G U T A C H T E N Nr Schallschutzuntersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt Auftraggeber: BIG-S

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28 G U T A C H T E N Nr Schallschutzuntersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt Auftraggeber: BIG-STÄDTEBAU GmbH Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Glückstadt Eckernförder Str Kronshagen Bearbeiter: Dipl.-Ing. Volker Ziegler Erstellt am: Anzahl der Original- Ausfertigungen: 4-fach Auftraggeber 1-fach Auftragnehmer

29 Seite 2 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Lage- und Planungsbeschreibung Straßenverkehrslärm Beurteilungsverfahren Verkehrsdaten Berechnungsergebnisse und Bewertung Passive Schallschutzmaßnahmen Gewerbe-/Anlagenlärm Beurteilungsverfahren Steinbeis Temming, Buckeye Berendsen Geplantes Restaurant Slipanlage Zusammenfassung...18 Textanhang...20 Beurteilungsverfahren Verkehrslärm, passiver Schallschutz...21 Beurteilungsverfahren Gewerbe-/Anlagenlärm...23 Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen...25 Anlagenverzeichnis...26 Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

30 Seite 3 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Aufgabenstellung Die Stadt Glückstadt stellt den Bebauungsplan Nr für den Bereich des Hafenkopfes auf. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes Hafen mit Restaurationsbetrieb, Slipanlage zum Hochziehen von Schiffen und öffentlichem Platz westlich der Stadtstraße sowie eines Mischgebietes mit einem bis zu 5-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus östlich der Stadtstraße. Unser Büro wurde mit der Schallschutzuntersuchung des Planungsvorhabens mit folgenden Schallschutzbelangen beauftragt: - Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr - Geräuscheinwirkungen durch die Betriebe in der Umgebung - Geräuscheinwirkungen durch den geplanten Restaurationsbetrieb sowie die Slipanlage. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

31 Seite 4 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Lage- und Planungsbeschreibung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr der Stadt Glückstadt umfasst den östlichen Hafenkopf des Binnenhafens bis zur Feuerwehr östlich der Stadtstraße (siehe Anlagen 1 und 2). Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes Hafen mit Restaurationsbetrieb einschließlich einer bewirtschafteten Terrasse, mit einer nicht kommerziell betriebenen Slipanlage zum Hochziehen von Schiffen und einem öffentlichem Platz westlich der Stadtstraße. Östlich der Stadtstraße wird an das Feuerwehrgelände angrenzend ein Mischgebiet mit einem bis zu 5-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus ausgewiesen (siehe Anlagen 3-5). Von Südosten gelangt die B 431 (Stadtstraße) über den südlichen Kreisel in das Plangebiet und zweigt von hier nach Osten ab (Christian-IV.-Straße). Die nordwestliche Verlängerung der Stadtstraße geht über den zweiten nördlich gelegenen Kreisel in die Straße Am Fleth über. Im Süden und Südwesten des Plangebietes liegen die papiererzeugenden bzw. celluloseverarbeitenden Betriebe Steinbeis Temming und Buckeye, im Südosten die Firma Berendsen GmbH (Wäscherei, Textilservice) zwischen der Christian-IV.-Straße und dem Rhin. Nördlich des Binnenhafens befinden sich geschlossene Mischgebiets - Bebauungen längs der Straße Am Hafen. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

32 Seite 5 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Straßenverkehrslärm 3.1 Beurteilungsverfahren Die Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr sind planungsrechtlich nach DIN [1] im Vergleich mit den im Beiblatt 1 [2] enthaltenen schalltechnischen Orientierungswerten zu beurteilen. Die Ermittlung des Straßenverkehrslärms erfolgt durch Berechnungen auf der Grundlage der Verkehrsaufkommen. Die DIN verweist auf die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [6]. Nähere Erläuterungen zum Beurteilungsverfahren sind im Textanhang auf der Seite 21 enthalten. Auf der Grundlage der als Anlagen 2 und 3 beigefügten Pläne wird die Schallausbreitung mit dem Programm LIMA, Version 4.10b, durch ein Berechnungsmodell nachgebildet, das die B 431 (Stadtstraße, Christian-IV.-Straße) und die Straße Am Fleth als Lärmquellen enthält. Vorhandene und geplante Gebäude werden als Reflexions- und Hinderniskörper in das Berechnungsmodell eingegeben. Die Gebäudehöhen im Berechnungsmodell orientieren sich an der jeweiligen Anzahl der Geschosse. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

33 Seite 6 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Verkehrsdaten Die den Berechnungen zugrunde gelegten Verkehrsdaten orientieren sich an einer Verkehrsuntersuchung im Auftrag des Straßenbauamtes Itzehoe zum Neubau der L 324 in Borsfleth aus dem Jahr 2002 [8]. In dieser Untersuchung werden folgende Verkehrsmengen für die Straßenquerschnitte prognostiziert (siehe Anlagen 7 und 8): Bezugsfall für das Prognosejahr 2015 (Analysefall Prognosezuschläge für die allgemein erwartete Verkehrsentwicklung) B 431 (Stadtstraße): B 431 (Christian-IV.-Straße): Am Fleth: DTV = Kfz/24 Std. DTV = Kfz/24 Std. DTV = Kfz/24 Std. Planfall 1 (Bezugsfall + Neubau der A 20 in einer Hamburg-fernen Führung mit der Elbquerung bei Glückstadt) B 431 (Stadtstraße): B 431 (Christian-IV.-Straße): Am Fleth: DTV = Kfz/24 Std. DTV = Kfz/24 Std. DTV = Kfz/24 Std. Planfall 2 (Bezugsfall + Neubau der L 324) B 431 (Stadtstraße): B 431 (Christian-IV.-Straße): Am Fleth: DTV = Kfz/24 Std. DTV = Kfz/24 Std. DTV = Kfz/24 Std. Planfall 3 (Bezugsfall + Planfall 1 + Planfall 2) B 431 (Stadtstraße): B 431 (Christian-IV.-Straße): Am Fleth: DTV = Kfz/24 Std. DTV = Kfz/24 Std. DTV = Kfz/24 Std. Die letzte bundesweite Verkehrszählung im Jahr 2000 [7] ergab für die B 431 südlich von Glückstadt mit DTV = Kfz/24 Std. gegenüber dem Bezugsfall der o.a. Untersuchung mit DTV = Kfz/24 Std. allerdings ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen. Auch die großen Differenzen zwischen den innerörtlichen Abschnitten der B 431 (Stadtstraße, Christian-IV.-Straße) im Bezugsfall und Planfall 2 erscheinen nicht plausibel. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

34 Seite 7 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Für die weiteren Berechnungen werden aus den vorliegenden Zahlen folgende Verkehrsprognoseaufkommen für das Jahr 2015 incl. der Verkehrszunahmen bei Realisierung der A 20 auf der sicheren Seite liegend abgeschätzt: B 431 (Stadtstraße und Christian-IV.-Straße): Am Fleth: DTV = Kfz/24 Std. Lkw-Anteil p = 10 % DTV = Kfz/24 Std. Lkw-Anteil p = 5 %. Die Verkehrsdaten und die daraus abgeleiteten Emissionspegel sind in der Anlage 9 zusammengefasst. Bei Abweichungen von den Berechnungsansätzen der Verkehrsaufkommen ergeben sich (bei gleichbleibenden Lkw-Anteilen) folgende Pegeländerungen: Verkehrsaufkommen Pegeländerung + 10 % + 0,4 db(a) + 25 % + 1,0 db(a) + 50 % + 1,8 db(a) % + 3,0 db(a) - 10 % - 0,5 db(a) - 20 % - 1,0 db(a) - 30 % - 1,5 db(a) - 40 % - 2,2 db(a) - 50 % - 3,0 db(a). Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

35 Seite 8 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Berechnungsergebnisse und Bewertung Die geschossabhängigen Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen sind für die in der Anlage 10 gekennzeichneten Immissionsorte IO 1 - IO 6 an den Gebäudeseiten des geplanten Wohn- und Geschäftshauses östlich der Stadtstraße in der Anlage 11 zusammengefasst. Die Anlagen 12 und 13 enthalten die flächendeckenden Berechnungsergebnisse für die 1. Obergeschosshöhe in Form von Lärmimmissionskarten tags und nachts. An den südlichen und westlichen Gebäudeseiten des geplanten Wohn- und Geschäftshauses, die den lärmemittierenden Straßen zugewandt sind, betragen die berechneten Beurteilungspegel: db(a) tags db(a) nachts. Aus den Berechnungsergebnissen wird deutlich, dass die für die städtebauliche Planung geltenden Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN von 60 db(a) tags und 50 db(a) *) nachts für Mischgebiete nicht eingehalten werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen nicht in Betracht. Werden die Orientierungswertüberschreitungen im Rahmen der städtebaulichen Abwägung hingenommen, sind zum Ausgleich bauliche (passive) Schallschutzmaßnahmen an dem geplanten Wohn- und Geschäftshaus vorzusehen und planungsrechtlich abzusichern. *) Diese Orientierungswerte gelten für Verkehrslärm. Die Orientierungswerte für Gewerbelärm sind nachts um 5 db(a) niedriger. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

36 Seite 9 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Passive Schallschutzmaßnahmen Die Bemessung des baurechtlich erforderlichen passiven Schallschutzes erfolgt nach DIN 4109 [3], in der die Höhe der Lärmbelastungen mit Lärmpegelbereichen bzw. erforderlichen Schalldämmungen der Außenbauteile verknüpft wird. Nähere Erläuterungen sind im Textanhang auf der Seite 22 enthalten. Die flächendeckende Darstellung der Lärmpegelbereiche ist - auf der Grundlage der Lärmpegelberechnungen in der 1. Obergeschosshöhe - als Anlage 14 beigefügt. Da die Lärmpegel in den darunter und darüber liegenden Geschossen des bis zu 5-geschossigen Wohnund Geschäftshauses um nicht mehr als 1 db(a) von den Werten im 1. Obergeschoss abweichen, können die Ergebnisse für dieses Geschoss bei der Bemessung des passiven Schallschutzes ohne vertikale Differenzierung angesetzt werden. In der Anlage 15 sind die Lärmpegelbereiche der einzelnen Gebäudeseiten vereinfachend gekennzeichnet. Danach sind im Bebauungsplan Nr die Lärmpegelbereiche III - V mit den Schalldämmungen erf. R w,res = db der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und erf. R w,res = db der Außenbauteile von Büroräumen festzusetzen. Für die Westseite des südlichen Gebäudeteils ergibt sich rechnerisch der Lärmpegelbereich IV knapp an der Grenze zum Lärmpegelbereich V liegend. Mit Berücksichtigung von Abbrems- und Anfahrvorgängen, die bei Kreiseln zwar nicht so häufig auftreten wie bei ampelgeregelten Kreuzungen und nach RLS-90 hier auch nicht mit Zuschlägen zu versehen sind, gleichwohl aber gegenüber einer freien Strecke doch zu Pegelerhöhungen führen können, empfehlen wir die Höhergruppierung dieser Gebäudeseite in den Lärmpegelbereich V. Das erforderliche resultierende Schalldämm - Maß erf. R w,res gilt für die gesamte Außenfläche eines Raumes. Der Nachweis der Anforderung, insbesondere bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen bestehen, ist nach DIN 4109, Abschnitt 5 bzw. Beiblatt 1 zu DIN 4109 im Einzelfall in Abhängigkeit der Raumgeometrie und der Flächenanteile der einzelnen Außenbauteile im Rahmen der konkreten Bauausführungsplanung zu führen. Überschlägig kann für Wohnungen mit üblichen Raumhöhen von etwa 2,5 m und Raumtiefen von etwa 4,5 m oder mehr sowie mit massiven Außenwänden bei Fensterflächenanteilen von bis zu 50 % von folgenden erforderlichen Schalldämmungen der Fenster ausgegangen werden: LPB III mit erf. R w,res = 35 db: R w,fenster = 30 db (Schallschutzklasse 2) LPB IV mit erf. R w,res = 40 db: R w,fenster = 35 db (Schallschutzklasse 3) LPB V mit erf. R w,res = 45 db: R w,fenster = 40 db (Schallschutzklasse 4). Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

37 Seite 10 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Die Schalldämmung von Fenstern ist nur dann voll wirksam, wenn die Fenster geschlossen sind. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Raumbelüftung während der Nachtzeit ohne Dämmungsverluste sind daher in den Lärmpegelbereichen IV und V gelegene Räume, die zum Schlafen genutzt werden, mit schalldämmenden Lüftungseinrichtungen auszustatten. Wir empfehlen folgende textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Nr zur planungsrechtlichen Absicherung des erforderlichen passiven Schallschutzes an dem geplanten Wohn- und Geschäftshaus: In den gekennzeichneten Lärmpegelbereichen sind bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor Verkehrslärm zu treffen (passiver Schallschutz, Rechtsgrundlage 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Die Außenbauteile müssen mindestens folgenden Anforderungen hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm genügen (Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989): Lärmpegel- Aufenthaltsräume bereich (LPB) in Wohnungen Büroräume LPB III erf. R w,res = 35 db 30 db LPB IV erf. R w,res = 40 db 35 db LPB V erf. R w,res = 45 db 40 db Das erforderliche resultierende Schalldämm - Maß erf. R w,res gilt für die gesamte Außenfläche eines Raumes. Der Nachweis der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße erf. R w,res ist im Einzelfall in Abhängigkeit der Raumgeometrie und der Flächenanteile der Außenbauteile zu führen. Grundlage ist die als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführte DIN 4109 und Beiblatt 1 zu DIN 4109, Ausgabe November Räume, die zum Schlafen genutzt werden, sind innerhalb der Lärmpegelbereiche IV und V mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten. Die Lüftungseinrichtungen sind beim Nachweis der resultierenden Schalldämmung zu berücksichtigen. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

38 Seite 11 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Gewerbe-/Anlagenlärm 4.1 Beurteilungsverfahren Genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Betriebe und Anlagen, die den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sind nach TA Lärm [4] zu beurteilen. Erläuterungen zum Beurteilungsverfahren sind im Textanhang auf den Seiten 23 und 24 enthalten. Die Geräuschimmissionen werden durch Schallausbreitungsberechnungen nach DIN ISO [5] ermittelt. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

39 Seite 12 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Steinbeis Temming, Buckeye Die Berechnung der Lärmimmissionen im Plangebiet erfolgt auf der Grundlage diverser Untersuchungen, die von unserem Büro in den Jahren für diese beiden Betriebe durchgeführt wurden. Dabei wurden Schallquellenkataster der Werke mit allen relevanten Lärmemittenten erstellt und Lärmsanierungsprogramme aufgestellt, die mittlerweile realisiert wurden. Folgende aktuelle Betriebs- und Anlagenzustände liegen den jetzigen Berechnungen zugrunde: Steinbeis Temming - Mit realisierten Lärmsanierungsmaßnahmen an der AP 1, PM 4 und PM 6 - Mit Prognose der im Bau befindlichen AP 2 an der Stadtstraße, die als Ersatz für die am Rethövel gelegenen AP 1 geplant wurde (AP 1 aber zunächst weiterhin in Betrieb) Buckeye - Mit realisierten Lärmsanierungsmaßnahmen an der PM 5. Tagsüber erzeugen die beiden Betriebe keine relevanten Immissionen im Plangebiet, die Lärmimmissionsberechnungen beschränken sich daher auf die Nacht. Die berechneten Lärmimmissionen für den in der Anlage 17 gekennzeichneten Immissionsort IO 1 an der südlichen Gebäudeseite des geplanten Wohn- und Geschäftshauses sind in der Anlage 17 geschossabhängig zusammengefasst. Die Anlagen 18 und 19 enthalten die flächendeckenden Berechnungsergebnisse für die 2. Obergeschosshöhe in Form von Lärmimmissionskarten. Man erhält folgende Beurteilungspegel nachts am geplanten Wohn- und Geschäftshaus durch den Betrieb der stationären Anlagen der beiden Firmen (Spanne der Werte zwischen EG und 4. OG): Buckeye: Steinbeis Temming: Gesamt: L r,nachts = db(a) L r,nachts = db(a) L r,nachts = db(a). Der Immissionsrichtwert von 45 db(a) wird im obersten Geschoss geringfügig um 1 db(a) überschritten. Bei mittelfristiger Stilllegung der AP 1 nach Inbetriebnahme der AP 2 wird sich ein Immissionsniveau von < 45 db(a) ergeben. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

40 Seite 13 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Berendsen Im Südosten des Plangebietes liegt die Firma Berendsen GmbH (Wäscherei, Textilservice) zwischen der Christian-IV.-Straße und dem Rhin. Tagsüber sind keine Lärmimmissionskonflikte zu erwarten. Nach Auskunft des Betriebes beginnt die Produktion um 06:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Nach 22:00 Uhr werden bis 02:00 Uhr insgesamt bis zu 5 Lkw - Züge (Zugmaschine + Anhänger) an den beiden Rampen beladen, die an der Christian-IV.-Straße liegen. Innerhalb einer Stunde können bis zu 2 Lkw - Züge beladen werden. Die Anlage 20 enthält Fotoaufnahmen der Rampen. In der Luftbildaufnahme sind die Fahrwege mit Ab- und Ankoppelvorgänge der Anhänger gekennzeichnet. Nach der Anfahrt wird zunächst der Anhänger an der inneren Rampe abgestellt. Die Zugmaschine rangiert anschließend an die äußere Rampe. Sind beide Ladeflächen beladen, koppelt die Zugmaschine den Anhänger wieder an und fährt ab. Nach dem Abstellen der Fahrzeuge an den Rampen werden die fahrzeugeigenen Ladebordwände auf die Außenrampen abgesenkt und die Schrankwagen sowie die Rollcontainer mit Wäsche in die Lkw geschoben Schrankwagen bzw. Rollcontainer haben dort Platz. Der Beladevorgang dauert etwa 5-6 Minuten pro Ladefläche (also etwa Minuten pro Lkw - Zug). Am wurden Schallemissionsmessungen der Beladevorgänge vorgenommen. Pegelbestimmend sind die Impulsgeräusche beim Schieben der Schrankwände und der Rollcontainer über die Ladebordwände. Es wurde ein mittlerer Schallleistungspegel der Ladevorgänge von L WAFTeq = 102 db(a) incl. der Impulshaltigkeit mit einer Einwirkzeit von bis zu 6 Minuten pro Ladefläche ermittelt. Neben den Schallemissionen der Beladevorgänge sind auch die An- und Abfahrten der Lkw auf dem Betriebsgelände einschließlich der Rangiervorgänge beim An- und Abkoppeln der Anhänger (etwa 1 Minute pro Lkw - Zug und Beladung) sowie der Einzelgeräuschereignisse wie Türenschlagen, Motorstart und Bremsenentlüften zu berücksichtigen. Folgendes Berechnungsszenario wird angesetzt (Schallleistungen aus [11]): Rangieren: Türenschlagen: Motorstart: Bremsenentlüften: 2 Minuten pro Lkw - Zug und Beladung mit L W = 99 db(a) Jeweils 2 x beim Abkoppeln des Anhängers, beim Abstellen der Zugmaschine und beim Ankoppeln des Anhängers mit L W = 100 db(a) Jeweils 1 x bei den o.a. Vorgängen mit L W = 100 db(a) Jeweils 1 x bei den o.a. Vorgängen mit L W = 110 db(a). Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

41 Seite 14 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Die Beladerampen sind auf einer Tiefe von 2 m überdacht und seitlich durch eine Mauer zur Christian-IV.-Straße begrenzt (siehe Anlage 20). Dies wird in dem Berechnungsmodell nachgebildet. Die Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen für die in der Anlage 20 gekennzeichneten Immissionsorte sind als Anlage 21 beigefügt. Bei Beladung von 2 Lkw - Zügen innerhalb der ungünstigsten Nachtstunde ergeben sich Beurteilungspegel am geplanten Wohnund Geschäftshaus von bis zu 51 db(a). Pegelbestimmend dabei sind die Fahr- und Rangiervorgänge der Lkw einschließlich der Einzelgeräusche Türenschlagen, Bremsenentlüften etc.. Die Schallimmissionen durch die Beladevorgänge sind mit < 38 db(a) nur von untergeordneter Bedeutung (Abschirmung zum geplanten Mischgebietsgebäude hin durch die seitliche Wand). Einzelne Geräuschspitzen (Bremsenentlüften) liegen bei bis zu 69 db(a). Der Immissionsrichtwert von 45 db(a) nachts für Mischgebiete wird um bis zu 6 db(a) überschritten. Einzelne Geräuschspitzen liegen um mehr als 20 db(a) über dem Immissionsrichtwert. Der Schutzanspruch von Mischgebieten wird somit nicht eingehalten. Das geplante Wohn- und Geschäftshaus ist erheblich durch den Straßenverkehrslärm belastet, ohne dass allerdings von einer vollständigen Überdeckung der Lkw - Geräusche einschließlich der Pegelspitzen ausgegangen werden kann. Der hinsichtlich der Straßenverkehrslärmeinwirkungen zu realisierende passive Schallschutz am geplanten Gebäude kann bei Konfliktsituationen nach TA Lärm nicht angerechnet werden, da bei Überprüfungen 50 cm vor dem geöffneten Fenster (unabhängig von dessen Schalldämmung) zu messen ist. In Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt Itzehoe sind daher weitergehende Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Folgende ergänzende bauliche Maßnahme am geplanten Wohn- und Geschäftshaus an der Christian-IV:-Straße kommt in Betracht: Festsetzung im Bebauungsplan, dass neben den nach Abschnitt 3.4 festzusetzenden Lärmpegelbereichen und dem damit verknüpften passiven Schallschutz einschließlich der schallgedämmten Lüftungseinrichtungen keine zu öffnende Fenster von Aufenthaltsräumen in Wohnungen angeordnet werden dürfen (Vorsatzverglasungen, verglaste Balkone bzw. Laubengänge o.ä.). Dies gilt für alle Geschosse einschließlich Staffelgeschoss der Süd- und Ostseite des drei- bis fünfgeschossigen Gebäudes. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

42 Seite 15 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Alternativ kann im weiteren Planungsverfahren mit der Firma Berendsen abgestimmt werden, ob (auf Kosten des Planungsträgers) schallabschirmende Maßnahmen im Bereich der Beladerampe an der Christian-IV.-Straße realisiert werden können. Ergänzende Berechnung mit einer 3 m hohen Lärmschutzwand und Beschränkung der Ein- und Ausfahrt auf den östlichen Bereich entsprechend Anlage 22 ergeben, dass die Beurteilungspegel der Firma Berendsen jetzt den Immissionsrichtwert von 45 db(a) nachts einhalten. Die Einzelberechnungsergebnisse sind als Anlage 23 beigefügt. In der Summe mit den Lärmimmissionen der Firmen Steinbeis Temming und Buckeye, die den Richtwert bereits allein ausschöpfen, verbleiben rechnerische Überschreitungen des Immissionsrichtwertes um 1-3 db(a), die uns jedoch in Anbetracht der auf der sicheren Seite liegenden Berechnungsansätze und der Teilüberlagerungen durch den Straßenverkehrslärm nur bedingt beurteilungsrelevant erscheinen. Eine abschließende Bewertung bleibt dem Staatlichen Umweltamt Itzehoe vorbehalten. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

43 Seite 16 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Geplantes Restaurant Das im Sondergebiet Hafen geplante Restaurant soll an der Südseite und an der Westseite des Gebäudes eine bewirtschaftete Terrasse erhalten. Es ist zu prüfen, in welchem Umfang hiervon Lärmeinwirkungen auf die vorhandene Mischgebietsbebauung nördlich der Straße Am Hafen sowie an dem geplanten Wohn- und Geschäftshaus östlich der Stadtstraße ausgehen können. Auf der Terrasse finden etwa 22 Tische mit insgesamt etwa 90 Sitzen Platz. Bei Vollbelegung ergibt sich nach [9] bei normaler Sprechweise der Gäste folgende Gesamtschallleistung der Kommunikationsgeräusche einschließlich eines Impulszuschlages von 2 db(a) und eines Zuschlages von 3 db(a) für eventuelle Informationshaltigkeit: L W = xlg(90x0,5) = 87 db(a). Verteilt man diese Schallleistung gleichmäßig auf die Terrassenfläche, so erhält man durch Schallausbreitungsberechnungen folgende Immissionspegel: Vorhandene Mischgebietsbebauung nördlich der Straße am Hafen: Geplantes Wohn- und Geschäftshaus östlich der Stadtstraße: L S < 43 db(a) L S < 40 db(a). Die Berechnungsergebnisse sind in Anlage 24 zusammengefasst. Der für den Tagzeitraum 06:00-22:00 Uhr in Mischgebieten geltende Immissionsrichtwert von 60 db(a) wird deutlich unterschritten. Dies gilt auch dann, wenn am gleichen Tag Belieferungen des Restaurants stattfinden. Auch bei einer Bewirtschaftung der Terrasse nach 22:00 Uhr wird der Immissionsrichtwert von 45 db(a) nachts eingehalten. Planungskonflikte sind somit nicht erkennbar. Eine abschließende Bewertung der Immissionssituation kann im Rahmen der konkreten Ausführungsplanung bzw. des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgen. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

44 Seite 17 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Slipanlage Die Slipanlage soll von dem Förderverein Rigmor von Glückstadt e.v. nicht kommerziell betrieben werden. Etwa 6-10 mal pro Jahr werden traditionelle hölzerne und stählerne Schiffe mit einer Rumpflänge von weniger als 20 m geslippt (an Land gezogen). An den Schiffen werden Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten ausgeführt. In Anbetracht des geringen Nutzungsumfanges und der Abstände zu den nächstgelegenen vorhandenen und geplanten Bebauungen sind keine Planungskonflikte erkennbar. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

45 Seite 18 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Zusammenfassung Die Stadt Glückstadt stellt den Bebauungsplan Nr für den Bereich des Hafenkopfes auf. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes Hafen mit Restaurationsbetrieb einschließlich einer bewirtschafteten Terrasse, mit einer nicht kommerziell betriebenen Slipanlage zum Hochziehen von Schiffen und einem öffentlichem Platz westlich der Stadtstraße. Östlich der Stadtstraße wird an das Feuerwehrgelände angrenzend ein Mischgebiet mit einem bis zu 5-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus ausgewiesen. Unser Büro wurde mit der Schallschutzuntersuchung des Planungsvorhabens beauftragt. Straßenverkehr Die für die städtebauliche Planung geltenden Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN von 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts für Mischgebiete werden an dem geplanten Wohn- und Geschäftshaus um bis zu 11 db(a) überschritten. Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen nicht in Betracht. Werden die Orientierungswertüberschreitungen im Rahmen der städtebaulichen Abwägung hingenommen, sind zum Ausgleich bauliche (passive) Schallschutzmaßnahmen an dem geplanten Wohn- und Geschäftshaus vorzusehen und planungsrechtlich abzusichern. Die Bemessung des baurechtlich erforderlichen passiven Schallschutzes erfolgt nach DIN 4109, in der die Höhe der Lärmbelastungen mit Lärmpegelbereichen bzw. erforderlichen Schalldämmungen der Außenbauteile verknüpft wird. In der Anlage 15 sind die Lärmpegelbereiche der einzelnen Gebäudeseiten gekennzeichnet. Danach sind im Bebauungsplan Nr die Lärmpegelbereiche III - V mit den Schalldämmungen erf. R w,res = db der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und erf. R w,res = db der Außenbauteile von Büroräumen festzusetzen. Räume, die zum Schlafen genutzt werden, sind in den Lärmpegelbereichen IV und V mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten. Abschnitt 3.4 enthält nähere Ausführungen sowie einen Vorschlag zur textlichen Festsetzung des passiven Schallschutzes. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

46 Seite 19 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Betriebe in der Umgebung des Plangebietes Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von 45 db(a) nachts wird im obersten Geschoss des geplanten Wohn- und Geschäftshauses in der Summe der Lärmimmissionen der Firmen Steinbeis Temming und Buckeye geringfügig um 1 db(a) überschritten. Bei mittelfristiger Stilllegung der AP 1 nach Inbetriebnahme der AP 2 der Firma Steinbeis Temming wird sich ein Immissionsniveau von < 45 db(a) ergeben. Nächtliche Beladevorgänge auf dem Betriebsgelände der Firma Berendsen erzeugen an der Süd- und Ostseite des geplanten MI - Gebäudes an der Christian-IV.-Straße Richtwertüberschreitungen um bis zu 6 db(a). In der Summe mit den Lärmimmissionen der Firmen Steinbeis Temming und Buckeye können sich an der Südseite des Gebäudes darüber hinausgehende Richtwertüberschreitungen ergeben. Zur Lösung des vorliegenden Immissionskonfliktes kommt folgende Maßnahme in Betracht: Festsetzung im Bebauungsplan, dass neben den nach Abschnitt 3.4 festzusetzenden Lärmpegelbereichen und dem damit verknüpften passiven Schallschutz einschließlich der schallgedämmten Lüftungseinrichtungen keine zu öffnende Fenster von Aufenthaltsräumen in Wohnungen angeordnet werden dürfen (Vorsatzverglasungen, verglaste Balkone bzw. Laubengänge o.ä.). Dies gilt für alle Geschosse einschließlich Staffelgeschoss der Süd- und Ostseite des drei- bis fünfgeschossigen Gebäudes an der Christian-IV.-Straße. Alternativ kann im weiteren Planungsverfahren mit der Firma Berendsen abgestimmt werden, ob schallabschirmende Maßnahmen im Bereich der Beladerampen an der Christian-IV.- Straße realisiert werden können. Dies wird auf der Seite 15 näher ausgeführt. Geplante Gaststätte und Slipanlage im Sondergebiet Hafen Die Lärmimmissionen dieser Einrichtungen führen nicht zu Planungskonflikten. Eine abschließende Bewertung der Immissionssituationen kann im Rahmen der konkreten Ausführungsplanungen bzw. der baurechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgen. Mölln, Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.-Ing. Volker Ziegler Dieses Gutachten enthält 26 Seiten und 25 Blatt Anlagen. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

47 Seite 20 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Textanhang Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

48 Seite 21 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Beurteilungsverfahren Verkehrslärm, passiver Schallschutz Die Belange des Schallschutzes sind im Städtebau als Bestandteil der "allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse" im Sinne des 1, Abs. 5 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Maßgebend für die Beurteilung ist die DIN "Schallschutz im Städtebau" vom Juli Die DIN verweist für Straßenverkehrslärmberechnungen auf die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), die Berechnungsalgorithmen in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Fahrbahnbeschaffenheit enthält. Die Berechnungen erfolgen mit dem Programm LIMA, Version 4.10b, nach dem Teilstück-Verfahren der RLS-90. Als Immissionsberechnungshöhe wird 3 m pro Geschoss angesetzt. Reflexionen und Abschirmungen werden programmintern aus dem Berechnungsmodell ausgewertet. Die Straßenverkehrslärmberechnungen nach RLS-90 liefern Beurteilungspegel für den Tag 06:00-22:00 Uhr und für die Nacht 22:00-06:00 Uhr. Die Bewertung der Lärmimmissionen erfolgt im Vergleich mit den schalltechnischen Orientierungswerten des Beiblattes 1 zu DIN Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm betragen: Einwirkungsorte Tag 06:00-22:00 Uhr db(a) Nacht 22:00-06:00 Uhr db(a) Gewerbegebiete Dorf-, Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Nach den Ausführungen des Beiblattes 1 zu DIN sind die schalltechnischen Orientierungswerte eine sachverständige Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes, sie sind keine Grenzwerte. Die Einhaltung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen wird, weil andere Belange überwiegen, ist ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen (z.b. Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen für Aufenthaltsräume) vorzusehen und planungsrechtlich abzusichern. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

49 Seite 22 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (Ausgabe November 1989) nennt Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit des maßgeblichen Außenlärmpegels. Dieser ergibt sich bei Verkehrslärmberechnungen aus dem Beurteilungspegel für den Tag, wobei zu den errechneten Werten 3 db(a) zu addieren sind (als Ausgleich für die geringere Schalldämmung von für diffusen Schalleinfall gekennzeichneten Bauteilen bei einwirkenden Linienschallquellen). Die DIN 4109 ordnet den maßgeblichen Außenlärmpegeln Lärmpegelbereiche bzw. erforderliche resultierende bewertete Schalldämm-Maße R' w,res der Außenbauteile (Wände, Dachschrägen, Fenster, Rollladenkästen, Lüftungseinrichtungen) von Aufenthaltsräumen wie folgt zu: Außenlärmpegel in db(a) Lärmpegelbereich Aufenthaltsräume in Wohnungen erf. R' w,res in db Büroräume erf. R' w,res in db bis 55 I II III IV V VI Das erforderliche resultierende Schalldämm - Maß erf. R w,res gilt für die gesamte Außenfläche eines Raumes. Der Nachweis der Anforderung, insbesondere bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen bestehen, ist nach DIN 4109, Abschnitt 5 bzw. Beiblatt 1 zu DIN 4109 im Einzelfall in Abhängigkeit der Raumgeometrie und der Flächenanteile der einzelnen Außenbauteile zu führen. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

50 Seite 23 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Beurteilungsverfahren Gewerbe-/Anlagenlärm Bei der Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen verweist die für die städtebauliche Planung geltende DIN auf die TA Lärm. Die TA Lärm gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige bzw. nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Nach dem Beurteilungsverfahren der TA Lärm wird in Abhängigkeit des zeitlichen Mittelwertes, der Einwirkzeit und -dauer, der Impulshaltigkeit und der Tonhaltigkeit der vom Anlagengelände ausgehenden Immissionen (Anlagengeräusch) sowie der witterungsabhängigen Schallausbreitungsbedingungen zwischen Schallquelle und Immissionsort der sogenannte Beurteilungspegel bestimmt als Maß für die gesamten während der Beurteilungszeit einwirkenden Geräusche. Dieser Beurteilungspegel wird mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen, die nach Einwirkungsorten entsprechend der baulichen Nutzung ihrer Umgebung sowie in Tag und Nacht unterteilt sind. Je nach Aufgabenstellung und örtlichen Bedingungen werden die Geräuschimmissionen gemessen oder durch Schallausbreitungsberechnungen nach DIN ISO prognostiziert. Der Tag-Beurteilungspegel bezieht sich auf den 16-stündigen Bezugszeitraum von 06:00-22:00 Uhr. Für die Betriebsaktivitäten in den Ruhezeiten werktags 06:00-07:00 Uhr und 20:00-22:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen 06:00-09:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr und 20:00-22:00 Uhr wird in allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten - jedoch nicht in Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten - ein Ruhezeitenzuschlag von 6 db(a) erhoben. In der Bezugszeit nachts (22:00-06:00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel maßgebend. Nach TA Lärm ist zur Bestimmung des Zuschlages für die Impulshaltigkeit der zu beurteilenden Geräusche das Taktmaximalpegelverfahren anzuwenden bzw. können bei Prognosen pauschale Impulszuschläge von 3 db oder 6 db je nach Auffälligkeit bei der Bildung der Beurteilungspegel berücksichtigt werden, sofern keine näheren Informationen über die Impulshaltigkeit vorliegen. Treten in einem Geräusch am Immissionsort ein oder mehrere Einzeltöne deutlich hörbar hervor, so ist je nach Auffälligkeit ein Tonzuschlag von 3 oder 6 db bei der Bildung des Beurteilungspegels hinzuzurechnen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm betragen auszugsweise: Einwirkungsorte Tag 06:00-22:00 Uhr db(a) Nacht 22:00-06:00 Uhr db(a) Gewerbegebiete Dorf-, Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Einzelne Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

51 Seite 24 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Die Art der in der obigen Tabelle bezeichneten Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Die maßgeblichen Immissionsorte liegen bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe 1989 (dies sind in der Regel die den Lärmquellen zugewandten Fenster in den obersten Geschossen). Bei unbebauten Flächen liegen die Immissionsorte an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- oder Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen. Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden, die oben genannten Immissionsrichtwerte auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für genehmigungsbedürftige Anlagen zugelassen werden. Bei seltenen Ereignissen betragen die Immissionsrichtwerte unabhängig von der Gebietsausweisung tags 70 db(a) und nachts 55 db(a). Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

52 Seite 25 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen [1] DIN vom Juli 2002, Schallschutz im Städtebau [2] Beiblatt 1 zur DIN vom Mai 1987, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [3] DIN 4109 vom November 1989 mit Berichtigung 1 vom August 1992 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise [4] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom , rechtskräftig ab , veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom [5] DIN ISO vom Oktober 1999 Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren [6] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 [7] Verkehrsmengenkarte 2000 des Landes Schleswig-Holstein, Landesamt für Straßenbau und Straßenverkehr Schleswig-Holstein [8] Verkehrsuntersuchung L 324 Borsfleth, Schlussbericht vom November 2002 im Auftrag des Straßenbauamtes Itzehoe, SSP Consult, Bergisch Gladbach [9] VDI 3770 vom April 2002, Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen [10] Diverse Schallschutzuntersuchungen der Firmen Buckeye und Steinbeis Temming in den Jahren , Ingenieurbüro für Schallschutz, Mölln [11] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Veröffentlichung der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 192 der Reihe Umweltplanung, Arbeitsund Umweltschutz vom Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

53 Seite 26 von 26 Seiten zum Gutachten Nr Anlagenverzeichnis Anlagen 1, 2: Übersichtspläne Anlagen 3, 4.1, 4.2: Entwürfe des Bebauungskonzeptes des B-Planes Nr Anlage 5: Luftbildaufnahme mit Montage des Bebauungskonzeptes Anlagen 6-15: Straßenverkehrslärmberechnungen Anlage 6: Deckblatt Anlagen 7-9: Verkehrsdaten und Berechnung der Emissionspegel Anlagen 10, 11: Lärmimmissionsberechnungen Anlagen 12, 13: Lärmimmissionskarten tags und nachts Anlagen 14, 15: Lärmpegelbereiche Anlagen 16-24: Gewerbe-/Anlagenlärmberechnungen Anlage 16: Deckblatt Anlage 17: Lärmimmissionsberechnungen Steinbeis Temming und Buckeye Anlagen 18, 19: Lärmimmissionskarten Steinbeis Temming und Buckeye Anlagen 20-23: Lärmimmissionsberechnungen Firma Berendsen Anlage 24: Lärmimmissionsberechnungen Terrasse des Restaurants Bebauungsplan Nr Hafenkopf der Stadt Glückstadt

54 Az.: Datum: AKTENVERMERK Gesprächspartner/in Firma/Behörde Herr Paysen, Herr Glattki untere Wasserbehörde (UWB) Telefon Fax Verfasserin MKZ Hausruf 04821/ / Fr. Patyk IV BETREFF: Bodenuntersuchungen im B-Plan 1.52 Hafenkopf 1. Darstellung des Ereignisses/Problemes Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens hatte die UWB eine Anregung abgegeben. Bemängelt wurde v.a., dass nicht im gesamten B-Plan-Gebiet Untersuchungen vorgenommen worden waren, sondern nur im Bereich der Werft. Der Abwägungsvorschlag wurde der UWB am mitgeteilt, die damit aber nicht einverstanden ist. Daher hat am in Itzehoe ein Gespräch statt gefunden. 2. Aktueller Sachstand 2.1 noch nicht betrachtete Verdachtsflächen Anhand von Unterlagen aus den Hausakten zeigt die Verfasserin die Entwicklung der Flächen im Sondergebiet des Bebauungsplanes auf. Demnach hat sich im Bereich der in 2004 abgerissenen Halle seit mindestens 1926 die Kohlenhandlung Kuhlmann befunden, die später zusätzlich auch mit Heizöl handelte. Dazu wurden in den Jahren 1959 ein 20 m³-tank, 1962 ein weiterer 20 m³-tank und 1966 ein 50 m³-tank aufgestellt. Wann und wie diese entfernt wurde, ist nicht zu erkennen. Auch die von der UWB bereits gesichteten Akten des Kreises geben keinen Aufschluss darüber, was z.b. bei Genehmigung des Getränkemarktes an selber Stelle ( ) durchgeführt worden ist. Die UWB sieht hier einen Anhaltspunkt, der eine Untersuchung notwendig macht. 2.2 noch nicht vorgenommene Auswertung in Sachen Wasserschutz Die im Gutachten von Slomka&Harder aus dem Jahr 2002 ermittelten Werte bei S4 und S5 liegen innerhalb der von der Länderarbeitsgemeinschaft aufgestellten Maßnahmenschwellenwerte, so dass nach Auffassung der UWB hier weiterer Klärungsbedarf und ggf. Sanierungsbedarf besteht und zwar unabhängig von der bisherigen oder künftigen Nutzung. 2.3 Öffentlicher Platz Die UWB ist im Gegenteil zur Stadt der Meinung, dass ein öffentlicher Platz eine höherwertige Nutzung gegenüber der bisherigen gewerblichen darstellt. Der Gutachter soll sich dazu äußern.../2

55 Az.: Datum: Mischgebiet Die UWB empfiehlt, der Volständigkeit halber für die Flächen im Mischgebiet mittel Aktenrecherche zu belegen, dass es dort keine Anhaltspunkte im Sinne des BbodSchG gibt, die eine Untersuchung erforderlich machen (Negativattest). 3. Vorschläge 3.1 ergänzende Untersuchungen durch Slomka&Harder 3.2 ergänzende Auswertung durch Slomka&Harder 3.3 ergänzende Stellungnahme von Slomka&Harder 3.4 Aktenrecherche durch IV 21 IV 21 z.k. IV IV 2

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