Schalltechnische Untersuchung
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- Christina Kalb
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1 Büro Sieber Mess-Stelle nach 29b BImSchG Am Schönbühl Lindau (B) tel: 08382/ fax: 08382/ mail: info@buerosieber.de Gemeinde Baindt Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" "Innere Breite" Auftraggeber: Gemeinde Baindt Marsweilerstr Baindt Bericht vom erstellt von M.Sc. M. Wachten Bericht-Nr.: /a und zur 10. Änderung des Bebauungsplanes
2 Büro Sieber Stadtplanung Landschaftsplanung Artenschutz Immissionsschutz Hubert Sieber Dipl.-Ing. Stadtplaner Architekt Regierungsbaumeister Am Schönbühl Lindau (B) tel.: / fax: buerosieber. de Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL aufgeführten Akkreditierungsumfang Bekannt gegebene Stelle nach 29b im Sinne von 26 BImSchG Seite 2
3 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal". Vorgesehen ist die Umsetzung eines Mischgebietes auf den Fl.-Nrn. 55, 55/1 und 575/1. Im Westen des Plangebietes ist die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit Parkplatz vorgesehen. Vom geplanten Verbrauchermarkt wirken Gewerbelärm-Immissionen auf die im östlichen Teil des Plangebietes vorgesehenen schützenswerten Nutzungen ein. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden die Gewerbelärm-Immissionen des Verbrauchermarktes gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ermittelt und bewertet. Die Berechnungen der Gewerbelärm-Immissionen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 db(a) tagsüber bzw. 45 db(a) nachts im mit schützenswerten Nutzungen überbaubaren Bereich des Plangebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige wird tagsüber und nachts eingehalten. Der geplante Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungsstand nicht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im Bereich der geplanten Wohnbebauung. Daher sind hinsichtlich des Verbrauchermarktes keine Lärmschutz-Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens notwendig. Je nach konkreter Ausführung des Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens Lärmschutz-Bestimmungen festzulegen. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Seite 3
4 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung 5 2 Verwendete Unterlagen und Informationen 5 3 Örtliche Gegebenheiten 7 4 Übersichtsplan 7 5 Beurteilungsgrundlagen 8 6 Betriebliche Gegebenheiten Lageplan Betriebsbeschreibung 9 7 Schallemissionen Anlieferverkehr Be- und Entladetätigkeiten 13 8 Berechnung der Schallimmissionen 14 9 Bewertung Beurteilungspegel An- und Abfahrt in den öffentlichen Verkehrsraum Vorschläge für die Bauleitplanung Festsetzungen Begründung Umweltbericht Anhang 19 Seite Seite 4
5 1 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Baindt plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal". Vorgesehen ist die Umsetzung eines Mischgebietes auf den Fl.-Nrn. 55, 55/1 und 575/1. Im Westen des Plangebietes ist die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit Parkplatz vorgesehen. Vom geplanten Verbrauchermarkt wirken Gewerbelärm-Immissionen auf die östlich vorgesehenen schützenswerten Nutzungen im Plangebiet ein. Gemäß den Ergebnissen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gemäß 4 Abs 1 BauGB sind die Gewerbelärm-Immissionen im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu ermitteln und zu bewerten. Das Büro Sieber wurde von der Gemeinde Baindt beauftragt, für das Plangebiet diese schalltechnische Untersuchung zu erstellen, Konfliktbereiche in der Bauleitplanung aufzuzeigen, notwendige Maßnahmen zur Konfliktlösung, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpassagen für den Umweltbericht vorzuschlagen. 2 Verwendete Unterlagen und Informationen [1] Lageplan (dxf-format) [2] Luftbild (jpg-format) [3] Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungstermins gemäß 4 Abs. 1 BauGB vom [4] Vorentwurf zum in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal", Fassung vom [5] von Hrn. Lingg (Fa. Gaschler GmbH), Betreiberangaben [6] Schalltechnische Untersuchung Neubau eines Verbrauchermarktes an der Füssener Straße in Nesselwang, tecum, , [7] Verkehrstechnische Untersuchung vom , Modus Consult Ulm [8] Verkehrsdaten des Regierungspräsidiums Tübingen (Verkehrszählung vom Jahr 2015) der Kreis-Straße K 7951 [9] Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung [10] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung [11] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung [12] Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom , Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 26 vom Seite 5
6 [13] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-Verordnung 16. BImSchV) in der Fassung vom , geändert durch Art. 1 der Verordnung vom [14] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 [15] DIN vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" [16] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 [17] Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, August 2007 [18] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 1995 [19] Gewerbelärm Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen (Schriftenreihe Heft 154 des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz), Bearbeitung: Akustikbüro Schwartzenberger, von 2000 [20] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 2005 [21] Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw (Merkblätter Nr. 25), Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, von 2000 [22] Schallpegelanalyse von Be- und Entladevorgängen mit Palettenhubwagen und beladener Paletten bei Lkw in Logistikzentren, Fachzeitschrift "Immissionsschutz", Ausgabe [23] Programmsystem IMMI 2017 Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖLFEL Monitoring Systems GmbH + Co. KG Seite 6
7 3 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet befindet sich auf den Fl.-Nrn. 55, 55/1 und 575/1. Im Westen des Plangebietes ist die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit Parkplatz vorgesehen, im östlichen Bereich des Plangebietes ist Wohnbebauung geplant. Östlich des Plangebietes befindet sich der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal". Im Norden des Plangebietes verläuft die "Marsweilerstraße", westlich des Plangebietes befindet sich die Kreis-Straße K Das Plangebiet ist in Kapitel 4 in einem Übersichtsplan dargestellt. 4 Übersichtsplan N "Marsweilerstraße" Geltungsbereich "Mischgebiet Fischerareal" "Wohnen Fischerareal" Kreis-Straße K 7951 maßstabslos Seite 7
8 5 Beurteilungsgrundlagen Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) [9] sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN (Schallschutz im Städtebau) [15] konkretisiert. Den im Geltungsbereich geplanten Nutzungen werden folgende Orientierungswerte gemäß DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 zugeordnet: Bauliche Nutzung Orientierungswerte nach DIN , Beiblatt 1 in db(a) tagsüber nachts Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) bzw. 45 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm herangezogen werden. Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte außen vor den betroffenen Wohnräumen soll vermieden werden. Für die Geräusch-Immissionen von gewerblichen Anlagen sind die Orientierungswerte der DIN grundsätzlich verbindlich. Denn sobald die Planungen realisiert sind, wird die TA Lärm (z.b. bei Beschwerden, bei Erweiterung des Gewerbebetriebes oder bei Nutzungsänderung) herangezogen. In der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind Immissionsrichtwerte festgesetzt, die sich bei einem Mischgebit (MI) nicht von den Orientierungswerten für Gewerbelärm der DIN unterscheiden. Im Verwaltungsvollzug werden die Immissionsrichtwerte wie Grenzwerte gehandhabt. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen Beurteilungszeitraum von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt (TA Lärm, Ziffer 6.4). Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten (TA Lärm, Ziffer 6.1). Seite 8
9 6 Betriebliche Gegebenheiten 6.1 Lageplan N maßstabslos 6.2 Betriebsbeschreibung Der geplante Feneberg-Verbrauchermarkt in Baindt ist ein Einzelhandelsgeschäft zum Verkauf von Lebensmitteln, Hartwaren, Non-Food-Artikeln, Textilien und Blumen. Die Verkaufsfläche des Marktes soll 800 m² betragen, die Gesamtfläche m 2. Die Öffnungszeiten des Feneberg-Marktes sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 8:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen, die Seite 9
10 Betriebszeiten von 6:30 bis 21:30 Uhr. Sonn- und Feiertags findet kein Betrieb statt. In dem Markt sollen ca. 25 Mitarbeiter im Schichtbetrieb beschäftigt werden. Nördlich des Marktes soll ein Parkplatz mit insgesamt 68 Pkw-Stellplätze errichtet werden. Die Fahrflächen des Parkplatzes werden asphaltiert, die Stellplätze werden gepflastert ausgeführt. Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt im Norden über die "Marsweilerstraße". Auf dem Parkplatz sind zwei Einkaufswagensammelstellen vorgesehen. Diese werden mit einer Einhausung versehen, welche nach Westen bzw. Osten hin geöffnet sind. Die Anlieferung der Waren für den Feneberg-Markt erfolgt an der Laderampe an der westlichen Gebäudeseite. Die Lieferfahrzeuge rangieren rückwärts an die Rampe heran. Die Belieferung mit Backwaren erfolgt über den Eingangsbereich (Windfang) mittels eines Klein-Lkw. Die Anlieferung von Zeitungen im Bereich der Laderampe erfolgt mit einem Kleintransporter (< 2,8 t) und kann bereits vor 6:OO Uhr stattfinden. Alle anderen Anlieferungen erfolgen ausschließlich im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr). Für die durch den Lieferverkehr entstehenden An- und Abfahrten können gemäß den Betreiberangaben die folgenden Fahrbewegungen angesetzt werden: Zeitraum Lieferverkehr werktags innerhalb Ruhezeit (6:00 bis 7:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr) werktags außerhalb Ruhezeit (7:00 bis 20:00 Uhr) 3-5 Lkw/Lieferwagen 8 Lkw/Lieferwagen Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr) 1 Kleintransporter (<2,8 t) Die Lkw sind mit Kühlaggregaten ausgestattet, welche sich während der Be- und Entladevorgänge im ausgeschalteten Zustand befinden. Für die dem Lieferverkehr zugehörigen Be- und Entladungsvorgänge können die Angaben aus der schalltechnischen Untersuchung des Feneberg-Marktes in Nesselwang aus dem Jahr 2015 herangezogen werden. Gemäß der genannten schalltechnischen Untersuchung sind an Tagen mit erhöhtem Betrieb folgende Verladetätigkeiten zu erwarten: Zeitraum Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) Lieferverkehr 20 Paletten-Anlieferungen 2 Leerpaletten-Verladungen 20 Gitterrollwagen-Anlieferungen 20 Verladungen leerer Gitterrollwagen, ggf. mit Wertstoffen Seite 10
11 7 Schallemissionen Bei der Ermittlung der Schallemissionen des Verbrauchermarktes wird davon ausgegangen, dass der Betrieb an Werktagen zu den höchsten Beurteilungspegeln führt. Zur Ermittlung der Schallemissionen des Verbrauchermarktes werden die folgenden Geräuschquellen betrachtet (vgl. Eingabedaten in Anhang 1): Parkplatznutzung durch Kunden und Mitarbeiter (vgl. Kapitel 7.1) Schallabstrahlende Freianlagen (z.b. Einkaufswagensammelstelle, technische Anlagen) (vgl. Kapitel 7.2) Anlieferverkehr (Fahr- und Rangiergeräusche etc.) (vgl. Kapitel 7.3) Be- und Entladetätigkeiten (vgl. Kapitel 7.4) Die Lage und Form (Punkt-, Linien- bzw. Flächenschallquelle) der Schallquellen sind in Anhang 2 dargestellt. 7.1 Parkplatznutzung durch Kunden und Mitarbeiter Gemäß der Parkplatzlärmstudie des bayerischen Landesamtes für Umwelt [17] ist die relevante Bezugsgröße zur Ermittlung der Schallemissionen des Parkplatzes eines Einkaufsmarktes die Netto- Verkaufsfläche. In der Parkplatzlärmstudie wird ein Anhaltswert von 0,10 Bewegungen je Quadratmeter der Netto- Verkaufsfläche und Stunde für einen kleinen Verbrauchermarkt (Netto-Verkaufsfläche bis m²) angegeben. Dieser Wert bezieht sich nicht auf die jeweiligen Öffnungszeiten, sondern auf den in der Parkplatzlärmstudie angegebenen Beurteilungszeitraum von 6:00-22:00 Uhr [17], sodass sich eine Nutzungshäufigkeit des Parkplatzes von Pkw-Parkbewegungen ergibt. Hieraus ergibt sich gemäß der Parkplatzlärmstudie ein Schall-Leistungspegel von L w = 82,5 db(a) im Tageszeitraum. Der für die Parkplatzart von K PA = 3 db(a) für Einkaufsmärkte sowie der für die Impulshaltigkeit K I = 4 db(a) für die Nutzung von Einkaufswagen auf Asphalt ist im Schall-Leistungspegel enthalten. Die Emissionshöhe des Parkplatzes beträgt 0,50 m. 7.2 Schallabstrahlende Freianlagen Für die Berechnung der Geräuschemissionen der zwei Einkaufswagensammelstellen wird im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite angenommen, dass alle Kunden, die den Markt mit dem Seite 11
12 Auto aufsuchen, einen Einkaufswagen nutzen. Somit kann hier die mit der Parkplatzlärmstudie berechnete Zahl an Pkw-Parkbewegungen von Vorgängen herangezogen werden. Es wird angenommen, dass sich die Vorgänge gleichmäßig auf die beiden Einkaufswagensammelstellen verteilen. Für einen Vorgang kann ein Schallleistungs-Mittelungspegel von L WAT,1h =72 db(a) für einen Vorgang in der Stunde angesetzt werden [20]. Dieser wurde als flächenbezogener Schallleistungspegel auf die Fläche der offenen Fassade der Einhausung der Einkaufswagensammelstellen umgelegt. Für die geschlossenen Flächen der Einhausung und der Überdachung der Einkaufswagensammelstellen wird ein Mindest-Schalldämm-Maß von R W = 29 db angenommen, bei welchem die abstrahlenden Emissionen als vernachlässigbar gegenüber den Öffnungen anzunehmen. Folgende Schallquellen der technischen Anlagen werden berücksichtigt: Vorgang/Tätigkeit Schallleistungspegel [Referenz] Einwirkdauer/Vorgänge Emissionshöhe Verflüssiger (Flächenschallquelle) Zuluftöffnung Lüftungsanlage (Punktschallquelle) Abluftöffnung Lüftungsanlage (Punktschallquelle) L WA = 70,0 db(a) 2) 24 Stunden 1,00 m L WA = 70,0 db(a) 2) 24 Stunden 4,00 m L WA = 70,0 db(a) 2) 24 Stunden 4,00 m 2) keine Betreiberangaben vorliegend, daher wurde Annahme auf der sicheren Seite getroffen 7.3 Anlieferverkehr Für die durch den Lieferverkehr entstehenden An- und Abfahrten werden die Angaben, welche Liefervorgänge an Tagen mit erhöhtem Betrieb zu erwarten sind aus der schalltechnischen Untersuchung des Feneberg-Marktes in Nesselwang aus dem Jahr 2015 [6] herangezogen. Für die zur Anlieferung verwendeten Lieferwagen liegen keine Daten zum zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeuge vor. Daher werden deren Fahrbewegungen im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite als Lkw-Fahrbewegungen betrachtet. Ferner wurde die Anlieferung der Zeitungen im Nachtzeitraum im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite als Lieferwagen-Fahrbewegung angesetzt. Folgende Geräuschquellen werden bei der Berechnung angesetzt: Seite 12
13 Vorgang/Tätigkeit Schallleistungspegel [Referenz] Einwirkdauer/Vorgänge Emissionshöhe Lkw-Fahrbewegung Anfahrt (Linienschallquelle) Lkw-Fahrbewegung Abfahrt (Linienschallquelle) Lkw-Rangierbewegung (Linienschallquelle) Lieferwagen-Fahrbewegung Anlieferung Backwaren (Linienschallquelle) Lieferwagen-Fahrbewegung Anlieferung Zeitungen (Linienschallquelle) L' WA,1h = 63,0 db(a)/m L WA,max = 108,0 db(a) [20] L' WA,1h = 63,0 db(a)/m L WA,max = 108,0 db(a) [20] L' WA,1h = 68,0 db(a) L WA,max = 108,0 db(a) [20] tagsüber: 13 Vorgänge tagsüber: 13 Vorgänge tagsüber: 13 Vorgänge 0,50 m 0,50 m 0,50 m L' WA,1h = 62,0 db(a)/m [20] 1) tagsüber: 2 Vorgänge 0,50 m L' WA,1h = 62,0 db(a)/m [20] 1) nachts: 2 Vorgänge 0,50 m 1) um 1 db reduzierter Wert als in der Studie angesetzt unter der Annahme dass Lieferwagen <7,5 t schwer sind 7.4 Be- und Entladetätigkeiten Für die Be- und Entladungsvorgänge des Feneberg-Marktes werden die Angaben, welche Liefervorgänge an Tagen mit erhöhtem Betrieb zu erwarten sind aus der schalltechnischen Untersuchung des Feneberg-Marktes in Nesselwang aus dem Jahr 2015 [6] herangezogen. Es wird angenommen, dass die Be- und Entladung der Gitterrollwagen von Hand und die der Paletten mittels Handhubwagen stattfindet. Im Folgenden werden die Be- und Entladevorgänge der Lkw im Bereich der Rampe tabellarisch dargestellt. Vorgang/Tätigkeit Schallleistungspegel [Referenz] Einwirkdauer/ Vorgänge Emissionshöhe Entladevorgang pro Palette (Punktschallquelle) Beladevorgang pro Palette (Punktschallquelle) Be-/Entladevorgang pro Gitterrollwagen (Punktschallquelle) L WAT,1h = 82,2 db(a) L WA,max = 107,9 db(a) [22] L WAT,1h = 84,0 db(a) L WA,max = 110,5 db(a) [22] 20 Vorgänge 1,00 m 2 Vorgänge 1,00 m L WA,1h = 82,5 db(a) [20] 20 Vorgänge 1,00 m Seite 13
14 8 Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß Ziffer 7.5 der DIN nach TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien). Es werden alle unter Kapitel 7 genannten Schallquellen in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm eingegeben. Dabei werden Lage und Form der Schallquellen (Punkt-, Linien- bzw. Flächenschallquelle) erfasst. Weiterhin werden die Lage der geplanten Wohnbebauung sowie reflektierende und abschirmende Gebäudefassaden berücksichtigt. In der DIN ISO wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung im Freien angegeben. Der darin zu bestimmende Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) (Wind weht von der Quelle zum Immissionsort) berücksichtigt die Richtwirkungskorrektur D C und die Dämpfung auf Grund der geometrischen Ausbreitung A div, durch Luftabsorption A atm (10 C, 70 % rel. Luftfeuchtigkeit), durch Bodendämpfung A gr (hier: alternatives Verfahren mit frequenzunabhängiger Berechnung vgl. DIN ISO Ziffer 7.3.2), durch Abschirmung A bar sowie auf Grund sonstiger Effekte A misc. Der Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) wird gemäß folgender Beziehung ermittelt: L AT (DW) = L W + D C A div A atm A gr A bar A misc Des Weiteren ist gemäß TA Lärm die meteorologische Korrektur C met nach DIN ISO zu berücksichtigen. Zur Ermittlung dieser Korrektur ist neben dem Abstand zwischen der Schallquelle und dem Immissionsort auch die Konstante C 0 (Faktor für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten) erforderlich. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur C met = 0 db gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel". Bei der Berechnung der Schallimmissionen des s wird der Spitzenschalldruckpegel gemäß dem oben genannten Verfahren in der Umgebung bestimmt und zur Beurteilung herangezogen (vgl. TA Lärm Ziffer A.2.3.5). Es wurden die Beurteilungspegel im Plangebiet für das 1. Obergeschoß (relative Höhe: 5,60 m) berechnet. Die Beurteilungspegel sind im Anhang 2 in Form von farbigen Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum dargestellt. 9 Bewertung 9.1 Beurteilungspegel Die Berechnungen der Gewerbelärm-Immissionen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 60 db(a) tagsüber bzw. 45 db(a) nachts im mit schützenswerten Nutzungen überbaubaren Bereich des Plangebietes [4] eingehalten werden. Seite 14
15 Im südlichen Bereich des Plangebietes, in welchem die Vorbelastung durch den bestehenden Bauhof zum Tragen kommt, werden die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) unterschritten. Unter Anwendung von Ziffer der TA Lärm kann eine Berücksichtigung der Vorbelastung daher entfallen. Bei der -Betrachtung für den Tagzeitraum wird als lautestes Einzelereignis während des bestimmungsgemäßen Betriebes der Maximalpegel bei der Nutzung der Betriebsbremse eines Lkw mit einem Schall-Leistungspegel von ca. L w = 108 db(a) [20] angenommen. Der Immissionsrichtwert für einzelne Geräuschspitzen in einem Mischgebiet liegt tagsüber bei 90 db(a). Unter alleiniger Berücksichtigung der Abstandsdämpfung können sich Überschreitungen des Immissionsrichtwertes für einzelne Geräuschspitzen bis zu einem Abstand von ca. 2 m zum Fahrweg des Lkw ergeben. Im vorliegenden Fall ist der Abstand zur geplanten Wohnbebauung deutlich größer. Im Nachtzeitraum ist das lauteste Einzelereignis das Türenschlagen des Kleintransporters mit einem Schall-Leistungspegel von ca. L w = 100 db(a) [18]. Der Immissionsrichtwert für einzelne Geräuschspitzen in einem Mischgebiet liegt nachts bei 65 db(a). Unter alleiniger Berücksichtigung der Abstandsdämpfung können sich Überschreitungen des Immissionsrichtwertes für einzelne Geräuschspitzen bis zu einem Abstand von ca. 20 m ergeben. Dieser Abstand zur geplanten Wohnbebauung wird eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im überbaubaren Bereich eingehalten werden, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. 9.2 An- und Abfahrt in den öffentlichen Verkehrsraum Gemäß Ziffer 7.4 der TA Lärm ist das durch das Vorhaben erhöhte Verkehrsaufkommen auf den öffentlichen Verkehrswegen zu untersuchen und zu bewerten. Es sind organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs soweit wie möglich vermindern, wenn die folgenden kumulativen Kriterien eintreffen: der Beurteilungspegel erhöht sich durch die Verkehrsgeräusche des Vorhabens auf der öffentlichen Straße um mindestens 3 db(a), es erfolgt keine Vermischung mit dem üblichen Verkehr und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV [13]) werden erstmals oder weitergehend überschritten. Der An- und Abfahrtsverkehr des Vorhabens führt auf die nördlich gelegene "Marsweilerstraße" und auf die Kreis-Straße K Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der Marsweilerstraße sowie auf der Kreis-Straße K 7951 (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von Kfz [7] bzw Kfz [8]) kann im vorliegenden Fall ausgeschlossen werden, dass durch das Vorhaben eine Verdopplung der Verkehrsmenge und somit einer Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 db(a) erfolgt. Seite 15
16 Nach dem das erste Kriterium nicht erfüllt ist, entfällt die Überprüfung der weiteren Kriterien für den An- und Abfahrtsverkehr. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. 10 Vorschläge für die Bauleitplanung 10.1 Festsetzungen Im Bebauungsplan sind keine Festsetzungen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG zu treffen Begründung In der Begründung zum Bebauungsplan sind die Nutzungskonflikte im Bereich Immissionsschutz zu nennen und die Konfliktlösungen zu erläutern. Es wird folgender Text vorgeschlagen: "Vom geplanten Verbrauchermarkt wirken Gewerbelärm-Immissionen auf die im östlichen Teil des Plangebietes vorgesehenen schützenswerten Nutzungen ein. Diese wurde im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung durch das Büro Sieber (Gutachten vom ) gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ermittelt und bewertet. Die Berechnungen der Gewerbelärm-Immissionen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 db(a) tagsüber bzw. 45 db(a) nachts im mit schützenswerten Nutzungen überbaubaren Bereich des Plangebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige wird tagsüber und nachts eingehalten. Der geplante Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungsstand nicht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im Bereich der geplanten Wohnbebauung. Daher sind hinsichtlich des Verbrauchermarktes keine Lärmschutz-Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens notwendig. Je nach konkreter Ausführung des Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens Lärmschutz-Bestimmungen festzulegen. Auf das Plangebiet wirken zudem die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im Bereich der geplanten Wohnbebauung zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom xx.xx.2018). Im Plangebiet sind daher keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Seite 16
17 Zudem wirken auf das Plangebiet die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 sowie der "Marsweilerstraße" ein. Aufgrund des Abstandes der vorgenannten Straßen zur geplanten Wohnbebauung ist mit keinen Konflikten aufgrund der Straßenverkehrslärm-Immissionen im Plangebiet zu rechnen. Lärmschutz-Maßnahmen sind nicht erforderlich." Seite 17
18 10.3 Umweltbericht Im Umweltbericht sind die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelten Umweltauswirkungen zu beschreiben und zu bewerten. Für die Beschreibung der Lärmauswirkungen wird folgender Text vorgeschlagen: "Bestandsaufnahme: Der Bereich wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Auf das Plangebiet wirken die Lärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 sowie der "Marsweilerstraße". Zudem wirken die Lärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofs auf das Plangebiet ein. Nutzungskonflikte liegen bisher nicht vor. Prognose bei Durchführung: Vom geplanten Verbrauchermarkt wirken Lärm-Immissionen auf die geplante Wohnbebauung ein. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann eine Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte eine Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) gewährleistet werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf den Menschen kann daher ausgeschlossen werden." Seite 18
19 11 Anhang Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen Anhang 2: Rasterlärmkarten der Gewerbelärm-Immissionen für den Tages- und Nachtzeitraum Bericht erstellt am: (Unterschrift) (Unterschrift) Büro Sieber, Lindau (B) bearbeitet: M.Sc. M. Wachten (Fachl. Mitarbeiter) geprüft: Dipl.-Ing. L. Brethauer (Fachl. Mitarbeiter) Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung enthaltenen Ergebnisse basieren auf Messungen/Berechnungen nach den genannten Regelwerken sowie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird ausschließlich für selbst ermittelte Informationen/Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Für die Einhaltung der Ergebnisse von Schallprognosen werden keine Garantien übernommen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ist nur zusammen mit allen Anlagen vollständig und unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen. Eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung des Büros Sieber. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Nur die gebundenen Originalausfertigungen tragen eine Unterschrift. Seite 19
20 Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen Variante 0 PRKL002 Bezeichnung Parkplatz Wirkradius /m Gruppe Gruppe 0 Lw (Tag) /db(a) Knotenzahl 22 Lw (Nacht) /db(a) - Länge /m Lw (Ruhe) /db(a) Länge /m (2D) Lw" (Tag) /db(a) Fläche /m² Lw" (Nacht) /db(a) - Lw" (Ruhe) /db(a) Konstante Höhe /m 0.00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO ) Parkplatz Modus Parkplatz an Einkaufszentren (Std.,A) Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 3.00 Ki /db 4.00 Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen B f 0.07 N (Tag) 0.10 N (Nacht) 0.00 N (Ruhe) 0.10 TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Punkt-SQ /ISO 9613 (5) Variante 0 EZQi001 Bezeichnung Zuluftöffnung Lüftungsanlage Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht EZQi002 Bezeichnung Abluftöffnung Lüftungsanlage Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Seite 1 Anhang 1 mit 5 Seiten, Fassung vom
21 Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht EZQi004 Bezeichnung Beladung Paletten Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht EZQi005 Bezeichnung Entladung Paletten Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht EZQi006 Bezeichnung Be- und Entladung Gitterrollwagen Wirkradius /m Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variante Emission Dämmung Lw Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Seite 2 Anhang 1 mit 5 Seiten, Fassung vom
22 Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lwr /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Linien-SQ /ISO 9613 (5) Variante 0 LIQi001 Bezeichnung Rangierbewegung Lkw Wirkradius /m Knotenzahl 7 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht LIQi002 Bezeichnung Fahrbewegung Lkw Ausfahrt Wirkradius /m Knotenzahl 7 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht LIQi004 Bezeichnung Fahrbewegung Lkw Einfahrt Wirkradius /m Knotenzahl 11 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Seite 3 Anhang 1 mit 5 Seiten, Fassung vom
23 Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe So, RZ(13h-15h) 2.00 Ruhe LIQi030 LIQi031 Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Bezeichnung Fahrbewegung Anlieferung Backwaren Wirkradius /m Knotenzahl 4 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Bezeichnung Fahrbewegung Anlieferung Zeitungen Wirkradius /m Knotenzahl 8 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw' Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw'r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Flächen-SQ /ISO 9613 (3) Variante 0 FLQi001 Bezeichnung Verflüssiger Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Seite 4 Anhang 1 mit 5 Seiten, Fassung vom
24 FLQi041 FLQi043 Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Bezeichnung Einkaufswagensammelstelle West/WAND3 Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) 5.72 Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² 8.58 db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Bezeichnung Einkaufswagensammelstelle Ost/WAND1 Wirkradius /m Knotenzahl 5 Hohe Quelle Nein Länge /m Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) 5.97 Emi.Variante Emission Dämmung Lw Lw" Fläche /m² 8.95 db(a) db db db(a) db(a) Tag Nacht Ruhe TA Lärm (2017) Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit dli /db Lw"r /db(a) Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) 1.00 Ruhe Werktag (7h-20h) Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2.00 Ruhe Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht Seite 5 Anhang 1 mit 5 Seiten, Fassung vom
25 55/4 55/4 575/ /3 55/ / /3 55/ /1 55/7 575/1 55/7 55/1 55/1 2/1 2/ /1 51/1 206/ /4 6 0 M 1: m 0 M 1: m Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) Werktag (6h-22h) Pegel db(a) Pegel in db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Konfliktbereich MI nachts tags Legende Hilfslinie Untersuchungsbereich Baugrenzen Gebäude Parkplatz Fahrbewegung Lkw Rangierbewegung Lkw Fahrbewegung Anlieferung Backwaren Fahrbewegung Anlieferung Zeitungen Einkaufswagensammelstelle Zuluft-/ Abluftöffnung Beladung Paletten Entladung Paletten Be-/ Entladung Gitterrollwagen Verflüssiger Gemeinde Baindt Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie zur 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Anhang 2: Rasterlärmkarten der Gewerbelärm-Immissionen für den Tages- und Nachtzeitraum Berechnungsebene: 1. Obergeschoß (rel. Höhe 5,60 m) Fassung vom IMMI
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