Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hammonds Areal. in Mannheim

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hammonds Areal in Mannheim im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Badener Platz 4, Mannheim Bericht-Nr.: P14-189/2 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 27. März 2015 FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Straße Kaiserslautern Telefon (06 31) Fax: -15 info@firu-gfi.de Sitz 676 Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3 Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen Aufgabenstellung Plangrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Straßen- und Schienenverkehrslärm Schallschutzmaßnahmen Beurteilung Fluglärm Auswirkungen der Planung auf Verkehrslärmverhältnisse Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen Emissionsberechnung Bestehende Gewerbebetriebe Geplanter Einzelhandel Immissionsberechnung Beurteilung Prognose der Sportanlagenlärmeinwirkungen Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung... Tabellen Tabelle 1: Orientierungswerte DIN Verkehr... 7 Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV... 7 Tabelle 3: Immissionsrichtwerte TA Lärm/ Orientierungswerte DIN Gewerbe... 8 Tabelle 4: Immissionsrichtwerte nach BImSchV... 9 Tabelle 5: Beurteilungszeiträume nach BImSchV... 9 Tabelle 6: Immissionsrichtwert 18. BImSchV seltenes Ereignis... 9 Tabelle 7: Emissionsberechnung - Straße Tabelle 8: Emissionsberechnung - Schiene Tabelle 9: Emissionsberechnung Seckenheimer Hauptstraße Nullfall Tabelle 10: Vergleich Emissionspegel Nullfall/Planfall L me in db(a)... 23

3 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 3 Tabelle 11: Emissionsberechnung Parkplatz Einzelhandel Tabelle 12: Emissionsberechnung je Lkw/Lieferwagen-Anlieferung u. Stunde 27 Tabelle 13: Emissionsberechnung - Parkplatz Sportanlage eine Bew. pro Std. 34 Karten Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Plangebiet freie Schallausbreitung Tag Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Plangebiet freie Schallausbreitung Nacht.. 15 Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Plangebiet mit Bebauungskonzept Tag Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen Plangebiet mit Bebauungskonzept Nacht.. 17 Karte 5: Lärmpegelbereiche nach DIN Karte 6: Gewerbelärmeinwirkungen Tag Karte 7: Gewerbelärmeinwirkungen ltst. Nachtstunde... Karte 8: Sportanlagenlärmeinwirkungen, sonn-/feiertags in der Ruhezeit am Mittag, 1 Platz Karte 9: Sportanlagenlärmeinwirkungen, sonn-/feiertags in der Ruhezeit am Mittag, 2 Plätze Karte 10: Sportanlagenlärmeinwirkungen, werktags außerhalb der Ruhezeiten 38 Karte 11: Sportanlagenlärmeinwirkungen, werktags in der Ruhezeit am Abend 39

4 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 4 1 Grundlagen 1.1 Aufgabenstellung Der rund 9,2 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans Hammonds in Mannheim-Seckenheim umfasst die Flächen der ehemaligen Hammonds- Barracks und der ehemaligen Loretto-Kaserne in Mannheim-Seckenheim. Das Plangebiet liegt südlich der Seckenheimer Hauptstraße im Nordwesten des Stadtteils Seckenheim. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der ehemaligen Kasernenflächen zu einem Wohnquartier geschaffen. Neben allgemeinen Wohngebieten setzt der vorliegende Bebauungsplanentwurf ein Sondergebiet für Einzelhandel, öffentliche Grünflächen und Verkehrsflächen fest. Als Grundlage für die Berücksichtigung der Lärmschutzbelange im Bebauungsplanverfahren sind schalltechnische Untersuchungen durchzuführen. Zu untersuchen und zu beurteilen sind sowohl die Auswirkungen der Planung auf bestehende störempfindliche Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets als auch die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen auf die geplanten störempfindlichen Nutzungen innerhalb des Plangebiets. Auswirkungen der Planung auf die Geräuschverhältnisse in der Umgebung des Plangebiets sind zu erwarten durch die geplanten Einzelhandelsnutzungen (inkl. Parkplatz und Anlieferverkehr), zusätzliche Verkehrslärmeinwirkungen (insbesondere planbedingte Verkehrslärmzunahme entlang bestehender Straßen). Relevante Geräuscheinwirkungen im Plangebiet werden verursacht durch den Verkehrslärm insbesondere der Seckenheimer Hauptstraße mit Straßenbahntrasse nördlich des Plangebiets, die geplanten Einzelhandelsnutzungen (inkl. Parkplatz und Anlieferverkehr), bestehende gewerbliche Nutzungen südöstlich des Plangebiets (u.a. Getränkehandel und Handwerksbetriebe an der Zähringer Straße), Nutzung der bestehenden Sportanlagen (insbesondere Bezirkssportanlage Seckenheim nördlich des Plangebiets), Fluglärm durch Einflugschneise des Flugplatzes Mannheim. Bei prognostizierten Überschreitungen der einschlägigen Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind ggf. Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen und Vorschläge zu deren Festsetzung im Bebauungsplan zu unterbreiten.

5 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Höhendaten für das Plangebiet und die Umgebung, übermittelt durch das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg am ; Bebauungsplan Hammonds Areal, Entwurf, Stand: , übermittelt durch Re2area am ; Rahmenplan, M 1:0, Stand: ; Lageplan, übermittelt durch den Auftraggeber am ; Verkehrsdaten aus Verkehrszählung 2011/2012 (DTV, Lkw absolut) für die Knotenpunkte Seckenheimer Hauptstraße/Badener Platz und Neuostheimer Straße/Seckenheimer Hauptstraße, übermittelt durch die Stadt Mannheim am ; Verkehrszahlen für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall für die Seckenheimer Hauptstraße aus der Untersuchung der Qualität des Verkehrsablaufs an beiden Wohngebietsanschlüssen der Seckenheimer Hauptstraße, tögelplan, Stand: , übermittelt durch tögelplan am ; Schienenverkehrszahlen für die Strecke der Straßenbahnlinie 5, ausgewertet aus dem aktuellen Fahrplan (gültig ab ); Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrslandeplatz Mannheim vom 20. Dezember 2010; Konzept Vollsortimenter, Entwurf_VE1, Müller+Huber Architekturbüro, Stand: , übermittelt durch den Auftraggeber am ; Belegungsplan Bezirkssportanlage Seckenheim, übermittelt durch den Fachbereich Sport und Freizeit der Stadt Mannheim am ; Ortsbesichtigung und Bestandsaufnahme am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet erfolgt nach: DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 [DIN 18005] in Verbindung mit Beiblatt 1 zur DIN Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV], 12.Juni Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets und in der Umgebung erfolgt nach:

6 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 6 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 3) [TA Lärm]. Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Sportanlagenlärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets und in der Umgebung erfolgt nach: 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Sportanlagenlärmschutzverordnung, Juli 1991 [18. BImSchV]. Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden die folgenden Berechnungsvorschriften und sonstigen Erkenntnisquellen herangezogen: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe April 1990 [RLS-90]; Richtlinien zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen - Schall 03, Ausgabe 1990 [Schall 03]; VDI-Richtlinie 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [VDI 2720]; DIN ISO 9613 Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [DIN ISO ]; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007 [Parkplatzlärmstudie]; Hessisches Landesamt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche, Schriftenreihe Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Wiesbaden 1995 [Ladelärmstudie]; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Wiesbaden 2005 [Ladelärmstudie 2005]; VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen April Anforderungen Die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets werden anhand der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN beurteilt. Für die Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen an den schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets gelten die folgenden Orientierungswerte:

7 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 7 Tabelle 1: Orientierungswerte DIN Verkehr Gebietsart Orientierungswert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) Mit der Einhaltung des Orientierungswerts soll nach Beiblatt 1 der DIN die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets oder Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt werden. Da sich in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen die Orientierungswerte oft nicht einhalten lassen, kann im Rahmen der Abwägung beim Überwiegen anderer Belange von ihnen abgewichen werden. In diesem Fall soll ein Ausgleich durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Grundrissgestaltung, baulicher Schallschutz) vorgesehen und planungsrechtlich gesichert werden. Die maßgeblichen Immissionsorte innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befinden sich an den Baukörpern gemäß Bebauung nach dem vorliegenden Rahmenplan. Die Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse durch den planbedingten Zusatzverkehr auf den bestehenden Straßen in der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erfolgen in Anlehnung an die Kriterien der 16. BImSchV zur wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen ( 1 Abs. 2, 16.BImSchV). Demnach ist eine planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten um mindestens 3 db(a) erhöhen und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Eine planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung ist ebenfalls als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten auf mindestens 70 db(a) am Tag oder db(a) in der Nacht erhöhen oder sich von mindestens 70 db(a) am Tag oder db(a) in der Nacht weiter erhöhen. Die maßgeblichen Immissionsorte in der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befinden sich entlang der Seckenheimer Hauptstraße nördlich des Plangebiets. Für die Immissionsorte in der Umgebung des Plangebiets wird die Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebiets angesetzt. Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV Gebietsart Immissionsgrenzwert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) 59 Durch die gemäß Bebauungsplan im geplanten Sondergebiet zulässigen Nutzungen sollen in der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und in den vorgesehenen Allgemeinen Wohngebieten innerhalb des Geltungsbe-

8 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 8 reichs des Bebauungsplans keine unzumutbaren Gewerbelärmeinwirkungen verursacht werden. Zur Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkungen an den nächstgelegenen Immissionsorten in der Umgebung des Bebauungsplans werden die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm herangezogen. Die bestehenden Gebäude in der Umgebung des Bebauungsplans befinden sich in im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellten Gebieten. Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen werden die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete herangezogen. Tabelle 3: Immissionsrichtwerte TA Lärm/ Orientierungswerte DIN Gewerbe Gebietsart in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau für Gewerbelärmeinwirkungen entsprechen im Wesentlichen den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Die TA Lärm dient sowohl dem Schutz vor als auch der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Vorschriften der TA Lärm sind u.a. zu beachten für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bei der Prüfung der Einhaltung der Betreiberpflichten ( 22 BImSchG) im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Baugenehmigungsverfahren. Durch die Beurteilung von Gewerbegeräuschen im Rahmen der Bebauungsplanung nach TA Lärm kann sichergestellt werden, dass keine Nutzungen festgesetzt werden, die nach TA Lärm nicht genehmigungsfähig wären. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beziehen sich auf die maßgebenden Immissionsorte im Einwirkungsbereich des Vorhabens. Diese Immissionsorte liegen in bebauten Gebieten 0,5 m vor dem Fenster von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Schutzbedürftige Räume sind insbesondere Wohn- und Schlafräume. Die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Bezirkssportanlage nördlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und der geplanten Spielflächen (Bolzplatz) im Plangebiet werden als Sportanlagenlärmeinwirkungen gemäß der 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt. Nach der 18. BImSchV sind Sportanlagen so zu betreiben, dass die in 2 der Verordnung für die verschiedenen Gebietsarten genannten Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Zur Beurteilung der Sportanlagenlärmeinwirkungen an den Immissionsorten in der Umgebung werden die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete der 18. BImSchV herangezogen:

9 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 9 Tabelle 4: Immissionsrichtwerte nach BImSchV Gebietsart Tag außerhalb der Ruhezeit Immissionsrichtwert in db(a) Tag innerhalb der Ruhezeit lauteste Nachtstunde Allgemeines Wohngebiet Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiten: Tabelle 5: Beurteilungszeiträume nach BImSchV Beurteilungszeit Werktage Sonn- und Feiertage Tag außerhalb der Ruhezeiten Tag innerhalb Ruhezeiten Nacht Uhr 12 Stunden Uhr Uhr je 2 Stunden Uhr lauteste Stunde Uhr Uhr 9 Stunden Uhr Uhr Uhr je 2 Stunden Uhr lauteste Stunde Die Ruhezeit am Sonntag ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage in der Zeit zwischen 9.00 und Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Beträgt die gesamte Nutzungszeit der Anlage weniger als 4 Stunden und fallen mehr als Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von bis Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst. Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten im Sinne der 18. BImSchV als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres auftreten. Für seltene Ereignisse gelten für alle Gebietsarten die folgenden Immissionsrichtwerte: Tabelle 6: Immissionsrichtwert 18. BImSchV seltenes Ereignis Gebietsart Tag außerhalb der Ruhezeit Immissionsrichtwert in db(a) Tag innerhalb der Ruhezeit alle Gebietsarten Nacht Die Minderung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien und durch Hindernisse im Schallausbreitungsweg wird gemäß 18. BImSchV nach den VDI-Richtlinien 2714 und 2720 berechnet. Die Richtlinie VDI 2714 wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Der VDI empfiehlt stattdessen die Anwendung der Richtlinie DIN ISO 9613/2. Die Sportanlagenlärmeinwirkungen werden daher gem. DIN ISO 9613/2 ermittelt und anhand der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV beurteilt. Werden die Spielflächen im Plangebiet als Kinderspielplätze mit entsprechenden Spielgeräten hergestellt gelten für die Geräuscheinwirkungen die Regelungen

10 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 10 des 22 Abs. 1a Bundesimmissionsschutzgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S.38), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist). Danach sind Geräuscheinwirkungen durch Kinderspielplätze nicht als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen.

11 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 11 2 Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Zu untersuchen sind die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets durch den Kfz-Verkehr auf den bestehenden Straßen in der Umgebung und durch den Schienenverkehr auf der Straßenbahnstrecke nördlich des Plangebiets. Für die Berechnung und Beurteilung der Straßenverkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets werden die Verkehrsmengen aus der Verkehrszählung der Stadt Mannheim 2011/2012 sowie die Daten aus der Straßenverkehrszählung 2010 herangezogen. Verkehrsmengen für den Prognose-Planfall für den relevanten Straßenabschnitt der Seckenheimer Hauptstraße wurden vom Verkehrsgutachterbüro tögelplan übermittelt. Für die Abschätzung der Schienenverkehrslärmeinwirkungen durch den Schienenverkehr der Straßenbahnlinie 5 wird der aktuelle Fahrplan ausgewertet. Die Verkehrslärmeinwirkungen durch den Betrieb am Flughafen City Airport Mannheim westlich des Plangebiets werden auf der Grundlage der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrslandeplatz Mannheim vom 20. Dezember 2010 abgeschätzt. 2.1 Emissionsberechnung Straße Die Berechnung der Straßenverkehrslärmemissionen durch den Kfz-Verkehr auf den relevanten Straßenabschnitten der A6 westlich des Plangebiets und der A656 südlich des Plangebiets erfolgt auf Grundlage der aus der Verkehrszählung 2010 angegebenen Lärmkennwerte M (maßgebliche stündliche Verkehrsstärke) und p (maßgebender Lkw-Anteil) jeweils für den Tag- und den Nachtzeitraum. Für die relevanten Straßenabschnitte der Seckenheimer Hauptstraße im Norden des Plangebiets liegen Aussagen zum DTV für den Prognose-Planfall des Verkehrsplanungsbüros tögelplan vor. Der Anteil des Schwerverkehrs wurde aus den Ergebnissen der Verkehrszählung der Stadt Mannheim aus dem Jahr 2012 übernommen. Die Verteilung der Verkehre auf die maßgeblichen Tag- und Nachtstunden erfolgt gemäß den in Tab.3 der RLS-90 angegebenen Verkehrsfaktoren. Für die L637 (Neuostheimer Straße, Seckenheimer Landstraße) sowie für die Badener Straße östlich des Plangebiets liegen Ergebnisse der Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2011 bzw vor. Es ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) sowie der Anteil des Schwerverkehrs angegeben. Die Verteilung der Verkehre auf die maßgeblichen Tag- und Nachtstunden erfolgt gemäß den in Tab.3 der RLS-90 angegebenen Verkehrsfaktoren für die jeweilige Straßenkategorie (Landesstraße, Gemeindestraße). Zuschläge für Steigungen und Gefälle werden im digitalen Geländemodell ermittelt und berücksichtigt. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf den Straßenabschnitten der Autobahnen A6 und A km/h für Pkw und 80 km/h für

12 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 12 Lkw angesetzt. Auf den Straßenabschnitten der Seckenheimer Hauptstraße und der Badener Straße wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von km/h angesetzt. Für die Straßenabschnitte der L637 außerorts werden 70 km/h angesetzt. Nach RLS-90 Tab.3 werden für die betreffenden Straßenabschnitte folgende Emissionspegel berechnet: Tabelle 7: Emissionsberechnung - Straße Straße Abschnitt DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) A6 südlich A ,1 17,3 75,5 69,3 A6 nördlich A ,5 17,9 76,2 70,0 A656 westlich A ,7 3,1 70,3 62,9 A656 östlich A ,0 5,7 73,7 66,4 Seckenh. Hauptstr. 1 bis Badener Str ,3 1,1,1,6 Seckenh. Hauptstr. 2 Bad.Str.-Einfahrt PG Ost ,3 1,1,1,6 Seckenh. Hauptstr. 3 PG Ost-PG West ,3 1,1 59,7,2 Seckenh. Hauptstr. 4 PG West-Neuosth.Str ,3 1,1 59,6,1 Neuosth. Straße nördl. Seckenh. Hauptstr ,8 0,9 64,2,9 Neuosth. Straße südl. Seckenh. Hauptstr ,5 0,8 61,4,1 Badener Straße ,3 1,1,0 41,5 DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht =maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw- Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Straßenbahn Die Berechnung der Schienenverkehrslärmemissionen durch den Schienenverkehr der Straßenbahnlinie 5 erfolgt nach Schall 03 auf der Grundlage aus dem aktuellen Fahrplan ermittelten Zugzahlen. Es wird davon ausgegangen, dass die Straßenbahnen der Linie 5 m lang sind, mit km/h auf der Strecke fahren und über einen Scheibenbremsenanteil von 100 % verfügen. Gemäß Schall 03 werden für die Straßenbahnstrecke der Linie 5 folgende Emissionspegel für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet: Tabelle 8: Emissionsberechnung - Schiene 2.2 Immissionsberechnung Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach RLS-90 für die Straße und nach der alten Schall 03 für die Schiene auf der Grundlage der o.a. Emis-

13 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 13 sionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Die bestehende Lärmschutzwand entlang der A 6 wird dabei berücksichtigt. Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet werden für freie Schallausbreitung in einem Raster flächig in 4 m über Grund für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet (vgl. Karte 1 und Karte 2). Zusätzlich wird eine Berechnung unter Berücksichtigung einer geplanten Bebauung gemäß den Baufenstern des übermittelten Bebauungsplanentwurfs geschossweise für den Tag und die Nacht durchgeführt. Die berechneten Verkehrslärmbeurteilungspegel werden in Karte 3 für den Tagzeitraum und in Karte 4 für die Nacht dargestellt.

14 370 ckenheimer Hauptstraße Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hammonds" Stadt Mannheim - Seckenheim Seckenheimer Hauptstraße 3 Linie 5 Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Tag freie Schallausbreitung im Plangebiet Seckenheimer Hauptstraße 2 Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) 70 Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Verkehrslärmquellen - Kfz-Verkehr Straßen - Straßenbahn Isophone 4 m über Grund (2012; ) Badener Straße Pegel in db(a) <= <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Emission Schiene Emission Straße Lichtzeichenanlage Plangebiet Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

15 370 ckenheimer Hauptstraße Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hammonds" Stadt Mannheim - Seckenheim Seckenheimer Hauptstraße 3 Linie 5 Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht freie Schallausbreitung im Plangebiet Seckenheimer Hauptstraße 2 Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Verkehrslärmquellen - Kfz-Verkehr Straßen - Straßenbahn Isophone 4 m über Grund (2012; ) Badener Straße Pegel in db(a) <= <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Emission Schiene Emission Straße Lichtzeichenanlage Plangebiet Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

16 ckenheimer Hauptstraße Seckenheimer Hauptstraße Linie Seckenheimer Hauptstraße Badener Straße Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hammonds" Stadt Mannheim - Seckenheim Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Tag mit Bebauungskonzept Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Verkehrslärmquellen - Kfz-Verkehr Straßen - Straßenbahn Isophone in 4m über Grund Fassadenpegel im lautesten Geschoss (2110, 2112; ) Pegel in db(a) <= <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Emission Schiene Emission Straße Lichtzeichenanlage Plangebiet Immissionsort Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

17 ckenheimer Hauptstraße Seckenheimer Hauptstraße Linie Seckenheimer Hauptstraße Badener Straße Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hammonds" Stadt Mannheim - Seckenheim Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht mit Bebauungskonzept Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Verkehrslärmquellen - Kfz-Verkehr Straßen - Straßenbahn Isophone in 4m über Grund Fassadenpegel im lautesten Geschoss (2110, 2112; ) Pegel in db(a) <= <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Emission Schiene Emission Straße Lichtzeichenanlage Plangebiet Immissionsort Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

18 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite Beurteilung Straßen- und Schienenverkehrslärm Im Tagzeitraum wird bei freier Schallausbreitung der Orientierungswert der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten von db(a) im überwiegenden südlichen Teil des Plangebiets eingehalten. In der Nacht wird der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von db(a) im gesamten Plangebiet überschritten. Die Verkehrslärmeinwirkungen werden maßgeblich bestimmt durch den Kfz-Verkehr auf der Seckenheimer Hauptstraße nördlich des Plangebiets. In dem festgesetzten Mischgebiet und Sondergebiet werden die Orientierungswerte für Mischgebiete eingehalten. Unter Berücksichtigung einer Bebauung werden am Tag an den nördlichen Fassaden von Gebäuden Verkehrslärmeinwirkungen von bis zu 65 db(a) berechnet. An den westlichen Fassaden von Gebäuden im nordwestlichen Bereich des Bebauungsplans werden Verkehrslärmeinwirkungen von bis zu 59 db(a) berechnet. Der Orientierungswert für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten von db(a) wir um bis zu 5 db(a) überschritten. An allen übrigen Fassaden wird der Orientierungswert eingehalten (vgl. Karte 3). Dies gilt auch für alle Fassaden der geplanten Bebauung im Mischgebiet und im Sondergebiet. In der Nacht werden an den Nordfassaden der nördlichsten Gebäude Verkehrslärmeinwirkungen von bis zu 56 db(a) berechnet. Der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von db(a) wird an diesen Fassaden um bis zu 11 db(a) überschritten. An allen übrigen Gebäuderiegeln wird der Orientierungswert an mindestens einer Fassade/einem Fassadenabschnitt um maximal 5 db(a) überschritten. An den Fassaden der geplanten Bebauung im Mischgebiet und im Sondergebiet wird der Orientierungswert Nacht von db(a) für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten eingehalten. Wegen den zu erwartenden Überschreitungen der Orientierungswerte an den geplanten Gebäuden in den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten - insbesondere im Nachtzeitraum - werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Es wird die Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen empfohlen. 2.4 Schallschutzmaßnahmen Die DIN 4109 definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen. Die Anforderungen sind abhängig von den Lärmpegelbereichen, in denen die zu schützenden Nutzungen liegen. Die Lärmpegelbereiche werden vom maßgeblichen Außenlärmpegel abgeleitet. Dieser maßgebliche Außenlärmpegel bezieht sich auf den Tagzeitraum. Er ist gemäß Punkt 5.5 der DIN 4109 unter Berücksichtigung der verschiedenen Lärmarten (u.a. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen) zu ermitteln. Bezogen auf den Verkehrslärm wird der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt, in dem zu dem errechneten Verkehrslärmbeurteilungspegel 3 db(a) zu addieren sind. Bezogen auf den Gewerbelärm wird nach DIN 4109 im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm im Bebauungsplan für die je-

19 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 19 weilige Gebietskategorie angegebene Tag-Immissionsrichtwert eingesetzt. In Allgemeinen Wohngebieten beträgt der Tag-Immissionsrichtwert db(a). Festsetzungsvorschlag: Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Zum Schutz vor Außenlärm sind für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989, einzuhalten. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile ergeben sich nach DIN 4109 aus den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen. Nach außen abschließende Bauteile von schutzbedürftigen Räumen sind so auszuführen, dass sie die folgenden resultierenden Schalldämm-Maße aufweisen: Lärmpegelbereich erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R w,res des Außenbauteils in db Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches II III IV V Auszug aus Tabelle 8 der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989, Tabelle 8 (Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e.v.) Die erforderlichen Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes zur Grundfläche des Raumes nach Tabelle 9 der DIN 4109 zu korrigieren. In Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, und in schutzbedürftigen Räumen mit sauerstoffverbrauchender Energiequelle wird der Einbau von Lüftungseinrichtungen für Gebäude im Bereich nördlich der -db(a)-linie im Nachtzeitraum empfohlen. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämm-Maße erforderlich sind. In der Tabelle werden die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen angegeben. Die Anforderungen beziehen sich auf die gesamte Außenfläche der Fassade. Bei üblicher Bauweise und üblichen Wohnraummaßen (Raumhöhen ca. 2,5 m, Raumtiefen ca. 4,5 m und Fensterflächenanteil bis %) wird das erforderliche resultierende Schalldämmmaß der gesamten Außenfläche erreicht, wenn im Lärmpegelbereich III die Fenster ein Schalldämmmaß von db(a) aufweisen. Die ermittelten Lärmpegelbereiche und die -db(a)-isophone im Nachtzeitraum sind in der folgenden Karte dargestellt.

20 370 ckenheimer Hauptstraße 4 IV 370 V Seckenheimer Hauptstraße Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hammonds" Stadt Mannheim - Seckenheim III Linie 5 Karte 5: Lärmpegelbereiche nach DIN Seckenheimer Hauptstraße 2 II Isophone 4 m über Grund (2012; ) Badener Straße Pegelwerte in db(a) I <= II <= III <= 65 IV <= 70 V <= 75 VI <= 80 VII > 80 Legende Emission Schiene Emission Straße db(a) nachts Lichtzeichenanlage Plangebiet Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

21 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite Beurteilung Fluglärm Die Fluglärmeinwirkungen durch den Betrieb am Flughafen City Airport Mannheim westlich des Plangebiets werden auf der Grundlage der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrslandeplatz Mannheim vom 20. Dezember 2010 beurteilt. In der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrslandeplatz Mannheim werden die Tag- und Nachtschutzzonen dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Hammonds liegt außerhalb der Tagund Nachtschutzzonen. Das Plangebiet befindet sich ca. 1,2 km östlich der Tag- Schutzzone 2 (vgl. Abbildung 1). Bauverbote oder bauliche Beschränkungen gemäß 5 und 6 des Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) bestehen somit nicht für das Plangebiet. Abbildung 1: Auszug aus Übersichtskarte Lärmschutzbereich

22 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 22 3 Auswirkungen der Planung auf Verkehrslärmverhältnisse Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse an Gebäuden entlang bestehender Straßen in der Umgebung des Plangebiets (Verkehrslärmfernwirkungen) werden in Anlehnung an die Kriterien der 16. BImSchV ( 1 Abs. 2, 16.BImSchV) zur wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen beurteilt. Demnach ist eine planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten um mindestens 2,1 db(a) (gerundet nach RLS-90 3 db(a)) erhöhen und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden (Kriterium 1). Eine planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung ist ebenfalls als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten auf mindestens 70 db(a) am Tag oder db(a) in der Nacht erhöhen oder sich von mindestens 70 db(a) am Tag oder db(a) in der Nacht weiter erhöhen (Kriterium 2). Die Ermittlung der Auswirkungen des Zusatzverkehrs auf die Verkehrslärmverhältnisse werden emissionsseitig untersucht. Dazu werden die Emissionspegel der Straßen im Prognose-Nullfall mit den Emissionspegeln im Prognose-Planfall verglichen. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt hauptsächlich über die Seckenheimer Hauptstraße. Es werden daher die Straßenemissionspegel im Prognose-Nullfall mit den Straßenemissionspegel im Prognose-Planfall jeweils für den Tag- und Nachtzeitraum miteinander verglichen. Die Emissionspegel für den Prognose-Planfall auf der Seckenheimer Hauptstraße sind Tabelle 7 zu entnehmen. Für den Prognose-Nullfall werden die in der folgenden Tabelle dargestellten Emissionspegel berechnet. Tabelle 9: Emissionsberechnung Seckenheimer Hauptstraße Nullfall Straße Abschnitt DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) Seckenh. Hauptstr. 1 bis Badener Str ,0 10,0 64,8,8 Seckenh. Hauptstr. 2 Bad.Str.-Einfahrt PG Ost ,0 10,0 64,8,8 Seckenh. Hauptstr. 3 PG Ost-PG West ,0 10,0 64,8,8 Seckenh. Hauptstr. 4 PG West-Neuosth.Str ,0 10,0 64,8,8 DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht =maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw- Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmeinwirkungen in der Umgebung des Plangebiets erfolgt emissionsseitig durch einen Vergleich der Emissionspegel L m,e der Straßenabschnitte im Null- und Planfall. In der folgenden Tabelle sind die Emissionspegel der Straßenabschnitte im Null- und Planfall jeweils für den Tag- und Nachtzeitraum einander gegenübergestellt.

23 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 23 Tabelle 10: Vergleich Emissionspegel Nullfall/Planfall L me in db(a) Straße/Abschnitt Nullfall Planfall Differenz Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Seckenh. Hauptstr. 1 64,8,8 65,7,7 0,9 0,9 Seckenh. Hauptstr. 2 64,8,8 65,7,7 0,9 0,9 Seckenh. Hauptstr. 3 64,8,8 65,3,3 0,5 0,5 Seckenh. Hauptstr. 4 64,8,8 65,2,2 0,4 0,4 Der planbedingte Zusatzverkehr führt auf den Straßenabschnitten in der Umgebung des Plangebiets zu Emissionspegelerhöhungen von bis zu 0,9 db(a) am Tag und in der Nacht. Bei gleichen Schallausbreitungsbedingungen ändern sich die Immissionsbelastungen an bestehenden Gebäuden entlang der untersuchten Straßenabschnitte um den gleichen Betrag wie die vom Straßenverkehr verursachten Emissionspegel. An den bestehenden Wohngebäuden entlang der Seckenheimer Hauptstraße ist demnach mit Verkehrslärmpegelerhöhungen um deutlich weniger als aufgerundet 3 db(a) zu rechnen. Diese Pegelerhöhungen sind als nicht relevant im Sinne der 16. BImSchV zu beurteilen.

24 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 24 4 Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen Südlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Hammonds entlang der Zähringer Straße befinden sich in einem im Flächennutzungsplan als gewerbliche Fläche dargestellten Gebiet vier Gewerbebetriebe. Bei den bestehenden Gewerbebetrieben handelt es sich um einen Dienstleistungsbetrieb für Bürokommunikation, zwei Handwerksbetriebe (Sanitär, Heizung, Klima sowie Fliesenfachbetrieb) und einen Getränkefachmarkt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans soll im nordöstlichen Bereich ein Sondergebiet (Einzelhandel) festgesetzt werden. In diesem Sondergebiet ist die Ansiedlung eines Vollsortimenters mit einer Brutto-Verkaufsfläche von rund 1.0 m² vorgesehen. Nördlich des geplanten Marktes sollen Pkw- Stellplätze bereitgestellt werden. Die Erschließung der Stellplätze erfolgt von Westen über die geplante Zufahrtsstraße ins Plangebiet. Der Haupteingang des Marktes befindet sich an der Nordfassade. Entlang der westlichen Fassade des vorgesehenen Marktes ist der Freisitz eines Backshops geplant. Die Belieferung des Marktes mit Waren soll an einer geschlossen, eingehausten Rampe erfolgen. Die Belieferung des Backshops ist an der Westfassade des Marktgebäudes vorgesehen. Relevante Gewerbelärmeinwirkungen durch den geplanten Vollsortimenter sind durch Anliefervorgänge und Fahrten von Lkw, durch Pkw-Fahrten und entsprechende Pkw-Parkvorgänge, durch Kommunikationsgeräusche auf dem Freisitz des Backshops sowie durch haustechnische Anlagen zu erwarten. 4.1 Emissionsberechnung Bestehende Gewerbebetriebe Bebauungspläne oder Genehmigungsunterlagen zu den bestehenden Gewerbebetrieben nördlich der Zähringer Straße südlich des Plangebiets liegen nicht vor. Die Betriebe sind so organisiert, dass Hallen und sonstige Betriebsgebäude entlang der nördlichen Grundstücksgrenzen (Grenze zum Plangebiet) angeordnet sind. Die Tore dieser Betriebsgebäude sind zu den Hofflächen südlich der Gebäude in Richtung Zähringer Straße orientiert. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Gewerbebetriebe so betrieben werden, dass sie die Anforderungen der TA Lärm an den nächstgelegenen bestehenden Wohngebäuden einhalten. Im Flächennutzungsplan sind die bestehenden Wohngebäude südlich der Zähringer Straße als Wohnbauflächen dargestellt. Gemäß TA Lärm sind an diesen Gebäuden mindestens die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete von db(a) am Tag und db(a) in der Nacht einzuhalten. An den nächstgelegenen bestehenden Wohngebäuden südlich der Zähringer Straße wird der Immissionsrichtwert von db(a) am Tag eingehalten, wenn die Freiflächen der Betriebe als Flächenschallquellen in 1 m über Grund mit einem Schallleistungspegel von L WA``= db(a)/m² über den gesamten Tagzeitraum von 6.00 bis

25 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite Uhr emittieren. Auf der Grundlage dieses Emissionsansatzes werden die im Plangebiet zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen durch die bestehenden Betriebe prognostiziert. Ein regelmäßiger Nachtbetrieb auf den Betriebsflächen der bestehenden Betriebe mit relevanten Geräuschemissionen würde an den nächstgelegenen Wohngebäuden zu Überschreitungen des Immissionsrichtwerts Nacht von db(a) führen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass auf den Betriebsflächen nördlich der Zähringer Straße kein regelmäßiger schalltechnisch relevanter Nachtbetrieb stattfindet Geplanter Einzelhandel Konkrete Angaben zu dem geplanten Einzelhandel im Plangebiet liegen nicht vor. Die zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen des Einzelhandels werden deshalb auf der Grundlage von Standardemissionsansätzen prognostiziert. Pkw-Fahrten und Parkvorgänge Die Pkw-Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter des geplanten Marktes sind auf der Fläche nördlich des geplanten Marktgebäudes vorgesehen. Die Anzahl der Pkw-Parkbewegungen wird nach den Anhaltswerten zur Bewegungshäufigkeit der Parkplatzlärmstudie (Tab. 33) ermittelt. Für kleine Verbrauchermärkte (Netto- Verkaufsfläche unter m²) sind je Quadratmeter Netto-Verkaufsfläche und Stunde am Tag 0,10 Pkw-Bewegungen anzusetzen. Die Netto-Verkaufsfläche wird mit m² angesetzt. Aus diesen Ansätzen ergeben sich Pkw- Bewegungen am Tag ( Uhr). Es wird davon ausgegangen, dass der Verbrauchermarkt im Tagzeitraum bis zu 14 Stunden geöffnet ist (z.b Uhr). Bei einer Öffnungszeit des Verbrauchermarktes von 14 Stunden im Tagzeitraum ist pro Stunde mit 137 Pkw-Bewegungen zu rechnen. Für eine Prognose der Geräuscheinwirkungen durch Auspark- und Abfahrtsverkehre von Kunden und Mitarbeitern nach Uhr werden 10 Pkw-Parkvorgänge und entsprechende Fahrten berücksichtigt. Die Emissionen durch die Pkw-Bewegungen auf dem Parkplatz und die Fahrwege der Pkw werden nach dem getrennten Verfahren der Parkplatzlärmstudie berechnet. Hierbei werden die Ein- und Ausparkvorgänge einerseits und die Parksuch- und Durchfahrverkehre andererseits getrennt berechnet. Für die Ein- und Ausparkvorgänge wird eine Flächenschallquelle mit dem nach der nachfolgenden Formel berechneten Schallleistungspegel für eine Pkw-Bewegung in einer Stunde angesetzt: L WA,1h = L W0 + K PA + K I Der Zuschlag für die Parkplatzart wird mit K PA = 3 db(a) für Parkplätze an Einkaufszentren mit Einkaufswagen auf Asphalt oder lärmarmen Einkaufswagen angesetzt. Als Impulszuschlag ist ein Wert von K I = 4 db(a) anzusetzen. Für die insgesamt Pkw-Bewegungen in 14 Stunden auf dem Parkplatz wird für Parkplätze von Einkaufszentren der folgende Schallleistungspegel berechnet:

26 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 26 Tabelle 11: Emissionsberechnung Parkplatz Einzelhandel Parkplatz db(a) Ausgangsschallleistungspegel L W0 63,0 K PA Parkplatzart [db(a)] 3,0 K I Impulszuschlag [db(a)] 4,0 L WA,1h je Pkw-Bew. und Stunde [db(a)] 70,0 L WA,1h bei 137 Pkw-Bew. je Stunde (entspricht Bew. in 14 Stunden) [db(a)] 91,4 Gemäß dem getrennten Verfahren der Parkplatzlärmstudie wird für die Fahrwege der Pkw auf dem geplanten Parkplatz des Vollsortimenters der längenbezogene Schallleistungspegel je Pkw-Fahrt in einer Stunde aus dem Schallemissionspegel L m,e nach folgender Formel ermittelt: L WA`, 1h = L m,e + 19 db(a) + K StrO * Es wird von asphaltierten Fahrwegen auf dem Parkplatz ausgegangen. Der Zuschlag für die Straßenoberfläche beträgt K StrO * = 0 db(a). Nach dieser Formel ist je Pkw-Fahrt der auf eine Stunde und 1m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel von L WA, 1h =,7 db(a) bei asphaltiertem Fahrweg anzusetzen. Für eine Berechnung auf der sicheren Seite wird angenommen, dass bei jedem Pkw-Ein- bzw. Ausparkvorgang (also bei jeder Pkw-Bewegung) der Pkw den gesamten Parkplatz einmal umfährt. Lkw-Fahrten und Lkw-Rangieren, Einzelgeräusche, Entladung Anliefervorgänge des geplanten Verbrauchermarktes sind an einer geschlossenen, eingehausten Rampe im südlichen Teil des Gebäudes vorgesehen. Die Lkw fahren über die Seckenheimer Hauptstraße und die Zufahrt zum Plangebiet zum Anlieferbereich und rangieren auf der Straße vor der eingehausten Rampe. Es werden insgesamt vier Lkw-Anlieferungen im Tagzeitraum berücksichtigt, wovon zwei in der Ruhezeit am Morgen zwischen 6.00 und 7.00 Uhr angesetzt werden. Die Geräusche bei der Entladung verursachen keine zu berücksichtigende Geräuscheinwirkungen, da diese im Gebäudeinnern stattfindet. Für die Lkw wird eine Rangierdauer auf der Straße vor dem Anlieferbereich von jeweils fünf Minuten berücksichtigt. Für die Belieferung des Backshops wird davon ausgegangen, dass dieser über eine separate Anlieferzone an der Westfassade des Gebäudes verfügt. In der Ruhezeit am Tag zwischen 6.00 und 7.00 Uhr wird eine Anlieferung per Lkw/Lieferwagen angesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass bis zu zehn Rollcontainer über die fahrzeugeigene Ladebordwand entladen werden. Für den Lkw/Lieferwagen wird eine Rangierdauer von zwei Minuten und eine Leerlaufdauer von einer Minute berücksichtigt. Für die Emissionsberechnung der Rangiervorgänge der Lkw und der Rangiervorgänge, Einzelgeräusche und Entladegeräusche von Rollcontainern des Lieferwagens (Backshop) werden die Ansätze der Ladelärmstudie des Hessischen Landesamts für Umwelt herangezogen. Für die einzelnen schalltechnisch rele-

27 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 27 vanten Vorgänge der Anlieferung wird für einen Lkw/Lieferwagen der folgende, auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel berechnet: Tabelle 12: Emissionsberechnung je Lkw/Lieferwagen-Anlieferung u. Stunde Eingabedaten Markt Backshop Entladung an eingeh. Rampe Außenrampe Bezugszeit Stunden 1 1 Lkw/Lieferwagen Stück 1 1 Rangieren Dauer Rangieren/Lkw Sekunden/Lkw Entladung Rollcontainer pro Lkw Stück - 10 Emissionspegel Rangieren (auf eine Stunde bezogen) Summe Rangieren [99dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 88,2 84,2 Emissionspegel Einzelvorgänge (auf eine Stunde bezogen) Einzelgeräusche (je 5s) [L WA ] Anlassen (1x je Lkw) [100dB(A)] L WAr,1h [db(a)] - 71,4 Türenschlagen (2x) [100dB(A)] L WAr,1h [db(a)] - 74,4 Betriebsbremse (1x) [108dB(A)] L WAr,1h [db(a)] - 79,4 Leerlauf (s je Lkw) [94dB(A)] L WAr,1h [db(a)] - 76,2 Summe Einzelgeräusche L WAr,1h [db(a)] - 82,3 Emissionspegel Entladung (auf eine Stunde bezogen) Entladung (Außenrampe) [L WAT 1h ] Rollcontainer [81 db(a) je Rollc.] L WAr,1h [db(a)] - 91,0 Summe Entladung L WAr,1h [db(a)] 91,0 Summe Lkw: Rangieren L WAr,1h [db(a)] 88,2 - Summe Lieferwagen: Rangieren, Einzelgeräusche, Entladung L WAr,1h [db(a)] L WAr = auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel L WA = Schallleistungspegel - 92,3 Die erforderlichen Zuschläge für impulshaltige Geräusche sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten. Für den Fahrweg der Lkw/Lieferwagen auf dem Betriebsgrundstück wird gemäß Ladelärmstudie der auf einen Meter und Stunde bezogene Schallleistungspegel von L WA`1h = 63 db(a) für ungünstige Fahrzustände von Lkw herangezogen. Freisitz An der Westfassade des geplanten Verbrauchermarkts ist ein Freisitz für Kunden des Backshops vorgesehen. Nach dem vorliegenden Konzept bietet der Freisitz Platz für insgesamt sechs Tische mit jeweils zwei Stühlen (zwölf Sitzplätze). Für die schalltechnischen Prognoseberechnungen wird im Sinne einer konservativen Abschätzung davon ausgegangen, dass der Freisitz zwischen 8.00 und Uhr (12 Stunden im Tagzeitraum außerhalb der Ruhezeiten) durchgehend mit zwölf Personen besetzt ist, die sich paarweise unterhalten. Gemäß VDI 3770 wird pro sprechender Person ein Schallleistungspegel von L WA = 65 db(a) angesetzt. Bei sechs gleichzeitig durchgängig sprechenden Personen wird einschließlich eines Impulshaltigkeitszuschlags von K I = 6 db(a) für die Freisitzfläche ein

28 Mannheim, B-Plan Hammonds März Seite 28 Gesamtschallleistungspegel von L WA = 78,8 db(a) pro Stunde berechnet. Dieser wird über eine Flächenschallquelle in 1,2 m ü. Gr. (Höhe sitzender Personen) angesetzt. Haustechnische Anlagen (HTA) Angaben zu Lage, Anzahl und entsprechenden Schallleistungspegeln schalltechnisch relevanter haustechnischer Anlagen oder Einzelanlagen (wie z.b. Kühlaggregate, Lüfter, Kartonagenpresse usw.) liegen zum Zeitpunkt des Bebauungsplanverfahrens noch nicht vor. Für eine Abschätzung der Geräuscheinwirkungen haustechnischer Anlagen/Einzelanlagen wird auf dem Dach des geplanten Gebäudes eine Anlage mit einem Schallleistungspegel von L WA = 75 db(a) in 24-stündigem Betrieb berücksichtigt. 4.2 Immissionsberechnung Die Berechnung der an den nächstgelegenen bestehenden und geplanten Wohngebäuden zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen durch die bestehenden Gewerbebetriebe und den geplanten Verbrauchermarkt erfolgt auf der Grundlage der oben angegebenen Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Berechnung erfolgt nach dem alternativen Verfahren gemäß Kap der DIN-ISO Die Gewerbelärmeinwirkungen an den maßgeblichen Immissionsorten werden geschossweise in Einzelpunktberechnungen für einzelne Immissionsorte an den bestehenden Gebäuden in der Umgebung und an den geplanten Gebäuden innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans berechnet. Zusätzlich werden flächige Rasterberechnungen für ein Punkteraster in einer Höhe von 4 m über Grund durchgeführt. Die Lage der Schallquellen und die Berechnungsergebnisse sind in Karte 6 für den Tagzeitraum und in Karte 7 für die lauteste Nachtstunde dargestellt.

29 Detail Vollsortimenter M 1: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hammonds" Stadt Mannheim - Seckenheim Parkplatz ,8,4 Karte 6: Gewerbelärmeinwirkungen Tag Gewerbe Bestand+Planung EZH getrenntes Verfahren,1 Parkplatz Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Lkw Rangieren Freisitz Anlieferung Backshop HTA,9 42,6 39,9,4 31,7,8 56,4 38,3 37,0,3 38,6,3 34,3 32,1,9,3,3 32,1,4,4,4,1,4,8,3,5 41,8 Anlieferung Backshop Gewerbebetriebe Zähringer Straße LWA``, Tag = db(a)/m² Lkw Rangieren Freisitz HTA 39,2,8,7,7 39,1 37,0 39,2 38,7 41,0 Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet altern. Bodeneffekt Einzelpegel im lautesten Geschoss Isophone in 4 m über Grund (80, 82; ) Pegel in db(a) <= <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 70 <= 75 > 75 Legende Flächenschallquelle Linienschallquelle Punktquelle Immissionsort Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m,8,2,

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