Standort: Grundstücke Flur-Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. Iller
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- Heinz Dresdner
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1 Bericht Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au der Stadt Senden Überarbeitung des Untersuchungsberichtes vom bzw , Bericht-Nr. F6/138 Projekt: Kommune: Bebauungsplan Untere Au Stadt Senden Senden Datum: Standort: Grundstücke Flur-Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. Iller Unsere Zeichen: IS-USG-MUC/lei Dokument: Bericht_Senden_ docx Auftraggeber: Stadt Senden Stadtplanung Senden Bestellzeichen: vom Prüfumfang: Lärmschutz Das Dokument besteht aus 29 Seiten Seite 1 von 29 Die auszugsweise Wiedergabe des Dokumentes und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Auftrags-Nr.: Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Bericht-Nr.: Sachverständiger: F15/303-LG Dipl.-Ing. (FH) Herbert Leiker Telefon-Durchwahl: Telefax-Durchwahl: herbert.leiker@tuev-sued.de Sitz: München Amtsgericht: München HRB USt-IdNr. DE Informationen gemäß 2 Abs. 1 DL-InfoV unter Aufsichtsrat: Karsten Xander (Vorsitzender) Geschäftsführer: Ferdinand Neuwieser (Sprecher), Dr. Ulrich Klotz, Thomas Kainz Telefon: Telefax: TÜV SÜD Industrie Service GmbH Niederlassung München Abteilung Umwelt Service Westendstraße München Deutschland
2 Seite 2 von 29 Inhaltsverzeichnis A BERICHT AUFGABENSTELLUNG UND ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE SCHALLTECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN ERMITTLUNG DER GERÄUSCHIMMISSIONEN AUSGANGSDATEN DER BERECHNUNGEN ERGEBNISSE DER BERECHNUNGEN BEWERTUNG DER ERGEBNISSE VORSCHLÄGE ZUR AUFNAHME IN DEN BEBAUUNGSPLAN ZUSAMMENFASSUNG B ANLAGEN Dieses Gutachten darf ohne schriftliche Genehmigung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH auch auszugsweise nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Kopien für behörden- und/oder betriebsinterne Zwecke sowie Kopien, die zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind, bedürfen keiner Genehmigung. Die in diesem Gutachten enthaltenen gutachtlichen Aussagen sind nicht auf andere Anlagen bzw. Anlagenstandorte übertragbar.
3 Seite 3 von 29 A Bericht 1. Aufgabenstellung und allgemeine Grundlagen Die Stadt Senden plant im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Ay auf den Grundstücken Flur- Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. die Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au mit einer Ausweisung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet WA. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch die TÜV SÜD Industrie Service GmbH die u.g. schalltechnische Untersuchung vom (Bericht-Nr. F6/138) mit Ergänzung vom (Bericht-Nr. F6/138-2) erstellt. In diesem Rahmen wurden die durch unterschiedliche Quellen verursachten und innerhalb des Plangebietes wirksamen Geräuschimmissionen ermittelt und beurteilt. Als maßgebliche Quellen waren dabei zu betrachten: Einwirkungen durch den Betrieb der nördlich gelegenen Sportanlagen des FV Ay sowie des anschließenden Tennis- und Freizeitparks Einwirkungen durch den Straßenverkehr auf den östlich verlaufenden Straßenzügen der Bundesstraße B 28 und der Staatsstraße St 2031 Einwirkungen durch die im nördlichen Bereich des Gebietes verlaufende 380-kV- Freileitung Dellmensingen-Niederstotzingen Aufgrund nunmehr geänderter Rahmenbedingungen ist die o.g. schalltechnische Untersuchung bzgl. des Aspektes der möglichen Einwirkungen durch die o.g. Sportanlagen zu überarbeiten, die seinerzeit erarbeiteten Ergebnisse bzgl. der Einwirkungen durch den Straßenverkehr und die 380-kV-Freileitung behalten weiterhin Gültigkeit. Grundlagen (Gesetze, Technische Regelwerke und Unterlagen, Pläne und sonstige Unterlagen) der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind im Einzelnen: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, berichtigt S. 3753), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I Nr. 53, S. 1740) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269)
4 Seite 4 von 29 Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BlmSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588) zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl I Nr. 7, S. 324) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 des Bundesministeriums für Verkehr vom 10. April 1990 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl.1 S. 132), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl.1 S. 466) Norm DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise (Ausgabe November 1989) Norm DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung (Ausgabe Juli 2002) Norm DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (Ausgabe Mai 1987) VDI 2720 Blatt 1 Schallschutz durch Abschirmung im Freien (Ausgabe März 1997) Technischer Inhalt der zurückgezogenen VDI 2714 Schallausbreitung im Freien (Ausgabe Januar 1988) VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen: Sport- und Freizeitanlagen (Ausgabe September 2012) VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen (Ausgabe August 1987) Ergebnisse der Verkehrszählungen 2010, veröffentlicht auf der Website der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, Stand 04/2012 Bebauungsplanentwurf Untere Au der Stadt Senden, Stand 05/2015 Schalltechnische Untersuchung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH zur Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au der Stadt Senden vom (Bericht-Nr. F6/138) mit Ergänzung vom (Bericht-Nr. F6/138-2) 2. Örtliche Verhältnisse Das auf einer mittleren Höhenlage von knapp 485 m über N.N. gelegene Plangebiet liegt im nordwestlichen Randbereich des Sendener Stadtteils Ay. Eine Übersicht über den Standort kann dem nachfolgenden Auszug aus der topografischen Karte entnommen werden, der Bereich des Plangebietes ist dabei umrandet.
5 Seite 5 von 29 Abbildung 2-1: Auszug aus der topografischen Karte Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Größe von über 5 ha und soll wie bereits in Punkt 1 aufgeführt als Allgemeines Wohngebiet WA ausgewiesen werden, innerhalb des Gebietes ist die Errichtung von Wohngebäuden mit zwei bzw. drei Vollgeschossen und von Nebengebäuden wie Garagen geplant. Wie bereits in Punkt 1 erwähnt, befinden sich nördlich des Plangebietes die Sportanlagen des FV Ay mit im Wesentlichen 3 Rasenspielfeldern, hieran schließt der Tennis- und Freizeitpark an. Zusätzlich zur o.a. Darstellung gehen die örtlichen Verhältnisse aus dem Umgebungslageplan in Anlage 1.1 und dem Lageplan des Bebauungsplangebietes in Anlage 1.2 hervor. 3. Schalltechnische Rahmenbedingungen und Anforderungen Als maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die durch den Betrieb der Sportanlagen des FV Ay sowie des anschließenden Tennis- und Freizeitparks verursachten und innerhalb des Plangebietes zu erwartenden Geräuschimmissionen sind im Rahmen der Bauleitplanung der Inhalt der Norm DIN und hierbei konkret die im Beiblatt 1 zur Norm aufgeführten Orientierungswerte heranzuziehen. Diese Orientierungswerte lauten dabei bei für die hier vorgesehene Ausweisung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet WA bei Geräuscheinwirkungen durch Sport- und Freizeitanlagen wie folgt: tagsüber (06.00 bis Uhr): 55 db(a) nachts (22.00 bis Uhr): 40 db(a)
6 Seite 6 von 29 Die Einhaltung der angeführten Orientierungswerte ist als Zielvorstellung zu verstehen; eine Überschreitung kann in begründeten Fällen im Rahmen der Abwägung im Bauleitverfahren in begrenztem Maße toleriert werden. Um den nach einer Realisierung der geplanten Bebauung gegebenen Situation Rechnung zu tragen, können im vorliegenden Fall neben der Norm DIN auch die Kriterien der für die schalltechnische Beurteilung von Sport- und Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen einschlägigen und in Punkt 1 zitierte 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV) zusätzlich herangezogen werden. Gemäß 2 Abs der 18. BImSchV gelten für Allgemeine Wohngebiete WA folgende Immissionsrichtwerte zur Beurteilung der Geräuschimmissionen: tagsüber außerhalb der Ruhezeiten: tagsüber innerhalb der Ruhezeiten: nachts: 55 db(a) 50 db(a) 40 db(a) Im Einzelnen sind dabei folgende Zeiträume als Ruhezeiten festgelegt: an Werktagen: an Sonn- und Feiertagen: bis und bis Uhr bis 09.00, bis und bis Uhr Für diese einzelnen Zeitblöcke bzw. Beurteilungszeiträume sind die auftretenden Beurteilungspegel jeweils getrennt voneinander zu ermitteln und zu beurteilen. Der Nachtzeitraum beträgt an Werktagen 8 Stunden zwischen und Uhr, an Sonn- und Feiertagen 9 Stunden zwischen und Uhr. Der Beurteilungszeitraum für die Nachtzeit beträgt dabei eine volle Stunde (ungünstigste volle Stunde, z. B. zwischen und Uhr). Die Ruhezeit von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur dann zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Zusätzlich hierzu soll gemäß 18. BImSchV sichergestellt sein, dass kurzzeitige Geräuschspitzen die o. a. Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Gesamtheit der o. a. Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte wurde im Folgenden als maßgebliche Beurteilungsgrundlage herangezogen. 4. Ermittlung der Geräuschimmissionen Die durch den Betrieb der Sportanlagen verursachten und innerhalb des Plangebiet wirksamen Geräuschimmissionen wurden gemäß dem Anhang zur 18. BImSchV mittels Schallausbreitungs-
7 Seite 7 von 29 berechnung auf der Grundlage der Richtlinien VDI 2714 (mittlerweile zurückgezogen) und VDI 2720 ermittelt. Die Berechnungen erfolgten dabei für das gesamte Plangebiet für ein Immissionsniveau von 8 m über Grund (etwa entsprechend OG bzw. DG der möglichen dreigeschossigen Bebauung), eine abschirmende Wirkung der innerhalb des Plangebietes zukünftig zu errichtenden Gebäude wurde nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse wurden flächenhaft in Form von Pegelrastern in 5 db(a)-abstufungen dargestellt, sämtliche Ausgangsdaten der Berechnungen gehen detailliert aus Anlage 2 hervor. Für die Bildung der Beurteilungspegel wurden die in Punkt 3 aufgeführten Beurteilungszeiträume gemäß 18. BImSchV herangezogen wobei analog zur Untersuchung vom ausschließlich die Zeitblöcke betrachtet wurden, innerhalb denen die höchsten Geräuschimmissionen wirksam sind, bzw. eine erhöhte Schutzbedürftigkeit (Ruhezeiten) gegeben ist Konkret erfolgten die Untersuchungen für folgende Zeiträume: Werktage (Mo. bis Fr.) innerhalb der Ruhezeit bis Uhr Werktage (Samstag) außerhalb der Ruhezeit bis Uhr Werktage nachts (ungünstigste volle Stunde vgl. Punkt 3) Sonn- und Feiertage außerhalb der Ruhezeit bis Uhr und bis Uhr Sonn- und Feiertage Ruhezeit bis Uhr Innerhalb dieser Zeiträume wurden die maximal möglichen Emissionen der jeweiligen hinsichtlich der Geräuschentwicklung relevanten Sportanlagen angesetzt womit wie o.a. die aus schalltechnischer Sicht ungünstigsten Zeiträume betrachtet wurden. In allen anderen Beurteilungszeiträumen sind gegenüber den Geräuschimmissionen in den o. a. betrachteten Zeiträumen durchwegs geringere Immissionen wirksam. Hinsichtlich der akustischen Ausgangsbedingungen sowie im Speziellen hinsichtlich der Gleichzeitigkeit möglicher Geräuscheinwirkungen der einzelnen Quellen und auch z.t. deren Einwirkzeiten, wurden in den Berechnungen konservative, d.h. an der maximalen oberen Grenze liegende Ansätze berücksichtigt. 4.1 Ausgangsdaten der Berechnungen Die Ausgangsdaten der durchgeführten Schallausbreitungsberechnungen gehen detailliert aus Anlage 2 hervor, hierin sind neben den akustisch relevanten Daten der Schallquellen (Schallleistungspegel etc.) auch sämtliche geometrische Daten des Berechnungsmodells aufgeführt. Koordinatenbezüge sind den Lageplänen in Anlage 1.1 und 1.2 zu entnehmen.
8 Seite 8 von 29 Die angesetzten Ausgangsbedingungen beruhen auf Angaben in der in Punkt 1 zitierten Fachliteratur und dabei im Besonderen der Richtlinie VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen: Sport- und Freizeitanlagen. Gemäß Angaben des FV Ay bzw. der Stadt Senden sind die Nutzungszeiten der einzelnen Sportanlagen gegenüber den Untersuchungen des Jahres 2006 unverändert anzusetzen. Im Einzelnen wurden den Berechnungen somit bzgl. der Nutzung der wie o.a. berücksichtigten Sportanlagen (Rasenspielfelder und Tennisplätze) folgende Ausgangsbedingungen (Schallleistungspegel L W und Einwirkdauer T E im jeweiligen Beurteilungszeitraum) zugrunde gelegt: Rasenpielfeld 1: Schallleistungspegel L W = 104 db(a) für Punktspielbetrieb AH-Mannschaft und Jugendspielbetrieb (jeweils etwa 30 Zuschauer), L W = 105 db(a) für Punktspielbetrieb 2. Mannschaft (50 Zuschauer) bzw. L W = 108 db(a) für Punktspielbetrieb 1. Mannschaft (200 Zuschauer) Werktage (Mo. bis Fr.) Ruhezeit bis Uhr: Samstage bis Uhr: Werktage nachts: Sonntage bis Uhr und bis Uhr: Sonntage Ruhezeit bis Uhr: keine Nutzung T E = 1,5 Stunden (Jugendspiele) keine Nutzung T E = 3 Stunden (Jugendspiel + 1.MS) T E = 1,5 Stunden (Spiel 2.MS) Rasenpielfeld 2: Schallleistungspegel L W = 104 db(a) für Punktspielbetrieb AH-Mannschaft und Jugendspielbetrieb (jeweils etwa 30 Zuschauer), L W = 98 db(a) für Trainingsbetrieb Werktage (Mo. bis Fr.) Ruhezeit bis Uhr: Samstage bis Uhr: Werktage nachts: Sonntage bis Uhr und bis Uhr: Sonntage Ruhezeit bis Uhr: T E =1,5 Stunden (Training) T E = 3 Stunden (Jugendspiele) keine Nutzung keine Nutzung keine Nutzung Rasenpielfeld 3: Schallleistungspegel L W = 104 db(a) für Punktspielbetrieb AH-Mannschaft und Jugendspielbetrieb (jeweils etwa 30 Zuschauer) Werktage (Mo. bis Fr.) Ruhezeit bis Uhr: Samstage bis Uhr: Werktage nachts: T E =1,5 Stunden (Spiel AH-Senioren) T E = 3 Stunden (Jugendspiele) keine Nutzung
9 Seite 9 von 29 Sonntage bis Uhr und bis Uhr: Sonntage Ruhezeit bis Uhr: keine Nutzung keine Nutzung Tennisplätze: Schallleistungspegel L W = 93 db(a) pro Platz, konkret berücksichtigt wurde stets eine zeitlich parallele Vollbelegung/Nutzung aller 5 Plätze Werktage (Mo. bis Fr.) Ruhezeit bis Uhr: Samstage bis Uhr: Werktage nachts: Sonntage bis Uhr und bis Uhr: Sonntage Ruhezeit bis Uhr: T E = 1 Stunde T E = 11 Stunden keine Nutzung T E = 9 Stunden T E = 2 Stunden Diese Ansätze decken auch einen evtl. möglichen und nur an wenigen Wochenenden des Jahres erfolgenden Punktspiel- sowie Turnierbetrieb sicherlich hinreichend mit ab. Nutzung der Pkw-Stellplätze: Diese Berechnungen erfolgten gemäß 18. BImSchV nach den in Punkt 1 zitierten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, angesetzt wurde dabei innerhalb der einzelnen Beurteilungszeiträume folgende Anzahl an Pkw-Bewegungen (B) auf den Stellplätzen der Sportanlage bzw. des Tennis- und Freizeitparks:: Werktage (Mo. bis Fr.) Ruhezeit bis Uhr: Samstage bis Uhr: Werktage nachts: Sonntage bis Uhr und bis Uhr: Sonntage Ruhezeit bis Uhr: 20 B. Sportanlage, 30 B. Tennispark 200 B. Sportanlage, 300 B. Tennispark 20 B. Sportanlage, 30 B. Tennispark 140 B. Sportanlage, 250 B. Tennispark 60 B. Sportanlage, 30 B. Tennispark Sämtliche in den Berechnungen zugrunde gelegten Emissionsdaten berücksichtigen bei deren Ansatz (soweit gegeben) eine Impulshaltigkeit der Geräusche (Zuschlag K I gemäß dem Anhang zur 18. BImSchV). Die durch die (nicht verstärkte) menschliche Stimme verursachten Geräusche sind entsprechend der Definition im Anhang zur 18. BImSchV nicht als impulshaltig zu bewerten. 4.2 Ergebnisse der Berechnungen Die Ergebnisse der unter den in Punkt 4.1 aufgeführten Voraussetzungen d.h. mit den angesetzten Emissionen und Einwirkzeiten durchgeführten Berechnungen sind den Immissionspegelrastern (Immissionshöhen wie beschrieben 8 m über Grund) in den Anlagen 3.1 bis 3.5 für die jeweiligen untersuchten Beurteilungszeiträume wie folgt zu entnehmen:
10 Seite 10 von 29 Anlage 3.1 Anlage 3.2 Anlage 3.3 Anlage 3.4 Anlage 3.5 Beurteilungspegel Werktage (Mo. bis Fr.) innerhalb der Ruhezeit bis Uhr Beurteilungspegel Samstage außerhalb der Ruhezeit bis Uhr Beurteilungspegel Werktage nachts Beurteilungspegel Sonntage außerhalb der Ruhezeit bis und bis Uhr Beurteilungspegel Sonntage Ruhezeit bis Uhr Zur Konkretisierung der Ergebnisse sind diese wie Folgt zu bewerten: Werktage (Mo. bis Fr.) Ruhezeit bis Uhr Innerhalb dieses Beurteilungszeitraumes sind im Plangebiet im Bereich der geplanten Bebauung Beurteilungspegel bis zu maximal 42 db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert der DIN in Höhe von 55 db(a) und auch der für diesen Ruhezeitraum um 5 db(a) niedrigere Immissionsrichtwert der 18. BImSchV wird somit deutlich unterschritten. Samstage außerhalb der Ruhezeit bis Uhr Innerhalb dieses Beurteilungszeitraumes sind im Plangebiet im Bereich der geplanten Bebauung Beurteilungspegel bis zu maximal 46 db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert der DIN in Höhe von 55 db(a) und auch der gleichlautende Immissionsrichtwert der 18. BImSchV wird somit deutlich unterschritten. Werktage nachts Nachts sind im Plangebiet im Bereich der geplanten Bebauung Beurteilungspegel bis zu maximal 36 db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert der DIN in Höhe von 40 db(a) und auch der gleichlautende Immissionsrichtwert der 18. BImSchV wird somit unterschritten. Sonntage außerhalb der Ruhezeit bis Uhr und bis Uhr Innerhalb dieses Beurteilungszeitraumes sind im Plangebiet im Bereich der geplanten Bebauung Beurteilungspegel bis zu maximal 50 db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert der DIN in Höhe von 55 db(a) und auch der gleichlautende Immissionsrichtwert der 18. BImSchV wird somit deutlich unterschritten. Sonntage Ruhezeit bis Uhr Innerhalb dieses Beurteilungszeitraumes sind im Plangebiet im Bereich der geplanten Bebauung Beurteilungspegel bis zu maximal 52 db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert der DIN in Höhe von 55 db(a) wird somit im gesamten Plangebiet eingehalten bzw. unterschritten.
11 Seite 11 von 29 Der in diesem Ruhezeitraum um 5 db(a) niedrigere Immissionsrichtwert der 18. BImSchV wird im äußersten nördlichen Randbereich des Plangebietes geringfügig überschritten, konkret betroffen sind hiervon lediglich 2 geplante Wohngebäude. 4.3 Bewertung der Ergebnisse Wie in Punkt 4.2 bereits erläutert, werden die im Rahmen der Bauleitplanung primär einschlägigen Orientierungswerte der DIN in Höhe von tagsüber 55 db(a) und nachts 40 db(a) im gesamten Plangebiet eingehalten bzw. zum Großteil deutlich unterschritten. Gleiches gilt mit Ausnahme des Ruhezeitraumes an Sonn- und Feiertagen zwischen und Uhr auch für die Immissionsgrenzwerte der 18. BImSchV. Wie bereits in Punkt 4.2 aufgeführt, wird innerhalb dieses Ruhezeitraumes der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV in Höhe von 50 db(a) im äußersten nördlichen Randbereich des Plangebietes an 2 geplanten Wohngebäuden geringfügig um maximal 2 db(a) überschritten. Diese Überschreitung wird ausschließlich durch den Punktspielbetrieb der 2. Herren-Mannschaft auf dem Rasenspielfeld 1 verursacht, ein derartiger Spielbetrieb erfolgt lediglich an etwa 10 bis maximal 15 Sonntagen des Jahres und u.a. auch innerhalb der Jahreszeiten wo keine Nutzung der Tennisplätze gegeben ist. Wie in Punkt 3 dargelegt, ist gemäß 2(5) die Ruhezeit von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen auch nur dann zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Dies wäre somit in den Monaten in denen keine Tennisnutzung erfolgt der Fall. Des Weiteren ist anzumerken, dass bei unterklassigen Spielen gegenüber der angesetzten Anzahl an Zuschauern durchaus u.u. auch von einer deutlich niedrigeren Zuschauerzahl ausgegangen werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte könnte somit fachtechnischer Sicht diese Überschreitung des Immissionsrichtwertes im Bauleitverfahren abgewogen werden, da wie o.a. die Kriterien der 18. BImSchV im Rahmen der Bauleitplanung formal nicht einschlägig sind der Orientierungswert der Norm DIN bzw. deren Beiblatt in allen Beurteilungszeiträumen ohnehin eingehalten wird die Überschreitung des Immissionsrichtwertes lediglich an einigen Tagen des Jahres in einem Beurteilungszeitraum gegeben ist und nicht mehr als 5 db(a) beträgt. Unter diesen Voraussetzungen ist somit zusammenfassend festzuhalten, dass Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet nicht notwendig sind, gleiches gilt für evtl. aktive Maßnahmen im Bereich der Sportanlagen.
12 Seite 12 von 29 Für den Fall dass an den beiden betroffenen Gebäuden im äußersten Norden des Plangebietes trotzdem passive Schallschutzmaßnahmen in Form von lärmgeschützten Grundrissanordnungen vorgesehen werden, so sind dabei Fenster von Wohn- und Aufenthaltsräumen nicht in Richtung der Sportanlagen (d.h. Richtung Norden bzw. Westen) im Allgemeinen und Schlaf- und Kinderzimmern im Speziellen anzuordnen. Exemplarische Beispiele für derartige lärmgeschützte Grundrissanordnungen sind Anlage 5 zu entnehmen. Hinsichtlich der erforderlichen Luftschalldämmung der Außenbauteile (z.b. Fassaden, Dächer und Fenster bzgl. der notwendigen Schallschutzklasse) sind an allen innerhalb des gesamten Geltungsbereiches zu errichtenden Gebäuden mit Wohn- und Aufenthaltsräumen die Anforderungen nach Tabelle 8 der in Punkt 1 zitierten Norm DIN 4109 einzuhalten. Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung der Außenbauteile sind dabei die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 (ermittelt aus der Größe des maßgeblichen Außenlärmpegels = errechneter Beurteilungspegel + 3 db(a)) unter Berücksichtigung der Korrekturwerte der Tabelle 9 der DIN 4109 zugrunde zu legen. Für die im Plangebiet zu errichtenden Gebäude mit schutzbedürftigen Nutzungen sind hierfür entsprechend der Darstellung in Anlage 4 die Lärmpegelbereiche I und II anzusetzen. Zur Ermittlung dieser Lärmpegelbereiche erfolgten ergänzende Berechnungen, da nach DIN 4109 der maßgebliche Außenlärmpegel im vorliegenden Fall aus der Summe aller hier berücksichtigten Geräuscheinwirkungen (d.h. Sportanlagen + Straßenverkehr + 380kV-Freileitung) resultiert. Hierbei wurden die Ergebnisse der mehrfach zitierten schalltechnischen Untersuchungen vom mit Ergänzung vom herangezogen wobei bzgl. des Straßenverkehrs die seinerzeit zugrunde gelegten Verkehrszahlen durch die Daten der in Punkt 1 zitierten Verkehrszählungen 2010 aktualisiert wurden. 5. Vorschläge zur Aufnahme in den Bebauungsplan Zur Aufnahme in die Satzung des Bebauungsplanes werden aus Sicht des Lärmschutzes die nachfolgend aufgeführten textlichen Formulierungen vorgeschlagen. Hinsichtlich der erforderlichen Luftschalldämmung der Außenbauteile (z.b. Fassaden, Dächer und Fenster bzgl. der notwendigen Schallschutzklasse) sind an allen innerhalb des gesamten Geltungsbereiches zu errichtenden Gebäuden mit Wohn- und Aufenthaltsräumen die Anforderungen nach Tabelle 8 der in Punkt 1 zitierten Norm DIN 4109 einzuhalten. Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung der Außenbauteile sind dabei die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 (ermittelt aus der Größe des maßgeblichen Außenlärmpegels = errechneter Beurteilungspegel + 3 db(a)) unter Berücksichtigung der Korrekturwerte der Tabelle 9 der DIN 4109 zugrunde zu legen. Für die im Plangebiet zu errichtenden Gebäude mit schutzbedürftigen Nutzungen sind
13 Seite 13 von 29 entsprechend der Darstellung in Anlage 4 der schalltechnischen Untersuchung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom die Lärmpegelbereiche I und II anzusetzen. Zur Aufnahme in die Begründung des Bebauungsplanes werden aus der Sicht des Immissionsschutzes folgende textliche Formulierungen vorgeschlagen: Durch die TÜV SÜD Industrie Service GmbH wurde zum Bebauungsplan eine schalltechnische Untersuchung mit Datum vom erstellt. Im Rahmen dieser Untersuchung erfolgte die Überarbeitung der Untersuchungsberichte vom mit Ergänzung vom bzgl. des Aspektes der Einwirkungen durch die nördlich des Plangebietes gelegenen Sportan-lagen des FV Ay sowie des anschließenden Tennis- und Freizeitparks. Als Ergebnis der Untersuchungen wurde ermittelt, dass im gesamten Plangebiet die Orientierungswerte der DIN in Höhe von tagsüber 55 db(a) und nachts 40 db(a) eingehalten bzw. zum Großteil deutlich unterschritten werden. Mit Ausnahme des Ruhezeitraumes an Sonn- und Feiertagen zwischen und Uhr werden auch die Immissionsgrenzwerte der 18. BImSchV in allen untersuchten Beurteilungszeiträumen eingehalten bzw. unterschritten. Innerhalb des Ruhezeitraumes an Sonn- und Feiertagen zwischen und Uhr wird der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV in Höhe von 50 db(a) im äußersten nördlichen Randbereich des Plangebietes geringfügig um maximal 2 db(a) überschritten. Diese Überschreitung tritt lediglich an etwa 10 bis maximal 15 Sonntagen des Jahres und u.a. auch innerhalb der Jahreszeiten auf, wo keine Nutzung der Tennisplätze gegeben ist. Die geringfügige Überschreitung des Immissionsrichtwertes kann aus fachtechnischer Sicht abgewogen werden, die Realisierung von Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet ist nicht notwendig. Die im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung vom mit Ergänzung vom seinerzeit erarbeiteten Ergebnisse bzgl. der Einwirkungen durch den Straßenverkehr und die 380-kV-Freileitung behalten weiterhin Gültigkeit. 6. Zusammenfassung Die Stadt Senden plant im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Ay die Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au mit einer Ausweisung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet WA.
14 Seite 14 von 29 Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch die TÜV SÜD Industrie Service GmbH die u.g. schalltechnische Untersuchung vom (Bericht-Nr. F6/138) mit Ergänzung vom (Bericht-Nr. F6/138-2) erstellt. In diesem Rahmen wurden die durch unterschiedliche Quellen verursachten und innerhalb des Plangebietes wirksamen Geräuschimmissionen ermittelt und beurteilt. Als maßgebliche Quellen waren dabei zu betrachten: Einwirkungen durch den Betrieb der nördlich gelegenen Sportanlagen des FV Ay sowie des anschließenden Tennis- und Freizeitparks Einwirkungen durch den Straßenverkehr auf den östlich verlaufenden Straßenzügen der Bundesstraße B 28 und der Staatsstraße St 2031 Einwirkungen durch die im nördlichen Bereich des Gebietes verlaufende 380-kV- Freileitung Dellmensingen-Niederstotzingen Aufgrund nunmehr geänderter Rahmenbedingungen war die o.g. schalltechnische Untersuchung bzgl. des Aspektes der möglichen Einwirkungen durch die o.g. Sportanlagen zu überarbeiten, die seinerzeit erarbeiteten Ergebnisse bzgl. der Einwirkungen durch den Straßenverkehr und die 380-kV-Freileitung behalten weiterhin Gültigkeit. Zusammengefasst wurden dabei folgende Ergebnisse erarbeitet: Die Orientierungswerte der DIN in Höhe von tagsüber 55 db(a) und nachts 40 db(a) werden im gesamten Plangebiet eingehalten bzw. zum Großteil deutlich unterschritten. Gleiches gilt mit Ausnahme des Ruhezeitraumes an Sonn- und Feiertagen zwischen und Uhr auch für die Immissionsgrenzwerte der 18. BImSchV. Innerhalb des Ruhezeitraumes an Sonn- und Feiertagen zwischen und Uhr wird der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV in Höhe von 50 db(a) im äußersten nördlichen Randbereich des Plangebietes geringfügig um maximal 2 db(a) überschritten, diese Überschreitung kann aus fachtechnischer Sicht abgewogen werden. Abteilung Umwelt Service Genehmigungsmanagement Prüflaboratorium Geräusche und Erschütterungen DAkkS Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC Messstelle nach 29b BImSchG Der Sachverständige Peter Thaler Herbert Leiker
15 Seite 15 von 29 B Anlagen Anlage 1.1: Anlage 1.2: Anlage 2: Anlage 3.1: Anlage 3.2: Anlage 3.3: Anlage 3.4: Anlage 3.5: Umgebungslageplan Lageplan des Plangebietes Ausgangsdaten der Berechnungen (5 Seiten) Pegelraster mit Beurteilungspegel Werktage Ruhezeit 20 bis 22 Uhr Pegelraster mit Beurteilungspegel Samstage 8 bis 20 Uhr Pegelraster mit Beurteilungspegel Werktage nachts Pegelraster mit Beurteilungspegel Sonntage 9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr Pegelraster mit Beurteilungspegel Sonntage 13 bis 15 Uhr Anlage 4: Darstellung der Lärmpegelbereiche der Norm DIN 4109 Anlage 5: Prinzipielle Beispiele für lärmgeschützte Grundrissanordnungen
16 Seite 16 von 29 Anlage 1.1: Umgebungslageplan
17 Seite 17 von 29 Anlage 1.2: Lageplan des Plangebietes
18 Seite 18 von 29 Anlage 2: Ausgangsdaten der Berechnungen Parkplatz /RLS-90 (3) Sport PRKb001 Bezeichnung Stellplätze Ber. 1 Wirkradius /m Gruppe Sport Lw (Tag) /db(a) Knotenzahl 8 Lw (Nacht) /db(a) Länge /m Lw (Ruhe) /db(a) Länge /m (2D) Lw" (Tag) /db(a) Fläche /m² Lw" (Nacht) /db(a) Lw" (Ruhe) /db(a) Konst. Höhe /m 0.00 Typ Pkw-Parkplatz Stellplätze Emiss.-Variante L*m,E /db(a) Bewegungen je Stellplatz, h Tag Nacht Ruhe Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Knoten: PRKb002 Bezeichnung Stellplätze Ber. 2 Wirkradius /m Gruppe Sport Lw (Tag) /db(a) Knotenzahl 6 Lw (Nacht) /db(a) - Länge /m Lw (Ruhe) /db(a) Länge /m (2D) Lw" (Tag) /db(a) Fläche /m² Lw" (Nacht) /db(a) - Lw" (Ruhe) /db(a) Konst. Höhe /m 0.00 Typ Pkw-Parkplatz Stellplätze Emiss.-Variante L*m,E /db(a) Bewegungen je Stellplatz, h Tag Nacht Ruhe Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Knoten: PRKb003 Bezeichnung Stellplätze Tennisc. Wirkradius /m Gruppe Sport Lw (Tag) /db(a) Knotenzahl 6 Lw (Nacht) /db(a) Länge /m Lw (Ruhe) /db(a) Länge /m (2D) Lw" (Tag) /db(a) Fläche /m² Lw" (Nacht) /db(a) 38.14
19 Seite 19 von 29 Lw" (Ruhe) /db(a) Konst. Höhe /m 0.00 Typ Pkw-Parkplatz Stellplätze Emiss.-Variante L*m,E /db(a) Bewegungen je Stellplatz, h Tag Nacht Ruhe Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Knoten: Punkt-SQ /VDI (5) Sport EZQc001 Bezeichnung Tennisplatz 1 Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag Fläche /m² --- Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Geometrie: EZQc002 Bezeichnung Tennisplatz 2 Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag Fläche /m² --- Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Geometrie: EZQc003 Bezeichnung Tennisplatz 3 Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag Fläche /m² --- Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag
20 Seite 20 von 29 Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Geometrie: EZQc004 Bezeichnung Tennisplatz 4 Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag Fläche /m² --- Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Geometrie: EZQc005 Bezeichnung Tennisplatz 5 Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag Fläche /m² --- Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Geometrie: Flächen-SQ /VDI (7) Sport FLQc001 Bezeichnung Punktspiel 1-MS Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 5 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) Tag Fläche /m² Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Knoten: FLQc002 Bezeichnung Punktspiel 2-MS Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 5 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) Tag Fläche /m² Nacht Ruhe K0 3.00
21 Seite 21 von 29 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Knoten: FLQc003 Bezeichnung Spiel AH-Senioren Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 5 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) Tag Fläche /m² Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Knoten: FLQc004 Bezeichnung Spiele Junioren SP1 Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 5 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) Tag Fläche /m² Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Knoten: FLQc005 Bezeichnung Spiele Junioren SP2 Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 5 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) Tag Fläche /m² Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe
22 Seite 22 von 29 Knoten: FLQc006 Bezeichnung Spiele Junioren SP3 Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 5 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) Tag Fläche /m² Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Knoten: FLQc007 Bezeichnung Training SP2 Wirkradius /m Gruppe Sport Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 5 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) Tag Fläche /m² Nacht Ruhe K Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Werktag, RZ (20-22h) 2.00 Ruhe Samstag (8-20h) Tag Werktag, Nacht (22-6h) 1.00 Nacht Sonntag (9-13h, 15-20h) 9.00 Tag Sonntag, RZ (13-15h) 2.00 Ruhe Knoten:
23 Seite 23 von 29 Anlage 3.1: Pegelraster mit Beurteilungspegel Werktage Ruhezeit 20 bis 22 Uhr
24 Seite 24 von 29 Anlage 3.2: Pegelraster mit Beurteilungspegel Samstage 8 bis 20 Uhr
25 Seite 25 von 29 Anlage 3.3: Pegelraster mit Beurteilungspegel Werktage nachts
26 Seite 26 von 29 Anlage 3.4: Pegelraster mit Beurteilungspegel Sonntage 9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr
27 Seite 27 von 29 Anlage 3.5: Pegelraster mit Beurteilungspegel Sonntage 13 bis 15 Uhr
28 Seite 28 von 29 Anlage 4: Darstellung der Lärmpegelbereiche der Norm DIN 4109
29 Seite 29 von 29 Anlage 5: Prinzipielle Beispiele für lärmgeschützte Grundrissanordnungen
Standort: Grundstücke Flur-Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. Iller
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