Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Teilgebiet Wiesengraben

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1 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Teilgebiet Wiesengraben Gemeinde Nittel im Auftrag der Beda Regiebau GmbH, Trier Bericht-Nr.: P18-00/1 vorgelegt von der mbh Kaiserslautern 12. Dezember Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Str Kaiserslautern Telefon (06 1) Fax: -1 info@firu-gfi.de Sitz 676 Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB 048 Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Inhaltsverzeichnis Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 2 1 Allgemeine Grundlagen Aufgabenstellung Plangrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen Gewerbelärmeinwirkungen Emissionsberechnung Anlieferungen und Lkw-Fahrten Parkplatz und Einkaufswagenboxen Haustechnische Anlagen Parkdeck Immissionsberechnungen Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkungen Verkehrslärmeinwirkungen Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Verkehrslärmeinwirkungen Passiver Schallschutz Auswirkungen der Planung auf Verkehrslärmverhältnisse Immissionsberechnung Beurteilung... 9 Tabellen Tabelle 1: Orientierungswerte DIN 1800 Verkehr... 6 Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm... 7 Tabelle : Gewerbelärm Anlieferung - Emissionsberechnung... Tabelle 4: Emissionsberechnung Palettenhubwagen Tabelle : Parkplatz Emissionsberechnung je Parkvorgang und Stunde... 1 Tabelle 6: Parkdeck offen Emissionsberechnung je Parkvorgang und Stunde Tabelle 7: Parkdeck - Äquivalente Absorptionsfläche A... 1 Tabelle 8: Emissionsberechnung - Schienenverkehr Tabelle 9: Emissionsberechnung Straßenverkehr Prognose-Nullfall... 2 Tabelle : Zusatzverkehr Tabelle 11: Emissionsberechnung Straßenverkehr Prognose-Planfall Karten Karte 1: Gewerbelärmeinwirkungen in der Umgebung, Tag... 17

3 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite Karte 2: Gewerbelärmeinwirkungen am Wohn-und Geschäftshaus, Tag Karte : Geräuscheinwirkungen am Wohn-und Geschäftshaus, Nacht Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen Planfall Wohn- und Geschäftshaus, Tag... 2 Karte : Verkehrslärmeinwirkungen Planfall Wohn- und Geschäftshaus, Nacht 26 Karte 6: Maßgebliche Außenlärmpegel, Tag... 0 Karte 7: Maßgebliche Außenlärmpegel, Nacht... 1 Karte 8: Verkehrslärmeinwirkungen Prognose-Nullfall Umgebung, Tag... Karte 9: Verkehrslärmeinwirkungen Prognose-Nullfall Umgebung, Nacht... 4 Karte : Verkehrslärmeinwirkungen Prognose-Planfall Umgebung, Tag... Karte 11: Verkehrslärmeinwirkungen Prognose-Planfall Umgebung, Nacht... 6 Karte 12: Verkehrslärmeinwirkungen Pegeldifferenzen Planfall-Nullfall, Tag... 7 Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Pegeldifferenzen Planfall-Nullfall, Nacht.. 8

4 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 4 1 Allgemeine Grundlagen 1.1 Aufgabenstellung Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Wohn- und Geschäftsresidenz Wiesengraben in Nittel geschaffen. Das Plangebiet liegt östlich der B 419 und südlich der Wiesenstraße im Südwesten der gemeine Nittel. Westlich der B 419 verläuft die Bahnstrecke 0 (Obermoselstrecke). Nördlich der Wiesenstraße befinden sich Wohngebäude. Östlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet an. Östlich der landwirtschaftlichen Flächen in einem Abstand von rund 0 m zum Plangebiet befindet sich ein Allgemeines Wohngebiet. Im Plangebiet ist die Wohn- und Geschäftsresidenz Wiesengraben geplant. Diese besteht nach den vorliegenden Plänen aus Einzelhandelsnutzungen (Discount-Markt mit Bäckerei, Drogerie, Metzgerei) in der Geschäftsetage (UG), gewerblichen Nutzungen und Wohnungen im Erdgeschoss und Wohnungen im Obergeschoss und im Staffelgeschoss. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze sind auf einem Parkplatz westlich und südlich des Bauvorhabens (8 Stellplätze, Zufahrt von der Wiesenstraße westlich des geplanten Gebäudes) und in einem Parkdeck im EG des Bauvorhabens (44 Stellplätze, Zufahrt von der Wiesenstraße östlich des geplanten Gebäudes) vorgesehen. Als Grundlage für die Berücksichtigung der Schallschutzbelange in den weiteren Planungen sind schalltechnische Untersuchungen durchzuführen. Zu untersuchen und zu beurteilen sind die Auswirkungen der Planungen auf die Geräuschverhältnisse in der Umgebung und die Geräuscheinwirkungen auf die geplanten störempfindlichen Nutzungen. Die durch die geplanten Einzelhandelsnutzungen zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen sind gemäß TA Lärm zu prognostizieren und zu beurteilen. Relevante Gewerbelärmeinwirkungen sind insbesondere durch Kfz-Fahrten, Parkvorgänge und Ladevorgänge zu erwarten. Darüber hinaus sind die Auswirkungen des planbedingten Zusatzverkehrs auf die Verkehrslärmverhältnisse in der Umgebung zu berechnen und beurteilen. Neben dem Gewerbelärm wirken auf die geplanten störempfindlichen Wohnnutzungen Verkehrsgeräusche durch den Straßenverkehr auf der Bundesstraße B 419 und der Wiesenstraße und durch den Schienenverkehr auf der Obermoselstrecke ein. 1.2 Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen:

5 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite Lageplan, Grundrisse und Schnitte des geplanten Wohn- und Geschäftshauses, Beda-Regiebau GmbH, Trier, Stand: , und ; Digitale Geodaten (DGM1, DTK) des Plangebiets und der Umgebung, übermittelt durch das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Stand September 2018; Bebauungsplan Teilgebiet Südlicher Ortsrand, Gemeinde Nittel, ; Bebauungsplan Teilgebiet Wiesengraben, Gemeinde Nittel, Juni 2012; Zugdaten und Streckenparameter gemäß Schall für den Ist-Zustand und die Prognose 200, DB Umweltzentrum, Stand: November 2018; Verkehrszählung im Bereich B 419/ Wiesenstraße in Nittel, Büro Vertec, Koblenz, Dezember Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach: DIN 1800 Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Juli 2002 [DIN 1800], i.v.m. Beiblatt 1 zur DIN 1800 Schalltechnische Orientierungswerte. Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen erfolgt nach: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 0) [TA Lärm]. Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden weiterhin die folgenden Berechnungsvorschriften und sonstigen Erkenntnisquellen herangezogen. Dies sind: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 18. Dezember 2014 [16. BImSchV], mit Anlage 2 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege [Schall 0]; Richtlinien zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 0, Ausgabe 2014 [Schall 0]; Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe April 1990 [RLS-90], DIN ISO 961 Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [DIN ISO 961-2]; VDI-Richtlinie 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [VDI 2720];

6 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 6 VDI-Richtlinie 21 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [VDI 21], Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007 [Parkplatzlärmstudie] Hessisches Landesamt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw-und Ladegeräusche, Schriftenreihe Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Wiesbaden 199 [Ladelärmstudie]; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Wiesbaden 200 [Ladelärmstudie 200], Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, Ausgabe Anforderungen Die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets durch den Straßenund Schienenverkehr in der Umgebung werden anhand der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 1800 beurteilt. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Festsetzung eines Mischgebiets vorgesehen. Es werden die folgenden Orientierungswerte herangezogen: Tabelle 1: Orientierungswerte DIN 1800 Verkehr Gebietsart Orientierungswert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Mischgebiet (MI) 0 Mit der Einhaltung des Orientierungswerts soll nach Beiblatt 1 der DIN 1800 die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets oder Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt werden. Da sich in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen die Orientierungswerte oft nicht einhalten lassen, kann im Rahmen der Abwägung beim Überwiegen anderer Belange von ihnen abgewichen werden. In diesem Fall soll ein Ausgleich durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Grundrissgestaltung, baulicher Schallschutz) vorgesehen und planungsrechtlich gesichert werden. Die Gewerbelärmeinwirkungen durch den Betrieb der geplanten Einzelhandelsnutzungen sind gemäß TA Lärm zu beurteilen. Die TA Lärm dient dem Schutz vor sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbe-

7 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 7 dürftige Anlagen. Die Vorschriften der TA Lärm sind u.a. zu beachten für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bei der Prüfung der Einhaltung der Betreiberpflichten ( 22 BImSchG) im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Baugenehmigungsverfahren. Durch die Beurteilung von Gewerbegeräuschen im Rahmen der Bebauungsplanung nach TA Lärm kann sichergestellt werden, dass keine Nutzungen festgesetzt werden, die nach TA Lärm nicht genehmigungsfähig wären. Die maßgeblichen Immissionsorte befinden sich am geplanten Gebäude der Wohn- und Geschäftsresidenz, dort wo nach den Planungen Fenster von schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnungen, Büros, Schulungsräume) angeordnet werden und an Gebäuden mit schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets und Bauvorhabens. In der Umgebung des Plangebiets befinden sich östlich jenseits der landwirtschaftlichen Flächen in einem Abstand von rund 0 m zum Plangebiet Wohngebäude innerhalb des im Bebauungsplan Teilgebiet Wiesengraben der Gemeinde Nittel festgesetzten allgemeinen Wohngebiets. Für diese wird entsprechend die Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebiets angesetzt. Die Wohngebäude nördlich des Plangebiets nördlich der Wiesenstraße in der Ortslage von Nittel werden gemäß der Festsetzungen im Bebauungsplan Nittel Teilgebiet Südlicher Ortsrand mit der Schutzbedürftigkeit eines Dorfgebiets eingestuft. Ebenso wird für die Wohngebäude südlich des Plangebiets an der Uferstraße die Schutzbedürftigkeit eines Dorfgebiets angesetzt. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in Mischund allgemeinen Wohngebieten sind in der folgenden Tabelle angegeben. Der Immissionsrichtwert Nacht bezieht sich auf die ungünstigste (lauteste) Nachtstunde. Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Gebietsart Immissionsrichtwert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) 40 Mischgebiet (MI)/ Dorfgebiet (MD) 4 Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beziehen sich auf die maßgebenden Immissionsorte im Einwirkungsbereich des Vorhabens. Diese Immissionsorte liegen in bebauten Gebieten 0, m vor dem Fenster von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 49 Schallschutz im Hochbau. Schutzbedürftige Räume sind demnach insbesondere Wohn- und Schlafräume. Nach den Regelungen der TA Lärm gilt die durch die zu beurteilende Anlage verursachte Zusatzbelastung als nicht relevant, wenn diese die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 6 db(a) unterschreitet (Relevanzkriterium). Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse durch den planbedingten Zusatzverkehr auf den bestehenden Straßen in der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erfolgen in Anleh-

8 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 8 nung an die Kriterien der 16. BImSchV zur wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen ( 1 Abs. 2, 16.BImSchV). In der 16. BImSchV wird eine Verkehrslärmpegelerhöhung als wesentlich beurteilt, wenn 1. sich der Beurteilungspegel um mindestens db(a) gemäß RLS-90 (d.h. aufgerundet) erhöht und dadurch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden, 2. oder sich der Beurteilungspegel auf mindestens 70 db(a) am Tag oder auf mindestens db(a) in der Nacht erhöht,. oder sich der Beurteilungspegel von mindestens 70 db(a) am Tag oder von mindestens db(a) in der Nacht weiter erhöht.

9 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 9 2 Gewerbelärmeinwirkungen Im Plangebiet soll die Wohn- und Geschäftsresidenz Wiesengraben errichtet werden. Nach den vorliegenden Plänen ist ein viergeschossiges Gebäude geplant, dass sich in das von Osten nach Westen abfallende Gelände einfügt. Im Untergeschoss, das nach Westen hin ebenerdig ist, soll eine Geschäftsetage mit Einzelhandelsnutzungen (Discounter mit vorgelagertem Back-Shop, Drogerie, Metzgerei), im Erdgeschoss sollen weitere gewerbliche Nutzungen (Medizinischer/ Sozialer Bereich und ein Café) sowie Wohnungen, im Obergeschoss und im Staffelgeschoss ausschließlich Wohnungen entstehen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze sind auf einem Parkplatz westlich und südlich des Gebäudes (8 Stellplätze, Zufahrt von der Wiesenstraße nordwestlich des geplanten Gebäudes) und in einem Parkdeck im Erdgeschoss des Bauvorhabens (44 Stellplätze, Zufahrt von der Wiesenstraße östlich des geplanten Gebäudes) vorgesehen. Schalltechnisch relevante Gewerbelärmeinwirkungen sind durch die Nutzung des Parkplatzes und der Einkaufswagenboxen, der Anlieferung des Einzelhandels und Einzelanlagen des Einzelhandels (Haustechnische Anlagen, Müllentsorgung) zu erwarten. 2.1 Emissionsberechnung Anlieferungen und Lkw-Fahrten Die Anlieferung des Discounters soll an der Anlieferrampe im Süden des Gebäudes an einer offenen Laderampe direkt in einen umbauten Anlieferbereich erfolgen. Die Drogerie wird über eine Wareneingangsschleuse, die nach Süden den Markt abschließt, mit Öffnung nach Westen hin zum Parkplatz beliefert. Es wird davon ausgegangen, dass die die Drogerie andienenden Lkw ebenfalls die Anlieferrampe im Südwesten nutzen, allerdings nach Westen hin zur Wareneingangsschleuse entladen. Der dem Discounter vorgelagerte Back-Shop soll direkt über einen Nebeneingang von Westen, also auf der Zu- und Abfahrt zum Parkplatz beliefert werden. Die Metzgerei im Nordwesten der Geschäftsetage kann über einen Nebeneingang von Nordwesten direkt beliefert werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die anliefernden Lkw des Back-Shops und der Metzgerei direkt vor den Läden entladen. Die Zufahrt aller Lkw auf das Betriebsgelände erfolgt über die Wiesenstraße von Norden her westlich entlang des Gebäudes. Für die Anlieferung wird auf Basis von Betreiberangaben zu vergleichbaren Märkten und auf Grundlage von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Untersuchungen von folgenden Vorgängen im Tagzeitraum ( Uhr) ausgegangen: - 4 Anlieferungen per Lkw (> 7, t) an der Anlieferrampe für den Discounter, davon 1 Lkw mit Kühlaggregat; Entladung von bis zu je 0 Paletten,

10 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite - 1 Anlieferung per Lkw (> 7, t) an der Anlieferrampe für die Drogerie, Entladung von bis zu 20 Paletten und Handhubwageneinsatz bis zur Wareneingangsschleuse der Drogerie, - Lkw (< 7, t) zur Anlieferung des Back-Shops und der Metzgerei; davon zwei für den Back-Shop, Entladung von bis zu je Rollcontainern direkt vor den Läden, - 1 Transporter für Zeitungen/ Zeitschriften, Entladung per Hand auf dem Parkplatz vor dem Discounter. Für die großen Lkw (> 7, t) an der Anlieferrampe wird eine Rangierdauer von min, für die kleineren Lkw (< 7, t) an Back-Shop und Metzgerei eine Rangierdauer von min angesetzt. Für den Transporter werden ein Ein- und ein Ausparkvorgang angesetzt. Für die Emissionsberechnung der Anlieferung werden die Ansätze der Ladelärmstudie des hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie für Entladungen von Paletten und Rollcontainer an einer Außenrampe herangezogen. Für die einzelnen schalltechnisch relevanten Vorgänge der Anlieferung werden je Lkw folgende, auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel berechnet: Tabelle : Gewerbelärm Anlieferung - Emissionsberechnung Anlieferung Discounter Anlieferung Drogerie Anlieferung Back-Shop/ Eingabedaten Metzgerei Bezugszeit Stunden Lkw / Lieferwagen Stück Rangieren Dauer Rangieren/Lkw Sekunden/Lkw Entladung Rollcontainer gesamt Stück 0 0 Paletten gesamt Stück Emissionspegel Rangieren (auf eine Stunde bezogen) Summe Rangieren [99dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 88,2 88,2 86,0 Emissionspegel Einzelvorgänge (auf eine Stunde bezogen) Einzelgeräusche (je s) [L WA] Anlassen (1x je Lkw) [0dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 71,4 71,4 71,4 Türenschlagen (2x) [0dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 74,4 74,4 74,4 Betriebsbremse (1x) [8dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 79,4 79,4 79,4 Leerlauf ( s je Lkw) [94dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 76,2 76,2 76,2 Summe Einzelgeräusche L WAr,1h [db(a)] 82, 82, 82, Summe Rangieren + Einzelgeräusche L WAr,1h [db(a)] 89,2 89,2 87, Emissionspegel Entladung (auf eine Stunde bezogen) Entladung (an Überladebrücke/ Außenrampe) [L WAT 1h] Rollcontainer [81 db(a) je R] L WAr,1h [db(a)] ,0 Paletten [88 db(a) je P] L WAr,1h [db(a)] 2,8 1,0 0 Summe Entladung L WAr,1h [db(a)] 2,8 1,0 88,0 L WAr,1h= zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für einen Vorgang pro Stunde

11 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 11 Die erforderlichen Zuschläge für impulshaltige Geräusche sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten. An der Anlieferrampe ergeben sich für die Anlieferung des Discounters mit 4 Lkw pro Tag damit insgesamt Schallleistungspegel für das Rangieren und die Einzelgeräusche von L WA,1h = 9,2 db(a) und für das Entladen von insgesamt bis zu 120 Paletten L WA,1h = 8,8 db(a). Für die Anlieferung von Frischwaren an der Anlieferrampe des Discounters werden die Geräuschemissionen eines Kühlaggregats auf einem anliefernden Lkw mit einem Schallleistungspegel von L WA = 97 db(a) als Punktschallquelle für die Dauer von 1 min im Tagzeitraum angesetzt. Bei der Anlieferung des Drogeriemarkts wird davon ausgegangen, dass der Lkw vorwärts an der Anlieferrampe hält, um so per Handhubwagen die Paletten in die Wareneingangsschleuse zu befördern. Zur Berücksichtigung der Geräuschemissionen des Handhubwagens werden die Ansätze aus der Ladelärmstudie herangezogen. In der Ladelärmstudie 200 werden für die Geräusche während der Fahrt eines Palettenhubwagens Schallleistungspegel von L WAT = 90 db(a) für beladene und L WAT = 9 db(a) für unbeladene Paletten angegeben. Die typische Fortbewegungsgeschwindigkeit ist nach Ladelärmstudie mit 1,4 sec bei unbeladenen Paletten und mit dem zwei- bis dreifachen der Dauer also bis zu sec für beladene Paletten zu bemessen. Bei angenommenen durchschnittlich 12 m Fahrweg vom Lkw bis zur Wareneingangsschleuse und der Verladung von 20 vollen vom und 20 leeren Paletten auf den Lkw ergibt sich für die Einwirkdauer von insgesamt rund 26 min für den Gesamtvorgang in der energetischen Summe ein Schallleistungspegel von L WA,1h = 88 db(a). Dieser wird als Flächenschallquelle zwischen Anlieferrampe und Wareneingangsschleuse angesetzt. Tabelle 4: Emissionsberechnung Palettenhubwagen Palettenhandhubwagen unbeladen beladen auf Pflaster L WAT = db(a) 9 90 Einwirkdauer Fahrweg pro m m/sec 1,4 Länge Fahrweg max. m Anzahl Bewegungen Gesamte Einwirkdauer T E sec Schallleistungspegel L WAT,1h = db(a) 84,7 8,2 Gesamtvorgang L WAT,1h = db(a) 88 Die Anlieferung des Back-Shops (2 Lkw) als auch die Anlieferung der Metzgerei (1 Lkw) wird mit einer Flächenschallquelle für das Rangieren und die Einzelgeräusche der Lkw vor dem Back-Shop bzw. der Metzgerei mit dem berechneten Schallleistungspegel von L WA = 87, db(a) je Lkw und einer Punktschallquelle für die Entladung der je Rollcontainer mit einem Schallleistungspegel von L WA = 88,0 db(a) je Lkw angesetzt.

12 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 12 Die Fahrwege der Lkw auf dem Betriebsgrundstück der Märkte werden als Gewerbelärmeinwirkungen mit dem Schallleistungsleistungspegel von L WA,1h = 6 db(a) pro Meter Fahrweg in einer Stunde nach den Ansätzen der Ladelärmstudie für ungünstige Fahrzustände von Lkw angesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Andienung der Märkte ausschließlich im Tagzeitraum zwischen 6.00 und Uhr stattfindet. Im Nachtzeitraum ( Uhr) sind keine schalltechnisch relevante Betriebsvorgänge zu erwarten Parkplatz und Einkaufswagenboxen Westlich des geplanten Wohn- und Geschäftshauses ist ein Parkplatz für Kunden und Mitarbeiter vorgesehen. Nach dem vorliegenden Konzept umfasst der Parkplatz 8 Pkw-Stellplätze für das Wohn- und Geschäftshaus und 20 öffentliche Stellplätze. Diese gehen jedoch ohne sichtliche Trennung ineinander über. Die Ermittlung der Pkw-Bewegungen und der Emissionsberechnung für den Parkplatz erfolgt nach der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz. Die Parkplatzlärmstudie enthält Angaben zur Abschätzung der auf Parkplätzen von verschiedenen Einkaufsmarkttypen zu erwartenden Pkw- Bewegungen. Es wird angenommen, dass bereits ab 6.00 Uhr mit Pkw-Anfahrten zu rechnen ist. Es ist sicherzustellen, dass auf dem Parkplatz nach Uhr keine Pkw-Bewegungen mehr stattfinden. Aufgrund des direkten Nebeneinanders des geplanten Discounters, der Drogerie, des Back-Shops und der Metzgerei kann von Verbundeffekten ausgegangen werden. Es werden daher zur Ermittlung der Bewegungshäufigkeiten der Pkw auf dem Parkplatz die Ansätze der Parkplatzlärmstudie für Verbrauchermärkte (bis.000 m²) mit einem Faktor von 0,1 Bewegungen pro Quadratmeter Netto- Verkaufsfläche herangezogen. Die Verkaufsfläche der gesamten Geschäftsetage im Untergeschoss beträgt ca m². Bei einer Öffnungszeit des Parkplatzes von 16 Stunden im Tagzeitraum ( Uhr) ergeben sich hieraus 167 Pkw-Bewegungen (Summe der Ein- und Ausparkvorgänge von 84 Pkw) pro Stunde (2.674 Pkw-Bewegungen/16 h). Bei zur Verfügung stehenden Stellplätzen (inkl. der öffentlichen) ergäbe sich eine Wechselrate von 1,6 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Die Zu- und Abfahrt zum Parkplatz erfolgt von Norden her über die Wiesenstraße. Die Emissionsberechnung für die Ein- und Ausfahrten zu und von den Parkplätzen und die Parkbewegungen erfolgen nach Parkplatzlärmstudie des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz. Zur erforderlichen schalltechnischen Optimierung des Parkplatzes wird eine asphaltierte/ glatte Oberfläche angesetzt. Für Parkplätze von Einkaufsmärkten ist nach Parkplatzlärmstudie für die Geräusche durch Einkaufswagen auf dem Parkplatz ein Zuschlag für die Parkplatzart von K PA = db(a) (Standard-Einkaufswagen auf Asphalt) zu berücksichtigen. Der Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche K Stro entfällt damit. Nach Parkplatzlärmstudie wird für den Parkplatz der in der folgenden Tabelle dargestellte Schallleistungspegel berechnet und angesetzt:

13 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 1 Tabelle : Parkplatz Emissionsberechnung je Parkvorgang und Stunde Parkplatz L W0 in db(a) 6 B Bezugsgröße (hier Verkaufsfläche in m²) N Bew. / Einheit / Stunde (16 Stunden) 0,1 K PA Zuschlag Parkplatzart (hier Standard Einkaufswagen auf Asphalt) K I Impulszuschlag 4 K StrO Zuschlag für Fahrbahnoberfläche (entfällt bei Einkaufsmärkten) - K D Zuschlag für den Durchfahranteil,1 L WA Schallleistungspegel für 167 Bewegungen pro Stunde (6-22 Uhr) in db(a) 97, Für die Fahrwege der Pkw von der öffentlichen Straße auf den Parkplatz und zurück auf die öffentliche Straße wird der längenbezogene Schallleistungspegel je Pkw-Fahrt in einer Stunde aus dem Schallemissionspegel L m,e gemäß RLS-90 nach folgender Formel ermittelt: L WA`, 1h = L m,e + 19 db(a) Eine Pkw-Fahrt in einer Stunde bei einer Geschwindigkeit von weniger als 0 km/h auf ebener Fahrbahnoberfläche verursacht einen Emissionspegel gemäß RLS-90 von L m,e = 28,7 db(a). Nach dieser Formel ist je Pkw-Fahrt der auf eine Stunde und 1m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel von L WA, 1h = 47,7 db(a) anzusetzen. Einkaufswagenboxen Auf Höhe des Eingangs zum Discounter auf dem Parkplatz und vor dem Eingang der Drogerie sind je eine Einkaufswagenbox vorgesehen. In der Ladelärmstudie 200 wird für die Geräusche beim Ein- und Ausstapeln von Standard- Einkaufswagen (Metallkorb) ein Emissionspegel von L WA = 72 db(a) pro Vorgang angesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass 7 % aller Kunden, die den Parkplatz nutzen (Gesamtheit aller Kunden aus Discounter, Drogerie, Back-Shop und Metzgerei) auch einen Einkaufswagen nutzen. Damit ergeben sich 12 Ein- und Ausstapelvorgänge in den Einkaufswagenboxen pro Stunde. Diese werden zu 80% auf die Einkaufswagenbox des Discounters, zu 20% auf die Einkaufswagenb0x der Drogerie umgelegt. Für die Einkaufswagenbox des Discounters wird ein Schallleistungspegel von L WA,1h = 92 db(a) pro Stunde, für die der Drogerie L WA,1h = 86 db(a) pro Stunde berechnet und als Punktschallquelle in 0, m über Grund angesetzt Haustechnische Anlagen Die Lage haustechnischen Anlagen der geplanten Einzelhandelsnutzungen ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch nicht konkret festgelegt. Die schalltechnisch relevanten Bestandteile wie Außengeräte für die Kühlung, die Außenluftansaugung und Fortluftöffnungen der Klima- und Lüftungsgeräte sind im Zuge der Vorhabengenehmigung zu überprüfen und ggf. so einzustellen, dass sie nicht relevant zu den Gesamtgewerbelärmeinwirkungen beitragen. Einzig die Lage des

14 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 14 Schneckenverdichters der Drogerie zur Abfallbeseitigung ist den Planunterlagen konkret zu entnehmen. Dieser befindet sich an der Anlieferrampe. Für die Schallabstrahlung eines Schneckenverdichters kann nach Angaben eines führenden Herstellers ein Schallleistungspegel von L WA = 96 db(a) für die Einsatzdauer von einer Stunde am Tag angesetzt werden. Die Angaben zur Einsatzdauer beruhen auf Betreiberangaben eines vergleichbaren Drogeriemarkts Parkdeck Die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung des geplanten Parkdecks im Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses mit 44 Stellplätzen und Zufahrt von der Wiesenstraße her östlich des geplanten Gebäudes werden zu den Emissionen durch den Einzelhandel hinzugerechnet. Die Emissionen durch die Nutzung der Stellplätze werden nach Parkplatzlärmstudie berechnet. Für die Ermittlung der zu erwartenden Parkbewegungen wird von einer Nutzung durch Bewohner und Besucher ausgegangen. Ansätze für Parkdecks sind in der Parkplatzlärmstudie leider nicht enthalten. Näherungsweise werden die Ansätze für oberirdische Stellplätze von 0,4 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde am Tag und 0,0 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde in der Nacht herangezogen. Von den 44 Stellplätzen befinden sich 26 auf dem nach oben offenen Parkdeck (südlicher Teil) und 18 Stellplätze im durch das Gebäude überbauten nördlichen Teil. Für den südlichen Teil Parkdeck offen ergeben sich damit rund 167 Parkbewegungen am Tag und rund 11 Parkbewegungen in der Nacht. Für den überbauten nördlichen Teil ergeben sich rund 116 Parkbewegungen am Tag und etwa 7 in der Nacht. Für die Emissionen der Parkbewegungen des südlichen, offenen Teils des Parkdecks wird nach Parkplatzlärmstudie folgender Schallleistungspegel pro Bewegung berechnet: Tabelle 6: Parkdeck offen Emissionsberechnung je Parkvorgang und Stunde Parkplatz L W0 in db(a) 6 Anzahl der Stellplätze 26 K PA Zuschlag Parkplatzart 0 K I Impulszuschlag 4 K StrO Zuschlag für Fahrbahnoberfläche 0 K D Zuschlag für den Durchfahranteil,9 L WA Schallleistungspegel je Bewegungen pro Stunde in db(a) 70,9 Die Emissionen des überbauten Teils des Parkdecks werden als Schallabstrahlung über die offenen Seiten des Parkdecks gemäß Parkplatzlärmstudie bestimmt. Dazu ist der Innenschallpegel L I des Parkdecks zu ermitteln. Dieser wird aus dem Schallleistungspegel L w für eine Parkbewegung, der Raumgeometrie und der Absorptionseigenschaften der Begrenzungsflächen nach folgender Formel berechnet:

15 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 1 L I = L w log (0,16 / A) mit L I = Innenschallpegel in db(a), L w = Schallleistungspegel in db(a) und A = äquivalente Absorptionsfläche der Begrenzungsflächen in m² Die äquivalente Absorptionsfläche A berechnet sich aus den Begrenzungsflächen in m² (Boden, Decke, Wand- und offene Flächen) des Parkdecks und den Absorptionskoeffizienten α i der einzelnen Begrenzungsflächen. Für die Berechnung der äquivalenten Absorptionsfläche wird eine Länge von 4, m, eine Breite von 16, m und eine lichte Höhe von 2,6 m angesetzt. Die kurzen Seiten (Ostund Westseite) und die lange Südseite werden als vollständig offene Flächen mit einem Absorptionskoeffizient α i = 1 angesetzt. Die lange Nordseite ist auf einer Länge von 18,7 m, d.h. zu rund 4 % geschlossen. Der Boden und der geschlossene Teil der Nordseite wird als schallharte Fläche mit dem Absorptionskoeffizient α i = 0,0 für Beton angesetzt. Der offene Teil mit einem Absorptionskoeffizient α i = 1. Die Decke wird mit einem Absorptionskoeffizient α i = 0, für absorbierende Flächen angesetzt. Tabelle 7: Parkdeck - Äquivalente Absorptionsfläche A Fläche Teilflächen der Begrenzungsflächen A i [in m²] Absorptionskoeffizient α i Äquivalente Absorptionsfläche A [in m²] Ostseite 4,7 1,00 4,7 Westseite 4,7 1,00 4,7 Südseite 91,4 1,00 91,4 Nordseite offen 41,9 1,00 41,9 Nords. geschlossen 49,6 0,0 1, Boden 69, 0,0 17,1 Decke 69, 0,0 284,6 Äquivalente Absorptionsfläche A gesamt 2,9 Aus dem Schallleistungspegel für eine Pkw-Parkbewegung in einer Stunde von L WA = 70,9 db(a) und der äquivalenten Absorptionsfläche von A = 2,9 m² wird ein Innenschallpegel von L I = 49,7 db(a) für einen Pkw-Parkvorgang in einer Stunde berechnet. Eine relevante Schallabstrahlung erfolgt über die offenen Begrenzungsflächen. Die flächenbezogenen Schallleistungspegel der Schallabstrahlung über die relevanten Außenflächen werden nach folgender Formel berechnet (Berechnungsschritt ): L WA = L I R w 4 mit L WA = flächenbezogener Schalleistungspegel R w = bewertetes Schalldämmmaß des Außenbauteils (bei offenen Flächen ist R w = 0) Je Pkw-Parkbewegung in einer Stunde ergibt sich eine Schallabstrahlung über die offenen Außenflächen des Parkdecks von L WA = 4,7 db(a)/m².

16 2.2 Immissionsberechnungen Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 16 Die Berechnung der zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen durch die geplanten Einzelhandelsnutzungen erfolgt auf der Grundlage der oben angegebenen Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Das gesamte Plangebiet wird im Sinne einer Beurteilung auf der sicheren Seite als schallharte Flächen gemäß DIN ISO mit einem Bodenfaktor von G = 0 berücksichtigt. Die Gewerbelärmeinwirkungen an den maßgeblichen Immissionsorten am geplanten Wohn- und Geschäftshaus sowie an Wohngebäuden in der Umgebung werden geschossweise in Einzelpunktberechnungen berechnet. Die Lage der Immissionsorte ist den Schallausbreitungskarten zu entnehmen. Zur schalltechnischen Optimierung werden die Brüstungen der Balkone an der zum Parkplatz orientierten Westfassade als schalldicht mit einer Höhe von 1,2 m angesetzt. Die Gewerbelärmeinwirkungen in der Umgebung des Vorhabens sind in Karte 1, die am Vorhaben in Karte 2 für den Tag dargestellt. In Karte sind die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung des Parkdecks in der Nacht prognostiziert.

17 Fahrwege Lkw/ Pkw Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel Karte 1: Gewerbelärmeinwirkungen, Tag in der Umgebung Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Parkplatz Fahrweg Lkw Parkdeck unter Gebäude Parkdeck offen Zu-/ Abfahrt Parkdeck Orientierungswert gem. DIN 1800 bzw. Immissionsrichtwert TA Lärm: - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Einzelpegel im lautesten Geschoss (400; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= 4 4 < <= 0 0 < <= < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < <= < Legende Flächenschallquelle Linienschallquelle Punktquelle Balkonbrüstung Immissionsort Hauptgebäude = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche 2 = Anlieferung_Entladung Paletten (Netto) = Anlieferung_Kühlaggregat Lkw 4 = Anlieferung_Entladung Paletten (dm) = Anlieferung_Einsatz Handhubwagen (dm) 6 = Schneckenverdichter 7 = Einkaufswagenbox dm 8 = Einkaufswagenbox netto 9 = Anlieferung_Entladung Rollcontainer (Bäckerei) = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche (Bäckerei) 11 = Anlieferung_Entladung Rollcontainer (Metzgerei) 12 = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche (Metzgerei) Originalmaßstab (A4) 1: m

18 Erdgeschoss Obergeschoss 4 Staffelgeschoss Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel W 7 S1 6 1 W6 Fahrwege Lkw/ Pkw W S2 S 9 N1 W9 2 N2 W S4 Parkdeck offen W6 W W W8 9 N1 N N N4 S W7 Südflügel N Mittelteil N4 N Nordflügel S1S7 S2 W8 W7 S6 11 S S4 S7 W9 W Parkdeck unter Gebäude N S8 W S N6 O S6 O O O N6 49 N7 Zu-/ Abfahrt Parkdeck O 24 4 N8 W6 W W W8 9 N1 N W S1 Südflügel N S1S7 O W W8 O W W7 O W9 O W6 Fahrwege Lkw/ Pkw W S2 S N1 2 N2 S4 Parkdeck offen N N4 S W7 S2 S S S4 S7 W9 Parkdeck unter Gebäude N S8 W S Mittelteil N6 N4 N Nordflügel S6 N6 N7 Zu-/ Abfahrt Parkdeck O 24 4 N8 W 7 S W6 W W W8 Südflügel N1 N2 N S1S7 O W W8 O W W7 O W9 O W6 Fahrwege Lkw/ Pkw W S2 S 9 N1 N2 N N4 S2 S S4 Mittelteil S4 Parkdeck offen S 12 W7 S6 11 S7 W9 Parkdeck unter Gebäude 2 N S8 W S N6 0 N4 N Nordflügel N S6 N Zu-/ Abfahrt Parkdeck O 24 4 N8 Karte 2: Gewerbelärmeinwirkungen, Tag mit Parkdeck geschossweise Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert gem. DIN 1800 bzw. Immissionsrichtwert TA Lärm: - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Einzelpegel im lautesten Geschoss (400, 4; ) Pegel Legende in db(a) <= < 4 < <= 40 <= 0 40 < 0 < <= 4 <= Flächenschallquelle Linienschallquelle Punktquelle < <= Balkonbrüstung < 70 < <= 6 <= 7 6 < 7 < <= 70 <= 80 Immissionsort Hauptgebäude 80 < 1 = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche 2 = Anlieferung_Entladung Paletten (Netto) = Anlieferung_Kühlaggregat Lkw 4 = Anlieferung_Entladung Paletten (dm) = Anlieferung_Einsatz Handhubwagen (dm) 6 = Schneckenverdichter 7 = Einkaufswagenbox dm 8 = Einkaufswagenbox netto 9 = Anlieferung_Entladung Rollcontainer (Bäckerei) = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche (Bäckerei) 11 = Anlieferung_Entladung Rollcontainer (Metzgerei) 12 = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche (Metzgerei) 1 = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche 2 = Anlieferung_Entladung Paletten (Netto) = Anlieferung_Kühlaggregat Lkw 4 = Anlieferung_Entladung Paletten (dm) = Anlieferung_Einsatz Handhubwagen (dm) 6 = Schneckenverdichter 7 = Einkaufswagenbox dm 8 = Einkaufswagenbox netto 9 = Anlieferung_Entladung Rollcontainer (Bäckerei) = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche (Bäckerei) 11 = Anlieferung_Entladung Rollcontainer (Metzgerei) 12 = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche (Metzgerei) 1 = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche 2 = Anlieferung_Entladung Paletten (Netto) = Anlieferung_Kühlaggregat Lkw 4 = Anlieferung_Entladung Paletten (dm) = Anlieferung_Einsatz Handhubwagen (dm) 6 = Schneckenverdichter 7 = Einkaufswagenbox dm 8 = Einkaufswagenbox netto 9 = Anlieferung_Entladung Rollcontainer (Bäckerei) = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche (Bäckerei) 11 = Anlieferung_Entladung Rollcontainer (Metzgerei) 12 = Anlieferung_Rangier- und Einzelgeräusche (Metzgerei) Originalmaßstab (A4) 1: m

19 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel Karte : Gewerbelärmeinwirkungen, Nacht nur Parkdeck geschossweise Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert gem. DIN 1800: - 4 db(a) Mischgebiet Einzelpegel im lautesten Geschoss (000; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= 4 4 < <= 0 0 < <= < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < <= < Legende Flächenschallquelle Linienschallquelle Punktquelle Balkonbrüstung Immissionsort Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m Staffelgeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss N1 N1 N1 N2 N2 N2 N W8 N W8 N W8 N4 N4 N4 W6 11 W6 W6 N N N W W7 W W 14 W7 W W W7 W N6 N6 N6 N7 N7 N W W W W9 W9 Nordflügel Nordflügel S2 S S4 O 19 O O S O S1S7 W O W8 W7 O W O W9 S2 17 S S W9 Nordflügel O O S1S7 W O W8 W7 O W O W9 S2 S S4 0 S W 17 S S1S7 1 S6 7 S6 S6 N1 Mittelteil N1 N1 N2 Zu-/ Abfahrt Parkdeck N W6 2 Mittelteil N2 Mittelteil N2 Zu-/ Abfahrt Parkdeck O N N 44 W6 Zu-/ Abfahrt Parkdeck N W6 N4 N4 29 N N W8 W7 W 19 N W W W W 6 N6 40 O 4 Südflügel W W N6 N6 7 Südflügel W9 9 Südflügel S1 S S S1 S2 S2 O S S S S4 Parkdeck unter Gebäude 44 S4 Parkdeck unter Gebäude 40 S4 Parkdeck unter Gebäude S S S S6 S S6 S7 S7 S7 S8 S8 S8 Parkdeck offen Parkdeck offen Parkdeck offen

20 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkungen Unter Berücksichtigung der oben angegebenen Emissionsansätze für den Einzelhandel in der Geschäftsetage werden an den nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsorten im Dorfgebiet nördlich und südlich des Vorhabens Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu 9 db(a) am Tag prognostiziert. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Dorfgebiete von db(a) am Tag wird eingehalten. Im allgemeinen Wohngebiet östlich des Vorhabens werden Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu 0 db(a) am Tag berechnet. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von db(a) am Tag wird unterschritten. Am geplanten Wohn- und Geschäftshaus wird am überwiegenden Teil der Fenster der geplanten Wohnungen der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete am Tag von db(a) eingehalten. Lediglich an den direkt zum Parkplatz orientierten Fenstern an der Westfassade zwischen den Balkonen (Immissionsorte W und im Südflügel, W und W6 im Nordflügel des Gebäudes) werden Überschreitungen des Immissionsrichtwerts für Mischgebiete mit Gewerbelärmbeurteilungspegeln von bis zu rund 66 db(a) prognostiziert. Diese sind insbesondere auf die Nutzung des Parkplatzes und der Einkaufswagenboxen zurückzuführen. Es wird empfohlen, die von Überschreitungen betroffenen Fenster als feststehende, nicht öffenbare Fenster auszuführen, so dass dort keine gemäß TA Lärm maßgeblichen Immissionsorte existieren. Im Nachtzeitraum sind durch die Nutzung des Parkdecks durch Bewohner nach Prognose gemäß Parkplatzlärmstudie Geräuscheinwirkungen von bis zu 47 db(a) an den Immissionsorten an der Südseite des Südflügels des Wohn- und Geschäftshauses zu erwarten. Der Orientierungswert von 4 db(a) für Gewerbegeräusche in Mischgebieten wird überschritten. Eine schalltechnische Optimierung des Parkdecks mit absorbierender Decke ist bereits einberechnet. Hier ist ggf. im Sinne der städtebaulichen Abwägung auf die Zumutbarkeit der eigens durch Parkbewegungen der Bewohner des Gebäudes verursachten Überschreitungen sofern diese überhaupt als Gewerbelärmeinwirkungen beurteilt werden sollten abzustellen.

21 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 21 Verkehrslärmeinwirkungen Zu untersuchen sind die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets durch den Schienenverkehr auf der Bahnstrecke 0 Streckenabschnitt Wellen Wincheringen und durch den Kfz-Verkehr auf der Uferstraße (B 419) und der Wiesenstraße inklusive des vorhabenbezogenen Zusatzverkehrs..1 Emissionsberechnung Schiene Die Berechnung der Schienenverkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach den Anforderungen der Schall 0 auf der Grundlage der durch das Umweltzentrum der Deutschen Bahn AG für den Streckenabschnitt der Strecke 0 angegebenen Zugdaten und Streckenparameter für das Prognosejahr 200. Gemäß Schall 0 werden für die Bahnstrecke folgende Emissionspegel für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet: Tabelle 8: Emissionsberechnung - Schienenverkehr Straße Die Straßenverkehrslärmemissionspegel des Kfz-Verkehrs auf den relevanten Straßenabschnitten der Wiesenstraße und der B 419 Uferstraße in der Umge-

22 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 22 bung des Plangebiets sind gemäß RLS-90 zu berechnen. Für die Wiesenstraße und den betreffenden Abschnitt der B 419 Uferstraße liegen aktuelle Daten aus einer Verkehrszählung des Büros Vertec vom Dezember 2018 vor. Die Berechnung der Emissionspegel der B 419 Uferstraße und der Wiesenstraße erfolgt auf der Grundlage der mittels Knotenstromzählstelle und 7-Tage-Gerätezählung gewonnenen Werte für die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) und den Schwerverkehrsanteil. Für den Abschnitt der B 419 nördlich der Einmündung Wiesenstraße beträgt die DTV.176 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 4,6 %, südlich der Wiesenstraße Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von,2 %. Der Schwerverkehrsanteil wird für beide Abschnitte auf ein Mittel von % gesetzt. Für die Wiesenstraße wurde eine DTV von Kfz/24h ermittelt. Der Schwerverkehrsanteil aus der Knotenstromzählung beträgt,4 %, in der 7-Tage-Gerätezählung wurde ein Maximum von 4, % gezählt. Für die schalltechnische Untersuchung wird ein Mittelwert von 4 % angesetzt. Zur Berücksichtigung einer allgemeinen künftigen Verkehrszunahme werden die gezählten DTV-Werte um % erhöht. Zu diesen Analysewerten aus der Zählung und der künftigen allgemeinen Verkehrszunahme ist die Verkehrserzeugung der derzeit noch unbebauten, aber planungsrechtlich festgesetzten Grundstücke des bereits teilweise bebauten Wohngebiets östlich des Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplans Teilgebiet Wiesengraben zu addieren. Die Verkehrserzeugung wird nach den Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2006 hergeleitet. Bei ca. 2 vorgesehenen Wohneinheiten gemäß Bebauungsplan und davon etwa 46 bereits verwirklichten Wohneinheiten ergibt sich bei einer angenommenen Wohnungsbelegungskennziffer von, (überwiegend junge Familien) eine Zahl von 4 Einwohnern. Bei einem Ansatz von 6% MIV-Anteil an deren Verkehrserzeugung und einem durchschnittlichen Pkw-Besetzungsgrad von 1, ergibt sich ein Zusatzverkehr von rund 1.10 Kfz/ 24 h inklusive Besucher- und Wirtschaftsverkehr. Diese 1.10 Kfz/ 24 h werden im Sinne einer Beurteilung auf der sicheren Seite auf den gezählten DTV der Wiesenstraße zu 0% und auf die beiden Abschnitte der B 419 zu je 0% addiert. Diese Werte entsprechen dem Prognose-Nullfall. Die Verteilung des DTV auf die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke am Tag und in der Nacht sowie der maßgebenden Lkw-Anteile am Tag und in der Nacht erfolgt gemäß Tabelle der RLS-90. Als zulässige Höchstgeschwindigkeiten wird auf den relevanten Straßenabschnitt der B km/h und auf der Wiesenstraße mit 0 km/h für Pkw und Lkw angesetzt. Zuschläge für Steigungen und Gefälle werden im digitalen Geländemodell ermittelt und bei den Ausbreitungsberechnungen berücksichtigt. Für die relevanten Straßenabschnitte werden im Prognose-Nullfall folgende Emissionspegel für den Tag und die Nacht berechnet:

23 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 2 Tabelle 9: Emissionsberechnung Straßenverkehr Prognose-Nullfall Straße B 419 nördlich Einmündung Wiesenstraße B 419 südlich Einmündung Wiesenstraße V M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Km/h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) ,0,0 9,7 2, ,0,0 9, 1,9 Wiesenstraße ,2 1, 2,4 4, V = Fahrgeschwindigkeit; M Tag/Nacht = maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw- Anteil Tag/Nacht; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Zur Bildung des Prognose-Planfalls, der für die Beurteilung des innerhalb des Plangebiets einwirkenden Verkehrslärms maßgeblich ist, ist noch der durch das Wohn- und Geschäftshaus generierte künftige Verkehr hinzuzurechnen. Dieser vorhabenbezogene Verkehr setzt sich aus dem Kunden- und Mitarbeiterverkehr der Einzelhandels- und sonstigen gewerblichen Nutzungen und dem Bewohnerund Besucherverkehr der Wohnnutzung zusammen. Die Ermittlung des zu erwartenden Beschäftigtenverkehrs erfolgt anhand der Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe Darin sind in Tabelle.6 Ansätze für die Anzahl an Beschäftigten je m² Geschossfläche angegeben. Die Anzahl der Kundenfahrten wurde bereits über die Parkplatzlärmstudie (siehe Punkt 2.1.2) ermittelt. Für alle Einzelhandelsnutzungen in der Geschäftsetage und das sonstige Gewerbe im Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses werden in der Summe aus Kunden-, Beschäftigten- und Lieferverkehr rund Kfz-Fahrten (davon 22 Lkw-Fahrten) generiert, die über die Zuund Abfahrt zum Parkplatz an der Wiesenstraße am Tag fahren. Für den Nachtzeitraum wird kein Zusatzverkehr berücksichtigt. Für den Bewohner- und Besucherverkehr des Wohn- und Geschäftshauses sind anhand der Anzahl der Pkw- Stellplätze auf dem Parkdeck nach Parkplatzlärmstudie rund 00 Pkw-Fahrten, davon rund 20 Fahrten in der Nacht zu erwarten. Die Wiesenstraße wird in drei Abschnitte unterteilt einen Abschnitt West zwischen Zu- und Abfahrt des Parkplatzes und der Einmündung zur B 419, einen Abschnitt Mitte zwischen Zu- und Abfahrt des Parkplatzes und der Zufahrt zum Parkdeck und einen Abschnitt Ost östlich der Zufahrt zum Parkdeck. Der Zusatzverkehr Kunden-, Beschäftigten- und Lieferverkehr über Parkplatz, Bewohnerund Besucherverkehr über Parkdeck wird wie folgt aufgeteilt: Kunden-u. Beschäftigtenverkehr Bewohner- u. Besucherverkehr Lieferverkehr Wiesenstraße West 80 % 80 % 0 % Wiesenstraße Mitte 20 % 80 % 0 Wiesenstraße Ost 20 % 20 % 0

24 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 24 Tabelle : Zusatzverkehr Straße B 419 nördlich Einmündung Wiesenstraße B 419 südlich Einmündung Wiesenstraße M Tag M Nacht p Tag p Nacht Kfz/h Kfz/h % % , ,9 0 Wiesenstraße West ,9 0 Wiesenstraße Mitte Wiesenstraße Ost M Tag/Nacht = maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw-Anteil Tag/Nacht Tabelle 11: Emissionsberechnung Straßenverkehr Prognose-Planfall Straße B 419 nördlich Einmündung Wiesenstraße B 419 südlich Einmündung Wiesenstraße V M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Km/h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) , 4,9,2 2, , 4,9 9,8 1,9 Wiesenstraße West ,4 1,2 4,8 4,7 Wiesenstraße Mitte ,1 1,2,2 4,8 Wiesenstraße Ost , 1,,1 4, V = Fahrgeschwindigkeit; M Tag/Nacht = maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw- Anteil Tag/Nacht; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht.2 Immissionsberechnung Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt gemäß Schall 0 und der RLS-90 auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Verkehrslärmeinwirkungen werden geschossweise für Immissionsorte am geplanten Wohn- und Geschäftsgebäude berechnet. Die Berechnungsergebnisse sind in Karte 4 für den Tag und Karte für die Nacht dargestellt.

25 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen, Tag im Planfall am Wohn- und Geschäftshaus 24 Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Bahnstrecke 0 B 419 Uferstraße W S1 S2 S West I Mitte I Ost 61 8 N1 W W W W7 N2 W8 S4 S N Südflügel N1 N N Mittelteil N N Nordflügel O S1S7 N4 S2 S6 W S W6 S7 Wiesenstraße W7 S4 N S8 W W8 S N6 O O S6 0 O N N O N8 7 Orientierungswert gem. DIN db(a) Mischgebiet Immissionsgrenzwert 16. BImSchV: - 64 db(a) Mischgebiet Einzelpegel im lautesten Geschoss (200; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= 4 4 < <= 0 0 < <= < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < <= < Legende Originalmaßstab (A4) 1: m Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude

26 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel Karte : Verkehrslärmeinwirkungen, Nacht im Planfall am Wohn- und Geschäftshaus 24 Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Bahnstrecke 0 B 419 Uferstraße W S1 S2 S West I Mitte I Ost N1 W W 61 W W7 N2 W8 S4 S N Südflügel N1 N N Mittelteil N N Nordflügel O S1S7 N4 S2 S6 W S W6 S7 Wiesenstraße W7 S4 N S8 W W8 S N6 O O S6 42 O N N O N8 7 Orientierungswert gem. DIN db(a) Mischgebiet Immissionsgrenzwert 16. BImSchV: - 4 db(a) Mischgebiet Einzelpegel im lautesten Geschoss (200; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= 4 4 < <= 0 0 < <= < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < <= < Legende Originalmaßstab (A4) 1: m Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude

27 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 27. Beurteilung Verkehrslärmeinwirkungen Im Tagzeitraum werden an den straßen- und schienenabgewandten Süd- und Ostfassaden des geplanten Wohn- und Geschäftshauses Verkehrslärmbeurteilungspegel zwischen 47 db(a) und bis zu db(a) berechnet. Der Orientierungswert der DIN 1800 für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten am Tag von db(a) wird eingehalten. An den straßen- und schienenzugewandten Westfassaden und der direkt an die Wiesenstraße angrenzenden Nordfassade des geplanten Wohn- und Geschäftshauses werden Verkehrslärmbeurteilungspegel von bis zu 6 db(a) am Tag prognostiziert. Der Orientierungswert wird um bis zu db(a) überschritten. Im Nachtzeitraum wird lediglich an der Ostfassade des geplanten Wohn- und Geschäftshauses der Orientierungswert der DIN 1800 für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von 0 db(a) in der Nacht einhalten. Die hohen Verkehrslärmeinwirkungen im Nachtzeitraum sind maßgeblich auf den Schienenverkehr auf der Bahnstrecke zurückzuführen. An den West-, Nord- und Südfassaden des geplanten Wohn- und Geschäftshauses werden Verkehrslärmbeurteilungspegel von bis zu 61 db(a) prognostiziert. Der Orientierungswert Nacht für Mischgebiete wird deutlich um bis zu 11 db(a) überschritten. Gegenüber den Verkehrslärmeinwirkungen am geplanten Wohn- und Geschäftshaus sind wegen der zu erwartenden Überschreitungen der Orientierungswerte im Tag- und im Nachtzeitraum Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Es wird die Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen empfohlen..4 Passiver Schallschutz Die DIN 49-1 Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen (Januar 2018) definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten. Die Anforderungen sind abhängig von den maßgeblichen Außenlärmpegeln, in denen die zu schützenden Nutzungen liegen. Der maßgebliche Außenlärmpegel ist gemäß Punkt 4.4. der DIN 49-2 Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen (Januar 2018) unter Berücksichtigung der verschiedenen Lärmarten (u.a. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen) zu ermitteln. Bezogen auf den Schienen- und Straßenverkehrslärm ( und der DIN 49-2) wird der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt, indem zu dem errechneten Verkehrslärmbeurteilungspegel db(a) zu addieren sind. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus dem um db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von db(a). Aufgrund der Frequenzzusammensetzung von Schienenverkehrsgeräuschen in Verbindung mit dem Frequenzspektrum der Schalldämm-Maße von Außenbauteilen ist der Beurteilungspegel für Schienen-

28 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 28 verkehr pauschal um db zu mindern. Bezogen auf den Gewerbelärm wird nach DIN 49-2 im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm für die jeweilige Gebietskategorie geltende Tag-Immissionsrichtwert angesetzt. In dem im Bebauungsplan vorgesehenen Mischgebiet beträgt der Tag- Immissionsrichtwert der TA Lärm db(a). Bezogen auf die Nacht ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus dem um db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von db. Als maximal zu erwartender Nacht-Beurteilungspegel wird der Nacht- Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von 4 db(a) herangezogen. Von den Anforderungen an das erforderliche Schalldämmmaß kann im Baugenehmigungsverfahren abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass zur Sicherstellung verträglicher Innenpegel geringere Maßnahmen ausreichen. Dies gilt beispielsweise für Außenbauteile an den lärmabgewandten Fassaden der geplanten Gebäude. In Karte 6 und Karte 7 sind die maßgeblichen Außenlärmpegel für alle Immissionsorte am geplanten Wohn- und Geschäftshaus für das lauteste Geschoss dargestellt. Festsetzungsvorschlag passiver Schallschutz: Zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 49-1 Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Ausgabe Januar 2018, einzuhalten. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile ergeben sich nach DIN 49-1 (Januar 2018) unter Berücksichtigung des maßgeblichen Außenlärmpegels und der unterschiedlichen Raumarten nach folgender Gleichung (Gleichung 6): R w,ges = L a - K Raumart Dabei ist K Raumart = 2 db K Raumart = 0 db K Raumart = db L a für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien; für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches; für Büroräume und Ähnliches; der Maßgebliche Außenlärmpegel nach Punkt 4.. der DIN 49-2 (Januar 2018). Mindestens einzuhalten sind: R w,ges = db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;

29 R w,ges = 0 db Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 29 für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches. Für gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße von R w,ges > 0 db sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R w,ges sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raums S S zur Grundfläche des Raums S G nach DIN 49-2 (Januar 2018), Gleichung 2 mit dem Korrekturwert K AL nach Gleichung zu korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind, siehe DIN 49-2 (Januar 2018), Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass insbesondere bei gegenüber den Lärmquellen abgeschirmten oder den Lärmquellen abgewandten Gebäudeteilen geringere gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße R w,ges erforderlich sind. Die maßgeblichen Außenlärmpegel im Tagzeitraum und zum Schutz des Nachtschlafs sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan oder in den Plänen zur Festsetzung zu kennzeichnen.

30 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel Karte 6: Maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 49 (2018), Tag Wiesenstraße Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) N1 N2 Bahnstrecke 0 B 419 Uferstraße W S1 S2 West I Mitte I Ost W W W Südflügel N Mittelteil N N Nordflügel O S1S N1 W7 N2 W8 S S4 S N N S2 S6 W S W6 S7 W7 S4 N S8 W W8 S N6 O O S6 64 O N N O N8 7 (2, 220; ) Pegel in db(a) <= 6 6 < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) 1: m Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude

31 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel Karte 7: Maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 49 (2018), Nacht Wiesenstraße Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) N1 N2 Bahnstrecke 0 B 419 Uferstraße W S1 S2 West I Mitte I Ost W W W Südflügel N Mittelteil N N Nordflügel O S1S N1 W7 N2 W8 S S4 S N N S2 S6 W S W6 S7 W7 S4 N S8 W W8 S N6 O O S6 8 O N N O N8 7 (2, 220; ) Pegel in db(a) <= 6 6 < <= < <= < <= < <= < Legende Originalmaßstab (A4) 1: m Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude

32 Nittel SU B-Plan Wohn- u. Geschäftsresidenz Wiesengraben Dezember 2018,Seite 2 4 Auswirkungen der Planung auf Verkehrslärmverhältnisse Zur Ermittlung der Auswirkungen des Zusatzverkehrs auf die Verkehrslärmverhältnisse in der Umgebung sind die zu erwartenden Verkehrslärmbeurteilungspegel im Prognose-Planfall nach Realisierung des Vorhabens den Beurteilungspegeln ohne Realisierung des Vorhabens (Prognose-Nullfall) an bestehenden Gebäuden in der Umgebung des Plangebiets gegenüberzustellen. Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse entlang bestehender Straßen werden in Anlehnung an die Kriterien der 16. BImSchV ( 1 Abs. 2, 16.BImSchV) zur wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen beurteilt. Demnach ist eine planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten um mindestens 2,1 db(a) (gerundet db(a)) erhöhen und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Eine planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung ist ebenfalls als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten auf mindestens 70 db(a) am Tag oder db(a) in der Nacht erhöhen oder sich von mindestens 70 db(a) am Tag oder db(a) in der Nacht weiter erhöhen. Die Emissionsberechnung für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall wurden bereits in Kapitel.1(S.21) dokumentiert. 4.1 Immissionsberechnung Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen im Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall erfolgt nach RLS-90 auf der Grundlage der in Kapitel.1 genannten Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Verkehrslärmeinwirkungen werden im Null- und Planfall für Immissionsorte an bestehenden Wohngebäuden entlang der B 419 und der Wiesenstraße bzw. der Straße Am Wiesengraben in Einzelpunktberechnungen für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet. Die Ergebnisse sind in Karte 8 bis Karte 11 dargestellt. Zusätzlich werden in Karte 12 und Karte 1 die Pegeldifferenz zwischen Planfall und Nullfall an den Immissionsorten dargestellt.

33 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel B419 Uferstraße 64 Karte 8: Verkehrslärmeinwirkungen, Prognose-Nullfall, Tag Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Bahnstrecke 0 B 419 Uferstraße Wiesenstraße In der Weist Auf dem Wiesengraben Immissionsgrenzwert nach 16. BImSchV: - 9 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 64 db(a) Mischgebiet Einzelpunkte im lautesten Geschoss Isophone 6 m über Grund (21, ) Pegel in db(a) <= < <= < <= 4 4 < <= 0 0 < <= < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < <= < Legende Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

34 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel B419 Uferstraße 62 Karte 9: Verkehrslärmeinwirkungen, Prognose-Nullfall, Nacht Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Bahnstrecke 0 6 B 419 Uferstraße Wiesenstraße In der Weist Auf dem Wiesengraben Immissionsgrenzwert nach 16. BImSchV: - 49 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 4 db(a) Mischgebiet Einzelpunkte im lautesten Geschoss Isophone 6 m über Grund (21, ) Pegel in db(a) <= < <= < <= 4 4 < <= 0 0 < <= < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < <= < Legende Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

35 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel B419 Uferstraße 6 Karte : Verkehrslärmeinwirkungen, Prognose-Planfall, Tag Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Bahnstrecke 0 B 419 Uferstraße West I Mitte 6 Wiesenstraße I 7 61 Ost 2 In der Weist Auf dem Wiesengraben Immissionsgrenzwert nach 16. BImSchV: - 9 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 64 db(a) Mischgebiet Einzelpunkte im lautesten Geschoss Isophonen in 6 m über Grund (2200, 2202; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= 4 4 < <= 0 0 < <= < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < <= < Legende Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

36 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel B419 Uferstraße 62 Karte 11: Verkehrslärmeinwirkungen, Prognose-Planfall, Nacht Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Bahnstrecke 0 6 B 419 Uferstraße West I Mitte Wiesenstraße I 7 Ost In der Weist Auf dem Wiesengraben Immissionsgrenzwert nach 16. BImSchV: - 49 db(a) Allgemeines Wohngebiet - 4 db(a) Mischgebiet Einzelpunkte im lautesten Geschoss Isophonen in 6 m über Grund (2200, 2202; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= 4 4 < <= 0 0 < <= < <= < <= 6 6 < <= < <= 7 7 < <= < Legende Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

37 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel B419 Uferstraße 1,2 West I Mitte 1,8 1,4 Wiesenstraße 24 0,9 Karte 12: Verkehrslärmeinwirkungen, Pegeldifferenzen Planfall - Nullfall, Tag Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Bahnstrecke 0 I 7 0,9 Ost 0, 12 B 419 Uferstraße In der Weist -0,6 0, -0, 1 0, 1 Auf dem Wiesengraben ( ; ) Pegel in db(a) <= 0,0 0,0 < <= 1,0 1,0 < Legende Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude 0,2 0,4 11 Originalmaßstab (A4) 1: m 0,

38 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Teilgebiet "Wiesengraben" Gemeinde Nittel B419 Uferstraße Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen, Pegeldifferenzen Planfall - Nullfall, Nacht 0,1 West I Mitte 0,2 0,2 Wiesenstraße 24-0,7 Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Bahnstrecke 0 I 7-0,9 Ost -1,7 12 B 419 Uferstraße In der Weist -1,6-1,7-2,6 1-0,4 1 Auf dem Wiesengraben ( ; ) Pegel in db(a) <= 0,0 0,0 < <= 1,0 1,0 < Legende Emission Schiene Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude -0,1 0,0 11 Originalmaßstab (A4) 1: m 0,

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