G U T A C H T E N. Nr
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- Jan Armbruster
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1 G U T A C H T E N Nr Schallschutzuntersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Gemeinde Rellingen (Gewerbe- und Straßenverkehrslärm) Auftraggeber: Gemeinde Rellingen Hauptstraße Rellingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. Volker Ziegler Erstellt am: Anzahl der Ausfertigungen: 3-fach Auftraggeber 1-fach Auftragnehmer
2 Seite 2 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Inhaltsverzeichnis 1 Planungsbeschreibung und Aufgabenstellung Gewerbelärm Beurteilungs- und Berechnungsverfahren Betriebsbeschreibung, Berechnungsansätze Berechnungsergebnisse, Schallschutzmaßnahmen Straßenverkehrslärm Beurteilungs- und Berechnungsverfahren Verkehrsdaten Berechnungsergebnisse, Schallschutzmaßnahmen Zusammenfassung...11 Textanhang...13 Beurteilungsverfahren Gewerbelärm...14 Schallausbreitungsberechnungen Gewerbelärm...16 Beurteilungs- und Berechnungsverfahren Verkehrslärm...17 Bemessungsverfahren passiver Schallschutz...18 Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen...19 Anlagenverzeichnis...20
3 Seite 3 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Planungsbeschreibung und Aufgabenstellung Die Gemeinde Rellingen stellt den Bebauungsplan Nr. 62 für den Bereich westlich der Tangstedter Chaussee (K 6), nördlich der Vogt-Schmidt-Straße und südlich des Voßmoorweges auf. Die in der nördlichen Plangebietshälfte ansässige Baumschule Schrader sowie die Garten-, Landschafts- und Straßenbaufirma Schneidewind im zentralen Plangebiet lagern ihre Betriebe aus. Die frei werdenden Flächen werden als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Es sind Einzel- und Doppelhäusern mit maximal 2 Vollgeschossen (wobei das 2. Geschoss im ausgebauten Dachboden liegt) zulässig. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine Planstraße mit Anbindung an die Tangstedter Chaussee. Die übrigen unverändert bleibenden Flächen in der südlichen Plangebietshälfte (Baumschule Steffen, Wohnbebauungen) werden als Mischgebiet (MI) überplant. Unser Büro wurde mit der Schallschutzuntersuchung des Bauvorhabens beauftragt. Dabei sind folgende Schallschutzbelange zu prüfen: - Geräuscheinwirkungen durch die Baumschule Steffen auf das angrenzende geplante Wohngebiet - Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch den Verkehr auf der Tangstedter Chaussee. Planunterlagen sind als Anlagen 1-4 und Luftbildaufnahmen als Anlagen 5-6 beigefügt.
4 Seite 4 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Gewerbelärm 2.1 Beurteilungs- und Berechnungsverfahren Die Geräuscheinwirkungen der Baumschule Steffen sind nach TA Lärm zu beurteilen. Erläuterungen zum Beurteilungsverfahren sind im Textanhang auf den Seiten 14 und 15 enthalten. Die Geräuschimmissionen werden durch Schallausbreitungsberechnungen auf der Grundlage eines Emissionsquellenplanes und einer dreidimensionalen Programmmodellierung des Betriebes ermittelt. Erläuterungen zum Berechnungsverfahren sind im Textanhang auf der Seite 16 enthalten. Die Immissionsberechnungen erfolgen für die Wohnbaugrundstücke des Bebauungsentwurfes mit Stand vom nordöstlich der Baumschule (in der Anlage 8 mit IO 1 - IO 6 gekennzeichnet). Ergänzend werden flächendeckende Berechnungen vorgenommen. Die Wohnhäuser des Baugebietes sind nicht als abschirmende Hindernisse im Berechnungsmodell enthalten. Der Bebauungsplan Nr. 62 weist für die Wohnbaufläche allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Die Immissionsrichtwerte betragen 55 db(a) tags und 40 db(a) nachts.
5 Seite 5 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Betriebsbeschreibung, Berechnungsansätze Im Dezember 2003 haben wir eine Orts- und Betriebsbegehung mit Erfassung der Betriebsanlagen und -gebäude vorgenommen. Die Geschäftsführerin Frau Steffen gab uns Auskunft über das Maß und den Umfang der Betriebsaktivitäten. Im nördlichen Grundstücksbereich der Baumschule befinden sich Kulturflächen. Der südliche Grundstücksbereich ist mit Lager- und Wirtschaftsgebäuden bebaut (siehe Anlage 8). Schalltechnische relevante Betriebsvorgänge sind die An- und Abfahrten von Lkw, Schleppern und Kleintransportern, Verladetätigkeiten an der Nordseite der Versandhalle, Staplerfahrten sowie Werkstatt- und Waschplatzbetrieb. Diese Betriebsaktivitäten finden nach Auskunft von Frau Steffen tags im Zeitrahmen 07:00-20:00 Uhr statt. Das den Berechnungen in Abstimmung mit Frau Steffen zugrunde gelegte maximale Betriebsszenario mit den spezifischen Schallleistungen der Vorgänge ist in den Anlagen 9 und 10 detailliert aufgeschlüsselt. Die örtlichen Zuordnungen der Schallquellen können der Anlage 8 entnommen werden. Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgen mit auf der sicheren Seite liegenden Ansätzen für die Schallemissionen und den Umfang der Betriebsaktivitäten. Die ermittelten Beurteilungspegel stellen daher die obere Grenze der Betriebsgeräuschimmissionen dar. Sonstige nach TA Lärm zu beurteilende Anlagen (Vorbelastungen) wirken nicht ein. Nach Auskunft von Frau Steffen fährt zweimal pro Woche ein betriebseigener Lkw von der Verladezone nördlich der Verladehalle / südlich der Kulturflächen um etwa 04:00 Uhr und somit in die Nachtzeit fallend ab. Frau Steffen äußerte sich jedoch bei dem Abstimmungsgespräch dahingehend, dass dies betrieblich umorganisiert werden kann (Abfahrt aus der Verladehalle über das westliche Tor und den abgeschirmten westlichen Umfahrungsweg zur Vogt-Schmidt-Straße).
6 Seite 6 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Berechnungsergebnisse, Schallschutzmaßnahmen Bei freier Schallausbreitung wird der Immissionsrichtwert von 55 db(a) tags an den nächstgelegenen Baugrenzen des geplanten Wohngebietes östlich der Baumschule Steffen um bis zu 3 db(a) überschritten. Wir schlagen aktive Schallschutzmaßnahmen und den Ausschluss von Fenstern von Aufenthaltsräumen an Gebäudeseiten mit verbleibenden Richtwertüberschreitungen vor. Die dazugehörigen geschossabhängigen Einzelpunktberechnungen sind für die Immissionsorte IO 1 - IO 6 als Anlagen und die flächendeckenden Berechnungsergebnisse als Anlagen 18 für das Erdgeschoss bzw. als Anlage 19 für das Obergeschoss beigefügt. Die Maßnahmen sehen im Einzelnen vor: 1. Errichtung eines 2,5 m hohen Lärmschutzwalles (oder einer Kombination aus einem Wall und einer Wand mit einem Flächengewicht von mindestens 10 kg/m 2 ) entlang des Westrandes des Plangebietes Der Immissionsrichtwert von 55 db(a) wird jetzt im Erdgeschoss eingehalten. 2. Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 62, dass auf den Grundstücken IO 2 - IO 6 (siehe Anlage 8) im Obergeschoss Fenster von Aufenthaltsräumen an den westlichen - zum Baumschulbetrieb weisenden - Gebäudeseiten nicht zulässig sind. Diese Festsetzung dient dem Ausgleich der im Obergeschoss verbleibenden Überschreitungen des Immissionsrichtwertes von 55 db(a) um bis zu 3 db(a). Durch den Ausschluss der Fenster von Aufenthaltsräumen befinden sich an den westlichen Obergeschoss - Gebäuseiten keine Immissionsorte mehr. An den teilabgewandten nördlichen und südlichen Gebäudeseiten wird der Immissionsrichtwert abstandsbedingt bzw. durch die Gebäudeeigenteilabschirmung eingehalten. Ausgehend von der Schallleistung L Wmax = 110 db(a) für das Bremsenentlüften der Lkw und Abständen zwischen den Fahrwegen und den Immissionsorten von mindestens 10 m erhält man Schalldruckpegel von L pmax < 82 db(a). Einzelne Geräuschspitzen liegen somit weder im Erd- noch im Obergeschoss über dem zulässigen Wert von = 85 db(a) tags. Bei der Abfahrt eines Lkw nachts aus der Verladehalle über das westliche Tor und den abgeschirmten westlichen Umfahrungsweg zur Vogt-Schmidt-Straße wird der Immissionsrichtwert von 40 db(a) eingehalten. Die Berechnungsergebnisse sind in den Anlagen enthalten.
7 Seite 7 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Straßenverkehrslärm 3.1 Beurteilungs- und Berechnungsverfahren Die Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr sind planungsrechtlich nach DIN zu beurteilen. Die Ermittlung des Straßenverkehrslärms erfolgt durch Berechnungen auf der Grundlage des Verkehrsaufkommens. Die DIN verweist auf die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). Erläuterungen zum Beurteilungs- und Berechnungsverfahren sind im Textanhang auf der Seite 17, Erläuterungen zum passiven Schallschutz im Textanhang auf der Seite 18 enthalten. Auf der Grundlage des Katasterplanes und des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 62 mit Stand vom wird die Schallausbreitung mit dem Programm LIMA, Version 4.10b durch ein Berechnungsmodell nachgebildet, das die Tangstedter Chaussee (K 6) als Lärmquelle enthält. Als Immissionsberechnungshöhen werden 2,7 m für das Erdgeschoss und 5,5 m für das Obergeschoss angesetzt. Die Berechnungen erfolgen flächendeckend ohne Berücksichtigung der Abschirmwirkung der geplanten Wohnhäuser (freie Schallausbreitung innerhalb des Baugebietes).
8 Seite 8 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Verkehrsdaten Nach der Verkehrsmengenkarte des Landes Schleswig-Holstein ergab die bundesweite Verkehrszählung im Jahr 2000 ein Verkehrsaufkommen auf der K 6 nördlich von Rellingen von DTV = Kfz/24 Std. mit einem Lkw-Anteil von 13 %. Mit einem in der Bauleitplanung üblichen Prognosezuschlag für die Verkehrsentwicklung von 25 % ergibt sich ein Prognose - Verkehrsaufkommen von DTV = Kfz/24 Std., mit dem die Berechnungen vorgenommen werden. Die Fahrgeschwindigkeit ist im Bereich des Plangebietes durch die Lage innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf 50 km/h begrenzt. Die Anlage 21 enthält die Berechnung der Emissionspegel.
9 Seite 9 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Berechnungsergebnisse, Schallschutzmaßnahmen Bei freier Schallausbreitung von der Tangstedter Chaussee zum Baugebiet ergeben sich an den nächstgelegenen Baugrenzen Beurteilungspegel tags von bis zu 65 db(a) und nachts von 56 db(a). Die für die städtebauliche Planung geltenden Orientierungswerte von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts für allgemeine Wohngebiete werden überschritten. Wir schlagen eine Kombination von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen vor. Die dazugehörigen Berechnungen sind als Anlagen 22, 23: Anlagen 24, 25: Anlagen 26, 27: Lärmimmissionskarten Erdgeschoss, tags und nachts Lärmimmissionskarten Obergeschoss, tags und nachts Lärmpegelbereiche, Erdgeschoss und Obergeschoss beigefügt. Die Maßnahmen sehen im Einzelnen vor: 1. Errichtung eines 2,5 m hohen Lärmschutzwalles (oder einer Kombination aus einem Wall und einer straßenseitig hochabsorbierenden Wand mit einem Flächengewicht von mindestens 10 kg/m 2 ) entlang des Ostrandes des Neubauquartiers 3. Die Orientierungswerte werden jetzt im Erdgeschoss größtenteils eingehalten und in der straßennahen ersten Baureihe um nicht mehr als 5 db(a) überschritten. 2. Festsetzung von passivem Schallschutz im Bebauungsplan Nr. 62 als Ausgleich für verbleibende Orientierungswertüberschreitungen im Erd- und im Obergeschoss: Quartier 3 (Neubaubereich mit 2,5 m hoher Lärmschutzanlage) Erdgeschoss: Abstand < 15 m zur Straßenmitte Lärmpegelbereich IV Abstand > 15 m und < 30 zur Straßenmitte Lärmpegelbereich III Obergeschoss: Abstand < 25 m zur Straßenmitte Lärmpegelbereich IV Abstand > 25 m und < 40 m zur Straßenmitte Lärmpegelbereich III (Anmerkung: Im Sinne einer - auf der sicheren Seite liegenden - Vereinfachung der Festsetzung können diese Lärmpegelbereiche ohne vertikale Differenzierung auch für das Erdgeschoss festgesetzt werden) Quartier 8 (überplanter Bebauungsbestand) Erd- und Obergeschoss: Siehe Obergeschoss Quartier 3.
10 Seite 10 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Diese Anforderungen gelten für Aufenthaltsräume, die an östlichen, nördlichen und südlichen Gebäudeseiten liegen. In den Lärmpegelbereichen III und IV sind Räume, die zum Schlafen genutzt werden, mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten, sofern die Grundrissanordnung keine Belüftungsmöglichkeit von den straßenabgewandten westlichen Gebäudeseiten zulässt. Die Lüftungseinrichtungen sind beim Nachweis der resultierenden Schalldämmung mit einzurechnen. Die Außenbauteile (Wände, Dachschrägen, Fenster, Rollladenkästen, Lüftungseinrichtungen) müssen mindestens folgenden Anforderungen nach DIN 4109, Ausgabe November 1989, Tabelle 8 hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm genügen: Lärmpegel- Aufenthaltsräume Büroräume bereich (LPB) in Wohnungen LPB III erf. R w,res = 35 db 30 db LPB IV erf. R w,res = 40 db 35 db Das erforderliche resultierende Schalldämm - Maß erf. R w,res gilt für die gesamte Außenfläche eines Raumes. Der Nachweis der Anforderung bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen bestehen, ist nach DIN 4109, Abschnitt 5 bzw. Beiblatt 1 zu DIN 4109 im Einzelfall in Abhängigkeit der Raumgeometrie und der Flächenanteile zu führen.
11 Seite 11 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Zusammenfassung Unser Büro wurde mit der Schallschutzuntersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 beauftragt. In Teilbereichen des Plangebietes treten Immissionskonflikte durch die vom Baumschulbetrieb Steffen und die vom Verkehr auf der Tangstedter Chaussee ausgehenden Lärmeinwirkungen auf. Wir schlagen folgende Schallschutzmaßnahmen vor: Baumschulbetrieb Steffen 1. Errichtung eines 2,5 m hohen Lärmschutzwalles (oder einer Kombination aus einem Wall und einer Wand mit einem Flächengewicht von mindestens 10 kg/m 2 ) entlang des Westrandes des Plangebietes 2. Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 62, dass auf den Grundstücken IO 2 - IO 6 (siehe Anlage 8) oberhalb des Erdgeschosses Fenster von Aufenthaltsräumen an den westlichen - zum Baumschulbetrieb weisenden - Gebäudeseiten nicht zulässig sind. Nach Auskunft von Frau Steffen fährt zweimal pro Woche ein betriebseigener Lkw von der Verladezone nördlich der Verladehalle / südlich der Kulturflächen um etwa 04:00 Uhr und somit in die Nachtzeit fallend ab. Frau Steffen äußerte sich bei dem Abstimmungsgespräch dahingehend, dass dies betrieblich umorganisiert werden kann (Abfahrt aus der Verladehalle über das westliche Tor und den abgeschirmten westlichen Umfahrungsweg zur Vogt- Schmidt-Straße). Dies wird bei der Beurteilung vorausgesetzt und ist im weiteren Planverfahren abschließend abzustimmen. Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass sich der zukünftige Betriebsumfang der Baumschule bei Realisierung des geplanten Wohngebietes zur Gewährleistung des damit verknüpften Schutzanspruches innerhalb des Rahmens bewegen muss, der in diesem Gutachten als derzeitiger Maximalbetrieb umrissen ist.
12 Seite 12 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Tangstedter Chaussee 1. Errichtung eines 2,5 m hohen Lärmschutzwalles (oder einer Kombination aus einem Wall und einer straßenseitig hochabsorbierenden Wand mit einem Flächengewicht von mindestens 10 kg/m 2 ) entlang des Ostrandes des Neubauquartiers 3 2. Festsetzung von passivem Schallschutz im Bebauungsplan Nr. 62 als Ausgleich für verbleibende Orientierungswertüberschreitungen (Lärmpegelbereich III - IV; nähere Angaben siehe Abschnitt 3.3). Mölln, Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.-Ing. Volker Ziegler Dieses Gutachten enthält 20 Seiten und 27 Blatt Anlagen.
13 Seite 13 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Textanhang
14 Seite 14 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Beurteilungsverfahren Gewerbelärm Die Belange des Schallschutzes sind in der Bauleitplanung als Bestandteil der "allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse" im Sinne des 1, Abs. 5 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Vom Grundsatz ist damit die für die planungsrechtliche Beurteilung maßgebende DIN "Schallschutz im Städtebau" vom Juli 2002 anzuwenden. Bei der Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen verweist die DIN auf die TA Lärm. Die TA Lärm gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen Nach dem Beurteilungsverfahren der TA Lärm wird in Abhängigkeit des zeitlichen Mittelwertes, der Einwirkzeit und -dauer, der Impulshaltigkeit und der Tonhaltigkeit der vom Anlagengelände ausgehenden Immissionen (Anlagengeräusch) sowie der witterungsabhängigen Schallausbreitungsbedingungen zwischen Schallquelle und Immissionsort der sogenannte Beurteilungspegel bestimmt als Maß für die gesamten während der Beurteilungszeit einwirkenden Geräusche. Dieser Beurteilungspegel wird mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen, die nach Einwirkungsorten entsprechend der baulichen Nutzung ihrer Umgebung sowie in Tag und Nacht unterteilt sind. Je nach Aufgabenstellung und örtlichen Bedingungen werden die Geräuschimmissionen gemessen oder durch Schallausbreitungsberechnungen nach DIN ISO prognostiziert. Der Tag-Beurteilungspegel bezieht sich auf den 16-stündigen Bezugszeitraum von 06:00-22:00 Uhr. Für die Betriebsaktivitäten in den Ruhezeiten werktags 06:00-07:00 Uhr und 20:00-22:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen 06:00-09:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr und 20:00-22:00 Uhr wird in allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten - jedoch nicht in Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten - ein Ruhezeitenzuschlag von 6 db(a) erhoben. In der Bezugszeit nachts (22:00-06:00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel maßgebend. Nach TA Lärm ist zur Bestimmung des Zuschlages für die Impulshaltigkeit der zu beurteilenden Geräusche das Taktmaximalpegelverfahren anzuwenden bzw. können bei Prognosen pauschale Impulszuschläge von 3 db oder 6 db je nach Auffälligkeit bei der Bildung der Beurteilungspegel berücksichtigt werden, sofern keine näheren Informationen über die Impulshaltigkeit vorliegen. Treten in einem Geräusch am Immissionsort ein oder mehrere Einzeltöne deutlich hörbar hervor, so ist je nach Auffälligkeit ein Tonzuschlag von 3 oder 6 db bei der Bildung des Beurteilungspegels hinzuzurechnen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm betragen auszugsweise: Einwirkungsorte Tag 06:00-22:00 Uhr db(a) Nacht 22:00-06:00 Uhr db(a) Gewerbegebiete Dorf-, Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40
15 Seite 15 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Einzelne Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Art der in der obigen Tabelle bezeichneten Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Die maßgeblichen Immissionsorte liegen bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe 1989 (dies sind in der Regel die den Lärmquellen zugewandten Fenster in den obersten Geschossen). Bei unbebauten Flächen liegen die Immissionsorte an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- oder Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen.
16 Seite 16 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Schallausbreitungsberechnungen Gewerbelärm Die Schallausbreitungsberechnungen werden mit dem Programm LIMA, Version 4.10b, auf der Grundlage der DIN ISO in Verbindung mit VDI 2571 durchgeführt. Ausgehend von den Schallleistungen werden die Immissionspegel in Abhängigkeit der Entfernungen zwischen den Schallquellen und den Immissionsorten rechnerisch ermittelt. Die berechneten Immissionspegel gelten für eine die Schallausbreitung begünstigende Wetterlage (Mitwind). Auf der Grundlage des Katasterplanes und des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 62 wird ein dreidimensionales Berechnungsmodell erstellt, in das die Lärmemittenten als Punkt, Linien- und Flächenschallquellen mit Schallleistungen und Einwirkzeiten bzw. Häufigkeiten eingegeben werden. Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgen für alle Schallquellen mit Summenpegeln bei der Ausbreitungsfrequenz 500 Hz. Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes A gr wird nach Abschnitt der DIN ISO berechnet. Reflexionen an Gebäuden werden durch programminterne Spiegelschallquellenberechnungen berücksichtigt. Die Abschirmungsberechnungen erfolgen für horizontale und für vertikale Beugungskanten. Flächen- und Linienschallquellen werden programmintern in Teilelemente zerlegt. Die Immissionsberechnungshöhen betragen 2,7 m bzw. 5,5 m für die Mitte der Fenster in den Erdbzw. Obergeschossen der schutzbedürftigen Gebäude. Die nach DIN ISO berechneten Immissionspegel gelten für Wetterlagen, die die Schallausbreitung begünstigen. Zur Berücksichtigung der im Langzeitmittel unterschiedlichen Wetterlagen, die sowohl günstig wie auch ungünstig sein können, ist nach TA Lärm bei der Bildung des Beurteilungspegels die meteorologische Korrektur C met gemäß Abschnitt 8 der DIN ISO anzuwenden. Im vorliegenden Fall ist C met aufgrund der geringen Abstände nicht relevant. Durch die programminterne Auswertung der Einwirkzeiten und Häufigkeiten der Betriebsaktivitäten wird neben der Schallausbreitungsberechnung gleichzeitig eine Berechnung der auf die Beurteilungszeiten bezogenen Beurteilungspegel vorgenommen.
17 Seite 17 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Beurteilungs- und Berechnungsverfahren Verkehrslärm Die Belange des Schallschutzes sind im Städtebau als Bestandteil der "allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse" im Sinne des 1, Abs. 5 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Maßgebend für die Beurteilung ist die DIN "Schallschutz im Städtebau" vom Juli Die DIN verweist für Straßenverkehrslärmberechnungen auf die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), die Berechnungsalgorithmen in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Fahrbahnbeschaffenheit enthält. Die Berechnungen erfolgen nach dem Teilstück-Verfahren der RLS-90. Reflexionen und Abschirmungen durch die vorhandenen Gebäude werden berücksichtigt. Die Straßenverkehrslärmberechnungen nach RLS-90 liefern Beurteilungspegel für den Tag 06:00-22:00 Uhr und für die Nacht 22:00-06:00 Uhr. Die Bewertung der Lärmimmissionen erfolgt im Vergleich mit den schalltechnischen Orientierungswerten des Beiblattes 1 zu DIN Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm betragen: Einwirkungsorte Tag 06:00-22:00 Uhr db(a) Nacht 22:00-06:00 Uhr db(a) Gewerbegebiete Dorf-, Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Nach den Ausführungen des Beiblattes 1 zu DIN sind die schalltechnischen Orientierungswerte eine sachverständige Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes, sie sind keine Grenzwerte. Die Einhaltung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen wird, weil andere Belange überwiegen, ist ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen (z.b. Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen für Aufenthaltsräume) vorzusehen und planungsrechtlich abzusichern.
18 Seite 18 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Bemessungsverfahren passiver Schallschutz Die DIN 4109 (Ausgabe November 1989) Schallschutz im Hochbau nennt Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit des maßgeblichen Außenlärmpegels. Dieser ergibt sich bei Verkehrslärmberechnungen aus dem Beurteilungspegel für den Tag, wobei zu den errechneten Werten 3 db(a) zu addieren sind (als Ausgleich für die geringere Schalldämmung von für diffusen Schalleinfall gekennzeichneten Bauteilen bei einwirkenden Linienschallquellen). Die DIN 4109 ordnet den maßgeblichen Außenlärmpegeln Lärmpegelbereiche bzw. erforderliche resultierende bewertete Schalldämm-Maße R' w,res der Außenbauteile (Wände, Dachschrägen, Fenster, Rollladenkästen, Lüftungseinrichtungen) von Aufenthaltsräumen wie folgt zu: Außenlärmpegel in db(a) Lärmpegelbereich Aufenthaltsräume in Wohnungen erf. R' w,res in db bis 55 I II III IV V 45 Das erforderliche resultierende Schalldämm - Maß erf. R w,res gilt für die gesamte Außenfläche der jeweiligen Fassaden eines Raumes. Der Nachweis der Anforderung, insbesondere bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen bestehen, ist nach DIN 4109, Abschnitt 5 bzw. Beiblatt 1 zu DIN 4109 im Einzelfall in Abhängigkeit der Raumgeometrie und Fassadengestaltung zu führen.
19 Seite 19 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen [1] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom , rechtskräftig ab , veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom [2] DIN 4109 vom November 1989 mit Berichtigung 1 vom August 1992 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise [3] DIN vom Juli 2002, Schallschutz im Städtebau [4] Beiblatt 1 zur DIN vom Mai 1987, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [5] DIN ISO vom Oktober 1999 Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren [6] VDI 2571 vom August 1976, Schallabstrahlung von Industriebauten [7] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), herausgegeben vom Bundes-minister für Verkehr, Ausgabe 1990 [8] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Veröffentlichung der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 192 der Reihe Umweltplanung, Arbeitsund Umweltschutz vom
20 Seite 20 von 20 Seiten zum Gutachten Nr Anlagenverzeichnis Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Katasterplan mit Kennzeichnung des Plangebietes Anlagen 3, 4: Bebauungsplan Nr. 62, Stand Anlagen 5, 6: Luftbildaufnahmen Anlagen 7-19: Gewerbelärmberechnungen Anlage 7: Deckblatt Anlage 8: Immissionsorte und Schallquellen Anlagen 9, 10: Emissionsansätze Anlage 11: Erläuterungen zu den Berechnungstabellen Anlagen 12-17: Berechnungen IO 1 - IO 6 Anlagen 18, 19: Lärmkarten Anlagen 20-27: Straßenverkehrslärmberechnungen Anlage 20: Deckblatt Anlage 21: Berechnung der Emissionspegel Anlagen 22, 23: Lärmimmissionskarten Erdgeschoss, tags und nachts Anlagen 24, 25: Lärmimmissionskarten Obergeschoss, tags und nachts Anlagen 26, 27: Lärmpegelbereiche, Erd- und Obergeschoss
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