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1 Büro Sieber Mess-Stelle nach 29b BImSchG Am Schönbühl Lindau (B) tel: 08382/ fax: 08382/ mail: info@buerosieber.de Auftraggeber: Stadt Aulendorf Hauptstraße Aulendorf Bericht vom erstellt von Dipl.-Ing. D. Kruska Projekt-Nr.: Stadt Aulendorf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Parkstraße"

2 Zusammenfassung Die Stadt Aulendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Parkstraße" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Im Osten des Plangebietes werden entlang der Parkstraße 75 öffentliche Stellplätze angelegt. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden die vom geplanten öffentlichen Parkplatz ausgehenden Geräuscheinwirkungen an der Umgebungsbebauung gemäß der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) sowie an der Bebauung im Plangebiet gemäß der DIN (Schallschutz im Städtebau) in Verbindung mit der RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) berechnet und bewertet. Die Berechnung hat ergeben, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an der Umgebungsbebauung deutlich unterschritten werden und durch die Errichtung des öffentlichen Parkplatzes mit keinen unzulässigen Geräuscheinwirkungen an der Umgebungsbebauung zu rechnen ist. Innerhalb des Plangebietes werden die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) von tags/nachts 55/45 db(a) tagsüber bis zu einem Abstand von max. 7 m zum Rand des Parkplatzes geringfügig um max. 0,5 db(a) überschritten. An den geplanten Baugrenzen wird der Wert gerade eingehalten. Während der Nachtzeit wird der Orientierungswert der DIN im gesamten Plangebiet eingehalten. Es sind daher keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Weiterhin wurden die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der südlich gelegenen Stellplätze der Schussentalklinik gemäß der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ermittelt und bewertet. Die Berechnung hat ergeben, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm von tags/nachts 55/40 db(a) sowohl tagsüber als auch nachts an der geplanten Baugrenze eingehalten werden. Mit einer Überschreitung des Spitzenpegel-Kriteriums ist ebenfalls nicht zu rechnen und es sind keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Um lärmbedingte Konflikte durch die Nutzung der im Plangebiet vorgesehenen Tiefgaragen mit der Umgebungsbebauung zu vermeiden, sind in der schalltechnischen Untersuchung Festsetzungsvorschläge zur lärmgeminderten Ausführung der Tiefgaragenzufahrten enthalten. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung 4 2 Verwendete Unterlagen und Informationen 4 3 Übersichtsplan 6 4 Beurteilungsgrundlagen Verkehrslärm Gewerbelärm 9 5 Verkehrslärm Schallemissionen Berechnung der Schallimmissionen Bewertung 11 6 Gewerbelärm Schallemissionen Berechnung der Schallimmissionen Bewertung 13 7 Vorschläge für die Bauleitplanung Festsetzungen Begründung 14 8 Anhang 15 Seite Seite 3

4 1 Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Aulendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Parkstraße". Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Innerhalb des Plangebietes können Wohneinheiten mit Einwohnern entstehen (vgl. Lageplan in Kapitel 3). Die Haupterschließung erfolgt von Norden über den Schloßplatz. Eine Zufahrt von Süden über die Safranmoosstraße soll mit Hilfe geeigneter Maßnahmen (z.b. Poller) verhindert werden. Im Osten des Plangebietes werden entlang der Parkstraße 75 öffentliche Stellplätze für Besucher des Wohngebietes sowie ggf. für Besucher der südlich gelegenen Schussentalklinik angelegt. Die Stellplätze für die Anwohner sind in der Tiefgarage vorgesehen. Südlich des Plangebietes befindet sich die Schussentalklinik. Auf dem Gelände der Schussentalklinik befinden sich ca. 10 Stellplätze für Ärzte, Besucher etc. in einem Abstand von ca. 29 m zum nächstgelegenen Gebäude im Plangebiet. Gemäß Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg [10] sind in einer schalltechnischen Untersuchung die vom geplanten öffentlichen Parkplatz ausgehenden Geräuscheinwirkungen an der Umgebungsbebauung gemäß der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) [15] sowie an der Bebauung im Plangebiet gemäß der DIN (Schallschutz im Städtebau) [18] in Verbindung mit der RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) [16] zu berechnen und zu beurteilen. Zudem sind die im Plangebiet zu erwartenden Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Stellplätze der Schussentalklinik inkl. der Zufahrt über die Parkstraße gemäß der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) [14] zu berechnen und zu beurteilen. Die dem geplanten Parkplatz nächstgelegene Umgebungsbebauung befindet sich östlich auf der Fl.-Nr. 8/6. Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan. Zur Berechnung der Geräuscheinwirkungen des Parkplatzes wird von einem Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (WA) ausgegangen. Weiterhin sind nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ravensburg [9] im Bebauungsplan Festsetzungen zur geräuscharmen Ausgestaltung der geplanten Tiefgaragenzufahrten aufzunehmen. Das Büro Sieber wurde von der Stadt Aulendorf beauftragt, für das Plangebiet diese schalltechnische Untersuchung zu erstellen, Konfliktbereiche in der Bauleitplanung aufzuzeigen, notwendige Maßnahmen zur Konfliktlösung, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpassagen für den Umweltbericht vorzuschlagen. 2 Verwendete Unterlagen und Informationen [1] Lageplan (dxf-format) [2] Luftbild (jpg-format) Seite 4

5 [3] Bebauungsplan "Parkstraße", Stadt Aulendorf; Plan 3 Entwurf Basis Bebauungsplan 2015; Fassung vom (tm architekten berlin) [4] Bebauungsplan "Parkstraße", Stadt Aulendorf; Textteil; Vorentwurf vom [5] Bebauungsplan "Parkstraße", Stadt Aulendorf; Begründung; Vorentwurf vom [6] Telefonat mit Fr. Kibele (Verwaltungsleitung, Schussentalklinik) am ; Angaben zur Nutzung der Stellplätze [7] von Hrn. Winter (Bauamt, Stadt Aulendorf) am ; vorhandene rechtsverbindliche Bebauungspläne [8] Telefonat mit Hrn. Winter (Bauamt, Stadt Aulendorf) am ; Ausgestaltung der Parkstraße und Nutzung der öffentlichen Stellplätze [9] Telefonat mit Hrn. Bolay (Landratsamt Ravensburg) am ; Abstimmung des Umfangs der schalltechnischen Untersuchung [10] von Hrn. Winter (Bauamt, Stadt Aulendorf) am ; Beschreibung des Vorhabens, Hinweise des Landratsamtes Ravensburg [11] Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung [12] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung [13] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung [14] Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom , Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 26 vom [15] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-Verordnung 16. BImSchV) in der Fassung vom [16] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 [17] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989 [18] DIN vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" [19] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 [20] Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, August 2007 [21] Programmsystem IMMI 2015 Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖLFEL Meßsysteme Software GmbH & Co. KG Seite 5

6 3 Übersichtsplan N Schussentalklinik maßstabslos Seite 6

7 4 Beurteilungsgrundlagen Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) [11] sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN (Schallschutz im Städtebau) [18] konkretisiert. Dabei wird die Beurteilung getrennt für die jeweiligen Geräusch-Emittenten (z.b. Verkehrs- und Gewerbelärm) durchgeführt. Auf diese Weise wird zum einen den spezifischen Eigenheiten der Emittenten (z.b. Geräuschdynamik, Informationsgehalt oder Spektrum) und zum anderen der Einstellung der Betroffenen gegenüber den einzelnen Geräuschquellen Rechnung getragen. Für eine Gesamtlärm-Beurteilung steht bislang kein einheitliches Regelwerk zur Verfügung. 4.1 Verkehrslärm Folgende Orientierungswerte gemäß dem Beiblatt 1 der DIN gelten in Abhängigkeit der baulichen Nutzung: Bauliche Nutzung Orientierungswerte nach DIN , Beiblatt 1 in db(a) tagsüber nachts Reines Wohngebiet (WR) bzw. 35 Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. 40 Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) bzw. 45 Gewerbegebiet (GE) bzw. 50 Der höhere Nachtwert wird zur Beurteilung von Verkehrslärm-Immissionen herangezogen. Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte außen vor den betroffenen Wohnräumen soll vermieden werden. Bezüglich ihrer Anwendung gibt die DIN folgende Hinweise: "In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (passive Lärmschutz-Maßnahmen wie z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutz-Maßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." Seite 7

8 Der Abwägungsspielraum sollte aber grundsätzlich in der städtebaulichen Planung durch die nachfolgenden Immissionsgrenzwerte der 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV) [15] beschränkt werden: Bauliche Nutzung Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in db(a) tagsüber nachts Krankenhäuser, Schulen, Kurheim, Altersheim Allgemeines Wohngebiet (WA), Reines Wohngebiet (WR) Mischgebiet (MI) Gewerbegebiet (GE) Die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass die Beurteilungspegel die o.g. Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte sowie dem Vorliegen einer "wesentlichen Änderung" besteht Anspruch auf Schallschutz-Maßnahmen. Grundlage für die Entscheidung, ob es sich um eine "wesentliche Änderung" handelt, ist der 1 der 16. BImSchV. Gemäß dieses Paragraphen ist die Änderung wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) am Tage oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Seite 8

9 4.2 Gewerbelärm Für die Geräusch-Immissionen von gewerblichen Anlagen sind die Orientierungswerte der DIN grundsätzlich verbindlich. Denn sobald die Planungen realisiert sind, wird die TA Lärm [14] herangezogen (z.b. bei Beschwerden, bei Erweiterung des Gewerbebetriebes oder bei Nutzungsänderung). In der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind Immissionsrichtwerte festgesetzt, die sich bei einem allgemeinen Wohngebiet (WA) nicht von den Orientierungswerten für Gewerbelärm der DIN unterscheiden. Im Verwaltungsvollzug werden die Immissionsrichtwerte wie Grenzwerte gehandhabt. Je nach Nutzung sind folgende Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm einzuhalten: Bauliche Nutzung Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (1998) in db(a) tagsüber nachts Kurgebiet, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Reines Wohngebiet (WR) Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) Gewerbegebiet (GE) Industriegebiet Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen Beurteilungszeitraum von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt (TA Lärm, Ziffer 6.4). Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten (TA Lärm, Ziffer 6.1). Bei Wohngebieten (WA, WR, Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) ist den anteiligen Schallimmissionen während der Ruhezeit (Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) ein Zuschlag von 6 db(a) zuzurechnen. Die Ruhezeiten gelten werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 7:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr sowie sonntags von 6:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr (TA Lärm, Ziffer 6.5). Zur Beurteilung der Anlage ist die Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung zu bestimmen. Seite 9

10 Nach Ziffer der TA Lärm kann die Bestimmung der Vorbelastung entfallen, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. 5 Verkehrslärm 5.1 Schallemissionen Die Berechnung der Emissionspegel L m,e des öffentlichen Parkplatzes wird gemäß Ziffer 7.1 der DIN nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [16] durchgeführt. Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand vom Mittelpunkt des Parkplatzes bei freier Schallausbreitung unter Berücksichtigung aller Korrekturen. Auf dem Pkw-Parkplatz befinden sich 75 Stellplätze. In Anlehnung an die Parkplatzlärmstudie [20] wird für die Nutzung des Parkplatzes eine Bewegungshäufigkeit von 1 Bewegung pro Stellplatz und Stunde tagsüber (6:00 22:00 Uhr) und 0,03 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde nachts (22:00 6:00 Uhr) angesetzt. Dies entspricht gemäß Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie der Bewegungshäufigkeit eines gebührenpflichtigen, oberirdischen Parkplatzes in der Innenstadt. Daraus ergibt sich gemäß RLS-90 ein Emissionspegel tagsüber von L m,e = 55,8 db(a) und nachts von L m,e = 40,5 db(a) (vgl. Anhang 1). Die Emissionshöhe des Parkplatzes wird auf 0,50 m festgelegt. 5.2 Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen des Parkplatzes erfolgt nach der RLS-90. Es wird die Fläche des Parkplatzes als Schallquelle in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm [21] eingegeben (vgl. Liste der Eingabedaten in Anhang 1). Weiterhin werden die Lage der geplanten Bebauung, reflektierende und abschirmende Gebäudefassaden sowie die topografische Situation berücksichtigt. Für die Schallimmissionen an der bestehenden Wohnbebauung wurden Punktberechnungen durchgeführt. Die Lage der maßgeblichen Einwirkorte ist im Lageplan in Anhang 3 dargestellt. Folgende Beurteilungspegel wurden an der bestehenden Bebauung für das 1. Obergeschoß (relative Höhe: 5,60 m) berechnet (vgl. Anhang 2): Seite 10

11 Immissionspunkt (IP) Beurteilungspegel in db(a) Immissionsgrenzwert lt. 16. BImSchV in db(a) Über- (+) /Unterschreitung ( ) in db(a) tagsüber nachts tagsüber nachts tagsüber nachts IP IP Die Beurteilungspegel im Plangebiet wurden ebenfalls für das 1. Obergeschoß (relative Höhe: 5,60 m) berechnet. Die Beurteilungspegel sind in Anhang 4 in Form von farbigen Rasterlärmkarten für den Tages- und den Nachtzeitraum dargestellt. 5.3 Bewertung Der Vergleich der Beurteilungspegel an der bestehenden Wohnbebauung (IP 1 und IP 2) mit den Immissionsgrenzwerten der 16.BImSchV zeigt, dass die Werte sowohl tagsüber als auch nachts deutlich unterschritten werden. Durch die Errichtung des öffentlichen Parkplatzes ist somit mit keinen unzulässigen Geräuscheinwirkungen an der Umgebungsbebauung zu rechnen. Innerhalb des Plangebietes werden die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) tagsüber bis zu einem Abstand von max. 7 m zum Rand des Parkplatzes überschritten. An den geplanten Baugrenzen wird der Wert gerade eingehalten. Während der Nachtzeit wird der Orientierungswert der DIN im gesamten Plangebiet eingehalten. Es sind daher keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. 6 Gewerbelärm 6.1 Schallemissionen Vor dem Eingang der Schussentalklinik befinden sich laut Rücksprache mit der Klinikverwaltung [6] ca. fünf Stellplätze. Weitere fünf Stellplätze befinden sich nordwestlich des Eingangs. Genaue Aussagen zu den Pkw-Bewegungen können von der Klinikverwaltung nicht getroffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Stellplatz tagsüber zweimal pro Stunde belegt ist. Dies entspricht einer Bewegungshäufigkeit von 4 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Für die lauteste zu berücksichtigende Nachtstunde wird davon ausgegangen, dass pro Stellplatz zwei Pkw-Bewegungen stattfinden. Unter Berücksichtigung dieser Bewegungshäufigkeiten ergeben sich gemäß Parkplatzlärmstudie [20] folgende Schall-Leistungspegel (vgl. Anhang 1): tagsüber: L W = 83,0 db(a) Seite 11

12 nachts: L W = 80,0 db(a) In den Schall-Leistungspegeln sind die Zuschläge K PA (Zuschlag für die Parkplatzart) von 0 db(a) und K I (Zuschlag für die Impulshaltigkeit) von 4 db(a) enthalten. Die Emissionshöhe des Parkplatzes beträgt 0,50 m. 6.2 Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß Ziffer 7.5 der DIN nach TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien). Es wird die unter Kapitel 6.1 genannte Schallquelle in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm eingegeben. Dabei werden Lage und Form der Schallquelle erfasst. Weiterhin werden reflektierende und abschirmende Gebäudefassaden sowie die topografische Situation berücksichtigt. In der DIN ISO wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung im Freien angegeben. Der darin zu bestimmende Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) (Wind weht von der Quelle zum Immissionsort) berücksichtigt die Richtwirkungskorrektur D C und die Dämpfung auf Grund der geometrischen Ausbreitung A div, durch Luftabsorption A atm (10 C, 70 % rel. Luftfeuchtigkeit), durch Bodendämpfung A gr (hier: alternatives Verfahren mit frequenzunabhängiger Berechnung vgl. DIN ISO Ziffer 7.3.2), durch Abschirmung A bar sowie auf Grund sonstiger Effekte A misc. Der Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) wird gemäß folgender Beziehung ermittelt: L AT (DW) = L W + D C A div A atm A gr A bar A misc Des Weiteren ist gemäß TA Lärm die meteorologische Korrektur C met nach DIN ISO zu berücksichtigen. Zur Ermittlung dieser Korrektur ist neben dem Abstand zwischen der Schallquelle und dem Immissionsort auch die Konstante C 0 (Faktor für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten) erforderlich. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur C met = 0 db gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel". Es wurden die Beurteilungspegel im Planungsgebiet für das 1. Obergeschoß (relative Höhe: 5,60 m) berechnet. Die Beurteilungspegel sind in Anhang 5 in Form von farbigen Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum dargestellt. Aufgrund des höheren Anteils an Ruhezeiten an Sonn- und Feiertage ergeben sich an diesen Tagen höhere Beurteilungspegel als an Werktagen. Die Betrachtung des Tageszeitraumes bezieht sich daher im Folgenden auf Sonn- und Feiertage. Seite 12

13 6.3 Bewertung Gemäß Rücksprache mit dem Landratsamt liegt eine Vorbelastung durch weitere gewerbliche Nutzungen nicht vor [9], so dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch die Parkplatznutzung ausgeschöpft werden können. Der Vergleich der zu erwartenden Beurteilungspegel mit den zulässigen Immissionsrichtwerten der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet zeigt, dass der Wert von 55 db(a) tagsüber im gesamten Geltungsbereich eingehalten wird. Während der Nachtzeit wird der zulässige Immissionsrichtwert von 40 db(a) bis zu einem Abstand von 23 m zum Rand des nächstgelegenen Stellplatzes überschritten. An der geplanten Baugrenze ergibt sich ein Beurteilungspegel von 39 db(a). Dies entspricht einer Unterschreitung des zulässigen Immissionsrichtwertes um 1 db(a). Bei der Spitzenpegelbetrachtung wird als lautestes Einzelereignis das Geräusch beim Schließen von Türen auf dem Parkplatz angenommen. Gemäß Tabelle 37 der Parkplatzlärmstudie [20] ist ein Mindestabstand von 28 m zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem nächstgelegenen Einwirkort in einem allgemeinen Wohngebiet zur Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums der TA Lärm erforderlich. Dieser Abstand wird zur geplanten Baugrenze eingehalten. Mit einer Überschreitung des Spitzenpegel-Kriteriums ist demnach nicht zu rechnen und es sind keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Da eine Zufahrt zur Schussentalklinik über die Parkstraße nicht möglich ist (vgl. Kapitel 1), ist eine Betrachtung der Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs der Schussentalklinik auf der Parkstraße gemäß Ziffer 7.4 der TA Lärm nicht erforderlich. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. 7 Vorschläge für die Bauleitplanung 7.1 Festsetzungen Im Bebauungsplan sind keine Festsetzungen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG hinsichtlich der Verkehrslärm-Immissionen des geplanten Parkplatzes sowie der Gewerbelärm-Immissionen des Parkplatzes der Schussentalklinik zu treffen. Hinsichtlich der Tiefgaragen-Nutzung werden folgende Festsetzungen vorgeschlagen: Die schallharten Bauteile der Tiefgaragenrampen (z.b. Wände, Decke) sind auf ihrer gesamten Länge, beginnend ab der Tiefgaragenfahrgasse bis zum oberirdischen Scheitelpunkt hochschallabsorbierend (z.b. Verkleidung mit Trapezlochprofil und Isover-Verschäumung) auszuführen. Das Tiefgaragentor ist entsprechend dem Stand der Lärmschutztechnik, z.b. mit gummibezogenen Stoßkanten, Gummipuffern und lärmarmen Hallentorantriebsaggregaten auszustatten. Seite 13

14 Die Einrichtungen zum Bedienen des Garagentores sind so anzuordnen, dass sie ohne Verlassen des Autos zu bedienen sind. Nach Ausfahrt des Kraftfahrzeuges ist das Garagentor automatisch (z.b. durch Lichtschranke) zu verschließen. Die in die Tiefgaragenrampe integrierten Entwässerungsrinnen sind so zu errichten und zu unterhalten, dass beim Überfahren keine Schlaggeräusche auftreten (z.b. mit verschraubten Gusseisenplatten). 7.2 Begründung In der Begründung zum Bebauungsplan sind die Nutzungskonflikte im Bereich Immissionsschutz zu nennen und die Festsetzungen zu erläutern. Es wird folgender Text vorgeschlagen: " Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen des östlich geplanten öffentlichen Parkplatzes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu erwartenden Verkehrslärm-Immissionen gemäß der DIN (Schallschutz im Städtebau) durch das Büro Sieber (Bericht vom ) durchgeführt. Die Berechnungen haben ergeben, dass die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) von tags/nachts 55/45 db(a) tagsüber bis zu einem Abstand von max. 7 m zum Rand des Parkplatzes überschritten werden. An den geplanten Baugrenzen wird der Wert gerade eingehalten. Während der Nachtzeit wird der Orientierungswert der DIN im gesamten Plangebiet eingehalten. Es sind daher keine Nutzungskonflikte hinsichtlich der Verkehrslärm-Immissionen des Parkplatzes zu erwarten. Zudem wurden in der o.g. schalltechnischen Untersuchung die vom geplanten öffentlichen Parkplatz ausgehenden Verkehrslärm-Immissionen an der bestehenden Bebauung östlich des Parkplatzes gemäß der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) prognostiziert und bewertet. Die Berechnung hat ergeben, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an der Umgebungsbebauung deutlich unterschritten werden und durch die Errichtung des öffentlichen Parkplatzes mit keinen unzulässigen Geräuscheinwirkungen an der Umgebungsbebauung zu rechnen ist. Auf das Plangebiet wirken zudem die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der südlich gelegenen Stellplätze der Schussentalklinik ein. Diese wurden in der o.g. schalltechnischen Untersuchung gemäß der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ermittelt und bewertet. Die Berechnung hat ergeben, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm von tags/nachts 55/40dB(A) sowohl tagsüber als auch nachts an der geplanten Baugrenze eingehalten werden. Auch das Spitzenpegel-Kriterium der TALärm wird eingehalten. Hinsichtlich der Gewerbelärm-Immissionen des Parkplatzes der Schussentalklinik sind somit ebenfalls keine Nutzungskonflikte zu erwarten. Um lärmbedingte Konflikte durch die Nutzung der im Plangebiet vorgesehenen Tiefgaragen mit der Umgebungsbebauung zu vermeiden, sind im Bebauungsplan Festsetzungen zur lärmgeminderten Ausführung der Tiefgaragenzufahrten enthalten. Seite 14

15 8 Anhang Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen Anhang 2: Berechnungstabellen zur Ermittlung der Beurteilungspegel an der Umgebungsbebauung gemäß 16. BImSchV Anhang 3: Lageplan mit Einwirkorten Anhang 4: Rasterlärmkarten der Verkehrslärm-Immissionen - geplanter öffentlicher Parkplatz Anhang 5: Rasterlärmkarten der Gewerbelärm-Immissionen - Parkplatz Schussentalklinik Bericht erstellt am: (Unterschrift) (Unterschrift) Büro Sieber, Lindau (B) bearbeitet: Dipl.-Ing. D. Kruska (stellv. fachl. Leitung) geprüft: Dipl.-Ing. (FH) K. Bihr (Fachl. Leitung) Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung enthaltenen Ergebnisse basieren auf Messungen/Berechnungen nach den genannten Regelwerken sowie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird ausschließlich für selbst ermittelte Informationen/Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Für die Einhaltung der Ergebnisse von Schallprognosen werden keine Garantien übernommen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ist nur zusammen mit allen Anlagen vollständig und unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen. Eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung des Büros Sieber. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Nur die gebundenen Originalausfertigungen tragen eine Unterschrift. Seite 15

16 Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen Geplanter öffentlicher Parkplatz Parkplatz /RLS-90 (1) Variante 0 PRKb001 Bezeichnung Parkplatz Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Gruppe 0 Lw (Tag) /db(a) 72,75 Knotenzahl 25 Lw (Nacht) /db(a) 57,52 Länge /m 336,88 Lw" (Tag) /db(a) 38,48 Länge /m (2D) 336,88 Lw" (Nacht) /db(a) 23,25 Fläche /m² 2671,15 Konst. Höhe /m 0,00 Typ Stellplätze 75,00 Pkw-Parkplatz Emiss.-Variante L*m,E /db(a) Bewegungen je Stellplatz, h Tag 55,75 1,00 Nacht 40,52 0,03 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls- Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag 16. BImSchV - 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Tag (6h-22h) 16,00 Tag 38,5 1,00 16, ,00 55,8 Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 23,3 1,00 8, ,00 40,5 Parkplatz der Schussentalklinik Parkplatzlärmstudie (1) Variante 0 PRKL001 Bezeichnung Parkplatz Klinik Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Gruppe 0 Lw (Tag) /db(a) 83,02 Knotenzahl 16 Lw (Nacht) /db(a) 80,01 Länge /m 106,73 Lw (Ruhe) /db(a) 83,02 Länge /m (2D) 106,73 Lw" (Tag) /db(a) 58,21 Fläche /m² 302,92 Lw" (Nacht) /db(a) 55,20 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls- Zuschlag Lw" (Ruhe) /db(a) 58,21 Konstante Höhe /m 0,00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO 9613) Parkplatz Modus Kpa /db 0,00 Ki /db 4,00 Oberfläche B 10,00 f 1,00 N (Tag) 4,00 N (Nacht) 2,00 N (Ruhe) 4,00 P+R - Parkplatz Normalfall (zusammengefasst) Asphaltierte Fahrgassen Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) 16,00 83,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 58,2 1,00 1, ,04 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 58,2 1,00 13, ,90 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 58,2 1,00 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 83,0 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 58,2 1,00 5, ,05 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 58,2 1,00 9, ,50 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 58,2 1,00 2, ,03 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 55,2 1,00 1, ,00 80,0 Seite 1 Anhang 1 mit 1 Seite, Fassung vom

17 Anhang 2: Berechnungstabellen zur Ermittlung der Beurteilungspegel an der Umgebungsbebauung gemäß 16. BImSchV IPkt001» IP 1 Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h) L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db PRKb001» Parkplatz 53,6 53,6 38,4 38,4 Summe 53,6 38,4 IPkt002» IP 2 Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h) L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db PRKb001» Parkplatz 51,0 51,0 35,8 35,8 Summe 51,0 35,8 Seite 1 Anhang 2 mit 1 Seite, Fassung vom

18 12 824/4 824/5 824/ /2 Legende Baugrenzen Immissionspunkt IP Geltungsbereich Gebäude Parkplatz /RLS-90 Parkstraße 824/2 824/1 7/1 Schloßplatz /2 8/4 5/3 Schloßplatz IP 2 7/2 8/3 5 8/11 3 IP 1 7/3 8/6 8/1 9 7/2 7 3/1 8/ /8 826/11 826/ /12 826/6 GFV 4 Safranmoosstraße 12/ /1 7/1 8/ /1 38 8/8 8/2 11/2 8 13/ / /1 11/ /7 13/5 3 2 Glasergäßle 44 Metzgergäßle 13/4 11/6 13/1 12/ / /1 8 15/4 16/1 15/ / / /2 M 1: m 831/ Stadt Aulendorf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Parkstraße" Anhang 3: Lageplan mit Einwirkorten Fassung vom IMMI /2015

19 /5 824/5 824/4 824/4 Parkstraße 824/2 824/1 Parkstraße 824/2 824/1 7/1 Schloßplatz 7/1 Schloßplatz /4 8/4 8/11 7/2 8/3 8/11 7/2 8/3 7/3 8/6 8/1 7/3 8/6 8/ /8 12/5 8/ /8 12/5 8/9 827 Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) 826/11 826/9 826/12 8/8 826/6 8/2 GFV 12 13/8 6 13/3 5 9/ /5 3 Glasergäßle 2 13/4 Metzgergäßle 12/2 13/ /2 0 M 1: m /1 Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) 826/11 826/9 826/12 8/8 826/6 8/2 GFV 12 13/8 6 13/3 5 9/ /5 3 Glasergäßle 2 13/4 Metzgergäßle 12/2 13/ /2 0 M 1: m /1 Tag (6h-22h) Pegel db(a) Pegel in db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Konfliktbereich WA nachts tags Legende Geltungsbereich Baugrenze Gebäude Parkplatz /RLS-90 Stadt Aulendorf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Parkstraße" Anhang 4: Rasterlärmkarten der Verkehrslärm-Immissionen geplanter öffentlicher Parkplatz Berechnungshöhe: 1. Obergeschoß (rel. Höhe: 5,60 m) Fassung vom IMMI /2015

20 824/4 824/4 824/2 824/2 Parkstraße Parkstraße 7/1 7/ /11 7/2 8/11 7/2 7/3 8/6 7/3 8/ /8 12/5 8/ /8 12/5 8/ /10 826/9 8/8 826/6 GFV 12 13/8 13/ / /5 Glasergäßle 13/4 12/2 13/1 826/ /1 8 15/4 0 Safranmoosstraße M 1: /1 100 m 826/10 826/9 8/8 826/6 GFV 12 13/8 13/ / /5 Glasergäßle 13/4 12/2 13/1 826/ /1 8 15/4 0 Safranmoosstraße M 1: /1 100 m Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr), sonn- und feiertags Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) Werktag (6h-22h) Pegel db(a) Pegel in db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Konfliktbereich WA nachts tags Legende Geltungsbereich Baugrenze Gebäude Parkplatz Stadt Aulendorf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Parkstraße" Anhang 5: Rasterlärmkarten der Gewerbelärm-Immissionen Parkplatz Schussentalklinik Berechnungshöhe: 1. Obergeschoß (rel. Höhe: 5,60 m) Fassung vom IMMI /2015

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