderungen, Ausgabe Juli 2016

24 Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" Übersichtslageplan Datum: RL: 0 Kleingartenanlagen Plangebiet Zeichenerklärung Hauptgebäude Baugrenze Emissionslinie Straße Maßstab 1: m Projekt-Nr.: Brückenstraße 9, Winnenden Anlage 1

25 Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" Verkehrslärm im Plangebiet Isophonendarstellung Aufpunkthöhe: 11,0 m (3. OG) Datum: RL: 32 60,0 65, Beurteilungspegel LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= 60 OW MI 60 < <= < <= < <= < Zeichenerklärung Hauptgebäude Baugrenze Emissionslinie Straße Maßstab 1: m Projekt-Nr.: Brückenstraße 9, Winnenden Anlage 2.1

26 Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" Verkehrslärm im Plangebiet Isophonendarstellung Aufpunkthöhe: 11,0 m (3. OG) Datum: RL: 32 50,0 55, Beurteilungspegel LrN in db(a) <= < <= < <= 50 OW MI 50 < <= < <= < <= < <= < <= < Zeichenerklärung Hauptgebäude Baugrenze Emissionslinie Straße 50, Maßstab 1: m Projekt-Nr.: Brückenstraße 9, Winnenden Anlage 2.2

27 Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" Verkehrslärm im Plangebiet Gebäudelärmkarte Höchster Beurteilungspegel an der Fassade Datum: RL: Beurteilungspegel LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Zeichenerklärung Hauptgebäude Emissionslinie Straße Maßstab 1: m Projekt-Nr.: Brückenstraße 9, Winnenden Anlage 2.3

28 Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" Verkehrslärm im Plangebiet Gebäudelärmkarte Höchster Beurteilungspegel an der Fassade Datum: RL: Beurteilungspegel LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Zeichenerklärung Hauptgebäude Emissionslinie Straße Maßstab 1: m Projekt-Nr.: Brückenstraße 9, Winnenden Anlage 2.4

29 Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" Verkehrslärm im Plangebiet Isophonendarstellung Freibereiche Aufpunkthöhe: 2 m Datum: RL: 33 60,0 55,0 Beurteilungspegel LrT in db(a) 59,0 50,0 50,0 60,0 59,0 <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < 55,0 Zeichenerklärung 50,0 55,0 59, Hauptgebäude Baugrenze Emissionslinie Straße 59 db(a) - Isophone 60,0 55,0 50,0 55,0 59,0 Maßstab 1: m Projekt-Nr.: Brückenstraße 9, Winnenden Anlage 2.5

30 Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" Verkehrslärm im Plangebiet Prüfung Lärmschutzwände Höhe Westseite: 3 m über Gelände Höhe Nordseite: 4 m über Gelände 60,0 2,5 m Isophonendarstellung Freibereiche Aufpunkthöhe: 2 m 55,0 2,0 m Datum: RL: 36 50,0 45,0 3,0 m Beurteilungspegel LrT in db(a) 55,0 45,0 50,0 55,0 60,0 <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < 50,0 45, ,0 Zeichenerklärung Hauptgebäude Baugrenze Emissionslinie Straße 59 db(a) - Isophone 55,0 55,0 45,0 50,0 50,0 Maßstab 1: m Projekt-Nr.: Brückenstraße 9, Winnenden Anlage 3.1

31 Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" 2,5 m Verkehrslärm im Plangebiet Prüfung Schallschutzwand Terrasse 1. OG Isophonendarstellung Freibereiche Aufpunkthöhe: 1,2 m Datum: RL: 37 2,0 m 60,0 Beurteilungspegel LrT in db(a) <= < <= < <= < <= 55 RW 55 < <= < <= < <= < <= < 3,0 m Zeichenerklärung Hauptgebäude Baugrenze Emissionslinie Straße 59 db(a) - Isophone Maßstab 1: ,25 2,5 5 7,5 m Projekt-Nr.: Brückenstraße 9, Winnenden Anlage 3.2

32 Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" 2,5 m Abgrenzung des Bereichs mit Festsetzungen zum Schallschutz unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung 2,0 m Darstellung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen für schützenswerte Freibereiche 3,0 m Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Überlagerung Verkehrslärm und Anlagenlärm) Datum: Maßgebliche Außenlärmpegel DIN 4109 in db(a) < <= 55 Lärmpegelbereich I 55 < <= 60 Lärmpegelbereich II 60 < <= 65 Lärmpegelbereich III 65 < <= 70 Lärmpegelbereich IV 70 < <= 75 Lärmpegelbereich V 75 < > 75 Lärmpegelbereich VI Zeichenerklärung Hauptgebäude Abgrenzung des Bereichs mit Festsetzungen zum passiven Schallschutz und zu Lüftungseinrichtungen für Schlafräume (Lüfungseinrichtungen für Ruhe/Schlafräume Kita sind im gesamten Bebauungsplangebiet vorzusehen) Bereich mit Festsetzungen zu aktiven Lärmschutzmaßnahmen für Freibereiche zum Aufenthalt von Kindern Baugrenze Emissionslinie Straße Maßstab 1: m Projekt-Nr.: Brückenstraße 9, Winnenden Anlage 4.1

33 Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bildungshaus Konrad-Zuse-Straße" Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Überlagerung Verkehrslärm und Anlagenlärm) Berücksichtigung Gebäudestruktur Datum: Maßgebliche Außenlärmpegel DIN 4109 in db(a) < <= 55 Lärmpegelbereich I 55 < <= 60 Lärmpegelbereich II 60 < <= 65 Lärmpegelbereich III 65 < <= 70 Lärmpegelbereich IV 70 < <= 75 Lärmpegelbereich V 75 < > 75 Lärmpegelbereich VI Zeichenerklärung Hauptgebäude Baugrenze Emissionslinie Straße Maßstab 1: m Projekt-Nr.: Brückenstraße 9, Winnenden Anlage 4.2

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